Der innerdeutsche Fernreisemarkt: Bahn und Bus im Vergleich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der innerdeutsche Fernreisemarkt: Bahn und Bus im Vergleich"

Transkript

1 Der innerdeutsche Fernreisemarkt: Bahn und Bus im Vergleich von Michael Windpassinger Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

2 Leseprobe Textprobe: Kapitel 1, HISTORIE UND RECHTLICHER HINTERGRUND: Durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom wurde der innerdeutsche Personenfernverkehr liberalisiert und die Einrichtung, der Betrieb und auch die Auflösung von Fernbuslinien erheblich erleichtert. Im Folgenden werden daher die rechtlichen und geschichtlichen Hintergründe dieser Neuregelung dargelegt. 1.1, Bisherige Beschränkungen: Gemäß 13, Abs. 2 PBefG wird einzelnen Unternehmen die Genehmigung zur Errichtung einer Buslinie versagt, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann bzw. der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben wahrnehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen. Weitere Beschränkungen gelten, wenn das vorhandene Verkehrsunternehmen bereit ist, sein Angebot innerhalb einer Frist auszubauen oder die beantragten Verbindungen lediglich einige besonders ertragreiche Linien aus einem bestehenden Liniennetz extrahieren würden. Somit wurde eine Parallelbedienung von Strecken, die von der Bahn in ausreichender Art und Weise bedient wurden, durch Busverbindungen bisher ausgeschlossen (umgangssprachlich: Monopolstellung der Bahn ). Doch auch vor der Liberalisierung des Fernbusmarktes waren die Gründung und der Betrieb einer Fernbuslinie möglich, etwa bei historisch gewachsenen Verbindungen oder besonders einfallsreichen Geschäftsmodellen. So wurde die Berlin Linien Bus GmbH (BLB) bereits 1947 gegründet, da die Verbindungen von und nach Berlin durch die damalige Reichsbahn nur unzureichend bedient werden konnten. Die BLB hat sich in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik als Auslandsverbindung weiter entwickelt und erwirtschaftet heute als Tochter der DB AG einen Umsatz von jährlich ca Kreativ zu Werke gingen die Gründer der DeinBus.de GmbH Ende 2009, die keine Verbindungen angeboten haben, sondern nachgefragte Strecken als Mitfahrzentrale mit Bussen bedient haben. Die Formulierung aus dem 13, Abs.2, Satz 3b PBefG wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom dahingehend ausgelegt, dass die Aufnahme des Busverkehrs auf einer Strecke parallel zum Bahnverkehr nun auch möglich sei, wenn die Fahrpreise im Busverkehr erheblich günstiger sind als die entsprechenden Bahnpreise. Dadurch wurde eine preisliche Vergünstigung des Fahrpreises als wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung anerkannt. Auf Basis dieses Gerichtsurteil haben sich weitere Busunternehmen gegründet, wie etwa die MFB MeinFernbus GmbH im Jahr 2011, die seit 2012 regulären Linienverkehr auf acht Linien mit 26 angefahrenen Zielen betreibt. 1.2, Novellierung des PBefG:

