Hundehalter BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDE- PRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT) Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v.

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1 Hundehalter mit Verantwortung! SV BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDE- PRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT) Gültig ab 1. Januar 2002

2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungen...1 Allgemeine Bestimmungen Unbefangenheitsprobe...2 Leistungsbeurteilung...2 Disziplinarrecht...2 A) BEGLEITHUNDPRÜFUNG AUF EINEM ÜBUNGSPLATZ Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine 1. Leinenführigkeit...3 Gruppe...4 Kehrtwendung Freifolgen...4 Schussabgabe 3. Sitzübung Ablegen in Verbindung mit Herankommen Ablegen des Hundes unter Ablenkung B) PRÜFUNG IM VERKEHR TEIL B VT Allgemeines Begegnung mit Personengruppe Begegnung mit Radfahrern Begegnung mit Autos Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern Begegnung mit anderen Hunden Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren...7 Anmerkung

3 Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT) des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) Die nachstehenden Regelungen treten ab 1. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH- Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen. BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss SchH/Agility) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH- Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden. Abkürzungen: Nachfolgend die Erläuterungen der verwendeten Abkürzungen: BH = Begleithund BHA = Begleithund Agility VT = Verhaltenstest IPO = Internationale Prüfungsordnung AZG = Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshundsportverbände VDH = Verband für das Deutsche Hundewesen Allgemeine Bestimmungen Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog der Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder Hundehalter, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer (Neumitglieder ab Eintrittsdatum ), die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben 1

4 mindestens 4 Teilnehmer (z. B. SchH, BH, RT) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter (LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen). Unbefangenheitsprobe Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip- Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden - eintragen. Leistungsbeurteilung Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil Bestanden oder Nicht bestanden vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % (mind. 42 Punkte) der maximal zu erreichenden Punktzahl und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden. Hunde, die im Teil A die erforderliche Mindestpunktzahl von 42 Punkten nicht erreichen, sind von der weiteren Überprüfung im Verkehrsteil ( Teil B ) auf öffentlichem Gelände ausgeschlossen. Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Köroder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen. Disziplinarrecht Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über eine Disziplinarstrafe führen kann. Ein Ausschluss einer Person aus dem Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen publiziert werden. Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, 2

5 ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form beim zuständigen Verband/Verein einzureichen. Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter- Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise. A) BEGLEITHUNDPRÜFUNG AUF EINEM ÜBUNGSPLATZ Gesamtpunktzahl 60 Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen. Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine Aus versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen. 1. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen Fuß Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen Fuß freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den 3

6 langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen Fuß gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft. Gruppe Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.b. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt. Kehrtwendung (180 ) Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen. 2. Freifolgen (15 Punkte) Hörzeichen Fuß Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1. Schussabgabe (dieser Übungsteil entfällt bei der BHA/VT) Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung Ablegen unter Ablenkung. Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem Zeitabstand von ca. 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das normale erwünschte Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus. Volle Punktzahl kann nur der Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen neutral verhält. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen hat. 4

7 3. Sitzübung (10 Punkte) Hörzeichen Sitz Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen Sitz schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte abgezogen. 4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) Hörzeichen Platz, Hier (oder Name des Hundes), Fuß Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen Fuß geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen Platz schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen Fuß hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte abgezogen. 5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen Platz, Sitz Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen Sitz in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als eine Körperlänge vom Ablegeplatz, ist die Übung nicht bestanden. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft. Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen. B) PRÜFUNG IM VERKEHR TEIL B VT Allgemeines Die Durchführung des Teil B dient der Überprüfung des Hundes bezüglich seines Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie auch seiner Umweltsicherheit. Die Überprüfung erfolgt unter dem Einfluss von Alltagssituationen, sie dürfen demnach keinesfalls im unmittelbaren 5

