TECHNISCHE AUSSCHREIBUNG

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1 TECHNISCHE AUSSCHREIBUNG 10. BUNDESJUGENDLAGER 2011 der Jugendgruppen Dornbirn / Messeareal, Vorarlberg

2 TECHNISCHE AUSSCHREIBUNG Liebe Gruppenleiterin, Lieber Gruppenleiter! Recht herzlichen Dank für die Anmeldung zum Bundesjugendlager 2011 in Dornbirn. Im Anhang befindet sich die Technische Ausschreibung. Inhalt dieser Ausschreibung sind nochmals einige Details der Ausschreibung die sie bereits erhalten haben sowie die relevanten Vorschriften für den Campbereich. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Das 10. Bundesjugendlager 2011 für Jugendgruppen findet in der Zeit von Donnerstag, 23. Juni 2011 bis Sonntag, 26. Juni 2011 auf dem Gelände der Messe Dornbirn in Vorarlberg statt. Die Unterbringung der Lagerteilnehmer/innen erfolgt ausschließlich in Zelten. Eine Liste der mitzubringenden Ausrüstungsgegenstände ist dieser Ausschreibung beigelegt. Weiters sind die aktuell gültigen Rahmenvorschriften für die Unterkunft und das Camp einzuhalten. Bei schlechtem Wetter stehen fixe Unterkünfte zur Verfügung. Die Entscheidung zum Campaufbau oder zum Aufbau in der befestigten Unterkunft wird am Montag 20. Juni 2011 durch das OK und die Lagerleitung getroffen. Die benötigten Zelteinheiten inkl. Einrichtung und Beleuchtungsmaterial müssen durch den zuständigen Landesverband bzw. durch die jeweiligen Bezirksstellen bereits vor Beginn des Lagers aufgestellt werden. Die Zelteinheiten sind am Montag, 20. Juni 2011 in der Zeit von 09:00 und 17:00 Uhr auf eigene Verantwortung anzuliefern. Der Aufbau erfolgt am Dienstag den 21. Juni Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, dass Gruppen am Anreisetag ihre Zelte anliefern und aufstellen! Der Lagerplatz wird ab Montag, 20. Juni 2011 bewacht der Veranstalter übernimmt KEINE Haftung!!! Es kann für Landesverbände mit einer weiten Anreisestrecke eine Aufbauunterstützung gewährt werden. Falls diese benötigt wird bitten wir um vorherige Information inkl. Bekanntgabe der Ankunftszeit in Dornbirn. Weiters können falls notwendig Sandsäcke zur Verfügung gestellt werden. Die Benötigte Menge bitte ebenfalls im Vorfeld bekanntgeben. Jede Gruppe hat ihre eigene wetterfeste Gruppentafel (Größe ca. 70x50cm), zur Kennzeichnung des Zeltes, mitzunehmen.

3 Folgende Zelteinheiten sind lt. Ausschreibung möglich: Für die Unterbringung von max. 14 Personen: eine komplette Zelteinheit K Feldbetten 28 Decken Zeltheringe zur Befestigung 1 Feuerlöscher 6kg Nasslöscher 1 Zeltbeleuchtung 1 Kabelroller / Verlängerungskabel IP68 Werkzeug und Maßband Für die Unterbringung von max. 16 Personen: eine komplette Zelteinheit K Feldbetten 32 Decken Zeltheringe zur Befestigung 1 Feuerlöscher 6kg Nasslöscher 1 Zeltbeleuchtung 1 Kabelroller / Verlängerungskabel IP68 Werkzeug und Maßband Für die Unterbringung von max. 20 Personen: (Maximal 10 Stk. Kontingent bereits erreicht!) eine komplette Zelteinheit K Feldbetten 40 Decken Zeltheringe zur Befestigung 1 Feuerlöscher 6kg Nasslöscher 1 Zeltbeleuchtung 1 Kabelroller / Verlängerungskabel IP 68 Werkzeug und Maßband Zelteinheiten: Es sind ausschließlich nur die genannten Zeltgrößen zugelassen. Zelte müssen mit Heringen befestigt und zusätzlich mit den vorgeschriebenen Sturmabspannungen versehen werden. Die Einhaltung der maximalen Personenanzahl ist sicherzustellen, ansonsten ist dies mit der Lagerleitung im Vorfeld abzuklären. Das angelieferte Material ist durch den Eigentümer so zu kennzeichnen, dass eine Identifikation nach Abbau erfolgen kann. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommenes Material.