3 Durch das BVwerG-Urteil Az. 3 C von 2010 aufgerufen, überarbeitete die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzlerin Angela Merkel das PBefG und involvierte dabei die EU-Verordnung Verordnung (EG) Nr.1370/2007, die, im Jahre 2007 ausgearbeitet und im Jahre 2009 in Kraft getreten, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vergabe- und beihilferechtliche Fragen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) regelt. Eine EU-Verordnung ist laut Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 288, in allen ihren Teilen verbindlich, in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig und bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Dennoch versuchte der Deutsche Bundestag bereits 2008, noch vor in Kraft treten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, das PBefG an die geplante Verordnung anzupassen. Diese Reform war jedoch an großen Interessenskonflikten der am Verkehrsgeschehen Beteiligten gescheitert. Bei der Reform des PBefG wurden vor allem die 8 ( Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr ), 12 ( Antragstellung ), 13 ( Voraussetzung der Genehmigung ) und 65 ( Ausnahmen für Strassenbahnen ) entsprechend geändert. Abschnitt I des PBefG ( Allgemeine Vorschriften, 1-8) enthält Begriffsdefinitionen zu den einzelnen Verkehrsmitteln, grundsätzlich erlaubter Beförderungsbedingungen sowie in 8 Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. In Abschnitt II ( Genehmigung, 9-27) werden die neuen Regelungen zum sog. Genehmigungswettbewerb beschrieben, die für geplante Verbindungen auf eigenwirtschaftlicher Basis, d.h. nicht vom Staat in Auftrag gegebener Linien, beziehen, etwa die Betriebs- und Beförderungspflicht ( 21 und 22). In den 12 und 13 wird dabei der Besonderheit der Fernverkehrs Rechnung getragen, da einzelne Bestimmungen nach 42a, Satz 1 für den Personenfernverkehr außer Kraft gesetzt werden. Abschnitt III ( Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten, 28-51) enthält mit 42 den für Fernbuslinien relevantesten Paragraphen. Darin wird Personenfernverkehr als Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen definiert, der nicht zum öffentlichen Personennahverkehr gemäß 8 Abs. 1 bzw. Sonderformen des Linienverkehrs nach 43 gehört. Die Genehmigung zur Errichtung von Linienverkehr wird nach 42a versagt, wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50km beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Ausnahmen sind möglich, wenn kein ausreichendes Nahverkehrsangebot besteht oder das Fahrgastpotenzial der vorhandenen Verkehrsangebote nur unerheblich beeinträchtigt wird. Die Liberalisierung der Reisemarktes gilt folglich nur für Strecken > 50km. Der Konkurrenzschutz des von den Ländern mitfinanzierten Schienenverkehrs im ÖPNV ist somit weiter gegeben. In 42b werden technische Anforderungen an im Linienverkehr eingesetzte Kraftomnibusse erläutert. Darin enthalten ist auch die Regelung, dass solche Fahrzeuge mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer bereitstellen müssen und somit nach 8 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen barrierefrei gestaltet sind. Die weiteren Abschnitte IV ( Auslandsverkehr, 52, 53), V ( Aufsicht, Prüfungsbefugnisse, 54), VI ( Rechtsbehelfsverfahren und Gebühren, 55, 56), VII ( Erlass von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, 57,58), VIII ( Bußgeldvorschriften, 61) sowie IX ( Übergangs- und Schlussbeschriftungen, 62-66) des PBefG enthalten keine für den

4 Fernlinienverkehr expliziten Punkte und werden daher nicht ausführlich betrachtet. 1.3, Zwischenfazit: Die vor der PBefG - Novellierung praktisch nicht mögliche Gründung eines innerdeutschen Fernbusunternehmens im offiziellen Linienbetrieb lag nicht an einem strikten Verbot auf gesetzlicher Basis, sondern an einer besonders strengen Auslegung des 13, Abs. 2 PBefG. Dieser Paragraph besagt, dass eine Verbindung eine erhebliche Verbesserung des aktuellen Zustands erreichen muss, um genehmigungsfähig zu sein. Eine erhebliche Verbesserung bestand nach früherem Verständnis v.a. in der Errichtung einer Linie mit kürzerer Fahrzeit, nicht jedoch in einer preislichen Vergünstigung. Ein günstigerer Fahrpreis wurde erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom als erhebliche Verbesserung anerkannt. Dieses Urteil war der Auslöser für die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP, die bereits 2009 beschlossene Einarbeitung der Verordnung (EG) Nr.1370/2007 in nationales Recht umzusetzen. Diese Verordnung regelt EU-weit Fragen zum ÖPNV und stellt somit das europäische Pendant zum deutschen Personenbeförderungsgesetz dar. Obwohl eine EU- Verordnung gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, Art. 288 in allen Mitgliedsländern gültig ist und keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf, war die Bundesregierung, die damals aus einer großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD gebildet wurde, bereits 2008 bestrebt, diese Umsetzung in nationales Recht vorzunehmen. Dieses Vorhaben war allerdings an Interessenskonflikten gescheitert und so erst im Zuge der liberaleren Auslegung der PBefG in die Tat umgesetzt worden. 2, VERGLEICH DER REISEANBIETER: In diesem Kapitel werden die grundsätzlichen organisatorischen, wirtschaftlichen und strukturellen Unterscheide zwischen der Deutschen Bahn und den innerdeutschen Fernbuslinien erläutert. Dabei werden einerseits die Unternehmensstrukturen beschrieben als auch die Art und Weise der jeweiligen Bedienung des Fernverkehrsmarktes, indem ein Überblick über die verwendeten Fahrzeuge und Antriebstechniken gegeben wird. 2.1, Systeme: Hier werden die Strukturen zweier völlig unterschiedlicher Reiseanbieter beleuchtet. Auf der einen Seite der in vielen Betriebsjahren bewährte, weltweit agierende und von staatlicher Seite subventionierte Großkonzern DB AG, auf der anderen Seite die noch sehr jungen Fernbusanbieter, deren Unternehmensstrukturen und Geschäftsmodelle sich erst noch beweisen müssen , Die Deutsche Bahn (DB) AG: Die Deutsche Bahn (DB) AG durch die Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichbahn entstanden ist heute ein global agierender Konzern mit weltweit rund Tochterunternehmen, einem Jahresumsatz von knapp 40 Mrd. und rund Beschäftigten in aller Welt. Umsatzstärkste Geschäftsfelder sind neben dem

