EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011)3457 endgültig

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den K(2011)3457 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 484/2010 Deutschland KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach Insolvenz (Verlängerung und Änderung der Beihilfesache N 513/2005 KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach Insolvenz) Sehr geehrter Herr Bundesminister! I. VERFAHREN 1. Am 22. Oktober 2010 meldete Deutschland die Verlängerung und Änderung des KMU-Förderprogramms des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach Insolvenz an, das die Kommission mit Entscheidung vom 13. September 2006 genehmigt hatte. Am 3. und 28. Dezember 2010, 25. und 28. Januar 2011 und 25. und 28. März 2011 übermittelte Deutschland weitere Informationen zur Ergänzung der Anmeldung. II. BESCHREIBUNG DER BEIHILFEREGELUNG 1. Zielsetzung 2. Bei der zu prüfenden Regelung handelt es sich um die Verlängerung und Änderung der bestehenden beihilfefreien Regelung N 513/2005 KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach Insolvenz. Am 13. Dezember 2006 stellte die Kommission per Entscheidung fest, dass es sich bei diesem Förderprogramm nicht um eine Beihilfe handelt. In Erwägungsgrund 19 dieser Entscheidung hielt sie jedoch Folgendes fest: Da allerdings empirische Daten fehlen, soll die Durchführung des Förderprogramms mit Hilfe der in den Jahresberichten zusammen gestellten Informationen vor dem erneut von der Kommission überprüft werden. Daraufhin kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Förderprogramm zumindest bis zum 31. Dezember 2010 nicht als Beihilfe angesehen wird. Seiner Exzellenz Herrn Dr.Guido WESTERWELLE Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt 1 D Berlin Commission européenne, B-1049 Bruxelles Belgique Europese Commissie, B-1049 Brussel België Telefon: (0)

2 3. Das Förderprogramm sieht die Gewährung von Darlehen für Investitionen und projektbezogene laufende betriebliche Ausgaben an kleine und mittlere Unternehmen vor, die nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation gesundet sind (die Darlehen dürfen jedoch nicht Teil des Insolvenzverfahrens sein und dürfen nur solchen Unternehmen gewährt werden, die nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1 sind. Die Darlehen werden von der Sächsischen AufbauBank (SAB) ausgereicht. Mit den Darlehen können bis zu 80 % der Kosten einer Maßnahme finanziert werden; der verbleibende Anteil muss aus privaten Quellen gedeckt werden. Die Darlehen betragen jeweils mindestens EUR und höchstens 1 Mio. EUR und haben eine Laufzeit höchstens 4 Jahren. Die SAB legt den Zinssatz anhand einer Risikoanalyse entsprechend den Marktbedingungen fest. Der Zinssatz liegt jedoch unter keinen Umständen unter dem Basissatz der Kommission zuzüglich eines Aufschlags von 400 Basispunkten. 4. Die Darlehen werden auf der Grundlage des Förderprogramms und nach Maßgabe der Paragrafen 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung gewährt. Die Mittel werden aus einem revolvierenden Fonds bereitgestellt, für den für die Jahre 2005 und 2006 insgesamt 14,6 Mio. EUR aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt wurden. Seither wird das Förderprogramm durch Zinsen und Rückzahlungen der Darlehen finanziert. 5. Deutschland hat seitdem keine weiteren Mittel für den Fonds bereitgestellt, sondern im Gegenteil sogar [ ] * aus dem Fonds abgeschöpft. Deutschland hat jedoch mitgeteilt, dass es beabsichtigt, dem Fonds diesen Betrag von [ ] wieder zuzuführen [ ] pro Jahr von 2011 bis 2014). Der Fonds soll jedoch revolvierend und selbsttragend bleiben. 2. Zuwendungsempfänger 6. Als Zuwendungsempfänger kommen ausschließlich KMU im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in Frage, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die Zahl der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprogramms wird mit 11 bis 50 veranschlagt. 3. Laufzeit der Regelung und Jahresberichte 7. Die Laufzeit des Förderprogramms soll um fünf Jahre, das heißt bis zum 31. Dezember 2015, verlängert werden. 8. Bei der Prüfung des ursprünglichen Förderprogramms in der Sache N 513/2005 hatte die Kommission festgestellt, dass dieses die Voraussetzungen der damals anwendbaren Referenzsatzmitteilung der Kommission erfüllte. Deutschland hat bestätigt, dass die im 1 Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom , S. 2). * Geschäftsgeheimnis 2

