Statuten. des HC Seetals. Der Verein bezweckt, den Hockeysport im Luzerner Seetal zu verbreiten, zu fördern und zu organisieren.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statuten. des HC Seetals. Der Verein bezweckt, den Hockeysport im Luzerner Seetal zu verbreiten, zu fördern und zu organisieren."

Transkript

1 Statuten des HC Seetals I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Art. 2 Firma, Sitz Unter dem Namen HC Seetal besteht mit Sitz in Hochdorf ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Zweck Der Verein bezweckt, den Hockeysport im Luzerner Seetal zu verbreiten, zu fördern und zu organisieren. a. Der Verein nimmt aktiv an Eishockey- und Inlinehockeymeisterschaften teil b. Er fördert die Hockeyausbildung in der Region. Art. 3 Statutenartikel Ethik Der HC Seetal setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt Fairplay vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder - dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Der HC Seetal anerkennt die «Ethik-Charta» des Schweizer Sports (vgl. Anhang 2) und sorgt für deren Umsetzung und Einhaltung im gesamten Verein. Anhang 2: Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport Anhang 2.1: Sport rauchfrei II. Mitgliedschaft Art. 4 Art. 4.1 Erwerb Schüler Schüler sind Hockeyaner, welche den Hockeysport aktiv betreiben, aber noch nicht in einer Juniorenmannschaft mitwirken können. Diese Mitglieder sind nicht stimm- und wahlberechtigt,

2 - 2 - können an der GV aber durch einen Elternteil vertreten werden (1 Stimmrecht). Art. 4.2 Art. 4.3 Art. 4.4 Art. 4.5 Art. 4.6 Art. 4.7 Art. 4.8 Art. 5 Junioren Juniorenmitglieder sind Aktivmitglieder zwischen dem 18. und 20. Altersjahr. Sie sind stimm- und wahlberechtigt. Aktivmitglieder Aktivmitglieder sind diejenigen Hockeyaner, welche gemäss den jeweils geltenden Verbandsstatuten das Juniorenalter überschritten haben und aktiv den Hockeysport betreiben. Sie sind stimm- und wahlberechtigt. Funktionäre Personen, welche von der Vereinsversammlung oder vom Vorstand in die Organisation des HC Seetal einberufen werden und ihre Funktion unentgeltlich ausüben, sind Funktionäre. Sie sind stimm- und wahlberechtigt, haben jedoch keinen Jahresbeitrag zu leisten. Passivmitglieder / Gönner Natürliche und juristische Personen, die den Verein ideell und materiell unterstützen wollen, werden als Passivmitglieder aufgenommen. Sie sind stimm- und wahlberechtigt. Freimitlglieder Auf Antrag des Vorstandes können an der ordentlichen Vereinsversammlung Mitglieder, welche sich um den Verein verdient gemacht haben, zu Freimitgliedern ernannt werden. Diese sind stimm- und wahlberechtigt, haben aber keinen Jahresbeitrag zu leisten. Ehrenmitglieder Vereinsmitglieder die sich durch ausserordentliche Leistungen für den Verein besondere Verdienste erworben haben, können auf Antrag des Vorstandes von der Vereinsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie besitzen das Stimm- und Wahlrecht und sind beitragsfrei. Einsatz Die Mitglieder gemäss Ziff. 3.1 bis 3.6 verpflichten sich, den Verein bei der Erfüllung der Ziele tatkräftig, sei dies durch eigenen Einsatz, ideell oder finanziell zu unterstützen. Austritt Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von dreissig Tagen schriftlich auf das Ende des Vereinsjahres erfolgen.

