"KLARE REGELN ERLEICHTERN DAS ZUSAMMENLEBEN" ZUSAMMENFASSUNG DER DERZEIT AM BG XVIII GELTENDEN, DEN UNTERRICHT UND DAS SCHULLEBEN BETREFFENDEN

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1 "KLARE REGELN ERLEICHTERN DAS ZUSAMMENLEBEN" ZUSAMMENFASSUNG DER DERZEIT AM BG XVIII GELTENDEN, DEN UNTERRICHT UND DAS SCHULLEBEN BETREFFENDEN VORGANGSWEISEN UND REGELN SGA-Beschlüsse, Beschlüsse von Dienststellenversammlungen und Anordnungen der Direktion November 2013

2 Inhaltsverzeichnis AUFSICHT... 3 DISZIPLINARAUSSCHUSS... 3 EXKURSIONEN / LEHRAUSGÄNGE... 3 GANGAUFSICHT... 3 HAUSORDNUNG... 4 HOFAUFSICHT / HOFPAUSE... 4 JAHRGANGSTHEMEN... 4 KLASSENBUCH... 4 LEHRAUSGÄNGE... 4 PAUSENAUFSICHT... 4 PERSONALVERTRETUNG... 4 PROJEKTWOCHEN... 5 RAUCHEN... 5 RAUMPLAN... 5 RELIGIONSAUFSICHT... 5 SCHULARBEITEN... 5 SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS... 5 SCHULVERANSTALTUNGEN MEHRTÄGIG... 5 SPORTWOCHEN... 7 SPRACHWOCHEN... 7 SUPPLIERUNGEN / VERTRETUNGEN... 7 TESTS... 7 UNTERRICHTSENDE... 8 VERLASSEN DES SCHULHAUSES... 8 ZUSPÄTKOMMEN... 8 HAUSORDNUNG November 2013

3 AUFSICHT SchülerInnen, die nicht am regulären Unterricht teilnehmen, werden durch die Administration anderen Klassen zugeteilt. DISZIPLINARAUSSCHUSS Wenn ein Schüler/eine Schülerin seine/ihre Pflichten ( 43) wiederholt verletzt oder seine/ihre MitschülerInnen gefährdet und die im Schulunterrichtsgesetz 47 vorgesehenen Erziehungsmittel nicht erfolgreich sind, kann vor einer Disziplinarkonferenz ein Disziplinarausschuss durch den Direktor/die Direktorin oder durch den Antrag von 3 Mitgliedern des SGA einberufen werden. Der Disziplinarausschuss besteht aus Direktorin 3 Lehrerpersonen: o Klassenvorstand o o Vertrauenslehrperson des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin, 1 weitere Lehrerperson (Die Lehrpersonen des SGA nominieren mit Mehrheitsbeschluss ihren Vertreter/ihre Vertreterin in den Disziplinarausschuss. Es kann auch eine Lehrperson nominiert werden, die nicht LehrervertreterIn ist.) 3 ElternvertreterInnen: o 1 KlassenelternvertreterIn der betroffenen Klasse, o 2 ElternvertreterInnen aus dem SGA 3 SchülervertreterInnen: o KlassensprecherIn, o SchulsprecherIn o 1 SchülervertreterIn aus dem SGA Der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin und eine/ein Erziehungsberechtigte/r werden zu der Sitzung des Disziplinarausschusses eingeladen. Der Disziplinarausschuss soll versuchen, durch Anhören aller Beteiligten das Problem zu klären, zu bereinigen und entsprechende Maßnahmen zur Wiedergutmachung festzusetzen. Der Disziplinarausschuss kann auch der Klassenkonferenz oder der Schulkonferenz Maßnahmen vorschlagen. EXKURSIONEN / LEHRAUSGÄNGE In allen Fällen muss - in der Direktion angefragt werden (Karteikarte) - nach Erteilung der Bewilligung auf dem entsprechenden Formular (Sekretariat) die Unterschriften der LehrerInnen, denen Stunden entfallen, eingeholt werden ( Zur Kenntnis genommen, kein Einwand ) und dieses in der Administration abgegeben werden (mindestens eine Woche vor dem Termin). Bei Einwänden liegt die Entscheidung über die Durchführung der Exkursion bei der Schulleitung. GANGAUFSICHT Siehe Pausenaufsicht! November 2013

