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1 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit vom 14. Februar 2008 Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Satzung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 1

2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit vom 14. Februar 2008 Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 11 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Satzung; der Senat hat diese Ordnung am 13. Februar 2008 beschlossen. Sie ist mit ihrer Ausfertigung durch den Präsidenten der Universität Erfurt am 14. Februar 2008 genehmigt. 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit (abgekürzt WBS-PdP) an der Universität Erfurt und regelt dessen Inhalte, Ablauf sowie das Verfahren der Prüfungen. Das Studienangebot in diesem Zusatzstudium erfolgt in Blockveranstaltungsreihen als modularisiertes Studienangebot in zwei Semestern. (2) Das WBS-PdP kann nur zum Sommersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter des weiterbildenden Studiums Das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung zu diesem weiterbildenden Studium ist der Nachweis über ein mindestens 3-semestriges wissenschaftliches Studium in einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang. (2) Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden von einem Auswahlausschuss, der aus je zwei Vertretern der Erfurt School of Education (ESE) und zwei Vertretern des Verbandes der Thüringer Wirtschaft zusammengesetzt ist, geeignet erscheinende Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Der Auswahlausschuss erteilt aufgrund des Vorstellungsgespräches die Teilnahmeberechtigung für das WBS-PdP. (3) Auf Antrag kann mit Zustimmung des Auswahlausschusses auch ein Absolvent eines Bachelor-, Magisteroder Diplomstudiengangs aufgenommen werden. (4) Von den Studierenden wird pro Semester ein Kostenbeitrag von 150,- erhoben. 4 Zertifikat Aufgrund einer das WBS-PdP abschließenden Prüfung erteilt der vom Kollegrat der ESE eingesetzte Prüfungsausschussc (Prüfungsausschuss), der sich zusammensetzt aus den drei Mitgliedern der ESE und zwei Dozenten aus dem Programm, ein Zertifikat über das abgeschlossene weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit. 5 Studienumfang (1) Der Studienumfang beträgt 6 SWS pro Semester. Für das WBS-PdP ist der Besuch der in der Anlage 1 ausgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. (2) In den vorlesungsfreien Zeiten des Sommersemesters ist ein 6-10wöchiges Praktikum im Personalbereich eines Unternehmens zu absolvieren. (3) Die betriebliche Praxisphase wird nach den Festlegungen gemäß einem Praktikantenvertrag durchgeführt, der zwischen den Studierenden und den Unternehmen abgeschlossen wird. 6 Zulassung zur Abschlussarbeit Zur Abschlussarbeit wird auf Antrag zugelassen werden, wer a) an der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit zugelassen ist; b) die folgenden Leistungsnachweise vorlegt: Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 2

