Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

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1 Wahlvorschlag 2017 Einreichung bis spätestens 26. Mai 2017 um 16:00 Uhr Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Der Wahlvorschlag soll folgendes Kennwort tragen: Gegenüber der Wahlleiterin soll der Wahlvorschlag durch folgende Personen vertreten werden: 2. (Stellvertreter/in) Rechtsgrundlagen und Erläuterungen sind dem beiliegenden Merkblatt und der Wahlbekanntmachung zu entnehmen. Kandidaten/Kandidatinnen: Fakultät oder SC SimTech Einverständniserklärung durch Unterschrift

2 - Seite 2 - Fakultät oder SC SimTech Einverständniserklärung durch Unterschrift

3 - Seite 3 - Die nachfolgend namentlich genannten wahlberechtigten Studierenden unterstützen mit ihrer Unterschrift den vorstehenden Wahlvorschlag für die Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 27. und 28. Juni Unterstützer/innen des Wahlvorschlags: Unterschrift für die Unterzeichnung des Wahlvorschlages

4 - Seite 4 - Merkblatt zu den Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 27. und 28. Juni ) Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments ist die Satzung der Universität Stuttgart zur Durchführung der Gremienwahlen (WahlO) in ihrer jeweils geltenden Fassung (abrufbar unter: die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) in der jeweils geltenden Fassung und das Landeshochschulgesetz (LHG) in der jeweils geltenden Fassung. 2) Ein Wahlvorschlag soll doppelt so viele Bewerber/innen und darf höchstens dreimal so viele Bewerber/innen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind. Dem Studierendenparlament gehören gemäß 22 Abs. 1 der Organisationssatzung der Studierendenschaft 13 Mitglieder aufgrund von Wahlen an. Jeder Wahlvorschlag darf damit maximal 39 Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. 3) In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber/innen mit Familien- und Vornamen, Matrikelnummer sowie Fakultätszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zum Stuttgarter Zentrum für Simulationswissenschaften (SC SimTech) anzugeben. Sofern ein Wahlvorschlag mehrere Bewerber/innen enthält, sind diese in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Jede/r Kandidat/in hat auf dem Wahlvorschlag durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie/er der Aufnahme als Wahlbewerber/in zugestimmt hat ( 10 Abs. 6 WahlO). 4) Die vorgeschlagenen Bewerber/innen müssen am Wahlstichtag, dem 30. Mai 2017 wählbar, die Unterzeichner/innen eines Wahlvorschlags zu diesem Termin wahlberechtigt sein. Studierende, die sich nach diesem Termin immatrikulieren bzw. rückmelden, sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. 5) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, Unterschriften unter einem Wahlvorschlag und Zustimmungserklärungen von Bewerberinnen oder Bewerbern ist nur bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zulässig. 6) Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl zum Studierendenparlament aufnehmen lassen; eine wahlberechtigte Person darf für die Wahl zum Studierendenparlament nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Werden von einer wahlberechtigten Person mehrere Wahlvorschläge zum Studierendenparlament unterzeichnet, so wird ihr Name aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. 7) Wahlbewerber/innen, Vertreter/innen eines Wahlvorschlages und deren Stellvertreter/innen können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder eines Wahlorgans (Wahlausschuss, Abstimmungsausschüsse, Wahlprüfungsausschuss) sein. 8) Jeder Wahlvorschlag ist mit einem Kennwort zu versehen. Ein Kennwort wird ersetzt, wenn es den Anschein erweckt, als handle es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, oder wenn das Kennwort beleidigend wirken könnte. Fehlt ein Kennwort oder ist ein Kennwort unzulässig, erhält der Wahlvorschlag den Namen der ersten Bewerberin bzw. des ersten Bewerbers. 9) Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Studierenden unterzeichnet sein. Bewerber/innen können gleichzeitig Unterzeichner/innen eines Wahlvorschlags sein. 10) Der Wahlvorschlag soll angeben, welche/r Unterzeichner/in zur Vertretung des Wahlvorschlages gegenüber der Wahlleitung und dem Wahlausschuss berechtigt ist. Wird niemand benannt, gilt die/der an erster Stelle stehende Unterzeichner/in des Wahlvorschlages als Vertreter/in des Wahlvorschlages; der/die an zweiter Stelle Stehende als deren Stellvertreter/in. 11) Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit bestimmt sich nach den 9, 22 Abs. 3 und 4, 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 Satz 2, 65a Abs. 2 LHG und 18 der Grundordnung der Universität Stuttgart sowie 1 des Anhangs zu 9 der Grundordnung der Universität Stuttgart; die Zugehörigkeit zu einer Wählergruppe richtet sich nach 10 Abs. 1 LHG. 12) Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, den 26. Mai 2017, 16:00 Uhr beim Wahlamt einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der

5 - Seite 5 - Wahlleiterin und auf der Homepage des Wahlamts erhältlich. Soweit die nach 10 WahlO notwendigen Angaben, Erklärungen und Unterschriften enthalten sind, sind Wahlvorschläge auch formlos zulässig. 13) Wird kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, unterbleibt die Wahl. Achtung! Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss. Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden, wenn sie a. nicht rechtzeitig eingereicht worden sind, b. eine Bedingung oder einen Vorbehalt enthalten oder sich nicht auf die verlangten Angaben beschränken, c. nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht von mindestens 20 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind (d.h. Originalunterschrift - Fax, E- Mail, Kopie o.ä. reicht nicht aus), d. mehr als 39 Bewerber/innen enthalten. Für die Entgegennahme der Wahlvorschläge sowie Auskünfte hierzu ist die Wahlleiterin zuständig: Susan Völkel Zentrale Verwaltung Stabsstelle Recht Geschwister-Scholl-Str. 24B Telefon 0711/ Fax 0711/ susan.voelkel@verwaltung.uni-stuttgart.de

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