HSV-Beitrittsbedingungen und Benützungsordnung der Kletteranlagen des Heeressportvereines (Sektion Sportklettern)
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- Marta Langenberg
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1 ÖHSV HEERESSPORTVEREIN SAALFELDEN Sektion Sportklettern WALLNERKASERNE A-5760 SAALFELDEN HSV-Beitrittsbedingungen und Benützungsordnung der Kletteranlagen des Heeressportvereines (Sektion Sportklettern) 1. Österreichische Staatsbürgerschaft 2. Kein Wehrdienstverweigerer oder Zivildiener 3. Keine Vorstrafen 4. Beherrschung der Sicherungstechniken 5. Bewältigung von Kletterrouten des V. Schwierigkeitsgrades im Vorstieg 6. Personen bzw. Kinder und Jugendliche, welche die Punkte 4 und 5 nicht erfüllen, werden nur aufgenommen, wenn ein Mitglied der Sektion Sportklettern sich bereit erklärt, für sie die Verantwortung zu übernehmen. 7. Personen, die eine solche Verantwortung übernehmen wollen, werden vom Sektionsleiter nominiert. 8. Kinder unter dem 16. Lebensjahr dürfen die Kaserne alleine nicht betreten 9. Die Benützung der Kletteranlage darf aus Sicherheitsgründen nur zu zweit erfolgen. 10. Die Kaserne darf nur mit einer gültigen ÖHSV-Ausweiskarte betreten werden. 11. Militär oder HSV-fremde Personen dürfen nicht zum Klettern mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandeln erfolgt der Ausschluß vom HSV! 12. Für Unfälle kann weder das Bundesheer noch der HSV belangt werden, d. h. die Benützung der Kletterwände erfolgt auf eigene Gefahr. 13. Es muß einwandfreie Ausrüstung verwendet werden (Seile, Gurte, usw.)! 14. Die Verwendung von Helmen ist anzuraten! 15. Die Verwendung von Hüft- und Brustgurten im überhängenden Gelände ist besonders Anfängern und Kindern anzuraten. 16. Beim Toprope-Klettern müssen mindestens 2 Umlenkkarabiner eingehängt sein. 17. Das Klettern ohne Seil ist verboten. Ausnahme: Bouldern bis zu einer maximalen Höhe von 3 Metern (3 Meter = Höhe der Hände!) 18. Beim Klettern mit Seilsicherung im Vorstieg muß jeder vorgesehene Sicherungspunkt eingehängt werden.
2 19. Wenn Griffe locker sind, so sollten diese fest geschraubt werden. Wenn das nicht möglich ist, bitte an den Sektionsleiter melden. 20. Beschädigungen in der Sporthalle sind ausnahmslos an den Sektionsleiter zu melden. Rechte Mitglieder der Sektion Sportklettern sind nur zur Benützung der Kletteranlagen berechtigt! Man kann Routen einrichten oder verändern. Ausnahme: Routen, die vom Militär oder Sektionsleiter gesperrt sind. Werden neue Routen gesetzt, so sind sie mit Datum und Namen des Erbauers zu versehen. Neu eingerichtete Routen dürfen erst nach 6 Wochen verändert bzw. entfernt werden. Verwendung der Duschen und Umkleideräume Verwendung von persönlichen Radiogeräten Verwendung der Sporthalle zum kurzzeitigen Aufwärmen, solange keine anderen Sektionen oder Soldaten behindert werden. Verhalten in der Sporthalle Keine Behinderung anderer HSV-Mitglieder Bekleidung im Umkleideraum lagern Sporthalle nur mit Haus- oder Sportschuhen betreten Radio in Zimmerlautstärke verwenden Müll mit nach Hause nehmen Mitglieder der Sektion Sportklettern haben kein Recht auf Verwendung des Fitnessraumes. Es ist verboten, mit Inline-Skatern zu laufen. Es dürfen keine Griffe und Karabiner aus der Kletteranlage entwendet werden. Das Kochen in der Sporthalle oder in Nebenräumen ist verboten. Die Mitnahme von Babies in die Kletterhalle ist verboten! Lebensgefahr bei Griffausbruch! Trainingszeiten Montag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Uhr, Kindertraining Uhr, Kindertraining
