Übersicht über das Grabstättenangebot

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1 Übersicht über das Grabstättenangebot auf den Friedhöfen in Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenverbandes Braunschweig 2. Auflage, Stand

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3 Bürozeiten: Mo.-Do.: Uhr Freitag: Uhr Vorwort Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über das vielfältige Angebot an Grabstätten auf dem Hauptfriedhof Braunschweig und den vom Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig verwalteten Ortsteilfriedhöfen vermitteln. Auf unseren Friedhöfen sind Grabfelder für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen eingerichtet. Die einzelnen Grabarten unterscheiden sich in vielerlei Aspekten. So gibt es Wahlgrabstätten mit der Möglichkeit einer späteren Verlängerung der und Reihengrabstätten, bei denen eine Verlängerung der Nutzungsdauer nicht möglich ist. Die Grabstätten unterscheiden sich hinsichtlich der Intensität der Grabpflege. Es gibt pflegefreie Rasengrabstätten und Grabstätten mit Dauerbepflanzung durch die Friedhofsverwaltung, aber auch die klassischen Wahlgrabstätten, die von den Angehörigen zu pflegen sind. Darüber hinaus haben Sie bei zahlreichen Grabarten die Wahl zwischen der Aufstellung eines stehenden Grabmals, einer liegenden Namensplatte oder dem völligen Verzicht auf ein Grabzeichen für den Verstorbenen. Die große Vielzahl an unterschiedlichen Grabarten kann aus Platzgründen leider nicht auf allen Ortsteilfriedhöfen vorgehalten werden. Lediglich auf der 42 Hektar großen Friedhofsanlage des denkmalgeschützten Hauptfriedhofes Braunschweig stehen alle dargestellten Grabarten zur Auswahl. Für eine unverbindliche Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung des Ev.-luth. Kirchenverbandes Braunschweig auf dem Hauptfriedhof Braunschweig sehr gerne zur Verfügung. Um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte während der Bürozeiten mit uns in Verbindung. Mit freundlichem Gruß im Auftrag Guido Haas Sachgebietsleiter der Friedhofsverwaltung

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5 Übersicht über das Grabstättenangebot auf den vom Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig verwalteten Friedhöfen GRÄBER FÜR ERDBESTATTUNGEN Wahlgräber für Erdbestattungen Seite Wahlgrabstätten ( 15 Friedhofs- und Begräbnisordnung) 1 Familiengrabstätten ( 16) 2 Reihengräber für Erdbestattungen Reihengrabstätten ( 17) 3 Gemeinschaftsanlagen ( 18) 4 Erdbestattungshain ( 19) 5 GRÄBER FÜR URNENBEISETZUNGEN Wahlgräber für Urnenbeisetzungen Urnenwahlgrabstätten ( 20) 6 Urnenrasengrabstätten mit Namensplatte ( 21) 7 Urnenrasengrabstätten mit Würfelstein/Stele ( 21) 8 Urnenrasengrabstätten um Bäume / in waldartiger Umgebung ( 21) 9 Reihengräber für Urnenbeisetzungen Urnenreihengrabstätten ( 22) 10 Urnengemeinschaftsanlagen ( 23) 11 Urnenhain ( 24) 12 SONDERGRÄBER Patenschaftsgrabstätten ( 25) 13 Kinderwahlgrabstätten ( 15) 14 Kinderreihengrabstätten ( 17) 15 Sterntaler (Kinder ohne Bestattungszwang) 16 ANHANG Räume für Trauerfeiern auf dem Hauptfriedhof Braunschweig Gebührenübersicht für Erdbestattungen in neu zu erwerbenden Grabstätten Gebührenübersicht für Urnenbeisetzungen in neu zu erwerbenden Grabstätten Übersichtsplan des Hauptfriedhofes Braunschweig (a-punkt-a-design) FOTONACHWEIS: Nr. 16, 20 und 21: Robohm; Nr. 44: Kopkow; übrige Fotos: Friedhofsverwaltung 2. Auflage, I

