Die besten Wünsche zum bevorstehenden. Osterfest. wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Lutherstadt Wittenberg.

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1 Jahrgang 12 Donnerstag, den 24. März 2005 Nummer 6 Frohes Osterfest Die besten Wünsche zum bevorstehenden Osterfest wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Lutherstadt Wittenberg EckhardNaumann Oberbürgermeister Hier und Heute: S. 3: Amtliche Bekanntmachungen S. 8: Informationen aus dem Rathaus S. 11: Kultur aktuell S. 12: Informationen der Schulen und Bildungsträger S. 13: Geburtstage S. 13: Vereine und Verbände S. 14: Veranstaltungen - ANZEIGE - Tel / haar creativ-studio Bürgermeisterstraße Wittenberg Öffnungszeiten Mo - Mi Uhr Do - Fr Uhr Sa nach Vereinbarung April-Angebot: COCKTAILPA RT Y im HC haar creativ-studio Jeden Donnerstag und Freitag im April sind wir von Uhr für Euch da! Ab Uhr starten wir unsere Cocktailparty mit 20 % Rabatt auf jede Dienstleistung! COCKTAILS GRATIS! Termine ab sofort! Friend Card mit 20 % Rabatt 3093/14/12-05

2 wittenberg.de Nr. 6/2005 Neues Rathaus Lutherstraße 56 Jörg Schindler Rechtsanwalt Sternstraße Lutherstadt Wittenberg Telefon: Fax: AKKU SCHLAPP? Handel & Vertrieb von Akkus und Batterien für fast jedes Gerät Akkus prüfen AKKUfit Akkus aufbereiten Juristenstraße Wittenberg Akkus ersetzen Tel / individuelle Spezialakkus Fax / Kostengünstige Massivhäuser 4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, HWR schlüsselfertig (Maler u. Fußboden in EL) ,00 inkl. Architektur, Erdarbeiten, Bodenplatte, Brennwerttherme, Bauschuttentsorgung Grundstücke in Wittenberg ab 48,- /m 2, vollerschlossen Auf Wunsch zahlen Sie die 1. Rate erst bei Baugenehmigung Außenwände massiv kein Styropor EFH Turmalin - Variante 1 Herr Eick, Berliner Straße 1, Wittenberg, Telefon 03491/ Bürgerbüro Montag bis Donnerstag von 8.30 bis Uhr Freitag von 8.30 bis Uhr Sonnabend von 9.30 bis Uhr Sie erreichen uns Telefon: 03491/ Fax-Nummer: 03491/ Bürgertelefon nach Dienstschluss Stadtverwaltung oder Sie besuchen eines unserer Bürgerbüros in den Ortsteilen Pratau (Wittenberger Str. 10), Tel / Donnerstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Reinsdorf (Schulplatz 5), Tel / Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Seegrehna (Lindenstraße 13), Tel /20201 Mittwoch von bis Uhr Nudersdorf (Dobiener Straße 1), Tel /75120 Montag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Wittenberg-Information, Tel / Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr Samstag bis Uhr Sonntag bis Uhr Öffnungszeiten Schwimmhalle Piesteritz (Parkstr. 40), Tel.: 03491/ (geänderte Öffnungszeiten in den Winterferien) Montag und Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Warmbadezeit bis Uhr Samstag 9.00 bis Uhr Gesundheitsschwimmen Sonntag und bis Uhr Frauenbaden Eintrittspreise Erwachsene für 2 Std. 2,50 EURO Ermäßigte für 2 Std. 2,00 EURO Hauptbibliothek (Schlossstr. 7), 03491/ Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag bis Uhr Mittwoch geschlossen weitere Zweigbibliotheken gibt es in den Ortsteilen Friedrichstadt, Piesteritz, Pratau und Seegrehna Schiedsstelle: Lutherstraße 56, Raum 127 Dienstag von bis Uhr Weltkulturerbestätten, Museen und Ausstellungen Familienanzeigen bequem übers Internet buchen! www. wittich.de Lutherhaus Tel /42030 April - Oktober: täglich 9.00 bis Uhr Melanchthonhaus Tel / April bis Oktober täglich bis Uhr Stadtkirche St. Marien Tel / Predigtkirche Luthers, Cranach-Altar November - April Montag bis Samstag bis Uhr Sonntag von bis Uhr Bei Proben zu Konzerten ist keine Führung möglich. Schlosskirche Allerheiligen 03491/ Thesentür, Gräber Luthers und Melanchthons November bis April Montag bis Samstag bis Uhr Sonntag bis Uhr Achtung! An folgenden Tagen ist keine Führung in der Kirche möglich: Dienstag Orgelkonzert bis Uhr Mittwoch Mittagsandacht bis Uhr Cranach-Haus, Markt 4, Tel / Montag geschlossen Dienstag bis Samstag von bis Uhr Sonntag und Feiertage von bis Uhr Altes Rathaus - Ausstellung, Tel / Dienstag bis Sonntag von bis Uhr Städtische Sammlungen, Tel / Museum für Natur- und Völkerkunde Schlossplatz Dienstag bis Sonntag von 9.00 bis Uhr Städtische Sammlung Bereiche Stadtarchäologie und Stadtgeschichte Dienstag von (nach Vereinbarung) 9.00 bis Uhr bis Uhr Bereich Stadtarchiv Dienstag und Mittwoch von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Wittenbergerhaus der Geschichte, Tel / Dienstag bis Freitag von bis Uhr Samstag/Sonntag und Feiertage bis Uhr Näheres zu Ausstellungen unter der Rubrik Veranstaltungen

3 Nr. 6/ wittenberg.de Amtliche Bekanntmachungen Am Montag, dem 4. April 2005, findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 9. Sitzung des Ausschusses Bau, Planung, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft der Lutherstadt Wittenberg statt. Ort Dobiener Straße 1, Nudersdorf Raum Grundschule Nudersdorf, Versammlungsraum beteiligte Gremien: Ausschuss Bau, Planung, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Vor-Ort-Begehung im Ortsteil Nudersdorf (16.30 Uhr) Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Informationen des Vorsitzenden und der Verwaltung - Information zum Planungsstand Stadteingang Ost 5. Informationen zum Stand Landesplan/Regionalplan 6. Informationen zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung 7. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Bauangelegenheiten Mitteilungen und Anfragen Schildhauer, Ausschussvorsitzender Am Dienstag, dem 5. April 2005, findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 10. Sitzung des Ausschusses Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergabe der Lutherstadt Wittenberg statt. Ort Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg Raum Aufenthaltsraum des Neuen Rathauses beteiligte Gremien: Ausschuss Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergabe Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Informationen zur Haushaltskonsolidierung/Stand Überarbeitung Dienstanweisung Stadtkasse 5. Informationen über bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgaben 6. Kreditrahmenbeschluss 2005 für den Entwässerungsbetrieb der Lutherstadt Wittenberg - Vorlagen-Nr. 21/ Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Vergabeangelegenheiten Mitteilungen und Anfragen Loos, Ausschussvorsitzender Am Donnerstag, dem 7. April 2005, findet um Uhr die öffentl./nichtöffentliche 8. Sitzung des Hauptausschusses der Lutherstadt Wittenberg statt. Ort Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg Raum Aufenthaltsraum des Neuen Rathauses beteiligte Gremien: Hauptausschuss Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: Niederschriftskontrolle Grundstücksangelegenheiten Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Personalangelegenheiten Mitteilungen und Anfragen Naumann Ausschussvorsitzender Folgende Beschlüsse wurden in der 9. Stadtratssitzung am gefasst Änderung des Beschlusses Nr. I/ über die Benutzungsentgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg nach dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (KiBeG) vom Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt nachfolgende Änderungen der Benutzungsentgelte für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder der Lutherstadt Wittenberg: 1. In der Bezugszeile des Beschlusses werden die Worte Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (KiBeG) durch die Worte Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz- KiFöG) ersetzt. 