Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.

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1 Berufliche Schulen Bretten Nr Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Schul- und Hausordnung der Beruflichen Schulen Bretten Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren. Eine Gemeinschaft kann nur funktionsfähig sein, wenn sich alle an die Vereinbarungen und Regeln halten, die in dieser Schul- und Hausordnung festgelegt sind.

2 Inhaltsverzeichnis 1. Unterricht 2. Schulbesuch 3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück/Parkplatz 4. Pausenordnung 5. Verhalten bei Unfall, Katastrophe, Feuer 6. Hinweis auf ergänzende Schriftstücke 7. Verstöße gegen Schul- und Hausordnung

3 1 Unterricht 1.1 Zum Unterrichtsbeginn erscheinen wir pünktlich und mit vollständigen Arbeitsmaterialien. 1.2 Unterrichtsverlegungen oder Vertretungspläne werden durch Aushang an der Anschlagetafel, auf dem Monitor oder durch den/die Klassenlehrer(in) bekannt gegeben. 1.3 Ist zehn Minuten nach regulärem Unterrichtsbeginn der Lehrer/die Lehrerin noch nicht anwesend, so informiert der/die Klassensprecher(in) oder dessen Vertreter das Sekretariat. 1.4 Wir essen nicht während des Unterrichts; als Getränk sind Wasser und Fruchtschorle in verschließbaren Behältnissen erlaubt. Kaugummi ist verboten. 1.5 Getränke in nicht verschließbaren Gefäßen bringen wir nicht mit in die Unterrichtsräume. 1.6 Die Umgangssprache im Unterricht ist DEUTSCH. 1.7 Wir halten im Unterricht eine bestimmte Kleiderordnung ein, wie sie im Berufsleben gefordert wird und üblich ist, z. B. keine Mützen. 1.8 Das Verhalten in den Fachräumen und beim Sportunterricht regeln zusätzliche Ordnungen. Sie werden uns in geeigneter Form von den betreffenden Lehrkräften bekannt gegeben. 1.9 Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes stellen wir die Stühle auf die Tische und schließen die Fenster, reinigen Tafel und Tische und befreien die Böden von Schmutz und Abfall. Wir verlassen die Unterrichtsräume besenrein Wir achten darauf, dass die Lehrer/Lehrerinnen die Unterrichtsräume nach dem Unterrichtsende verschließen. 2 Schulbesuch 2.1 Wir beachten auch die geltende Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums vom 21. März 1982, zuletzt geändert am 10. Mai 2009 (siehe Anhang) Gemäß 1 Abs. 2 S.1 der Schulbesuchsverordnung ist jeder Schüler verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Ein ordnungsgemäßer Schulbesuch ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. 2.2 Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.b. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet. Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt. Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das

4 Fach Sport Folgendes: Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen. Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht. Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen. 3 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück/Parkplatz 3.1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück benehmen wir uns so, dass wir andere nicht stören und nicht gefährden. Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer/-innen, der Schulsozialarbeiterin und der Hausmeister befolgen wir. 3.2 Schüler/-innen weisen sich auf Nachfrage auf dem Schulgelände mit dem Schülerausweis aus. 3.3 Wir halten unser Schulgebäude sauber; Abfall wird in die entsprechenden Behälter geworfen. 3.4 Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nur in dem ausgewiesenen Bereich erlaubt (Raucherzone). 3.5 Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen der Wände und Böden und der Einrichtungsgegenstände (spucken, Kaugummi ausspucken, sprayen, Mobiliar beschädigen, Tische bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instandgesetzt. 3.6 Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln ist verboten. 3.7 Motorräder, Mopeds und Fahrräder stellen wir nur auf den überdachten Zweiradparkplätzen ab. 3.8 Der Aufenthalt in den Parkplatzbereichen ist nur zur An- und Abfahrt gestattet. 3.9 Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind in der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen verboten Das Mitführen von Laserpointern ist verboten Mobiltelefone, MP3-Player und andere Multimediageräte müssen im Schulgebäude ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut sein. Nach Absprache mit einer Lehrkraft kann das Mobiltelefon zur Information an die Eltern benutzt werden. Ton- und Bildmitschnitte sind grundsätzlich verboten Aushänge und Plakatierungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen Um Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden, ist das Sitzen auf Fensterbänken und Heizkörpern verboten.

5 4 Pausenordnung 4.1 Während der großen Pause begeben wir uns in den Schulhof bzw. in die Aufenthaltsräume. Die Zimmertüren werden abgeschlossen. 4.2 Die Eingangsbereiche zu den Schulgebäuden halten wir frei. 4.3 Nach Ablauf der großen Pause begeben wir uns beim ersten Läuten zu unseren Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich mit dem zweiten Läuten ohne Störungen wieder aufgenommen werden kann. 4.4 Schüler/-innen dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nur in begründeten Ausnahmefällen mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. In all den genannten Fällen, unabhängig von einer Erlaubnis, besteht der gesetzliche Versicherungsschutz nur auf Schulwegen oder im Rahmen von schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz. 4.5 Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt an der Wilhelmstraße verboten. 5 Verhalten bei Unfall, Katastrophen, Feuer 5.1 Ein Alarm wird durch die Hausrufanlage (Dauerton) oder eine Sirene ausgelöst. (vgl. Krisenplan) 5.2 Der Alarm- und Krisenplan ist zu beachten. 5.3 Der Sanitätsraum für erkrankte und verletzte Personen befindet sich in E09. 6 Hinweis auf ergänzende Schriftstücke: - Ordnungen für Fachräume und Sportunterricht - Drogenvereinbarung - Alarmplan 7 Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung (Ordnungsmaßnahmen) Bei Nichteinhaltung der Haus- und Schulordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. 90 Schulgesetz angewandt.

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