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7 Wahlgrabstätten gemäß 15 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 1: Doppelwahlgrabstätte in Abt. 40 mit Patenschaftsgrabmal In Wahlgrabstätten ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Die Beistellung von bis zu vier Urnen je Stelle kann gegen Gebühr zugelassen werden. Die Ruhefrist beigestellter Urnen beträgt 20 Jahre. Foto 2: Wahlgrabstätten in Abt. 40 Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Wahlgrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Bestattung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Foto 3: Wahlgrabstätten in Abt. 4 Wahlgrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Einstellige Wahlgrabstätten haben in der Regel eine Größe von 2 m² bis zu 4 m²; entscheidend für die tatsächliche Größe sind stets die örtlichen Gegebenheiten. Auf Wahlgrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 1

8 Familiengrabstätten gemäß 16 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 4: Familiengrabstätte in Abt. 29 Foto 5: Familiengrabstätte in Abt. 64 en In Familiengrabstätten sind Erdbestattungen und/oder Urnenbeisetzungen möglich. Die Anzahl der Beisetzungen wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Ruhefristen betragen für Särge 25 Jahre und für Urnen 20 Jahre. Familiengrabstätten haben eine Flächengröße ab 10 m² bis zu 60 m². Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Familiengrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 50 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Beisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Foto 6: Familiengrabstätten in Abt. 11 Familiengrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Auf Familiengrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. 2 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

9 Reihengrabstätten gemäß 17 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 7: Reihengrabstätten in Abt. 44 Foto 8: Reihengrabstätten in Abt. 55 In Reihengrabstätten ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Bis zu 5 Jahre nach einer Erdbestattung kann gegen Gebühr die Beistellung einer Urne zugelassen werden. Reihengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, eine der Lage nach bestimmte Reihengrabstätte auszuwählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Reihengrabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich, damit ein Grabfeld mit Reihengrabstätten in einem Arbeitsgang abgeräumt werden kann. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist nicht möglich. Foto 9: Reihengrabstätten in Abt. 44 Reihengrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Reihengrabstätten haben in der Regel eine Größe von 2 m²; entscheidend für die tatsächliche Größe sind stets die örtlichen Gegebenheiten. Auf Reihengrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 3

10 Gemeinschaftsanlagen gemäß 18 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 10: Gemeinschaftsanlagen in Abt. 26 Foto 11: Gemeinschaftsanlage in Abt. 43 In Gemeinschaftsanlagen erfolgt je Grabstelle eine Erdbestattung. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Die Angehörigen können innerhalb einer Gemeinschaftsanlage keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Gemeinschaftsanlagen enden nach Ablauf von 25 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Bestattung. Eine Verlängerung der nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist nicht möglich. Ein Gemeinschaftsgrabmal (Stele) kennzeichnet den Begräbnisplatz einer Gemeinschaftsanlage; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Foto 12: Grabfeld mit Gemeinschaftsanlagen in Abt. 43 Die Dauergrünpflege der Staudenbeete und der Rasenflächen von Gemeinschaftsanlagen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Staudenbeete umrahmen die Gemeinschaftsgrabmale mit den Inschriften und bieten einen attraktiven Blühaspekt. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen um das Gemeinschaftsgrabmal eingerichtet. Die Beisetzung in Gemeinschaftsanlagen gibt Angehörigen einen Ort zum Trauern. 4 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

