MASTER IN UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND INNOVATION

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1 Studienmanifest MASTER IN UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND INNOVATION Akademisches Jahr 2014/2015 Kurzinfo zum Studiengang Fakultät Wirtschaftswissenschaften (Sitz Bozen) Bachelorklasse LM-77 (Ministerialdekret Nr. 270/2004) Regelstudienzeit Kreditpunkte Unterrichtssprachen 2 Jahre 120 (basierend auf dem European Credit Transfer System) Deutsch, Italienisch, Englisch Zugangstitel Siehe "Zulassungsbedingungen" (Seite 2) Sprachliche Voraussetzungen Studienplätze Auswahlverfahren Bewerbungsschluss 1. Session: 30. April Session: 19. August 2014 Immatrikulationsfrist 15. Oktober 2014 Studiengebühren Niveau C1 in einer Unterrichtssprache und B2 in einer zweiten Unterrichtssprache 30 EU + 5 Nicht-EU Bewertung der Studienleistungen und Motivationsschreiben 1343 Euro pro Jahr Vorlesungsbeginn 29. September 2014 Änderungen vorbehalten

2 DER STUDIENGANG Master in Unternehmensführung und Innovation Masterklasse: LM-77 Dieser zweijährige Masterstudiengang vermittelt den Studierenden Kenntnisse zur Analyse und theoretischen Betrachtung von Unternehmensführung und Innovation aus wirtschaftlicher und führungstechnischer Perspektive. Studieninhalte im Bereich der Unternehmensgründung sind: Bedingungen der Unternehmensgründung, Erkennen neuer Marktchancen sowie Analyse der Human- und der wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen. Innovation wird im Sinne der Fähigkeit, Produkte und Managementprozesse sowie Strategien für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu entwickeln, verstanden. Studieninhalte Unternehmensführung, Quantitative Methoden für Manager, Fortgeschrittene Datenanalyse, Betriebswirtschaftslehre, Innovationsökonomik, Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen und Venture Capital, Versorgungskettenmanagement, Patent- und Urheberrecht, Banken- und Finanzrecht, Innovations- und Wissensmanagement, Produktentwicklung sowie einer der folgenden Kurse: Dienstleistungsinnovation, Internationale Unternehmensführung oder Unternehmensführung für den sozialen Sektor. Es ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Berufsaussichten Absolventen 1 haben unternehmerische Fähigkeiten, Kernkompetenzen in Management, Wirtschaft und Finanzwirtschaft sowie Kenntnisse in der Entwicklung neuer Produkte erworben und verfügen somit über die nötigen Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens. Sie können in Mittel- und Großbetrieben oder in Betrieben des tertiären Sektors in führender Position und in der Verteilung der Ressourcen, als Projektmanager für die Entwicklung neuer Produkte oder als Verantwortliche für Innovation, arbeiten. Auch steht ihnen die Möglichkeit offen, einen berufsbildenden Master der Aufbaustufe oder ein Forschungsdoktorat zu absolvieren. Unterrichtssprachen Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Die Lehrveranstaltungen werden jeweils in einer der drei offiziellen Sprachen abgehalten, wobei der Dozent die Möglichkeit hat, bestimmte Teile davon in den beiden anderen Sprachen abzuhalten. Die Prüfung wird jedoch in der offiziellen Sprache der Lehrveranstaltung abgehalten werden. Höchstzulassungszahl Für das Akademische Jahr 2014/2015 beträgt die Anzahl der Studienplätze: EU-Bürger (und Gleichgestellte) Nicht-EU-Bürger (im Ausland ansässig) 1. Bewerbungssession Bewerbungssession 15 0 Insgesamt 30 5 ZULASSUNGSTITEL Für die Zulassung zum Masterstudiengang müssen die Bewerber 1 im Besitz eines der folgenden Abschlüsse sein: a) Bachelorabschluss(*) in einer der folgenden Klassen oder Nachweis eines anderen im Ausland erworbenen gleichwertigen Studientitels: 1. Ex M.D. 270/04: Bachelor in den Klassen L-18 Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung, L-33 Wirtschaftswissenschaften, 2. Ex. M.D. 509/99: Bachelor in den Klassen n 17 Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung, n 28 Wirtschaftswissenschaften, 3. Studienabschluss beziehungsweise Universitätsdiplom an einer der folgenden Fakultäten nach der vor dem M.D.509/99 geltenden Studienordnung: Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften und Soziologie. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die männliche Sprachform verwendet. Betrachten Sie bitte die weibliche Form als inbegriffen. 2/13

