Die Flughafenleitlinie der EU-KOM. Entwicklung und Perspektiven

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1 Entwicklung und Perspektiven

2 ~460 Flughäfen stehen in Europa für die kommerzielle Luftfahrt zur Verfügung In Europa besteht kein Mangel an Pistenkapazitäten, aber sie sind nicht alle an den richtigen Stellen!

3 ~60 % der Flughäfen in Europa bedienten 2010 weniger als 1 Million Passagiere Betriebskosten dieser Flughäfen können u.u. über Daseinsvorsorge finanziert werden Diese Flughäfen können normalerweise ihre operativen Kosten nicht aus den Einnahmen decken Diese Flughäfen können normalerweise ihre Kapitalkosten nicht vollständig finanzieren Diese Flughäfen können sich selbst finanzieren pax 1 M pax 1 3 M pax 3 5 M pax 5 M pax Kleine Flughäfen können ihre Kosten nicht alleine abdecken 3 Source: ACI Europe, Data Source: ACI, Year 2010.

4 Wo stehen wir? Ungesunder Wettbewerb zwischen den Luftverkehrsakteuren Wohin soll es gehen? Keine Wettbewerbsverzerrung (insbesondere LCC./. Network Carrier und zwischen Flugplätzen Überkapazität an Flugplätzen Subventionierung der Mehrzahl der europäischen Flugplätze Vermeidung der Schaffung / Vorhaltung von unprofitablen Flugplätzen Vermeidung der Verschwendung öffentlicher Mittel und Reduzierung des Bedarfs hiernach Die meisten Flugplätze können sich nicht refinanzieren Verbesserung der Einnahmesituation und Eintritt privater Investoren 4

5 Von welchen Erkenntnissen geht KOM für die Novelle aus?

6 Leitlinien von 1994: "der Bau oder Ausbau von Infrastrukturanlagen (z. B. Flughäfen) ist eine allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahme, die von der Kommission nicht gemäß den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen kontrolliert werden kann. ( ). Dezember 2000: Rs. T-128/98 und C-82/01 P - Aéroports de Paris Februar 2004: KOM-Entscheidung Aéroport Charleroi Dezember 2005: Flughafenmitteilung [ABl C 312/1]

7 Also: Betrieb und Errichtung von Flughafeninfrastruktur ist wirtschaftliche Betätigung, ausgenommen solche Aktivitäten, die hoheitlicher Natur sind. Kontrollfrage: Würde ein privater Investor sein Geld sinnvoller Weise in den Flughafen investieren oder dessen Verluste übernehmen? JA! = Beihilfefrei NEIN! = BEIHILFE

8 Die Leitlinien 2005 bilden nicht alle Fallgestaltungen mit Kompatibilitätskriterien ab: Kriterien für Investments in Flughafenausbau Kriterien für Verlustübernahme/Betriebskosten ( - ) Aber: Hinweise auf Kompensation für DAWI Anschubfinanzierung für neue Strecken Aber: Sehr restriktiv! Zudem: volks- und regionalwirtschaftliche Aspekt bleiben völlig außen vor!

9 Das Ergebnis: ERHEBLICHER KLARSTELLUNGSBEDARF

10 Was hat KOM im Entwurf vom Juli 2013 behandelt?

11 Die Leitlinien von 1994 und 2005 werden aufgehoben. Neben Infrastrukturbeihilfen werden erstmals Betriebsbeihilfen in eng definiertem Rahmen als zulässige Option gesehen. Die Intensität von Infrastrukturbeihilfen wird nach Passagierzahlen p.a. gestaffelt. Regionale Effekte spielen nach wie vor keine Rolle. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Rahmenregelungen zu notifizieren, um damit die Zahl von Einzelnotifizierungen zu vermindern.

12 Die wichtigsten Einzelthemen:

13 Ausgestaltung der Infrastrukturbeihilfen: Flughäfen über 5 Mio. Passagieren p.a. ( - ) Flughäfen unter 1 Mio. Passagieren p.a. bis zu 75 % Flughäfen mit 1-3 Mio. Passagieren bis zu 50%, Flughäfen mit 3-5 Mio. Passagieren bis zu 25% Vor dem Inkrafttreten der neuen Leitlinien bewilligte Investitionsbeihilfen sollen weiter nach den Leitlinien von 2005 geprüft werden.

14 Betriebsbeihilfe: Grundsätzlich keine Betriebsbeihilfen! Aber: Ausnahmen möglich!

15 Wie sieht die Ausnahme aus? Wer? Regionalflughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren p.a., die allen potenziellen Nutzern offen stehen Grund? Ohne Zuschüsse würde der Grad der wirtschaftlichen Aktivitäten des Flughafens signifikant zurück gehen

16 Wie berechnet sich die Übergangszeit und die Höhe des Zuschusses? Im Vorhinein festgelegter Zuschuss auf der Grundlage eines ex ante Businessplans, mit dem Vollkostendeckung innerhalb von maximal 10 Jahren erreicht werden muss Tatsächliche Höchstdauer der Förderung bestimmt sich nach dem Kostendeckungsgrad zu Beginn der Maßnahme Progressive Zunahme der Kostendeckung um durchschnittlich mindestens 10 % p.a. Aufstockung des Betrages oder Verlängerung der Laufzeit ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

17 Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen: nur noch für Flughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren im Jahr für neue Strecken für max. 24 Monate möglich. Die Höhe der Flughafenentgelte soll zukünftig durch einen Marktpreis, der durch ein Benchmarking ermittelt wird, festgesetzt werden. sollen

18 Exkurs Inhalte der Stellungnahme der Bundesregierung: Eine rein beihilferechtliche Betrachtung wird der regionalpolitischen und verkehrlichen Bedeutung von Regionalflugplätzen nicht gerecht. Stärkere Berücksichtigung dieses Aspektes ist erforderlich. Der vollständige Ausschluss von Investitionsbeihilfen bei Flughäfen über 5 Mio. Passagieren im Jahr wird abgelehnt. Der Übergangszeitraum bis zur Betriebskostendeckung und die Umstände der Erreichung müssen flexibel gestaltet werden. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten müssen abschließend, rechtssicher und in allen Mitgliedstaaten gleich definiert werden. Das Einzugsgebiet für die Wettbewerbssituation zwischen Flugplätzen muss auf die Bevölkerungsdichte der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt werden.

19 Nächste Schritte: KOM evaluiert gerade die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und Interessenvertreter aus der Anhörung. Abschließende Fassung wird nur noch intern diskutiert, keine weitere Anhörung geplant. Zielsetzung der KOM ist Annahme der neuen Leitlinie zu Beginn 2014

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