Informationen des Versicherungsvermittlers Gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Firma (Name, Vorname) Kaufpreis (volle CHF)

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1 Garantie-Urkunde Wichtiges Beratungs-Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Sofern Ihnen die gesetzliche Gewährleistung ausreicht, erhalten Sie diese Seite unverbindlich zu Ihrer Information. Kunden-Daten Herr Frau Titel Informationen des Versicherungsvermittlers Gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Fachhandelsberater Name Firma (Name, Vorname) Vorname WERTGARANTIE Fachhändler-Nr. Zugehörige WERTGARANTIE Aktivpartner-Nr. Strasse, Hausnummer PLZ Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung bitte angeben) -Adresse (für Rückfragen zur Schadenregulierung bitte angeben) Gerät 1 Stempel des Fachhandelsgeschäfts mit Geschäftsanschrift Für die Vermittlung von Reparaturkostenversicherungen (Versicherungszweig: Sach versicherung) arbeitet der Fachhändler aufgrund eines Agenturvertrages als gebundener Versicherungsvermittler mit der, Schweizer Zweigniederlassung Zürich, Gessnerallee 32, 8001 Zürich, zusammen, welche Versicherungsträgerin der versicherten Risiken ist und für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte des Fachhändlers im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit haftet. Die erhobenen Personendaten (Antrags- und Schadendaten zu Kunde und Gerät) und deren Bearbeitung dienen dem Vertrieb, der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsprodukten sowie der Abwicklung der Versicherungsverträge. Alle Daten können an Mit- und Rückversicherer und an Amtsstellen weitergegeben werden. Die Daten werden absolut vertraulich und den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes entsprechend behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder physischer Form aufbewahrt. Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung bei der Ihr Gerät nur gegen Defekte geschützt ist, die auf Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler zurückzuführen sind. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Gerät 2 Unsere Empfehlung: Der Komplettschutz Der Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Ja, ich möchte den Komplettschutz für Gerät 1 Wir empfehlen Ihnen den Komplettschutz auch für weitere Geräte in Ihrem Haushalt egal wie alt, egal wo gekauft, egal welches Fabrikat. Ja, ich möchte den Komplettschutz auch für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 3 Gerät 2 Gerät 3 Unsere Empfehlung: Der Diebstahlschutz Weltweit für nur CHF 3 mtl. (Kostenbeteiligung max. CHF 450) oder für nur CHF 5 mtl. (Kostenbeteiligung max. CHF 950) Bei mehreren Gerätekomponenten oder Geräten bitte Rechnungskopie beifügen. Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 1 Gerät 2 Gerät 3 CHF 3 CHF 5 CHF 3 CHF 5 CHF 3 CHF 5 WERTGARANTIE Antrag (Angaben wie oben) Ich zahle meine Prämien für den Komplettschutz per Kreditkarte Mastercard VISA Kartennummer Gültig bis (MM/JJ) Karteninhaber (Name, Vorname) Ich überweise meine Prämien nach Eingang der Rechnung Ich erkläre, dass die genannten Geräte zum Zeitpunkt der Antragstellung funktionsfähig und nicht reparaturbedürftig sind. Darüber hinaus bestätige ich, dass der Vertrag nach Auszahlung der Neukaufbeteiligung je Gerät anstelle der Reparaturkosten-Übernahme mit dem dafür erworbenen Neugerät weiterläuft. Der Datenspeicherung und -nutzung zur Abwicklung meines Vertrages und schriftlichen Informationen zu weiteren attraktiven Angeboten von WERTGARANTIE bzw. Partnerunternehmen stimme ich zu. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, und/oder SMS zu diesen Zwecken bin ich ein verstanden. Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per zu. Änderungen meiner -Adresse teile ich unverzüglich mit. Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Antragsdatum (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, entweder telefonisch unter der Rufnummer (max. 8,1 Rp./Min.) oder in Textform an WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, Schweizer Zweigniederlassung Zürich, Gessnerallee 32, 8001 Zürich bzw. kundenservice@wertgarantie.ch. Bereits gezahlte Prämien werden erstattet. Die beigefügten Unterlagen (Antragsdurchschrift, Versicherungsschein, Kundeninformation nach Art. 3 VVG und Art. 45 VAG und Vertragsbedingungen) habe ich als Vertragsbestandteil zur Kenntnis genommen und erhalten. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift des Kunden