8 Bereich oder im Umfeld des OG-Übungsgeländes durchgeführt werden. Sie sind verbindlich innerhalb geschlossener Ortschaften zu Zeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durchzuführen. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf hierbei nicht beeinträchtigt werden. Die Anordnungen der zuständigen Ortspolizeibehörden bzw. Ländergesetzgebungen sind zu beachten. Die Überprüfung des Teil B ist gewissenhaft mit dem hierfür notwendigen Zeitaufwand durchzuführen. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Die teilnehmenden Hunde sind einzeln vorzuführen und sind individuell zu überprüfen. Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Mangelhaft gezeigte Einzelübungen können nicht mit sehr gut gezeigten Leistungen kompensiert werden. Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren. Prüfungsablauf 1. Begegnung mit Personengruppe Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der HF mit seinem angeleinten Hund auf dem Gehweg eines stark befahrenen Straßenabschnittes. Auf Anweisung des LR, kann die Strasse im Bereich einer Fußgängerampel oder eines Zebrastreifens gekreuzt werden. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen. HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten. 2. Begegnung mit Radfahrern Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der Hund hat sich hierbei unbefangen zu zeigen. 6

9 3. Begegnung mit Autos Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen. 4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen kommen. 5. Begegnung mit anderen Hunden Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen Fuß wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen. 6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt. Anmerkung Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt. 7

10 Die SV-Hauptgeschäftsstelle informiert Die neue Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT) schreibt vor, dass Neumitglieder, die ab dem in einen VDH-Verein eintreten, vor Ablegen der BH-Prüfung beim Leistungsrichter eine schriftliche Sachkundeprüfung ablegen müssen. Als Sachkundenachweis werden von Behörden ausgestellte Sachkundenachweise und VDH-Hundeführerscheine sowie Übungsleiterlizenzen aus den VDH-Vereinen anerkannt. Neumitglieder, die keinen Sachkundenachweis vorweisen können, haben die Möglichkeit, einen solchen in Form einer sog. Hundeführer- Lizenz in einer SV-Ortsgruppe zu erwerben. Die Hundeführer-Lizenz für die BH/VTbzw. BHA/-VT-Prüfung erhalten Neumitglieder nach Ablegen einer schriftlichen Prüfung bei einem SV- Leistungsrichter oder einem SV-Agility-Richter. Der Prüfungsbogen umfasst insgesamt 20 Fragen aus den Bereichen Struktur des SV, Haltung, Pflege, Fütterung, Krankheiten, Verhalten, Erziehen und Ausbildung sowie Fragen aus der BH/VT-Prüfungsordnung. Teilnehmer, die mindestens 70% der Fragen richtig beantworten, erhalten noch an Ort und Stelle vom SV-Richter eine Hundeführer-Lizenz ausgestellt, die sie zur Teilnahme an der Begleithundeprüfung berechtigen. Februar 2002 SACHKUNDENACHWEIS ZUR SV-HUNDEFÜHRER-LIZENZ BH/VT, BHA/VT Hundehalter Vor der Prüfung werden in den Ortsgruppen von SV-Richtern, Lehrhelfern oder lizenzierten Übungsleitern Vorbereitungskurse durchgeführt. Wer die Vorbereitungskurse und auch die Prüfung durchführt, entscheidet der zuständige Landesgruppen-Ausbildungswart. Es ist deshalb wichtig, dass die SV-Ortsgruppen rechtzeitig beim zu- mit Verantwortung! SV BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDE- PRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT) Gültig ab 1. Januar 2002 ständigen LG-Ausbildungswart ihren Bedarf melden und auch mitteilen, ob ggf. ein lizenzierter und erfahrener Übungsleiter für die Durchführung eines Vorbereitungskurses zur Verfügung steht. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie auf den folgenden Seiten einen kompletten Fragenkatalog für die Hundeführer-Lizenz. Ein solcher Fragenkatalog liegt auch in den SV-Ortsgruppen auf. Als Schulungsunterlage eignet sich ausserdem ganz hervorragend das Übungsleiterhandbuch des SV, das in fast allen Ortsgruppen vorliegt. Zusätzliche Exemplare können als CD-ROM im SV-Shop gegen einen Unkostenbeitrag von 19. bestellt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr zuständiger Landesgruppen-Ausbildungswart oder Herr Oehmig von der SV- Hauptgeschäftsstelle unter der Rufnummer gerne zur Verfügung. Unseren Mitgliedern und Prüfungsteilnehmern wünschen wir für die bevorstehende Prüfungssaison viel Erfolg! Sachkundeprüfung zur Begleithundprüfung (BH/VT) SV e.v.

