Die Flughafenleitlinie der EU-KOM. Entwicklung und Perspektiven
|
|
- Minna Kuntz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entwicklung und Perspektiven
2 ~460 Flughäfen stehen in Europa für die kommerzielle Luftfahrt zur Verfügung In Europa besteht kein Mangel an Pistenkapazitäten, aber sie sind nicht alle an den richtigen Stellen!
3 ~60 % der Flughäfen in Europa bedienten 2010 weniger als 1 Million Passagiere Betriebskosten dieser Flughäfen können u.u. über Daseinsvorsorge finanziert werden Diese Flughäfen können normalerweise ihre operativen Kosten nicht aus den Einnahmen decken Diese Flughäfen können normalerweise ihre Kapitalkosten nicht vollständig finanzieren Diese Flughäfen können sich selbst finanzieren pax 1 M pax 1 3 M pax 3 5 M pax 5 M pax Kleine Flughäfen können ihre Kosten nicht alleine abdecken 3 Source: ACI Europe, Data Source: ACI, Year 2010.
4 Wo stehen wir? Ungesunder Wettbewerb zwischen den Luftverkehrsakteuren Wohin soll es gehen? Keine Wettbewerbsverzerrung (insbesondere LCC./. Network Carrier und zwischen Flugplätzen Überkapazität an Flugplätzen Subventionierung der Mehrzahl der europäischen Flugplätze Vermeidung der Schaffung / Vorhaltung von unprofitablen Flugplätzen Vermeidung der Verschwendung öffentlicher Mittel und Reduzierung des Bedarfs hiernach Die meisten Flugplätze können sich nicht refinanzieren Verbesserung der Einnahmesituation und Eintritt privater Investoren 4
5 Von welchen Erkenntnissen geht KOM für die Novelle aus?
6 Leitlinien von 1994: "der Bau oder Ausbau von Infrastrukturanlagen (z. B. Flughäfen) ist eine allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahme, die von der Kommission nicht gemäß den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen kontrolliert werden kann. ( ). Dezember 2000: Rs. T-128/98 und C-82/01 P - Aéroports de Paris Februar 2004: KOM-Entscheidung Aéroport Charleroi Dezember 2005: Flughafenmitteilung [ABl C 312/1]
7 Also: Betrieb und Errichtung von Flughafeninfrastruktur ist wirtschaftliche Betätigung, ausgenommen solche Aktivitäten, die hoheitlicher Natur sind. Kontrollfrage: Würde ein privater Investor sein Geld sinnvoller Weise in den Flughafen investieren oder dessen Verluste übernehmen? JA! = Beihilfefrei NEIN! = BEIHILFE
8 Die Leitlinien 2005 bilden nicht alle Fallgestaltungen mit Kompatibilitätskriterien ab: Kriterien für Investments in Flughafenausbau Kriterien für Verlustübernahme/Betriebskosten ( - ) Aber: Hinweise auf Kompensation für DAWI Anschubfinanzierung für neue Strecken Aber: Sehr restriktiv! Zudem: volks- und regionalwirtschaftliche Aspekt bleiben völlig außen vor!
9 Das Ergebnis: ERHEBLICHER KLARSTELLUNGSBEDARF
10 Was hat KOM im Entwurf vom Juli 2013 behandelt?
11 Die Leitlinien von 1994 und 2005 werden aufgehoben. Neben Infrastrukturbeihilfen werden erstmals Betriebsbeihilfen in eng definiertem Rahmen als zulässige Option gesehen. Die Intensität von Infrastrukturbeihilfen wird nach Passagierzahlen p.a. gestaffelt. Regionale Effekte spielen nach wie vor keine Rolle. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Rahmenregelungen zu notifizieren, um damit die Zahl von Einzelnotifizierungen zu vermindern.
12 Die wichtigsten Einzelthemen:
13 Ausgestaltung der Infrastrukturbeihilfen: Flughäfen über 5 Mio. Passagieren p.a. ( - ) Flughäfen unter 1 Mio. Passagieren p.a. bis zu 75 % Flughäfen mit 1-3 Mio. Passagieren bis zu 50%, Flughäfen mit 3-5 Mio. Passagieren bis zu 25% Vor dem Inkrafttreten der neuen Leitlinien bewilligte Investitionsbeihilfen sollen weiter nach den Leitlinien von 2005 geprüft werden.
