ÖPNV-Gesamtbericht. für das Kalenderjahr gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung. 1370/2007 der Europäischen Union
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- Wilhelmine Weiß
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1 ÖPNV-Gesamtbericht für das Kalenderjahr 2012 gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Stand:
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Busnetz 2. Schienennetz 3. Bedienungs-/Beförderungsqualität 3.1. Pünktlichkeitsquoten 3.2. Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Bahn u. Bushaltestellen 3.3 Service 4. Ausgleichsleistungen, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen 4.1 Zuschußbedarf REVG 4.2 Aufwandsabdeckung Stadt Köln (KVB) 4.3 Aufwandsabdeckung AVV 4.4 Pauschalmittel 11 II ÖPNVG 4.5 Ausbildungsverkehrspauschale 11 a ÖPNVG 2
3 Einleitung Gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom haben die Aufgabenträger des ÖPNV als zuständige Behörde in ihrem Wirkungskreis einmal im Jahr einen Bericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen anzufertigen mit dem Ziel, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Bericht hat nach Busverkehr und Schienenverkehr zu unterscheiden und muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Der Rhein-Erft-Kreis (REK) ist gemäß 3 Abs.1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr für das Land Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Aufgabenträger zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Gemäß Betrauungsbeschluss des Kreistages vom ist die kreiseigene Rhein-Erft- Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) für eine weitere Laufzeit von 10 Jahren mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung des ÖPNV betraut worden. 1. Busnetz Folgende Verkehrsunternehmen führen auf Grundlage bestehender Liniengenehmigungen und nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans den Busverkehr gemäß 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Kreisgebiet durch: Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) Dürener Kreisbahn GmbH (DKB) Regionalverkehr Euregio-Maas GmbH (RVE) Tirtey GmbH & Co KG Stadtbusverkehre werden in eigener Aufgabenträgerschaft von den Stadtwerken Brühl und Wesseling, sowie vom Stadtverkehr Hürth erbracht. Das Busnetz im Rhein-Erft-Kreis besteht aus 37 Linien (ohne AST) und weist eine Gesamtstreckenlänge von 769 km auf. Das Verkehrsangebot wird im wesentlichen durch die REVG - Linien bestimmt. Daneben brechen auch Buslinien aus dem Stadtgebiet Köln und den benachbarten Kreisen in das Kreisgebiet ein. An einem durchschnittlichen Betriebstag (Stand: ÖPNV-Gesamtbericht 2011) stehen rund Fahrten auf dem Fahrplan. Dabei werden Haltestellen bedient, dessen barrierefreier Umbau flächendeckend angestrebt wird. Die jährliche Fahrleistung der REVG betrug in 2011 rund 6,9 Mio. km, wobei rund 11,34 Mio Fahrgäste auf eigenen Fahrausweisen transportiert worden sind. Es werden ca. 295 Omnibusse im Linienverkehr davon rund 260 Niederflurfahrzeuge eingesetzt. Über die sog. Fahrzeugförderung (vgl. Ziff. 4.4) soll ein einheitlicher Ausstattungsstandard bei der Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Linienbussen erreicht werden. Im gesamten Zuständigkeitsbereich gilt der Gemeinschafstarif des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS). 3
