Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2016 ( ) Bekanntmachung für die Wahl zum Senat.
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1 Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2016 ( ) Bekanntmachung für die Wahl zum Senat (Nur Studierende) Bekanntmachung der Auslegung der Wählerverzeichnisse Vom 22. Juli 2016 Wegen des Ablaufs der Amtszeit der studentischen Mitglieder des Senats sind Neuwahlen durchzuführen. Die Studierenden wählen in freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Vertreter. I. Zeitpunkt und Durchführung der Wahl 1. Wahltag und Abstimmungszeit: Montag, 26. September 2016 von 10:00 bis 16:00 Uhr. 2. Es kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum oder durch Briefwahl gewählt werden. Es darf jeweils nur mit amtlichen Stimmzetteln bzw. bei der Briefwahl mit amtlichen Unterlagen abgestimmt werden. 3. Das Wahlrecht wird nach 19 WahlO Senat ausgeübt. Demnach kann der Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur persönlich ausüben. Wahlberechtigte, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. 4. Die Wahlberechtigung wird durch Einsicht in das Wählerverzeichnis geprüft. Danach wirft der Wahlberechtigte den gefalteten Stimmzettel sofort in die jeweilige Wahlurne. 5. Ein Wahlberechtigter, der zum Zeitpunkt der Wahl verhindert ist, die Abstimmung im Wahlraum vorzunehmen, erhält auf Antrag einen Wahlschein und die weiteren Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag). Die Briefwahlunterlagen können nur bis zum vierten Arbeitstag vor dem Wahltag, d. h. bis zum , beantragt werden. Der Wahlschein wird für die den Studienakademien oder Außenstellen und dem Center for
2 Advanced Studies (CAS) zugeordneten Wahlberechtigten von den örtlichen Wahlleitern erteilt. Der Wahlbrief ist an die vorgedruckte Anschrift des zuständigen Wahlleiters freigemacht zu übersenden oder in dessen Dienststelle abzugeben. Der Briefwähler hat die Kosten der Übersendung zu tragen. Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief am Wahltag spätesten zwei Stunden vor Ende der Abstimmungszeit beim zuständigen Wahlleiter eingeht. II. Wahlräume Standort Heidenheim Wahlraum Marienstraße 20, Heidenheim, Konferenzraum M701 Karlsruhe Erzbergerstraße 121, Karlsruhe, Raum-Nr. D118.2 Lörrach Mannheim Mosbach Mosbach Campus Bad Mergentheim Hangstraße 46-50, Lörrach, Raum-Nr. H012 Coblitzallee 1-9, Mannheim, Audimax (SV-Auditorium; Gebäude E), Lohrtalweg 10, Mosbach, Gebäude A, A/0.110 Schloss 2, Bad Mergentheim, Raum-Nr Heilbronn Bildungscampus 4, Heilbronn, Raum-Nr Marienplatz 2, 88212, Raum-Nr. 008 Campus Friedrichshafen Fallenbrunnen 2, Friedrichshafen, Raum-Nr. 111 Stuttgart Jägerstr. 56, Stuttgart, Raum-Nr. 306 Stuttgart Campus Horb Florianstraße 15, Horb, Raum-Nr. 204 Villingen-Schwenningen CAS Erzbergerstr. 17, Villingen-Schwenningen, Raum. A105 Bildungscampus 3, Heilbronn, Gebäude F
3 Raum-Nr.: F.3.68 (3. OG) III. Wahlgrundsätze 1. Verhältniswahl In der Regel erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Der Wähler soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen, dass er auf dem Stimmzettel die vorgedruckten Namen von Bewerbern ankreuzt oder die dem Bewerber zugedachte Stimmenzahl (höchstens drei) einträgt. 2. Mehrheitswahl Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber findet statt, wenn 1. nur eine Liste zur Wahl steht, 2. die Zahl der Bewerber bei mehreren Wahlvorschlägen zusammen höchstens doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder. Der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl); er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. IV. Zahl der zu wählenden Mitglieder Dem Senat gehören als Wahlmitglieder an die gewählten Vertreter der Mitgliedergruppen nach 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 LHG. Dies sind in der Gruppe der Studierenden drei Mitglieder. V. Amtszeit Die Amtszeit der studentischen Vertreter im Senat beträgt ein Jahr. Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober VI. Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wahlberechtigt und wählbar ist, wer am Wahlstichtag (1. August 2016) Mitglied der Hochschule ist.