3 Mitgliedsbeiträge Soldaten: 25,-- und Einstiegsgebühr Vollmitglieder: 115,- (davon 75,- als Einstiegsgebühr) Vollmitglieder: Jährlicher Beitrag 40,- Kinder unter 16 Jahre: 25,-- jährliche Mitgliedsgebühr - Keine Einstiegsgebühr Erwachsene als Aufsichtsorgan: 25,-- jährliche Mitgliedsgebühr - Keine Einstiegsgebühr Jugendliche mit vollendetem 15. Lebensjahr (also ab 16 Jahren): 40,-- jährlicher Mitgliedsbeitrag Wenn sich Aufsichtspersonen als vollwertige Kletterer herausstellen bzw. den Status Aufsichtsperson aufgeben wollen, ist die Einstiegsgebühr von 75,-- nachzuzahlen. Unterstützende Mitglieder: 25,-- jährliche Gebühr ERWEITERUNG DER BENÜTZUNGSORDNUNG März 1999 Für Mitglieder als Aufsichtsorgane Für Kinder unter 16 Jahren Voraussetzungen für Aufsichtspersonen Als Aufsichtspersonen gelten Erwachsene, welche hauptsächlich zum Sichern ihrer oder ihnen anvertrauter Kinder zur Kletterwand kommen und eigentlich nicht klettern. Ausnahme: Einhängen eines Topropeseiles Beherrschung der Sicherungstechnik (verschiedene Sicherungsgeräte/Körpersicherung/Sichern vom Standplatz) Richtigen Sitz vom Klettergurt beurteilen und überprüfen können Richtig Anseilen können Das Klettern beaufsichtigen können Kletternde Kinder müssen dauernd beobachtet werden! Kinder dürfen Erwachsene (wegen des Gewichtsunterschiedes) nicht über den Körper, sondern nur über die fix installierten Haken, sichern!
4 Aufsichtspersonen sind vom Sektionsleiter oder einem nominierten Bergführer auf die Beherrschung aller Tätigkeiten, welche für das Klettern an der Kletterwand notwendig sind, zu überprüfen! Aufsichtsorgane und Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Anspruch auf Bohrhaken. Zutrittsbestimmungen 1. Zutritt nur mit einer gültigen ÖHSV-Ausweiskarte 2. Der Inhaber der ÖHSV-Ausweiskarte ist nicht berechtigt, Gäste in die Kaserne mitzunehmen. Daher ist ein Ausstellen eines Tagespassierscheines für Gäste eines HSV-Mitgliedes nicht möglich. 3. Die Benützung der Sportanlagen (Benützungsordnung Tennisplatz, Kletterwand, Sporthalle, usw.) durch HSV-Mitglieder ist nur mit einer gültigen HSV- Ausweiskarte gem. Benützungsordnung erlaubt. 4. Die Zutrittsberechtigung ist durch die Wache genauestens zu überprüfen. 5. Sollten die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind diese Personen zurückzuweisen. 6. Ungültige ÖHSV-Ausweiskarten sind durch die Wache sofort einzuziehen und bei der BetrVersSt/Jgs abzugeben. (Stichtag = Gültigkeitsdatum) 7. Die Zutrittsberechtigung kann durch militärische Organe (Mil Streife, OvT) im Kasernenbereich überprüft werden. Besonderer Hinweis für die Wache 1. Bei nicht ordnungsgemäßer Überprüfung der Zutrittsgenehmigung ist mit einer Disziplinarstrafe zu rechnen. 2. Unfälle von Nichtberechtigten können rechtliche Folgen haben (z. B. Kletterwand) 3. Kinder unter dem 16. Lebensjahr dürfen die Kaserne alleine nicht betreten Der Sektionsleiter: (KRUCH Anton, Vzlt)
5 BEITRITTSERKLÄRUNG ZUM HSV-SAALFELDEN SEKTION- SPORTKLETTERN FAMILIENNAME:... VORNAME:... Geburtsdatum:... Staatsbürgerschaft:... Wohnadresse: Telefon:... Handy:... 2 Passfotos 4x5cm Hochglanz ... Beruf:... Dienstgeber: Ich erkläre hiermit, dass ich mit den Beitrittsbedingungen und der Benützungsordnung einverstanden bin: Unterschrift:.. Datum:..
Parkstr. 4 Nutzungsordnung Kletterturm Wiesenburg/Mark T: 0151/ *
Parkstr. 4 Nutzungsordnung Kletterturm 14827 Wiesenburg/Mark ka@davhf.de www.davhf.de T: 0151/50 94 65 18 * 1. Benutzungsberechtigung Nur Befugte dürfen die Kletterhalle betreten und dort klettern. Befugte
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