4 Technische Vorschriften: Im Gesamten Campbereich und in den Zelten ist das Rauchen strengstens untersagt! Für Raucher ist eine separate Raucherecke eingerichtet. Ebenso gilt am Zeltplatz ein Glasverbot! Zeltheizungen sind primär nicht vorgesehen. Falls eine Zeltheizung verwendet werden sollte (nur kalorische Systeme zb. PulsAir) muss ist dies im Vorfeld mit der RKHE Technik und Stromversorgung und der Lagerleitung abgesprochen werden. Die Verwendung von Gasbetriebenen oder Strombetriebenen Systemen ist generell nicht erlaubt. Die Lagerung von Gefahrstoffen (Gas, Diesel, Benzin,...) ist im gesamten Lagerbereich untersagt. Jedes Zelt ist mit einem Feuerlöscher auszurüsten. Der Feuerlöscher ist vor dem Zelt an der Linken Fußstange zu deponieren. Der Nasslöscher muss ein Mindestfüllgewicht von 6 kg aufweisen und für die Brandklassen A und B zugelassen sein. Weiters muss der Feuerlöscher plombiert, den aktuellen gesetzlichen Vorschriften (ÖNORM, EN) entsprechen und mit dem Datum der nächsten wiederkehrenden Überprüfung versehen sein (ACHTUNG Datum darf nicht überschritten sein!). Bitte beachten sie das sie einen Nasslöscher mitbringen da Pulverlöscher in Wohn und Fluchtbereichen verboten sind. Von der RKHE Technik und Stromversorgung werden Verteilerpunkte im gesamten Campbereich installiert. Jedem Zeltgrundeinheit stehen 250W für Verbraucher zur Verfügung (Zeltbeleuchtung, Handy laden,..). Der Stromanschluss der Zelte erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der RKHE Technik und Stromversorgung. Folgende Bestimmungen sind für den Stromanschluss der Zelte einzuhalten da ansonsten der Stromanschluss nicht erfolgen kann: Bezüglich der Zeltbeleuchtung sind nur Leuchten die für den Gebrauch in Feuchträumen und mit einem Splitterschutz versehen sind zugelassen (z.b. Primalight, Goliath, Robusto S,...). Verlängerungskabel, Zeltleuchten,... im überdachten Bereich (Zeltinnenbereich) haben mindestens der Schutzklasse IP 44 zu entsprechen. Leitungsroller und Verlängerungskabel sowie Steckverbindungen im Außenbereich (Einspeisung von den Verteilerpunkten) müssen die Schutzklasse IP67 / IP68 entsprechen (Bajonettverschluss). Leitungsroller müssen komplett abgerollt werden. Ausnahmen sind nicht möglich. Weiters ist es nicht möglich, dass die benötigten Produkte vor Ort bereitgestellt bzw. verliehen werden! Das Betreten der Versorgungsgänge und Technikgängen zwischen den Zelten sowie der Zeltzwischenräume ist für Lagerteilnehmer strengstens untersagt! Die Einhaltung der Bestimmungen wird Stichprobenartig während der gesamten Dauer der Veranstaltung von Mitarbeitern des technischen Dienstes und der Lagerleitung überwacht.

