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1 Hausordnung Städtisches Gymnasium Wittstock Beschluss auf der Schulkonferenz am Änderungsbeschluss: Änderungsbeschluss: Präambel Am Gymnasium Wittstock soll jeder Schüler und jede Schülerin sich frei entfalten und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln können. In einer gewaltfreien, von tolerantem Miteinander gekennzeichneten Atmosphäre sind Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme sowie Ordnung und Sicherheit Grundvoraussetzungen für ein erfülltes Schülerdasein. Die Schulhausordnung basiert auf den Gesetzmäßigkeiten und Rahmenbedingungen, die einen geordneten Schulbetrieb ermöglichen sowie Ordnung und Sicherheit garantieren. (VV Schulbetrieb VV Schul B vom 29. Juni 2010) 2 Unterrichtszeiten 2.1 Öffnungszeiten der Schule Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen. 2.2 Zeitplan Einlass von der unteren Pausenhalle in die Schule: 06:50 Uhr 0. Stunde Uhr Uhr 1. Stunde 8.00 Uhr Uhr 2. Stunde 8.55 Uhr Uhr 1. Hofpause (Frühstückspause) 9.40 Uhr Uhr 3. Stunde Uhr Uhr 4. Stunde Uhr Uhr 2. Hofpause (Mittagspause) Uhr Uhr 5. Stunde Uhr Uhr 6. Stunde Uhr Uhr 7. Stunde Uhr Uhr 8. Stunde Uhr Uhr Anwesenheit der Schüler Die Schüler halten sich morgens in der unteren Pausenhalle bis 6.50 Uhr auf. Bis spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Schüler in den Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.

2 3 Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände 3.1 Telekommunikation Mobile Kommunikationsanlagen und alle Arten elektronischer Unterhaltungsmedien (PDA, MP3-Player usw.) sind während des gesamten Aufenthaltes in den Schulgebäuden (Hauptgebäude mit Neubau, Essenhaus und Sporthallen) ausgeschaltet und verborgen in Taschen aufzubewahren. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es erlaubt, in Freistunden Musik mit mobile Kommunikationsanlagen und Kopfhörer zu hören. Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Lehrer befugt, das Gerät einzuziehen. Es wird den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern frühestens am Ende desselben Unterrichtstages im Verwaltungsbereich zurückerstattet. Für Schäden an eingesammelten Geräten wird nicht gehaftet. 3.2 Verhalten in den Pausen Die 5- und 10-Minuten-Pausen dienen der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. In dieser Zeit verbleiben alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude, ausgenommen sie wechseln zum Sport-Unterricht In der Pause von 09:40 Uhr bis 10:00 Uhr und während der Mittagspause von 11:35 Uhr bis 12:05 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die vom Sportunterricht zurückkommen. Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die Pausenversorgung im Essenhaus zu nutzen Im Essenhaus halten sich in der Frühstückspause nur die Schüler auf, die das Imbiss-Angebot wahrnehmen oder mitgebrachtes Frühstück essen. In der Mittagspause sind nur die Schüler im Essenhaus, die persönlich entweder an der Schulspeisung teilnehmen oder das Imbiss-Angebot nutzen Bei ungünstiger Witterung (Durchsage) verbleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen. Die Lehrkräfte übernehmen dann die notwendige Aufsicht in ihren Klassen. Eine Aufsicht verbleibt im Essenhaus und die Aufsicht vom Schulhof 1 hält sich in der unteren Pausenhalle auf Schülerinnen und Schüler der SEK I dürfen das Schulgelände in den Pausen und in den Freistunden nicht verlassen. SchülerInnen der SEK II, die noch nicht volljährig sind, können nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in den Freistunden das Schulgelände verlassen. Ein Versicherungsschutz beim Verlassen des Schulgeländes besteht in dieser Zeit nicht Während der Pausen unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsicht der Lehrkräfte In den kleinen Pausen können in den Unterrichtsräumen Essen und Getränke verzehrt werden, sofern besondere Regelungen für Fachräume dem nicht widersprechen. Hierüber belehren die zuständigen Fachlehrer.

