3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person

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1 Gesamtbericht gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 des Märkischen Kreises für das Berichtsjahr 2016 Stand: Einleitung Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Bericht hat nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr zu unterscheiden. Er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. 2 Zuständige Behörde Der Märkische Kreis ist gemäß 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist gemäß 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband Nahverkehr-Westfalen-Lippe (NWL) übertragen. Nach 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW ist der Märkische Kreis als Aufgabenträger in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde in Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Daher erstellt der Märkische Kreis für seinen Zuständigkeitsbereich diesen Gesamtbericht.

2 3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH (BRS) Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbh (OVAG) VWS Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH (VWS) Hagener Straßenbahn Verkehrsgesellschaft Breitenbach (VGB) Die Verkehrsunternehmen führen den Linienverkehr im Kreisgebiet auf der Grundlage der bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen und der Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans (NVP) des Märkischen Kreises, bei kreisgrenzüberschreitenden Verkehren z.t. auch des NVP des benachbarten Aufgabenträgers, durch. Der Nahverkehrsplan des Märkischen Kreises ist zu finden unter: Zuständig für die Erteilung von Liniengenehmigungen im Kreisgebiet ist die Bezirksregierung Arnsberg. Für Fahrten innerhalb des Märkischen Kreises und den meisten kreisgrenzüberschreitenden Verbindungen ist einheitlich der Ruhr-Lippe-Tarif von den Verkehrsunternehmen anzuwenden. Auf einzelnen kreisgrenzüberschreitenden Verkehrsrelationen kommen Tarife der Nachbarräume (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und VGWS Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd) zur Anwendung. Das Verkehrsangebot im Linienverkehr im Märkischen Kreis umfasste im Jahre 2016 insgesamt rund 13,8 Mio. Wagen-km. Knapp 86 % der Betriebsleistung im Linienverkehr nach 42 PBefG wurden im Märkischen Kreis durch die MVG erbracht. 3.1 Qualität des Busverkehrsangebots Um eine Einschätzung über die Qualität des ÖPNV-Angebotes im Märkischen Kreis zu erhalten, wurde im Auftrag des Märkischen Kreises im Jahre 2010 erstmals eine repräsentative Untersuchung der Kundenzufriedenheit durchgeführt. Die dabei für das ÖPNV-Angebot im Kreis insgesamt festgestellte Globalzufriedenheit der Kunden liegt zwischen einem leicht besseren Durchschnittwert für NRW und einem etwas schlechteren der relevanten Vergleichsgruppe der hochverdichteten Kreise in NRW. Nähere Einzelheiten sind in folgender Präsentation dargestellt:

3 4 Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und deren Ausgleich 4.1 Betrauung der MVG Innerhalb des Kreises sowie auf ein-/ausbrechenden Linien erbrachte die MVG im Jahre 2016 im Verkehr nach 42 PBefG insgesamt rund 13,4 Mio. Wagen-km. Grundlage für diese Verkehre ist die vom Kreistag des Märkischen Kreises am beschlossene Betrauung der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) mit Verkehrsleistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Märkischen Kreis. Mit Beschluss des Kreistags vom wurde diese Betrauung bis zum verlängert. Der vom Märkischen Kreis der MVG auf Basis der Betrauung auszugleichende Verlust belief sich für das Jahr 2016 auf 16,06 Mio Taxibuslinie T30 Auf Grundlage der Kreistagsbeschlüsse vom und wurde vom Märkischen Kreis ein Dienstleistungsvertrag mit der BRS über Leistung und Finanzierung der Taxibuslinie T 30 geschlossen. Für die Erbringung des Fahrplanangebotes auf der Linie T30 und die Disposition der Verkehre erstattete der Märkische Kreis im Jahre 2016 insgesamt rund Verwendung von Landesmitteln zur Förderung des ÖPNV Auf Grundlage des 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und des 11a ÖPNVG NRW erhielt der Märkische Kreis im Jahre 2016 vom Land NRW Mittel nach 11 Abs. 2: 1,997 Mio. Mittel nach 11a: 2,996 Mio Mittel nach 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Grundlage für die Weitergabe der Mittel an die Verkehrsunternehmen ist die Förderrichtlinie des Märkischen Kreises zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Servicequalität im ÖPNV vom zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss am

4 Von den Mitteln nach 11 Abs. 2 ÖPNVG wurden rund 80,3 % an Verkehrsunternehmen ausgereicht. Der Rest wurde vom Kreis selbst zweckentsprechend verwendet. Eine Förderung wurde den Verkehrsunternehmen gewährt für die Förderung des Einsatzes von Fahrzeugen mit qualitätssteigernden Ausstattungen und eines niedrigen durchschnittlichen Fahrzeugalters im ÖPNV Förderung zur Verbesserung der Servicequalität im ÖPNV Förderung des Einsatzes von Fahrzeugen mit qualitätssteigernden Ausstattungen und eines niedrigen durchschnittlichen Fahrzeugalters im ÖPNV Ausgleichsleistung Auszahlung in Auszahlung in Auszahlung gesamt MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH , , ,44 BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH Listertaler Busbetrieb , ,74 KS-Reisen GmbH , ,97 Reisedienst Filthaut & Reusch GmbH , ,44 Rosier GmbH , ,67 Busch GmbH , ,38 Bleiker GmbH , , ,74 Hausemann & Mager GmbH & Co. KG , ,06 Michels Touristik GmbH , ,74 Sauer GmbH & Co. KG , ,93 Förderung zur Verbesserung der Servicequalität Ausgleichsleistung Auszahlung Auszahlung in Auszahlung gesamt in MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH 0,00 0,00 0, Mittel nach 11a ÖPNVG NRW Grundlage für die Weitergabe der Mittel an die Verkehrsunternehmen ist die Satzung über Höchsttarife und die Erstattung von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr des Märkischen Kreises vom Von den Mitteln nach 11a ÖPNVG NRW wurden im Jahre % zzgl. Zinserträge an Verkehrsunternehmen zum Ausgleich der durch Fahrgeldeinnahmen nicht gedeckten Kosten im Ausbildungsverkehr ausgereicht.

5 Ausgleich zu den nicht gedeckten Kosten, die bei einer Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs den Bus-Verkehrsunternehmen entstehen und die nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden bewilligte Ausgleichsleistung BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH ,93 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH ,88 OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbh 4.222,27 VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH ,77 VGB Breitenbach ,44

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