Hände weg. das ist UNSER Nahverkehr! Gewerkschaft der Gemeindebediensteten

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1 Hände weg das ist UNSER Nahverkehr! Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Pressekonferenz am 19. Mai 2006

2 Wer wir sind Die Initiative Hände weg das ist unser Nahverkehr! ist eine europaweite Kampagne der Europäischen Transportarbeiter Föderation ETF und wird national von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE) und der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr (HTV) getragen. Was wir wollen 1,5 Mio Arbeitnehmer sind im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in den EU Mitgliedsländern tätig. Die EU Kommission versucht mit Gewalt die vorliegende Personenverkehrsverordnung ohne Kosten/Nutzen Analyse durchzubringen. Am EU Gipfel werden die EU Verkehrsminister dem Druck der Kommission erliegen und eine politische Einigung verabschieden. Es wird die zukünftige Organisation des öffentlichen Personenverkehrs für die 450 Mio. EU Bürger aufs Spiel gesetzt. Mit einer europäischen Verordnung will die EU die zukünftige Organisation des öffentlichen Personenverkehrs festlegen. Für im Verkehrsbereich Beschäftigte wird diese Verordnung Verschlechterungen bringen. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob Städte, Gemeinden und Regionen weiterhin selbst bestimmen können, wie sie den öffentlichen Personenverkehr organisieren oder ob sie zukünftig durch diese EU-Verordnung gezwungen sein werden, den öffentlichen Verkehr nach europaweiten Wettbewerbskriterien auszuschreiben. Kommt es zu Wettbewerb und Ausschreibungen, kann es in der Folge in diesen Städten und Regionen zu einem Wechsel der die Verkehre betreibenden Unternehmen kommen. Wettbewerb führt nachweislich zu Qualitätsverlusten bei der Dienstleistung (Angebotsverringerung, Verteuerungen beim Tarif) und wirkt sich nachteilig auf die Beschäftigten aus (Bezahlung und Sozialleistungen). Zudem gehen Arbeitsplätze verloren, da kleinere kommunale und öffentliche Verkehrsbetriebe dem Preisdruck großer multinationaler Verkehrsanbieter im Wettbewerb nicht gewachsen sind. Ihre Ansprechpartner: Christian Meidlinger, geschäftsführender Vorsitzender der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) Wilhelm Haberzettl, Präsident der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) Jörg Leichtfried, Abgeordneter zum Europäischen Parlament, Mitglied des Verkehrsausschusses Franz Altenburger, Zentralbetriebsrat der ÖBB Postbus GmbH

3 Sozialstandards halten Um Nachteile für Beschäftigte und KundInnen weitestgehend auszuschließen, fordern die europäischen Verkehrsgewerkschaften, dass die Kommunen weiterhin über die Organisation ihres öffentlichen Personenverkehrs selbst entscheiden müssen. Es geht dabei um die gemeinwohlorientierten Leistungen der Daseinsvorsorge für über 450 Mio. Bürger der EU in den Regionen, die nicht einfach dem freien Wettbewerb geopfert werden dürfen. Christian Meidlinger, geschäftsführender GdG-Vorsitzender: Rückt die EU-Kommission nicht von ihrer Position ab und kommt es dennoch zur Ausschreibungspflicht, so müssen den zukünftigen Verkehrsbetreibern zumindest Auflagen hinsichtlich Qualität, Sicherheit und sozialer Standards verbindlich und Europa-weit von der EU vorgegeben werden! Sichere Bedingungen Die Regelmäßigkeit und der gleichberechtigte Zugang müssen für alle Bürger der EU über die Aufrechterhaltung des bestehenden Verkehrsangebots und sozialverträgliche Preise für zuwendungsbedürftige Kundensegmente (u. a. SchülerInnen-Freifahrt, PensionistInnen) gewährleistet bleiben. Auch die eingesetzten Züge und Busse müssen im Sinne der KundInnen und Beschäftigten weiterhin nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. ETF-Präsident Wilhelm Haberzettl: Die EU-Kommission will Wettbewerb im Öffentlichen Verkehr, aber sie lässt die ArbeitnehmerInnen und die KundInnen unter die Räder kommen. Damit widerspricht sie ihren eigenen Zielen, einen qualitativ hochwertigen Öffentlichen Verkehr haben zu wollen! Hohe Qualität Zur hohen Qualität des öffentlichen Verkehrs trägt gut ausgebildetes Personal bei, das sichere Arbeitsbedingungen vorfinden muss. Die KampagnenträgerInnen fordern deshalb für die Beschäftigten im Verkehrssektor, dass bei einem wettbewerbsbedingten Ausschreibungsverfahren allen Bewerbern von den Behörden auch Sozialkriterien auferlegt werden. Franz Altenburger, Zentralbetriebsrat: Betreiberwechsel werden oft dazu benutzt, vorhandenes Personal gegen billigere Arbeitskräfte auszutauschen bzw. den MitarbeiterInnen schlechtere Verträge anzubieten. Für die Verkehrgewerkschaften steht deshalb fest, dass das Personal bei einem Betreiberwechsel zumindest zu den bestehenden Bedingungen übernommen werden muss.

