Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)
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- Nicole Schäfer
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1 Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen des Pflegezentrums Baar. Der Rahmentarif wird vom Regierungsrat des Kantons Zug jährlich genehmigt. Änderungen der Taxordnung werden den Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Rechtsvertretung einen Monat im Voraus angezeigt. Mit der Unterzeichnung des Vertrages anerkennt die Bewohnerin und der Bewohner bzw. dessen Rechtsvertretung die Taxordnung. Aufnahmebedingungen Der Aufenthalt in der Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen setzt medizinische und soziale Vorabklärungen und ein Aufnahmegespräch voraus. Bei Eintritt ist das AHV-Alter nicht erreicht. Aufenthaltsdauer Der Aufenthalt ist zeitlich unbeschränkt. Kurzzeitaufenthalte z.b. Ferienaufenthalte sind nach Absprache möglich. Eintritt Für Vorabklärungen, Besuche, Assessments und Aufnahmegespräche wird eine Eintrittsgebühr von Fr in Rechnung gestellt. Ärztliche Versorgung Die ärztliche Versorgung sowie die Notfallversorgung werden durch ein Ärzteteam der Zuger Kantonsspital AG sichergestellt. Spezialärzte sind im Pflegezentrum Baar zugelassen. Die ärztlichen Leistungen werden der Bewohnerin, dem Bewohner in Rechnung gestellt und können bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Medikamente Der Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten wird der Bewohnerin, dem Bewohner direkt von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt und kann bei den Krankenkassen zurückgefordert werden. Der Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, welche das Pflegezentrum abgibt, wird ebenfalls der Bewohnerin, dem Bewohner verrechnet. Therapien Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden auf ärztliche Verordnung angeboten. Die Verrechnung erfolgt an die Bewohnerin, den Bewohner und kann bei den Krankenkassen zurückgefordert werden. Das Wochenprogramm der aktivierenden Alltagsgestaltung und Ausflüge werden vom Pflegezentrum Baar angeboten und sind in der Betreuungstaxe inbegriffen.
2 Pflegematerialien MiGeL Der Bezug von Pflegematerialien der MiGeL Gruppen 01 / 03 / 10 / 13 / 14 / 15 / 16 / 17 / 21 / 25 / 34 / 99 wird pauschal mit einem Betrag Fr der Bewohnerin, dem Bewohner in Rechnung gestellt. Der Bezug von Pflegematerialien der MiGeL Gruppen 05 / 06 / 09 / 23 / 24 / 29 / 30 / 31 ist nicht in dieser Pauschale enthalten und wird separat in Rechnung gestellt. Körperpflege-Artikel Grundsätzlich werden Körperpflege-Artikel von den Angehörigen beschafft. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Pflegezentrum in Ausnahmefällen und auf Anfrage diese gegen entsprechende Verrechnung an die Bewohnerin, den Bewohner abgeben. Taxen Pensionstaxe Zimmer-Kategorie Pensionstaxe Bewohner Wohnsitz Kanton Zug 1-Bett-Zimmer gross mit Balkon Fr Fr Bett-Zimmer mit Balkon Fr Fr Bett-Zimmer ohne Balkon Fr Fr In der Pensionstaxe sind enthalten Unterkunft im teilmöblierten Einzelzimmer mit privater Nasszelle inkl. Bett- und Frottierwäsche WLAN- / Internetanschluss Vollpension exkl. Süsswasser-Getränke und alkoholische Getränke Bei Bedarf Spezialnahrung (ohne Sondennahrung) Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur im Innen- und Aussenbereich Geschützter Garten Besorgung der Hotel-und Privatwäsche (ohne chemische Reinigung) Regelmässige Reinigung der Wohnbereiche Spezielle technische Infrastruktur (JAMES Umweltkontrollsystem) Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur und Garten Therapieangebot Aktivierung (Einzel oder in Gruppen) Taxordnung Abteilung junge pflegebedürftige Menschen 2