11 Erdbestattungshain (mit Möglichkeit für Namensplatte) gemäß 19 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 13: Grabstätte im Erdbestattungshain in Abt. 21 Foto 14: Erdbestattungshain in Abt. 21 im Vordergrund In Reihengrabstätten im Erdbestattungshain ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre. Bis zu 5 Jahre nach einer Erdbestattung kann gegen Gebühr die Beistellung einer Urne zugelassen werden. Reihengrabstätten im Erdbestattungshain werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, eine der Lage nach bestimmte Reihengrabstätte auszuwählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 25 Jahre verliehen. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Reihengrabstätten im Erdbestattungshain ab. In der Grabmalgenehmigungsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung der Namensplatte enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich, damit der Erdbestattungshain in einem Arbeitsgang abgeräumt werden kann. Vorerwerb zu Lebzeiten Auf Antrag kann die Friedhofsverwaltung bei der Erstbelegung die Reservierung einer Nachbargrabstätte im Erdbestattungshain zulassen. Foto 15: Erdbestattungshain in Abt. 21 Die Rasenpflege der die Namensplatten umgebenden Flächen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht. In der Graberwerbsgebühr sind die Kosten von Namensplatte und Inschrift nicht enthalten. Eine Namensplatte aus Naturstein kann von den Angehörigen bei einem Steinmetz beauftragt werden; sie hat ein Format von maximal 50 cm Breite, 40 cm Höhe und mind. 6 cm Stärke aufzuweisen und ist bodenbündig zu versetzen. Aufgeschraubte Vasen und Grablichter, Steine in Buchform sowie aufgesetzte Buchstaben sind nicht gestattet. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 5

12 Urnenwahlgrabstätten gemäß 20 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 16: Urnenwahlgrabstätten mit klassischen Grabsteinen in Abt. 68 B Foto 17: Urnenwahlgrabstätten mit Stele in Abt. 69 A In Urnenwahlgrabstätten können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt für jede Urne 20 Jahre oder in ausgewiesenen Grabfeldern 15 Jahre. Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Urnenwahlgrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre oder in ausgewiesenen Grabfeldern für 15 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Foto 18: Urnenwahlgrabstätten mit zentralem Grabmal und Einfassung durch den Friedhofsträger Wahlgrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Urnenwahlgrabstätten haben eine Größe von 0,5 m² bis zu 1 m²; entscheidend für die tatsächliche Größe sind die örtlichen Gegebenheiten. Auf Urnenwahlgrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. 6 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

13 Urnenrasengrabstätten mit Namensplatte gemäß 21 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 19: Eingefasste Urnenrasengrabstätte mit Namensplatte Foto 20: Grabfeld mit Urnenrasengrabstätten in Abt. 81 In Urnenrasengrabstätten mit Namensplatte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre. Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Urnenrasengrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Urnenrasengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung der Namensplatte berechnet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Foto 21: Grabfeld mit Urnenrasengrabstätten in Abt. 81 Die Pflege der Grabeinfassung und des umgebenden Rasens ist in den Gebühren für die Urnenrasengrabstätte enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht. In der Graberwerbsgebühr sind die Kosten von Namensplatte und Inschrift nicht enthalten. Die Namensplatte aus Naturstein ist von den Angehörigen mit (Vor)Erwerb der Grabstätte bei einem Steinmetz zu beauftragen. Das Format beträgt 69 cm Breite, 49 cm Höhe, max. 8 cm Stärke. Das Aufstellen oder Anbringen von individuellem Blumenschmuck ist auf der Namensplatte vorgesehen. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 7

14 Urnenrasengrabstätten mit Würfelstein/Stele gemäß 21 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 22: Urnenrasengrabstätten in Abt. 41 mit gemeinschaftlicher Blumenablage In Urnenrasengrabstätten können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre. Foto 23: Urnenrasengrabstätten mit Würfelstein in Abt. 82 Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Urnenrasengrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Urnenrasengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Würfelstein/Stele und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Foto 24: Urnenrasengrabstätten mit Stele in Abt. 61 Die Rasenpflege ist in den Gebühren für die Grabstätte enthalten. Sie wird von der Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren gewährleistet. Gestecke auf Würfelstein bzw. Stele und Blumenschmuck in Steckvasen sind gestattet. Die Anpflanzung eigener Blumenrabatten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen vor dem Grabmal ist nicht erlaubt. Ein Würfelstein bzw. eine Stele aus Naturstein 1) und die erste Inschrift sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Die Inschrift wird vom Friedhofsträger nach der Urnenbeisetzung beauftragt. 1) Würfelsteine bzw. Stelen werden aus Sandstein, Kalkstein oder Dolomit gefertigt. Als Naturprodukte weisen sie Farbunterschiede, Trübungen, Poren und Einsprengungen auf. Einschlüsse zeigen sich teilweise erst nach Jahren. Eine stärkere Bruchempfindlichkeit ist an diesen Stellen nicht gegeben, sie verursachen keine Wertminderung und sind kein Grund zur Beanstandung. Laut Bildhauer- und Steinmetz-Innung sind sachgemäße Kittungen (Kleben/Füllen) ausdrücklich zugelassen. 8 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

