Umweltzeichen in Ausschreibungen ( 9 VOB/A)
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- Kurt Albert
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1 Umweltzeichen in Ausschreibungen ( 9 VOB/A) Im Jahre 2006 wurde mit der Änderung der VOB/A auch der 9 Nr. 9 VOB/A eingeführt. Der Auftraggeber kann nunmehr auch Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen festlegen, die in einem europäischen, multi-nationalen oder anderen Umweltgütezeichen definiert sind. Der Blaue Engel ist ein anerkanntes Umweltzeichen. Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des 9 Nr. 9 VOB/A muss die ausschreibende Stelle in ihrer Leistungsbeschreibung sämtliche Spezifikationen und Anforderungen aufführen, die auch das Umweltgütezeichen definiert und fordert. Die Kommentierung zum 9 Nr. 9 VOB/A sagt, dass man für den Fall des Vorhandenseins eines Umweltzeichens nicht auf das Umweltzeichen selbst abstellt, vielmehr die technischen Voraussetzungen im Leistungsverzeichnis definieren muss: VOB/A Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Abschnitt1, 9 Beschreibung der Leistung, Nr. 9 Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vor, so kann er die Spezifikationen verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltgütezeichen definiert sind, wenn a) sie sich zur Definition der Merkmale des Auftragsgegenstandes eignen, b) die Anforderungen des Umweltgütezeichens auf Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgearbeitet werden; c) die Umweltgütezeichen im Rahmen eines Verfahrens erlassen werden, an dem interessierte Kreise - wie z.b. staatliche Stellen, Verbraucher, Hersteller, Händler und Umweltorganisationen - teilnehmen können, und d) wenn das Umweltgütezeichen für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar ist. Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen angeben, dass bei Leistungen, die mit einem Umweltgütezeichen ausgestattet sind, vermutet wird, dass sie den in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Spezifikationen genügen. Der Auftraggeber muss jedoch auch jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, akzeptieren. Anerkannte Stellen sind die Prüf- und Eichlaboratorien sowie die Inspektions- und Zertifizierungsstellen, die mit den anwendbaren europäischen Normen übereinstimmen. Der Auftraggeber erkennt Bescheinigungen von in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen anerkannten Stellen an. Ausführliche Informationen zum Thema Blauer Engel finden Sie auch unter oder Hier sind auch einige Statements zu diesem Thema hinterlegt. Seite 1
2 LV Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten Name/Bezeichnung Bauprojekt Vorbemerkungen Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des Name/Bezeichnung Bauprojekt. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind. Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren Herstellern erfüllt werden. Gewichtung der Wertungskriterien Es soll unter allen Angeboten dasjenige den Zuschlag erhalten, das unter Berücksichtigung der in 25 VOB/A 2006 genannten Wertungskriterien in einer für dieses Objekt wie folgt festgelegten, gewichteten Gesamtbeurteilung das wirtschaftlichste Angebot darstellt: Wertungskriterien v. H. Qualität (Oberflächenbeschaffenheit), technischer Wert Umwelteigenschaften Betriebs- und Folgekosten Preis Ästhetik (Zweckmäßigkeit, Design, Farbe) SUMME 100 (Hinweis: Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Prozentvorgaben für die jeweiligen Wertungskriterien; diese können frei vergeben werden. Wichtig: der Preis muss mindestens eine Gewichtung von 20% erhalten. Ausnahmen unter 20% sind möglich, müssen aber gut begründet sein.) Prüfung der Gleichwertigkeit Die Nachweise für die Gleichwertigkeit angebotener Fabrikate sind entsprechend VOB/A Paragr. 