3 - 3 - Art. 6 Ausschluss Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Dem Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an die nächste ordentliche Vereinsversammlung zu. Der Rekurs ist innert dreissig Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an den Präsidenten z.h. der Vereinsversammlung zu richten. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, wird vom Vorstand ausgeschlossen und von der Mitgliederliste gestrichen, ohne dass dem betreffenden Mitglied ein Rekursrecht an die Vereinsversammlung zusteht. Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen Jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen. III. Mittel Art. 8 Art. 9 Art. 10 Mitgliederbeitrag Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Die Mitgliederbeiträge werden von der Vereinsversammlung festgesetzt. Sie sind im Anhang 1 enthalten, der zum Bestandteil der Statuten erklärt wird. Weitere Mittel Weitere Mittel des Vereins werden unter anderem aus durchgeführten Veranstaltungen, durch private und öffentliche Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art (Sponsoring) beschafft. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Für Personen, welche für den Verein handeln, bleibt Art. 55 Abs. 3 ZGB vorbehalten. IV. Organisation Art. 11 Organe Die Organe des Vereins sind:

4 Die Vereinsversammlung - Der Vorstand - Die Revisionsstelle. Art. 12 Vereinsversammlung Die ordentliche Vereinsversammlung wird vom Vorstand einberufen, in der Regel innerhalb der ersten drei Monate des Vereinsjahres. Das Vereinsjahr dauert vom 1. Mai bis zum 30. April. Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder können die Einberufung einer ordentlichen Vereinsversammlung verlangen, welche innerhalb von zwei Monaten seit Einreichung des Begehrens stattzufinden hat. Die Einberufung zur Vereinsversammlung hat zwanzig Tage im voraus schriftlich zu erfolgen. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zu Handen der nächsten Vereinsversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief spätestens bis Ende April gestellt werden. Art. 13 Vorsitz Vorsitzender in der Vereinsversammlung ist der Präsident und bei dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Vorstandes. Der Vorsitzende ernennt die Stimmenzähler. Ein Mitglied des Vorstandes führt das Protokoll über die von der Vereinsversammlung gefassten Beschlüsse und Wahlen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Art. 14 Art. 15 Art. 16 Beschlussfähigkeit Jede statutengemäss einberufene Vereinsversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Traktanden Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden. Stimmrecht Jedes Mitglied hat in der Vereinsversammlung eine Stimme. Stellvertretung ist abgesehen von Ziff. 3.1 ausgeschlossen.

5 - 5 - Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter aus, der Mitglied ihrer Verwaltung sein muss. Art. 17 Beschlussfassung Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident stimmt mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei Wahlen das Los. Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern von der Vereinsversammlung nicht geheime Stimmabgabe beschlossen wird. Mitglieder haben bei Beschlüssen welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. Art. 18 Befugnisse Der Vereinsversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: - Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes, der Jahresrechnung und des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der Revisionsstelle. - Wahl von fünf bis zehn Vorstandsmitgliedern, Wahl des Präsidenten, Wahl der Mitglieder von Kommissionen welche durch die Vereinsversammlung eingesetzt wurden und Wahl der Revisionsstelle. - Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Revisionsstelle und der Kommissionen welche von der Vereinsversammlung gewählt wurden. - Beschlussfassung über Rekurse im Sinne von Art. 5 (Ausschluss). - Abschluss von Verträgen über dringliche, beschränkte dringliche oder persönliche Rechte an Grundstücken. - Abänderung der Vereinsstatuten. - Beschlussfassung über alle Gegenstände der Traktandenliste. - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens. - Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind. Art. 19 Vorstand