5 LAGERORDNUNG 1. Das Bundeslager der Jugendgruppen ist ein Zeltlager von ca Jugendlichen und Betreuern. Die Lagerordnung ist ausnahmslos einzuhalten. Eine Nichteinhaltung dessen zieht einen Ausschluss vom Lager, sowie die Verständigung des zuständigen Landesverbands mit sich. 2. Für die gesamte Dauer des Lagers gilt Anwesenheitspflicht im Lagerareal. Alle Teilnehmer/innen sind während des Lagers registriert. Aufenthalte außerhalb des Lagers, z.b. für Ausflüge, Rahmenprogramm o.ä. müssen beim Info-Point (Registrierung) gemeldet werden (dies gilt auch für die Rückkehr zum Lager). 3. Der/Die Gruppenleiter/in und der/die Gruppenbetreuer/in tragen durch ihre aktive Beteiligung und Unterstützung die Verantwortung für ihre jeweilige und gesamte Gruppe und somit auch zum Gelingen des Lagers wesentlich bei. 4. Mit allen zur Verfügung gestellten Materialien ist sorgsam umzugehen. Bei Beschädigung ist Kostenersatz zu leisten. 5. Im Lagergelände ist Ordnung zu halten! Auch im und um das Zelt wird Ordnung und Sauberkeit erwartet. Dies wird von zuständigen Mitarbeitern kontrolliert. 6. Im Lagergelände und Bewerbsbereich besteht Mülltrennung. Anfallender Müll ist in die dafür vorgesehen Behälter zu geben. Müllsäcke sind bei der Lagerleitung erhältlich. 7. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot für alle Teilnehmer/innen, auch für Gruppenleiter/innen und Teamer. Eine Ausnahme ist der V.I.P. Bereich. Rauchen und/oder offenes Feuer sind wegen Brandgefahr auf dem gesamten Gelände und in den Zelten strengstens untersagt. Für Raucher ist eine Raucherecke eingerichtet, wo ab entsprechendem Alter geraucht werden darf (Beachtet das Vorarlberger Jugendschutzgesetz: Fassung LGBl.Nr. 26/2004, 3/2008). 8. Die Verpflegung ist aus hygienischen Gründen ausschließlich im Essbereich einzunehmen (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Das Mitnehmen von Essen in die Zelte ist untersagt. 9. Am Info-Point werden sämtliche Zeitangaben bekannt gemacht. Es wird ersucht Ruhe- und Nachtzeiten im Campbereich (22 Uhr bis 6 Uhr früh) einzuhalten! 10. Für privat mitgebrachte Gegenstände wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. 11. Das ziehen von Wassergräben um die Zelte und sonstige Gradarbeiten am Campgelände sind verboten!

6 12. Das betreten der Versorgungs- und Technikgänge sowie der Zeltzwischenräume ist für Campteilnehmer verboten. 13. Am gesamten Zeltplatz besteht aus Sicherheitsgründen ein Glasverbot. 14. Bei Nichteinhaltung der Lagerordnung oder von Anweisungen der Lagerleitung oder dessen beauftragtem Personal, kann der Betreffende bzw. die Gruppe nach der ersten Ermahnung sofort vom Lager verwiesen werden. Eine Meldung an den jeweiligen Landesverband oder in Einzelfällen an die Eltern wird vom Veranstalter durchgeführt. Eine vorzeitige Heimreise passiert auf eigene Verantwortung!

7 MATERIALCHECKLISTE JE ZELTGRUNDEINHEIT K350: Menge Bezeichnung OK 1 Zeltgrundeinheit K350 inkl. min 4 Stk. Sturmabspannung und Heringe 14 Feldbetten 28 Decken 1 Feuerlöscher 6kg plombiert, überprüft, mindestens Klasse AB, Nass 1 Zeltbeleuchtungsmittel IP 44 Feuchtraum geeignet mit Splitterschutz 1 Verlängerungskabel od. Leitungsroller IP 67 / IP 68 1 Werkzeug und Maßband zum Aufbau 1 Wetterfeste Gruppentafel (ca. 70 x 50cm) MATERIALCHECKLISTE JE ZELTGRUNDEINHEIT K450: Menge Bezeichnung OK 1 Zeltgrundeinheit K450 inkl. min 4 Stk. Sturmabspannung und Heringe 16 Feldbetten 32 Decken 1 Feuerlöscher 6kg plombiert, überprüft, mindestens Klasse AB, Nass 1 Zeltbeleuchtungsmittel IP 44 Feuchtraum geeignet mit Splitterschutz 1 Verlängerungskabel od. Leitungsroller IP 67 / IP 68 1 Werkzeug und Maßband zum Aufbau 1 Wetterfeste Gruppentafel (ca. 70 x 50cm)

8 MATERIALCHECKLISTE JE ZELTGRUNDEINHEIT K560: Menge Bezeichnung OK 1 Zeltgrundeinheit K560 inkl. min 6 Stk. Sturmabspannung und Heringe 20 Feldbetten 40 Decken 1 Feuerlöscher 6kg plombiert, überprüft, mindestens Klasse AB, Nass 1 Zeltbeleuchtungsmittel IP 44 Feuchtraum geeignet mit Splitterschutz 1 Verlängerungskabel od. Leitungsroller IP 67 / IP 68 1 Werkzeug und Maßband zum Aufbau 1 Wetterfeste Gruppentafel (ca. 70 x 50cm)

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