Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart
|
|
- Louisa Frida Walter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wahlvorschlag 2017 Einreichung bis spätestens 26. Mai 2017 um 16:00 Uhr Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Der Wahlvorschlag soll folgendes Kennwort tragen: Gegenüber der Wahlleiterin soll der Wahlvorschlag durch folgende Personen vertreten werden: 2. (Stellvertreter/in) Rechtsgrundlagen und Erläuterungen sind dem beiliegenden Merkblatt und der Wahlbekanntmachung zu entnehmen. Kandidaten/Kandidatinnen: Fakultät oder SC SimTech Einverständniserklärung durch Unterschrift
2 - Seite 2 - Fakultät oder SC SimTech Einverständniserklärung durch Unterschrift
3 - Seite 3 - Die nachfolgend namentlich genannten wahlberechtigten Studierenden unterstützen mit ihrer Unterschrift den vorstehenden Wahlvorschlag für die Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 27. und 28. Juni Unterstützer/innen des Wahlvorschlags: Unterschrift für die Unterzeichnung des Wahlvorschlages
4 - Seite 4 - Merkblatt zu den Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 27. und 28. Juni ) Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments ist die Satzung der Universität Stuttgart zur Durchführung der Gremienwahlen (WahlO) in ihrer jeweils geltenden Fassung (abrufbar unter: die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) in der jeweils geltenden Fassung und das Landeshochschulgesetz (LHG) in der jeweils geltenden Fassung. 2) Ein Wahlvorschlag soll doppelt so viele Bewerber/innen und darf höchstens dreimal so viele Bewerber/innen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind. Dem Studierendenparlament gehören gemäß 22 Abs. 1 der Organisationssatzung der Studierendenschaft 13 Mitglieder aufgrund von Wahlen an. Jeder Wahlvorschlag darf damit maximal 39 Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. 3) In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber/innen mit Familien- und Vornamen, Matrikelnummer sowie Fakultätszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zum Stuttgarter Zentrum für Simulationswissenschaften (SC SimTech) anzugeben. Sofern ein Wahlvorschlag mehrere Bewerber/innen enthält, sind diese in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Jede/r Kandidat/in hat auf dem Wahlvorschlag durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie/er der Aufnahme als Wahlbewerber/in zugestimmt hat ( 10 Abs. 6 WahlO). 4) Die vorgeschlagenen Bewerber/innen müssen am Wahlstichtag, dem 30. Mai 2017 wählbar, die Unterzeichner/innen eines Wahlvorschlags zu diesem Termin wahlberechtigt sein. Studierende, die sich nach diesem Termin immatrikulieren bzw. rückmelden, sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. 5) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, Unterschriften unter einem Wahlvorschlag und Zustimmungserklärungen von Bewerberinnen oder Bewerbern ist nur bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zulässig. 6) Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl zum Studierendenparlament aufnehmen lassen; eine wahlberechtigte Person darf für die Wahl zum Studierendenparlament nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Werden von einer wahlberechtigten Person mehrere Wahlvorschläge zum Studierendenparlament unterzeichnet, so wird ihr Name aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. 7) Wahlbewerber/innen, Vertreter/innen eines Wahlvorschlages und deren Stellvertreter/innen können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder eines Wahlorgans (Wahlausschuss, Abstimmungsausschüsse, Wahlprüfungsausschuss) sein. 8) Jeder Wahlvorschlag ist mit einem Kennwort zu versehen. Ein Kennwort wird ersetzt, wenn es den Anschein erweckt, als handle es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, oder wenn das Kennwort beleidigend wirken könnte. Fehlt ein Kennwort oder ist ein Kennwort unzulässig, erhält der Wahlvorschlag den Namen der ersten Bewerberin bzw. des ersten Bewerbers. 9) Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Studierenden unterzeichnet sein. Bewerber/innen können gleichzeitig Unterzeichner/innen eines Wahlvorschlags sein. 10) Der Wahlvorschlag soll angeben, welche/r Unterzeichner/in zur Vertretung des Wahlvorschlages gegenüber der Wahlleitung und dem Wahlausschuss berechtigt ist. Wird niemand benannt, gilt die/der an erster Stelle stehende Unterzeichner/in des Wahlvorschlages als Vertreter/in des Wahlvorschlages; der/die an zweiter Stelle Stehende als deren Stellvertreter/in. 11) Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit bestimmt sich nach den 9, 22 Abs. 3 und 4, 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 Satz 2, 65a Abs. 2 LHG und 18 der Grundordnung der Universität Stuttgart sowie 1 des Anhangs zu 9 der Grundordnung der Universität Stuttgart; die Zugehörigkeit zu einer Wählergruppe richtet sich nach 10 Abs. 1 LHG. 12) Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, den 26. Mai 2017, 16:00 Uhr beim Wahlamt einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der
5 - Seite 5 - Wahlleiterin und auf der Homepage des Wahlamts erhältlich. Soweit die nach 10 WahlO notwendigen Angaben, Erklärungen und Unterschriften enthalten sind, sind Wahlvorschläge auch formlos zulässig. 13) Wird kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, unterbleibt die Wahl. Achtung! Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss. Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden, wenn sie a. nicht rechtzeitig eingereicht worden sind, b. eine Bedingung oder einen Vorbehalt enthalten oder sich nicht auf die verlangten Angaben beschränken, c. nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht von mindestens 20 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind (d.h. Originalunterschrift - Fax, E- Mail, Kopie o.ä. reicht nicht aus), d. mehr als 39 Bewerber/innen enthalten. Für die Entgegennahme der Wahlvorschläge sowie Auskünfte hierzu ist die Wahlleiterin zuständig: Susan Völkel Zentrale Verwaltung Stabsstelle Recht Geschwister-Scholl-Str. 24B Telefon 0711/ Fax 0711/ susan.voelkel@verwaltung.uni-stuttgart.de
Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse
Zentrale Verwaltung Stabsstelle Recht Wahlleitung Bekanntmachung der Wahlen zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Bekanntmachung der Auflegung
MehrBekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament
Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament und der Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Alle Amts-, Status-, Funktions-
MehrWahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.1094 Datum: 18.04.2016 Bekanntmachung des Wahlamtes über die Wahlen zum Senat; zu den Großen Fakultätsräten; sowie zum Studierendenparlament der Verfassten Studierendenschaft
MehrWeiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand
Der Hauptwahlvorstand M1,1ster 13 a bei der/dem Dienststelle Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ort, Datum Mainz, 20.03.201 7 Wahlausschreiben für die Wahl des Hauptpersonalrats in
MehrWahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58
MehrWahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern
Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung
MehrS a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.
S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...
MehrFH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45
FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-13 Seite 45 WAHLAUSSCHREIBEN für die Nachwahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften
MehrLandeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v
Landeswahlleiterin Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/35.09.04 - v. 6.7.2009 I. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten
MehrBekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014
Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung
MehrAufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster
LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl
MehrBekanntmachung der Wahlen der Ansprechpartner/innen in den Fakultäten
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 12 (Stand: 29.05.2002) Bekanntmachung der Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse Bekanntmachung
Mehr1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.
Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung
MehrI. Allgemeine Hinweise
1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrDer Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm für die im Jahr 2009 stattfindenden allgemeinen
MehrWahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.
Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
MehrBekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den
Mehr- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -
- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 291 Ulm über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September
MehrWahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009
Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates
MehrAufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung
MehrWahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament
- Der Wahlausschuss der Studierendenschaft - Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament Gemäß 7 Abs. 1 der Wahlordnung für die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum wird hiermit bekannt
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 22. Juli 2016 - IV 3112-115.31 - LW 17-9 - Nach dem Beschluss der Landesregierung vom
MehrWahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192
Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 Landeswahlleiter III. Landtagswahl am 14. Mai 2017 Wahlbekanntmachung Bekanntmachung des Landeswahlleiters
MehrW A H L B E K A N N T M A C H U N G
MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle - Der Wahlleiter - W A H L B E K A N N T M A C H U N G für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der verfassten
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Stadt Hemer Hademareplatz 44 58675 Hemer Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Hemer
MehrAmtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.
MehrWahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.
Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2016 (22. Juli 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2016 (22. Juli 2016) Bekanntmachung für die Wahl zum
MehrHinweise für die Kandidatur zur Vollversammlungswahl der IHK Reutlingen für die Wahlperiode 2015 bis 2020
Hinweise für die Kandidatur zur Vollversammlungswahl der IHK Reutlingen für die Wahlperiode 2015 bis 2020 Was ist die Vollversammlung? Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der IHK Reutlingen.
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrWahl-Rundschreiben Nr. 1/2010
Landeswahlausschuss für die Wahl der Vertreterversammlung der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ Geschäftsstelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Isaac-Fulda-Allee 14-16 Tel.: 06131/326-119
MehrHinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009
Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind
MehrB e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist),
B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Warendorf am 25. Mai 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung KWahlO vom 31. August 1993
MehrB. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln
Kommunalwahl 2009 Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 30.08.2009 in Köln A. Ausgangslage Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 18.
MehrDie schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen ( 6 Abs. 3 WO).
Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen. Auch die im vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. ( 14 Abs. 3 BetrVG) Als Bewerber/-innen vorgeschlagen werden können
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrJugendratswahl 2016 Formulare für die Bewerbung
Jugendratswahl 2016 Formulare für die Bewerbung Hallo, wir freuen uns, dass Du Dich um eine Kandidatur für den Jugendrat Koblenz bewerben möchtest! Der Jugendrat wird nach Kommunalwahlrecht gewählt das
MehrWahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt:
Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder soweit es sich nicht um Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats handelt,
MehrÜ 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge)
: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) Die Betriebsratswahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten (Wahlvorschlägen) Wie entstehen Vorschlagslisten? Zuständigkeit Zunächst ist anzumerken, dass der Wahlvorstand
MehrVerfasste Studierendenscha0 der Universität Mannheim
Verfasste Studierendenscha0 der Universität Mannheim Wahlleitung: Inga Bru)el, Stv. Maike Inhestern Montag, 7. März 2016 W A H L B E K A N N T M A C H U N G 1 I. Wahltermin Der Vorstand des Allgemeinen
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September
MehrWahl zum Jugendrat der Stadt Koblenz Von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter oder der Stadtverwaltung auszufüllen, NICHT von den Bewerbern:
Wahlunterlagen von: Vorname: Name: An die Stadtverwaltung Koblenz Ordnungsamt/Abteilung Wahlen Ludwig-Erhard-Straße 2 56073 Koblenz Von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter oder der Stadtverwaltung auszufüllen,
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,
MehrB e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung
B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-
MehrDer Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Vom 8. Februar 2017, Az.: 2-1054.-17/45 Der Bundespräsident hat
MehrBekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises
Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft- Kreises und für die Wahl des Landrates des Rhein-Erft-Kreises
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom Seite 489 bis 502
Seite 1 von 11 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom 26.11.2013 Seite 489 bis 502 III. Europawahl 2014 Wahlbekanntmachung der Landeswahlleiterin Bek. d. Landeswahlleiterin v. 6. November
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung
MehrHochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007
Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen
MehrWahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)
Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November
MehrBundestagswahl am Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt
Bundestagswahl am 22.09.2013 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Az.: 157201-2013) Gem. 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Gemäß 22 der Landeswahlordnung
MehrDie Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster
Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Falkenberg/Elster am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt;
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 184 - Groß-Gerau Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Aufforderung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 19/2011 (20. Dezember 2011) Bekanntmachung für die Wahl zum Senat
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 19/2011 (20. Dezember 2011) Bekanntmachung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 01/2016 (8. April 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 01/2016 (8. April 2016) Satzung der Dualen
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Kreisstadt Heppenheim Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
MehrA M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident
MehrWahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016
Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),
MehrMitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat bei den gesetzlichen Krankenkassen
Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat bei den gesetzlichen Krankenkassen Hiermit erhalten Sie nähere Informationen über das Wahlverfahren sowie die beim Aufstellen und Einreichen von
MehrWahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom
Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April 2016 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 18.12.2015 Gemäß 83 in Verbindung mit 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
MehrH i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003
H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 Für die Landtagswahl in Niedersachsen können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge
MehrWahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Wahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 73 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in
MehrInformationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014
Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen
MehrI. Wahlvorschlagsrecht
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Abgeordneten des 8. Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg Vom 13. Januar 2014, Az.:
MehrAmtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 17 / 2015
Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 17 / 2015 Hagen, 04. November 2015 Inhalt: 1. Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Frauenbeirat, zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten,
MehrW A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3
W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch
MehrBekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom
MehrBekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom
MehrAmtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule
Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
MehrWahlvorschläge Gemeinderatswahl
Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Die folgende Darstellung muss sich auf die wesentlichen Grundsätze für die Aufstellung von Wahlvorschlägen beschränken. Das ganze Verfahren ist sehr komplex. Je nach Konstellation
MehrWahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am
Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit
MehrSatzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach
Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrWahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016
Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses
MehrInformationen zur Landtagswahl 2013
Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014
Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und
MehrMitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat bei der Kaufmännischen Krankenkasse KKH
Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat bei der Kaufmännischen Krankenkasse KKH Hiermit erhalten Sie nähere Informationen über das Wahlverfahren sowie die beim Aufstellen und Einreichen
MehrBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
MehrMitteilung über Einzelheiten der Wahl zur Vertreterversammlung bei der VBG
Wahlausschuss Ihre Ansprechperson: Sozialwahlbüro Telefon: 040 5146-2770 Telefax: 040 5146-2022 E-Mail: sozialwahl@vbg.de Datum: 12.05.2016 Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zur Vertreterversammlung
MehrZentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 8
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 8 Stand 31.03.2004 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Stuttgart zur Durchführung der Wahlen der Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 187 Odenwald Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 187 Odenwald 1.
MehrWahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017
Stadt Finsterwalde Der Wahlleiter Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt; alle personenbezogenen
MehrVorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb
Vorschlagliste evtl. Kennwort der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb (Firma/Betrieb) Vorschlagsberechtigt sind alle zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
MehrWahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel 1. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Gemäß
MehrJUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ
JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ AMTSBLATT DES MINISTERIUMS DER JUSTIZ ZKZ 63004 71. Jahrgang Mainz, den 7. Februar 2017 Nummer 2 INHALT Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben Seite 16. 12. 2016 Wahlen und
MehrWahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung
Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen DER VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT DER ALBERT- LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU 15.05.2017 Wahlen zu den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT, hier: Initiativen und
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen DER VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT DER ALBERT- LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Nr. 10 13.05.2016 Anmerkung: Es handelt sich hier um eine Berichtigung der Bekanntmachung
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018
für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)
Mehr