5 Schienenpersonenverkehr (DB Fernverkehr: 4,07 Mrd. ; DB Regio: 8,90 Mrd. ) der Nahverkehr im Bus (DB Arriva: 3,78 Mrd. ), der Schienengüterverkehr (DB Schenker Rail: 4,93 Mrd. ), die Sparte Güterverkehr/-logistik (DB Schenker Logistics: 15,39 Mrd. ) sowie die für die Schieneninfrastruktur verantwortliche Abteilung DB Netze Fahrweg (4,71 Mrd. ). Auch im Fernbusverkehr ist die DB tätig. So bietet sie mit dem IC Bus einige innerdeutsche Verbindungen sowie Fahrten nach Prag und Krakau an und ist mit dem Berlin Linien Bus - eine DB AG-Tochter vierten Grades - auf innerdeutschen Verbindungen vertreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Mehr

Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs eine kritische Bestandsaufnahme

Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs eine kritische Bestandsaufnahme >> Hintergrundpapier 01/2011 Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs eine kritische Bestandsaufnahme Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.v. Berlin, im Januar 2011 Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs

Mehr

Neue Mobilitätsangebote - Brauchen wir eine Änderung des Rechtsrahmens?

Neue Mobilitätsangebote - Brauchen wir eine Änderung des Rechtsrahmens? Neue Mobilitätsangebote - Brauchen wir eine Änderung des Rechtsrahmens? 7. Wildauer Wissenschaftswoche Forum Neue Mobilitätsformen 28. Februar 2018 Martin Schäfer Für welche Vorhaben braucht man eine Genehmigung?

Mehr

Personenbeförderungsgesetz: PBefG

Personenbeförderungsgesetz: PBefG Gelbe Erläuterungsbücher Personenbeförderungsgesetz: PBefG Kommentar von Dr. Christian Heinze, Prof. Dr. Michael Fehling, Lothar H. Fiedler 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im

Mehr

Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV. Verfahrensrechtliche Aspekte und Genehmigungsfolgen

Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV. Verfahrensrechtliche Aspekte und Genehmigungsfolgen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und das neue Personenbeförderungsgesetz Verfahrensrechtliche Aspekte und Genehmigungsfolgen Vortrag von Prof. Dr. Andreas Saxinger

Mehr

Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) VCD-Forderung für ein modernes Personenbeförderungsrecht Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Quelle: dglimages / Fotolia VCD Forderung: Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Seite

Mehr

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über den Vortrag I. Einleitung: Daseinsvorsorge,

Mehr

Antrag auf Erteilen einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Antrag auf Erteilen einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) VERKEHR & STRASSEN An das Landratsamt Lörrach SG Verkehr & ÖPNV Postfach 1860 79537 Lörrach Absender Antrag auf Erteilen einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Personenbeförderungsrecht

Personenbeförderungsrecht Beck`sche Kompakt-Kommentare Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz mit Freistellungs-Verordnung, BOKraft, Berufszugangsverordnung sowie EU- Vorschriften, Regionalisierungsgesetz und sonstigen

Mehr

Nahverkehr für alle. Mannheim, 5. Mai 2008

Nahverkehr für alle. Mannheim, 5. Mai 2008 Nahverkehr für alle Mannheim, 5. Mai 2008 Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität Mainz Finanzierung des ÖPNV Säule I - Fahrgäste: Fahrgelderlöse Erstattungsleistungen (Schüler,

Mehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr Schienenpersonennahverkehr 08. Juli 2016 SPNV Enquetekommission Ländliche Entwicklung 1 Das System des SPNV in Brandenburg Themen Rechtliche Grundlagen Finanzierungssystem Landesnahverkehrsplanung 08.

