NPO 15 Allgemein Bewertung

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1 NPO 15 Allgemein Bewertung Die Qualifikation «ungenügend» fällt weg An der Richtweise ändert sich nicht

2 AB 15 TKGS Eintrag Leistungsheft Bei den Prüfungseintragungen muss der Name des Hundeführers bei der entsprechenden Prüfung vermerkt werden. Dies beim Unterschreiben der LH kontrollieren und bei den Prüfungsleitern durchsetzen

3 AB 15 TKGS Durchführung einer Prüfung im Ausland Es ist gestattet eine Prüfung oder Teile einer Prüfung im Ausland durchzuführen. Sämtliche Reglemente und Bestimmungen der TKGS bleiben dabei verbindlich.

4 AB 15 TKGS Teilnahme an Prüfungen Bei allen Prüfungsklassen muss der Hund in der Lage sein, die Anforderungen in der jeweiligen Prüfungsordnung zu erfüllen.

5 AB 15 TKGS Teilnahme an Prüfungen Ein Hundeführer darf pro Tag nur an einer Prüfung teilnehmen und kann höchstens zwei Hunde vorführen. Ausgenommen davon ist, sofern das gleiche Revier/Feld betroffen ist, die Klasse LawH und KH, dort kann nur mit einem Hund gestartet werden.

6 AB 15 TKGS Abbruch einer eröffneten Prüfung Muss eine eröffnete Prüfung aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden, gilt folgende Regelung: Sobald eine Prüfung eröffnet ist, fällt das Startgeld dem Veranstalter zu. Konnten vor dem Abbruch der Prüfung Teilnehmer diese regulär abschliessen, so werden die Resultate dieser Teilnehmer im Leistungsheft eingetragen. Die restlichen Teilnehmer erhalten den Eintrag Prüfung abgebrochen. Der Grund für den Abbruch der Prüfung wird im Leistungsheft ebenfalls eingetragen.

7 AB 15 TKGS Mindestteilnehmerzahl Damit eine Prüfung durchgeführt werden kann, müssen mindestens vier Hundeführer gemeldet sein.

8 AB 15 TKGS Beschränkung der Teilnehmerzahl Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Anzahl der Leistungsrichter, welche für eine Prüfung engagiert werden. Es ist erlaubt die Teilnehmerzahl weiter zu beschränken, dies muss in der Ausschreibung vermerkt sein.

9 AB 15 TKGS Beschränkung der Teilnehmerzahl KH An einer Prüfung dürfen pro Leistungsrichter höchstens 10 Hunde zugelassen werden. Im KH Bereich sind pro Prüfung maximal 20 Teilnehmer zugelassen

10 AB 15 TKGS Beschränkung der Teilnehmerzahl LawH An einer eintägigen Prüfung dürfen pro Leistungsrichter höchstens 8 Hunde zugelassen werden. An einer zweitägigen Prüfung dürfen am ersten Tag pro Leistungsrichter höchstens 10 Hunde zugelassen werden, am zweiten Tag sind es höchstens 6 Hunde. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass an beiden Tagen der gleiche Leistungsrichter im Einsatz steht. Wenn dies nicht der Fall ist gilt die Regelung der Eintagesprüfung.

11 AB 15 TKGS Beschränkung der Teilnehmerzahl WAH Abt. A/B Ein Leistungsrichter darf pro Tag höchstens 15 Abteilungen bewerten. WAH Abt. C Ein Leistungsrichter darf pro Tag höchstens 36 Abteilungen bewerten.

12 AB 15 TKGS Entschädigung / Spesen Die Leistungsrichter und Schutzdiensthelfer werden beim Einsatz an Prüfungen gemäss dem geltenden Spesenreglement der SKG entschädigt. Der Prüfungsveranstalter muss zudem für diese Funktionäre eine kostenfreie Verpflegung und wenn nötig Unterkunft zur Verfügung stellen.

13 AB 15 TKGS Rechte Leistungsrichter Erhält ein Leistungsrichter spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag keine Meldung vom Prüfungsleiter über den Ablauf der Prüfung, so ist er berechtigt von seinem Amt zurückzutreten.

14 Zulassungsalter VPG / SanH / FH 15 / LawH Klasse 1 18 Monate Klasse 2 19 Monate Klasse 3 20 Monate BH Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 KH Klasse 12 Monate 19 Monate 20 Monate 20 Monate

15 Zulassungsalter WAH Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 AD Klasse 18 Monate 24 Monate 36 Monate 36 Monate 18 Monate

16 Identifikation Es sind nur Hunde zugelassen, welche gemäss den gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet sind. Bei Unklarheiten ist es dem Leistungsrichter erlaubt, die Identifikation eines Hundes festzustellen. Dies kann über den ganzen Verlauf einer Prüfung stattfinden, innerhalb einer Abteilung kann dies jedoch nur zu Beginn oder am Ende der Abteilung geschehen. Verlangt der Leistungsrichter die Feststellung der Identifikation, so hat er das Chip Lesegerät zu stellen.