2 Wollen Sie wirklich auf diese Komplettschutz Vorteile verzichten? Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten: Elektronikschäden Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden unsachgemässe Handhabung Verschleiss Verstopfung oder Verkalkung Fall- bzw. Sturzschäden Displaybruch Glaskeramik-Bruch Inklusive: Fernbedienungs-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Akku-Defekte Fahrt- bzw. Versandkosten Zusätzlich bis zu CHF 300 Kostenbeteiligung bei: versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Wahlweise bis zu CHF 450 oder CHF 950 Kostenbeteiligung bei Diebstahl des Gerätes (wenn gesondert vereinbart) Neukaufbeteiligung CHF Jahr 2. Jahr 3. Jahr Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit CHF 200 am Kauf eines neuen Gerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um CHF 30 bei Schadenfreiheit. Günstige Prämien Neugerätepreis bis CHF 900: CHF 7,95 mtl. pro Gerät Neugerätepreis ab CHF 901 bis CHF 4.999: Neue Smartphones und Tablet-PCs: Neugerätepreis ab CHF bis CHF : Gebrauchtgeräte (älter als 12 Monate): Diese Geräte können Sie mit WERTGARANTIE schützen. Egal, ob neu oder gebraucht! Auto-HiFi 70 Dampfbackofen 49 HiFi-Anlage 57 Navigationsgerät 49 Trockner 51 Backofen + Kochfeld + Dunstabzug-Kombination 113 Digitalkamera 60 Digitalreceiver 89 Kaffeevollautomat 61 Kühl-Gefriergerät 81 Netbook/Notebook 30 ipad/tablet-pcs (max. 12 Mon. alt) 97 TV LCD 63 TV Plasma 65 Beamer 49 DVD-HD-Rekorder 67 Kühlschrank + PC + Monitor-Kombination 31 TV Röhre 53 Bodenpfl egegerät 39 Elektro-/Gasherd 58 Gefrierschrank-Kombination 112 Receiver + TV-Kombination 66 Videorekorder 54 Bügelstation/ Festnetz-Telefon 72 Mikrowelle 76 SAT-Anlage 55 Waschmaschine 50 Hemdenbügler 49 Gefriertruhe 80 Mobiltelefon (max. 12 Mon. alt) 73 Smartphones (max. 12 Mon. alt) 9025 Waschtrockner 78 Camcorder 56 Geschirrspüler 52 MP3-Player 49 Spielekonsole 49 Weitere Geräte auf Anfrage. Ihr Fachhändler berät Sie gern! So geht s: Senden Sie uns den Antrag einfach per: Fax Post Fax an: an: kundenservice@wertgarantie.ch Post (im Fensterumschlag) an: Fachhändler-Stempel WERTGARANTIE Technische Versicherung AG Schweizer Zweigniederlassung Zürich Gessnerallee Zürich Schweizer Zweigniederlassung Zürich Gessnerallee Zürich Tel: (max. 8,1 Rp./Min.) Fax:

3 Garantie-Urkunde Wichtiges Beratungs-Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die WERTGARANTIE Leistungen gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Kunden-Daten Informationen des Versicherungsvermittlers Gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Kunden-Exemplar (1) Herr Frau Titel Fachhandelsberater Name Firma (Name, Vorname) Vorname WERTGARANTIE Fachhändler-Nr. Zugehörige WERTGARANTIE Aktivpartner-Nr. Strasse, Hausnummer PLZ Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung bitte angeben) -Adresse (für Rückfragen zur Schadenregulierung bitte angeben) Gerät 1 Stempel des Fachhandelsgeschäfts mit Geschäftsanschrift Für die Vermittlung von Reparaturkostenversicherungen (Versicherungszweig: Sach versicherung) arbeitet der Fachhändler aufgrund eines Agenturvertrages als gebundener Versicherungsvermittler mit der, Schweizer Zweigniederlassung Zürich, Gessnerallee 32, 8001 Zürich, zusammen, welche Versicherungsträgerin der versicherten Risiken ist und für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte des Fachhändlers im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit haftet. Die erhobenen Personendaten (Antrags- und Schadendaten zu Kunde und Gerät) und deren Bearbeitung dienen dem Vertrieb, der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsprodukten sowie der Abwicklung der Versicherungsverträge. Alle Daten können an Mit- und Rückversicherer und an Amtsstellen weitergegeben werden. Die Daten werden absolut vertraulich und den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes entsprechend behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder physischer Form aufbewahrt. Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung bei der Ihr Gerät nur gegen Defekte geschützt ist, die auf Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler zurückzuführen sind. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Gerät 2 Unsere Empfehlung: Der Komplettschutz Der Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Ja, ich möchte den Komplettschutz für Gerät 1 Wir empfehlen Ihnen den Komplettschutz auch für weitere Geräte in Ihrem Haushalt egal wie alt, egal wo gekauft, egal welches Fabrikat. Ja, ich möchte den Komplettschutz auch für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 3 Gerät 2 Gerät 3 Unsere Empfehlung: Der Diebstahlschutz Weltweit für nur CHF 3 mtl. (Kostenbeteiligung max. CHF 450) oder für nur CHF 5 mtl. (Kostenbeteiligung max. CHF 950) Bei mehreren Gerätekomponenten oder Geräten bitte Rechnungskopie beifügen. Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 1 Gerät 2 Gerät 3 CHF 3 CHF 5 CHF 3 CHF 5 CHF 3 CHF 5 WERTGARANTIE Antrag (Angaben wie oben) Ich zahle meine Prämien für den Komplettschutz per Kreditkarte Mastercard VISA Kartennummer Gültig bis (MM/JJ) Karteninhaber (Name, Vorname) Ich überweise meine Prämien nach Eingang der Rechnung Ich erkläre, dass die genannten Geräte zum Zeitpunkt der Antragstellung funktionsfähig und nicht reparaturbedürftig sind. Darüber hinaus bestätige ich, dass der Vertrag nach Auszahlung der Neukaufbeteiligung je Gerät anstelle der Reparaturkosten-Übernahme mit dem dafür erworbenen Neugerät weiterläuft. Der Datenspeicherung und -nutzung zur Abwicklung meines Vertrages und schriftlichen Informationen zu weiteren attraktiven Angeboten von WERTGARANTIE bzw. Partnerunternehmen stimme ich zu. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, und/oder SMS zu diesen Zwecken bin ich ein verstanden. Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per zu. Änderungen meiner -Adresse teile ich unverzüglich mit. Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Antragsdatum (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, entweder telefonisch unter der Rufnummer (max. 8,1 Rp./Min.) oder in Textform an WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, Schweizer Zweigniederlassung Zürich, Gessnerallee 32, 8001 Zürich bzw. kundenservice@wertgarantie.ch. Bereits gezahlte Prämien werden erstattet. Die beigefügten Unterlagen (Antragsdurchschrift, Versicherungsschein, Kundeninformation nach Art. 3 VVG und Art. 45 VAG und Vertragsbedingungen) habe ich als Vertragsbestandteil zur Kenntnis genommen und erhalten. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift des Kunden

4 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Reparaturkostenversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. 1. Versicherte Sachen 1.1 Versichert sind die jeweiligen im Versicherungsvertrag genannten Sachen zur privaten Nutzung. innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat nach Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten. 7. Beginn und Dauer der Versicherung 7.1 Die Versicherung beginnt mit dem in der Versicherungs-Police genannten Datum. 1.2 Kombiteile und Zubehör sind nur dann Gegenstand der Ver sicherung, wenn dies besonders vereinbart ist. 1.3 Nicht versichert sind Geräte, die gewerblich oder berufl ich genutzt werden, gebrauchte Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs sowie Geräte mit einem Kaufpreis von über CHF Versicherte Gefahren und Schäden 2.1 Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die durch Verschleiss, Abnutzung, Alterung oder Konstruktions- und Materialfehler der Bauteile der versicherten Sache erforderlich werden. 2.2 Der Versicherer leistet darüber hinaus Ersatz für Kosten von Reparaturen bei fahrlässiger Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch: Fall-/Sturzschäden unsachgemässe Handhabung, Unfall Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) Wasser, Feuchtigkeit Überschwemmung, ausgenommen Schäden durch Leitungswasser höhere Gewalt Implosion/Explosion, Brand/Blitzschlag Motor- und Lagerschäden Glaskeramik-Bruch 2.3 Zusätzlich zu den Leistungen nach 2.1 und 2.2 zahlt der Versicherer eine Kostenbeteiligung in vereinbarter Höhe: bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung; bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke; bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes; bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind; bei Diebstahl der versicherten Sache sofern gesondert vereinbart für die Ersatzbeschaffung, maximal jedoch den Zeitwert des versicherten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsleistung bei Diebstahl sind die Einreichung des Nachweises über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei, bei Mobiltelefonen zusätzlich über die Sperre der verwendeten Telefonkarte sowie der Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur Ersatzbeschaffung innerhalb von 1 Monat seit Diebstahl. Der Versicherungsnehmer hat die Entschädigungsleistung innerhalb von einem Monat nach Zusage dieser Leistung durch den Versicherer vollständig zum Ankauf einer fabrikneuen Sache der gleichen Art zu verwenden. 