15 Urnenrasengrabstätten um Bäume / in waldartiger Umgebung gemäß 21 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 25: Grabfeld für Urnenrasengrabstätten mit Namensplatten um Einzelbäume in Abt. 61 In diesen Urnenrasengrabstätten können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre. Foto 26: Grabfeld für Urnenrasengrabstätten mit Namensplatten um Einzelbäume in Abt. 61 Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Urnenrasengrabstätte auf dem Friedhof aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Urnenrasengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung des Grabmals berechnet. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Foto 27: Waldartig anmutender Bereich der Abt. 23 für Urnenrasengrabstätten mit Findlingen Die Pflege der die Grabanlage umgebenden Rasenflächen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht. In Abt. 23 sind nur Findlinge entsprechend den Gestaltungsvorgaben erlaubt. In Abt. 61 sind bodenbündige Namensplatten mit vertiefter Inschrift vorgeschrieben. Das Format beträgt einheitlich 70 cm Breite, 50 cm Höhe, mind. 6 cm Stärke. Aufgeschraubte Vasen und Grablichter, Steine in Buchform sowie aufgesetzte Buchstaben sind nicht gestattet. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 9

16 Urnenreihengrabstätten gemäß 22 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 28: Urnenreihengrabstätten in Abteilung 81 mit Bepflanzung (Waldsteinia) und Namensplatte Foto 29: Neue Urnenreihengrabstätten in Abteilung 68 B mit Bepflanzung (Waldsteinia) und Namensplatte In Urnenreihengrabstätten wird eine Urne je Grabstelle beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre. Die Angehörigen können innerhalb der Urnenreihengrabfelder keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Urnenreihengrabstätten enden nach Ablauf von 20 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Beisetzung. Eine Verlängerung der nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. Vorerwerb zu Lebzeiten Eine Urnenreihengrabstätte wird erst im Todesfall durch die Friedhofsverwaltung angewiesen. Eine Namensplatte aus Kalkstein (Format 50 cm Breite, 25 cm Höhe) und die Inschrift sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Die Namensplatte wird von der Friedhofsverwaltung nach der Urnenbeisetzung beauftragt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Foto 30: Urnenreihengrabstätten in Abteilung 62 mit Bepflanzung (Cotoneaster) und Namensplatten Die Dauergrünpflege der Urnenreihengrabstätten ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Kleine Gestecke auf Namensplatten oder Blumen in Steckvasen werden toleriert. Die Anlage von Grabbeeten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen sind bei Urnenreihengrabstätten nicht gestattet; sie werden von der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Rückmeldung entfernt. Ausnahmeregelungen für Grabmale Angehörige können individuelle Namensplatten (Format 50 cm Breite, 25 cm Höhe) in abweichendem Material bei einem Steinmetz beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen. 10 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

17 Urnengemeinschaftsanlagen gemäß 23 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 31: Urnengemeinschaftsanlagen in Abt. 60 mit umgebender Ablagefläche für Blumenschmuck In Urnengemeinschaftsanlagen wird eine Urne je Grabstelle beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre. Foto 32: Urnengemeinschaftsanlage in Abt. 60 nach der Herrichtung mit Stauden (aktuelle Belegung) Die Angehörigen können innerhalb einer Urnengemeinschaftsanlage keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Urnengemeinschaftsanlagen enden nach Ablauf von 20 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Beisetzung. Eine Verlängerung der nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. Vorerwerb zu Lebzeiten Bereits zu Lebzeiten können eine oder mehrere Grabstellen in einer Urnengemeinschaftsanlage gegen Gebühr reserviert werden. Ein Gemeinschaftsgrabmal (Stele) oder historisches Grabmal ziert den Begräbnisplatz einer Urnengemeinschaftsanlage; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten. Foto 33: Urnengemeinschaftsanlage in Abt. 10 mit historischem Grabmal Die Dauergrünpflege der Urnengemeinschaftsanlagen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Bepflanzung der Anlagen bietet attraktive Blühaspekte, besondere Blattformen oder - farben und greift einzelne Elemente der historischen Grabmale auf. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen eingerichtet. Um einen würdiges Erscheinungsbild der Anlagen zu bewahren, räumt die Friedhofsverwaltung abgängigen Grabschmuck aller Art regelmäßig ab. Die Beisetzung in Urnengemeinschaftsanlagen gibt Angehörigen einen Ort zum Trauern ohne die Verpflichtung zur Grabpflege. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 11