6 - 6 - Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und maximal neun weiteren Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert und organisiert sich, mit Ausnahme des Präsidenten, welcher von der Vereinsversammlung gewählt wird, selbst. Er erstellt die entsprechenden Pflichtenhefte. Art. 20 Art. 21 Art. 22 Art. 23 Amtsdauer Die Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre gewählt und sind wieder wählbar. Einberufung Der Vorstand versammelt sich auf die Einladung des Präsidenten so oft es die Geschäfte erfordern. Beschlussfassung Der Vostand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse und nimmt seine Wahlen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder vor. Der Präsident stimmt mit. Im Falle der Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. Aufgaben und Befugnisse Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten die nicht einem anderen Organ übertragen sind, insbesondere über - Führung des Vereins unter Vorbehalt der Befugnisse der Vereinsversammlung. - Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlung. - Vertretung des Vereins gegenüber Dritten. Der Präsident und zwei Mitglieder führen Kollektivunterschrift zu zweien. - Einberufung der Vereinsversammlung. - Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern unter Vorbehalt des Rekursrechtes an die Vereinsversammlung. - Planung und Durchführung der Vereinstätigkeiten. - Ausarbeiten von Reglementen. - Beschlussfassung über Anhebung von Prozessen, Klagerückzug, Abschluss von Verträgen. - Wahl der Mitglieder von Kommissionen (technische Kommission, Spielerkommission, etc.), welche durch den Vorstand bestellt werden. Art. 24 Revisionsstelle Die Revisionsstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren welche alle zwei Jahre gewählt werden. Sie sind wieder wählbar. Sie prüfen die Rechnungsführung des Vereins und erstatten jährlich zu Handen der Vereinsversammlung schriftlich Bericht.

7 - 7 - V. Schlussbestimmungen Art. 25 Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 3. Im Falle der Fusion mit einer Institution welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt, entscheidet die Vereinsversammlung über das Vorgehen auf Antrag des Vorstandes. Art. 26 Art. 27 Art. 28 Liquidation Im Falle der Auflösung des Vereins führt der Vorstand die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung zu Handen der Vereinsversammlung. Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses. Eintrag Handelsregister Der Vorstand kann den Verein im Handelsregister des Kantons Luzern eintragen lassen. Inkraftteten Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 28. August 1998 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden. Die Änderung des Art. 3 (Statutenartikel Ethik) wurde von der GV im Mai 2015 genehmigt. Hochdorf, im Mai 2015 Namens der konstituierenden Vereinsversammlung Der Präsident: Die Protokollführerin:

8 - 8 - VI. Anhang zu den Statuten des HC Seetal Anhang 1 Gestützt auf Art. 7 hat die Vereinsversammlung folgende Jahresbeiträge festgesetzt: Eishockey Aktive Fr Junioren Fr Novizen Fr Mini Fr Moskito Fr Piccolo Fr Bambini Fr Passive Fr Gönner Fr und mehr. Inlinehockey Aktive (HC Seetal) Fr Aktive (ausw. Club) Fr Nachwuchs Fr Falls ein Mitglied beide Sportarten betreibt, hat es beide Beiträge zu entrichten. Mai 2015

9 - 9 - Die nachfolgenden Anhänge «Die sieben Prinzipien der Ethik-Charta im Sport» und «Sport rauchfrei» bilden einen integrierenden Bestandteil zu den Statuten. Anhang 2 : Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport 1 Gleichbehandlung für alle. Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen. 2 Sport und soziales Umfeld im Einklang. Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar. 3 Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. 4 Respektvolle Förderung statt Überforderung. Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler. 5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt. 6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen. 7 Absage an Doping und Drogen. Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten. 8 Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports. Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen. 9 Gegen jegliche Form von Korruption. Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.1 Gleichbehandlung für alle! Anhang 2.1: Sport rauchfrei Die Umsetzung «Sport rauchfrei» beinhaltet folgende Anforderungen: - Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport (d.h. eine Stunde vor bis eine Stunde nach dem Sport) - Vereinslokalitäten sind rauchfrei - Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen - Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet: o Wettkämpfe o Sitzungen (inkl. DV/GV) o Spezielle Anlässe (z.b. Turnerabend, Weihnachtsfeier, Vereinslotto). Mai 2015

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Statuten. des. s Drü-33-Clübli Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra)

Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch

Mehr

MAG Verei nsstatuten

MAG Verei nsstatuten MAG Verei nsstatuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen MAG Besteht mit Sitz in Aarau ein Verein gemäss den Bestimmungen Schweizerischen Zivilgesetzbuches. der Art. 60 ff. des Zweck

Mehr

Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach

Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

Verein Amici di Sciaredo

Verein Amici di Sciaredo Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Schlittschuhclub Reinach (SCR)

Statuten des Schlittschuhclub Reinach (SCR) Statuten des Schlittschuhclub Reinach (SCR) 1.Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Firma, Sitz Unter dem Namen SC Reinach besteht mit Sitz in Reinach ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck.