2. In Punkt 1 wird vor dem Abschnitt Hort folgender Satz eingefügt: Die Gewährung der ermäßigten Benutzungsentgelte für Mehrkindfamilien gilt grundsätzlich nur, soweit diese keinen Anspruch auf Übernahme der Benutzungsentgelte durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe oder andere Leistungsträger haben. 3. Punkt 1 Abschnitt Hort erhält folgende Fassung: Hort Eltern, die lediglich eine Frühhortbetreuung benötigen, erhalten die Möglichkeit, 2 Stunden täglich zu vereinbaren. Diese Regelung ist nur für den Frühhort möglich. (Block I) Eltern, die wahlweise eine Hortbetreuung vor und/oder nach der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren eine Betreuung von täglich 4 bzw. 20 Stunden pro Woche. Diese 20 Wochenstunden können in Absprache mit dem jeweiligen Hort variabel festgelegt werden (Block II). Eltern, die länger betreuen lassen wollen, können darüber hinaus 5/25 Stunden und 6/30 Stunden schultäglich vereinbaren.

4 wittenberg.de Nr. 6/2005 Stunden 1-Kind- 2-Kind- 3-Kind täglich Familie Familie Familie Entgelt pro Entgelt pro Entgelt pro Kind und Kind und Kind und Monat Monat Monat 70 % des Basis- 50 % des Basisbetrages betrages Regelbetreuung (schultäglich) 2 20,00 14,00 10,00 (nur Frühhort) 4 40,00 28,00 20, ,00 35,00 25, ,00 42,00 30,00 Ferienbetreuung Entgelt pro Entgelt pro Entgelt pro Kind und Kind und Kind und Woche Woche Woche 4 10,00 7,00 5, ,50 8,75 6, ,00 10,50 7, ,50 12,25 8, ,00 14,00 10, ,50 15,75 11, ,00 17,50 12,50 Gezählt werden alle Kinder einer Familie, die eine Tageseinrichtung für Kinder in der Lutherstadt Wittenberg besuchen. Ab dem 4. Kind wird kein Benutzungsentgelt mehr erhoben. Eine verminderte Inanspruchnahme der vereinbarten Betreuungszeit führt nicht zu einer Reduzierung der Entgelte. Falls Eltern unterschiedliche tägliche Betreuungszeiten wünschen, ist eine feste Vereinbarung von unterschiedlichen täglichen Betreuungszeiten an den einzelnen Wochentagen oder eine Betreuung an einzelnen Wochentagen möglich. Die für das Hortentgelt maßgebliche Betreuungszeit wird in diesen Fällen ermittelt, indem alle Betreuungszeiten der Woche addiert, durch 5 dividiert und das Ergebnis auf den nächsten ganzzahligen Wert erhöht wird. Während der Ferienzeit ist bei einer Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden täglich bzw. 20 Stunden wöchentlich nur eine wochenweise Inanspruchnahme der Hortbetreuung möglich. Eltern, deren Kind/er bereits im Hort angemeldet sind, zahlen nur die jeweilige Differenz zu ihrem regulären Benutzungsentgelt zusätzlich. Die Gewährung der ermäßigten Benutzungsentgelte für Mehrkindfamilien gilt grundsätzlich nur, soweit diese keinen Anspruch auf Übernahme der Benutzungsentgelte durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe oder andere Leistungsträger haben. 4. Punkt 2 erhält folgende Fassung: Bei einer rechtzeitig angemeldeten Urlaubsinanspruchnahme während der vom Träger festgelegten Schließzeiten der Einrichtung wird das jeweilige Benutzungsentgelt ab 5 zusammenhängenden Urlaubstagen (ohne Wochenendtage) für jeden Urlaubstag um 1/20-stel ermäßigt. Eine Ermäßigung kann für höchstens 20 Betreuungstage im Kalenderjahr gewährt werden. Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag hin zugelassen werden. Ein Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub während der Schließzeit der Einrichtung nicht ermöglichen kann. 5. Punkt 3 erhält folgende Fassung: Die Lutherstadt Wittenberg kann auf besonders begründeten Antrag hin eine gesonderte Ermäßigung gewähren, wenn die Belastung für die Eltern zu einer unzumutbaren Härte führen würde und andere Sozialleistungsträger keine Leistungen erbringen. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung werden die Bestimmungen des SGB Xll (Sozialhilfe) sinngemäß angewandt. Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Kostenübernahme beim örtlichen Träger der Jugendhilfe gestellt wurde und aus rechtlichen Gründen abschlägig beschieden wurde. Bis zur Entscheidung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe werden die Benutzungsentgelte anteilig gestundet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Ermäßigung durch die Lutherstadt Wittenberg besteht nicht. 6. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom in Kraft. Mehrheitlich angenommen Enthaltungen: 3 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 für den Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 für den Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg laut Anlage. Mehrheitlich angenommen Enthaltungen: 1 Neue Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Elbaue/Heiderand Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt: Die Verbandssatzung des AZV Elbaue-Heiderand (Arbeitsstand: ) liegt vor und wird zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich angenommen Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 8 Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung)/Abwägung und Satzungsbeschluss Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt: 1. das Abwägungsergebnis zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung), 2. das Abwägungsergebnis mitzuteilen, 3. die Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung). Einstimmig angenommen 1. Änderungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Ablösebeträgen für die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzablösesatzung) vom Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Ablösebeträgen für die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzablösesatzung) vom Einstimmig angenommen Neustrukturierung städtischer Beteiligungen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dem Grunde nach: 1. Der Beschluss des Stadtrates Nr. I/ vom 24. September 1997, Pkt. 1 (Anlage 1 ) wird abschließend vollzogen. Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH gründen als Tochtergesellschaft eine Bäder GmbH. Diese betreibt zukünftig die Schwimmhalle und das Freibad in Piesteritz durch Betriebsübergang nach 613 a BGB. 2. Die Lutherstadt Wittenberg verkauft das erforderliche Anlagevermögen an die Bäder GmbH entsprechend der Empfehlung des WIBERA - Vermerkes vom (Anlage 2). Der Erlös aus dem Verkauf ist einer Sonderrücklage im städtischen Haushalt zuzuführen.