4 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Beurlaubte Studierende sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar (Artikel 61 Absatz 2 LHG, 3 Absatz 2 der Immatrikulationssatzung für die Bachelorstudiengänge). Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums studieren wollen, können in der Regel für zwei Semester befristet eingeschrieben werden; sie sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar (vgl. 60 Absatz 1 Satz 5 LHG). VII. Auslegung der Wählerverzeichnisse 1. Vom 12. August 2016 bis zum 18. August 2016 kann das die Studienakademie oder die Außenstelle betreffende Wählerverzeichnis jeweils an folgenden Orten zu den üblichen Dienstzeiten (Mo. Do. 09:00 12:00 Uhr; 14:00 15:30 Uhr, Fr. 09:00 12:00 Uhr eingesehen werden: Standort Heidenheim Auslage Wählerverzeichnis Marienstraße 20, Heidenheim, Raum-Nr. M712 Karlsruhe Erzbergerstraße 121, Karlsruhe, Raum-Nr. G185.3 Lörrach Mannheim Mosbach Mosbach Campus Bad Mergentheim Hangstr , Lörrach, Zentralbibliothek, Raum-Nr. T101 Coblitzallee 1-9, Mannheim, Raum-Nr. Raum 361 C Lohrtalweg 10, Mosbach, Gebäude A, Raum-Nr. A/1.160 Schloss 2, Bad Mergentheim, Raum-Nr Heilbronn Bildungscampus 4, Heilbronn, Raum-Nr Marienplatz 2, 88212, Raum-Nr. 008 Campus Friedrichshafen Fallenbrunnen 2, Friedrichshafen, Raum-Nr. 111
5 Stuttgart Jägerstr. 56, Stuttgart, Raum-Nr. 306 Stuttgart Campus Horb Villingen- Schwenningen CAS Florianstraße 15, Horb am Neckar, Raum-Nr. 207 Erzbergerstr. 17, Villingen-Schwenningen, Raum-Nr. A105 Bildungscampus 3, Heilbronn, Gebäude F, Raum-Nr. F Mitglieder der Hochschule können, wenn sie die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig halten, deren Berichtigung oder Ergänzung während der Dauer der Auslegung beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht amtsbekannt oder offenkundig sind. Der Antrag ist schriftlich beim örtlichen Wahlleiter zu stellen. Nach Ablauf der Auslegefrist ist ein Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Wählerverzeichnisse nicht mehr zulässig. VIII. Form und Inhalt der Wahlvorschläge 1. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, für die Wahl zum Senat bis spätestens Freitag, 2. September 2016, 16:00 Uhr, Wahlvorschläge beim zentralen Wahlleiter einzureichen. Formulare sind beim örtlichen Wahlleiter erhältlich. 2. Wahlbewerber können nicht Mitglieder eines Wahlorgans sein. 3. Vertreter eines Wahlvorschlags können nicht Mitglieder im Wahlausschuss sein. 4. Jeder Wahlvorschlag ist mit einem Kennwort zu bezeichnen. 5. Der Wahlvorschlag muss unterzeichnet sein von mindestens zehn Mitgliedern der Gruppe der Studierenden. 6. Unterzeichner eines Wahlvorschlags müssen für die betreffende Wählergruppe wahlberechtigt sein. Der Wahlvorschlag soll eine Angabe darüber enthalten, welcher Unterzeichner zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber dem zentralen Wahlleiter und dem Wahlausschuss berechtigt ist, und wer ihn im Fall einer Verhinderung vertritt. Fehlt eine solche Angabe, so gilt der an erster Stelle stehende Unterzeichner als Vertreter des Wahlvorschlags; er wird von dem an zweiter Stelle stehenden Unterzeichner vertreten.
