Hausordnung des Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasiums Germersheim ( )

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1 Hausordnung des Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasiums Germersheim ( ) (ergänzt am durch Beschluss der Gesamtkonferenz) Die Hausordnung regelt das Zusammenleben von Menschen der verschiedensten Altersstufen, Temperamente, Interessen und Verhaltensweisen in der Schulgemeinschaft. Sie ist notwendig, damit ein geregelter Unterricht stattfinden kann und Gesundheit und Eigentum jedes einzelnen nicht gefährdet werden. Die Freiheit des einzelnen findet dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden. Die Hausordnung will diese Grenzen sichtbar machen. Wer sie nicht beachtet, muss im Interesse aller mit Zurechtweisung oder Bestrafung rechnen. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Hausrecht Das Hausrecht auf dem gesamten Schulgelände haben der Schulleiter oder sein Stellvertreter. Im gesamten Schulbereich haben die Lehrerinnen und Lehrer Aufsicht und üben damit das Hausrecht aus, ebenso der Hausmeister und sein Vertreter. Personen, die nicht der Schule angehören, wenden sich mit ihrem Anliegen an das Sekretariat. Ohne Anmeldung im Sekretariat ist ihnen der Aufenthalt im gesamten Schulgelände nicht gestattet. 1.2 Allgemeines Verhalten der Schülerinnen und Schüler Allen Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, die Ordnung im Hause zu stören und Dinge mitzubringen, die eine Belästigung oder Gefährdung verursachen. Vor allem ist es verboten, Feuerwerkskörper, Laser-Pointer, Waffen jeder Art, Alkohol und andere Rauschmittel in die Schule mitzunehmen, Handel zu treiben und um Geld zu spielen. Wer Gewalt gegen Personen anwendet, stiehlt oder das Eigentum anderer missachtet, muss mit der Verweisung von der Schule rechnen. Mobiltelefone und andere Multimediageräte, die in die Schule mitgebracht werden, müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und nicht sichtbar verwahrt werden. Ausnahmen kann jede Lehrerin und jeder Lehrer gestatten. Das Bereithalten von Handys während der Prüfungen wird als Betrugsversuch gewertet. Jegliches Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren vorherige Zustimmung ist verboten. Die Weitergabe von Fotografien, Tondokumenten oder Film(ausschnitt)en ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten wird über schulische Maßnahmen hinaus strafrechtlich verfolgt werden. Wird mit Gegenständen der Unterricht gestört oder andere gefährdet, so ist die Lehrkraft berechtigt, diese Gegenstände einzuziehen. Eingezogene Gegenstände werden zu gegebener Zeit zurückgegeben, in bestimmten Fällen nur einem Erziehungsberechtigten gegen Unterschrift. 1.3 Energieverbrauch Schüler und Lehrer sind aufgefordert, den Energieverbrauch im Hause möglichst niedrig zu halten. Dazu ist es notwendig, - dass die Lüftung der Räume in vernünftiger Weise erfolgt, - dass nach dem Unterricht die Türen, Fenster und Lüftungen geschlossen werden und - dass Stromquellen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, ausgeschaltet werden. 1.4 Ordnung und Sauberkeit Jeder hat die Pflicht, auf Ordnung und Sauberkeit im Schulgelände zu achten. Abfälle gehören in die dazu bereitgestellten Behälter. Für die Sauberkeit in den Klassenzimmern sind in erster Linie die Schülerinnen und Schüler der Klasse selbst verantwortlich. Sie organisieren einen Ordnungsdienst. In jedem Unterrichtsraum wird ein Besen, ein Handfeger mit Kehrschaufel und ein Eimer aufbewahrt. 1 / 5