11 Neu aufgelegt und komplett überarbeitet! Außerdem: Umfangreiche illustrierte Diapräsentation mit 45 farbigen Folien zu allen Themen des Handbuches (mit Original PowerPoint -Dateien zum selbst bearbeiten) Neue Beiträge zum Thema»Neue Tierschutz-Hundeverordnung«,»Ernährung des Gebrauchshundes«und Abbildungen Alle Beiträge nun in Farbe mit Volltextsuche in allen Handbuchkapiteln So können Sie bestellen: Anzahl Artikel Art.-Nr. Einzelpreis Preis Übungsleiterhandbuch auf CD-ROM mit Original PowerPoint Dia-Präsentation zum selbst bearbeiten ,00 Upgrade Übungsleiter-CD Version 1.0 und Version 1.1 auf Version 2.0 (nur gegen Einsendung der Original-CD) ,00 Übungsleiterhandbuch komplett schwarz/weiß-druck, im roten Ringordner, mit Register, neueste Fassung ,00 Komplette Austauschlieferung für das Übungsleiterhandbuch, schwarz/weiß-druck, (ohne Ordner und Register) ,90 Versandkosten 5,11 Versandkosten Nachnahme 8,70 Lastschrift Nachnahme Vorauszahlung Mitglieds-Nr.: Name: Straße: PLZ/Ort: Bankverbindung: Gesamt: Kto.-Nr. BLZ Kreditkarte Kreditkarten-Nr. Name des Karteninhabers Gültig ab Gültig bis Unterschrift des Bestellers und Karteninhabers Coupon bitte deutlich ausfüllen und schicken an: Steinerne Furt 71/71a Augsburg Tel. (0821) oder -37 Fax (0821)

12 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 1 Stand: 02/2002 Fragenkatalog zur Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT) Die Struktur des SV (12 Fragen) 1. In welchem Jahr wurde der SV gegründet? ( ) Im Jahr 1949 ( ) Im Jahr 1929 ( ) Im Jahr Wer hat den Verein für Deutsche Schäferhunde gegründet? ( ) Max von Stephanitz ( ) Dr. Christoph Rummel ( ) Peter Meßler 3. In welchem Ort hat der SV seinen Sitz? ( ) Karlsruhe ( ) Augsburg ( ) Frankfurt/Main 4. Wieviele Landesgruppen umfasst der SV? ( ) 15 Landesgruppen ( ) 17 Landesgruppen ( ) 19 Landesgruppen 5. Aus wieviel Personen setzt sich der Vorstand des SV zusammen? ( ) 5 Vorstandsmitglieder ( ) 6 Vorstandsmitglieder ( ) 7 Vorstandsmitglieder 6. Wieviele Ausschüsse gibt es im SV? ( ) 3 Ausschüsse ( ) 4 Ausschüsse ( ) 5 Ausschüsse 7. Welcher der aufgeführten Ausschüsse ist falsch? ( ) Ausbildungsausschuss ( ) Agility-Ausschuss ( ) Zuchtausschuss 8. Vorsitzender des Zuchtausschusses ist der ( ) Präsident ( ) Vereinsausbildungswart ( ) Vereinszuchtwart 9. Was bedeutet die Abkürzung VDH? ( ) Verband für das Deutsche Hundewesen ( ) Vereinigung Deutscher Hundezüchter ( ) Verein der Hundefreunde 10. Welcher nationalen Dachorganisation ist der SV angegliedert? ( ) VDH ( ) Deutscher Tierschutzbund ( ) Bundesverband für das Rettungshundewesen 11. An welchem Ort hat die WUSV ihren Sitz? ( ) New York ( ) Brüssel ( ) Augsburg 12. Wie hoch ist die Anzahl der Mitgliedsvereine der WUSV? ( ) 10 bis 40 ( ) 40 bis 80 ( ) Mehr als 80 Haltung, Pflege, Fütterung, Krankheiten (20 Fragen) 13. Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt die Mindestanforderungen an eine tierartgerechte Haltung von Hunden im Freien? ( ) Tierzuchtgesetz ( ) Tierschutz-Hundeverordnung ( ) Landeshunde-Verordnung Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