4 Das Linienangebot ohne reine Stadtbuslinien, AST-Angebote - stellt sich im Kreis wie folgt dar (Quelle: Verkehrsentwicklungsplan REK , aktualisiert nach VRS Fahrplan 2013): Linie/ Konzessionär* 125 (KVB) 145 (KVB) 212 (DKB) 215 (DKB) 228 (DKB) 276 (DKB) 283 (DB/RVE) 416 (West-EuV) (tirtey) Verlauf Sinnersdorf-Esch-Pesch- Longerich-Chorweiler- Weiler Bachem-Frechen-Weiden- Lövenich-Widdersdorf- Bocklemünd Nörvenich-Wissersheim- Pingsheim-Herrig- Lechenich Nörvenich-Golzheim-Buir Sievernich-Müddersheim- Pingsheim-Herrig- Lechenich Düren-Golzheim-Buir- Blatzheim Titz-Rödingen-Elsdorf Immerath-Elsdorf Brühl-Köln-Meschenich- Hermülheim Hürth-Mitte-Stotzheim- Gleuel-Frechen Euskirchen-Zülpich- Mülheim-Niederberg-Borr- Friesheim-Lechenich Erftstadt-Liblar-Bliesheim- Lechenich-Gymnich- Brüggen-Türnich-Kerpen- Sindorf-Horrem Takt (min) Mo- Fr bis/nach 20:00 Mo-Fr Sa So 30/60 5:00-0:00 5:00-0:00 7:00-0:00 20/30 5:00-22:00 5:00-22:00 12:00-22:00 kein Takt 6:00-19:00 6:00-19:00 entf. 60/- 6:00-10:00, 15:00-19:00 entf. entf. 3 Fahrten 7:00-14:00 entf. entf. kein Takt 6:00-19:00 entf. entf. 4 Fahrten 6:00-15:00 entf. entf. 4 Fahrten 7:00-14:00 entf. entf. 60/60 6:00-21:00 6:00-14:00 entf. 60/60 6:00-21:00 8:00-18:00 entf. 60/60 5:00-20:00 6:00-14:00 entf. 60/60 5:00-24:00 5:00-24:00 7:00-24: :00-21:00 6:00-20:00 9:00-18:00 Bergheim-Thorr- Heppendorf-Ahe-Sindorf- Kerpen 924 Bedburg-Rath-Bergheim kein Takt 6:00-18:00 entf. entf. 939 Bergheim-Zieverich- Manheim-Buir 6 Fahrten 7:00-17:00 entf. entf. 940 Bergheim-Zieverich- Berrendorf-Elsdorf kein Takt 6:00-18:00 entf. entf. 941 Elsdorf-Sindorf-Horrem kein Takt 5:00-20:00 5:00-20:00 entf. Bergheim-Horrem- 960 Frechen-Hürth-Mitte- Hermülheim 30/60 04:00-22:00 5:00-23:00 9:00-23: Köln-Weiden-Brauweiler- Oberaußem-Bergheim 30/60 5:00-23:00 6:00-2:00 8:00-1: Köln-Bocklemünd- Widdersdorf-Brauweiler- Glessen-Königsdorf 30/60 5:00-22:00 6:00-22:00 10:00-19:00 4
5 Köln-Weiden-Berghei- Elsdorf-Titz-Rödingen Horrem-Habbelrath- Grefrath-Frechen Köln-Bocklemünd-Pulheim- Stommeln-Niederaußem Oberaußem-Niederaußem- Rommerskirchen Liblar-Horrem-Bergheim- Bedburg-Kaster Frechen-Horrem-Kerpen- Buir-Manheim 30/60 5:00-23:00 6:00-24:00 8:00-23:00 60/60 6:00-22:00 9:00-15:00 entf. 30/60 5:00-21:00 6:00-16:00 entf. 60/60 5:00-21:00 7:00-21:00 11:00-18:00 kein Takt 5:00-24:00 5:00-1:00 7:00-24:00 30/60 5:00-1:00 5:00-24:00 9:00-22: Frechen-Türnich-Liblar 30/60 5:00-21:00 6:00-18:00 entf. Köln Hbf-Efferen-Gleuel- 978 Berrenrath 30/60 6:00-24:00 6:00-24:00 11:00-23: Hermülheim-Liblar- Lechenich-Erp-Zülpich Worringen-Pulheim- Frechen 984 Weilerswist- Erftstadt- Zülpich 985 Euskirchen-Weilerswist- Brühl 30/60 5:00-24:00 6:00-1:00 7:00-21:00 30/60 5:00-23:00 5:00-23:00 8:00-21:00 kein Takt 4 Fahrten entf. entf. 60 5:00-22:00 7:00-21:00 8:00-22: Elsdorf-Bedburg