2 1.5 Schäden Schäden am Gebäude und an den Einrichtungen müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Für mutwillige Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen werden die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler haftbar gemacht. 1.6 Haftung bei Diebstahl Die Schule haftet nicht, wenn Privateigentum abhanden kommt oder beschädigt wird, auch wenn die eingebrachten Sachen für den Unterricht benötigt werden oder dienlich sind. 1.7 Verhalten bei Unfällen Unfälle müssen sofort den Aufsichtsführenden und dem Sekretariat gemeldet werden. Mittel für Erste Hilfe befinden sich im Sekretariat, im Turnlehrerzimmer, im Werkraum, im Arztraum sowie in den naturwissenschaftlichen Fachräumen. 1.8 Wertsachen und Fundsachen Wertsachen sollen aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Sportstunden beim Sportlehrer hinterlegt werden; größere Geldbeträge u.ä. bewahrt - auf begründete Sonderfälle beschränkt - das Sekretariat auf. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und abzuholen, verlorene Wertgegenstände und Geld auf dem Sekretariat. Am Ende des Schuljahres werden vom Hausmeister alle Fundsachen, die im Laufe des Jahres nicht abgeholt wurden, in der Aula ausgestellt. Danach werden die nicht abgeholten Sachen zum Fundbüro gebracht. 1.9 Rauchen Grundsätzlich ist das Rauchen aus Gründen der Gesundheitserziehung im gesamten Schulbereich nicht gestattet. Für Bedienstete der Schule gelten in ihrem Aufenthaltsbereich besondere Regelungen. 2. Vor dem Unterricht 2.1 Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler bleiben unter der Aufsicht des Hausmeisters und den aufsichtsführenden Lehrkräften in der Aula bzw. in den MSS-Aufenthaltsräumen. Dabei sind die Treppenaufgänge freizuhalten. Beim Klingelzeichen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler vor ihre Unterrichtsräume, in denen die 1. Unterrichtsstunde gehalten wird. 2.2 Der allgemeine Unterrichtsbeginn ist um 7.40 Uhr. Für die Unterrichtszeiten gilt ein besonderer Zeitplan. 2.3 Die Klassenbuchführer holen vor Unterrichtsbeginn die Klassenbücher beim Hausmeister ab. 2.4 Bereits anwesende Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich in der Aula auf. 2.6 Die Schülerinnen und Schüler können die Schule morgens vor dem Unterricht nur vom großen Pausenhof her betreten. 2.7 Verspätungen (bis zum Ende der 1. Unterrichtsstunde) werden ins Klassenbuch eingetragen. Versäumen Schülerinnen und Schüler eine volle Unterrichtsstunde und mehr, so ist innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Begründung des Fehlens durch einen Erziehungsberechtigten vorzulegen. 2 / 5

3 3. Unterricht und Freistunden 3.1 Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Unterstufe (Klassen 5-10) dürfen das Schulgelände in Freistunden nicht verlassen. Sie halten sich in dieser Zeit im ständig bestuhlten Bereich der Aula auf (Auswärtigenbereich). Bei dringenden Besorgungen (Zahnarzt o.ä.) ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorher der jeweiligen Fachlehrkraft und im Sekretariat vorzulegen. Die Schülerinnen und Schüler tragen sich dann in die Abwesenheitsliste ein und melden sich nach der Besorgung durch Zeitangabe und Unterschrift zurück. 3.2 In der Aula, im Hof und in den Fluren ist unterrichtsstörender Lärm verboten, insbesondere ist jedes Herumrennen, Ballspielen, Seilspringen, Flötenspielen, Kartenspielen, Radio und Abspielen von Tonträgern untersagt. 3.3 MSS-Schüler können sich in Freistunden in den Jahrgangsstufenräumen 70, 71, 72, in der Bibliothek oder auf dem Gelände hinter der Turnhalle aufhalten. Der Unterricht darf dadurch nicht gestört werden. 3.4 Der Aufenthalt auf den Fluren in Freistunden und während des Lehrerwechsels ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt. 3.5 Getränke und Esswaren werden während der Freistunden nicht verkauft. Getränke aus dem Automaten dürfen nicht mit in das Schulgebäude genommen werden. 3.6 Findet Unterricht in Fachräumen oder in der Turnhalle statt, so nehmen alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ihre Taschen bzw. ihre Garderobe mit. Das gleiche gilt für Saalwechsel bei Gruppenunterricht (Religion, Latein, etc.). Findet dieser Unterricht nach einer Pause statt, so können Taschen und Garderobe bei Pausenbeginn im Foyer der Aula abgelegt werden. Eine andere Ablagemöglichkeit der Taschen organisiert der Klassenleiter, so dass keine Umwege entstehen. Für den Unterricht im Keller des Ostbaues (Textiles Gestalten und Werken) werden besondere Regelungen durch die Fachlehrkräfte bekanntgegeben. 3.7 Gastschüler sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden. Über ihre Teilnahme am Unterricht entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. 4. Pausen 4.1 In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Die MSS- Aufenthaltsräume und der SV-Raum müssen während der Pausen nicht geräumt werden. Tafelreinigung und Lüften werden rasch am Anfang der Pausen erledigt. Der Klassenraum wird nach dem Verlassen der letzten Schüler von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen. Bibliotheksordner und benutzer suchen am Anfang der Pause die Bibliothek auf. 4.2 Der große Pausenhof liegt zwischen den weißen Markierungen an Mittel- und Ostbau, dem Übergang zum Gelände hinter der Turnhalle und der weißen Markierung vor dem Tor zur August- Keiler-Straße. Das Gelände hinter der Turnhalle steht allen Schülern als Pausenhof zur Verfügung. Die Tore zur Theobaldstraße und zur August-Keiler-Straße sind während der Pausen geschlossen zu halten. Der unmittelbare Aufenthalt an den Toren und außerhalb des Schulgeländes ist allen Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 ausdrücklich untersagt. Übertretungen werden schriftlich getadelt. 4.3 Spiele, die zu einer Gefährdung führen können, sind auf beiden Höfen nicht erlaubt. Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit Fahrrädern, mit Rollschuhen und Rollern verboten. 4.4 Während der Pausen benutzen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 die Toiletten im Hauptbau, die Stufen die Toiletten im Mittelbau, außen. 4.5 Die Schülerinnen und Schüler sind für das Sauberhalten der Pausenhöfe, der MSS-Räume und der Aula mitverantwortlich. Die SV organisiert bei Bedarf einen Reinigungsdienst. 4.6 Regelungen über die Aufsichten während der Pausen werden von der Schulleitung erlassen. Im 3 / 5