13 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 2 Stand: 02/ Ein Welpe darf von der Mutter getrennt werden nach mindestens ( ) 6 Wochen ( ) 8 Wochen ( ) 10 Wochen 15. Die Grösse des Hundezwingers zur Haltung eines Deutschen Schäferhundes beträgt mindestens ( ) 6 qm Bodenfläche. ( ) 8 qm Bodenfläche. ( ) 10 qm Bodenfläche. 16. Anbindehaltung für einen Hund ist gestattet ab dem Alter von ( ) 6 Monaten. ( ) 12 Monaten. ( ) 18 Monaten. 17. Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund ( ) eine Schutzhütte zur Verfügung steht. ( ) ein beschatteter, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht. ( ) eine Schutzhütte sowie ein Liegeplatz zur Verfügung steht. 18. Wie lange ist die Tollwutschutzimpfung in der BRD gültig? ( ) Jahre ( ) 1 Jahr ( ) 2 Jahre 19. Wer stellt die Impfbescheinigung bzw. den Internationalen Impfpass aus? ( ) Der Züchter ( ) Der Tierarzt, der die Impfung durchgeführt hat. ( ) Die Veterinärämter. 20. Wie wird die Tollwut hauptsächlich auf den Hund übertragen? ( ) Durch den Biss des Fuchses. ( ) Durch den Kot von Rindern. ( ) Durch Mäuse. 21. Zecken sollten so schnell wie möglich entfernt werden. Wie geht man vor? ( ) Mit der Zeckenzange oder Pinzette vorsichtig herausdrehen. ( ) Nicht entfernen, sie fallen von alleine ab. ( ) Zecke mit den Fingern zusammendrücken und schnell herausreißen. 22. Zecken sind durch ihren Biss auch für den Hund gefährlich. Welche Krankheiten können sie auf den Hund übertragen? ( ) Tollwut ( ) Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) ( ) Borreliose 23. Gegen welche Infektionskrankheiten sollten Hundewelpen im Alter von 8 Wochen geimpft werden? ( ) Staupe ( ) Hepatitis (Infektiöse Leberentzündung) ( ) Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche) ( ) Parvovirose (sog. Katzenseuche) ( ) Maul- und Klauenseuche ( ) Salmonellose ( ) Keine Impfung, da der Hund noch zu jung ist. 24. Warum müssen Welpen regelmäßig entwurmt werden? ( ) Weil sie bereits mit der Muttermilch mit Würmern infiziert werden. ( ) Weil sie sich beim Kontakt mit Menschen mit Würmern infizieren. ( ) Weil sich die Hunde am eigenen und Kot anderer Hunde mit Wurmeiern infizieren. 25. Fertigfuttermittel bei erwachsenen, gesunden Hunden ( ) decken den Bedarf des Tieres. ( ) müssen durch spezielle Futtermittel ergänzt werden. ( ) dürfen in der Hundeernährung nicht ausschließlich verwendet werden. Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

