Diensthundetauglichkeitsprüfung (DHTP)
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- Sylvia Pohl
- vor 7 Jahren
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1 Diensthundetauglichkeitsprüfung (DHTP) DHTP Seite 1
2 Vorwort: Die Diensthundetauglichkeitsprüfung (DHTP) ist vom Bundesverband Wach- und Diensthunde e.v. geschaffen worden, um Hunde auf ihr Wesen Veranlagung und Fähigkeiten, zu überprüfen. Die DHTP ist für die Hundeführer (HF) in der privaten Sicherheit oder bei Behörden geschaffen worden, welche Ihre Hunde auf Eignung als Diensthund überprüfen lassen möchten. Ab wird diese Prüfung für jeden Diensthundeführer (DHF) oder angehenden DHF verpflichtend und als Grundlagenprüfung der WDP I vorgelagert. Von dieser Regelung ausgenommen, sind Hunde, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits als Diensthunde geführt werden und das vierte Lebensjahr vollendet oder bereits die WDP I abgelegt haben. Ziel ist es, eine höhere Qualität im Hundewesen des Bewachungsgewerbes zu erreichen. Es ist eine Gesamtpunktzahl von 100 erreichbar. Zum Bestehen sind 70% erforderlich. Die Prüfung wird in der Leistungsurkunde des Diensthundes (DH) eingetragen. Voraussetzung zur Teilnahme an der DHTP ist ein Mindestalter der Hunde von 12 Monaten. Für den Ablauf der Prüfung ist der Prüfungsleiter (PL) verantwortlich. Steffen Ohrtmann Leiter Ausbildungs- und Prüfungswesen DHTP Seite 2
3 I. Richtlinien Die Prüfung wird durch den LR eröffnet und beendet. In dieser Zeit sind die Anweisungen des Prüfers und des Prüfungsleiters (PL) zu befolgen. Sollte sich ein DHF nicht an die vorgegebenen Anweisungen halten, wird er disqualifiziert. Nach der Eröffnung der Prüfung erfolgt die Kontrolle der Chip-Nummern bzw. Tätowierung der Hunde und der Stockmaße. Zugelassen werden Hunde der Gebrauchshunderassen sowie Kreuzungen untereinander mit einer Höhe des Widerristes von 40 cm und höher. Bei dieser Kontrolle ist dem LR mitzuteilen, in welchem Bereich der DH eingesetzt werden soll. Der Hund ist mit Gliederhalsband oder Lederhalsband vorzuführen, welches nicht zu eng bzw. zu locker sein darf. Ausbildungshalsbänder wie z.b. Stachel- und Krallenhalsbänder, Schlingen sowie Zeckenhalsbänder sind verboten. Der Hundeführer/Diensthundeführer darf Motivationshilfen nur auf Anweisung benutzen. Das Tragen von Kenngeschirren ist erlaubt. Der Hund muss an der Leine geführt werden, welche mindestens 1m aber höchstens 2m sein darf. Damit ein Hund sich frei in seiner Umwelt bewegen kann, muss er lernen, mit Umweltreizen zurechtzukommen und die daraus entstehenden Konflikte zu bewältigen. Umweltreize dürfen nicht zur Belastung des Hundes werden. Die Prüfung soll so erfolgen, dass Wesensmerkmale der Hunde/DH festgestellt werden können. Die Hunde/DHe können während der gesamten Prüfung vom Hundeführer/DHF bei Fuß geführt werden. Läufige Hündinnen sind in der Reihenfolge nach hinten zu setzen und werden zuletzt überprüft. Beurteilung: 1. Ein positives Verhalten des Diensthundes stellt sich dar, wenn er sich während des Prüfungsverlaufs neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll und unbefangen zeigt. 2. Zeigt sich der Diensthund unstet, leicht überreizt oder leicht unsicher während des Prüfungsverlaufs, so stellt dies ein Grenzfall dar und ist mit höchstens befriedigend zu bewerten. 