5 Nr. 6/ wittenberg.de 3. Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH werden beauftragt, die Bäder GmbH mit dem erforderlichen Stammkapital auszustatten sowie einen Betrag in die Kapitalrücklage einzulegen, der mindestens dem Kaufpreis des Anlagevermögens entspricht. 4. Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH übernimmt mit ihren Organen die Funktion einer Holding gemäß Anlage 3. Die entsprechenden Gesellschaftsverträge sind anzupassen und dem Stadtrat vorzulegen. Einstimmig angenommen Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 15 mit ca m 2 der Flur 50 in der Gemarkung Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 15 mit ca m 2 der Flur 50 in der Gemarkung Wittenberg. Mehrheitlich angenommen Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 5 Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 287/17 mit ca. 500 m 2 der Flur 57 in der Gemarkung Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließ den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 287/17 mit einer Größe von ca. 500 m 2 der Flur 57 in der Gemarkung Wittenberg. Einstimmig angenommen Verkauf des Flurstückes 178 der Flur 11 in der Gemarkung Pratau Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf des Flurstückes 178 mit 340 m 2 der Flur 11 in der Gemarkung Pratau. Einstimmig angenommen Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 468/1 mit ca. 100 m 2 der Flur 65 in der Gemarkung Wittenberg Beschlussnummer: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer ca. 100 m 2 großen Teilfläche des Flurstückes 468/1 der Flur 65 in der Gemarkung Wittenberg. Mehrheitlich angenommen Enthaltungen: 1 Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) Aufgrund des 90 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 90 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Februar 2001 (GVBl. LSA S. 50) in der zurzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das gesamte Stadtgebiet. 2 Notwendige Stellplätze (1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen oder anderen Anlagen und Einrichtungen nach 1 Abs. 1 BauO LSA (Vorhaben) sind Stellplätze im Sinne des 53 Abs. 1 Satz 1 der BauO LSA nach Maßgabe der folgenden Tabelle nachzuweisen: Nr. Vorhaben Zahl der Stellplätze (Stpl.) Anteil für Besucherinnen oder Besucher in v. H. 1. Wohngebäude 1.1. Einfamilienhäuser 1-2 Stpl. je Wohnung Wochenend- und Ferienhäuser 1 Stpl. je Wohnung Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1-1,5 Stpl. je Wohnung Gebäude mit Altenwohnungen 0,5 Stpl. je Wohnung Kinder- und Jugendwohnheime 1 Stpl. je Betten, jedoch mindestens 2 Stpl Studentenwohnheime 1 Stpl. je 2 bis 3 Betten Schwesternwohnheime 1 Stpl. je 3 bis 5 Betten, jedoch mindestens 3 Stpl Arbeitnehmerwohnheime 1 Stpl. je 2 bis 4 Betten, jedoch mindestens 3 Stpl Altenwohnheime, Altenheime 1 Stpl. je 8 bis 15 Betten, jedoch mindestens 3 Stpl Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1. Büro- und Verwaltungsräume 1 Stpl. je 30 bis 40 m 2 Nutzfläche, Allgemein jedoch mindestens 1 Stpl Räume mit erheblichem 1 Stpl. je 20 bis 30 m 2 Nutzfläche, Besucherverkehr (Schalter-, jedoch mindestens 3 Stpl. 75 Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dergleichen)

6 wittenberg.de Nr. 6/ Nr. Vorhaben Zahl der Stellplätze (Stpl.) Anteil für Besucherinnen oder Besucher in v. H. 3. Verkaufsstätten 3.1. Läden, Geschäftshäuser 1. Stpl. je 30 bis 40 m 2 Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stpl. je Laden Geschäftshäuser mit geringem 1 Stpl. je 50 m 2 Verkaufsnutz- Besucherverkehr fläche, jedoch mindestens 1 Stpl Großflächige Einzelhandels- 1 Stpl. je 10 bis 20 m 2 betriebe außerhalb von Kern- Verkaufsnutzfläche 90 gebieten 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen 4.1. Versammlungsstätten von 1 Stpl. je 5 Sitzplätze 90 überörtlicher Bedeuung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 4.2. Sonstige Versammlungsstätten 1 Stpl. je 5 bis 10 Sitzplätze 90 (z. B. Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle) 4.3. Gemeindekirchen 1 Stpl. je 20 bis 30 Sitzplätze Kirchen von überörtlicher 1 Stpl. je 10 bis 20 Sitzplätze 90 Bedeutung 5. Sportstätten 5.1. Sportplätze ohne Besucher- 1 Stpl. je 250 m 2 Sportfläche - plätze (z. B. Trainingsplätze) 5.2. Sportplätze und Sportstadien 1 Stpl. je 250 m 2 Sportfläche, mit Besucherplätzen zusätzlich 1 Stpl. je 10 bis 15 Besucherplätze Spiel- und Sporthallen ohne 1 Stpl. je 50 m 2 Hallenfläche - Besucherplätze 5.4. Spiel- und Sporthallen mit 1 Stpl. je 50 m 2 Hallenfläche, Besucherplätzen zusätzlich 1 Stpl. je 10 bis 15 Besucherplätze Freibäder und Freiluftbäder 1 Stpl. je 200 bis 300 m 2 Grundstücksfläche Hallenbäder ohne Besucher- 1 Stpl. je 5 bis 10 Kleiderablagen - plätze 5.7. Hallenbäder mit Besucher- 1 Stpl. je 5 bis 10 Kleiderablagen, plätzen zusätzlich 1 Stpl. je 10 bis 15 Besucherplätze Tennisplätze ohne Besucher- 4 Stpl. je Spielfeld - plätze 5.9. Tennisplätze mit Besucher- 4 Stpl. je Spielfeld, zusätzlich plätzen 1 Stpl. je 10 bis 15 Besucherplätze Minigolfplätze 6 Stpl. je Minigolfanlage Kegel- und Bowlingbahnen 4 Stpl. je Bahn Bootshäuser und Bootsliege- 1 Stpl. je 2 bis 5 Boote - plätze 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1. Gaststätten von örtlicher 1 Stpl. je 8 bis 12 Sitzplätze 75 Bedeutung 6.2. Gaststätten von überörtlicher 1 Stpl. je 4 bis 8 Sitzplätze 75 Bedeutung 6.3. Hotels, Pensionen, Kurheime 1 Stpl. je 2 bis 6 Betten, für und andere Beherbergungs- zugehörigen Restaurationsbetrieb betriebe Zuschlag nach Nr. 6.1 oder Jugendherbergen 1 Stpl. je 10 Betten Krankenanstalten 7.1. Universitätskliniken 1 Stpl. je 2 bis 3 Betten Krankenhäuser von über- 1 Stpl. je 3 bis 4 Betten 60 örtlicher Bedeutung (z. B. Schwerpunktkrankenhäuser), Privatkliniken 7.3. Krankenhäuser von örtlicher 1 Stpl. je 4 bis 6 Betten 60 Bedeutung 7.4. Sanatorien, Kuranstalten, 1 Stpl. je 2 bis 4 Betten 25 Anstalten für langfristige Kranke 7.5. Altenpflegeheime 1 Stpl. je 6 bis 10 Betten 75