21/1(4) und Paragr. 22/3(3) dem A n g e b o t zwingend beizulegen. Angebote ohne solche Datenblätter und Muster können nicht gewertet werden. Ästhetik (Zweckmäßigkeit, Farbe, Design) Das Name/Bezeichnung Bauprojekt ist ein repräsentatives Gebäude und stellt von daher besondere Anforderungen an die genaue Einhaltung der vorgegebenen Farben und Designs der Materialien. Die ausgewählten Farben und Designs erfüllen eine Funktion zum Wohlbefinden der Mitarbeiter und Besucher. Sie sind abgestimmt mit anderen Elementen wie Wände, Decken, Möbel und Textilien. Angebotene Produkte müssen daher dem vorgegebenen Design und der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und Dichte des Granulates Seite 2
3 entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. Umweltverträglichkeit Designbodenbeläge Aufgrund des besonderen Status des Name/Bezeichnung Bauprojekt dürfen nur umweltverträgliche, nach den Kriterien der RAL-UZ 120 Vergaberichtlinie Blauer Engel geprüfte Bodenbeläge eingesetzt werden. Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Bodenbeläge einzusetzen, die die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen BLAUER ENGEL (Emissionsarme Bodenbeläge, RAL-UZ 120) sowie Greenguard Children and School oder vergleichbare Prüfberichte anerkannter Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers. Flüchtige und schwerflüchtige organische Stoffe (TVOC, TSVOC) Mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 120 gekennzeichnete Produkte dürfen die nachfolgend genannten Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten (DIN ISO 16000): - TVOC: < µg/m³ (3.Tag), < 360 µg/m³ (28.Tag) - TSVOC: < 40 µg/m³ (28.Tag) - Krebserzeugende Stoffe: C-Stoffe2 < 10 µg/m³ (3.Tag, Summe), < 1 µg/m³ (28.Tag, je Einzelwert) - VOC ohne NIK: < 100 µg/m³ (28.Tag) - R-Wert (entspr. AgBB Bewertung): < 1 (28.Tag) Stoffliche Anforderungen / Ausschluss von Stoffen Die Bodenbeläge dürfen außerdem keine Stoffe als konstitutionelle Bestandteile enthalten, die gemäß 67/548/EWG, GefStoffV 4a Abs.3 wie folgt eingestuft sind: - als giftig (T) oder sehr giftig (T+) - krebserzeugend (Carc.Cat 1, Carc.Cat. 2) - erbgutverändernd (Mut.Cat. 1, Mut.Cat. 2) - fortpflanzungsgefährdend (Repr.Cat 1, Repr.Cat. 2) oder gemäß TRGS 905 eingestuft sind als: - krebserzeugend (K1, K2) - erbgutverändernd (M1, M2) - fortpflanzungsgefährdend (RF1, RF2) - fruchtschädigend (RE1, RE2). Die Bodenbeläge dürfen außerdem folgende Stoffgruppen nicht enthalten: - keine chlorierten bzw. halogenierten organischen Verbindungen - keine kanzerogenen N-Nitrosamine - nur anorganische Flammschutzmittel (keine Antimonoxide) - keine Phthalate (weichmachende Substanzen) Die Vergabegrundlage UZ 120 ist zu beziehen bei: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.; Siegburger Straße 39, D Sankt Augustin, oder unter: Der Bieter muss nachweisen, dass der Bodenbelagshersteller ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO aufgebaut hat oder sich einer freiwilligen Überprüfung des Umweltmanagementsystems nach der EG-Umweltauditverordnung (EMAS) Nr. 761/2001/EG unterzieht und in das EMAS Register eingetragen ist. Seite 3
4 der Bodenbelagshersteller eine aktuelle Umwelterklärung seines Unternehmens veröffentlicht hat. Umweltverträglichkeit Verlegehilfsstoffe Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe einzusetzen, die die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen BLAUER ENGEL (Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe, RAL-UZ 113) oder vergleichbare Prüfberichte anerkannter Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers. 1. Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) dürfen die nachfolgend genannten Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten (Prüfung basierend auf DIN EN ISO und DIN EN ISO ): - TVOC: < 1000 µg/m³ (3.Tag), < 100 µg/m³ (28.Tag) - TSVOC: < 50 µg/m³ (28.Tag) - Krebserzeugende Stoffe; gemäß Kat. K1 und K2 gemäß EU-Einstufung und TRGS 905: < 10 µg/m³ (3.Tag, Summe), < 1 µg/m³ (28.Tag, je Einzelwert) - VOC ohne NIK: < 40 µg/m³ (28.Tag) - R-Wert (entspr. AgBB Bewertung): < 1 (28.Tag) 2. Es dürfen keine Stoffe/Zubereitungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten sein, die: - als giftig (T) oder sehr giftig (T+) eingestuft sind (67/548/EWG, GefStoffV 4a Abs.3) - als kanzerogen, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch, keimzellmutagen oder fruchtschädigend eingestuft sind (EG-Kategorie, TRGS 905, MAK-Liste) - oxidierbare Fettsäuren oder oxidierbare Fettsäureester enthalten - Alkylphenolethoxylate enthalten (max. 0,1% als Verunreinigung) Zusätzlich gilt für Bodenbelagsklebstoffe auf Basis silanmodifizierter Polymere (SMP-Klebstoffe), dass folgende Stoffe nicht enthalten sein dürfen: - weich machende Substanzen aus der Klasse der Phthalate (max. 0,1% als Verunreinigung) - zinnorganische Verbindungen als Katalysatoren, die nicht in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind, sowie Dibutylzinnverbindungen (max 0,1% Tributyl- und Dibutylzinnverbindungen (TBT/DBT) als Verunreinigung im Katalysator) Ausnahmen: - Konservierungsmittel entspr. Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ Die Summe der Emissionen von Formaldehyd und Acetaldehyd dürfen bei der 3-Tage-Messung in der Prüfkammer den Wert von 0,05 ppm nicht überschreiten. - Bei methanolabspaltenden SMP-Klebstoffen ist während der Verarbeitung der MAK-Wert von Methanol von 200 ppm einzuhalten. Die Vergabegrundlage ist zu beziehen bei: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.; Siegburger Straße 39, D Sankt Augustin Oder direkt im Internet: Seite 4
5 Reinigung/Pflege Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelages während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung vorgeschrieben (Life-Cycle-Cost). Nach Erstreinigung muss der angebotene Bodenbelag in der laufenden Unterhaltsreinigung gemäß Herstellerangaben umweltschonend und wirtschaftlich zu reinigen sein. Grundreinigungen, Einpflege oder Unterhaltspflege sind nicht notwendig. Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene Oberfläche und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Diese Eigenschaft ist vom Belagshersteller zu gewährleisten und mit Referenzen nachzuweisen. Bei Bedarf kann diese Eigenschaft über eine Probeverlegung vor Auftragsvergabe überprüft werden. Für Einsatzbereiche mit besonderen Hygiene-Anforderungen: Es ist durch ein unabhängiges Institut nachzuweisen, dass die angebotenen Bodenbeläge beständig sind gegenüber Flächendesinfektionsmitteln aus den Listen VAH/DGHM (Verbund für Angewandte Hygiene/ Deutsche Gesellschaft für Mikrobiologie) sowie RKI (Robert-Koch-Institut). Die Reinigungsfähigkeit gegenüber Blut, Urin und Jod muss nachgewiesen werden. Rutschsicherheit Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung muss durch die produktimmanente Beschaffenheit des Bodenbelages erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des Bodenbelages zum Erreichen der Rutschsicherheitsklasse wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert. Die R-Klassifizierung ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. Verlegung, Ausführungsqualität und -kontrolle Dem Angebot sind gemäß VOB/A 8 Ziffer 3 (1) a) bis g) die Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beizufügen. Zusätzlich hat der Bieter anhand von gleich gearteten Referenzen darzustellen, dass er für die jeweils angebotene Leistung über Erfahrungen und die entsprechende personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügt, die ausgeschriebene Leistung im erforderlichen Zeitraum zu erbringen. Der Auftragnehmer übergibt vor Arbeitsbeginn eine Aufstellung der zur Verwendung vorgesehenen Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer sowie - für die spätere Nutzung - alle zutreffenden Pflegehinweise mit einer Liste der empfohlenen Pflegemittel. Seite 5
