Ausbildungs Forum 2013

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1 Ausbildungs Forum 2013 Die Abmahnung Die Krankmeldung 8. Oktober 2013 Christoph Wild 1

2 Fallbeispiel 1 Ihr Auszubildender Malte (18) hat jeden Freitag während der Arbeitszeit 15 Minuten Zeit seinen Ausbildungsnachweis zu schreiben und hat diesen am Montag bis 11:00 Uhr bei Ihnen abzugeben. Sie stellen fest, dass Malte die Ausbildungsnachweise eher am Montag in der Frühstückspause und darüber hinaus schreibt und verweigern daher die Annahme der Ausbildungsnachweise. Als dies zum dritten Mal vorkommt, möchten Sie, dass der Personalbereich Malte für die fehlende Vorlage der Ausbildungsnachweise abmahnt. 2

3 Fallbeispiel 2 Ihre Auszubildende Laura (16) ist im ersten Ausbildungsjahr und hat Blockunterricht in der Berufsschule. Sie hat im Betrieb keine Fehltage und zeigt sehr gute Leistungen. Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien erhalten Sie einen Anruf des Klassenlehrers, der Sie informiert, dass Laura die letzten drei Wochen nicht in der Schule war. Ihnen ist klar, dass Sie Laura für dieses Verhalten abmahnen müssen, da Sie sich im Ausbildungsvertrag zum Besuch der Berufsschule verpflichtet hat. 3

4 Fallbeispiel 3 Ihr Auszubildender Sören (16) ist im ersten Ausbildungsjahr zum Industriemechaniker. Seine Leistungen im Betrieb weisen große Lücken auf. Da durch einen Feiertag in der Arbeitswoche ein Tag fehlt, möchten Sie, dass Sören am Samstag kommt, damit er an seinen Lerndefiziten arbeiten kann. Sören erscheint am Samstag nicht und Sie möchten Ihn abmahnen. 4

5 Was ist eine Abmahnung? die Rüge des Ausbildenden über konkret dem Auszubildenden vorgeworfene Pflichtverletzungen im Ausbildungsverhältnis. beruht auf bestimmten Tatsachen. muss deutlich machen, dass im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung des Ausbildungsverhältnisses droht. sollte immer schriftlich erfolgen und ist vom Disziplinarvorgesetzten zu unterschreiben, nicht jedoch vom betroffenen Arbeitnehmer. hat drei Funktionen: Hinweis-, Warn- und Dokumentationsfunktionen. 5

6 Aber: die Abmahnung sollte die letzte Möglichkeit sein, wenn Gespräche und Ermahnungen nicht mehr helfen. die Pflicht, die verletzt wurde, muss dem Auszubildenden bekannt sein, z.b. durch Ausbildungsvertrag oder schriftliche Information. Keine Sammelabmahnungen aussprechen Auch der Auszubildende kann den Ausbildenden bei Pflichtverletzungen abmahnen Bei leistungs- oder verhaltensbedingten fristlosen Kündigungen ist eine Abmahnung vorher notwendig. Ausnahme: Diebstahl, Betrug, grobe Beleidigung des Ausbildenden (mit Einschränkung, s. Facebook-Urteile), Erschleichung von AUF 6

7 Die Krankmeldung Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer hat unverzüglich zu erfolgen ( 5 Abs 1 EFZG). Dauert eine AU länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung an den darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden (Achtung bei Wochenendkranken!). Die frühere Vorlage kann vereinbart oder angeordnet werden - auch nur für einzelne Auszubildende (BAG-Urteil 2012). 7

8 Die Krankmeldung Verhalten während der Krankheit Bett hüten ist nicht Pflicht aber die Reise nach Mallorca auch nicht! Zweifel an der Krankmeldung Häufige Arztwechsel Angekündigte Erkrankung Kündigung bei längerer Krankheit Abmahnung nicht notwendig Nur in Ausnahmefällen zulässig Fürsorgepflicht des Ausbildenden - Krankenrückkehrergespräche 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9

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