Mehr

Arbeitszeitgesetz: ArbZG

Arbeitszeitgesetz: ArbZG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 7 Arbeitszeitgesetz: ArbZG Kommentar von Dr. Dirk Neumann, Dr. Josef Biebl, J. Denecke 15., neubearbeitete Auflage Arbeitszeitgesetz: ArbZG Neumann / Biebl / Denecke

Mehr

Was die Bundesländer wollten und was sie erreicht haben

Was die Bundesländer wollten und was sie erreicht haben Was die Bundesländer wollten und was sie erreicht haben Susanne Müller Referentin im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Was die Bundesländer wollten

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas

Mehr

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Kommentar Begründet von Dr. Helmuth Bidinger ehemals Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main Fortgeführt von Dr. Rita

Mehr

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis 1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis Was kann, was will, was darf Nahverkehr und was nicht? Grundlagen zum rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmen des ÖPNV im Ostalbkreis Wo ist was geregelt?

Mehr

Heutige verkehrliche Anforderungen an Linienverkehr und direkte Ableitung erster einfacher Qualitätsstandards für Ride Sharing

Heutige verkehrliche Anforderungen an Linienverkehr und direkte Ableitung erster einfacher Qualitätsstandards für Ride Sharing Heutige verkehrliche Anforderungen an Linienverkehr und direkte Ableitung erster einfacher Qualitätsstandards für Ride Sharing 018 Folien nur zu Lehrzwecken Kopie und Weitergabe nicht gestattet! Folie

Mehr

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Kommentar Begründet von Dr. Helmuth Bidinger ehemals Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main Fortgeführt von Dr. Rita

Mehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (ü)briger öffentlicher Personennahverkehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (ü)briger öffentlicher Personennahverkehr (ü)briger öffentlicher Personennahverkehr 08. Juli 2016 übriger ÖPNV Enquetekommission Ländliche Entwicklung 1 Rechtliche Grundlagen EU Verordnung 13 70 / 2007 regelt die Vergabe gemeinwirtschaftlicher

Mehr

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:383839-2017:text:de:html Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 187-383839 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Auswirkungen der Fernbusliberalisierung auf den Schienenpersonenverkehr

Auswirkungen der Fernbusliberalisierung auf den Schienenpersonenverkehr Auswirkungen der Fernbusliberalisierung auf den Schienenpersonenverkehr Dr. Ulrich Heimeshoff Symposium Wettbewerb & Regulierung im Eisenbahnsektor, 29. Januar 2015 Inhalte 1. Fernbusliberalisierung: Eine

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2823 20.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Fernbusverkehr in Sachsen-Anhalt

Mehr

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person Gesamtbericht gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 des Märkischen Kreises für das Berichtsjahr 2016 Stand: 05.12.2017 1 Einleitung Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Personenbeförderungsgesetzes VCD-Position für ein modernes Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Personenbeförderungsgesetzes VCD-Position für ein modernes Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes VCD-Position für ein modernes Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Für ein modernes PBefG Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dient den Mobilitätsbedürfnissen

Mehr

Der DB-Konzern nach der Wirtschaftskrise

Der DB-Konzern nach der Wirtschaftskrise Wieder auf Kurs Der DB-Konzern nach der Wirtschaftskrise Bilanz-Pressekonferenz 2011 Deutsche Bahn AG DB Mobility Logistics AG Berlin, 31.03.2011 Geschäftsjahr Überblick Highlights des Geschäftsjahres

Mehr

1. Der bdo begrüßt daher insbesondere die folgenden Aspekte des Kommissionsvorschlags zur Änderung der Verordnung 1073/2009:

1. Der bdo begrüßt daher insbesondere die folgenden Aspekte des Kommissionsvorschlags zur Änderung der Verordnung 1073/2009: Positionspapier Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 10.4.2014 L 107/39 VERORDNUNG (EU) Nr. 361/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden

Mehr

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Der europarechtlich nach der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen

Mehr

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 21. Bundesweite Umwelt- und Verkehrs-Kongress BUVKO SA 6: ÖPNV 2022 barrierefrei: Wie strategisch planen? 11.03.2017, Wuppertal Hartmut Reinberg-Schüller

Mehr

Die strategische Steuerung von Kleinunternehmen mit Profit Centern

Die strategische Steuerung von Kleinunternehmen mit Profit Centern Die strategische Steuerung von Kleinunternehmen mit Profit Centern von Sabine Sinz Erstauflage Diplomica Verlag 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95485 257 4 schnell und portofrei