4 HAUSORDNUNG Siehe ANHANG! HOFAUFSICHT / HOFPAUSE Die Hofpause findet das ganze Schuljahr über statt. Sperre des Hofes bei Unbenutzbarkeit durch die Direktion! Im Hof ist das Spielen mit Geräten der Pausenkiste erlaubt! (SGA - Beschluss vom , siehe Hausordnung) JAHRGANGSTHEMEN In den jeweiligen Schulstufen werden durch Schwerpunktthemen Akzente gesetzt: 1. Klasse: BEWEGTES MITEINANDER 2. Klasse: ZU NEUEN SPHÄREN 3. Klasse: INTERKULTURELLE BEGEGNUNGEN 4. Klasse: ENTWICKLUNG, FORTSCHRITT, ZUKUNFT 5. Klasse: MEDIEN UND KOMMUNIKATION 6. Klasse: DEMOKRATIE LEBEN 7. Klasse: SPRACHE IN KULTUR UND WIRTSCHAFT 8. Klasse: ZUKUNFTSPERSPEKTIVE WISSENSVIELFALT KLASSENBUCH Tests und Schulveranstaltungen sind durch die veranstaltenden Lehrpersonen sowohl vorne im Klassenbuch als auch an den betreffenden Tagen unter "Anmerkungen" einzutragen! LEHRAUSGÄNGE Siehe EXKURSIONEN / LEHRAUSGÄNGE! PAUSENAUFSICHT In den Pausen bleiben alle Fenster geschlossen! (siehe Hausordnung) Das Benützen von CD-Playern / Radios in den Pausen ist in Zimmerlautstärke gestattet. (SGA-Beschluss vom ) In den Gängen (nicht jedoch im Bereich von Stiegen) ist unter Rücksichtnahme auf andere das Spielen mit kleinen Softbällen (nicht aber mit anderen Gegenständen) erlaubt. Siehe auch HOFAUFSICHT / HOFPAUSE! PERSONALVERTRETUNG Mitteilungen der Personalvertretung sind im hinteren Konferenzzimmer ausgehängt November 2013

5 PROJEKTWOCHEN Siehe SCHULVERANSTALTUNGEN - MEHRTÄGIG! RAUCHEN Rauchen ist am Schulgelände (Gebäude, Hof, Bereich vor der Schule) verboten. (siehe Hausordnung) RAUMPLAN Der Raumplan ist in den Klassen ausgehängt. Der Raumplan muss unbedingt eingehalten werden, auch in Supplierstunden! Kurzfristige Änderungen müssen jedenfalls in der Administration gemeldet werden. RELIGIONSAUFSICHT SchülerInnen der Unterstufe, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden entweder durch die Administration anderen Klassen zugeteilt oder es wird eine eigene Religionsaufsicht eingerichtet. SCHULARBEITEN Eine Schularbeitsstatistik ist nach der Korrektur der Schularbeiten ehestmöglich im Ordner im Konferenzzimmer einzutragen. Schularbeiten sind durch die veranstaltenden Lehrpersonen im Klassenbuch an den betreffenden Tagen unter "Anmerkungen" einzutragen. Der Schularbeitskalender ist durch den Klassenvorstand im Klassenbuch einzutragen! Terminänderungen von Schularbeiten müssen nach Genehmigung der Direktion in der Administration und beim Klassenvorstand bekannt gegeben und im Klassenbuch vermerkt werden! SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS Die Ausschreibung und Tagesordnung von SGA-Sitzungen sowie die Beschlussprotokolle (Zusammenfassung der gefassten Beschlüsse) werden im Konferenzzimmer und im Direktionsgang ausgehängt. SCHULVERANSTALTUNGEN MEHRTÄGIG Das Rahmenprogramm für mehrtägige Schulveranstaltungen sieht vor: Unterstufe: 2. Klasse: Wintersportwoche 3. Klasse: Wintersportwoche 4. Klasse: eventuell Projektwoche oder Sprachwoche November 2013