14 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 3 Stand: 02/ Die wichtigsten Nahrungs- bzw. Futtermittelbestandteile sind ( ) Eiweiß, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente. ( ) Knochen, Fett, Fleisch, Milch. ( ) Quark, rohe Eier, Cerealien. 27. Welches Getränk muss Hunden immer zur Verfügung stehen? ( ) Tee ( ) Wasser ( ) Milch 28. Wie lange dauert die Hitze bei einer gesunden Hündin insgesamt? ( ) 10 Tage ( ) ca. 3 Wochen ( ) ca. 4 Wochen 29. Wann in der Läufigkeit ist die Hündin in der Regel deckbereit? ( ) 4. bis 6. Tag der Läufigkeit ( ) 10. bis 16. Tag der Läufigkeit ( ) Während der gesamten Dauer der Läufigkeit 30. Wie oft im Jahr wird eine Hündin hitzig / läufig? ( ) Immer nur einmal ( ) Meist zweimal (im Frühjahr und Herbst) ( ) Ungefähr viermal 31. Wie kann ein Hund vor einer Infektion mit Viren geschützt werden? ( ) Durch viel frische Luft. ( ) Durch hohen Gemüseanteil im Futter. ( ) Durch Impfung. 32. Wie hoch ist die Körpertemperatur beim gesunden Hund in Ruhe? ( ) 36,5 37,5 C ( ) 38,0 39,0 C ( ) über 39,0 C Fragen zum Verhalten, Erziehen und Ausbilden des Hundes (25 Fragen) 33. Was verstehen wir unter dem Begriff Wesen des Hundes? ( ) Nur angeborene Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten. ( ) Nur erworbene Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten. ( ) Gesamtheit aller angeborenen + erworbenen Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die das Verhalten zur Umwelt bestimmen. 34. Die Sozialisierungsphase des Hundes findet statt: ( ) bis zur 3. Lebenswoche. ( ) ca. von der 8. bis 12. Lebenswoche. ( ) ca. vom 7. bis 12. Lebensmonat. 35. Was sind die wichtigsten Dinge im Umgang mit dem Hund? ( ) Geduld, Lob und Konsequenz. ( ) Eine feste Hand. ( ) Der tägliche, häufige Kontakt. ( ) Oder alles zusammen. 36. Ein Hund nimmt seine Umgebung hauptsächlich wahr ( ) über das Gehör. ( ) über die Augen. ( ) über die Nase. 37. Kann man Hunde miteinander spielen lassen? ( ) Jederzeit. ( ) Nur, wenn sie sich kennen. ( ) Nur, wenn es gut sozialisierte Tiere sind. 38. Der Hund ( ) ist Einzelgänger. ( ) lebt als gemischtgeschlechtliches Paar. ( ) ist Rudeltier. Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

15 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 4 Stand: 02/ Sie sind mit Ihrem freilaufenden Hund unterwegs. Ein Jogger kommt Ihnen entgegen. Wie verhalten Sie sich? ( ) Ich lasse den Hund weiter laufen. ( ) Ich bitte den Jogger, nicht so dicht vorbeizulaufen und sage, dass mein Hund nicht beißt. ( ) Ich leine den Hund an und führe ihn am Jogger vorbei. 40. Sie gehen mit Ihrem freilaufenden Hund spazieren. Ein Spaziergänger bleibt zögernd und verängstigt stehen. Wie verhalten Sie sich? ( ) Mit Kommando Fuß zügig vorbeigehen. ( ) Den Hund weiter frei laufen lassen und selbst normal weitergehen. ( ) Den Hund anleinen. 41. Ihr Hund läuft frei, nach mehrfachem Rufen kommt er nicht. Wie verhalten Sie sich? ( ) Sie laufen ihm nach und fangen ihn ein. ( ) Sie bleiben stehen und rufen, bis er kommt. ( ) Sie rufen und drohen im Strafe an. ( ) Sie drehen sich um und gehen langsam weg. ( ) Wenn der Hund dann doch kommt, wird er bestraft. 42. Welche Erziehungsmethoden sind beim Hund anzuwenden? ( ) Autoritär. ( ) Antiautoritär. ( ) Konsequent. ( ) Je nach eigener Lebensauffassung. 43. In der Familie sollte der Hund ( ) ein gleichberechtigtes Familienmitglied sein. ( ) die Chefposition einnehmen. ( ) die unterste Rangstellung einnehmen. 44. Beim Zusammensein von Hund und Kind sollte immer ( ) der Hund beobachtet werden. ( ) Hund und Kinder beobachtet werden. ( ) Keine besondere Beobachtung nötig. 45. Der Welpe sollte ( ) möglichst wenig Kontakt zur Umwelt bekommen, weil er sonst verunsichert wird. ( ) viel Kontakt zu Menschen, Artgenossen und Umweltreizen haben, damit er später in allen Situationen gut zurecht kommt. ( ) überwiegend im Zwinger gehalten werden. 46. Wann sollte ein Hund nach richtigem Verhalten gelobt werden? ( ) Nach 1 Minute. ( ) Unmittelbar danach. ( ) Zeit spielt keine Rolle. 47. Ab welchem Alter kann mit der Erziehung des Hundes begonnen werden? ( ) Ab 2-3 Monate. ( ) Ab 9 Monaten. ( ) Nicht unter 12 Monate. 48. Die Dauer einer Trainingseinheit mit dem Hund ist hauptsächlich abhängig ( ) von den Witterungsbedingungen. ( ) vom Grenzwert der Leistungsfähigkeit (Belastungsgrenzen) des Hundes. ( ) davon, ob der Vorrat der "Leckerli" aufgebraucht ist. 49. Bei konsequenter Ausbildung ist situationsangepasster, dosierter Zwang nicht immer umgänglich. Die Zwangseinwirkungen sind so zu gestalten, dass ( ) der Hund sich gegen den Ausbilder stellt. ( ) der Hund sich durch richtiges Reagieren dem Zwang entziehen kann. ( ) die erfolgten Zwangseinwirkungen auf Dauer erkennbar sind. Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