3 (*) Italienische Staatsbürger mit einem ausländischen Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein. UOder: b) Bachelorabschluss oder Universitätsdiplom in einer anderen Laureatsklasse als den vorherigen Laureatsklassen oder Besitz eines anderen gleichwertigen im Ausland erlangten Studientitels sowie das Erreichen folgender Kreditpunkte: - mindestens 12 Kreditpunkte im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre und/oder Volkswirtschaftslehre und/oder Rechtswissenschaften und/oder Statistik/Mathematik und/oder Technologie und Ingenieurwesen Die wissenschaftlich-disziplinären Bereiche, die die oben angegebenen Fachbereiche umfassen und für die Festlegung der Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium als geeignet erachtet werden, sind folgende: Betriebswirtschaftlicher Fachbereich (AGR/01) Wirtschaft und ländliches Schätzungswesen (SECS-P/07) Rechnungswesen (SECS-P/08) Unternehmensführung (SECS-P/09) Betriebliche Finanzwirtschaft (SECS-P/10) Organisation und Führung (SECS-P/11) Ökonomie und Management der Finanzintermediäre (ING-IND/35) Management Science Volkswirtschaftlicher Fachbereich (AGR/01) Wirtschaft und ländliches Schätzungswesen (SECS-P/01) Volkswirtschaftslehre (SECS-P/02) Wirtschaftspolitik (SECS-P/03) Finanzwissenschaften (SECS-P/04) Geschichte der Wirtschaftstheorie (SECS-P/05) Ökonometrie (SECS-P/06) Angewandte Ökonomie (SECS-P/12) Wirtschaftsgeschichte Juristischer Fachbereich (IUS/01) Privatrecht (IUS/02) Vergleichendes Privatrecht (IUS/03) Agrarrecht (IUS/04) Handels- und Gesellschaftsrecht (IUS/05) Wirtschaftsrecht (IUS/07) Arbeitsrecht (IUS/08) Verfassungsrecht (IUS/09) Öffentlichen Rechtes (IUS/10) Verwaltungsrecht (IUS/12) Steuerrecht (IUS/14) Recht der Europäischen Union (IUS/21) Vergleichendes öffentliches Recht Statistisch-mathematischer Fachbereich (SECS-S/01) Statistik (SECS-S/02) Statistik für die experimentelle und technologische Forschung (SECS-S/03) Ökonomische Statistik (SECS-S/05) Sozialwissenschaftliche Statistik (SECS-S/06) Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaften (MAT/01) Mathematische Logik (MAT/02) Algebra (MAT/03) Geometrie (MAT/05) Mathematische Analyse (MAT/06) Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (MAT/09) Verfahrensforschung (INF/01) Informatik Fachbereich Technologie und Ingenieurwesen (ICAR/13) Industriedesign (ICAR/17) Zeichnen 3/13

4 (ING-IND/13) Maschinenelemente (ING-IND/14) Mechanische Konstruktionslehre (ING-IND/15) Technisches Zeichnen (ING-IND/16) Technologie und Verarbeitungssysteme (ING-IND/17) Industrieanlagen (ING-IND/22) Materialwissenschaften (ING-IND/35) Management Science (ING-INF/05) Bearbeitungssysteme der Informationen (INF/01) Informatik Studienanwärter, die nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, können sich bewerben, sofern sie mindestens 150 Kreditpunkte (ECTS), die gemäß Studiengangsregelung des Bachelors der Herkunftsuniversität vorgesehen sind, erworben haben. Jene Bewerber, die im Begriff sind einen unter Buchstabe b) angegebenen Studientitel zu erwerben, müssen zusätzlich die unter Buchstabe b) angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Der Besitz des Studientitels gemäß der Buchstaben a) und b) muss in jedem Fall vor Fälligkeit der Immatrikulationsfrist des betreffenden Akademischen Jahres nachgewiesen werden, bei sonstigem Ausschluss vom Verfahren. Bewerber, die nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden mit Vorbehalt zugelassen. Sollten die Bewerber den Studientitel nach Ablauf der Immatrikulationsfrist erwerben, dann können sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation an den Rektor stellen und sich bis spätestens 19. Dezember 2014 immatrikulieren, sofern noch Plätze frei sind. Bei der Immatrikulation müssen sie den Besitz des Studientitels nachweisen. In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten oder in mehreren Studiengängen derselben Universität zu studieren. Die gleichzeitige Einschreibung an einer Universität und an einer höheren Bildungseinrichtung für Musik und Tanz (z.b., Musikkonservatorium) ist hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich (M.D ; weitere Informationen erhalten Sie im Studentensekretariat). ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN Die offiziellen Unterrichtssprachen sind Italienisch, Deutsch und Englisch und es gelten folgende Anforderungen: SPRACHEN EINGANGSNIVEAU MINDESTENS ABGANGSNIVEAU MINDESTENS 1. Sprache C1 C1 2. Sprache B2 C1 3. Sprache B1 Wer das oben genannte Eingangsniveau nicht nachweist, kann nicht zugelassen werden. Für die Zulassung ist kein spezifisches Sprachniveau in der dritten Unterrichtssprache erforderlich. Ein Erreichen eines B1-Nveaus in der dritten Sprache ist jedoch unabdingbare Voraussetzung, um Prüfungen der Lehrveranstaltungen, die in dieser Sprache abgehalten werden, ablegen zu dürfen. Um das Studium abschließen zu können, müssen die oben genannten Abgangsniveaus erreicht werden. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen besteht aus 6 Niveaus: A1-A2: elementare Sprachverwendung B1-B2: selbständiger Umgang mit der Sprache C1-C2: kompetente Sprachverwendung. NACHWEIS DER SPRACHKOMPETENZEN Die Bewerber müssen sich zunächst im Bewerbungsportal unter registrieren. Dort können sie: - Sprachzertifikate hochladen - Sich zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum anmelden - Das Bewerbungsformular ausfüllen - Ihre Daten auf den neuesten Stand bringen 4/13

5 Sie können die erforderlichen Sprachkompetenzen wie folgt nachweisen: a) Durch Erklärung der Hauptunterrichtssprache der Oberschule im Jahr der Reifeprüfung im Bewerbungsformular, wenn diese einer der offiziellen Unterrichtssprachen der Unibz entspricht (Niveau C1). Der Oberschulabschluss bzw. die Reifeprüfung an einer dreisprachigen Oberschule der ladinischen Ortschaften Südtirols gilt als Nachweis für die deutsche und italienische Sprache (Niveau B2); b) Durch Erklärung im Bewerbungsformular des Abschlusses eines Bachelor- oder Masterstudiums in einer der drei offiziellen Unterrichtssprachen des Studiengangs oder des Abschlusses eines Bacheloroder Masterstudiums an der Unibz*; c) Durch Vorlage eines vom Sprachenzentrum der Unibz anerkannten Sprachzertifikats bzw. nachweises für die betreffenden Sprachen (siehe >Sprachenzentrum): Wenn Sie ein Sprachzertifikat hochladen wollen, schauen Sie bitte vorher in der Liste der Anerkannten Sprachzertifikate auf den Internetseiten des Sprachenzentrums nach, ob Ihr Zertifikat auch anerkannt werden kann. Sie können Ihre Sprachzertifikate und nachweise auch (per Mail und in Form eines PDF-Dokuments) an das Sprachenzentrum senden oder persönlich dort abgeben. Sprachzertifikate können bis zum Bewerbungsschluss (der ersten oder zweiten Bewerbungsphase) eingereicht werden. Die Zertifikate können in folgenden Zeiträumen hochgeladen werden: bis (1. Bewerbungsphase); bis und bis (2. Bewerbungsphase); d) Durch Bestehen einer Sprachprüfung am Sprachenzentrum der Unibz. Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt online im Bewerbungsportal. Termine: o 9., 10. April 2014 (Anmeldung: bis ) o 7., 8., 9. Mai 2014 (Anmeldung: bis ) o 15., 16. Juli 2014 (Anmeldung: bis ) o 21., 22. August 2014 (Anmeldung: bis ). Die Bewerber der ersten Session können bei den ersten zwei Terminen im April und Mai zur Prüfung antreten. Die Bewerber der zweiten Session können bei allen vier Terminen zur Prüfung antreten. Das Ergebnis wird jeweils am Ende der Sprachprüfung mitgeteilt. Im Falle von Zertifikaten und Abschlusszeugnissen, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen erlassen wurden, müssen an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochgeladen werden. Eine Falscherklärung von Seiten des Bewerbers hat strafrechtliche Folgen und kann zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen. Das Sprachenzentrum bietet im Sommer Intensivkurse auf verschiedenen Niveaus an, unter anderem auch Anfängerkurse. Es sind jeweils vier Unterrichtsstunden pro Tag vorgesehen. Nähere Informationen über Fristen, Kosten und Termine finden Sie auf den Internetseiten des Sprachenzentrums. (*) Die Absolventen der zwei- und dreisprachigen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Unibz sowie die Absolventen der ladinischen Abteilung des Laureatsstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Unibz, die am Ende ihres Studiums das Niveau der Sprachkompetenzen in den offiziellen Unterrichtssprachen nicht nachweisen mussten, müssen verpflichtend an einem Einstufungstest teilnehmen, der nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist, sondern darauf abzielt, das Sprachniveau der Bewerber festzustellen. Als Alternative können die besagten Bewerber etwaige Sprachzertifikate bzw. nachweise gemäß besagter Buchstabe c) vorlegen. ONLINE-BEWERBUNG Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal unter Die Bewerber müssen einen Account erstellen, das Online-Formular ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen hochladen. Über dieses Portal müssen sie außerdem ihre Sprachkompetenzen nachweisen und können sich zu den Sprachprüfungen am Sprachenzentrum anmelden. Die Bewerbung ist auch für mehrere Studiengänge möglich. Wer in der 1. Bewerbungsphase keinen Studienplatz erhalten hat, kann sich in der 2. Bewerbungsphase erneut bewerben. Fristen Beginn Ende (Ausschlussfrist!) 