kein Takt 6:00-19:00 entf. entf. 990 Wesseling-Brühl-Liblar- Lechenich 30/60 4:00-22:00 6:00-23:00 8:00-21:00 * für alle Buslinien gilt Konzessionär = REVG mbh, soweit nicht anders angegeben 2. Schienennetz Die Bedienung der Schienenstrecken erfolgt im Rhein-Erft-Kreis durch 6 RE-Linien, 5 RB-Linien, 2 S- Bahn-Linien der DB AG bzw. MRB und 3 Stadtbahnlinien der KVB AG bzw. SWB auf insgesamt 117 km Länge. Dabei stellt sich das Angebot wie folgt dar (Stand Verkehrsentwicklungsplan REK 2007 ff., lt. VRS-Fahrplan; seither keine nennenswerten Änderungen im SPNV ): Linie RE 1 RE 5 RE 8 RE 9 RE 12 Verlauf Aachen-Düren-Köln- Leverkusen-Düsseldorf- Dortmund -Hamm Koblenz-Bonn-Köln- Düsseldorf-Emmerich Koblenz-Linz-Beuel- Troisdorf-Flughafen-Köln- Pulheim-Rommersk.- M gladbach Aachen-Düren-Köln- Troisdorf-Siegburg-Au- Betzdorf-Siegen-Gießen Köln-Erftstadt-Euskirchen- Kall-Jünkerath-Gerolstein- Trier Takt (min) Mo-Fr bis/nach 20:00 Mo-Fr Sa So 60/60 5:00-1:00 6:00-3:00 6:00-1:00 60/60 5:00-21:00 7:00-21:00 8:00-21:00 60/60 5:00-1:00 5:00-2:00 6:00-2:00 60/60 6:00-21:00 8:00-20:00 9:00-20:00 120/120 7:00-21:00 7:00-21:00 7:00-23:00 5
6 RE 22 RB 24 RB 26 (MRB) RB 27 RB 38 RB 48 S 12 S 13 SB 7 (KVB) Köln-Erftstadt-Euskirchen- Kall-Jünkerath-Gerolstein Köln-Erftstadt-Euskirchen- Kall Köln-Brühl-Bonn-Mehlem- Remagen-Koblenz- Boppard M gladbach-pulheim-köln- Troisdof-Beuel-Linz- Koblenz (Köln)-Horrem-Bergheim- Bedburg-(Neuß- Düsseldorf) Wuppertal-Ohligs-Köln- Brühl-Bonn-Mehlem Düren-Horrem-Köln- Troisdorf-Siegburg-Hennef- Au Horrem-Köln-Flughafen- Troisdorf Frechen-Rudolfplatz- Deutz-Poll-Porz-Zündorf Godesberg-Bonn- SB 16 Wesseling-Sürth-Köln Hbf.- (KVB/SWB) Zoo-Mülheim-Buchheim Bonn-Bornheim-Brühl- SB 18 Hürth-Köln Hbf.-Nippes- (KVB/SWB) Chorweiler 120/ - 7:00-20:00 8:00-20:00 10:00-20:00 60/60 5:00-1:00 5:00-1:00 6:00-1:00 60/60 4:00-1:00 4:00-4:00 4:00-1:00 60/60 5:00-21:00 entf. entf. 60/60 5:00-21:00 6:00-21:00 7:00-21:00 60/60 6:00-22:00 6:00-22:00 9:00-22:00 20/30 5:00-2:00 5:00-4:00 5:00-2:00 kein Takt 4:00-9:00, 16:00-18: Fahrten 2-3 Fahrten 10/20 20/30 4:00-2:00 4:00-2:00 5:00-2:00 10/20 30/60 4:00-2:00 4:00-4:00 4:00-2:00 10/ :00-2:00 4:00-4:00 5:00-2:00 3. Bedienungs-/Beförderungsqualität Die Qualitätssicherung des ÖPNV-Angebots im REK wurde letztmalig im Nahverkehrsplan definiert und richtet sich schwerpunktmäßig nach folgenden Qualitätszielen aus: Infrastruktur (Haltestellenausstattung, Fahrzeugausrüstung, Sauberkeit) Betrieb (Leistungsangebot, Pünktlichkeit) Service (Fahrgastinformation, Personalkompetenz/-freundlichkeit, Sicherheit) Über die Angebotsgestaltung (Taktbedienung s.o.) hinaus sind Aussagen zur Beförderungsqualität, wie insbesondere zu den Pünktlichkeitsquoten, mangels hinreichenden Datenmaterials leider nur eingeschränkt möglich. 3.1 Pünktlichkeitsquoten Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kann insoweit nur auf die Erhebungen laut Qualitätsbericht Nordrhein-Westfalen 2011 zurückgegriffen werden (Aktuelle Zahlen für 2012 lagen im Juli 2013 noch nicht vor). Hiernach betrugen die Verspätungsquoten im Untersuchungszeitraum (hier: Anteil der Züge mit > 3 min. Verspätung) der den REK tangierenden RE-, RB- und S-Bahnlinien: Linie 2011 in % 2010 in % 2009 in % RE 1 25,5 31,2 20,1 RE 5 25,6 24,9 15,2 RE 8 8,0 9,1 8,2 RE 9 23,4 19,1 18,0 RE 12 12,8 12,6 24,2 RE 22 9,1 8,8 9,9 6