16 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 5 Stand: 02/ Eine erfolgreiche Ausbildung ist in erster Linie abhängig von ( ) der Beschaffenheit und Art des Motiviergegenstandes. ( ) von der Führer-Hund-Beziehung. ( ) von der Blutlinie des Hundes. 51. Stress in der Ausbildung entsteht durch ( ) Umweltreize. ( ) andauernde körperliche und seelische Belastung. ( ) Entzug des Spielgegenstandes. 52. Ausbildung kann je nach Intensität Stress hervorrufen. Welche Möglichkeiten der Stressbewältigung gibt es? ( ) Bestätigung bei richtigem Verhalten durch ein Spielzeug, Futter oder Lob. ( ) Mehrmaliges Wiederholen einer positiv gezeigten Leistung. 53. Bei der Ausbildung von Hunden hauptsächlich gebräuchliche Einwirkungen werden geteilt in ursprüngliche (direkte) und stellvertretende (indirekte) Einwirkungen. Welche der nachstehenden Begriffe sind ursprüngliche Einwirkungen (akustische, optische)? ( ) Hörzeichen ( ) Leinenruck ( ) Körperbewegungen ( ) Leckerbissen zeigen ( ) Spielgegenstand zeigen ( ) Blicke 54. Hohe Reizschwelle bedeutet: ( ) der Hund reagiert schnell. ( ) der Hund reagiert sehr ausgeglichen. ( ) der Hund reagiert langsam. 55. Welche Triebbereiche dienen der Selbsterhaltung? ( ) Geschlechtstrieb ( ) Beutetrieb ( ) Fluchttrieb ( ) Geselligkeitstrieb ( ) Meutetrieb ( ) Jagdtrieb 56. Nennen Sie die 5 Sinne des Hundes: ( ) a) ( ) b) ( ) c) ( ) d) ( ) e) 57. Was wird in erster Linie durch Ausbildung bezweckt? ( ) Unbedingten Gehorsam mit allen Mitteln zu erzwingen. ( ) Anlagen und Triebe des Hundes für unsere Zwecke im Rahmen des Tierschutzgesetzes nutzbar zu machen. ( ) Sportliche Betätigung für den Hundeführer. Fragen aus der BH/VT-Prüfungsordnung (30 Fragen) 58. Wer darf BH/VT-Prüfungen abnehmen? ( ) Leistungsrichter ( ) Agility-Richter ( ) Ortsgruppen-Ausbildungswarte 59. Das Zulassungsalter des Hundes beträgt mindestens: ( ) 12 Monate ( ) 15 Monate ( ) 18 Monate 60. Der Teil "A" der BH/VT gliedert sich in: ( ) 4 Übungsteile ( ) 5 Übungsteile ( ) 7 Übungsteile Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

