Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen:
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- Ida Voss
- vor 8 Jahren
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1 Vertretungskonzept Seit 1995, mit Beginn der Arbeit der Vollen Halbtagsschule, fällt an unserer Schule kein Unterricht aus. Die Schulzeiten sind verlässliche Zeiten, davon wird keine Ausnahme gemacht. Mit Beginn des Schuljahres 10/11 sind wir eine s.g. Verlässliche Schule, d.h. in manchen Stunden findet kein Unterricht, sondern eine Betreuung statt. Betreuungszeiten sind nicht verpflichtender Unterricht, sondern Eltern können ihre Kinder jeweils für ein Schulhalbjahr dazu anmelden. Über die möglichen Angebote in der Betreuungszeit, wird jeweils rechtzeitig zum Halbjahr informiert. Für notwendig werdende Vertretungszeiten gibt es ein Budget, mit dem Vertretungskräfte bezahlt werden können. Auch in der Verlässlichen Schule fallen kein Unterricht und keine Betreuungszeit aus. Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen: Pädagogische Vereinbarungen Grundsätzlich wird angestrebt, den Unterrichtsstoff ohne Ausfall oder Kürzungen fortzuführen und den Unterrichtsfluss nicht zu unterbrechen. Dazu wird bei langfristigen Fehlzeiten gemeinsam ein Netz geknüpft, das Rücksicht nimmt auf die Bedürfnisse der betroffenen Klasse(n) sowohl bzgl. der Bezugspersonen (dazu gehören auch die zusätzlichen Integrationskräfte bzw. Pädagogischen Mitarbeiter/innen), der Unterrichtskontinuität, der besonderen Bedürfnisse einzelner Schüler/innen und der fachlichen Ziele. Absprachen bzgl. pädagogischer Maßnahmen, individueller Förderplanung oder der methodischen Organisation sind auch während der Vertretungszeit verbindlich. Deshalb versteht sich von selbst, dass Klassenleitung - oder Fachvertretungen in der Regel dem Klassenteam oder zumindest dem Jahrgangsteam entspringen. Fach-Vertretung Die Vertretungslehrkraft wird von Lehrkräften des Jahrgangsteams über die Lerninhalte informiert. Falls möglich gibt die verhinderte Lehrkraft Hinweise, was ihre Schüler/innen an dem Tag bearbeiten sollen (Wochenplan, Arbeitsblätter, Arbeitshefte etc.). Bei kurzfristigen Erkrankungen wird dieses telefonisch, über oder per Fax geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, übernimmt eine Lehrkraft aus der Parallelklasse die Aufgabenstellung. Durch Teamabsprachen ist dies möglich. 1
2 Bei langfristigen Erkrankungen übernimmt die Vertretungslehrkraft die Planung des Unterrichtes in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Jahrgangsteams. Fachfremde Vertretung Die Klassen erhalten Aufgaben aus dem Wochenplan oder aus dem Aufgabenbereich der Parallelklassen, die sie in selbstständiger Arbeit lösen können. Korrektur der Schülerarbeiten Bei kurzfristigen Fehlzeiten übernimmt die fehlende Lehrkraft die Korrektur. Bei langfristigen Erkrankungen ist die Vertretungskraft dafür zuständig. Organisatorische Vereinbarungen Im Falle einer Doppelbesetzung übernimmt die doppelt gesteckte Lehrkraft den Unterricht. Lehrkräfte, die im Förderunterricht parallel eingesetzt sind, übernehmen den Vertretungsunterricht nur, wenn es keine Alternative gibt. Es soll möglichst kein Förderunterricht ausfallen. In den Kooperationsstunden übernehmen im Partnerklassenunterricht die Lehrkräfte aus dem Schulzweig in Absprache mit der Konrektorin den gesamten Unterricht, sofern das möglich ist. Sollte die personelle Besetzung nicht ausreichen, werden Doppelbesetzungen aufgelöst und eine Lehrkraft aus dem Grundschulbereich übernimmt den Unterricht. Die Klassen werden nicht aufgeteilt. Während des Kooperationsunterrichtes wird möglichst nicht aufgeteilt. Die SEST-Klassen und Schulzweigklassen werden nicht aufgeteilt. Sollte in den Klassen 3 und 4 keine Lehrkraft zur Verfügung stehen, wird die betreffende Klasse aufgeteilt. Kleingruppen (diese werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und Partnerklassen zugeteilt), gehen in andere Klassenräume und erledigen dort ihre vorher gestellten Aufgaben. Die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte sind dafür zuständig. Sollten in den Klassen nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, melden sich die Gruppen bei der verantwortlichen Lehrkraft und arbeiten an Gruppentischen auf dem Flur vor den Klassen. Die jeweilige Lehrkraft trägt die Verantwortung für den Ablauf der Stunde. Bei Bedarf kann auch eine freie Lehrkraft in einer planmäßigen Springstunde den Unterricht übernehmen. Ein Einsatz über die wöchentliche 2