4 KEIN Lohndumping durch Betriebsübergang Wir wollen kein Lohndumping durch den Betriebsübergang fördern. Das heißt, wenn ein bestehender Betreiber ein Verkehrsnetz verliert, und der neue Betreiber übernimmt den gesamten bestehenden Betrieb, dann ist das ein Betriebsübergang. Die Richtlinie 2001/23 zum Betriebsübergang schützt die Arbeitsrechte. In Österreich ist dieser Betriebsübergang im AVRAG (Arbeitsvertragsrechts Anpassungsgesetz) geregelt: der neu eintretende Betreiber muss alle Dienstverträge und Betriebsvereinbarungen übernehmen und ein Jahr lang garantieren. Wilhelm Haberzettl, Wenn ausgeschrieben wird, werden alle Beteiligten versuchen, dass es kein Betriebsübergang ist, und dann können sie alle ArbeitnehmerInnen kündigen und um viel weniger Lohn wieder anstellen. Deswegen fordern wir, dass bei allen Ausschreibungen die Regeln des Betriebsübergangs verpflichtend anzuwenden sind." Nachdem im ersten Entwurf Arbeits- und Sozialstandards möglich gemacht wurden und das Europäische Parlament diese auch entsprechend eingefordert hatte, geht die EU-Kommission in dieser Frage nun einen Schritt zurück. Die vorgesehene Möglichkeit, im Rahmen von Ausschreibungen die Anwendung der Betriebsübergangsgesetze vorzuschreiben, ist eindeutig zu wenig. Christian Meidlinger: Die Berücksichtigung von Arbeits- und Sozialstandards wie zb Mindestvorhaltekapazitäten, Weiterbildung, Frauenanteil, etc. im Rahmen von Ausschreibeverfahren kann die Rechte der ArbeitnehmerInnen erhalten. Jörg Leitfried, Abgeordneter zum Europäischen Parlament: Der Verzicht auf die Aufnahme von Qualitätskriterien lässt den Schluss zu, dass es der EU-Kommission hauptsächlich um die Liberalisierung und nicht um die Qualitätssteigerung des Nahverkehrs geht. Sozialstandards und Qualität müssen wieder verbindlich in die Verordnung aufgenommen werden wie es in der ursprünglichen Fassung des Europäischen Parlaments auch vorgesehen war.

5 Die Forderungen unserer Initiative an die Verordnung Qualitäts- und Sozialstandards aus dem letzten Vorschlag müssen beibehalten werden. Diese wesentlichen Grundlagen für die Qualität im Nahverkehr wurden in der ersten Lesung des EU-Parlaments beschlossen und von der EU-Kommission in ihrem letzten Vorschlag (KOM 7/2002) akzeptiert. Absicherung von Arbeitsverträgen: Wenn der Betreiber auf Grund einer Ausschreibung wechselt, muss die Richtlinie 2001/23/EG zum Betriebsübergang angewendet werden. Die Verordnung muss als lex specialis dem allgemeinen Vergaberecht übergeordnet werden. Vergaben nach dieser Verordnung müssen auch nach den Regeln dieser Verordnung erfolgen. Die Definition des Bahnfern- und -regionalverkehrs muss erweitert werden, damit sie tatsächlich den Bahnfern- und Regionalverkehr umfasst. Am günstigsten wäre die Herausnahme des gesamten Bahnverkehrs aus der Ausschreibungspflicht auf Grund der hohen Kompexität von Bahnverkehren gerade in Bezug auf Ballungsgebiete. Die Abgeltung bei Direktvergabe muss das vierte Kriterium des Altmark-Urteils ( durchschnittliches gut geführtes Unternehmen ) gestatten. Dies ermöglicht eine rechtssichere Berechnung bei großen Verkehrsnetzen ohne Marktpreise. Direktvergaben müssen für alle Behörden möglich sein. Direktvergabe nur durch örtliche Behörden diskriminiert kleine Staaten, deren Behörden oft kleiner sind als örtliche Behörden großer Staaten. Übergangsregeln: Altverträge müssen normal auslaufen können. Die Übergangsregelung zwingt Behörden, in bestehende Verträge einzugreifen. Eine Abschaffung der Übergangsregeln löst dieses Problem: Alte Verträge laufen normal aus; Verlängerungen und Neuabschlüsse erfolgen nach neuem Recht.

6 Rückfragen: Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Thomas KATTNIG T: (01) M: Gewerkschaft der Eisenbahner Dr. Natascha WENDT T: (01) M: Informationen & Fotos im Internet:

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