3 3.2.7 Jede Schülerin und jeder Schüler verhält sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände so, dass weder Mitschüler noch Erwachsene belästigt oder gefährdet werden. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Hinweise der Lehrkräfte und leisten deren Anweisungen Folge. Der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer und Parkplätze ist nicht gestattet Der Aufsichtsplan gibt Auskunft über die Aufsichtführenden, deren Zeiten und Bereiche. 3.3 Rauchen, Alkohol, Drogen Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie auf allen Schulveranstaltungen untersagt. Der Raucherbereich befindet sich außerhalb des Schulgeländes hinter dem Essenhaus. Nur volljährigen Schülern ist es in den großen Pausen gestattet, sich dort aufzuhalten Das Mitführen sowie der Genuss von Alkohol oder anderen Drogen sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet. 3.4 Vertretungen Hinweise zum Umgang mit dem Vertretungsplan befinden sich in der Anlage. Sollte innerhalb von 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer im Klassenraum erscheinen, meldet sich die Lerngruppe durch ihre Schülersprecher im Sekretariat. Erscheint im Feld des Vertretungsplanes für Text die Bemerkung Stillarbeit, dürfen die Schüler die erteilte Aufgabe auch außerhalb des planmäßigen Klassenraumes erledigen. Erscheint die Bemerkung Stillarbeit im Raum, bleiben die Schüler im Raum und erledigen dort ihre Aufgabe. 3.5 Verhalten im Unterricht Schüler, die zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen werden, halten sich in dieser Zeit vor dem Klassenraum bzw. Fachraum auf. Das Verhalten in den Fachräumen findet man in der Anlage Schließfächerbereich Nur die Schüler halten sich im Bereich der Schließfächer auf, die ein solches gemietet haben oder das Regal zum Ablegen ihrer Turnbeutel nutzen. Die Schließfächer sind morgens ab 06:50 Uhr zugänglich. 3.7 Verhalten in und an den Sportstätten Bei der Benutzung der Sportstätten (Sportplatz Gymnasium, Stadthalle, Turnhalle des Gymnasiums, Turnhalle Rote Mühle Weg, Schwimmhalle) durch die Schüler des Gymnasiums Wittstock sind folgende Bestimmungen zu beachten. Es ist Ordnung und Sauberkeit in allen Umkleide- und Sanitärräumen zu halten. Bei bemerkten Verstößen ist sofort die/ der Sportlehrer/in oder der Hallenwart zu informieren. Ohne Lehrkraft ist das Betreten der Sportstätten nicht erlaubt.

4 Alle Schüler halten die Umkleidezeit von 5 min ein. Bei sportlichen Betätigungen ist das Tragen von Hallensportschuhen mit heller Sohle verbindlich. Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht wird generell nicht erlaubt. Das gilt auch für Ohrstecker, Piercing und Tunnel im Ohr, die stets zu entfernen sind. Bei neu gesteckten Piercing gilt eine Übergangsfrist von 14 Tagen, in der man durch die Eltern vom Sportunterricht befreit werden kann. Brillenträger beachten die Empfehlung, Kontaktlinsen oder eine Sportbrille zu tragen. Im Sportunterricht ist das Tragen von kurzer Sportbekleidung oder langer Trainingsbekleidung in Abhängigkeit von der Jahreszeit und den Wetterbedingungen auf dem Sportplatz zu beachten. Für Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Geldbörsen, Handys etc.) wird keine Haftung übernommen. 4 Versäumnisse und Beurlaubungen Die Benachrichtigung der Schule im Krankheitsfalle durch die Eltern minderjähriger Schüler bzw. durch die volljährigen Schüler muss spätestens am zweiten Schultag nach dem erstmaligen Fernbleiben schriftlich oder telefonisch erfolgen. (siehe VV Schulbetrieb vom Abschnitt 1 Punkt 7) Nach Beendigung des Fernbleibens geben die Eltern schriftlich dem Klassenleiter bzw. dem Tutor den Grund des Fehlens an. Die Schüler der Sekundarstufe II sind für das Melden der Fehltage bzw. Fehlzeiten selbst verantwortlich und haben sich innerhalb einer Woche nach Beendigung des Fernbleibens beim Fachlehrer zu entschuldigen. Fehlen Schüler der Sek II aus gesundheitlichen Gründen, ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorzuweisen. Bei angekündigten Leistungsfeststellungen ist stets eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wer sich im Laufe des Schultages krank fühlt, muss sich beim Tutor oder im Sekretariat abmelden. Arztbesuche sollen in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. 5 Sicherheit 5.1. Waffen Das Mitführen von Waffen ist auf dem Schulgelände und auf allen schulischen Veranstaltungen verboten. Der Begriff Waffe wird in der Anlage 2 definiert. 6 Hausrecht Der Schulleiter bzw. die Schulleitung übt das Hausrecht im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück aus. Für Informationen sind nur die dafür vorgesehenen Schaukästen bzw. Pintafeln zu verwenden. Fenster und Türen werden nicht für Aushänge benutzt. Eine Genehmigung für die Aushänge ist von der Schulleitung vorher einzuholen. Weitere Vorschriften bezüglich Öffentlichkeit und Werbung sind in der VV SchulB, Abschnitt 2 festgelegt.

5 7 Inkrafttreten: Diese Hausordnung ab in Kraft Anlagen: Alarmplan VV Schulbetrieb VV-SchulB vom Raumplan Verhalten in den Fachräumen (Anlage 1) Begriff Waffen (Anlage 2) Nutzungsordnung Computerkabinett vom (Anlage 3)

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