7 Nr. 6/ wittenberg.de Nr. Vorhaben Zahl der Stellplätze (Stpl.) Anteil für Besucherinnen oder Besucher in v. H. 8. Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1. Grundschulen 1 Stpl. je 30 Schülerinnen oder Schüler Sonstige allgemeinbildende 1 Stpl. je 25 Schülerinnen oder Schulen, Berufsschulen, Schüler, zusätzlich - Berufsfachschulen 1 Stpl. je 5 bis 10 Schülerinnen oder Schüler über 18 Jahre 8.3. Sonderschulen für Behinderte 1 Stpl. je 15 Schülerinnen oder Schüler Fachhochschulen, Hochschulen 1 Stpl. je 2 bis 4 Studierende Kindergärten, Kindertages- 1 Stpl. je 20 bis 30 Kinder, stätten und dergleichen jedoch mindestens 2 Stpl Jugendfreizeitheime und 1 Stpl. je 15 Besucherplätze - dergleichen 9. Gewerbliche Anlagen 9.1. Handwerks- und Industrie- 1 Stpl. je 50 bis 70 m 2 Nutzfläche betriebe oder je 3 Beschäftigte Lagerräume, Lagerplätze, 1 Stpl. je 80 bis 100 m 2 Nutzfläche Ausstellungs- und Verkaufs- oder je 3 Beschäftigte - plätze 9.3. Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand Tankstellen mit Pflegeplätzen 5 Stpl Automatische Kraftfahrzeug- 5 Stpl. - waschanlagen 9.6. Kraftfahrzeugwaschanlagen 2 Stpl. je Waschanlage - zur Selbstbedienung 10. Verschiedenes Kleingartenanlagen 1 Stpl. je 3 Kleingärten Friedhöfe 1 Stpl. je 2000 m 2 Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stpl Spiel- und Automatenhallen 1 Stpl. je 20 m 2 Spielhallenfläche, jedoch mindestens 3 Stpl. - Bei der Errichtung von baulichen Anlagen oder anderen Anlagen und Einrichtungen nach 1 Abs. 1 BauO LSA, die in der Tabelle nicht erfasst sind, ist der Stellplatzbedarf nach den Verhältnissen im Einzelfall unter entsprechender Berücksichtigung der Richtzahlen für Verkehrsquellen mit vergleichbarem Stellplatzbedarf nach der Tabelle zu ermitteln. (2) Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An- oder Auslieferungsverkehr ist eine ausreichende Zahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen vorzusehen. Dies gilt auch für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch Autobusse zu erwarten ist. (3) Der Stellplatzbedarf ist nach den für das Vorhaben maßgebenden Werten nach Absatz 1 zu berechnen. Ergibt sich dabei in den Fällen der Nummern 9.1 und 9.2 ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, ist die Zahl der Beschäftigten zu Grunde zu legen. (4) Soweit in der Tabelle nach Absatz 1 Spalte 3 ein Rahmen angegeben ist, sind bei der Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze die örtlichen Verhältnisse und die besonderen Eigenheiten des Vorhabens zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 ist die Zahl der notwendigen Stellplätze zu erhöhen oder zu vermindern, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse, die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs oder die besondere Art oder Nutzung der baulichen Anlagen dies erfordern oder gestatten. (5) Bei baulichen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist der Stellplatzbedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Bei Anlagen mit Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größeren Stellplatzbedarf maßgebend. (6) Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen nach Abs. 1 oder Teilen davon, sind Stellplätze nur für den Mehrbedarf nachzuweisen. Der Mehrbedarf errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Mindestbedarf der geänderten Anlage und dem Bedarf der Anlage vor der Änderung. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. 3 In-Kraft-Treten Lutherstadt Wittenberg, den Naumann Oberbürgermeister

8 wittenberg.de Nr. 6/ Änderungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Ablösebeträgen für die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzablösesatzung) vom Auf Grund der 6 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBI. LSA S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 53 Abs. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 09. Februar 2001 (GVBI. LSA S. 50) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Stellplatzablösesatzung vom beschlossen: I. Inhaltliche Änderung 1. 1 Abs. 1 Satz 1: 53 Abs. 7 BauO LSA wird ersetzt durch 53 Abs. 2 BauO LSA wird erweitert mit Absatz 3 (3) Bei der Ermittlung des Geldbetrages bleiben die ersten acht Stellplätze außer Betracht Satz 1: 53 Abs. 7 BauO LSA wird ersetzt durch 53 Abs. 2 BauO LSA Die Gebietszone 3 wird ab um die neuen Ortsteile Nudersdorf und Schmilkendorf erweitert Satz 1: 53 Abs. 7 BauO LSA wird ersetzt durch 53 Abs. 2 BauO LSA. II. In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Lutherstadt Wittenberg, den Naumann Oberbürgermeister Impressum Die neue Brücke Amtsblatt für den kommunalen Bereich der Lutherstadt Wittenberg Das Amtsblatt erscheint 14täglich, jeweils freitags in den geraden Wochen - Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) , Telefax: (03535) , Telefax-Redaktion: (03535) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg, Herr Eckhard Naumann, Lutherstr. 