6 Oberstufe: 5. Klasse: 1 mehrtägige Schulveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt 6. Klasse: 1 mehrtägige Schulveranstaltung, optional mit sprachlichem, sportlichem oder kulturellem Schwerpunkt 7. Klasse: 1 mehrtägige Schulveranstaltung mit sprachlichem Schwerpunkt Vorzugsweise sollten Sportwochen und Sprachwochen angeboten werden; erst bei Nichtzustandekommen sollte nach Alternativen, z.b. Kulturwoche, gesucht werden. Eine rechtzeitige Planung für mehrtägige Schulveranstaltungen ist für den Schulbetrieb von größter Bedeutung. Vorschläge für mögliche Projektwochen in der gesamten Oberstufe sind zunächst seitens der ProfessorInnen im Rahmen der Klassenteamsitzungen der 5. Klassen vorzulegen. Protokolle dieser Sitzungen werden der Direktion vorgelegt; Eltern werden im Rahmen der Elternabende in der 3. Schulwoche über diese Grobplanung informiert. Für die erste SGA-Sitzung im Schuljahr sollen alle Anträge für mehrtägige Schulveranstaltungen im 2. Semester desselben Schuljahres (einschließlich Abschlusstage der 4. Klassen) vorgelegt werden, für die letzte SGA-Sitzung im Schuljahr alle Anträge für Schulveranstaltungen, die im 1. Semester des darauffolgenden Schuljahres angeboten werden. Da mehrtägige Schulveranstaltungen, insbesondere bei (Sprach-)Reisen ins Ausland, gewöhnlich mit hohen finanziellen Belastungen für die Eltern verbunden sind, ist vor der Detailplanung derartiger Schulveranstaltungen in einer geheimen Abstimmung die Zustimmung (oder Ablehnung) der Eltern zu erfragen. Vor dieser Abstimmung sind (zumindest) bekannt zu geben: Zweck (Sprache, Sport, Kultur), Reiseziel (Land, Ort), ungefähre Kosten (möglichst zwei Vergleichsangebote sind vorzulegen). Weiters ist nach einem evtl. notwendigen Unterstützungsbeitrag durch den Elternverein zu fragen. Die Abstimmung kann im Rahmen eines Elternabends stattfinden oder in schriftlicher Form erfolgen. Bei schriftlicher Information sollte der Elternbrief eine Allonge enthalten, auf welcher die Eltern ihre Zustimmung oder Ablehnung ankreuzen können (keinen Namen vorsehen). Die Allonge ist von den Kindern in einem verschlossenen Kuvert der Lehrperson, die die Verantwortung für die mehrtägige Schulveranstaltung trägt, zu übergeben, die nach Erhalt aller Allongen die Auswertung vornimmt. Mindestens 70% Zustimmung aller Eltern der jeweiligen Klasse ist für die Durchführung einer mehrtägigen Schulveranstaltung Voraussetzung. Beispiel: Wir planen im Rahmen des Unter-/Oberstufenprogramms für mehrtägige Schulveranstaltungen für die. Klasse eine Sprach-/Sport-/Kulturwoche in.. Voraussichtliche Gesamtkosten: xxx.- Euro; Geplanter Termin: xxxxxxx, Begleitlehrer: xxxxxxx Bitte geben Sie uns auf der Allonge auch an, ob Sie eine finanzielle Unterstützung durch den Elternverein benötigen werden. Ich stimme der mehrtägigen Schulveranstaltung zu. O ja O nein Benötigter Unterstützungsbetrag durch den Elternverein:.. Mehrtägige Schulveranstaltungen dürfen keinesfalls zu sozialer Ausgrenzung führen. Für das gesamte Oberstufenprogramm sollte daher eine finanzielle Obergrenze von Euro nicht überschritten werden. Die Kosten einer einzelnen Schulveranstaltung (z.b. zweiwöchige Sprachreise nach F, GB oder USA) sollten maximal zwei Drittel dieser Obergrenze betragen. Eine Überschreitung der Höchstgrenzen soll nur dann möglich sein, November 2013

7 wenn es der durch eine geheime Abstimmung einstimmig beschlossene Wille der Eltern der betroffenen Klasse ist. Vor der konkreten Planung einer mehrtägigen Schulveranstaltung bzw. einer entsprechenden Elternbefragung ist die Direktion über das Vorhaben zu informieren. Als Hilfestellung für die Vorgangsweise wurde vom SGA eine Checkliste für mehrtägige Schulveranstaltungen erstellt (erhältlich im Sekretariat). Vor Vertragsabschluss mit einem Reiseveranstalter sind dem SGA für die Beratung und Beschlussfassung einer Sprachreise als Schulveranstaltung vorzulegen: schriftlicher Antrag, das Abstimmungsergebnis der Elternbefragung, Reiseziel, voraussichtliche Kosten, voraussichtlich notwendiger Unterstützungsbetrag durch den Elternverein. Hierzu ist das Formular Antrag an den SGA zur Genehmigung einer mehrtägigen Schulveranstaltung (erhältlich im Sekretariat) zu verwenden. Schulveranstaltungen müssen auch auf den Betrieb der übrigen Schule Rücksicht nehmen. Aus diesem Grund soll die Dauer zwei Wochen nicht übersteigen. Bei Klassen mit geteilten Sprachgruppen soll ein gemeinsamer Termin gefunden werden. Zusätzlich wird auf die gesetzliche Regelung hingewiesen, die besagt, dass in der gesamten Oberstufe maximal 28 Unterrichtstage wegen mehrtägigen Schulveranstaltungen entfallen dürfen, in der Unterstufe 24 Tage. Weiters wird auf den Erlass 15/2005: Aufsichtserlass 2005 hingewiesen. Ersatzunterricht: SchülerInnen, die nicht an einer Schulveranstaltung teilnehmen, werden von der Administration einer anderen Klasse zugewiesen. SPORTWOCHEN Siehe SCHULVERANSTALTUNGEN - MEHRTÄGIG! SPRACHWOCHEN Siehe SCHULVERANSTALTUNGEN - MEHRTÄGIG! SUPPLIERUNGEN / VERTRETUNGEN Der Vertretungsplan (liegt im Konferenzzimmer unter dem ausgehängten Stundenplan auf) ist täglich bei Beginn und Ende des Dienstes einzusehen und abzuzeichnen! Supplierungen sind unbedingt im Klassenbuch in der Spalte "Anmerkungen" einzutragen! TESTS Tests sind durch die veranstaltende Lehrkraft sowohl vorne im Klassenbuch als auch an den betreffenden Tagen unter "Anmerkungen" einzutragen! Eine Teststatistik ist nach der Korrektur der Tests ehestmöglich in die entsprechende Mappe im Konferenzzimmer einzutragen November 2013