14 Betriebsbeihilfe: Grundsätzlich keine Betriebsbeihilfen! Aber: Ausnahmen möglich!
15 Wie sieht die Ausnahme aus? Wer? Regionalflughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren p.a., die allen potenziellen Nutzern offen stehen Grund? Ohne Zuschüsse würde der Grad der wirtschaftlichen Aktivitäten des Flughafens signifikant zurück gehen
16 Wie berechnet sich die Übergangszeit und die Höhe des Zuschusses? Im Vorhinein festgelegter Zuschuss auf der Grundlage eines ex ante Businessplans, mit dem Vollkostendeckung innerhalb von maximal 10 Jahren erreicht werden muss Tatsächliche Höchstdauer der Förderung bestimmt sich nach dem Kostendeckungsgrad zu Beginn der Maßnahme Progressive Zunahme der Kostendeckung um durchschnittlich mindestens 10 % p.a. Aufstockung des Betrages oder Verlängerung der Laufzeit ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
17 Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen: nur noch für Flughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren im Jahr für neue Strecken für max. 24 Monate möglich. Die Höhe der Flughafenentgelte soll zukünftig durch einen Marktpreis, der durch ein Benchmarking ermittelt wird, festgesetzt werden. sollen
18 Exkurs Inhalte der Stellungnahme der Bundesregierung: Eine rein beihilferechtliche Betrachtung wird der regionalpolitischen und verkehrlichen Bedeutung von Regionalflugplätzen nicht gerecht. Stärkere Berücksichtigung dieses Aspektes ist erforderlich. Der vollständige Ausschluss von Investitionsbeihilfen bei Flughäfen über 5 Mio. Passagieren im Jahr wird abgelehnt. Der Übergangszeitraum bis zur Betriebskostendeckung und die Umstände der Erreichung müssen flexibel gestaltet werden. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten müssen abschließend, rechtssicher und in allen Mitgliedstaaten gleich definiert werden. Das Einzugsgebiet für die Wettbewerbssituation zwischen Flugplätzen muss auf die Bevölkerungsdichte der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt werden.
19 Nächste Schritte: KOM evaluiert gerade die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und Interessenvertreter aus der Anhörung. Abschließende Fassung wird nur noch intern diskutiert, keine weitere Anhörung geplant. Zielsetzung der KOM ist Annahme der neuen Leitlinie zu Beginn 2014
Die neuen Beihilfeleitlinien für Flughäfen und Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Prüfung von Infrastrukturprojekten
22. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. Berlin, 7. Dezember 2012 Die neuen Beihilfeleitlinien für Flughäfen und Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Prüfung
MehrEU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften
EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften Fokus: Deutsche Regionalflughäfen November 04-05, 2014 Prof. Dr. Hansjochen Ehmer (DLR) Simone Bück (IUBH) Inhaltsverzeichnis
MehrBeihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz
Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz Referat von Stefan Jost, MLaw Inhaltsübersicht 1. Um was geht es? 2. Neue Leitlinien
MehrFinanzierung von Flughäfen Nutzerfinanzierung oder Subventionierung?
Finanzierung von Flughäfen Nutzerfinanzierung oder Subventionierung? Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer Flughafenverband ADV 20. Januar 2015 1 Das deutsche Flughafensystem Polyzentrisch Seit dem 2. Weltkrieg
MehrEU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten
EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung
MehrThe Regulatory Assistance Project
Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist
MehrFinanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen
Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen Herbsttagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung Leipzig 25. bis 27.09.2009 RA Dr. Ludger Giesberts, LL.M. Übersicht I. Einführung II. Entgelterhöhungen
MehrEuropäische Klimapolitik: Die EU-Kommission als Fallensteller?
Europäische Klimapolitik: Die EU-Kommission als Fallensteller? Internationale Klimakonferenz 4. Dezember 2009 Vortrag Prof. Dr. Markus C. Kerber 10178 Berlin Hackescher Markt 4 E-Mail:editor@europolis-online.org
MehrSie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet.
Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Beihilfefrei, soweit Tourismusagentur reine Informationsaufgaben wahrnimmt (kostenloses Ausgeben von Stadtplänen etc.) sowie grds. auch
MehrMöglichkeiten und Perspektiven des Dortmund Airport
Möglichkeiten und Perspektiven des Dortmund Airport Sitzung des Verkehrsausschusses der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) 01.Oktober 2014 Dortmund Airport 1 1. Verkehrsflughäfen
MehrNeue Entwicklungen im Beihilfenrecht was kommt aus Brüssel?
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht 17. Schleswiger Forum 2013 1 SAM Ermächtigungs -VO AGVO De-minimis-VO Verfahrens-VO Regionalbeihilfen-LL F&E&I-Beihilfenrahmen Weitere sektorspezifische Regelungen
MehrBerücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbh Folien zum Referat Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen 7. Netzwerktagung im Rahmen der VwV-Stadtentwicklung
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP
Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem
MehrDie Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede
Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien
MehrQuersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge
Andel Danner Quersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 I. Fragestellung und Ziel
MehrMarktanalyse fur den Regionalflughafen Karlsruhe/ Baden-Baden -
1) : Swantje Grotheer Marktanalyse fur den Regionalflughafen Karlsruhe/ Baden-Baden - Entwicklungen und Perspektiven fur den Regionalflughafen Materialien zur Regionalentwicklung und Raumordnung Band 11
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrGesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz
Mehr1 Gewährung von Kleinbeihilfen
Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der
MehrHerausforderungen zur Entwicklung eines Governance Systems für die Entwicklung erneuerbarer Energien bis 2030
Herausforderungen zur Entwicklung eines Governance Systems für die Entwicklung erneuerbarer Energien bis 2030 D r. Anne Held Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research EU-ArchE Workshop B
MehrFassung vom
Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der
MehrEuropäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV
Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.
MehrEU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis Informationsveranstaltung in Rendsburg. EU-Beihilferecht und Tourismusförderung
EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis Informationsveranstaltung 12.02.2010 in Rendsburg EU-Beihilferecht und Tourismusförderung 12.02.2010 Fachtag EU-Beihilferecht Dr. Julia Pfannkuch 1 Grundlagen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3245 15. Wahlperiode 2004-02-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Eisenberg (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Wirtschaft, Arbeit und
MehrHinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie)
Anlage 5 (zu Abschnitt II Teil C Nummer 2 Satz 5 ) Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Soweit die Förderung nach dieser Förderrichtlinie als Gewährung
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrPV PLUS NACHRANGDARLEHEN. Investment in die Entwicklung von Photovoltaik. PV PLUS GmbH Leopold Werndl Straße Steyr, Österreich
PV PLUS NACHRANGDARLEHEN Investment in die Entwicklung von Photovoltaik PV PLUS GmbH Leopold Werndl Straße 46 4400 Steyr, Österreich 1 Gute Gründe 2 Die PV Plus GmbH PV PLUS ist eine österreichische GmbH
MehrInformationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen
06-08 Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen I. Einführung und Überblick Als staatliche Beihilfe gilt jede Art von Förderung durch die Regierung, die
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 484/2010 Deutschland KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits
MehrBedarfsorientiert und frei von Subventionen - welche Flughafeninfrastruktur brauchen wir in Deutschland?
Bedarfsorientiert und frei von Subventionen - welche Flughafeninfrastruktur brauchen wir in Deutschland? Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer Flughafenverband ADV 2. Dezember 2015 1 Passagiere in Mio. Luftverkehr
MehrFörderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ
Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung Daniela Bizjak, PtJ Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts Rechtsgrundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
MehrEinzelnotifizierung in der Entscheidungspraxis des EUGH und der EU Kommission. Dr. Wibke Mellwig
Einzelnotifizierung in der Entscheidungspraxis des EUGH und der EU Kommission Dr. Wibke Mellwig 10.7.2014 Überblick I. Einführung II. III. Wesentliche Argumente aktueller Kommissionsentscheidungen Aktuelles
MehrFassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert
Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der
MehrUnser Auftrag: Europa für Kommunen! Die nordrhein-westfälischen CDU-Europaabgeordneten Sabine Verheyen und Dr. Markus Pieper informieren
Unser Auftrag: Europa für Kommunen! Die nordrhein-westfälischen CDU-Europaabgeordneten Sabine Verheyen und Dr. Markus Pieper informieren Großer Erfolg für die Bürger und die Kommunen Wasserversorgung wird
MehrÜbersicht der europäischen Finanzhilfen und Rettungsschirme (alle Zahlen in Milliarden Euro)
Übersicht der europäischen Finanzhilfen und Rettungsschirme (alle Zahlen in Milliarden Euro) (aus Volumen 110 (ursprünglicher Betrag, der sich verringert, sofern beteiligte Staaten Finanzhilfen erhalten)
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 Öffentliche Unternehmen im EU-Recht Übersicht Art 106 AEUV Abs 1: Regel (Wettbewerbsordnung gilt auch für öffentliche
MehrNettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren.