1. Bewerbungsphase 10. März April 2014, 12:00 Uhr 2. Bewerbungsphase 5. Mai August 2014, 12:00 Uhr DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN Die Bewerber müssen die erforderlichen Unterlagen im Portal hochladen. Ein Ampelsystem zeigt die Vollständigkeit/Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen an (fehlende Unterlagen werden rot angezeigt). 5/13

6 Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die bis zum Bewerbungsschluss eingereicht wurden. Unvollständige Unterlagen haben den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen: Passfoto in Farbe; gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); weitere Unterlagen, die im Abschnitt Auswahlverfahren beschrieben sind; Wertigkeitserklärung über den Studientitel (nur für Bewerber mit ausländischem Studientitel; wer noch nicht im Besitz der Wertigkeitserklärung ist kann sie spätestens bei der Immatrikulation einreichen); gültige Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich in Italien längerfristig aufhalten) - siehe weiter unten. Die Wertigkeitserklärung (nur für Bewerber mit ausländischem Studientitel) Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen nachweisen, dass sie im Land, in dem sie ihren Studientitel erlangt haben, zu einer Universität zugelassen sind (und zwar zu einem entsprechenden Studium). Sie müssen daher: bei der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland die sog. Wertigkeitserklärung über ihren Studientitel beantragen (diese sollte so früh wie möglich beantragt werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist); die Wertigkeitserklärung spätestens bei der Immatrikulation zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen einreichen. Bewerbung von Nicht-EU-Bürgern Wenn sie sich rechtmäßig in Italien aufhalten (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets vom , n. 286: "permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen, aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl), dann bewerben sie sich direkt an der Universität, wie oben beschrieben, und müssen eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, muss der Verlängerungsantrag beigelegt werden. Achtung: Bewerber, die keine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen, gelten als im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger und müssen daher die Einschreibung über die zuständige italienische Behörde in ihrem Herkunftsland vornehmen. Sind sie hingegen im Ausland ansässig, dann müssen sie zusätzlich einen Antrag auf Bewerbung bei der zuständigen italienischen Auslandsvertretung des Staates einreichen, in welchem sie den Studientitel erlangt haben bzw. erlangen werden. Dabei müssen die vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung vorgeschriebenen Fristen berücksichtigt werden ( Bei fehlender Bewerbung über die Auslandsvertretung ist die an der Universität eingereichte Bewerbung ungültig. Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben! AUSWAHLVERFAHREN Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren. Dabei zählen: a) Notendurchschnitt (max 85 Punkte) - Abgeschlossenes Studium: Endnote (angegeben in 30stel) - Nicht abgeschlossenes Studium: Notendurchschnitt der abgelegten Prüfungen (angegeben in 30stel) Für Studienabschlüsse mit Höchstpunktezahl und Auszeichnung cum laude werden zusätzlich zwei Punkte zugewiesen. b) Motivationsschreiben (max. 10 Punkte) c) Spezifische Studienleistungen: Den Bewerbern werden weitere 5 Punkte zugewiesen, falls sie einen der folgenden Bachelorstudien abgeschlossen haben oder im Begriff sind abzuschließen, oder einen anderen Studientitel besitzen, welcher im Ausland erworben wurde und anerkannt wird: 1. Ex M.D. 270/04: Bachelor in den Klassen o L-07 Zivil- und Umweltingenieurwesen o L-08 Informatik-Ingenieurwesen 6/13