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck. 1 Statuten Verein Freunde der Wiriehornbahnen Präambel Aufgrund der Finanzprobleme und der Möglichkeit eines Konkurses der Wiriehornbahnen AG wurde ein unabhängiger Verein «Freunde der Wiriehornbahnen»

Mehr

SWISSIX INTERNET EXCHANGE

SWISSIX INTERNET EXCHANGE STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.

Mehr

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen S T A T U T E N des Vereins Kunst zum Anfassen I. NAME, SITZ UND ZWECK 1. Name und Sitz Unter dem Namen Kunst zum Anfassen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Gümligen. 2. Zweck

Mehr

Statuten Hockey Club Seetal

Statuten Hockey Club Seetal Statuten Hockey Club Seetal I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Art. 2 Firma, Sitz Unter dem Namen HC Seetal besteht seit 1998 mit Sitz in Hochdorf ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus

Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus 1 Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich STATUTEN des Vereins für Notschlafstellen mit Sitz in Zürich Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Erwerb... 2 Art.

Mehr

Classic Car Event. Classic Car Event.

Classic Car Event. Classic Car Event. Classic Car Event Classic Car Event www.classiccarevent.com Inhaltsverzeichnis 1 I. Name, Sitz und Zweck Seite 2 Art. 1 Art. 2 Name, Sitz Zweck II. Mitgliedschaft Art. 3 Art. 4 Art. 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mehr

Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau. I. Name, Sitz und Zweck Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Verein Schule im Lindenhof besteht mit Sitz in Herisau ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet ) Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Kino Openair hof3. Verein Kino Openair hof3. Der Verein soll keinen Gewinn anstreben.

STATUTEN. des Vereins. Kino Openair hof3. Verein Kino Openair hof3. Der Verein soll keinen Gewinn anstreben. STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

Verein Kino Openair hof3

Verein Kino Openair hof3 STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

Statuten des gemeinnützigen Vereins "Pro Buechibärg"

Statuten des gemeinnützigen Vereins Pro Buechibärg Seite 1 von 8 Statuten des gemeinnützigen Vereins "Pro Buechibärg" Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitglieder 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7

Mehr

Statuten der. Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein

Statuten der. Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein Statuten Statuten der Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein Inhaltsübersicht Artikel 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Erwerb der Mitgliedschaft 4. Austritt 5. Ausschliessung 6. Anspruch

Mehr

I. Name, Sitz und Zweck. II. Mitgliedschaft

I. Name, Sitz und Zweck. II. Mitgliedschaft I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ortsverein Niederscherli, nachfolgend Verein genannt, besteht mit Sitz in Niederscherli (Gde. Köniz) ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60

Mehr

Statuten der Volkshochschule Region Solothurn

Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet )

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet ) Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet 13.06.06) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen Elternverein Holziken besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern

Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/Bernstrasse

Mehr

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht

Mehr

Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government

Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen egov-schweiz besteht der Verein zur Förderung der Innovation im

Mehr

Art. 1. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT)

Art. 1. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT) Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT) besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches,

Mehr

Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE

Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE VEREIN Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE Verein mit Sitz in Biel-Bienne Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen

Mehr

Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen

Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Sonnensegel Münsingen besteht mit Sitz in Münsingen ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff.

Mehr

Statuten des Vereins Stress Management

Statuten des Vereins Stress Management Statuten des Vereins Stress Management I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Stress Management besteht mit Sitz in Solothurn ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff.