Mehr

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 68023 6 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Beck`sche Textausgaben Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Textausgabe mit ausführlichen Verweisungen sowie umfangreichem Sachregister 58., neu bearbeitete Auflage Grundgesetz für die Bundesrepublik

Mehr

Deutschland-Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:393878-2016:text:de:html -Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S 216-393878 Vorinformation für öffentliche

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1193 18. Wahlperiode 13-10-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,

Mehr

Deutsche Bahn AG Tax IT Erfüllung steuerlicher Anforderungen: Erfahrungen und Ausblick. Deutsche Bahn AG Markus Bergthold (GBS) Mai 2017

Deutsche Bahn AG Tax IT Erfüllung steuerlicher Anforderungen: Erfahrungen und Ausblick. Deutsche Bahn AG Markus Bergthold (GBS) Mai 2017 Tax IT Erfüllung steuerlicher Anforderungen: Erfahrungen und Ausblick Markus Bergthold (GBS) Mai 2017 Das Unternehmen Der Deutsche Bahn Konzern stellt sich vor: 2 Mit ihren acht Geschäftsfeldern 1 ist

Mehr

Liberalisierung des (Fern-)Busmarktes

Liberalisierung des (Fern-)Busmarktes Positionspapier / Juni 2018 Liberalisierung des (Fern-)Busmarktes Hinweise zur Überarbeitung der EU-Verordnung Nr. 1073/2009 Kommissionsvorschlag Am 8. November 2017 legte die EU-Kommission als Teil ihres

Mehr

ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises. für das Kalenderjahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union

ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises. für das Kalenderjahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises für das Kalenderjahr 2012 gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Inhaltsübersicht Einleitung A. Busnetz a) Rechtsrheinisches

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1925 17. Wahlperiode 11-11-04 Bericht der Landesregierung Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1883

Mehr

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße Schnell informiert Asylrecht Bearbeitet von André Weiße 3. überarbeitete Auflage 2016. Buch. 128 S. Softcover ISBN 978 3 415 05657 2 Format (B x L): 11,6 x 16,7 cm Gewicht: 112 g Recht > Öffentliches Recht

Mehr

Beck-Texte im dtv 5782 ÖPNV/SPNV. Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr. von Dr. Ute Jasper. 1. Auflage

Beck-Texte im dtv 5782 ÖPNV/SPNV. Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr. von Dr. Ute Jasper. 1. Auflage Beck-Texte im dtv 5782 ÖPNV/SPNV Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr von Dr. Ute Jasper 1. Auflage ÖPNV/SPNV Jasper schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:357275-2017:text:de:html Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 174-357275 Vorinformation

Mehr

Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen

Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Abrechnung von Arzt- und rankenhausleistungen ommentar von Dr Christoph Uleer, Jürgen Miebach, Dr Joachim Patt 3, völlig neubearbeitete Auflage Abrechnung von

Mehr

Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen

Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85

Mehr

Deutschland-Tag des Nahverkehrs

Deutschland-Tag des Nahverkehrs Seite 1 von 5 Deutschland-Tag des Nahverkehrs Verkehrsbetriebe beklagen fehlende Unterstützung von Bund und Länder. Deutschlands Infrastruktur bröckelt: Auch bei Bussen und Bahnen hat die Sanierung von

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Bezirksregierung Dezernat 25 Domplatz 1-3 48143 Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung sowie per E-Mail an das Postfach personenbefoerderung@brms.nrw.de benötigt. Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold

Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Detmold: Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr. 25 32756 Detmold Nach telefonischer Vereinbarung. Hinweise: Ihr Antrag wird in 4-facher Ausfertigung sowie

Mehr

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Juristische Perspektive Rechtsanwalt Dr. Lorenz Wachinger Jena, 30. Oktober 2015 1 Ein neues Phänomen: eigenwirtschaftlicher Antrag für einen Großstadtverkehr,

Mehr

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 3., neu bearbeitete Auflage Gesellschaftsrecht Schäfer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Köln: Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Hinweise: Ihr Antrag wird in

Mehr

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette. Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in 15facher Ausfertigung, die Anlagen in der unter lfd. Nr. 15 genannten Zahl benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle

Mehr

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung -

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung - Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche Kommunalprüfung - Kommunalbericht 2017 Kommunalbericht der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche

Mehr

Deutschland-Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:524382-2017:text:de:html -Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 248-524382 Vorinformation für

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3384 29.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) Fernbuslinienterminals

Mehr

Der umkämpfte Fernverkehrsmarkt

Der umkämpfte Fernverkehrsmarkt Der umkämpfte Fernverkehrsmarkt Aktuelle Trends und Entwicklungen Dipl. Volkswirtin Cornelia Bange Workshop Wachstumschancen des Verkehrsträgers Schiene, BMVI, 22.04.2015 Institut für Volkswirtschaftslehre,

Mehr

Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007

Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007 Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007 Dr. Mehmet H. Sarikaya, Leiter Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises Arbeitsgruppe des Landkreistages NRW Siegburg, 21.10.2010 Agenda Begriffsbestimmung

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage Prüfe dein Wissen: PdW 6 BGB. Erbrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BGB. Erbrecht Schlüter schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Vierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Vierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung Bundesrat Drucksache 18/15 16.01.15 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Vk - U Vierte Verordnung

Mehr

Bestellung nach GWB-Vergaberecht

Bestellung nach GWB-Vergaberecht Forschungsstelle für Verkehrsmarktrecht Friedrich-Schiller-Universität Jena Tagung Bestellung von Verkehrsleistungen im ÖPNV am 04.11.2016 Bestellung nach GWB-Vergaberecht Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel

Mehr

Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren

Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Münchener Universitätsschriften Band 211 Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Anwendung und gerichtliche Kontrolle von Dr. Katharina Hilbig 1. Auflage Das

Mehr

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) RegG Ausfertigungsdatum: 27.12.1993 Vollzitat: "Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I

Mehr

Werkstätten für behinderte Menschen

Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen Kommentar von Dr. Horst H. Cramer 3., neu bearb. Aufl. Werkstätten für behinderte Menschen Cramer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Rhenus Veniro Der Qualitätsdienstleister im Nahverkehr auf Straße und Schiene

Rhenus Veniro Der Qualitätsdienstleister im Nahverkehr auf Straße und Schiene Rhenus Veniro Der Qualitätsdienstleister im Nahverkehr auf Straße und Schiene Rhenus Veniro GmbH & Co. KG Homberger Straße 113, 47441 Moers www.rhenus-veniro.de Gesellschafterstruktur Rhenus Veniro RETHMANN

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/545 18. Wahlperiode 14.02.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Beate Müller-Gemmeke, Markus Tressel, Corinna Rüffer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Straßen- und Schienenverkehr H I - j Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibusverkehr in Mecklenburg-Vorpommern 2016 Kennziffer: Herausgabe: H143J 2016

Mehr

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Rudolf Schomerus, Christoph Klug 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gola

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

Mehr

Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union

Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union Nomos Universitätsschriften - Recht 861 Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union Eine Analyse anhand des Sanktionsregimes gegen den Iran von Alexander Pyka 1. Auflage Nomos

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft Der Betrieb Die Europäische Aktiengesellschaft Recht, Steuern und Betriebswirtschaft der Societas Europaea (SE) Bearbeitet von Martin Wenz, Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen 2., überarbeitete und erweiterte

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Straßen- und Schienenverkehr H I - j Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibusverkehr in Mecklenburg-Vorpommern 2012 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe:

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben. Beachten Sie bitte folgende Hinweise: An Ihr Antrag wird in 1facher Ausferigung, die Anlagen

Mehr

EGBusDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

EGBusDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen (EG-Bus-Durchführungsverordnung - EGBusDV) EGBusDV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen Beck-Texte im dtv 5014 Europa-Recht: EuR Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis von Prof. Dr. Claus Dieter Classen 24., neubearbeitete Auflage Europa-Recht: EuR Classen schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Aktuelles Recht für die Praxis Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Thomas Stahnecker 1. Auflage Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Stahnecker schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D) Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen (NL) und Heinsberg (D) 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung

Mehr

Deutschland-Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:521287-2017:text:de:html -Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 247-521287 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Die drei Engel der Weihnacht

Die drei Engel der Weihnacht Die drei Engel der Weihnacht Freude, Liebe und Licht zum schönsten Fest des Jahres von Sabine Fels 1. Auflage tredition 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8495 5070 7 schnell und

Mehr

EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG

EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG Gelbe Erläuterungsbücher EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG ommentar von Bertrand P Wägenbaur 1 Auflage EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG Wägenbaur schnell