17 Einstieg / Aufstieg In jeder Prüfungsklasse muss in der Stufe 1 begonnen werde 1 AKZ berechtigt zum Aufstieg (auch FH 15) Ein Abstieg ist nicht möglich Jede Klasse kann beliebig oft wiederholt werden Ausnahme WAH 4 Klasse

18 Vorführweise Der Hund ist in sportlicher Weise vorzuführen, jegliche körperliche Einwirkung sowie das Fassen am Halsband, wo die PO dies nicht vorsieht, sind zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zwischenphasen innerhalb einer Abteilung. Vergisst ein Hundeführer innerhalb des Prüfungsablaufes eine komplette Übung, so wird er umgehend vom Leistungsrichter aufgefordert, die fehlende Übung zu zeigen. Eine Punkteentwertung erfolgt nicht. Der Hund ist am linken Bein vorzuführen, Ausnahmen aufgrund körperlicher Einschränkung benötigen eine einfache Bewilligung der TKGS.

19 Hörzeichen Ein oder mehrere Hörzeichen stehen dem Hundeführer dort zu wo es die Prüfungsordnung vorsieht. Ein Hörzeichen muss für eine Tätigkeit nicht immer gleich sein. Ein Hörzeichen kann gesprochen oder akustisch durch den Hundeführer an den Hund gegeben werden.

20 Hörzeichen Das Hörzeichen oder akustisches Signal muss kurz und prägnant sein, es darf nicht in die Länge gezogen werden. Es ist zulässig ein Hörzeichen oder akustisches Signal mit dem Hundenamen zu verbinden. Einzig in der Revierarbeit ist abweichend ein Doppelpfiff zugelassen (BH, VPG, SanH und LawH Klassen).

21 Führerhilfen Es erfolgt ein Abzug im Ermessen des Leistungsrichters von minimal 5% bis maximal 20% des Übungswertes.

22 Beginn und Ende / Prüfung Die Prüfung beginnt mit der Abgabe des Leistungsheftes und endet mit dem Rangverlesen und der Rückgabe des Leistungsheftes. Ein Rangverlesen kann gestaffelt für abgeschlossene Klassen auch vorgezogen stattfinden.

23 Beginn und Ende / Abteilung Eine Abteilung beginnt mit dem Anmelden beim Leistungsrichter und endet mit der Abgabe des Kommentars und der Handreichung durch den Leistungsrichter.

24 Beginn und Ende / Übung Eine Übung beginnt und endet mit der Grundstellung, Unterordnung.

25 Unbefangenheit Die Unbefangenheit des Hundes wird in erster Linie während dem Anmelden und der Begrüssung durch den Leistungsrichter geprüft. Der Leistungsrichter ist verpflichtet, das Verhalten des Hundes während der ganzen Prüfung zu beobachten.

26 Disqualifikation Der Leistungsrichter muss in folgenden Fällen eine Disqualifikation aussprechen: Verstoss gegen das Tierschutzgesetz Unsportliches Verhalten Unbegründetes Verlassen der Prüfung Der Hund ist nicht in der Hand des Führers Fehlende Unbefangenheit des Hundes, Aggression Die definitive Läufigkeit einer Hündin wird nicht bei der Anmeldung am Prüfungstag gemeldet

27 Disqualifikation Im Leistungsheft ist der Eintrag Disqualifikation mit dem dazugehörenden Grund zu tätigen. Es werden keine Punkte im Leistungsheft eingetragen. Im Falle einer Disqualifikation entfällt der Leistungsrichter Kommentar.

28 Abbruch Der Leistungsrichter muss in folgenden Fällen einen Hundeführer nicht zur Prüfung zulassen oder muss eine Prüfung abbrechen: Der Hund ist körperlich nicht in der Lage die Anforderungen der Prüfungsordnung zu erfüllen Verletzung, mangelnde Fitness oder offensichtliche Krankheit des Hundes Fehlende Unbefangenheit des Hundes

29 Abbruch Im Leistungsheft ist der Eintrag Abbruch mit dem dazugehörenden Grund zu tätigen. Die erreichten Punkte in bereits absolvierten Abteilungen werden im Leistungsheft eingetragen.

30 Abbruch einer Abteilung Der Leistungsrichter muss in folgenden Fällen eine Abteilung abbrechen: Der Hundeführer tritt nicht zu einer Abteilung an Der Hundeführer ist nicht zurzeit vor Ort Griff ins Halsband durch den Hundeführer, nach der ersten ausgesprochenen Verwarnung Mitführen sowie Abgabe von Futter Mitführen sowie die Benutzung eines Motivationsgegenstandes (Ausnahme KH) Überforderung des Hundes

31 Abbruch einer Abteilung In diesem Fall werden alle bereits erworbenen Punkte dieser Abteilung aberkannt. Die Abteilung wird im Leistungsheft mit 0 Punkten eingetragen. Der Hundeführer ist verpflichtet zu den restlichen Abteilungen anzutreten.