Mehr

Statuten der OL-Gruppe Thun

Statuten der OL-Gruppe Thun Statuten der OL-Gruppe Thun 1. Name und Sitz Art. 1 Die OL-Gruppe Thun (OLG Thun) mit Sitz in Thun ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff ZGB. 2. Zweck Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Der Verein setzt sich

Mehr

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Boxteam Thun Oberland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der vorliegenden

Mehr

Verein LADIES TRI TEAM mit Sitz in Bern

Verein LADIES TRI TEAM mit Sitz in Bern Vereinsstatuten Verein LADIES TRI TEAM mit Sitz in Bern 1. Name und Sitz Unter dem Namen «LADIES TRI TEAM» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern und wurde am 1. November 2011

Mehr

Statuten. Beachvolleyball. Beachvolley Bern. Nationales Beachzentrum in der Bundeshauptstadt. Beachvolley Bern

Statuten. Beachvolleyball. Beachvolley Bern. Nationales Beachzentrum in der Bundeshauptstadt. Beachvolley Bern x Statuten Beachvolley Bern Beachvolleyball Nationales Beachzentrum in der Bundeshauptstadt Beachvolley Bern Inhalt I. Name, Sitz... 3 II. Zweck... 3 III. Mitgliedschaft... 3 IV. Organisation... 5 V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN...

Mehr

STATUTEN. Gemeinnützigen Frauenvereins. Lützelflüh-Goldbach. des

STATUTEN. Gemeinnützigen Frauenvereins. Lützelflüh-Goldbach. des STATUTEN des Gemeinnützigen Frauenvereins Lützelflüh-Goldbach INHALTSVERZEICHNIS I. NAME, SITZ UND ZWECK ARTIKEL Name, Sitz 1 Zweck 2 II. MITGLIEDSCHAFT Erwerb 3 Austritt 4 Ausschluss 5 Anspruch auf das

Mehr

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des

Mehr

Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus

Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus besteht mit Sitz in Stansstad NW ein gemeinnütziger Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten. Verein slowup Solothurn-Buechibärg

Statuten. Verein slowup Solothurn-Buechibärg Statuten Verein slowup Solothurn-Buechibärg Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel

Mehr

AD ASTRA SARNEN - UNIHOCKEY - VORSTAND

AD ASTRA SARNEN - UNIHOCKEY - VORSTAND STATUTEN AD ASTRA SARNEN UNIHOCKEY I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Ad Astra Sarnen - Unihockey (nachfolgend AAS) besteht ein am 7.Dezember 1989 gegründeter Verein im Sinne von

Mehr

Statuten 49ers Langenthal

Statuten 49ers Langenthal Statuten 49ers Langenthal Version Index Text 1 / 5 Statuten Basketball Verein 49ers Langenthal A Art.1 Art. 2 B Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 C Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art. 13 Name,

Mehr

Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See.

Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See. I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt, Fans der Beinwiler

Mehr

a. Erhöhung des Stellenwertes der Angehörigenarbeit in der psychiatrischen Versorgung/Behandlung und Förderung des Wissens unter Fachpersonen.

a. Erhöhung des Stellenwertes der Angehörigenarbeit in der psychiatrischen Versorgung/Behandlung und Förderung des Wissens unter Fachpersonen. Vereinsstatuten Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie NAP besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Geschäftsstelle. Art. 2 Zweck

Mehr

Startgemeinschaft Berner Oberland

Startgemeinschaft Berner Oberland 3600 Thun Statuten Startgemeinschaft Berner Oberland I NAME, SITZ, ZWECK Art. 1: Name Die Startgemeinschaft Berner Oberland (nachfolgend Verein genannt) ist ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen

Mehr

tanzplatz vorbern I. Name und Sitz 1 Name, Sitz II. Vereinszweck 2 Zweck

tanzplatz vorbern I. Name und Sitz 1 Name, Sitz II. Vereinszweck 2 Zweck Statuten April 2014 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. I. Name und