2.4 Kein Versicherungsschutz besteht hingegen für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des s oder Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n, durch Computerviren, Daten/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien; aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl eines Mobiltelefons; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch; durch Kernenergie, Erdbeben, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen. Ist der Beweis für das Vorliegen einer der Ursachen gemäss 2.4 nicht zu erbringen, so genügt für den Ausschluss der Haftung des Versicherers die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist. 3. Leistungsumfang 3.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht in der Übernahme der Kosten für die Wiederinstandsetzung oder Er neuerung der beschädigten Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder (Reparaturkosten). 3.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsleistung bei Gerätedefekt sind die Einreichung der ausgefüllten Reparatur- Meldung sowie der Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, 3.3 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Reparaturwerkstatt selbst zu wählen. Der Versicherer kann jedoch einzelne Reparaturwerkstätten durch vorherige Ankündigung in Form einer Mitteilung an die in Betracht kommenden Versicherungsnehmer ausschliessen. Das gilt insbesondere für Werkstätten, die nicht als Meisterbetriebe geführt werden. 3.4 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt der Reparaturkosten eine Neukaufbeteiligung in dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Umfang zu fordern, sofern entweder die Reparaturkosten die Neukaufbeteiligung übersteigen oder die Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist. 3.5 Voraussetzung für den Anspruch auf eine Neukaufbeteiligung ist, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine ausgefüllte Neukauf-Meldung mit dem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt innerhalb von 1 Monat nach Gerätedefekt einreicht. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein und sich ergeben, dass entweder die Reparaturkosten die Neukaufbeteiligung übersteigen oder die Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoranschlages entscheiden und eine Neukaufbeteiligung zahlen. 3.6 Der Versicherungsnehmer hat die Neukaufbeteiligung innerhalb von 1 Monat nach Zusage einer Neukaufbeteiligung durch den Versicherer vollständig zum Ankauf einer fabrikneuen Sache der gleichen Art zu verwenden. Innerhalb dieses Zeitraumes hat er die Daten der neuen Sache an den Versicherer in Textform mitzu teilen. Kommt der Versicherungsnehmer den vorgenannten Verpfl ichtungen nicht nach, hat er die Neukaufbeteiligung unverzüglich an den Versicherer zurückzuerstatten. Die neue Sache tritt anstelle der bisherigen in den laufenden Versicherungsvertrag. Die Prämie berechnet sich nach dem Tarif für die neue Sache. Für die Berechnung der Neukaufbeteiligung beginnt ein neuer Zeitraum am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. 3.7 Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der Schadenmeldung die notwendigen Prüfungen vornehmen und binnen weniger Tage leisten. Sollte in seltenen Ausnahmefällen die notwendige Prüfung länger als einen Monat dauern, so kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des vom Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlenden Betrages verlangen, wenn nicht der Abschluss der Prüfung aus Verschulden des Versicherungsnehmers gehindert ist. 4. Räumlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt weltweit. 