18 Urnenhain gemäß 24 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 34: Urnenhain in Abteilung 57 (West) mit Gemeinschaftsgrabmal und Blumenablage Foto 35: Ausgangsort für Urnenbeisetzungen während der Sommerzeit - das Mausoleum BAUTLER in Abt. 1 Im Urnenhain erfolgt je Grabstelle eine Urnenbeisetzung. Die Ruhefrist einer Urne beträgt üblicherweise 20 Jahre (Abt. 24 A). In besonders ausgewiesenen Grabfeldern (Abt. 57) ist die Ruhefrist auf 15 Jahre verkürzt. Grabstellen im Urnenhain werden von der Friedhofsverwaltung angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, eine der Lage nach bestimmte Grabstelle auszuwählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre bzw. in besonders ausgewiesenen Grabfeldern für 15 Jahre erworben. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Vorerwerb zu Lebzeiten Eine Stelle im Urnenhain wird erst im Todesfall angewiesen. Regelungen für Grabmale Der Urnenhain ist durch ein Gemeinschaftsgrabmal gekennzeichnet. Das Grabmal wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Um das Grabmal herum befindet sich eine gemeinschaftliche Blumenablagefläche. Foto 36: Urnenhain in Abteilung 24 A mit Gemeinschaftsgrabmal und Blumenablage im Hintergrund Die Rasenpflege im Urnenhain ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung ausgeführt. Individueller Blumenschmuck kann auf gemeinschaftlichen Ablageflächen abgelegt werden. Die Anlage von Grabbeeten sowie das Aufstellen von Pflanzschalen sind auf den Rasenflächen im Urnenhain nicht gestattet; sie werden von der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Rückmeldung entfernt. Ein Betreten der Beisetzungsflächen durch Angehörige ist nicht gestattet. Ausgangsort für Urnenbeisetzungen Angehörige können bei Beisetzungen im Urnenhain selbstverständlich anwesend sein. In den Sommermonaten bietet sich für eine Urnenaussegnung im familiären Kreis bis zu 10 Personen das Mausoleum BAUTLER an. 12 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

19 Patenschaftsgrabstätten gemäß 25 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Wahlgrabstätten (gemäß 15), Familiengrabstätten (gemäß 16) und Urnenwahlgrabstätten (gemäß 20) können als Patenschaftsgrabstätten mit einem erhaltenswerten Grabmal, das im Eigentum des Friedhofsträgers steht, vergeben werden. Hinsichtlich der Bestattungsmöglichkeiten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die entsprechenden Grabstätten ohne Patenschaftsgrabmale. Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Wahlgrabstätte auf dem Friedhof aus. Foto 37 Patenschaftsgrabmal auf einer Wahlgrabstätte in Abt. 74 Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für den entsprechenden Zeitraum verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Bestattung dies erfordert. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Vorerwerb zu Lebzeiten Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren. Patenschaftsgrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Foto 38: Patenschaftsgrabmale auf Familiengrabstätten in Abteilung 40 A Patenschaftsgrabmale verbleiben stets im Eigentum der Friedhofsverwaltung und werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Übernahme einer Patenschaft erfolgt durch schriftliche Vereinbarung; diese regelt die näheren Bestimmungen für das Grabmal. Das Umsetzen eines Patenschaftsgrabmals auf eine andere Grabstätte innerhalb des Friedhofs sowie erforderliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen auf Kosten der Angehörigen. Ergänzungen und Änderungen eines Patenschaftsgrabmals bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 13