Mehr

* < O a. STATUTEN DES ORTSVEREIN G A S E L - M E N G E S T O R F. 31. Januar 2009

* < O a. STATUTEN DES ORTSVEREIN G A S E L - M E N G E S T O R F. 31. Januar 2009 * G a s e l * < 0 h. O a. STATUTEN DES ORTSVEREIN G A S E L - M E N G E S T O R F 31. Januar 2009 2- I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Ortsverein Gasel - Mengestorf besteht mit

Mehr

Statuten. Verein slowup Mountain Albula

Statuten. Verein slowup Mountain Albula Statuten Verein slowup Mountain Albula Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitglieder 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Alle Personenbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich auf männliche und weibliche Personen.

Alle Personenbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich auf männliche und weibliche Personen. Präambel Alle Personenbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich auf männliche und weibliche Personen. I Name Sitz und Zweck 1 Name Unter dem Namen Handball Club Gelb Schwarz Stäfa (nachfolgend HC

Mehr

Vereinsstatuten 22. August 2014

Vereinsstatuten 22. August 2014 Vereinsstatuten 22. August 2014 Präambel Handball Emmen ist hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Mitglieder der Handballriege des ATV Emmenbrücke und des Handballclub Emmenstrand. Der Verein ist

Mehr

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals

Mehr

Vereinsstatuten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Vereinsstatuten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen www.sens-or.ch Vereinsstatuten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen www.insieme-oberwallis.ch Adresse Verein insieme Oberwallis Holowistrasse 86, Postfach 107 3902 Glis Telefon: 027 921 11 30 Fax:

Mehr

Verein Ziegler-Freiwillige

Verein Ziegler-Freiwillige Verein Ziegler-Freiwillige Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ziegler-Freiwillige, nachfolgend Verein genannt, besteht in Bern ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60

Mehr

Vereinsstatuten der APhS

Vereinsstatuten der APhS Vereinsstatuten der APhS I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name, Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 Art. 4 Austritt... 3 Art. 5 Ausschliessung...

Mehr

Statuten Verein Tischlein deck dich. 17. Mai 2013

Statuten Verein Tischlein deck dich. 17. Mai 2013 Statuten Verein Tischlein deck dich 17. Mai 2013 Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet; sie schliesst immer auch die weibliche Form ein. Statuten Verein Tischlein deck

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

Statuten. Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung

Statuten. Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung Statuten Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen: Ferienbetreuungsinitiative (Fbi) Liestal besteht mit Sitz in Liestal ein Verein im Sinne

Mehr

Weinbauverein Bussnang

Weinbauverein Bussnang Weinbauverein Bussnang Statuten In diesen Statuten wird die männliche Form verwendet. Die Statuten gelten selbstverständlich für beide Geschlechter. Alle Organe/Funktionen innerhalb des Vereins können

Mehr

Statuten Polysport Glis-Gamsen

Statuten Polysport Glis-Gamsen Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen

Mehr

Statuten Verein Tischlein deck dich. 4. Mai 2016

Statuten Verein Tischlein deck dich. 4. Mai 2016 Statuten Verein Tischlein deck dich 4. Mai 2016 Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet; sie schliesst immer auch die weibliche Form ein. Statuten Verein Tischlein deck

Mehr

Statuten Verein Tischlein deck dich. 4. Mai 2016

Statuten Verein Tischlein deck dich. 4. Mai 2016 Statuten Verein Tischlein deck dich 4. Mai 2016 Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet; sie schliesst immer auch die weibliche Form ein. Statuten Verein Tischlein deck

Mehr

STATUTEN DER VEREINIGUNG FÜR ANGEWANDTE PRODUKTIONSTECHNIK (VPT)

STATUTEN DER VEREINIGUNG FÜR ANGEWANDTE PRODUKTIONSTECHNIK (VPT) STATUTEN DER VEREINIGUNG FÜR ANGEWANDTE PRODUKTIONSTECHNIK (VPT) Soweit in diesen Statuten Begriffe verwendet werden, welche geschlechtsspezifisch (männlich) formuliert sind, beziehen diese sich stets