4. Facharbeitskreis Effiziente Stadt am 24.08.2017 in Apolda Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. Eine leichtverständliche Einführung. Warum Bilanzierung von Nettoeinnahmen? ThStBauFR 36.2 - Einnahmen
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6)
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) EU-Beihilfenaufsicht Überblick WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen
MehrHOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen)
HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen) Im Rahmen des HOLM Start-up Förderprogramms werden teilnehmenden Unternehmen ein Büro und
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. a Irene Simader, Leiterin Abteilung Wohnbauförderung am Donnerstag, 2.11. 2017 zum Thema Aktuelles
MehrGAW. Ergänzung II. Der Flughafen Bozen und seine regionalwirtschaftliche Bedeutung Eine regionalwirtschaftliche Analyse
GAW Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung mbh Ergänzung II Der Flughafen Bozen und seine regionalwirtschaftliche Bedeutung Eine regionalwirtschaftliche Analyse 18. März 2015 Gesellschaft für
MehrInformationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Endgültige Fassung vom 21/10/2008 COCOF 08/0012/02-DE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION REGIONALPOLITIK Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ERKLÄRUNG ÜBER
MehrEU-Beihilferecht am Beispiel von Sportstättenfinanzierungen
EU-Beihilferecht am Beispiel von Sportstättenfinanzierungen Nürnberg, 20. Dezember 2013 Dr. Monika Hochreiter Hinweis: der Vortrag gibt die persönliche Sichtweise der Vortragenden wieder Überblick Sportstättenförderung
MehrBundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 708/16 30.11.16 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung U - G - Wo Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
MehrVerzeichnis der Rundschreiben zum EU-Beihilfenrecht (der Koordinationsabteilung = BMWA (BKA)
Nr. 1/1995 Nr. 2/1995 Mitteilung des Referenzzinssatzes 1995 zur Bewertung staatlicher Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages 403.602/2-IV/3/95 26.1.1995 siehe http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/reference_rates
MehrDaseinsvorsorge und Wettbewerb in der EU
Wirtschaft Andrea Hanisch Daseinsvorsorge und Wettbewerb in der EU Studienarbeit Hausarbeit Daseinsvorsorge und Wettbewerb in der EU zum Hauptseminar Europäische Wettbewerbs- und Regulierungspolitik -
MehrEuropäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten
Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und
MehrFINANZEN: Haushalte konsolidieren, Investitionen
Wirtschaftspolitische Positionen der IHK-Organisation 2017 FINANZEN: Haushalte konsolidieren, Investitionen stärken Die wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation (WiPos) zeigen der Politik
MehrZwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch die EU? Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl
Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch die EU? Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Wasserversorgung in Österreich kleinräumige Organisation, vorwiegend auf kommunaler bzw interkommunaler Ebene organisiert.
MehrTourismus- und Wirtschaftsförderung. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß 1
Tourismus- und Wirtschaftsförderung Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß 1 Überblick I. Überblick über Grundlagen des Beihilferechts und einschlägige Problemlagen II. III. IV. Kommunale Wirtschaftsförderung 1.