20 Kinderwahlgrabstätten gemäß 15 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 39: Kinderwahlgrabstätten in Abt. 38 In Kinderwahlgrabstätten ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Kindersarg beträgt 15 Jahre. Die Beistellung von bis zu vier Urnen je Stelle kann gegen Gebühr zugelassen werden. Die Ruhefrist beigestellter Urnen beträgt 20 Jahre. Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Kinderwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof in Abt. 38 aus. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 15 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Kinderwahlgrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Kinderwahlgrabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der beantragt werden. Foto 40: Kinderwahlgrabstätten in Abt. 38 Kinderwahlgrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Kinderwahlgrabstätten haben in der Regel eine Größe von 1,5 m². Auf Kinderwahlgrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. 14 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

21 Kinderreihengrabstätten gemäß 17 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 41: Kinderreihengrabstätten in Abt. 62 Foto 42: Kinderreihengrabstätten in Abt. 62 In Kinderreihengrabstätten ist je Stelle eine Erdbestattung zulässig. Die Ruhefrist für einen Kindersarg beträgt 15 Jahre. Kinderreihengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung in Abt. 62 angewiesen und der Reihe nach belegt. Angehörige haben keine Möglichkeit, eine der Lage nach bestimmte Reihengrabstätte auszuwählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 15 Jahre verliehen. Nach Ablauf der räumt die Friedhofsverwaltung die Kinderreihengrabstätten ab. In der Erwerbsgebühr ist die spätere Leistung der Entfernung von Bepflanzung und Einfassung bereits enthalten. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Foto 43: Kinderreihengrabstätten in Abt. 62 Kinderreihengrabstätten sind von den Verpflichteten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofsordnung zu bepflanzen und für die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen. Die Angehörigen können mit der Grabpflege eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen. Kinderreihengrabstätten haben in der Regel eine Größe von 0,6 m². Auf Kinderreihengrabstätten können stehende und/oder liegende Grabmale errichtet werden; sie müssen Gestaltungsvorgaben entsprechen. Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung, laufende Kontrolle der Standsicherheit und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten. Helmstedter Straße 26, Braunschweig 15

22 Sterntaler (Gemeinschaftsgrabfeld für Kinder ohne Bestattungszwang) Foto 44: Erhaltenswertes Gemeinschaftsgrabmal im Grabfeld für Sterntaler in Abt. 61 Im Gemeinschaftsgrabfeld für Sterntaler ist eine namenlose Beisetzung für ein Kind ohne Bestattungszwang 1) möglich. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Ein Stelle im Gemeinschaftsgrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angewiesen. Die Angehörigen können keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen. Die werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 15 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in diesem Gemeinschaftsgrabfeld enden nach Ablauf von 15 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Bestattung. Eine Verlängerung der nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. Ein Gemeinschaftsgrabmal kennzeichnet den Begräbnisplatz; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt. Foto 45: Pflegefreies Gemeinschaftsgrabfeld für Sterntaler in Abt. 61 Die Dauergrünpflege des Beetes, der Hecke und der Rasenflächen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt. Die Staudenbeete umrahmen das Gemeinschaftsgrabmal und bieten eine attraktiven Blühaspekt. Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Für individuellen Blumenschmuck aller Art ist eine Ablagefläche vor dem Gemeinschaftsgrabmal eingerichtet. 1) Die Bestattungspflicht ist in 2 Abs. 3 in Verbindung mit 8 des niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) abschließend geregelt. Für Fehl- und Totgeburten mit einem Gewicht unter 500 g besteht demnach keine Bestattungspflicht. 16 Helmstedter Straße 26, Braunschweig