56, Lutherstadt Wittenberg Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge der Rubriken Heimatgeschichte, Vereine und Verbände sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion Die neue Brücke übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Berger, Funktel.:01 71 / Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen aus dem Rathaus Landesausstellung 2005 Zum wiederholten Mal präsentierte sich die Lutherstadt Wittenberg auf der Landesbauausstellung in Magdeburg. Die 15. Landesbauausstellung bot auch in diesem Jahr jedem Bauinteressierten ein umfangreiches Spektrum. Drei Tage konnten sich Fachbesucher und private Bauherren bei über 100 Ausstellern über die neuesten Bautrends aufklären lassen. Hersteller, Händler, Bauunternehmer aber auch Ministerien, Ämter und Städte präsentierten ihre neuesten Vorhaben und Projekte. Wittenberg war eine von acht Städten, die zum Thema Stadtumbau und Internationale Bauausstellung informierten. Der Minister für Wohnungsbau und Verkehr, Karl Heinz Daehre, eröffnete die Ausstellung und nahm sich bei seinem traditionellen Rundgang Zeit für die IBA Städte. Am Wittenberger Stand informierte der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Jochen Kirchner, den Minister über den aktuellen Stand der IBA und des Stadtumbaus in der Lutherstadt Wittenberg. Die IBA als Werkzeug des Stadtumbaus ist für unsere Altstadt ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung, erläuterte der Fachbereichsleiter. Arbeitsgruppen, so Kirchner weiter, beschäftigen sich mit den Schwerpunkten nördlicher- östlicher und westlicher Stadteingang. Dabei spielen die Brennpunkte, Arsenalplatz, Amtshäuser, Schloss und der Bereich Lutherhaus/Augusteum nicht nur eine städtebauliche Rolle. Kerngedanke der Arbeitsgruppen ist, die Impulse dieser Orte, die von Forschung und Bildung aber auch von Jugend, Wohnen, Tourismus und Kultur geprägt sind, zu verstärken. Einer für alle, alle für einen Zukünftig können die Wittenbergerinnen und Wittenberger mit einem Museumsausweis alle Museen und Sammlungen in der Lutherstadt besuchen. Für einen Jahrespreis von 20 Euro kann dann jeder Eigentümer dieses Ausweises, so oft er möchte, den an der Aktion beteiligten Einrichtungen einen Besuch abstatten. Auf diese gemeinsame Eintrittskarte einigten sich in der vergangenen Woche die Mitglieder des Arbeitskreises Museum und folgten damit einem Vorschlag von Bürgermeister Dr. Volkmar Kunze. Der Museumsausweis ist jeweils für ein Jahr gültig. Die Ermäßigungen durch den Wittenberger Familienpass bleiben davon unberührt. Wann der Museumsausweis im Bürgerbüro der Stadtverwaltung oder in der Wittenberg-Information zu erwerben ist, wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben. Öffnungszeiten der Schwimmhalle Piesteritz in den Osterferien vom bis zum Montag, d Dienstag, d Mittwoch, d Donnerstag, d Karfreitag, d Samstag, d Ostersonntag, d Ostermontag, d Dienstag, d Mittwoch, d Donnerstag, d Freitag, d Uhr Uhr Uhr Uhr geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Uhr Uhr Uhr Uhr

9 Ortsteilbibliothek Prautau Wittenberger Str. 10 Tel.: Öffnungszeiten Do Uhr Ortsteilbilbliothek Seegrehna Lindenstr. 13 Te.: /20201 Öffnungszeiten Mi Uhr Anmeldung: Erwachsene mit gültigem Personalausweis, Pass; Kinder u. Jugendliche mit ausgefülltem Anmeldeformular (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten); Inhaber des Familien- u. Sozialpasses mit gültigem Nachweis. Entrichten einer Bibliotheksbenutzungsgebühr: Erwachsene ab 18 Jahre Für 12 Monate 10,00 Für 3 Monate 3,00 Kinder u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Inhaber des Familienu. Sozialpasses Für 12 Monate 5,00 Für 3 Monate 1,50 Stadtbibliothek Lutherstadt Wittenberg - die öffentliche Bibliothek für BürgerInnen - Medienangebot: rd Medien darunter Hauptbibliothek Schloßstr. 7 Tel.: 03491/ Fax: / Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr Uhr ca Romane ca Kinder- und Jugendbücher ca Sach- und Fachbücher ca MC, CD, CD-ROM, Videos, DVD, Gesellschaftsspiele 73 Zeischriftentitel Stadtteilbibliothek (Kinder- und Jugendbibliothek), Friedrichstadt Schulstr. 42a Tel.: 03491/ Öffnungszeiten Mo., Do., Fr Uhr Di Uhr Uhr Kostenloser Service: Stadtteilbibliothek Piesteritz Fritz-Heckert-Str. 2 Tel.: 03491/ Öffnungszeiten Mo Uhr Die., Do Uhr - Anmeldung - Auskunft, Beratung - Ausleihe von Medien - Leihfristverlängerung - PC-Katalog - Leseplätze - Veranstaltungen nach Terminabsprache Kostenpflichtiger Service: - Vorbestellungen - Fernleihe (bundesweit) - Münzkopierer (s/w) - Internet Nr. 6/ wittenberg.de

