Lösungen zu Informations- und Telekommunikationstechnik - Arbeitsheft
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- Maike Kerner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Handlungsschritt 1 Aufgabe 19 a) Die Anforderungen an die neue Hardware resultieren aus dem Einsatzzweck. Auf dem Server sollen zwei virtuellen Maschinen mit Linux/Oracle und mit Microsoft Windows 2000/Tomcat parallel im produktiven Betrieb arbeiten. zwei Dual-Core Prozessoren 8 GB Arbeitsspeicher professionelles RAID-5-System für einen fehlertoleranten Festplattenbetrieb; ist besonders notwendig, da der Ausfall einer Festplatte alle virtuellen Maschinen gleichzeitig gefährden würde. 3 SCSI-Festplatten mit je 150 GB sollen am RAID-Controller; effektiv stehen 300 GB zur Verfügung. zusätzliche Festplatte mit 80 GB soll das Betriebssystem enthalten Ein aktuelles Angebot für einen Server der Firma Dell kann im 1. Quartal 2008 auf der Webseite des Herstellers für 6.469,00 konfiguriert werden. Der Installationsservice für einen Server und 3 Jahre Support (4 Stunden Vor-Ort-Service 24x7) sowie Basic Software Support sind im Preis enthalten. Der PowerEdge PE6850 SCSI (PE076851) besteht aus folgenden Komponenten: 2x Dual Core Intel Xeon 7110M, 2.6GHz, 4MB L3 Cache, 800Mhz FSB 8 GB DDR2 SDRAM 400MHz (8 x 1024MB) PERC4ei RAID 5 Controller 3x 146 GB SCSI Festplatte U/Min., Ultra320 1x 73 GB SCSI Festplatte U/Min., Ultra320 b) nein; Die beschriebene Serverkonsolidierung übersteigt die Möglichkeiten eines regulären Wartungsvertrages, sie bedarf einer gesonderten Vereinbarung und soll separat bestellt und bezahlt werden. c) Der Konsolidierungsserver wird mit Windows Server 2003 betrieben. Für die Virtualisierung wird der kostenlose VMware Server installiert. Die einzelnen virtuellen Maschinen werden in der RAID-basierten Partition eingerichtet. In einer virtuellen Maschine wird die gleiche oder eine kompatible Linux- Distribution installiert, wie auf dem Computer mit der Datenbank. Die Oracle- Software ohne Datenbank wird ebenfalls installiert.
2 Für den Applikationsserver wird eine virtuelle Windows Maschine eingerichtet. Die Oracle-Dienste werden auf dem Linux-Computer angehalten und die geschlossene Datenbank wird über das Netzwerk auf die vorbereitete virtuelle Maschine kopiert. Mit Hilfe der Oracle-Tools wird die Datenbank dann aus den kopierten Dateien widerhergestellt und gestartet. Das Tomcat-Verzeichnis wird bei den gestoppten Diensten vom Applikationsserver in die virtuelle Windows-Maschine kopiert. Dort werden die Konfigurationsdateien an die neuen Netzwerkadressen und Computernamen angepasst. Abschließend wird die Namensauflösung (DNS) angepasst, so dass die neuen Server im Netz gefunden werden können. Die Client-Computer sollen dabei eventuell andere URL-Namen für den Zugriff auf die Software Health.Manager.NET verwenden. d) Beispielliste Windows 2003 Server SE R2 zusammen mit dem Dell PowerEdge PE ,00 Windows 2000 Professional (kostenfrei, falls Lizenz übertragbar) ab 380,00 Linux (kostenfrei oder bereits bezahlt für die installierte Version) 0 VMware Server (kostenfrei) 0 Oracle-Datenbank (bereits bezahlt für den Einsatz im abgelösten Computer) 0 Tomcat (kostenfrei) 0 Handlungsschritt 2 a) Konsolidierungsserver bestellen und einrichten; 1 Woche Wartezeit und 1 Mann-Tag zum Einrichten und Testen der Funktionen des Betriebssystems sowie zur Installation zusätzlicher Software (VMware Server). Linux- und Oracle-Software in der virtuellen Maschine installieren; 2 Mann- Tage, da eine Oracle Installation unter Linux kann je nach Softwareversion sehr zeitaufwendig sein Windows und Tomcat auf der virtuellen Maschine installieren; 1 Mann-Tag. Datenbank über das Netzwerk auf die vorbereitete virtuelle Maschine kopieren und dort in Betrieb nehmen; Tomcat kopieren und konfigurieren; Netzwerk- und Clientkonfiguration; 1 Mann-Tag Test; 2 Mann Tage f) Einsatzplan (Beispiel): Tag 1 Systemadministrator 8 Std.