3 Unterrichtsverpflichtung hinaus von mehr als zwei Wochenstunden erfolgt mit Einverständnis der betreffenden Lehrkraft. Anwärter/innen heften die Daten ihrer Unterrichtsbesuche zusätzlich mit Datum, Unterrichtsstunden, Beteiligung anderer Lehrkräfte an die Pinnwand zum Stundenplan, damit rechtzeitig ein Vertretungsplan für den Tag erstellt werden kann. Krankmeldungen Bei Erkrankungen halten die Lehrkräfte folgende Regelungen ein: Die erkrankte Lehrkraft meldet sich morgens bis spätestens 7.15 Uhr telefonisch in der Schule oder bei der Konrektorin zu Hause oder auf ihrem Handy ab 6.30 Uhr ab. Sollte die Erkrankung längerfristig sein, wird die Krankmeldung auf dem Postweg umgehend, aber spätestens bis zum 3. Fehltag an die Schule geschickt. Vertretungsplan Die Konrektorin ist für die Organisation des Vertretungsplanes zuständig. Der Vertretungsplan wird täglich am Schwarzen Brett ausgehängt. Grüne Karten neben dem Stundenplan sind optisches Signal für Unterrichtsveränderungen. Zusätzlich gibt es folgende weitere optische Signale für Kollegen/innen, die von Unterrichts- oder Aufsichtsänderungen betroffen sind: Auf dem Tisch der Lehrkräfte werden runde, grüne Hinweisschilder für Vertretung und runde, gelbe Hinweisschilder für Aufsicht gelegt. Diese Hinweisschilder werden von den betroffenen Kollegen/innen nach Kenntnisnahme an den verabredeten Platz neben dem Stundenplan zurückgehängt. Der Plan für Aufsichtsvertretungen hat ebenfalls die Signalfarbe grün und hängt unter dem Aufsichtsplan. Langfristig vorhersehbarer Unterrichtsausfall durch Fortbildung, Hospitationen und Unterrichtsbesuche etc. wird frühzeitig mündlich und schriftlich mitgeteilt. Neben dem Stundenplan ist Platz für handschriftliche Hinweiszettel. Diese sollten Datum, Grund und evtl. Dinge, die im Plan beachtet werden sollen, enthalten. 3
4 Plus Minus Stunden Plus-Minus-Stunden können sich ergeben durch Flexistunden oder Poolstunden. Regelung bei Flexistunden: Flexistunden werden erworben durch zusätzlich zur regulären Unterrichtsverpflichtung geleisteten Unterricht, z. B. durch Vertretungsunterricht. Sind Klassen abwesend, werden die entstehenden Freistunden für Vertretungsunterricht verwendet. Die für Vertretung nicht benötigten Stunden werden als Minusstunden verbucht. Die Flexi-Stunden werden auf dem Vertretungsplan vermerkt. Zusätzlich hängt eine monatlich geführte Liste aus, in die jede Lehrkraft ihre Flexistunden eintragen sollte. Die am Ende eines Halbjahres vorhandenen Plus- bzw. Minusstunden werden ins folgende Halbjahr übernommen. Die Konrektorin übernimmt die Kontrolle. Regelung bei Poolstunden: Die Verlagerungsstunden der Schule (Poolstunden) werden nicht an bestimmte Lehrkräfte vergeben, sondern durch geleistete Aufgaben für die Schule erarbeitet. Poolstunden bekommt man für zusätzliche Arbeiten, die für die Schule geleistet werden, wie z. B. Sprachstandsfeststellungsverfahren, Arbeiten im Bereich KiGs, Computerorganisation außerhalb der Unterrichtszeit, etc.. Jede Lehrkraft, die Arbeiten für den Schulbetrieb übernimmt, trägt die reale Arbeitszeit in Stunden mit genauer Datumsangabe und Angabe der Aufgabe in die im Lehrerzimmer ausgehängte gelbe Liste für Verlagerungsstunden ein. Es liegt eine Liste für Arbeiten im Grundschulbereich und eine Liste für Arbeiten im Schulzweig aus, da der Schule für beide Bereiche unterschiedlich viele Verlagerungsstunden zur Verfügung stehen. Für das Eintragen in die Liste ist jede Lehrkraft selbst verantwortlich. Nur eingetragene Stunden können in Plusstunden umgewandelt werden und im nächsten Schuljahr der Lehrkraft wieder zur Verfügung gestellt werden. Die Berechnung der Poolstunden übernimmt die Konrektorin. Am Ende des Schuljahres werden diese Stunden mit den Poolstunden der Schule verrechnet und prozentual an die Lehrkräfte zurückgegeben. Die erhaltenen Poolstunden werden gesondert in der Plus-Minus-Liste ausgewiesen. 4
5 Ein Abbau beider Überstundenmöglichkeiten kann erfolgen durch Minusstunden im ausgewiesenen Stundenplan oder durch Abbau bei beantragten und genehmigten Sonderurlauben. Regelung bei Schulveranstaltungen: Schulveranstaltungen wie Einschulung, Sportfeste, Schulfest, Laternenfest, Theaterfahrt, eintägige Klassenfahrt etc. werden nicht zur Plus-Minusregelung genutzt. Unterricht an Projekttagen oder wochen wird in die Plus - Minusregelung einbezogen. Grundsätzlich gilt Plusstunden in der Planung zu vermeiden. Bei mehrtägigen Klassenfahrten erhalten die Lehrkräfte pro Übernachtung eine Plusstunde. Pädagogische Mitarbeiter/innen erhalten bei mehrtägigen Klassenfahrten pro Nacht 3 Plus-Stunden. Pädagogische Mitarbeiter/innen erhalten bei Übernachtungen in der Schule 3 Überstunden. Für Pädagogische Mitarbeiter/innen zählt die Teilnahme an jahreszeitlichen Festen zur Vorbereitungszeit. Eine Teilnahme ist freiwillig. An Einschulungen nehmen Pädagogische Mitarbeiter/innen nur teil, wenn ihre Klasse betroffen ist. Es werden keine Überstunden gewährt. 5
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