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Regierungspräsidium Kassel Dezernat 22 Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Über den zuständigen Aufgabenträger, der den Antrag innerhalb einer Woche nach Eingang bei ihm weiterleitet Antrag auf Erteilung

Mehr

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Beck`sche Textausgaben Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Textausgabe mit ausführlichen Verweisungen sowie umfangreichem Sachregister von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle 62. Auflage Grundgesetz

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr

Handbuch zur Einkommensteuerveranlagung 2017: ESt 2017

Handbuch zur Einkommensteuerveranlagung 2017: ESt 2017 DWS-Schriftenreihe - Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. Handbuch zur Einkommensteuerveranlagung 2017: ESt 2017 Bearbeitet von Herausgeber: Deutsches wissenschaftliches

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 13 ERWÄGUNGS- GRÜNDE Erwägungsgründe

Mehr

Johann Ruppert. Markteintritt und Marktstellung privater Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr der Bundesrepublik Deutschland

Johann Ruppert. Markteintritt und Marktstellung privater Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr der Bundesrepublik Deutschland Johann Ruppert Markteintritt und Marktstellung privater Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr der Bundesrepublik Deutschland Verlag Dr. Kovac Hamburg 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis

Mehr

Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick

Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick 1 Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge Telekommunikation Strom, Gas Postdienste Eisenbahnliberalisierungspaket Öffentlicher

Mehr

Unsere Zukunft: Nachhaltig erfolgreich! Halbjahres-Pressekonferenz Deutsche Bahn AG / DB Mobility Logistics AG Berlin,

Unsere Zukunft: Nachhaltig erfolgreich! Halbjahres-Pressekonferenz Deutsche Bahn AG / DB Mobility Logistics AG Berlin, Unsere Zukunft: Nachhaltig erfolgreich! Halbjahres-Pressekonferenz 2012 Deutsche Bahn AG / DB Mobility Logistics AG Berlin, 26.07.2012 H1 2012 Überblick Gute Entwicklung im ersten Halbjahr 2012 Ausgewählte

Mehr

AIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung

AIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung Bun d esrat Drucksache 497/18 10.10.18 Verordnung der Bundesregierung AIS Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz gegen schädliche

Mehr

Ich will doch nur fahren der Weg zum richtigen Ticket Der Fernbus und sein Vertrieb. VVO/VDV-Fachtagung 2017 Patrick Kurth, Leiter Politik FlixBus

Ich will doch nur fahren der Weg zum richtigen Ticket Der Fernbus und sein Vertrieb. VVO/VDV-Fachtagung 2017 Patrick Kurth, Leiter Politik FlixBus Ich will doch nur fahren der Weg zum richtigen Ticket Der Fernbus und sein Vertrieb VVO/VDV-Fachtagung 2017 Patrick Kurth, Leiter Politik FlixBus 0 FlixBus Kennzahlen Circa 1.000 Mitarbeiter/innen, davon

Mehr

Beck`sche Musterverträge 8. Der GmbH-Vertrag. von Dr. Jochem Reichert, Dr. Florian Schumacher. 4. Auflage. Verlag C.H.

Beck`sche Musterverträge 8. Der GmbH-Vertrag. von Dr. Jochem Reichert, Dr. Florian Schumacher. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck`sche Musterverträge 8 Der GmbH-Vertrag von Dr. Jochem Reichert, Dr. Florian Schumacher 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 63588 5 Zu

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 10.6.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0949/2007, eingereicht von Dirk Emmermann, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Diskriminierung

Mehr

3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6

3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 2 von 6 3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt Stellungnahme zur Änderung des Arbeitszeit-

Mehr

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 24 Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Kommentar von Wolfgang Koberski, Gregor Asshoff, Dieter Hold, Peter Roggendorff 2., neubearbeitete Auflage Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/14 Kennziffer: H ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/14 Kennziffer: H ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen 2014 H I - j/14 Kennziffer: H1063 201400 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen

Mehr

Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:434833-2017:text:de:html Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 209-434833 Vorinformation

Mehr

Nicht Besitzstände, sondern Kundeninteressen schützen!

Nicht Besitzstände, sondern Kundeninteressen schützen! 24. Februar 2012 Nicht Besitzstände, sondern Kundeninteressen schützen! Stellungnahme anlässlich der Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz am Mittwoch, 29. Februar 2012 Verbraucherzentrale Bundesverband

Mehr