3 Tag 2 Systemadministrator 4 Std. Datenbankadministrator 4 Std. Tag 3 Systemadministrator 4 Std. Datenbankadministrator 4 Std. Tag 4 Systemadministrator 8 Std. Tag 5 Systemadministrator 4 Std. Datenbankadministrator Softwareentwickler 1 Std. 4 Std. Handlungsschritt 3 a) 1. Einleitung In der Arztpraxis von Dr. I. Johns wird das Produkt Health.Manager.NET wie folgt eingesetzt: Die Datenbank Oracle 8i läuft auf einem Linux-Rechner, der Anwendungsserver auf Basis der Software Tomcat 3 ist auf einem Rechner mit dem Betriebssystem Microsoft Windows 2000 Professional installiert. Die Kommunikation zwischen den beiden inzwischen langjährig eingesetzten Servern erfolgt über das IP-Netzwerk. Die eingesetzte Hardware entspricht nicht mehr den wachsenden Anforderungen und deren Supportzeit läuft demnächst ab. Durch den Einsatz moderner Hardware und Virtualisierungstechnik ist es möglich, eine Systemkonsolidierung durchzuführen. Dabei spart das Unternehmen an Support-, sowie Stromkosten, Beschaffung der Hardware für einen Ersatz-Server und erreicht einen höheren Grad der Systemstabilität sowie an Performance. Der mit der Systemkonsolidierung verbundene Zusatzaufwand (manuelle Installation und Einrichtung) ist Gegenstand des Angebots. 2. Beschreibung der angebotenen Leistungen Der Konsolidierungsserver wird mit Windows Server 2003 betrieben. Der kostenloser VMware Server wird für die Virtualisierung installiert. In der RAID-basierten Partition werden die einzelnen virtuellen Maschinen eingerichtet. In einer virtuellen Maschine wird die gleiche oder eine kompatible Linux- Distribution installiert, wie auf dem Computer mit der Datenbank. Die Oracle- Software ohne Datenbank wird ebenfalls installiert. Eine virtuelle Windows-Maschine wird für den Applikationsserver eingerichtet.
4 Die Oracle-Dienste werden auf dem Linux-Computer angehalten und die geschlossene Datenbank wird über das Netzwerk auf die vorbereitete virtuelle Maschine kopiert. Mit Hilfe der Oracle-Tools wird die Datenbank dann aus den kopierten Dateien widerhergestellt und gestartet. Alle Softwarekomponenten für den Applikationsserver werden in die virtuelle Maschine kopiert. Dort werden die Konfigurationsdateien an die neuen Netzwerkadressen und Computernamen angepasst. Die Namensauflösung (DNS) wird angepasst, so dass die neuen Server im Netz gefunden werden können. Die Client-Computer sollen andere URL-Namen für den Zugriff auf die Software Health.Manager.NET verwenden. In der ersten Phase wird das System durch ACI und durch Key-User in der Arztpraxis Dr. I. Johns getestet. Sämtliche Kommunikationsschnittstellen laufen zunächst weiter auf dem bisherigen Applikationsserver. Ab der zweiten Phase arbeiten alle Benutzer auf dem neuen Server. Sämtliche Kommunikationsschnittstellen laufen weiter auf dem bisherigen Applikationsserver. In der dritten Phase werden auch die Kommunikationskomponenten (HL7) auf dem neuen Applikationsserver in Betrieb genommen. Der bisherige Server kann eine bestimmte Zeit als Back-up-System bestehen bleiben und jeder Zeit wieder in Betrieb genommen werden. Diese Vorgehen bietet maximales Sicherheit bzw. das geringste Risiko für Ausfallzeiten in der Migrationsphase. 3. Angebot zu den erforderlichen Dienstleistungen Position Menge Beschreibung Einzelpreis in EUR (netto) Gesamtpreis in EUR (netto) lfd. Kosten für Wartung/Monat in EUR (netto) 1 5 Tage Dienstleistungen gemäß Beschreibung unter Abschnitt Serverhardware PowerEdge PE6850 SCSI (PE076851) 3 1 MS Windows Server , , , , ,00 480,00 0 Summe Gesamtkosten (netto) ,00 MwSt. in Höhe von 19 % 2.270,31 Die Leistungen werden planmäßig vor Ort oder über Fernzugriff erbracht. Summe (gesamt) ,31