10 wittenberg.de Nr. 6/2005 Informationen der Stadtbibliothek Neuerwerbungen Ab sofort stehen den Lesern der Stadtbibliothek Wittenberg wieder zahlreiche neue Bücher zum Ausleihen zur Verfügung. Es handelt sich um Titel, nach denen in letzter Zeit schon sehr häufig gefragt wurde wie beispielsweise das Guinnes-Buch der Rekorde 2005, Biografien von berühmten Persönlichkeiten wie Bill Clinton, Thomas Gottschalk, Udo Jürgens und Lieselotte Pulver. Weiterhin von Christoph Hein Landnahme sowie Helmut Sakowskis Die Geliebte des Hochmeisters. Hakan Nesser, Henning Mankell und Petra Hammesfahr sind auch mit einigen neuen Titeln vertreten. Pons Reisewörterbücher und Sprachführer mit interkulturellen Tipps kann man nun für den Urlaub nach Griechenland, Thailand, China, Bulgarien und in die Türkei ausleihen. Ebenso interessant und informativ ist ein Atlas mit integriertem Lexikon über die Länder Europas. Landkarten und ein jeweiliger kurzer Abriss zu den Themen Landschaft, Klima, Bevölkerung, Geschichte, Politik, Wirtschaft und Tourismus verschaffen einem einen umfassenden Überblick über die einzelnen Länder. Auf großes Interesse dürfte auch das Buch Mein Recht als Patient - Ein Fall für Escher stoßen. Mit einer beiliegenden CD-ROM informiert es unter anderem zu Fragen des Hausarztmodells, zur Praxisgebühr, zu den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen und zur Häuslichen Pflege. So gelingt es in der Küche ist ein Buch in dem auch die vermeintlich perfekteste Hausfrau noch wertvolle Tipps und Hinweise finden kann. Dies und noch zahlreiche andere neue Medien können zu den Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von bis Uhr in der Schloßstraße 7 entliehen werden. Förderpreis - soziales Engagement Lutherstadt Wittenberg - Gemeinsam aktiv - Lust auf andere... Veranstalter: Kontaktstelle der Selbsthilfegruppen, sozialen Vereine und Initiativen in der Lutherstadt Wittenberg in Zusammenarbeit mit dem Forum Gesundheit für Wittenberg Kurzbeschreibung: Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, in den Vereinen, den Selbsthilfegruppen und Initiativen, ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Um dieses bürgerschaftliche, ehrenamtliche oder freiwillige Engagement zu fördern, vergibt der Veranstalter gemeinschaftlich den Förderpreis für das soziale Engagement mit dem Motto: Gemeinsam Aktiv..., Lust auf andere... Dabei sollen innovative und richtungsweisende Konzepte in der Praxis gefördert werden um, sie in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken und hervorzuheben. Teilnehmende: Teilnehmen können Selbsthilfegruppen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten, soziale Vereinigungen sowie Initiativen aus dem Bereich Soziales, Sport, Kultur und Wissenschaft. Sie sollen auf lokaler Ebene tätig sein und Weisungsunabhängig ihre Aufgaben gestalten können sowie eine kontinuierliche, zielgerichtete Arbeit geleistet haben bzw. modellhafte Projekte realisieren möchten. Bewerbungskriterien: Die Teilnehmer reichen ihre formlosen Wettbewerbsunterlagen nebst einem Kosten- und Finanzierungsplan ein, aus dem hervorgehen soll, inwiefern sie innovative und richtungweisende Konzepte zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt oder umgesetzt haben bzw. deren Umsetzung anstreben. Bewerbungen können in zwei Kategorien abgegeben werden: 1.) bereits durchgeführte bzw. laufende, innovative Projekte mit sozialem Engagement und nachhaltiger Zielsetzung, 2.) beabsichtigte Projekte mit bürgerschaftlichen Engagement und der Zielsetzung der nachhaltigen gesundheitlichen Prävention Bewerbungsfrist: Die formlosen Unterlagen sind bis zum bei der Kontaktstelle der Selbsthilfegruppen, sozialen Vereine & Initiativen der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, einzureichen. Preisverleihung: Mai 2005 Sonstiges: Die Schirmherrschaft für den Förderpreis obliegt Eckhard Naumann, Oberbürgermeister Lutherstadt Wittenberg Öffentliche Ausschreibung Mai 2005 Bundesweiter Wettbewerb um die besten Projektideen Projektmittel für soziokulturelle Initiativen und Vereine Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur entwickelt und erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Damit will der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen ermöglichen. Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine sind aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Anträge für das zweite Halbjahr 2005 zu stellen. Einsendeschluss ist der 1. Mai 2005 (es gilt das Datum des Poststempels). Anfang Juli 2005 entscheidet das Kuratorium des Fonds abschließend über die eingegangenen Anträge. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel des Fonds durch die Kulturstiftung des Bundes stehen für die zweite Vergaberunde dieses Jahres noch Fördermittel in Höhe von Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zur Antragstellung und die Antragsvordrucke für die Mittelvergabe 2004 können über die Geschäftsstelle des Fonds oder über folgende Internet-Adresse bezogen werden: Fonds Soziokultur Weberstraße Bonn Tel Fax: info@fonds-soziokultur.de info@wittich-herzberg.de Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Karin Berger berät Sie gern. Amtsblätter Beilagen Broschüren Prospekte Zeitungen Funk: 0171 /

11 Nr. 6/ wittenberg.de Kultur aktuell Anhaltischer Besucherring am Dessauer Theater Günter Anton Theaterfahrten nach Dessau im April An drei Tagen im April bietet der Anhaltische Besucherring Fahrten zum Anhaltischen Theater Dessau an: Am steht Uhr die musikalische Komödie Happy End auf dem Spielplan. Der Theaterbus fährt Uhr im Wittenberger Stadtgebiet ab. Am 3. April, Uhr, kommt es in Dessau zur Aufführung des Ballettklassikers Dornröschen. Zu der Musik von Peter Tschaikowski schuf Lan Linkens eine Choreografie, die dem Märchen der Brüder Grimm folgt. An diesem Tag wird der Theaterbus Uhr in Zahna abfahren und ab Uhr können alle Theaterfreunde aus Wittenberg zusteigen. Verdis Oper Louise Miller nach Schillers Kabale und Liebe gelangt in einer Neuinszenierung von Johannes Felsenstein am , Uhr zur Aufführung. An diesem Abend fährt der