3 - Leistungsnachweis aus der Einführung in die Betriebswirtschafts-/Personalwirtschaftslehre mit dem Nachweis einer bewerteten Hausarbeit; - Teilnahmenachweise zu den anderen Lehrveranstaltungen des WBS-PdP (Anlage 1) (maximal zulässige Fehlzeit 20 %); c) einen Praktikumsnachweis erbringt und einen Praktikumsbericht vorgelegt hat. 7 Art und Umfang der Prüfung (1) Die Note der Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus a) der Note der Abschlussarbeit (90 %) und b) der Note der Hausarbeit (10 %), die in der Lehrveranstaltung Einführung in die Betriebswirtschafts- /Personalwirtschaftslehre anzufertigen ist. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb der vorgesehenen Frist eine Fragestellung aus dem Kontext des Personalmanagements selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen klar und verständlich darzustellen und die Praxisrelevanz des bearbeiteten Themas herauszustellen. (2) Die Abschlussarbeit kann von jedem in der WBS-PdP lehrenden Dozenten sowie von den Betreuern der Praktika in den Unternehmen vorgeschlagen und betreut werden. Sie wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Dem Kandidaten ist die Gelegenheit gegeben, für das Thema der Abschlussarbeit Vorschläge zu machen. Dabei sollen die Vorschläge bevorzugt berücksichtigt werden, die sich auf ein Problemstellung aus dem Praktikum beziehen. (3) Die Abschlussarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit von maximal drei Kandidaten zugelassen werden, wenn die Anforderungen nach 4 Absatz 1 erfüllt sind. Um eine individuelle Bewertung zu ermöglichen müssen sich die Kandidaten, die die Abschlussarbeit in Gruppenarbeit erstellen, einem abschließenden Kolloquium unterstellen. (4) Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit endet mit der Vorlesungszeit des 2. Studiensemesters des jeweiligen Zuges im weiterbildenden Studium Praxis der Personalarbeit. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Abschlussarbeit innerhalb der vorgegebenen Frist beendet werden kann. 8 Annahme und Bewertung der Abschlussarbeit (1) Die Abschlussarbeit ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses fristgemäß einzureichen. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Der Abgabetermin ist aktenkundig zu machen. Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß eingereicht, gilt sie als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. (2) Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüfern zu begutachten und zu bewerten. Einer der Prüfer soll derjenige sein, der die Arbeit betreut hat. Der zweite Prüfer wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt. Die Note der Abschlussarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Beträgt die Differenz mehr als 2,0-Notenwerte, wird vom Prüfungsausschuss ein dritter Prüfer zur Bewertung bestimmt. Dieser legt die Endnote im Rahmen der vorausgegangenen Bewertung fest. 9 Gleichstellungsklausel Alle aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt. 10 In-Kraft-Treten Die vorliegenden Zugangs- und Verfahrensbestimmungen treten am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündigungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlagen zur Ordnung: 1. Musterstudienplan 2. Muster für das Zertifikat Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 3

4 Anlage 1) Musterstudienplan: Die Veranstaltungen finden in der Regel immer in der Vorlesungszeit in Blockveranstaltungen freitags von bis Uhr und samstags von Uhr bis Uhr statt. Studienplan (Themen) 1. Semester: - Einführungsveranstaltung - Sicher präsentieren wirksam auftreten - Führung und Kommunikation - Individualarbeitsrecht - Personalauswahlverfahren - Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre - Personalbeschaffung, -planung, -betreuung und -anpassung Vorlesungsfreie Zeit - qualifiziert begleitetes 6-10wöchiges Betriebspraktikum 2. Semester: - Beschäftigungsbedingungen: Arbeitszeitorganisation, Arbeitszeit, Entgeltgestaltung - Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Weiterbildung - Grundlagen der Personalwirtschaftslehre - Projektmanagement - Kollektives Arbeitsrecht - Demographischer Wandel, Wissensmanagement - Qualitätsmanagement in der Sozialwirtschaft - Feed-Back-Runde Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 4

5 Anlage 2) aáé råáîéêëáí íbêñìêí ìåççéê séêä~åççéêtáêíëåü~ñíqüωêáåöéåëéksk îéêöéäéå eéêêåöcê~ìxsçêå~ãék~ãéz Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 5 ÖÉÄK~ãxKKzáåxdÉÄìêíëçêíz Ç~ë wéêíáñáâ~í ÑΩêÇÉåÉêÑçÖêÉáÅÜÉå^ÄëÅÜäìëëÇÉëïÉáíÉêÄáäÇÉåÇÉåpíìÇáìãë Ómê~ñáëÇÉêmÉêëçå~ä~êÄÉáíÓ ãáíçéêdéë~ãíåçíéw xkçíéz xpáéöéäz bêñìêíixq~öçéêäéíòíéåmêωñìåöz xråíéêëåüêáñíz xråíéêëåüêáñíz xsçêå~ãék~ãéz xsçêå~ãék~ãéz Vorsitzender des Prüfungsausschusses Verband der Thüringer Wirtschaft e. V.

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