5 4. Zahlungsbedingungen Die Lieferungen/Leistungen werden nach Erbringung, wie angeboten, abgerechnet und sind sofort und ohne Abzug nach der Rechnungslegung fällig. Für die angebotenen Positionen sind teilweise Anreisen erforderlich. Pro Anreise wird eine Reisekostenpauschale in Höhe von 250,00 EUR (netto) zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Preise sind Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. An dieses Angebot halten wir uns bis zum XX. XXXXX.200X gebunden. ACI GmbH/ Ort/Datum: (Unterschrift) b) Hardware-Wartungsvertrag (Entwurf) zwischen der ACI GmbH (Auftragnehmer) und Arztpraxis Dr. I. Johns (Auftraggeber), die als Vertragsparteien Folgendes vereinbaren: 1 Vertragsgegenstand I. Gegenstand ist die Wartung folgender Hardwarekomponenten: Serverhardware PowerEdge PE6850 SCSI (PE076851) II. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: laufende, vorbeugende Inspektionen der Anlage. Die Intervalle sind im Wartungsheft angegeben. telefonische Unterstützung des Auftraggebers bei Problemen mit der Anlage. Soweit eine telefonische Unterstützung nicht zur Problemlösung führt, Störungsbeseitigung vor Ort an der Anlage Die Durchführung der Wartung dient der Erhaltung der Betriebsbereitschaft und erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Herstellers der Komponenten. Der Auftragnehmer kann den störungsfreien Betrieb der Anlage jedoch nicht garantieren. 2 Leistungskatalog I. Die Inspektionen sind terminlich zwischen den Vertragsparteien abzustimmen. Der jeweilige Inspektionsaufwand ist durch die Richtlinien des Herstellerwerkes der Hardware vorgegeben. II. Nach Mitteilung einer Störung durch den Auftraggeber bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, die Störung telefonisch, auch unter Mithilfe des Auftraggebers, oder am Aufstellungsort der Anlage zu beseitigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden nach Störungsmeldung aufzunehmen, wenn die telefonische Beratung zur Störungsabhilfe erfolglos war oder ein Ortstermin zur Störungsbeseitigung unabwendbar ist. III. Wenn sich herausstellt, dass die Herstellung der Betriebsbereitschaft nicht mehr möglich ist, oder einen wirtschaftlich unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, entfällt sowohl die Pflicht der Instandsetzung als auch die Pflicht der Bereitstellung einer Ersatzanlage.
6 Ein wirtschaftlich unverhältnismäßiger Aufwand liegt bei einer Reparatur vor, die inklusive Ersatzteilkosten, Vergütungsaufwand für die Reparatur jeweils inklusive Mehrwertsteuer ein Drittel des Betrages übersteigt, den die Anlage zur Zeit der Reparatur wert ist. Der Gegenstandswert der Anlage wird bei Abschluss des Vertrages verbindlich auf 6.469,00 (Anfangswert) festgelegt. Jährlich ist von diesem Betrag ein Abschlag von 15 % abzusetzen. Insoweit, als der Auftraggeber schriftlich erklärt, die Reparatur möge trotz des Kostenrisikos fortgeführt werden, bleiben die Pflichten der Instandsetzung und der Bereitstellung der Anlage des Verkäufers bestehen (Reparaturerklärung). IV. Der Auftragnehmer führt ein Wartungsheft, in dem die Instandsetzungsarbeiten und die Inspektionen nach Anlass und Umfang dokumentiert werden. Bei anfallenden Instandsetzungsarbeiten sind darüber hinaus die Störungsmeldung, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, die Art der Störung und der Austausch von Teilen oder Komponenten festzuhalten. Im Wartungsheft sind der Anfangswert der Anlage und die Folgebeträge zu nennen. Dort ist auch die Reparaturerklärung des Auftraggebers aufzunehmen. Stellt sich bei dem Versuch einer Störungsbeseitigung heraus, dass die erforderliche Reparatur wirtschaftlich unverhältnismäßig ist (Absatz IV), hat der Auftragnehmer dieses in Form eines Kostenvoranschlages im Wartungsheft festzuhalten. des Auftraggebers V. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Bedienungsanweisung zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bedienung und der Pflege, VI. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auftretende Störungen unmittelbar nach deren Auftreten anzuzeigen. Die Anzeige hat ausführlich, unter Berücksichtigung der in der Bedienungsanleitung aufgeführten Fehleranalyse, zu erfolgen. VII. Bei der Wartung wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber unterstützt, indem dieser fachkundiges Personal für die Durchführung der Wartungsarbeiten abstellt, das mit den Programmen und den Systemen vertraut ist. VIII. Aufstellungsort der Anlage ist die Arztpraxis Dr. I. Johns. Die Wartung der Anlage hat am Wartungsort zu erfolgen. Soll die Anlage an einem anderen Ort der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon frühzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen. IX. Der Auftragnehmer trägt alle regelmäßig anfallende Kosten, die mit der Wartung der Anlage anfallen. Hierzu zählen die Personalkosten des Auftragnehmers, sämtliche Fahrt- und Unterbringungskosten, Kosten im Zusammenhang mit der Ersatzteilbeschaffung (nicht jedoch die Kosten für die Ersatzteile, die der Auftraggeber in jedem Fall zu tragen hat). Die Kosten für die notwendige Ausrüstung mit Werkzeugenträgt der Auftragnehmer. 3 Zusatzleistungen I. Über die vorgenannten Leistungen hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer auf Abruf nachgenannte Leistungen gegen Zahlung einer weiteren Vergütung zu erbringen: Beseitigung von Störungen, die auf unsachgemäßem Gebrauch der Anlage, z. B auf Bedienungsfehlern oder dem Anschluss ungeeigneter Zusatzeinrichtungen beruhen, auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, z. B. auf Blitzschäden, Wasserschäden oder auf einem unsachgemäßen Transport vom Aufstellungsort an einen anderen Ort beruhen.
7 II. Diese zusätzlichen Leistungen werden im Rahmen der Erfüllung der weiteren Geschäfte des Auftragnehmers erfüllt. Soweit Kapazitäten frei sind und keine anderen Verpflichtungen des Auftragnehmers entgegen stehen, erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen zu seinen üblichen Geschäftszeiten. 4 Ersatzteile I. Wenn Instandsetzungsarbeiten ohne Einsatz von kostenträchtigen Ersatzteilen, hierunter fallen Ersatzteile mit einem Wert inklusive Mehrwertsteuer von über 3.000,-, nicht möglich sind, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon zu unterrichten. II. Die Kosten der Ersatzteile, Schmierstoffe und weiterer Mittel, ohne die eine ordnungsgemäße Wartung nicht möglich ist, trägt der Auftraggeber. 5 Mitwirkungspflichten IV. Bevor Wartungsarbeiten durchgeführt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Daten und Programme zu sichern. Wenn die Wartungsarbeiten es erfordern, hat der Auftraggeber Programme, Daten, Datenträger entfernen. V. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Wartung umfassend zu unterstützen. Er hat z. B. räumliche Möglichkeiten für die Aufbewahrung von Ersatzteilen und Werkzeugen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat er die erforderlichen technischen Voraussetzungen, z. B. Übertragungsleitungen, kostenlos zur Verfügung zu stellen. 6 Vergütung I. Die Gebühren betragen für die in der Geschäftszeit des Auftragnehmers anfallenden Wartungsarbeiten 150,00 monatlich. In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Auftragnehmer weist die Mehrwertsteuer durch Rechnungserstellung aus. Die monatliche Vergütung ist zum 15. eines jeden Monats fällig. II. Für Wartungsarbeiten, die an einem Wochenende oder an einem Feiertag anfallen, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 pro Stunde fällig. Es werden nur die Wartungsstunden vor Ort vergütet. Anfahrts- und Übernachtungszeiten werden nicht als Arbeitszeit vergütet. Die Kosten für Unterbringung und die Fahrtkosten trägt der Auftragnehmer. III. Wenn der Auftragnehmer Zusatzleistungen nach 3 des Vertrages erbringt, gelten die für die von dem Auftragnehmer für regelmäßige Wartungsarbeiten geltend gemachten Stundensätze in ihrer jeweiligen Höhe. V. Die Vergütungsansprüche für Wartung und Zusatzleistungen werden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. 7 Vertragsdauer I. Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Der Wartungsvertrag beginnt am II. Nach Ablauf der ersten Wartungsperiode verlängert sich der Wartungsvertrag jeweils um sechs Monate, wenn eine der Vertragsparteien nicht fristgerecht kündigt. III. Jede Vertragspartei kann den Wartungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich kündigen. IV. Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
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