3 Förderprogramm aufgeführten Definitionen und Schwellenwerte mit der aktuellen Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenzund Abzinsungssätze 2 (im Folgenden Referenzsatzmitteilung ) im Einklang stehen. 9. Deutschland erklärt sich zu einer jährlichen Berichterstattung über das Förderprogramm bereit. Die Jahresberichte werden der Kommission spätestens sechs Monate nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres zugehen und folgende Informationen enthalten: eine Aufstellung aller von der SAB im Rahmen des Förderprogramms vergebenen oder noch ausstehenden Darlehen mit folgenden Angaben: Datum des Abschlusses des Insolvenzverfahrens, kurze Beschreibung des zu fördernden Vorhabens, Datum der Darlehensgewährung, Höhe und Konditionen des Darlehens, ggf. Angaben zu den Sicherheiten sowie zu einem etwaigen Ausfall. Angaben zur Finanzierung des Förderprogramms: jährliche Gesamteinnahmen (Zinsaufkommen und Rückzahlungen), jährliche Gesamthöhe der Ausfälle, geschätzte jährliche Verwaltungskosten sowie jährliches Gesamtergebnis (Differenz zwischen Einnahmen auf der einen Seite und Verwaltungskosten und Ausfällen auf der anderen Seite). Änderungen gegenüber der ursprünglich von Deutschland angemeldeten Regelung 10. Abgesehen von der Laufzeit (siehe Erwägungsgrund 7) wurde nur ein Aspekt der Regelung geändert. 11. Deutschland wird andere Darlehensmargen anwenden als im Rahmen der ursprünglichen Regelung, um den Vorgaben der Referenzsatzmitteilung von 2008 Rechnung zu tragen 3. Angewandt wird demnach der Referenzsatz, der sich aus dem Euribor für ein Jahr und einem vom Rating des Darlehensnehmers und der Qualität der Sicherheiten abhängigen Aufschlag zusammensetzt. Tabelle 1 Darlehensmargen in Basispunkten (Aufschlag auf den Basissatz) Besicherung Rating 4 hoch 5 normal gering sehr gut gut zufriedenstellend schwach schlecht ABl. C 14 vom , S Nach der ursprünglichen Regelung setzte sich der Satz aus dem Euribor für ein Jahr und einer von der Risikokategorie des jeweiligen Unternehmens abhängigen Marge von 0,65 % bis 7,90 % zusammen, wobei der Aufschlag jedoch mindestens 400 Basispunkte betrug. 4 Gemäß der Definition in der Referenzsatzmitteilung. 5 Eine hohe Besicherung liegt vor, wenn die Verlustquote bei Ausfall (Loss given default LGD) höchstens 30 % beträgt, eine normale Besicherung bei einer LGD von 31 % bis 59 % und eine geringe Besicherung bei einer LGD von 60% oder mehr. 3