MehrLeitlinien für einen fairen Wettbewerb im Luftverkehr
Zusammenfassung der Leitlinien für einen fairen Wettbewerb im Luftverkehr Februar 2013 Leitlinien für einen fairen Wettbewerb im Luftverkehr INHALT Die neue Wettbewerbslage Folien 3-5 Die Folgen für die
MehrPKF-Jahrestagung 24. und 25. Juni 2016, München Fälle aus der EU-Beihilfepraxis im öffentlichen Sektor außerhalb des Nahverkehrs
PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF-Jahrestagung 24. und 25. Juni 2016, München Fälle aus der EU-Beihilfepraxis im öffentlichen Sektor außerhalb des Nahverkehrs
MehrBaden-Airpark GmbH. Verwaltungsausschuss des Landkreises Karlsruhe Sitzung am 03.07.2014
Baden-Airpark GmbH Anlage zur Vorlage Nr. 26/2014 an den VA Verwaltungsausschuss des Landkreises Karlsruhe Sitzung am 03.07.2014 Gesellschafterstruktur Luftbild Baden-Airpark Ranking der deutschen Verkehrsflughäfen
MehrStudie: Wirtschaftlichkeit einer zivilen Nutzung des Militärflughafens Lagerlechfeld
: Bündnis gegen einen Zivilflughafen auf dem Lechfeld Studie: Wirtschaftlichkeit einer zivilen Nutzung des Militärflughafens Lagerlechfeld Kissing, den 20.9.2004 Autoren: Thomas Wenger, Dipl.-Ing. Mathias
MehrBericht aus Brüssel. Leo MAIER / Janos SCHMIED / Beata BARTOSOVA GD REGIO.F2. Erfurt, 14. Juni 2017
Bericht aus Brüssel Leo MAIER / Janos SCHMIED / Beata BARTOSOVA GD REGIO.F2 Erfurt, 14. Juni 2017 I. Weißbuch zur Zukunft Europas Die EU der 27 im Jahr 2025 Überlegungen und Szenarien Fünf Szenarien: 1.
Mehrdes Abg. Dr. Dietrich Hildebrandt u. a. Bündnis 90/Die Grünen
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 5070 07. 04. 2000 Antrag des Abg. Dr. Dietrich Hildebrandt u. a. Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1613 DER KOMMISSION
L 242/10 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1613 R KOMMISSION vom 8. September 2016 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren DIE EUROPÄISCHE
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische
MehrFörderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen
Förderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen Auftaktveranstaltung am 25. ober 2017 Christoph Zimmer-Conrad Referatsleiter Technologie Vorstellung der
MehrAbfall als stoffliche und energetische Ressource aktuelle Entwicklungen aus wirtschaftspolitischer Perspektive
Abfall als stoffliche und energetische Ressource aktuelle Entwicklungen aus wirtschaftspolitischer Perspektive ITAD-Mitgliederversammlung 2014 2. Juli 2014, Moa-Hotel, Berlin www.bmwi.de Andrea Jünemann
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
MehrInformationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler
Kostenkalkulation und Rückerstattungsmodell bei wirtschaftlichen Tätigkeiten Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler 1 Themen I. Einführung II. III. IV. Projektkalkulation
MehrStaatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und
MehrNachhaltige Kostendeckung in der Wasserwirtschaft
Nachhaltige Kostendeckung in der Wasserwirtschaft R. Andreas Kraemer Ecologic Inhalt Herausforderung: Kostendeckung und WRRL (2010) Aspekte der Kostendeckung Nachhaltige Kostendeckung Anwendungsbeispiele
MehrAmtsblatt C Jahrgang Ausgabe in deutscher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen 4. April 2014
Amtsblatt C 99 der Europäischen Union 57. Jahrgang Ausgabe in deutscher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen 4. April 2014 Inhalt II Mitteilungen MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN
MehrInfoblatt zur Ermittlung der Nettoeinnahmen
Infoblatt zur Ermittlung der Nettoeinnahmen Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 im Rahmen des
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
MehrWenn die Pflege alt aussieht! Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels
Wenn die Pflege alt aussieht! Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels Gesundheitspolitisches Symposium 2014 der Konrad-Adenauer-Stiftung in Schwerin Thomas Bodmer
Mehr7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT
7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT EU-WETTBEWERBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht (Übersicht) Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische Fusionskontrolle:
MehrDie Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe
Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Vortrag zur Praxismesse 2015 Seite 1 Übersicht 1. Fallkonstellationen 2. Problemstellung 3. Europarechtlicher Kontext 4. DAI 5.