7 o o o o L-09 Industrie- und Maschineningenieurwesen L-18 Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung L-31 Informatik L-33 Wirtschaftswissenschaften 2. Ex. M.D. 509/99: Bachelor in den Klassen o n 8 Zivil- und Umweltingenieurwesen o n 9 Informatik-Ingenieurwesen o n 10 Industrie- und Maschineningenieurwesen o n 17 Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung o n 26 Informatik o n 28 Wirtschaftswissenschaften 3. oder im Besitz der folgenden Voraussetzungen sind: Studienabschluss beziehungsweise Universitätsdiplom nach der vor dem M.D.509/99 geltenden Studienordnung, welcher als gleichwertig mit einer in den vorhergehenden Punkten 1 und 2 aufgelisteten Klassen befunden werden. Bei Punktegleichheit haben jene Bewerber Vorrang, welche die höhere Bachelorabschlussnote haben, falls sie im Besitz des geforderten Studientitels sind, oder die höhere Durchschnittsnote der bestandenen Prüfungen haben, falls sie noch nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind. Bei weiterer Punktegleichheit hat der jüngere Bewerber Vorrang. Bewerber, die noch nicht im Besitz des Studientitels sind und/oder die Prüfungen bestätigen, welche sie noch ablegen müssen, werden mit Vorbehalt in die Rangordnung aufgenommen. Im Bewerbungsportal hochzuladen sind: der Nachweis über den Studientitel: Bewerber, die im Besitz des geforderten Studientitels sind, müssen folgende Unterlagen ins Bewerbungsportal hochladen: - Wenn der Studientitel in Italien erlangt wurde: Diploma supplement oder Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr. 445/2000 über den Besitz der italienischen Laurea, mit Angabe der Abschlussnote, der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der wissenschaftlich-disziplinären Bereiche und der Unterrichtsstunden; - Wenn der Studientitel im Ausland erlangt wurde: Diploma supplement oder Abschlussbestätigung der Herkunftsuniversität (ins Englische zu übersetzen, falls nicht in Englisch, Deutsch oder Italienisch verfasst), mit Angabe der Abschlussnote, der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte und der Unterrichtsstunden. Es müssen außerdem die Beschreibungen der Inhalte der einzelnen Studienfächer beigelegt werden; man empfiehlt die Wertigkeitserklärung oder eine Bestätigung der Universität beizulegen, aus der die Notenskala der Abschlussnote hervorgeht sowie die niedrigste positive Bewertung der Abschlussnote und die höchstmögliche Abschlussnote; Bewerber, die nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, müssen nachweisen, dass sie mindestens 150 Kreditpunkte (ECTS) erlangt haben, die von der Studiengangsregelung der Herkunftsuniversität vorgesehen sind. Dafür müssen sie folgende Unterlagen ins Bewerbungsportal hochladen: - im Falle einer italienischen Universität: Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr. 445/2000 über die im Rahmen der italienischen Laurea abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der wissenschaftlich-disziplinären Bereiche und der Unterrichtsstunden; - im Falle einer ausländischen Universität: Prüfungsbestätigung der Herkunftsuniversität (ins Englische zu übersetzen, falls nicht auf Englisch, Deutsch oder Italienisch verfasst) mit Angabe der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte und der Unterrichtsstunden. Es müssen außerdem die Beschreibungen der Inhalte der einzelnen Studienfächer beigelegt werden sowie eine Bestätigung der Universität mit Beschreibung der Notenskala. Zusätzlich muss das Formular, welches unter dem Link abrufbar ist, ausgefüllt und im Bewerbungsportal als Excel-File hochgeladen werden. 7/13

8 ein computergeschriebenes Motivationsschreiben (Format DIN-A4) im Umfang von max Zeichen mit Zwischenräumen, in welchem die Gründe für die Wahl des Studienganges erläutert werden. ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Unterlagen und erstellt zwei Rangordnungen: eine für Bewerber aus EU-Staaten (und Gleichgestellte) und eine für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger. Die Rangordnungen werden unter veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden. Geplante Veröffentlichung: Für die 1. Session innerhalb 20. Mai Für die 2. Session innerhalb 3. September Falls ein Bewerber laut Rangordnung zu zwei oder mehreren Masterstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zugelassen ist, muss er innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Rangordnungen den Masterstudiengang angeben, für den er auf die Immatrikulation verzichten will. Der Bewerber muss dem Studentensekretariat seine Verzichtserklärung in schriftlicher Form, auch mittels E- Mail, innerhalb der besagten Fristen übermitteln. Diese Verzichtserklärung ist unwiderruflich und ermächtigt das Studentensekretariat, die in der Rangordnung nachfolgend gelisteten Bewerber zu kontaktieren. Sollten Bewerber, die in die Rangordnung aufgenommen wurden, innerhalb der vorgesehenen Frist kein Immatrikulationsgesuch einreichen, kann die Freie Universität Bozen die Gesuche von jenen Bewerbern annehmen, die in der Rangordnung nachfolgen. SICHERUNG DES STUDIENPLATZES FÜR BEWERBER DER ERSTEN SESSION Bewerber, die in der ersten Session zugelassen wurden und sich den Studienplatz in einem Studiengang sichern wollen, müssen Folgendes tun: bis 6. Juni 2014 die erste Rate der Studiengebühren bezahlen (743 ) und die Einzahlungsbestätigung im Studentensekretariat einreichen. Achtung: Es reicht nicht, die Einzahlung vorzunehmen, es ist notwendig, die entsprechende Zahlungsbestätigung persönlich abzugeben oder via zu schicken! Wer diese Frist versäumt, verzichtet damit auf seinen Studienplatz, welcher dem nachfolgenden Studienanwärter der ersten Session angeboten wird. Werden nicht alle Studienplätze der ersten Session besetzt, so werden die freien Plätze in der zweiten Session zusätzlich vergeben. Achtung: Mit der Einzahlung der ersten Rate erwerben die Studienanwärter noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation im August/September. Wer sich durch die Einzahlung den Studienplatz gesichert hat und sich nicht immatrikuliert, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein Studienanwärter die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht besteht oder wenn er im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU- Bürger von der italienischen Auslandsvertretung nicht die erforderlichen Dokumente erhält. IMMATRIKULATION Bewerber, die für mehrere Studiengänge einen Studienplatz erhalten haben, können sich nur in einen Studiengang immatrikulieren. Durch die Immatrikulation verlieren sie das Anrecht darauf, sich in einen anderen Studiengang zu immatrikulieren oder in der Rangliste desselben nachzurücken. Fristen Beginn Ende (Ausschlussfrist!) Für Bewerber der 1. Session 1. August 15. Oktober 2014, 12:00 Uhr Für Bewerber der 2. Session 3. September 15. Oktober 2014, 12:00 Uhr Das Gesuch ist im Studentensekretariat in Bozen persönlich einzureichen. Dem Gesuch beizulegen sind: Einzahlungsbestätigung über die erste Rate der Studiengebühren (sofern nicht im Mai/Juni eingereicht) Wer: alle 8/13

9 Original der Wertigkeitserklärung über den Universitätsabschluss, die vom zuständigen italienischen Konsulat im Ausland ausgestellt wird nur Bewerber mit ausländischem Studientitel Original oder beglaubigte Kopie des Abschlussdiploms nur Bewerber mit ausländischem Studientitel Amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse an nur Bewerber mit ausländischem Studientitel deutschsprachigen Universitäten) Aufenthaltserlaubnis für Italien Nur Nicht-EU-Bürger Kopie des Antrags auf Studienortswechsel ( domanda di trasferimento ) Nur Studierende, die von einer anderen italienischen Universität zur Freien Universität Bozen wechseln möchten Es wird empfohlen, sich möglichst früh zu immatrikulieren und nicht kurz vor Ablauf der Frist. Wer die Frist versäumt, verliert den Studienplatz und dieser wird dem in der Rangordnung nachfolgenden Bewerber angeboten. Die Namen der Nachrückenden werden unter bekannt gegeben. STUDIENGEBÜHREN Die Studiengebühren betragen für das Akademische Jahr 2014/2015 insgesamt und sind mittels Banküberweisung zu entrichten. Fristen für die Bezahlung 1. Rate (743 )* 2. Rate (600 ) Für Bewerber der 1. Session bis 6. Juni 2014 bis 31. März 2015 Für Bewerber der 2. Session bei der Immatrikulation bis 31. März 2015 * beinhaltet die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu 143 und die Stempelmarke zu 16, die virtuell eingehoben wird. Die Bezahlung der 1. Rate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wer die Studiengebühren nicht einzahlt, darf weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen. Wer das Studium abbricht, sich exmatrikuliert oder vom Studium ausgeschlossen wird, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben: Studierende mit einer Behinderung ab 66%: dafür müssen sie zu Beginn des Akademischen Jahres ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen. Ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten. Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten (siehe unten). ANERKENNUNG VON KREDITPUNKTEN Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der Freien Universität Bozen inhaltlich äquivalent sind. Auf Ansuchen des Studierenden werden diese vom Studiengangsrat überprüft und - falls anerkannt - in die Studienlaufbahn eingefügt. Der Antrag auf Anerkennung muss innerhalb der von der Fakultät festgelegten Frist gestellt werden. STUDIENBERATUNG Die Studienberatung der Freien Universität Bozen informiert über das Lehrangebot der einzelnen Fakultäten und steht Studienanwärtern bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. In den InfoPoints in Bozen und Brixen liegt Informationsmaterial zu den einzelnen Studiengängen zur Einsicht und Mitnahme aus. Für Interessierte werden auch Einzelberatungen angeboten. Adresse und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. 9/13

10 STUDIERENDE MIT BEHINDERUNG UND STUDIERENDE MIT LERNSCHWIERIGKEITEN Studierende mit Behinderungen und Studierende mit Lernschwierigkeiten können sich mit spezifischen Fragen und Problemen vor und während ihres gesamten Studiums an die Studienberatung wenden. Die Studienberatung trägt dafür Sorge, dass die Aufnahmeprüfungen behindertengerecht organisiert werden und den Studierenden besondere technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Um die erwähnten Unterstützungsmaßnahmen garantieren zu können, müssen sich diese mindestens einen Monat vor der jeweiligen Aufnahmeprüfung an die Studienberatung wenden. Des Weiteren gewährt die Abteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozen besondere Formen der Unterstützung (siehe Adressen und Telefonnummern auf der letzten Seite). Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren finden sich im Teil Studiengebühren. STUDIENBEIHILFEN UND WOHNHEIMPLÄTZE Das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozen ist zuständig für: - Die Vergabe von Heimplätzen: Die Antragstellung beginnt am Mittwoch, den 9. April Es ist ratsam, rechtzeitig, also schon vor der Bewerbung bzw. bevor das Ergebnis des Zulassungsverfahrens vorliegt, anzusuchen, da die Zuweisung in chronologischer Reihenfolge erfolgt. Nähere Informationen zum Anmeldemodus werden ab Mitte März im Serviceportal der Autonomen Provinz Bozen verfügbar sein: > Fördermaßnahmen für Studierende > Wohnmöglichkeiten in Südtirol. - Studienbeihilfen: Die Bewerber können sich bei Fragen zur Gewährung von Studienbeihilfen an das Amt für Hochschulförderung oder auch an die Mitarbeiter der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wenden: sie informieren, beraten und sind bei der Online-Gesuchstellung behilflich. - Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium. Adressen und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. 10/13

11 STUDIENPLAN Der Masterstudiengang in Unternehmensführung und Innovation sieht 11 Lehrveranstaltungen mit insgesamt 87 Kreditpunkten (KP) vor. Dazu kommen noch 33 KP, die sich folgendermaßen zusammensetzen: 12 KP für Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studierenden, vorausgesetzt dass diese inhaltlich mit dem Studiengang vereinbar sind (*) 15 KP für die Abschlussarbeit 6 KP für ein Pflichtpraktikum (*) Der Fakultätsrat beschließt jährlich ein internes Angebot an Wahlfächern. Der Arbeitsaufwand wird mit 25 Stunden pro Kreditpunkt (KP) festgesetzt. Der Zeitaufwand, der dem Studierenden für persönliche Studien und andere individuelle Ausbildungstätigkeiten zur Verfügung steht, liegt zwischen 13 und 19 Stunden pro Kreditpunkt (KP). Der Fakultätsrat beschließt jährlich die Quote der gesamten für den Frontalunterricht vorgesehenen Stundenverpflichtung aufgrund der spezifischen didaktischen Bedürfnisse der einzelnen Bildungsaktivitäten, wobei die Mindestanzahl der Stunden für das Studium und für andere individuelle Bildungsaktivitäten gemäß Art. 5, 2. Absatz des MD vom gewährleistet wird. Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen (Deutsch/Italienisch/Englisch) wird zu Beginn des akademischen Jahres bekannt gegeben. Die Studierenden müssen die Kenntnis der offiziellen Unterrichtssprache der Lehrveranstaltung mindestens auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) belegen, um die entsprechende Prüfung ablegen zu dürfen. Sämtliche Lehrveranstaltungen finden am Sitz der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Hauptgebäude der Freien Universität Bozen, Universitätsplatz 1, statt. Der Stundenplan mit Angaben über Ort und Zeit der einzelnen Lehrveranstaltungen ist auf den Internetseiten der Universität abrufbar. Grundfächer KP 1. Studienjahr Innovationsökonomik (modular) M-1 Managementorientierte Ökonomie 6 M-2 Innovationsökonomik 6 12 Statistische Methoden für Manager 6 Entrepreneurship & Unternehmensführung (modular) M-1 Grundlagen des Entrepreneurship 8 M-2 Neuproduktentwicklung und -Design 6 Fortgeschrittene Datenanalyse 6 Lean Entrepreneurship 6 Fachtypische Lehrveranstaltung* 6 Fachtypische Lehrveranstaltung* 6 2. Studienjahr Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen und Venture Capital 9 Patent- und Urheberrecht sowie Banken- und Finanzrecht 8 Entrepreneurship - Seminar 7 Innovationsmanagement 7 *Fachtypische Lehrveranstaltungen: Die Studierenden müssen zwei der nachfolgenden Aktivitäten/Prüfungen (12 KP) wählen. Fächer KP Marktforschung 6 Marketing B2B und Sales Management 6 NPE (Neuproduktentwicklung) - Projekt 6 Auch wenn keine einführenden Lehrveranstaltungen vorgesehen sind, kann der Dozent die Teilnahme an Lehrveranstaltungen empfehlen, die als Vorbereitung auf den in seiner Veranstaltung behandelten Stoff als sinnvoll erachtet werden /13

12 TERMINKALENDER 2014/15 1.Session Bewerbung Sprachprüfungen (Anmeldung: ) (Anmeldung: ) Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren innerhalb Immatrikulation * 2.Session Bewerbung Sprachprüfungen (Anmeldung: ) (Anmeldung: ) (Anmeldung: ) (Anmeldung: ) Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen innerhalb Immatrikulation * Sommersprachkurse - B2 - Anfänger und B (Anmeldeschluss ) (Anmeldeschluss ) 1. Semester Lehrbetrieb Außerordentliche Prüfungssession Weihnachtsferien Lehrbetrieb Prüfungen Semester Lehrbetrieb Osterferien Lehrbetrieb Außerordentliche Prüfungssession Prüfungen Herbstsession Prüfungen Prüfungen Ordentliche Session: ist für alle Fakultäten verbindlich. Außerordentliche Session: kann von einer Fakultät beliebig, auch nur für bestimmte Studiengänge bzw. Prüfungen, aktiviert werden. *Bewerber, die nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden mit Vorbehalt zugelassen. Sollten sie den Studientitel nach Ablauf der Immatrikulationsfrist erwerben, dann können sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation an den Rektor stellen und können sich bis spätestens 19. Dezember 2014 immatrikulieren, sofern noch Plätze frei sind. 12/13

13 FÜR WEITERE AUSKÜNFTE: WER? WAS? WO? WANN? Studienberatung Tel Allgemeine Infos und Studienberatung, ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten, Wohnmöglichkeiten In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A 1. Stock Büro A1.01 Infopoint In Brixen: Regensburger Allee Stock Büro 2.12 Di + Do 14:00-16:00 Mi + Fr 10:00-12:30 Do 14:00-16:00 und nach Vereinbarung Studentensekretariat Tel student.secretariat@unibz.it Online-Bewerbung, Immatrikulation, Studiengebühren Bozen Universitätsplatz 1 Gebäude B 1.Stock Büro B1.10 Mo + Mi + Fr 09:00-12:00 Di + Do 14:00-16:00 Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Tel schoolofeconomics@unibz.it Auswahlverfahren, Ranglisten, Didaktik Bozen Universitätsplatz 1 Gebäude E 4. Stock Büro E4.02 Mo 10:00-12:00 / 13:30-16:30 Mi 10:00-12:00 / 14:00-16:00 Do 10:00-12:00 Fr 13:30-16:30 Sprachenzentrum Tel language.centre@unibz.it Hochladen der Sprachnachweise online, Anmeldung zu Sprachprüfungen, Sprachkurse In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A 1. Stock Büro A1.01 Infopoint Di + Do 14:00-16:00 Mi + Fr 10:00-12:30 In Brixen: Regensburger Allee Stock Büro 2.12 Do 10:00-12:00 (von Oktober bis April) Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Autonome Provinz Bozen Tel / hochschulfoerderung@provinz.bz.it Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) Tel bz@asus.sh Studienbeihilfen, Wohnheimplätze Allgemeine Informationen, Support beim Ausfüllen des Antrags auf Studienbeihilfe Bozen Andreas-Hofer-Straße, Stock Büro 209, 213, 216 (Beihilfen) Büro 214 (Wohnheime) Bozen Kapuzinergasse 2 Erdgeschoss Mo + Di + Mi + Fr 09:00-12:00 Do 08:30-13:00 /14:00-17:30 Mo - Do 09:00-12:30 / 14:00-17:00 Fr 09:00-12:30 13/13

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