4 12. Außerdem hat die SAB ihre Methode zur Festsetzung von Zinssätzen 2009 in zweierlei Hinsicht geändert: Zum einen hat sie ihre Kriterien für eine hohe oder normale Besicherung so weit angehoben, dass die Besicherung seit 2009 in der Praxis bei allen Darlehen als gering eingestuft worden ist. Und zum anderen hat sie den Mindestaufschlag auf 650 statt 400 Basispunkte festgesetzt. 13. Da diese beiden Änderungen jedoch nicht zwangsläufig auf alle künftigen Darlehen angewandt werden, sind sie nicht als formelle Änderungen des Förderprogramms als solchem anzusehen. III. WÜRDIGUNG 14. Die Kommission stellt fest, dass die angemeldete Änderung in einer Verlängerung der Laufzeit des Förderprogramms um fünf Jahre besteht. 15. Die im Förderprogramm vorgesehenen Sätze stehen mit der aktuellen Referenzsatzmitteilung im Einklang. Laut der Mitteilung wird der Referenzsatz als Summe des IBOR (Euribor im Falle von Deutschland) für ein Jahr und einer vom Rating des betreffenden Unternehmens und den vorhandenen Sicherheiten abhängigen Marge berechnet. Die SAB verwendet exakt die Margentabelle aus der Referenzsatzmitteilung mit den Kenngrößen Ratingkategorie und Besicherung, und die Definitionen sind identisch. Zudem erhebt sie einen Aufschlag von mindestens 400 Basispunkten (in der Praxis mindestens 650 Basispunkte siehe Erwägungsgrund 12) und legt bei der Prüfung der Besicherung bis dato strengere Kriterien an, so dass die Besicherung seit 2009 bei allen Darlehen als gering eingestuft wurde (Erwägungsgrund 12). Daher steht das Förderprogramm mit der Referenzsatzmitteilung im Einklang. 16. Die Kommission vertritt in ihrer Entscheidung vom 13. September 2006 zwar die Auffassung, das Förderprogramm bilde keine Beihilfe, sie stellt darin jedoch auch fest, dass sie das Programm mangels empirischer Daten auf der Grundlage der Berichte vor dem erneut überprüfen sollte. Deshalb werden im nachstehenden Abschnitt nunmehr die empirischen Daten des Förderprogramms analysiert. Entwicklungen im Zeitraum 2005 bis Im Laufe dieses Fünfjahreszeitraums wurden insgesamt 33 Darlehen mit Zinssätzen zwischen 7,00 % und 11,23 % ausgereicht. Alle Darlehen waren besichert. Die meisten Darlehen sind bereits zurückgezahlt worden bzw. weisen keinen Zahlungsrückstand auf. Das Fondsvermögen entwickelte sich folgendermaßen: Tabelle 2: Entwicklung des Fonds (Beträge in Tausend EUR) Anfangsbestand zum [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 1. Januar Mittelzuführung [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 4

5 Haushalt Fondserträge [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] Verwaltungskosten und [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] sonstige Ausgaben Ausgebuchte Ausfälle* [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] Fondsvermögen zum [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 31. Dezember davon [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] Darlehensforderungen (*) siehe Erwägungsgrund Die erhobenen Zinssätze waren mindestens so hoch, wie in den Referenzsatzmitteilungen von und 2008 vorgesehen. 19. Vor allem im Jahr 2009 gerieten einige Unternehmen, die im Rahmen des Förderprogramms SAB-Darlehen erhalten hatten, in Schwierigkeiten. Die daraus resultierenden Verluste bei den entsprechenden Darlehen können jedoch erst nach Abschluss der betreffenden Insolvenzverfahren berechnet werden, was nach dem deutschen Insolvenzrecht recht lange dauern kann. 20. Daher kann die Höhe der Verluste, die SAB bei diesen Darlehen entstehen, noch nicht genau beziffert werden. Aus diesem Grund lässt sich nicht feststellen, ob das Förderprogramm aufgrund seiner Strategie (Auswahl der Darlehensempfänger und Festsetzung der Zinssätze) ex post tatsächlich selbsttragend ist. Es ist jedoch klar ersichtlich, dass das Fondsvermögen mittlerweile die Kapitalausstattung übersteigt. So wurde dem Fonds, der am [ ] ein Vermögen von [ ] umfasste, in der Folgezeit ein Nettobetrag von [ ] an staatlichen Mitteln zugeführt, so dass sich ein Gesamtbetrag von [ ] ergibt. Am 31. Dezember 2009 belief sich das Fondsvermögen auf [ ] abzüglich eines Teils von [ ] (nämlich desjenigen Teils des Gesamtvolumens der nicht zurückgezahlten oder fristgerecht bedienten ausstehenden Darlehen, der nicht zurückerlangt werden kann). Somit hat sich das Fondsvermögen erhöht. 21. Außerdem hat die SAB, wie in den Erwägungsgründen 12 und 13 erwähnt, ihre Zinssatzfestsetzungsmethoden in zweierlei Hinsicht verschärft. Wenngleich es sich dabei nicht um formelle Änderungen des Förderprogramms handelt, zeigen sie doch, dass die SAB Darlehensanträge einer kritischen Prüfung unterzieht und die Zinssätze in einer Höhe festsetzt, die die Rentabilität des Fonds gewährleistet (so dass dieser beihilfefrei ist). 22. Um zu ermitteln, ob ex ante damit zu rechnen war, dass die festgesetzten Zinssätze die Verwaltungskosten sowie die aus Ausfällen zu erwartenden Verluste decken, sollten folgende drei Aspekte berücksichtigt werden: 6 Mitteilung der Kommission über die Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (ABl. C 273 vom , S. 3), siehe dazu N 513/2005, Erwägungsgrund 16. 5