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München
MehrDie Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz
Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater Amtlicher Teil Bundesanzeiger Nr. 126 Freitag, 11. Juli 2003 Seite 14906 Bundesministerium des Innern
Mehr1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2010 (30.07) (OR. en) 12224/10 FIN 319 A-PUNKT-VERMERK des Ausschusses der Ständigen Vertreter für den Rat Nr. Kommissionsvorschlag: 11251/10 FIN 274 KOM
MehrWerkstattbericht: Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis der Stadt Würzburg. 16. Dezember 2016 Seminarveranstaltung Beihilfenrecht Update 2017
Werkstattbericht: Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis der 16. Dezember 2016 Seminarveranstaltung Beihilfenrecht Update 2017 Beihilfenrechtliche Relevanz? 16.12.2016 Rechtsk. berufsm. Stadtrat und Stadtkämmerer
MehrDie neuen Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung in der Realwirtschaft
Die neuen Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung in der Realwirtschaft Dr. Jachim Lücking GD WETTBEWERB COMP E-3 Die vertretenen Standpunkte geben die Ansichten des Redners wieder; sie stellen keinesfalls
MehrDer Landtag hat am 14. Dezember 2000 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 12/5794 laufende Nr. 1):
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 161 03. 08. 2001 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Die Entwicklung des Stuttgarter
MehrEuropäische Luftverkehrspolitik / Luftverkehrspolitik in Europa
Europäische Luftverkehrspolitik / Luftverkehrspolitik in Europa 10. Sitzung des Initiativkreises der Initiative Luftverkehr für Deutschland Berlin, 3. Juli 2013 Klaus Peter Siegloch Dr. Christoph Franz
MehrLEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM
Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN
MehrWEGE ZUM BREITBANDAUSBAU
4.6.14 WEGE ZUM BREITBANDAUSBAU rechtliches und wirtschaftspolitisches Streiflicht DI Thomas Feßl, Stabsabteilung Wirtschaftspolitik Dr. Winfried Pöcherstorfer, Abteilung für Rechtspolitik Mittwoch, 4.
MehrDie Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten
Die Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten Hamburger Fachforum 2016 Dipl.-Ing. Isabel Ahlke Referentin II 2 im BBR +49 (0) 228-99-401-2726 Isabel.ahlke@bbr.bund.de
MehrEnergetischer Umbau im Quartier. 3. Workshop
3. Workshop Energetischer Umbau im Quartier Potsdam, 18.11.2013 Berechnungsverfahren zur Abschätzung der unrentierlichen Kosten bei Investitionen Beispiel: Aufbau/Erweiterung eines Nah-/ Fernwärmesystems
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraft werken
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2858 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/5 52200 5431/68 Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit
MehrGrundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth
Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine
Mehr1. Prognosen deutscher bzw. europäischer Luftfahrt Experten zur Entwicklung des Flugverkehrs in Deutschland
Anlage A) zur Pressemitteilung des BUND Naturschutz in Bayern e.v. (BN) vom 29.01.2016 FMG PM vom 13.01.2016: der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG), Dr. Michael Kerkloh,
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/1685 06.04.78 Sachgebiet 784 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zum Vorschlag einer
MehrBundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi
Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung
MehrErläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis- Verordnung) 1. - Häufig gestellte Fragen
Erläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis- Verordnung) 1 - Häufig gestellte Fragen Am 1.1.2014 ist die De-minimis-Verordnung (EU) Nr.
MehrPROGNOSE DER REGIONALWIRTSCHAFTLICHEN EFFEKTE DES FLUGHAFENS DORTMUND
INSTITUT FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT DER UNIVERSITÄT MÜNSTER PROGNOSE DER REGIONALWIRTSCHAFTLICHEN EFFEKTE DES FLUGHAFENS DORTMUND FÜR DAS JAHR 2025 - Ergänzende Stellungnahme zur Auswirkung der Betriebszeitenregelung
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02
MehrVersion II, Projekt. Vereinszentrum
Version II, 17.02.2017 Projekt Vereinszentrum Vision: Bau eines identitätsstiftenden Treffpunktes für unsere Sektion vergleichbar der Braunschweiger Hütte aber vor Ort Vision: Ein Treffpunkt für alle Gruppen
MehrBürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2007, geändert durch die Erlasse vom 30. Juni 2014 und 30. April
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 03.X.2007 K(2007)4617. Staatliche Beihilfe Nr. N 99/2007 DEUTSCHLAND Hamburger FuE-Förderrichtlinie
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.X.2007 K(2007)4617 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 99/2007 DEUTSCHLAND Hamburger FuE-Förderrichtlinie Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. DAS VERFAHREN (1) Mit
Mehr