6 7. Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen; wird hiergegen verstoßen, so ist der Name des Wahlberechtigten unter den zuletzt eingereichten Wahlvorschlägen zu streichen. Bewerber können nicht gleichzeitig Unterzeichner sein. 8. Der Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele Bewerber zu enthalten wie Mitglieder zu wählen sind und darf nur dreimal so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (vgl. 10 Absatz 5 WahlO Senat). 9. Für jeden Bewerber ist anzugeben a) Familienname und Vorname, b) die Matrikel-Nummer und die Studienrichtung, c) die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Studienakademie, einer Außenstelle, einer zentralen Einheit im Sinne des 15 Absatz 8 LHG oder zum Präsidium. Die Bewerber eines Wahlvorschlags sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. 10. Ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen; er hat durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen, dass er der Aufnahme als Bewerber zugestimmt hat. 11. Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag oder von Zustimmungserklärungen von Bewerbern ist nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge (Montag, 8. September 2014, 16:00 Uhr) zulässig. 12. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können fehlende oder ungültige Unterschriften oder Zustimmungserklärungen nicht mehr behoben werden; sind diese oder der ganze Wahlvorschlag unter einer Bedingung abgegeben, gilt dies entsprechend. IX. Wahlausschuss und Wahlleiter 1. Wahlausschuss Zu den Mitgliedern des Wahlausschusses wurden bestellt: Frau Katharina Kraus, Vorsitzende, Präsidium, Friedrichstraße 14, Stuttgart, Tel.: 0711 / , kraus@dhbw.de Frau Stephanie Krause, Beisitzerin und Schriftführerin, Präsidium, Friedrichstraße 14, Stuttgart, Tel.: 0711 / , stephanie.krause@dhbw.de Frau Dr. Verena Scharpf, Beisitzerin, Präsidium, Friedrichstraße 14, Stuttgart, Tel.: 0711 / , scharpf@dhbw.de
7 2. Wahlleitung a) Zentrale Wahlleitung Wahlleiter / Stellvertreterin Adresse Herr Dr. Pascal Kolb Friedrichstraße Stuttgart Tel.: 0711 / kolb@dhbw.de Präsidium Frau Christine Sandig Friedrichstraße Stuttgart Tel.: 0711 / sandig@dhbw.de b) Örtliche Wahlleiter Standort Wahlleiter(in) / Stellvertreter(in) Adresse Heidenheim Frau Jasmin Jope Herr Thorsten Woisetschläger, Marienstraße Heidenheim Tel.: / Marienstraße Heidenheim Tel.: / jope@dhbw-heidenheim.de woisetschlaeger@dhbw-heidenheim.de Karlsruhe Frau Lisa Hiltl Herr Michael Grochtdreis Erzbergerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Erzbergerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / hiltl@dhbw-karlsruhe.de grochtdreis@dhbw-karlsruhe.de Lörrach Herr Bernd Juraschko Hangstraße Lörrach Tel.: / juraschko@dhbw-loerrach.de
8 Frau Ulrike Menke Hangstraße Lörrach Tel.: Mannheim Frau Sarah Rothfischer Frau Dr. Katja Bay Coblitzallee Mannheim Tel.: 0621 / Coblitzallee Mannheim Tel.: 0621 / sarah.rothfischer@dhbw-mannheim.de katja.bay@dhbw-mannheim.de Mosbach Herr Timo Lauer Frau Simone Keller-Löser Lohrtalweg Mosbach Tel.: / Lohrtalweg Mosbach Tel.: / lauer@dhbw-mosbach.de loeser@dhbw-mosbach.de Mosbach Campus Bad Mergentheim Frau Stefanie Kuhn Frau Heike Schwerdtfeger Schloss Bad Mergentheim Tel.: / Schloss Bad Mergentheim Tel.: / stefanie.kuhn@mosbach.dhbw.de heike.schwerdtfeger@mosbach.dhbw.de Heilbronn Frau Dr. Sandra Seiz Frau Dr. Sabine Ehrle Bildungscampus Heilbronn Tel.: / Bildungscampus Heilbronn Tel.: / sandra.seiz@heilbronn.dhbw.de sabine.ehrle@heilbronn.dhbw.de
9 Herr Andreas Reutter Marienplatz Tel.: 0751 / reutter@dhbw-ravensburg.de Frau Nadine Wachtler Marienplatz Tel.: 0751 / wachtler@dhbw-ravensburg.de Campus Friedrichshafen Frau Kathrin Hoeftmann Frau Nina Müller Marienplatz Tel.:07541 / Marienplatz Tel.: / hoeftmann@dhbw-ravensburg.de n.mueller@dhbw-ravensburg.de Frau Sabine Kull Jägerstr Stuttgart Tel.: 0711 / sabine.kull@dhbw-stuttgart.de Stuttgart Frau Patricia Rodrigues Jägerstr Stuttgart Tel.: 0711 / patricia.rodrigues@dhbw-stuttgart.de Frau Irene Straub Florianstraße Horb am Neckar Tel.: i.straub@hb.dhbw-stuttgart.de Stuttgart Campus Horb Frau Sengül Turan Florianstraße Horb am Neckar Tel.: 07451/ s.turan@hb.dhbw-stuttgart.de
10 Frau Katja Brenner Florianstraße Horb am Neckar Tel.: 07451/ Frau Birgit Simon Villingen- Friedrich-Ebert- Straße Villingen- Schwenningen Tel: / simon@dhbw-vs.de Schwenningen Herr Andreas Heidinger Friedrich-Ebert- Straße Villingen- Schwenningen Tel: / heidinger@dhbw-vs.de CAS Herr Martin Backfisch Bildungscampus Heilbronn Tel: / martin.backfisch@cas.dhbw.de Frau Bianka Vocke Bildungscampus Heilbronn Tel: / bianka.vocke@cas.dhbw.de Stuttgart, den Dr. Pascal Kolb Christine Sandig - Zentraler Wahlleiter - - Stellvertreterin des zentralen Wahlleiters -
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