Mehr

Badminton-Club Trimbach

Badminton-Club Trimbach Badminton-Club Trimbach Statuten I. Name, Zweck, Sitz, Haftbarkeit, Vereinsjahr Name und Rechtsnatur 1. Der Badminton-Club Trimbach (nachstehend BCT genannt) ist ein konfessionell und politisch neutraler

Mehr

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0 Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz

Mehr

S t a t u t e n. Verband Schweizerischer Berufsorchester

S t a t u t e n. Verband Schweizerischer Berufsorchester S t a t u t e n Verband Schweizerischer Berufsorchester I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 - Name, Sitz Unter dem Namen Verband Schweizerischer Berufsorchester (VESBO) besteht ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

Statuten des Veloclub Mollis (VCM)

Statuten des Veloclub Mollis (VCM) Statuten des Veloclub Mollis (VCM) I Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Der Veloclub Mollis, gegründet 2011, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Mollis. Art. 2 Der Verein ist politisch

Mehr

Statuten. Verein slowup Sempachersee (mit Änderungen vom und )

Statuten. Verein slowup Sempachersee (mit Änderungen vom und ) Statuten Verein slowup Sempachersee 24.4.2002 (mit Änderungen vom 9.3.2010 und 15.04.2014) Inhaltsübersicht Artikelnr Artikelname Seite 1 Name, Sitz 1 2 Zweck 1 3 Mitgliedschaft 1/2 4 Austritt 2 5 Ausschliessung

Mehr

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau des Verein mit Sitz in Aarau I. Name, Sitz und Zweck 2 Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Aarau. Art. 2. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung

Mehr

Antrag an die Generalversammlung vom 22. Mai 2018 «Statutenänderung»

Antrag an die Generalversammlung vom 22. Mai 2018 «Statutenänderung» Antrag an die Generalversammlung vom 22. Mai 2018 «Statutenänderung» Statuten Name Art. 1 Raiffeisen Volleya Obwalden ist politisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Schweizerischen Volleyballverbandes

Mehr

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen BTV Chur Leichtathletik besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur. Er ist eine Sektion des BTV (Bürgerturnvereins)

Mehr

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Riehen. Der Verein ist in jeder Beziehung unabhängig,

Mehr

Statuten Badmintonclub Olympica-Brig BC OLYMPICA-BRIG

Statuten Badmintonclub Olympica-Brig BC OLYMPICA-BRIG Statuten Badmintonclub Olympica-Brig BC OLYMPICA-BRIG A) NAME, SITZ, ZWECK, HAFTBARKEIT Art. 1 Unter der Bezeichnung BC Olympica-Brig besteht mit Sitz in Brig ein konfessionell und politisch neutraler

Mehr

Statuten des Leichtathletikvereins LA Nidwalden

Statuten des Leichtathletikvereins LA Nidwalden Statuten des Leichtathletikvereins LA Nidwalden I Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Name, Sitz und Zweck Der Leichtathletikverein LA Nidwalden ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne

Mehr

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des

Mehr

Statuten IG ehealth. 22. März Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse Bern

Statuten IG ehealth. 22. März Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse Bern Statuten IG ehealth 22. März 2016 Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse 18 3011 Bern INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 Art. 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:

Mehr

Statuten des Judo & Ju-Jitsu Clubs Rorschach/Goldach

Statuten des Judo & Ju-Jitsu Clubs Rorschach/Goldach Statuten des Judo & Ju-Jitsu Clubs Rorschach/Goldach Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Name und Sitz 1.2 Zweck 1.3 Verbandsmitgliedschaft 2 Mitglieder 2.1 Erwerb der Mitgliedschaft 2.2 Mitgliederkategorien

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der "Verein")