Theaterbus wieder Uhr in Wittenberg ab. Karten für die Busfahrten sind im Scalar-Verkehrsbüro in der Mauerstraße erhältlich. Anfragen und Kartenwünsche zum Spielplan des Dessauer Theaters nimmt der Besucherring unter der Rufnummer 0340/ gern entgegen. Jubiläumstournee Jahre - Der Traumzauberbaum mit Lacky, Moosmutzel und Agga Knack Sonnabend, Lutherstadt Wittenberg, Theater Wittenberg Beginn: Uhr Kartenvorverkauf und tel. Bestellungen: - Kartentelefon Theater Wittenberg: Tel.: 03491/ MZ-Service-Center, Collegienhof 74, Wittenberg, Tel.: 03491/ Verbo Solo, Collegienstraße 32, Wittenberg, Tel.: 03491/ Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e. V. Schloßplatz 1d, Lutherstadt Wittenberg Telefon: (03491) , Fax: (03491) Ev-Akademie-Wittenberg@t-online.de 2. April 2005 (Sa.), Uhr Lebenswege Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D. Leitung: Friedrich Schorlemmer Film Das Mädchen mit dem Perlenohrring im Studiokino im KTC Am Mittwoch, dem 6. April 2005, um Uhr lädt die Cranachstiftung ins Studiokino ins KTC, in die Wilhelm-Weber-Straße in die Lutherstadt Wittenberg ein. Zur Aufführung kommt der englisch/luxemburgische Film Das Mädchen mit dem Perlenohrring aus dem Jahr Delft 1665: Im goldenen Zeitalter der niederländischen Malerei nimmt die 17-jährige Griet (Scarlett Johansson) im vornehmen Hause Vermeer eine Stelle als Magd an. Zu ihren Aufgaben gehört es, das Atelier des verschlossenen Künstlers (Colin Firth), welches außer ihm selbst kein Mitglied des kinderreichen Haushaltes betreten darf, sauber zu halten. Griet ist fasziniert von den Werken Vermeers, der im Laufe der Zeit eine besondere Beziehung zu ihr aufbaut und sie in die Geheimnisse seiner Kunst einweiht. Als sie schließlich sogar die kostbaren Farben herstellen darf, ist die Hausherrin mehr als ungehalten. Zudem hat der lüsterne Mäzen Vermeers (Tom Wilkinson) ein Auge auf sie geworfen. Karten für die Filmvorstellung gibt es an der Abendkasse! Reinhard Lausch Rundherum - Geschichte einer Weltreise Auf Grund der großen Nachfrage kommt am Donnerstag, dem 7. April 2005, um Uhr der Abenteurer Thomas Meixner noch einmal mit seiner Live-Dia-Show Rundherum - Geschichte einer Weltriese ins Restaurant Alte Canzley, Schlossplatz 3 in die Lutherstadt Wittenberg. Die Olympischen Spiele in Sydney mit dem Fahrrad zu erreichen, war unsprünglich das Ziel des damals 32-jährigen Wolfners. Mit Empfehlungsschreiben des Nationales Olympischen Komitees, Verabschiedung durch Landrat, Bürgermeister, Freunde und Familie begab sich Thomas Meixner am 1. Mai 1968 mit über einem Zentner Gepäck auf seinem Rad, das er auf den Namen Else taufte, auf Abenteuerreise, die drei Jahre und sieben Monate dauern sollte. Lieber gescheitert als unversucht war sein Reisemotto. Gescheitert ist er nie, denn trotz etlicher Negativerlebnisse, wie etwa eine schwere Infektion in Indien oder ein versuchter Raubüberfall in Equador, kehrte er mit seiner Else glücklich am 2. Dezember 2001 wieder in seine Heimatstadt Wolfen (Landkreis Bitterfeld) zurück. Über einen baldigen Ankündigungsbeitrag mit Foto wären wir sehr erfreut. Alle weiteren Infos finden Sie in der Anlage. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße! Tom Wielgohs (Management Reinhard Lakomy) Reinhard Lakomy-Konzert-Management

12 wittenberg.de Nr. 6/2005 Informationen der Schulen und Bildungsträger Grundschule Nudersdorf Grundschule des Monats Unsere Grundschule hatte sich auf beworben, als Grundschule des Monats gewählt zu werden. Voller Stolz können wir nun im Internet unter unsere Schule finden. Schüler und Lehrer sind gleichermaßen stolz über diesen Erfolg. Zu finden ist die Schulhomepage unter U. Höse Kursangebote Frühjahrssemester 2005 kvhs Wittenberg informiert! Die neue Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel - Nichts Neues auf dem Etikett Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Biologische Gärten Beginn: Fr., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Erbrecht Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Grundkurs Tabellenkalkulation mit Excel 2000 Beginn: Fr., , Uhr, insgesamt 32 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Internet für Einsteiger Senioren Beginn: Di., , Uhr, insgesamt 16 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Ebay - Online-Handel Beginn: Di., , 8.30 Uhr, insgesamt 12 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Tipps für die Online-Bewerbung Online-Bewerbung, aber wie? Beginn: Di., , 8.30 Uhr, insgesamt 8 Ustd., kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Kräuter in Vergangenheit und heute In diesem Seminar erfahren Sie Wissenswertes und Informatives über die Geschichte der Kräuter als Heil- und Gewürzpflanzen und ihren Weg in unsere Gärten. Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich der Frage, was beim Pflanzen, Sammeln, Haltbarmachen, Aufbewahren und Verwerten zu beachten ist. Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 2 Ustd., kvhs, G.-Scholl-Str. 4/7 Zeichnen mit dem Bleistift Beginn: Mo., , Uhr, 10 x 2 Ustd. kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Keramik für den Sommer, Thema: Duftlampe Nützliches und Schönes für Garten, Hof oder Terrasse - dabei handwerkliche Fähigkeiten erproben, die Fantasie spielen lassen und neue Gestaltungsideen finden. Sie bekommen Ihre Keramik hart gebrannt (wasserdicht), aber unglasiert zurück. Über Möglichkeiten der farbigen Gestaltung werden Sie im Kurs informiert. Beginn: Sa., , 8.00 Uhr, 1 x 6 Ustd., Atelier am Luthersbrunnen 30 Interessenten melden sich in der kvhs Wittenberg, G.