32 Abbruch einer Übung Der Leistungsrichter muss in folgenden Fällen eine Übung abbrechen: Der Hund ist nach dem 3. Hör- oder Sichtzeichen nicht bereit zu Beginn einer Übung in diese zu starten. In diesem Fall wird die Übung mit 0 Punkten bewertet, die Abteilung wird mit der Folgeübung weitergeführt.

33 Rückzug eines Hundes Bei offensichtlicher Verletzung oder Krankheit darf ein Hundeführer seinen Hund aus der Prüfung zurückziehen, der Rückzug ist dem Leistungsrichter zu melden, dieser entscheidet über den endgültigen Rückzug aus der Prüfung.

34 Rückzug eines Hundes Im Leistungsheft ist der Eintrag Abbruch wegen Krankheit oder Abbruch wegen Verletzung zu tätigen. Die erreichten Punkte in bereits absolvierten Abteilungen werden im Leistungsheft eingetragen.

35 Rassenspezifische Eigenheiten In der Richtweise hat der Leistungsrichter das unterschiedliche Leistungsvermögen der verschiedenen Rassen zu beachten und entsprechend zu berücksichtigen.

36 Versäubern Versäubert sich ein Hund während der Arbeit, Kot oder Urinabsatz, so führt dies zu einem Standardabzug von 5 Punkten, bei mehrmaligem Vorkommen erhöht sich dieser Abzug auf maximal 10 Punkte.

37 Halsband Ein Halsband muss dem aktuellen Tierschutzgesetz entsprechen. Handelsübliche Halsbänder sind zugelassen, diese müssen locker anliegen. Der Hund darf nur ein Halsband tragen, Zeckenhalsbänder sind nicht erlaubt. Es ist erlaubt einen Hund in allen Klassen ohne Halsband vorzuführen, jedoch muss der Hundeführer ein solches in jedem Fall auf sich tragen.

38 Halsband Diese Regelung gilt für: LawH Klasse A/B und C WAH Klasse Abteilung A KH Klasse A/B

39 Halsband WAH Klasse Abteilung B Der Hund muss das Geschirr für die Wasserarbeit tragen Er darf kein Halsband tragen Der HF muss auch kein Halsband auf sich tragen

40 Halsband Fasst der Hundeführer während der Ausführung einer Abteilung ins Halsband erhält er eine Verwarnung durch den Leistungsrichter. Es erfolgt ein Standardabzug von 5 Punkten. Im Wiederholungsfall innerhalb einer Abteilung erfolgt ein Abbruch der betroffenen Abteilung. Die Abteilung wird in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet.

41 Leine Das Mitführen einer Leine ist in allen Klassen vorgeschrieben, die Leine muss von links nach rechts umgehängt oder in der Tasche nicht sichtbar verstaut sein.

42 Anmelden Das Anmelden ist fester Bestandteil aller Abteilungen und ist somit zwingend vor der ersten Übung durchzuführen, es ist Bestandteil der Unbefangenheitsbeurteilung. Der Hundeführer stellt sich mit dem Hund in Sitzstellung dem Leistungsrichter mit Namen und Vornamen vor, nennt den Namen des Hundes und seine Startnummer. Der Leistungsrichter beendet das Anmelden durch Handreichung.

43 Abmelden In allen Abteilungen wird der Hund nach Beendigung der Arbeit am Halsband angeleint und zum Leistungsrichter geführt. Nach dem Richterkommentar begibt sich der Leistungsrichter zum Hundeführer und reicht diesem die Hand, damit ist die Abteilung beendet.

44 Futter / Motivationsgegenstand Es ist nicht erlaubt Futter oder einen Motivationsgegenstand auf sich zu tragen. Es ist untersagt den Hund während einer Abteilung mit Futter zu belohnen oder mit einem Motivationsgegenstand zu bestätigen. Bei einem Verstoss wird die Abteilung abgebrochen, es werden keine Punkte für diese Abteilung vergeben. Ausnahme KH Klasse

45 Läufige Hündinnen (WAH) Läufige Hündinnen sind zu Prüfungen zugelassen. Der Hundeführer muss bei der Anmeldung die mögliche Läufigkeit seiner Hündin vermerken. Die definitive Läufigkeit ist dem Prüfungsleiter spätestens bei der Anmeldung am Prüfungstag zu bestätigen.

46 Läufige Hündinnen (LawH / KH Läufige Hündinnen sind zu Prüfungen zugelassen. Der Hundeführer muss bei der Anmeldung die mögliche Läufigkeit seiner Hündin vermerken. Die definitive Läufigkeit ist dem Prüfungsleiter spätestens 24 Stunden vor dem Prüfungstag zu vermelden.

47 Läufige Hündinnen Läufige Hündinnen sind abgesondert von den restlichen Hunden zu führen und zu halten. In den Abteilungen starten diese am Schluss der Prüfung gesondert. An 2-tägigen Prüfungen starten diese am zweiten Tag als letzte.

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