23 Räume für Trauerfeiern auf dem Hauptfriedhof Braunschweig gemäß 13 der Friedhofs- und Begräbnisordnung Foto 45: Das Hauptschiff der Hauptkapelle mit geschlossenen Seitenflügeln und Empore Foto 46: Der Feierraum im Westflügel Die Hauptkapelle Trauergottesdienste, die von Geistlichen der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) gehalten werden, können grundsätzlich in der Friedhofskapelle oder in der Hauptkapelle auf dem Hauptfriedhof Braunschweig stattfinden. Das Bestattungsgeläut ist liturgischer Bestandteil eines christlichen Begräbnisses. Die Hauptkapelle verfügt im Hauptschiff über 112 Sitzplätze. Bei größeren Trauergottesdiensten können die beiden Seitenschiffe geöffnet werden; diese verfügen über weitere 35 bzw. 39 Sitzplätze. Auf der Empore sind zusätzlich 88 Plätze vorhanden, so dass die Gesamtkapazität der Hauptkapelle bei insgesamt 274 Sitzplätzen liegt. Foto 47: Ausschmückung des Feierraums mit Leuchtern und Kunststoff-Lorbeerbäumen Der Feierraum im Westflügel Für Trauerfeiern, die nicht von Geistlichen der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehalten werden, steht der Feierraum im Westflügel zur Verfügung. Der Feierraum im Westflügel verfügt über insgesamt 100 Sitzplätze. Foto 48: Das Mausoleum Bautler in Abt. 1 - Ausgangsort für Urnenbeisetzungen in der Sommerzeit Das Mausoleum BAUTLER In den Sommermonaten kann das Mausoleum BAUTLER für Urnenaussegnungen im kleinen, familiären Kreis bis zu 10 Personen als Feierraum genutzt werden. Der reich verzierte Innenraum des Mausoleums bietet ein ganz besonderes Ambiente für individuell gestaltete Abschiednahmen. Helmstedter Straße 26, Braunschweig

24 Erdbestattungen (in neu zu erwerbenden Grabstätten) auf dem Hauptfriedhof Braunschweig und den Ortsteilfriedhöfen Gliesmarode, Lehndorf, Mascherode, Melverode, Ölper, Querum, Riddagshausen, Rühme, Volkmarode (nördlicher Teil), Völkenrode und Watenbüttel Grabart Wahlgrabstätte ( 15) Wahlgräber Reihengräber (nur Hauptfriedhof) Sondergräber (nur Hauptfriedhof) Familiengrabstätte ( 16) Reihengrabstätte ( 17) Gemeinschaftsanlagen ( 18) Erdbestattungshain ( 19) Kinderwahlgrabstätte ( 15) Kinderreihengrabstätte ( 17) Leistungen Nutzungsdauer (in Jahren) Sterntaler (ohne Bestattungszwang 1 ) Die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung erbracht Grabstein und Inschrift sind in der Graberwerbsgebühr enthalten nein nein nein ja ja nein nein ja nein 2 nein 2 nein 2 ja nein 2 nein 2 nein 2 - Übersicht der Gebühren (in ) Graberwerbsgebühr (inklusive Abräumung der Bepflanzung und Einfassung nach Ablauf der Nutzungsdauer) 1.100, ,00 (bei 10 m²) 875, ,00 950,00 575,00 465,00 100,00 Fertigung eines Leichengrabes inklusive Verfüllen und Aufhügeln 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 105,00 105,00 50,00 Begleitung des Sarges zum Grabe durch den Begräbnisleiter 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Benutzung der Leichenhalle (Kühlraum) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Gruftausschmückung mit Matten 36,00 36,00 36,00 36,00 36,00 36,00 36,00 36,00 Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung und/oder Trauerfeier 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Benutzung von - Hauptkapelle, - Feierraum Westflügel, - Friedhofskapelle auf einem Vorort, - Gemeindekirche 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Benutzung von Orgel und/oder CD-Spieler (Hauptfriedhof) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Kosten einer Erdbestattung mit Trauerfeier (in ) 1.756,00 ab 2.656, , , , ,00 976,00 556,00 Sonderzeiten für eine Beerdigung am Samstag für eine Trauerfeier am Samstag 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 275,00 160,00 1 Die Bestattungspflicht (ab 500g) ergibt sich aus 2 Abs. 3 in Verbindung mit 8 des niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG). 2 Mit der Beantragung eines Grabmals fallen weitere Gebühren gemäß Friedhofsgebührenordnung an. Diese betragen derzeit für die Erteilung einer Grabmalgenehmigung (Verwaltungskosten) einmalig 25,00, für die laufende Kontrolle der Standsicherheit bei aufstehenden Grabmalen für die Dauer der Nutzung pro Grabmal und Jahr 6,00, für die Abräumung des Grabmals nach Ablauf der Nutzungsdauer bei Namensplatten 15,00 und für die Entsorgung von aufstehenden Grabmalen nebst Fundament 50,00. Diese Gebühren werden im Voraus mit der Genehmigung erhoben. Die Errichtung eines Grabmals ist nicht vorgeschrieben. Gebührenübersicht gemäß Friedhofshofsgebührenordnung in der Fassung vom