6 das Förderprogramm sieht Zinssätze vor, die mit der Referenzsatzmitteilung im Einklang stehen; das Fondsvermögen ist (wie in Erwägungsgrund 20 dargelegt) gewachsen, obwohl der Beobachtungszeitraum das Jahr 2009 umfasst, in dem die wirtschaftliche Lage in Deutschland und in der EU außergewöhnlich schlecht war 7 ; wenn angestrebt wird, die Zinssätze in einer Höhe festzusetzen, die die Deckung der ex ante zu erwartenden Kosten gewährleistet, dann müssen sie darauf ausgerichtet werden, dass während der Darlehenslaufzeit, in der ein ausgewogenes Verhältnis zwischen guten und schlechten Jahren (und damit guten und schlechten Ergebnissen) besteht, (zumindest) die Gewinnschwelle erreicht wird; im vorliegenden Fall wurden die Zinssätze so festgesetzt, dass der Fonds trotz eines außergewöhnlich schlechten Jahres und obwohl es im Beobachtungszeitraum in Deutschland keine guten Wirtschaftsjahre zum Ausgleich gab, an Wert gewinnen konnte; daraus lässt sich schließen, dass die SAB ihre Zinssätze in einer Art und Weise festgesetzt hat, die die Deckung der ex ante zu erwartenden Kosten gewährleistete, so dass keine Beihilfe vorliegt; der Beschluss der SAB, die Zinssätze zu erhöhen, als sie der Ansicht war, dass die Darlehensnehmer erhöhten Risiken ausgesetzt waren. Schlussfolgerung 23. Angesichts der Feststellung, dass das Förderprogramm mit der Referenzsatzmitteilung im Einklang steht und dass die SAB ihre Zinssätze in der Vergangenheit in einer Höhe festgesetzt hat, die die ex ante zu erwartenden Kosten deckte (siehe Erwägungsgrund 20), und sie ihre Kriterien für die Darlehensvergabe weiter verschärft hat (Erwägungsgründe 12, 13 und 21), kommt die Kommission zu dem Schluss, dass das angemeldete Förderprogramm die ex ante zu erwartenden Kosten weiterhin deckt und daher im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV als beihilfefrei anzusehen ist. V. BESCHLUSS 24. Auf der Grundlage der obigen Erwägungen stellt die Kommission fest, dass die angemeldete Maßnahme keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV enthält. Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt werden sollen, werden Sie gebeten, bei der Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens einen mit Gründen versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. Andernfalls geht die Kommission davon aus, dass Sie mit der Offenlegung der Angaben und mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf folgender Website einverstanden sind: 7 Das BIP Deutschlands sank 2009 um 4,7 %. Damit war 2009 nicht nur das Jahr mit der schlechtesten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg, sondern bis dato hatte auch noch kein anderer Mitgliedstaat einen größeren BIP-Rückgang verzeichnet (mit Ausnahme Estlands, dessen BIP 2008 um 5,1 % gefallen war). 6

7 Bitte richten Sie Ihren Antrag per Einschreiben oder Fax an: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Fax Bitte geben Sie Nummer und Bezeichnung der Sache in jedem Schreiben an. Mit vorzüglicher Hochachtung Für die Kommission Joaquín Almunia Vizepräsident der Kommission 7

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