5. Prämie 5.1 Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie am Tag der Unterzeichnung des Versicherungsantrags an den Versicherer zu bezahlen; Folgeprämien mit Beginn des neuen Versicherungsjahres. Ist Ratenzahlung vereinbart, so bleiben ausstehende Raten einer Jahresprämie geschuldet, gelten jedoch als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. Zahlt der Versicherungsnehmer die Jahresprämie oder die unterjährigen Raten nicht rechtzeitig, so wird vom Versicherer unter Hinweis auf die Säumnisfolgen schriftlich zur Zahlung innert 14 Tagen von der Absendung der Mahnung an gerechnet aufgefordert. Mahnungen sind kostenpfl ichtig. Falls die Prämienzahlung einschliesslich Kosten nicht innerhalb der Mahnfrist erfolgt, tritt der Versicherer mit Ablauf der Mahnfrist ohne weitere Mitteilung vom Vertrag zurück. Mit dem Rücktritt ist eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent der Jahresprämie zur Zahlung durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer fällig. 5.2 Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge einen Selbstbehalt vorsehen. Er kann die Selbstbehaltsregelung zusammen mit der Prämie neuen Verhältnissen anpassen. 6. Tarifänderungen 6.1 Bei Änderung der Prämie oder eines Selbstbehalts kann der Versicherer den neuen Tarif vom folgenden Versicherungsjahr an verlangen. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die Änderungen spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt. 6.2 Ist der Versicherungsnehmer mit der Neuregelung nicht einverstanden, kann er den Versicherungsvertrag auf Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen. Erhält der Versicherer keine fristgerechte Kündigung, gilt dies als Zustimmung zu den Vertragsänderungen. 7.2 Die Versicherung endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, der Versicherungsvertrag ist von Beginn an auf unbestimmte Zeit geschlossen. Versicherungsverträge von unbestimmter Dauer können beidseitig jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden, durch den Versicherer jedoch frühestens nach 12 Monaten. Vorbehalten bleiben die vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Beendigungsgründe Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Versicherungsnehmer telefonisch oder in Textform gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Versicherer bedarf der Textform. 7.4 Bei vorzeitiger Aufl ösung oder Beendigung des Versicherungsvertrages wird die Jahresprämie anteilig abgerechnet. Kündigt der Versicherungsnehmer im Schadenfall im ersten Vertragsjahr, bleibt dem Versicherer der Anspruch auf die Jahresprämie gewahrt. 7.5 Nach Auszahlung der Neukaufbeteiligung je Gerät anstelle der Reparaturkosten-Übernahme läuft der Versicherungsvertrag mit dem dafür erworbenen Neugerät weiter. 8. Veräusserung 8.1 Veräussert der Versicherungsnehmer ein versichertes Gerät, so gehen die Rechte und Pfl ichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der bisherige Versicherungsnehmer hat dem Versicherer umgehend den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen. 8.2 Teilt der neue Eigentümer dem Versicherer nicht spätestens 30 Tage nach der Handänderung die Ablehnung des Übergangs der Versicherung mit, so läuft diese bis zum ordentlichen Vertragsende weiter. 9. Form der Erklärung des Versicherungsnehmers Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind soweit nicht gesondert geregelt telefonisch oder in Textform ausschliesslich an den Versicherer an die unten vermerkte Anschrift zu richten. 10. Gesetzliche Bestimmungen In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt das schweizerische Bundes gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. 11. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag stehen dem Versicherungsnehmer wahlweise das Gericht an seinem Wohnsitz oder das Gericht am Ort der Schweizer Zweigniederlassung des Versicherers zur Verfügung. Schweizer Zweigniederlassung Zürich Gessnerallee Zürich Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Patrick Döring Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber Amtsgericht Hannover HR B 6765 Deutschland Generalbevollmächtigter: Helmut Jäger Handelsregister des Kantons Zürich Firmennummer: CH Tel: (max. 8,1 Rp./Min.) Fax: Unsere Bankverbindung: CREDIT SUISSE AG, CH-8060 Zürich Kto. Nr IBAN-Nr. CH Clearing-Nr SWIFT: CRESCHZZ80A