25 Grabart Urnenbeisetzungen (in neu zu erwerbenden Grabstätten) auf dem Hauptfriedhof Braunschweig und den Ortsteilfriedhöfen Gliesmarode, Lehndorf, Mascherode, Melverode, Ölper, Querum, Riddagshausen, Rühme, Volkmarode (nördlicher Teil), Völkenrode und Watenbüttel Urnenwahlgrabstätte ( 20) Urnenrasengrabstätte (für Namensplatte) ( 21) Urnenrasengrabstätte mit Würfelstein o. Stele ( 21) Urnenrasengrabstätte um Baum/ in waldartiger Umgebung ( 21) Urnenreihengrabstätte ( 22) Urnengemeinschaftsanlage ( 23) Urnenhain ( 24) Leistungen Nutzungsdauer (in Jahren) Anzahl von Urnenbeisetzungen Die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung erbracht nein nein ja ja ja ja ja ja ja Grabstein und Inschrift sind in der Graberwerbsgebühr enthalten nein 1 nein 1 nein 1, 2 ja, inkl. erster Inschrift nein 1, 2 ja 2, 3 ja - - Übersicht der Gebühren (in ) Graberwerbsgebühr (inkl. Abräumung der Bepflanzung und Einfassung nach Ablauf der Nutzungsdauer) 660,00 550,00 690, ,00 720, , ,00 630,00 505,00 Vorbereiten der Urnengruft und Beisetzen der Urne durch den Begräbnisleiter 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Urnengruftausschmückung mit Matten 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 Verwaltungsgebühren 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Benutzung von - Hauptkapelle, - Feierraum Westflügel, - Friedhofskapelle auf einem Vorort, - Gemeindekirche 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Benutzung von Orgel und/oder CD-Spieler (Hauptfriedhof) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Kosten einer Urnenbeisetzung mit Trauerfeier (in ) 1.050,00 940, , , , , , , ,00 Benutzung des Mausoleums (Urnenaussegnung) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Sonderzeiten Urnentrauerfeier und/oder Urnenbeisetzung am Samstag 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 1 Mit der Beantragung eines Grabmals fallen weitere Gebühren gemäß Friedhofsgebührenordnung an. Diese betragen derzeit für die Erteilung einer Grabmalgenehmigung (Verwaltungskosten) einmalig 25,00, für die laufende Kontrolle der Standsicherheit bei aufstehenden Grabmalen für die Dauer der Nutzung pro Grabmal und Jahr 6,00, für die Abräumung des Grabmals nach Ablauf der Nutzungsdauer bei Namensplatten 15,00 und für die Entsorgung von aufstehenden Grabmalen nebst Fundament 50,00. Diese Gebühren werden im Voraus mit der Genehmigung erhoben. Die Errichtung eines Grabmals ist nicht vorgeschrieben. 2 Die Auflage einer Namensplatte durch die Nutzungsberechtigten ist bei Urnenrasengrabstätten ( 21) und Urnenreihengrabstätten ( 22) zum Erhalt der gestalterischen Einheit des Grabfeldes vorgeschrieben. 3 Die abweichende Auflage einer individuellen Namensplatte kann bei Anmeldung der Beisetzung beantragt werden; in diesem Fall wird eine um 145,00 ermäßigte Graberwerbsgebühr erhoben. Gebührenübersicht gemäß Friedhofshofsgebührenordnung in der Fassung vom

26

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