3. Sind während des Prüfungsverlaufs Mängel wie: z.b. scheu, unsicher, schreckhaft, schussscheu, unführig, bissig, keine Bereitschaft zur Unterordnung, keine Teamfähigkeit, keine Lernbereitschaft und aggressives Verhalten zu sehen, so sind die Übungen als mangelhaft zu bewerten. Der Diensthund wird dann durch den Prüfer aus der Prüfung genommen. Eine Punktevergabe findet dann nicht statt. 4. Hunde/DH, welche die Prüfung nicht bestehen, können diese frühestens nach 3 Monaten wiederholen. 5. Die Beurteilung der Hunde/DH ist unter Berücksichtigung des Alters vorzunehmen. 6. Die Bewertung der Überprüfung wird nach dem letzten Übungsteil vorgenommen. 7. Es wird auch das Geschick der HF/DHF beurteilt, wie sie ihren Hund/DH durch die Übungen führen. DHTP Seite 3
4 II. Vorstellung des Hundes/DHes (15 Punkte) - Begrüßung zwischen Prüfer und Team - Chipkontrolle - Verhalten gegenüber Personen Der Hundeführer/Diensthundeführer (HF/DHF) geht mit seinem angeleinten Hund auf Anweisung des Prüfungsleiters zum Prüfer des Verbandes. Die Leine soll hierbei durchhängen. Beim Prüfer ist anzuhalten und es erfolgt die Begrüßung und Vorstellung des Hundes/DH. Danach erfolgt die Kontrolle der Chip-Nummer. Auf Anweisung muss der Hund/DH die Grundstellung einnehmen. Das Beobachten des Umfeldes ist nicht fehlerhaft. Nach der Kontrolle soll das Team sich durch eine Gruppe bewegen. Hier ist es nicht zwingend erforderlich, das Kommando Fuß zu benutzen. Die gesamten Übungen dienen zur Überprüfung des Verhaltens des Hundes bei Personen. Es wird auch das Geschick der HF/DHF beurteilt, wie sie ihren Hund/DH durch die Übungen führen. Ein Belästigen von Personen, einschließlich der Prüfer, ist zu unterlassen. - Teamarbeit und Verhalten der HF/DHF 05 Punkte - Verhalten des Hundes gegenüber Personen 05 Punkte III. Verschiedene Untergründe und Hindernisse (35 Punkte) Parcour: z.b. versch. Böden im Freien, Tisch, Wackelbrett, Wippe, Tunnel, glatter Boden, Betreten von Räumlichkeiten, beengter Raum, Gittertreppe, Spiel mit dem Hundeführer etc. Bei der Erstellung des Parcours ist darauf zu achten, dass Verletzungen vorzubeugen ist. Die HF/DHF melden sich mit ihren angeleinten Hunden/DH beim Prüfer des Bundesverbandes. Durch den PL oder Prüfer werden die Hundeführer dann in den Prüfungsteil eingewiesen. Während der Einweisung hat sich der Hund/DH ruhig zu verhalten. Der zu bewältigende Parcour kann von Prüfung zu Prüfung unterschiedlich sein. Hier ist kein festes Schema vorgeschrieben. Das Ableinen der Hunde/DHe darf nur auf Anweisung des Prüfers oder PL erfolgen. Das Tempo zum Abarbeiten des Parcours wird durch den Prüfer bestimmt. Dennoch ist darauf zu achten, dass dem Team genügend Zeit gegeben wird. Bei Problemen kann das Team Übungsteile wiederholen. Somit kann auch die Lernfähigkeit der Hunde/DH beurteilt werden. DHTP Seite 4
5 Der Hund muss frei von Ängsten und Belastungen aus seiner Umwelt sein. In diesem Prüfungsabschnitt sollen die Hunde/DHe dies unter Beweis stellen. - Teamarbeit und Verhalten der HF/DHF 10 Punkte - Verhalten der Hunde/DH während des Parcours (Wesensbeurteilung) 20 Punkte IV. Vereinsamung (30 Punkte) Anbinden des Hundes durch den HF/DHF Setzen von verschiedenen Reizen durch eine einzelne Person und durch eine Personengruppe. Die Hundeführer melden sich beim Prüfer des Bundesverbandes und werden durch diesen