Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick

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1 Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick 1

2 Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge Telekommunikation Strom, Gas Postdienste Eisenbahnliberalisierungspaket Öffentlicher Nahverkehr Wasser?* Abwasser?** Müll? Sozialdienste*, Bildung, Kultur? 100% seit % seit RL 2002/39/EG (WB >100g 1/03) Paket III in Verhandlung VO-E (2000)7,(2002)107 und (2005)319 endg. *Binnenmarktstrategie der EK vom 7. Mai 2003/Mitteilung der EK?; **GATS; - *Fragebogen an MS (10/2004), Mitteilung der EK 2005?; - ; - 2

3 I ÖPNV - Symposion Privat oder Staat? ; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschifffahrtswegen, KOM (2000)7 endg. 3

4 I. 1. Wesentlicher Inhalt Einführung eines verpflichtenden Ausschreibewettbewerbs im ÖPNV Möglichkeit der Direktvergabe an Eisenbahn, Metro- oder Stadtbahndiensten bei begründeten nachhaltigen Sicherheitsüberlegungen bzw. fehlendem Mehrwert im Falle von Ausschreibung Direktvergabemöglichkeit für sog. integrierte Dienste Direktvergabemöglichkeit unterhalb bestimmter Schwellenwerte (DL-Aufträge mit einem Jahreswert < bzw EUR) Übergangsfristen 3 Jahre (max. um weitere 3 Jahre verlängerbar) 4

5 I.2. (Haupt)kritikpunkte Wiens Weitgehend fehlende empirische Daten=> Liberalisierung als Postulat für verbesserten ÖPNV in Europa Mangelnde Bereitschaft der Kommission zur Analyse und Berücksichtigung von Negativbeispielen Außerachtlassen von Qualitätskriterien Europa weiter Systemwechsel vom Dienstleistungserbringer zum Verkehrsbesteller verletzt Subsidiarität und gefährdet gut funktionierende Verkehrssysteme 5

6 I.3. Positionen des Europäischen Parlaments (Nov. 2001) 486 Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission Forderung nach Beibehaltung kommunaler Wahlfreiheit hinsichtlich der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen Idee der Reziprozität : Direkt betraute VU sind außerhalb des geografischen Wirkungsbereiches vom Wettbewerb ausgeschlossen Längere Übergangsfristen, längere Vertragsdauer, erhöhte Schwellenwerte für Direktvergabe einzelner Verkehrslinien 6

7 II ÖPNV - Symposion Privat oder Staat? ; Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschifffahrtswegen, KOM (2002)107 endg. 7

8 II.1. Wesentlicher Inhalt Keine Übernahme der Idee einer Reziprozitätsklausel Streichung der Direktvergabemöglichkeit für integrierte Dienste Direktvergabemöglichkeit für Schienen gebunde Verkehre Längere Übergangs- und Vertragslaufzeiten Erhöhte Schwellenwerte (1 Mio bzw. 3 Mio EUR) für Direktvergabe einzelner Linien 8

9 II.2. Urteil des EuGH vom , Rs. C-280/00 ( Magdeburg ) Vorabentscheidungsersuchen des dt. BVerwG nach Art. 234 EGV Vor dem Revisionsverfahren beim BVerwG Entscheidungen der VG Magdeburg und des OGV Magdeburg Gegenstand: - Konkurrentenklage betreffend den Erhalt von Linienverkehrsgenehmigungen für Busse - Gemeinschaftsrechtliche Dimension: Klärung der Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Ausgleichszahlungen (Zuschüsse) im ÖPNV 9

10 Ausgleichzahlungen an Verkehrsunternehmen und staatliche Beihilfen (Prüfungsschema auf Grundlage der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Magdeburg) Ö: VO 1191/69 anwendbar auf VU im Regionalverkehr ja Anwendbarkeit der VO 1191/69? nein Anwendbarkeit der VO 1107/70 (ex-ante Notifizierung an EK) Ö: VU im Stadt- und Vororteverkehr von der Anwendbarkeit der VO 1191/69 ausgenommen Keine staatliche Beihilfe isd Art 87 EGV Ausgleichzahlung als staatliche Beihilfe isd Art. 87 EG Staatliche Beihilfe isd Art 87 EGV nein nein nein nein 1. Staatl. Maßnahme/Inanspruchnahme staatlicher Mittel? ja 2. Eignung, Handel zwischen den MS zu beeinträchtigen? ja 3. Vorteilszuwachs für den Begünstigten? ja 4. Aktuelle oder potentielle Verfälschung des WB? d.h. ja -Tatsächliche Betrauung des Unternehmens mit gemeinwirtschaftlicher Verpflichtung u. klare Definition der Verpflichtungen? -Objektive und transparente -ex ante Aufstellung der Parameter für die Ausgleichsberechnung? -Überkompensation? -Entspricht Höhe des Ausgleichs den Kosten, die ein durchschnittliches Verkehrsunternehmen zu tragen hätte (Verhältnismäßigkeit)? 10

11 III ÖPNV - Symposion Privat oder Staat? ; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, KOM (2005)319 endg. 11

12 III.1. Wesentlicher Inhalt Übernahme der Reziprozitätsklausel: Eigenregie für Kommunen bleibt zulässig. Keine ÖPNV-Qualitätskriterien formuliert. Direktvergabe für Dienste < 1 Mio EUR Durchschnittswert oder < km p.a. Übergangsfristen: 4 (8) Jahre für Busse, 5 (10) Jahre für Schienenverkehre Längere Vertragslaufzeiten beibehalten (8 Jahre für Busse, 15 Jahre für Schienenverkehre) Finanzielle Kompensation entspricht im wesentlichen den Kriterien des EuGH im Fall Magdeburg 12

13 Ausblick und weitere Vorgangsweise Position des EU - Ministerrates fehlt Behandlung des Entwurfes unter britischem/österreichischen Vorsitz? Neuerliche erste Lesung im Europäischen Parlament? Frage nach Festlegung von (Mindest)qualitätskriterien im ÖPNV weiterhin ungelöst Entwicklungen in Österreich? 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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