6 Alle Beläge dürfen nur nach Herstellerangaben verlegt werden. Als Grundierung, Klebstoff und Spachtelmasse dürfen nur Fabrikate verwendet werden, die von der Belagherstellerfirma ausdrücklich empfohlen und vorgeschrieben werden und die für den bauseitigen Untergrund geeignet sind. Verarbeitungsrichtlinien Die Verarbeitungsrichtlinien des Belagherstellers werden eingehalten. Sofern nicht anders angegeben, werden Designbeläge unverfugt verlegt, das heißt Fliesen Stoß an Stoß und Bahnen in Doppelschnitt-Technik. Verlegeeinweisung Im Bedarfsfall hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. Der Verschnitt ist in den Einheitspreisen einkalkuliert. Optional: Probeverlegung einer Musterfläche Vor Beginn der Arbeiten ist ein komplettes Musterzimmer mit Bodenbelag und Sockelleisten anzufertigen. Die eigentlichen Bodenbelagsarbeiten dürfen erst nach Abnahme der Musterfläche durch den AG begonnen werden. Als Musterzimmer wird der Raum Nr. XY im XY Geschoß festgelegt. Raumgröße: ca. XY m 2. Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs mit der Abgabe des Angebots als Originalmuster vorgelegt werden. Der Bieter muss für jedes angebotene Produkt sofern er nicht das jeweils ausgeschriebene Referenzprodukt anbietet ein Originalmuster vorlegen in der Größe von mindestens 50 cm x 50 cm. Bei Sonderfarben sind Labor-Farbmuster in anderen Abmessungen akzeptabel. Zusätzlich zum Labor-Farbmuster ist ein in Design und technischer Ausführung entsprechendes Originalmuster aus Serienfertigung in der Größe von mindestens 50 cm x 50 cm vorzulegen, um die Qualität und Beschaffenheit des angebotenen Produktes zu belegen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause die geforderten Eigenschaften zu testen. Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, bei Bedarf vom Bieter zu den Eigenschaften und Daten des angebotenen Bodenbelages entsprechende Nachweise in Form von Hersteller-Zertifikaten und -Prüfberichten anzufordern. Seite 6
7 Ausschreibungstext (VOB/A 9) 1. Es gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN Bodenbelagsarbeiten, bzw. ATV DIN Parkettarbeiten oder gleichwertig. 2. Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe einzusetzen, die die Anforderungen der Vergabegrundlage RAL-UZ 113 (Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe) oder gleichwertig erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen BLAUER ENGEL oder vergleichbare Prüfberichte anerkannter Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers. Das Umweltzeichen beinhaltet insbesondere folgende Anforderungen: - Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (Kammerprüfung): TVOC < 1000 µg/m³ (3.Tag), < 100 µg/m³ (28.Tag), TSVOC < 50 µg/m³ (28.Tag) - keine oxidierbaren Fettsäuren oder oxidierbare Fettsäureester enthalten - keine Alkylphenolethoxylate enthalten (max 0,1% als Verunreinigung) - Nur zulässige Konservierungsmittel entspr. Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ 113 enthalten Die Vergabegrundlage ist zu beziehen bei: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.; Siegburger Straße 39, D Sankt Augustin oder direkt im Internet: Leistungsverzeichnis Pos. Menge Positionsbeschreibung m² Zementestrich; Anhaftungen, labile Zonen und Schlämpenschichten durch schleifen, fräsen oder stahlkugelstrahlen entfernen. Absaugen mit Industriestaubsauger lfd. m Fugen im Zementestrich; fachgerecht verschließen mit 2- Komponenten Epoxidharz, lösemittelfrei, sehr emissionsarm und frei von Benzylalkohol und abstreuen mit Quarzsand Körnung 0,7-1,2 mm. Fabrikat:... Hersteller:... m² Zementestrich; zur Erzielung der Haftung nachfolgender Spachtelschichten vorstreichen mit einer lösemittelfreien, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen Dispersions-Spezial-Grundierung Fabrikat Fabrikat:... Hersteller:... m² Zementestrich; ausgleichen mit einer zementären, selbstverlaufenden, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse Auftragsstärke mindestens 2 mm Fabrikat:... Hersteller... Überstehende Estrichrandstreifen nach dem Spachteln bündig mit der Oberkante abschneiden und ordnungsgemäß entsorgen. Einzelpreis Gesamtpreis Seite 7
8 Pos. Menge Positionsbeschreibung Eventualposition: m² Zementestrich; grobe Unebenheiten bis 10 mm ausgleichen mit einer zementären, selbstverlaufenden, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse sowie nachfolgendes Vorstreichen zur Erzielung der Haftung nachfolgender Spachtelschichten mit einer lösemittelfreien, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen Dispersions-Spezial-Grundierung. Einzelpreis Gesamtpreis Fabrikat:... Hersteller... Eventualposition: m² Zementestrich; Löcher und Übergänge bis 10 mm, gestreckt bis 20 mm, örtlich bis 30 mm ausgleichen mit einer zementären, standfesten, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse sowie nachfolgendes Vorstreichen zur Erzielung der Haftung nachfolgender Spachtelschichten mit einer lösemittelfreien, entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmen Dispersions-Spezial-Grundierung,. Fabrikat:... Hersteller... m² Liefern und Verlegen von Vorwerk RE/COVER green Bodenbelag aus einem nachwachsenden Rohstoff. RE/COVER green ist ein dauerelastisches ökologisches Bio Polyurethan, frei von PVC, Chlor, Lösungsmitteln, Weichmachern oder Formaldehyd. Entspricht den Anforderungen der EU Reach Verordnung der Europäischen Union. Der Belag muss nachweislich die Anforderungen nach dem AgBB- Bewertungsschema und außerdem der RAL UZ 120 für elastische Fußbodenbeläge erfüllen. Beide Spezifikationen sichern optimale Gesundheitseigenschaften bei minimalen Emissionen zu. Die nachstehenden technischen Anforderungen sind nach Aufforderung zu belegen. Überwiegend hergestellt aus nachwachsende Rohstoffen Zertifiziert Blauer Engel Geruchsneutral Zertifizierung Greenguard Children & Schools Nutzungsklassen: nach EN 685: Privat 23 / Gewerblich 34 / Industriell 43 Seite 8
9 Verschleißverhalten: EN Gruppe T Resteindruck: EN ISO /0,04mm Maßänderung nach Wärmeeinwirkung: EN 434 < 0,05% Biegeverhalten: EN 435 /< 20 mm Brandverhalten: C fl -s1 nach EN Halogenfrei. Beurteilung Rauchgase: DIN toxikologisch unbedenklich Trittschallverbesserungsmaß:: 4dB. Lichtechtheit: ISO 105 B 02 / Elektrostatisches Verhalten: beim Begehen nach EN 1815 = antistatisch, Aufladung < 2 kv. Rutschhemmung: gemäß DIN (BGR 181) = R9. Möbelfußtest: EN 424/Keine Beschädigungen Chemikalienbeständigkeit: EN 423 sehr gute Beständigkeit in Abhängigkeit von Konzentration und Einwirkzeit. Wärmedurchlasswiderstand: ISO 8302: /0,01m² K/W Für Fußbodenheizung geeignet. Wirtschaftliche Reinigungsfähigkeit ohne Beschichtung. Keine Grundreinigung oder Einpflege. Verfugung nach Anforderung möglich mit RE/COVER green Schmelzdraht. RE/COVER green Farbe / Design... Belagsdicke 2,5 mm Bahnen: 2,00 x 20 mtr. Farbe nach Wahl aus dem Standardprogramm Vollflächig kleben mit lösemittelfreiem und entspr. RAL-UZ 113 (Blauer Engel) emissionsarmem Dispersionsklebstoff, Eignung für RE/COVER green muss nachgewiesen werden. Fabrikat:... Hersteller:... Seite 9
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