8 UNTERRICHTSENDE Am Ende des Vormittagsunterrichts sind die Sessel auf die Tische zu stellen, um die Reinigung zu erleichtern. Im Physik- und Chemiesaal dürfen die Sessel nicht auf die Tische gestellt werden. (siehe Hausordnung) VERLASSEN DES SCHULHAUSES Das Verlassen der Schule ist allen SchülerInnen erst nach dem Ende des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts erlaubt, keineswegs in den Pausen! (Schulordnung, Pkt. 6) Ausnahme: SchülerInnen ab der 6. Klasse, die nicht den Religionsunterricht besuchen und über einen entsprechenden Passierschein verfügen, dürfen während dieser Freistunde bis auf Widerruf das Schulhaus verlassen. (siehe Hausordnung) SchülerInnen der 7. und 8. Klassen dürfen in den großen Pausen und bei Stundenentfall das Schulhaus verlassen. ZUSPÄTKOMMEN Mit dem Läuten zu Stundenbeginn haben alle SchülerInnen in ihre Klasse zu gehen. (siehe Hausordnung) Folgende Vorgangsweise wird derzeit durch Klassenvorstände praktiziert: Bei mehrmaligem wiederholten Zuspätkommen eine Woche lang um 7:45 im Konferenzzimmer/Sekretariat melden! November 2013

9 HAUSORDNUNG 1. Die Gangfenster werden nicht, die Fenster in den Klassenräumen nur während des Unterrichts in Gegenwart einer Lehrkraft geöffnet. 2. Rauchen ist am Schulgelände (Gebäude, Hof, Bereich vor der Schule) verboten. 3. Mobiltelefone sind im Unterricht abzuschalten. 4. Jegliche Art von Fotografieren und Filmen auch mit Handy - ist auf dem Schulgelände ohne Genehmigung ausnahmslos verboten. 5. Das Benützen von Skateboards, Scooter, Rollschuhen u. Ä. ist im Schulgebäude und im Hof verboten. 6. Verlassen der Schule a. Das Verlassen der Schule ist allen Schüler/innen erst nach dem Ende des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts erlaubt, keineswegs in den Pausen! Schüler/innen der 7. und 8. Klassen dürfen in den großen Pausen und bei Stundenentfall das Schulhaus verlassen. b. SchülerInnen ab der 6. Klasse, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, dürfen bei Vorliegen eines Passierscheins in der entsprechenden Stunde das Schulhaus verlassen. c. Überbrückerregelung: Bei maximal zweistündiger Pause zwischen Vormittagsund Nachmittagsunterricht können SchülerInnen in der Schule verbleiben; SchülerInnen der Unterstufe werden im Rahmen der Mittagsbetreuung von einer Lehrkraft beaufsichtigt, SchülerInnen der Oberstufe dürfen sich (bis auf Widerruf) unbeaufsichtigt im Wohnzimmer der Schule im 3. Stock aufhalten. 7. Nachhilfe im Rahmen des Tutorensystems kann ausschließlich in dem zur Verfügung gestellten Raum durchgeführt werden. 8. Pausenordnung a. In den Pausen bleiben alle Fenster geschlossen b. Die Hofpause findet das ganze Schuljahr über statt. Der Hof kann durch die Direktion gesperrt werden. c. Im Hof ist Spielen mit Geräten der Pausenkiste erlaubt! d. Das Benützen von Kassettenrekordern, CD-Playern u. Ä. ist während der Pausen in den Klassen in Zimmerlautstärke gestattet. e. In den Gängen ist unter Rücksichtnahme auf andere das Spielen mit kleinen Softbällen (nicht aber mit anderen Gegenständen) erlaubt; nicht jedoch im Bereich von Stiegen! f. Mit dem Läuten zu Stundenbeginn haben alle Schüler/innen unverzüglich in ihre Klasse zu gehen. 9. Die Klassenzimmer sind in Ordnung zu halten. Am Ende des Vormittagsunterrichts sind die Sessel auf die Tische zu stellen, um die Reinigung zu erleichtern. Im Physik- und Chemie/Biologiesaal dürfen die Sessel nicht auf die Tische gestellt werden. Mag. Karin Lobner-Schatzl, e.h November 2013

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