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der Verein) STATUTEN des Vereins Gewerbeverein Steinhausen (der "Verein") I. Name, Sitz, Dauer und Zweck des Vereins Artikel 1: Name, Sitz und Dauer Unter dem Namen Gewerbeverein Steinhausen besteht ein Verein gemäss

Mehr

Statuten des Verein die Freunde des Spirit of Bern

Statuten des Verein die Freunde des Spirit of Bern Statuten des Verein die Freunde des Spirit of Bern Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 EnNerb 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel

Mehr

Statuten ab Lenzerheide Tourismus. des Vereins. mit Sitz in. Vaz/Obervaz. Seite 1. Lenzerheide Tourismus Postfach Lenzerheide

Statuten ab Lenzerheide Tourismus. des Vereins. mit Sitz in. Vaz/Obervaz. Seite 1. Lenzerheide Tourismus Postfach Lenzerheide Statuten ab 2014 des Vereins Lenzerheide Tourismus mit Sitz in Vaz/Obervaz Seite 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz 1 Unter dem Namen Lenzerheide Tourismus besteht mit Sitz in Vaz/Obervaz ein

Mehr

STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos

STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen die männliche Form gebraucht; selbstverständlich bezieht sich diese Bezeichnung immer auf beide Geschlechter.

Mehr

Statutenänderung 2017 Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Aenderungen Antrag des Vorstands zuhanden der Generalversammlung

Statutenänderung 2017 Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Aenderungen Antrag des Vorstands zuhanden der Generalversammlung Werkstätte und Wohnheim für Behinderte Steig Statutenänderung 07 Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Aenderungen Antrag des Vorstands zuhanden der Generalversammlung BISHERIGE FASSUNG ENTWURF FUER

Mehr

Trägerverein LUEG JETZT. Statutenänderung, Entwurf ( )

Trägerverein LUEG JETZT. Statutenänderung, Entwurf ( ) Trägerverein LUEG JETZT Statutenänderung, Entwurf (20.2.18) Art. 1. Allgemeine Bestimmungen 3 a. Vereinsname 3 b. Vereinssitz 3 Art. 2. Zweck und Ziele des Vereins 3 a. Zweck 3 b. Ziele 3 Art. 3. Mitgliedschaft

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Statuten der OL Regio Olten

Statuten der OL Regio Olten Statuten der OL Regio Olten I. Allgemeines Art. 1 Name Die OL Regio Olten gilt als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Art. 2 Zweck Die OL Regio Olten bezweckt die Förderung und Ausübung des Orientierungslaufsportes.

Mehr

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach A Allgemeines Name und Sitz Zweck Art 1 1 Unter dem Namen "FerienSpass Rickenbach" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rickenbach LU. Art

Mehr

Statuten. Vereins Glarner Rollstuhl-Taxi

Statuten. Vereins Glarner Rollstuhl-Taxi Statuten des Vereins Glarner Rollstuhl-Taxi Gliederung/Inhalt I. NAME, SITZ UND ZWECK ART. 1 NAME, SITZ ART. 2 ZWECK ART. 3 BENÜTZUNG DES TRANSPORTDIENSTES II. III. IV. MITGLIEDSCHAFT ART. 4 AKTIVMITGLIEDER

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen. Verein Pendelzug-Mirage (VPM) Feldmühlestrasse 6 600 Kriens Statuten Art. : Name, Sitz Unter dem Namen Verein Pendelzug Mirage, abgekürtzt VPM, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

VEREIN SAH REGION BASEL

VEREIN SAH REGION BASEL VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH

Mehr

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB STATUTEN des LEGACY POLO CLUB I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen Legacy Polo Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

STATUTEN. der. Jagdgesellschaft

STATUTEN. der. Jagdgesellschaft STATUTEN der Jagdgesellschaft I. Name, Sitz und Zweck Name und Sitz Unter dem Namen, nachfolgend "Jagdgesellschaft" genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in. 1 2 Zweck Die Jagdgesellschaft

Mehr