oder durch den PL in die Übung eingewiesen. Der Hund/DH ist am vorgeschriebenen Ort mit einer reißfesten Leine anzubinden. Die HF/DHF müssen sich dann außer Sichtweite des Hundes begeben. Während der gesamten Übung darf keine Hilfestellung durch den HF/DHF erfolgen. Der Prüfungsteil kann dann nur noch mit mangelhaft bewertet werden. Die Hunde sind während des gesamten Prüfungsteiles nicht zu berühren, weder durch den Helfer selbst noch durch Stöcke oder andere Gegenstände. Zum Beginn des Prüfungsteiles erscheint eine einzelne Person, welche sich anfangs normal (ohne Reizlagen) verhalten soll. Danach ist die Stimmung zu wandeln und die Hunde zu bedrohen bzw. durch atypisches Verhalten Reize zu setzen. Durch die Scheintäter sind Schwächen der Hunde/DHe dem Prüfer offen zu legen ohne dabei den Hunden/DHen Schaden zuzufügen. Dasselbe hat dann durch eine Personengruppe zu erfolgen. Die Personengruppe soll aus 2-3 Scheintätern bestehen. Ein Zurückweichen der Hunde/DHe ist als fehlerhaft zu bewerten. Bei diesem Prüfungsteil ist darauf zu achten, dass die Hunde/DHe nicht über das Maß und der Fähigkeiten der Hunde/DHe hinaus zu belasten sind. Bei Beendigung der Übung durch den Prüfer sind die Hunde/DHe durch die Hundeführer abzuholen und wieder an die Führleine zu nehmen. - Verhalten der Hunde/DH bei einer Person 05 Punkte - Verhalten der Hunde/DH bei einer Personengruppe 05 Punkte - Beurteilung der Anlagen und Fähigkeiten (Wesensbeurteilung) 15 Punkte DHTP Seite 5
6 V. Schussüberprüfung (20 Punkte) Zwei Schüsse auf ca. 30 und 20 Meter mit Kal. 9mm Die HF/DHF melden sich mit ihrem angeleinten Hund/DH beim Prüfer des Verbandes und werden durch diesen oder dem PL in die Übung eingewiesen. Ein Helfer hat mit einer Schreckschusspistole (9mm) in einer Entfernung von 30m Aufstellung zu nehmen. Es sind Markierungen zur Orientierung bei 30 und 20 Metern vorzunehmen. Die HF/DHF haben an der 30-m-Markierung mit ihren angeleinten Hunden/DHen zu stehen. Ob die Hunde/DHe sitzen, stehen oder liegen, ist unerheblich. Nach 10 sec hat der erste Schuss zu erfolgen. Nach dem ersten Schuss gibt der Prüfer oder PL die Anweisung, zur zweiten Markierung (20m) zu laufen. Dies soll an durchhängender Leine durchgeführt werden. An dieser Markierung haben die Hundeführer anzuhalten. Hier ist es wieder unerheblich, ob die Hunde/DHe sitzen, stehen oder liegen. Nach ca. 10 sec hat der zweite Schuss zu erfolgen. Nach weiteren 10 sec bekommen die Hundeführer die Anweisung, bis auf ca. 1-2 Metern an die Person (Schütze) zu gehen. Dies soll wieder an lockerer Leine erfolgen. Bei der Person ist bis auf Prüfer- oder PL-Anweisung zu verharren. - Teamarbeit und Verhalten der HF/DHF 05 Punkte - Verhalten der Hunde/DHe bei der Schussabgabe 05 Punkte - Verhalten der Hunde/DHe auf dem Weg und an der Person 05 Punkte Nach diesem Prüfungsteil erfolgt die Abmeldung von der gesamten Prüfung beim Prüfer. Bad Urach, (geändert am ) DHTP Seite 6
7 Anmerkungen: Prädikate und Punkte: Punktezahl/ Prädikat tauglich bedingt tauglich nicht tauglich , ,5 0 6, ,5-11, ,5 0 13, ,5-19, ,5 0 20, ,5-27, ,5 0 27, ,5-35, ,5 0 34, ,5 0 69,5 Bundesverband Wach- und Diensthunde (BvWD) e.v. Postanschrift: Ostendstraße Bad Urach Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@bvwd.de Home DHTP Seite 7
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