17 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 6 Stand: 02/ Die Schussprobe bei der BH(A)/VT erfolgt während der Übung: ( ) Leinenführigkeit ( ) Freifolge ( ) Es erfolgt keine Schussprobe. 62. Die Schussprobe bei der BH/VT erfolgt während der Übung: ( ) Leinenführigkeit ( ) Freifolge ( ) Ablage 63. In Verbindung mit der Unbefangenheitsprobe erfolgt die Tätowierkontrolle. Die Tätowiernummer befindet sich beim Deutschen Schäferhund in der Regel: ( ) im linken Ohr. ( ) im rechten Ohr. ( ) in beiden Ohren. 64. Nach der Leinenführigkeit wird die Leine ( ) dem Prüfungsleiter übergeben. ( ) umgehängt oder eingesteckt. ( ) einfach auf dem Platz abgelegt. 65. Der Hund muss während der gesamten Vorführung Halsband oder Brustgeschirr tragen. Welche Halsbänder sind zugelassen? ( ) Langgliederhalsband ( ) Stachelhalsband ( ) Attrappenhalsband ( ) Lederhalsband 66. Der Laufschritt in der Leinenführigkeit beträgt: ( ) mindestens 10 Schritte. ( ) mindestens 20 Schritte. ( ) Spielt keine Rolle. 67. Das Hörzeichen "Fuß" kann gegeben werden ( ) beim Angehen aus der Grundstellung. ( ) vor den Wendungen, um den Hund aufmerksam zu machen. ( ) beim Anhalten, um den Hund in Grundstellung zu bringen. ( ) bei den Gangartwechsel. 68. Das Loben und Ansprechen des Hundes ist erlaubt: ( ) ständig während der gesamten Vorführung wenn der Hund richtig reagiert. ( ) wenn sich der Hund unaufmerksam zeigt. ( ) nach jeder beendeten Übung in der Grundstellung. 69. Die Schrittzahl für die Entwicklung der Übungen "Sitz" und "Platz" beträgt: ( ) mindestens 10 Schritte. ( ) Schritte. ( ) Spielt keine Rolle. 70. Der Hundeführer entfernt sich bei der Übung Ablegen des Hundes unter Ablenkung : ( ) Er kann in unmittelbarer Nähe stehen bleiben wenn er sich nicht sicher ist, dass der Hund liegen bleibt. ( ) Er entfernt sich ca. 30 Schritte. ( ) Die Entfernung spielt keine Rolle. 71. Bei der Übung Ablegen unter Ablenkung" wird der Hund auf Richteranweisung am angewiesenen Platz abgelegt. Danach ( ) bindet der Hundeführer den Hund mit der Leine fest und entfernt sich vom Hund. ( ) entfernt sich der Hundeführer vom Hund ohne einen Gegenstand beim Hund abzulegen. ( ) kann der Hundeführer die Leine oder eine Gegenstand beim Hund belassen und entfernt sich vom Hund. Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