7 RB 24 25,8 25,4 19,3 RB 27 14,3 15,2 12,9 RB 38 11,4 12,3 6,1 RB 48 14,5 14,3 9,1 S 12 6,5 8,5 8,9 S 13 6,9 8,8 10,8 Die Zugausfallquoten lagen bei allen o.g. Linienangeboten bei rund 1 % oder geringfügig darüber. Quelle: Qualitätsbericht SPNV NRW 2011 Eine prozentuale Auswertung von Fahrplanunregelmäßigkeiten einzelner Stadtbahnlinien der KVB wird durch das Verkehrsunternehmen nicht angeboten. Für den Busverkehr der REVG fehlt es zur Zeit ebenso noch an entsprechenden Untersuchungen. 3.2 Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Bahn- u. Bushaltestellen Der gegenwärtige Zustand der Bahnhöfe im REK wird tabellarisch wie folgt dargestellt (Quelle: Darstellung DB Vertriebs GmbH, 2012) Stadt/Bahnhof Bahnsteig- Stufenfreiheit Zuwegung Blindenleitstreifen Nr. Bedburg Bedburg 1 nein Treppe ohne Bergheim Bergheim 1, 2 ja höhengleich ohne Glesch 1 ja höhengleich Paffendorf 1 ja höhengleich Quadrath-Ichendorf 1 ja höhengleich ja Zieverich 1 ja höhengleich ohne Brühl Brühl 2 ja Treppenlift einseitig Brühl 4 ja Treppenlift zweiseitig Kierberg 2 ja Aufzug zweiseitig Erftstadt Erftstadt 1 ja höhengleich ohne Erftstadt 2,3 nein Mobiserve ohne Frechen Frechen-Königsdorf 1,2 ja Aufzug Hürth Hürth-Kalscheuren 1 ja höhengleich einseitig Hürth-Kalscheuren 2,3 nein Treppe beidseitig Hürth-Kalscheuren 51, 53 ja Rampe beidseitig Kerpen Buir 1 ja höhengleich einseitig Buir 2 ja Aufzug einseitig Horrem 1 ja höhengleich einseitig Horrem 2, 3 ja Aufzug zweiseitig Horrem 4 ja höhengleich ohne Horrem 6 ja Aufzug einseitig Sindorf 1 ja Aufzug, Rampe ja Pulheim Pulheim 1,2 ja höhengleich einseitig Stommeln 1, 2 ja höhengleich ohne 7
8 Der barrierefreie Zustand und Ausbau der Bus- und Bahnhaltestellen liegt in der Verantwortung der Straßenbaulastträger (i.d.r. kreisangehörige Kommunen) und ergibt nach den Erhebungen des Rhein-Erft-Kreises ein äußerst heterogenes Bild (Stand Juli 2013) Während die Ausbauquoten bei den Stadtbahnhaltepunkten Linie 7 (Frechen) 5 von 6 Linie 16 (Wesseling) 3 von 4 Linie 18 (Hürth, Brühl) 10 von 10 als gut bzw. sehr gut bezeichnet werden kann, liegen die Quoten barrierefrei ausgebauter Bushaltestellen, die einen niveaugleichen Einstieg ermöglichen, bei den einzelnen Städten zwischen 0 % und 95 %. 3.3 Service Das Vertriebssystem für Zeitkarten wurde 2004/2005 im Verkehrsverbund auf e-tickets umgestellt. Daneben besteht weiterhin ein dichtes Netz unternehmensbetriebener Kundencenter und privater Verkaufsstellen. Die online-auskunft der REVG und die Aushangfahrpläne wurden ständig verbessert. Seit 2011 laufen im Bereich der REVG Feldversuche zum Einsatz von QR-Codes (Ist-Abfrage) an Haltestellen. Verkaufsstellen im Rhein-Erft-Kreis: 2 Fahrgastcenter (Bergheim, Frechen) 17 private Ticketverkaufsstellen (Kioske, Reisebüros) Stadtbus Hürth Verkaufsstellen (1 Service Center, 4 private VS) (Quelle: Bestandserhebung NVP Fortschreibung 2013) 4. Ausgleichsleistungen, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Der REK ist als Aufgabenträger verpflichtet, für Leistungen im ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger Ausgleichsleistungen zur Aufwandsabdeckung zu leisten. 