5 Kundeninformation nach Art. 3 VVG und Versicherungsschein Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Wir bestätigen Ihnen den beantragten WERTGARANTIE Schutz gemäss den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reparaturkostenversicherung (AVB) sowie den nachfolgenden Vertragsinformationen. Dieses WERTGARANTIE Angebot gilt nicht für Geräte, die berufl ich oder gewerblich genutzt werden sowie für gebrauchte Mobiltelefone, Smartphones und Kunden-Exemplar (2) Tablet-PCs und Geräte mit einem Kaufpreis von mehr als CHF Sollte der WERTGARANTIE Schutz dennoch für diese Risiken abgeschlossen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Neugeräte mit einem Kaufpreis über CHF können nur auf Anfrage versichert werden. WERTGARANTIE Komplettschutz (Art. 2 und 3 AVB) Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten: Elektronikschäden Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden unsachgemässe Handhabung Verschleiss Verstopfung oder Verkalkung Fall- bzw. Sturzschäden Displaybruch Glaskeramik-Bruch Inklusive: Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt- bzw. Versandkosten Zusätzlich bis zu CHF 300 Kostenbeteiligung bei: versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Wahlweise bis zu CHF 450 oder CHF 950 Kostenbeteiligung bei Diebstahl des Gerätes (wenn gesondert vereinbart) Neukaufbeteiligung CHF Jahr 2. Jahr 3. Jahr Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit CHF 200 am Kauf eines neuen Gerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um CHF 30 bei Schadenfreiheit. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines neuen Gerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Günstige Prämien CHF 7,95 mtl. pro Gerät bei einem Neugerätepreis bis CHF 900 bei einem Neugerätepreis ab CHF 901 bis CHF für neue Smartphones und Tablet-PCs bei einem Neugerätepreis ab CHF bis CHF für Gebrauchtgeräte (älter als 12 Monate) WERTGARANTIE Diebstahlschutz CHF 3,00 mtl. pro Gerät bei einer Kostenbeteiligung bis max. CHF 450 CHF 5,00 mtl. pro Gerät bei einer Kostenbeteiligung bis max. CHF 950 Prämienfälligkeit Die für das Versicherungsjahr bemessene Prämie ist im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen. Die Zahlung kann auch in unterjährigen Prämienraten erfolgen. Die Prämie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Prämien. Pflichten des Versicherungsnehmers Bei Veräusserung des Gerätes: Umgehende Meldung des Erwerbers und dessen Anschrift. Bei Gerätedefekt: Einreichung der ausgefüllten Reparatur-Meldung sowie der detaillierten Reparaturrechnung innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum. Bei Totalschaden des Gerätes: Einreichung einer ausgefüllten Neukauf-Meldung mit dem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt innerhalb von 1 Monat nach Gerätedefekt. Diese Aufl istung enthält nur die gebräuchlichsten Pfl ichten. Weitere Pfl ichten ergeben sich aus den AVB sowie den gesetzlichen Bestimmungen des VVG. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche im Antrag benannten Geräte. HiFi-, Auto- HiFi-, Sat- und Telekommunikations-Anlagen gelten bis zu 5 Einzelkomponenten als ein Gerät, ebenso die Kombinationen aus Receiver/TV, PC/Monitor, Backofen/Kochfeld/Dunstabzug sowie Kühlschrank/Gefrierschrank. Beginn und Ende der Versicherung Vertragsbeginn: ab Antragsdatum Versicherungsschutz: ab Vertragsbeginn Laufzeit Der Vertrag ist mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Für Mobiltelefon-Verträge gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Vertragspartei gekündigt wird. Nach Auszahlung einer Neukaufbeteiligung anstelle der Reparaturkosten-Übernahme läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Neugerät weiter. Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers Nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der durch WERTGARANTIE geleisteten Auszahlung; wenn WERTGARANTIE die Versicherungsprämien ändert; die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Versicherungsjahres bei WERTGARANTIE eintreffen; wenn WERTGARANTIE die gesetzliche Informationspfl icht gemäss Art. 3 VVG verletzt haben sollte, wobei die Kündigung spätestens 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Verletzung zu erfolgen hat, auf jeden Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit der Pfl ichtverletzung. Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers Nach jedem Versicherungsfall, für den WERTGARANTIE eine Leistung zu erbringen hat, sofern die Kündigung spätestens mit der durch WERTGARANTIE zu erbringenden Auszahlung erfolgt; wenn erhebliche Gefahrentatsachen durch den Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung verschwiegen oder WERTGARANTIE unrichtig mitgeteilt wurden. Das Kündigungsrecht von WERTGARANTIE erlischt 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Verletzung der Anzeigepfl icht. Rücktrittsmöglichkeiten des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer die Prämien nicht rechtzeitig bezahlt und eine Zahlung auch innerhalb der ihm mitgeteilten Mahnfrist von 14 Tagen nicht leistet. Im Falle einer betrügerischen Anspruchsbegründung durch den Versicherungsnehmer. Die Aufl istung der Möglichkeiten der Vertragsbeendigung ist nicht abschliessend. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen des VVG. Datenbearbeitung WERTGARANTIE bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertrags abwicklung ergeben und verwendet dies für die Bestimmung der Prämie, für die Risiko abklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen und für Marketingzwecke. WERTGARANTIE verpfl ichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Falls erforderlich, werden die Daten an Dritte, namentlich an Mit-, Rück- und andere beteiligte Versicherer im In- und Ausland weitergeleitet. Zudem können zur Durchsetzung von Regressansprüchen Informationen an haftpfl ichtige Dritte und deren Haftpfl ichtversicherungen weitergegeben werden. WERTGARANTIE kann bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, namentlich über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Versicherer: Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Patrick Döring Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber Amtsgericht Hannover HR B 6765 Deutschland Thomas Schröder Vorsitzender des Vorstands Johannes Schulze Vorstand WERTGARANTIE Technische Versicherung AG Schweizer Zweigniederlassung Zürich Gessnerallee Zürich Generalbevollmächtigter: Helmut Jäger Handelsregister des Kantons Zürich, Firmennummer: CH Tel: (max. 8,1 Rp./Min) Fax: Unsere Bankverbindung: CREDIT SUISSE AG, CH-8060 Zürich Kto. Nr IBAN-Nr. CH Clearing-Nr SWIFT: CRESCHZZ80A

6 Diese Geräte können Sie mit WERTGARANTIE schützen. Egal, ob neu oder gebraucht! Auto-HiFi 70 Backofen + Kochfeld + Dunstabzug-Kombination 113 Beamer 49 Bodenpfl egegerät 39 Bügelstation/Hemdenbügler 49 Camcorder 56 Dampfbackofen 49 Digitalkamera 60 Digitalreceiver 89 DVD-HD-Rekorder 67 Elektro-/Gasherd 58 Festnetz-Telefon 72 Gefriertruhe 80 Geschirrspüler 52 HiFi-Anlage 57 Kaffeevollautomat 61 Kühl-Gefriergerät 81 Kühlschrank + Gefrierschrank-Kombination 112 Mikrowelle 76 Mobiltelefon (max. 12 Mon. alt) 73 MP3-Player 49 Navigationsgerät 49 Netbook/Notebook 30 ipad/tablet-pcs (max. 12 Mon. alt) 97 PC + Monitor-Kombination 31 Receiver + TV-Kombination 66 SAT-Anlage 55 Smartphones (max. 12 Mon. alt) 9025 Spielekonsole 49 Trockner 51 TV LCD 63 TV Plasma 65 TV Röhre 53 Videorekorder 54 Waschmaschine 50 Waschtrockner 78 Weitere Geräte auf Anfrage. Ihr Fachhändler berät Sie gern! Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit WERTGARANTIE wurde 2009 in Deutschland von der TÜV Rheinland Group für Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit ausgezeichnet. Schweizer Zweigniederlassung Zürich Gessnerallee Zürich Tel: (max. 8,1 Rp./Min.) Fax: Unsere Bankverbindung: CREDIT SUISSE AG, CH-8060 Zürich Kto. Nr IBAN-Nr. CH Clearing-Nr SWIFT: CRESCHZZ80A Fachhändler Garantie-Urkunde mit WERTGARANTIE Komplettschutz Für Neu- und Gebrauchtgeräte. Aus Liebe zum Gerät. Ihre Vorteile mit dem Komplettschutz Einfach. Gut. Geschützt. Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten: Elektronikschäden Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden unsachgemässe Handhabung Verschleiss Verstopfung oder Verkalkung Fall- bzw. Sturzschäden Displaybruch Glaskeramik-Bruch Inklusive: Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt- bzw. Versandkosten Zusätzlich bis zu CHF 300 Kostenbeteiligung bei: versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Wahlweise bis zu CHF 450 oder CHF 950 Kostenbeteiligung bei Diebstahl des Gerätes (wenn gesondert vereinbart) Neukaufbeteiligung CHF Jahr 2. Jahr 3. Jahr Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit CHF 200 am Kauf eines neuen Gerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um CHF 30 bei Schadenfreiheit. Günstige Prämien Neugerätepreis bis CHF 900: CHF 7,95 mtl. pro Gerät Neugerätepreis ab CHF 901 bis CHF 4.999: Neue Smartphones und Tablet-PCs: Neugerätepreis ab CHF bis CHF : Gebrauchtgeräte (älter als 12 Monate):

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