18 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 7 Stand: 02/ Aus der Übung "Sitz" wird der Hund: ( ) abgerufen ( ) abgeholt ( ) Spielt keine Rolle, er kann abgerufen oder abgeholt werden. 73. Der Hund wird bei der Übung "Platz in Verbindung mit Herankommen" mit Hörzeichen "Platz" abgelegt. Danach entfernt sich der Hundeführer: ( ) ca. 30 Schritte ( ) ca. 20 Schritte ( ) ca. 40 Schritte 74. Während der Vorführung darf der Hundeführer ( ) Spielgegenstände mit sich führen um den Hund zu motivieren. ( ) den Hund zeitweise je nach Bedarf aus der Tasche füttern. ( ) keinerlei Spielgegenstände oder Futter mit sich führen. 75. Körper- und Hörzeichenhilfen dürfen während der Vorführung vom Hundeführer: ( ) keinesfalls gegeben werden. ( ) in jedem Fall gegeben werden. ( ) zeitweise, falls erforderlich, gegeben werden. 76. Der Beginn einer Übung ( ) wird durch den Hundeführer bestimmt. ( ) erfolgt auf Anweisung des Richters. ( ) erfolgt auf Anweisung des Prüfungsleiters. 77. Bringen Sie die nachfolgend aufgeführten Übungen des Teils "A" in die richtige Reihenfolge: "Sitzübung" "Leinenführigkeit" "Ablegen unter Ablenkung" "Ablegen in Verbindung mit Herankommen" "Freifolgen". ( ) Übung 1: ( ) Übung 2: ( ) Übung 3: ( ) Übung 4: ( ) Übung 5: 78. Die Übungsteile Prüfung im Verkehr Teil "B" (VT) werden durchgeführt: ( ) innerhalb geschlossener Ortschaften. ( ) auf dem Parkplatz der Ortsgruppe. ( ) auf Wirtschaftswegen im unmittelbaren Bereich der Ortsgruppe. 79. Der Teil "B" besteht aus mindestens: ( ) 4 Einzelübungen. ( ) 5 Einzelübungen. ( ) 6 Einzelübungen. 80. Die Überprüfung des Teils "B" dient ( ) dem Sozialverhalten gegenüber Mensch und Tier. ( ) der Umweltsicherheit. 81. Während der Überprüfung des Teils "B" ist der Hund bei allen Übungen: ( ) immer an der Leine zu führen. ( ) kann zeitweise abgeleint werden. ( ) stets frei zu führen. 82. Bei der Übung 1 "Begegnung mit Personengruppe" ( ) wird der Hund je nach Belieben links oder rechts geführt. ( ) wird der Hund links geführt. ( ) kann der Hund an der Leine vorangehen. 83. Während der Übung 1 "Begegnung mit Personengruppe" wird der Hund durch eine Personengruppe geführt. Der Hundeführer wird durch eine Person angesprochen und mit Handschlag begrüßt. Dabei ( ) kann der Hund seinen Führer verteidigen weil er den Handschlag als Bedrohung auffasst. ( ) muss sich der Hund auf Anweisung des Hundeführers ablegen oder absetzen. ( ) kann der Hund außerhalb der Personengruppe abgelegt werden. Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

19 Prüfungsfragen zur SV-Hundeführerlizenz Seite 8 Stand: 02/ Während der Übung 1 "Begegnung mit Personengruppe" kann die Strasse im Bereich eines Zebrastreifens gekreuzt werden. Dabei ( ) spielt der Autoverkehr keine Rolle wir befinden uns auf dem Zebrastreifen. ( ) hat der Hundeführer vor dem Überkreuzen der Strasse auf den Verkehr zu achten. ( ) hat der Prüfungsleiter den Verkehr aufzuhalten. 85. Bei Übung 6 "Verhalten des kurzfristig im Verkehr alleingelassenen Hundes" ist der vorgeführte Hund ( ) vom Prüfungsleiter oder einer anderen Person an der Leine zu halten. ( ) an einer angewiesenen Stelle mit der Leine festzubinden. ( ) an der angewiesenen Stelle frei abzulegen. 86. Bei der Übung 5 "Begegnung mit anderen Hunden" ( ) hat sich der Hund neutral zu verhalten. ( ) dürfen die Hunde zusammen spielen. ( ) darf der Hund in Sitz- oder Platzposition gebracht werden. 87. Die Reihenfolge der Übungen des Teil "B" ( ) wird vom Hundeführer nach Belieben festgelegt. ( ) kann vom Richter variiert werden. ( ) bestimmt der Prüfungsleiter. Total: 87 Fragen Zu jeder Frage im Multiple-Choice-Stil gibt es mindestens eine richtige Antwort, die angekreuzt werden muss. Es können aber auch mehrere Antworten richtig sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn die angegebene Mindespunktzahl erreicht wurde.

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