3 Pflegetaxe Die KVG-pflichtigen Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden mit dem Erfassungs- und Abrechnungssystem RAI/RUG ermittelt. Pflege- Stufe Pflegetaxe KVG Krankenversicherer Wohnsitz- Gemeinde Kanton Zug Hilflosen- Entschädigung * Pflegekosten Bewohner 1 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr *Ab der Pflegestufe 5 kann mit einem Anspruch auf Hilflosenentschädigung gerechnet werden. Der Bewohnerin, dem Bewohner wird der entsprechende Betrag der Hilflosenentschädigung monatlich im Rahmen der Pflegetaxe in Rechnung gestellt. Für das Wartejahr kann an die zuständige Wohnsitzgemeinde ein Rückforderungsanspruch gestellt werden. Betreuungstaxe Die Leistungen für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsmassnahmen werden der Bewohnerin, dem Bewohner in Rechnung gestellt. Betreuungstaxe Bewohner/in Wohnsitz Kanton Zug Pflegestufe 1-12 Fr Verrechnung bei Abwesenheit Bei Abwesenheiten infolge Spitaleinweisung, Kuraufenthalt oder Urlaub wird der Bewohnerin, dem Bewohner die Pensionstaxe weiterverrechnet. Ab dem 3. Tag wird die Pensionstaxe um Fr pro Tag reduziert. Die Pflege- und Betreuungstaxe entfallen ab dem 1. Tag der Abwesenheit. Der Austritts- und Eintrittstag wird als voller Belegungstag gerechnet. Taxordnung Abteilung junge pflegebedürftige Menschen 3
4 Verrechnung bei vorzeitigem Austritt Tritt die Bewohnerin, der Bewohner vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, ist die gesamte Pensionstaxe bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geschuldet. Die Pflege- und Betreuungstaxen entfallen. Der Austrittstag wird als voller Belegungstag gerechnet. Sofern eine Weitervermietung während der Kündigungsfrist gewünscht wird und ein Nachmieter vorhanden ist, wird die Pensionstaxe bis zum Tag der Neubelegung verrechnet. Verrechnung bei verzögertem Eintritt Sofern der Eintritt nicht zum vertraglich vereinbarten Termin erfolgt, wird bis zum definitiven Eintritt eine Reservationstaxe von Fr verrechnet. Verrechnung bei Todesfall Mit dem Todestag beginnt die Kündigungsfrist von 30 Tagen. Während der Kündigungsfrist wird die Pensionstaxe weiter verrechnet. Ab dem 3. Tag wird die Pensionstaxe um Fr reduziert. Die Pflege- und Betreuungstaxen entfallen einen Tag nach dem Todestag. Sofern eine Weitervermietung während der Kündigungsfrist gewünscht wird und ein Nachmieter vorhanden ist, wird die reduzierte Pensionstaxe nur bis zum Tag der Neubelegung verrechnet. Verrechnungen weitere individuelle Leistungen Leistung Kosten Telefonanschluss (inkl. Gerät) Telefongebühren (Gesprächstaxen) Weiterverrechnung Fr / Monat Alkoholische und Süsswassergetränke bar / Verrechnung gemäss Bezug Beschriftung der Kleider (bei Eintritt) Pauschal Fr Näh- und Flickservice Fr / Std. Chemische Reinigung Begleitung ausser Haus (ohne Fahrzeug) Individuelle Anpassung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator etc.) Fr / Std. Fr / Std. Coiffeur / Fusspflege bar / Verrechnung Todesfallkosten pauschal Fr Aufwand für zusätzliche Fr / Std. ausserordentliche Gespräche mit Angehörigen, Behörden etc. Zimmerservice aus Komfortgründen Fr Austrittsreinigung Einzelzimmer Austrittsreinigung Doppelzimmer Spezielle Wünsche für Verpflegung und Unterkunft Transportkosten / Ambulanz Aufwand für Reparaturen ausserordentliche Reinigung und Hotelleistungen durch den Hausdienst Pauschal Pauschal Weiterverrechnung Fr Fr Fr / Std. exkl. Entsorgungsgebühren Taxordnung Abteilung junge pflegebedürftige Menschen 4
5 Mehrwertsteuer Soweit für einzelne Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Ab Verfall ist ein Verzugszins von 5% zu entrichten. Die Kostenanteile der Krankenkasse und der Wohnsitzgemeinden des Kantons Zugs werden diesen direkt in Rechnung gestellt. Ergänzungsleistungen Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente. Für die Geltendmachung von Ergänzungsleistungen können Anmeldeformulare bei der Kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden. Hilflosenentschädigung Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung in Ergänzung zur AHV-Rente. Für die Geltendmachung einer Hilflosenentschädigung können Anmeldeformulare bei der Kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden. Haftung bei Diebstahl / Schaden Das Pflegezentrum Baar haftet nicht für verlorene Gegenstände und Wertsachen. Für ausserordentliche Schäden an Infrastruktur und Schäden an Dritte zugefügt durch die Bewohnerin, den Bewohner haften diese selber bzw. deren Haftpflichtversicherung. Baar, November 2016 Taxordnung Abteilung junge pflegebedürftige Menschen 5
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