4.1 Zuschußbedarf REVG Der Zuschussbedarf der kreiseigenen REVG im Haushaltsjahr 2012 betrug Euro (2011: Euro). Zur teilweisen Refinanzierung des nicht über die allgemeine Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß 56 Abs. 4 KrO NW von den kreisangehörigen Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die Kreisumlage erhoben, welche nach platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Es entfielen auf die Städte (in T-Euro, gerundet) : Stadt HHJ HHJ Bedburg 273 (5,60%) 264 (5,66 %) Bergheim 865 (17,76 %) 833 (17,86 %) Brühl 171 (3,51 %) 165 (3,54 %) Elsdorf 197 (4,04 %) 191 (4,09 %) Erftstadt 900 (18,68 %) 871 (18,67 %) Frechen 715 (14,68 %) 689 (14,77 %) Hürth 252 (5,17 %) 242 (5,19 %) Kerpen 939 (19,28 %) 871 (18,67 %) Pulheim 470 (9,65 %) 453 (9,71 %) Wesseling 89 (1,83 %) 86 (1,84 %) gesamt: (100 %) (100 %) 8
9 4.2 Aufwandsabdeckung Stadt Köln (KVB) Zur Deckung des Aufwandsabdeckungsfehlbetrags an die Stadt Köln zu den Betriebskosten der KVB für den Omnibusverkehr und der Stadtbahnlinie 7 waren laut Plan Euro - davon Euro Schienenverkehr und Euro Omnibusverkehr - veranschlagt, welche auf die betroffenen Städte Frechen und Pulheim im Rahmen der Mehrbelastung zur Kreisumlage umgelegt wurden. Stadt Verkehr Mehrbelastung in, 2012 Mehrbelastung in, 2011 Frechen Schiene Frechen Omnibus Pulheim Omnibus gesamt Aufwandsabdeckung AVV Entsprechendes gilt für die Aufwandsabdeckung an den Aachener Verkehrsverbund (AVV) für den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr ( Euro; davon 50 v.h. an Städte Erftstadt und Elsdorf Stadt Verkehr Mehrbelastung in, 2012 Mehrbelastung in, 2011 Erftstadt Omnibus Elsdorf Omnibus gesamt Pauschalmittel 11 II ÖPNVG Gemäß 11 Abs.2 ÖPNVG NRW wurde dem Kreis für 2012 eine ÖPNV-Pauschale in Höhe von Euro aus Landesmitteln zuerkannt. 80 v.h. der Zuwendung sind an die Verkehrsunternehmen für Zwecke des ÖPNV weiterzureichen wurden insgesamt Euro an 6 Verkehrsunternehmen als Zuwendungen zur Beschaffung von neuen Linienomnibussen weitergereicht (Fahrzeugförderung). Haushaltsjahr Landesmittel ( ) Mögliche Ausschüttung(80 %) Anträge Verkehrsuntern tatsächlich zuerkannt ( ) Ausbildungsverkehrspauschale Zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr wurden gemäß 11a Abs.2 ÖPNVG NRW erstmals ab 2011 Landesmittel gewährt, welche zu mindestens 87,5 v.h. an die im Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen weiterzureichen sind. Von der Ausbildungspauschale in Höhe von rd Euro sind 6 Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt rd Euro zuerkannt worden. Haushaltsjahr Landesmittel ( ) Mögliche Ausschüttung(87,5 %) Anträge Verkehrsunternehmen 6 6 tatsächlich zuerkannt ( )
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