-Scholl- Str. 4/7 oder unter der Tel.-Nr / URANIA Lutherstadt Wittenberg e. V. Tel. (03491) (Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr) Mittwoch, Uhr Englisch Aufbaukurs IC, noch freie Plätze Uhr Englisch Revisions- und Konsolidierungskurs noch freie Plätze Uhr Englisch Aufbaukurs IIIC Veranstaltungsort: Kulturbund, Schulstr. 68 Donnerstag, Uhr Englisch Grundkurs IIA Uhr Englisch Refresher- und Konversationskurs noch freie Plätze Freitag, Uhr Englisch Grundkurs IID Sonnabend, Uhr Kolleg: Das Sultanat Oman Veranstaltungsort: Hundertwasserschule Montag, Uhr Englisch Grundkurs IA Neuer Kurs für Anfänger Neueinsteiger herzlich willkommen Dienstag, Uhr Heiteres Gehirntraining mit Herrn Dr. Nitze Veranstaltungsort: Kulturbund, Schulstr. 68 Mittwoch, Uhr Englisch Aufbaukurs IC, noch freie Plätze Uhr Englisch Revisions- und Konsolidierungskurs noch freie Plätze Uhr Englisch Aufbaukurs IIIC Donnerstag, Uhr Englisch Aufbaukurs IIA Uhr Englisch Refresher- und Konversationskurs noch freie Plätze Freitag, Uhr Englisch Grundkurs IID Sonnabend, Uhr Kolleg: Literaturgeschichte der frühen BRD Veranstaltungsort: Hundertwasserschule Verkehrssicherheit geht alle an! Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Wittenberg e. V. Schulung für Kraftfahrer Im Teuchler Hof in Teuchel beginnt am , um Uhr ein Schulungsprogramm 4 x 2 Stunden für ältere aktive Kraftfahrer. Die Teilnahme ist kostenlos. Frauen sind auch herzlich eingeladen. Es werden Teilnehmerkarten ausgegeben. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 8. April 2005 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 31. März 2005

13 Nr. 6/ wittenberg.de Geburtstage Vereine und Verbände Neuer Kurs Telefonseelsorge Herzlichen Glückwunsch Den 98. Geburtstag begeht Frau Irmingard Löwe Den 95. Geburtstag begehen Frau Elisabeth Fehse Frau Elena Neimann Den 93. Geburtstag begeht Frau Anna Neige Frau Helene Gudd Den 91. Geburtstag begehen Frau Maria Schneider Frau Erna Blank Frau Gertrud Straach Den 85. Geburtstag begehen Herr Johannes Kupny Frau Elisabeth Lorenz Frau Hildegard Knape Herr Walter Schanzenbach Frau Käte Linsner Frau Else Ruske Frau Hildegard Rößler Frau Gertrud Klemm Herr Heinz Sprock Frau Else Oehme Den 80. Geburtstag begehen Frau Alwine Gebhardt Frau Edith Koppe Frau Irma Staats Frau Käthe Schumann Herr Hans Reinhardt Frau Hildegard Klopsch Frau Elfriede Schade Frau Anneliese Stiesch Den 75. Geburtstag begehen Herr Heinz Thumann Herr Franz Keil Frau Margarete Krüger Herr Kurt Naue Frau Brunhilde Richter Frau Inge Haseloff Frau Elfriede Mentz Frau Elfriede Gehrke Herr Richard Triska Herr Joachim Burgsdorf Die Telefonseelsorge Dessau, die in diesem Jahr 10 Jahre besteht, sucht für die Dienststellen Dessau und Wittenberg wieder Ehrenamtliche. Telefonseelsorge richtet sich an alle Menschen, die Seelsorge und Beratung suchen. Sie ist rund um die Uhr erreichbar und anonym. Ein Anruf bei der Telefonseelsorge ist gebührenfrei. Nur durch das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelingt es der Telefonseelsorge dieses Angebot aufrechtzuerhalten. Unsere Ehrenamtlichen sind geschult, nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und erhalten Supervision. Am 11. Mai findet in Dessau ein Auswahltag für den nächsten Ausbildungskurs statt, der am 23. Mai, Uhr beginnt, vierzehntäglich stattfindet und im März 2006 endet. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei der TS Dessau, Postfach 1375, Dessau, Tel , Fax Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. Ferienreisen in den Pfingst- und Sommerferien In den Pfingstferien nach Bexhill/Südengland und London oder in den Sommerferien für eine Woche an den Werbellinsee bei Joachimsthal - für Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren das Ferienerlebnis! Wer Lust hat, mit uns eine Zeit seiner Ferien zu verleben, meldet sich bitte bei der: Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. Fleischerstraße Wittenberg (Tel./Fax: 03491/403450) DRK-Kreisverband Wittenberg e. V. - Kursangebot Erste Hilfe am Kind Wer Kinder hat oder betreut, weiß aus Erfahrung, dass Temperament und Bewegungsdrang oft kaum zu zügeln sind. Kinder klettern auf höchste Bäume, spielen an Gewässern und stürzen sich unbekümmert mit dem Fahrrad oder den Inline-Skatern in den dicksten Straßenverkehr. Da ist schnell ein kleines Unglück passiert. Meist geht es mit Schrammen oder blauen Flecken glimpflich ab - aber manchmal kann es leider auch zu ernsten Notfällen kommen, bei denen Sie schnell handeln müssen. Zu wissen, was im Fall des Falles zu tun ist, kann enorm beruhigen. Dieser Kurs soll Ihnen dabei helfen, Ihre Kenntnise wieder aufzufrischen und auf Besonderheiten aufmerksam zu werden, die man bei Erste-Hilfe-Maßnahmen an Kindern beachten muss. Wenn Sie z. B. in der Verantwortung als werdende Eltern, Eltern, Großeltern, Tagesmutter, Babysitter oder als Au-pair-Mädchen usw. stehen, sich also für eine Teilnehme am Kurs interessieren, dann melden Sie sich an bei Frau Sperling unter Tel.: 03491/ Der nächste freie Kurs findet am und am , jeweils von Uhr im Schulungsraum des DRK-Kreisverbandes Wittenberg e. V., Am Alten Bahnhof 11, in Wittenberg statt.

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