4 übrigen hat grundsätzlich jede Lehrkraft Aufsichtspflicht. Den Anordnungen auch denen des Hausmeisters oder seines Vertreters - ist Folge zu leisten. 5. Nach dem Unterricht 5.1 Nach der letzten Stunde bringt jede Schülerin und jeder Schüler seinen Platz in Ordnung und stellt seinen Stuhl hoch. In den Fachräumen wird nach jeder Stunde vor dem Verlassen des Raumes aufgestuhlt es sei denn, eine andere Lerngruppe betritt unmittelbar danach diesen Fachraum. 5.2 Die Klassenordner säubern die Tafel, schaffen Ordnung im Klassenzimmer und schließen alle Fenster. Die Lehrkraft schließt den Klassenraum ab. 5.3 Der Klassenbuchführer gibt das Klassenbuch beim Hausmeister ab. 5.4 Unmittelbar nach Unterrichtsschluss haben alle Germersheimer Schülerinnen und Schüler das Schulgelände zu verlassen. Auswärtige Schülerinnen und Schüler können sich während der Wartezeit bis kurz vor Abfahrt der Verkehrsmittel in der Aula aufhalten. 5.5 Bei Arbeitsgemeinschaften und anderen Schulveranstaltungen am Nachmittag warten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in der Aula, bis der Aufsichtsführende sie in den Klassenraum einlässt. 6. Besondere Räume 6.1 Zentralbücherei Die Zentralbücherei steht Lehrern und Schülern der Schule zur Verfügung. Ausleihzeiten und Fristen müssen eingehalten werden. Näheres regelt die Bibliotheksordnung. 6.2 Sporthalle Die Benutzung der Sporthalle wird durch eine eigene Benutzerordnung geregelt. Das Sporthallen- Gebäude darf erst dann betreten werden, wenn ein Sportlehrer anwesend ist. Die Turnhalle darf nur mit Turnschuhen betreten werden, die nicht als alltägliches Schuhwerk benutzt werden. 6.3 Fahrradkeller Im Fahrradkeller dürfen nur Fahrräder, jedoch keine Motorfahrzeuge abgestellt werden. Jeder ist für die Sicherung selbst verantwortlich. Von Seiten der Schule besteht keine Diebstahlversicherung. Der Fahrradkeller ist kein Aufenthaltsraum. Im Interesse aller werden Schülerinnen und Schüler, die sich in Pausen oder Zwischenstunden unberechtigt im Fahrradkeller aufhalten, hart bestraft. 6.4 Sekretariat Das Sekretariat kann in der Regel nur während der Pausen und nach Beendigung des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern aufgesucht werden. Ausnahmen von dieser Regelung: - Notwendige Nachfragen zum Vertretungsplan können vom Klassensprecher bzw. seinem Vertreter jederzeit im Sekretariat erfolgen. - Unfälle werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet. - Wenn der Lehrer 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht in der Klasse erschienen ist, meldet der Klassen- oder Kurssprecher bzw. deren Vertreter dies im Sekretariat, damit eine Vertretung eingesetzt werden kann. Der allgemeine Vertretungsplan für den betreffenden Tag wird an dem Monitor in der Aula und an dem Monitor hinter der Glasscheibe der Hausmeisterloge angezeigt. 4 / 5

5 6.6 Lehrerzimmer Aus Datenschutzgründen ist das Betreten des Lehrerzimmers nur den Lehrkräften und Bediensteten der Schule gestattet. Andere Personen werden zu Konferenzen und Besprechungen gesondert eingeladen. Schülerinnen und Schüler, die eine Lehrkraft sprechen möchten, benutzen dazu nur den Eingang des Lehrerzimmers hinter der Bühnenrückwand und warten vor der Außentür. Diese Hausordnung wurde am vom Schulausschuss beschlossen. Die Hausordnung tritt am 5. September 2005 in Kraft. Spätestens nach 5 Jahren erfolgt eine Neuvorlage. 5 / 5

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