EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, K(2011)9329 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. VERFAHREN (1) Am 20. Oktober 2011 meldeten die österreichischen Behörden das Vorhaben der HYPO NOE Gruppe Bank AG (im Folgenden Hypo Niederösterreich ), ihre Beteiligung im Umfang von 1,17 % an der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (im Folgenden RZB ) zu verkaufen, aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission an. (2) Am 10. November 2011 fand ein Konferenzgespräch zwischen den Kommissionsdienststellen, den österreichischen Behörden und der Hypo Niederösterreich statt. (3) Am 14. November 2011 legte die Hypo Niederösterreich im Namen der österreichischen Behörden ergänzende Informationen vor. (4) Am 23. November ersuchten die Kommissionsdienststellen die österreichischen Behörden um weitere Auskünfte, die von der Hypo Niederösterreich am 24. November 2011 übermittelt wurden. (5) Weitere Korrespondenz zwischen den Kommissionsdienststellen, den österreichischen Behörden und der Hypo Niederösterreich fand statt. Seiner Exzellenz Herrn Dr. Michael SPINDELEGGER Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Ballhausplatz 2 A Wien Commission européenne, B-1049 Bruxelles/Europese Commissie, B-1049 Brussel Belgium Telephone: (0)

2 2. BESCHREIBUNG 2.1 Hypo Niederösterreich (6) Bei der Hypo Niederösterreich handelt es sich um eine Bank, die mittelbar über Beteiligungsgesellschaften zu 100 % im Eigentum des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich steht. (7) Die Hypo Niederösterreich ist in den Geschäftsfeldern Public Finance & Corporates, Real Estate Finance und Treasury tätig. (8) Die Hypo Niederösterreich ist das Mutterinstitut der Hypo NOE Gruppe. Die Hypo NOE Gruppe besteht aus der Hypo Niederösterreich, der HYPO NOE Landesbank AG, der HYPO NOE Leasing GmbH, der NÖ Hypo Beteiligungsholding GmbH, der HYPO NOE Real Consult GmbH und einer Reihe weiterer Unternehmen und Beteiligungen. (9) Die Bilanzsumme der Hypo NOE Gruppe belief sich zum 30. Juni 2011 auf rund 11,8 Mrd. EUR. 2.2 RZB (10) Die RZB ist ein privates Institut mit drei Hauptgeschäftsfeldern: a) Beteiligung in Höhe von rund 78,5 % an der Raiffeisen Bank International AG (im Folgenden RBI ). Aktien der RBI werden an der Wiener Börse gehandelt; b) Funktion als zentrales Institut für die Raiffeisen Bankengruppe; c) weitere Beteiligungen. (11) Im Jahr 2009 gewährte die Republik Österreich der RZB eine Kapitalzuführung (Partizipationskapital) in Höhe von 1,75 Mrd. EUR. Die Republik Österreich hält keine RZB-Stammaktien, und auch andere öffentliche Stellen halten keine RZB-Stammaktien. Die Stammaktien der RZB werden von privaten Unternehmen, hauptsächlich Raiffeisenlandesbanken, gehalten. (12) Zum 30. Juni 2011 belief sich die Bilanzsumme der RZB-Gruppe auf rund 142 Mrd. EUR. 2.3 Verkauf von RZB-Aktien, die von der Hypo Niederösterreich gehalten werden (13) Die Hypo Niederösterreich beabsichtigt, ihre Beteiligung an der RZB (1,17 %) zu verkaufen. Die Käufer sind andere Aktionäre der RZB. (14) Am 12. Oktober 2011 wurde ein Aktienkaufvertrag abgeschlossen. Der im Vertrag festgelegte Preis für die Beteiligung der Hypo Niederösterreich an der Vertrauliche Informationen 2

3 RZB im Umfang von 1,17 % beläuft sich auf rund EUR ( EUR je Aktie). (15) Es liegen zwei Sachverständigengutachten zum Preis der RZB-Aktien vor (, ). Beide stützen sich auf öffentlich zugängliche Informationen. In der letzten Aktualisierung des Gutachtens von (die letzte Aktualisierung beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen per 8. September 2011) wurde der Wert der Beteiligung der Hypo Niederösterreich an der RZB im Umfang von 1,17 % auf eine Spanne zwischen EUR ( EUR je Aktie) festgesetzt. Im Oktober 2011 erstellte eine Fairness-Opinion zu der letzten Aktualisierung des Gutachtens von, in der der Beteiligungswert mit rund EUR ( EUR je Aktie) angesetzt wurde. (16) Die Hypo Niederösterreich wird ihre RZB-Aktien wie folgt verkaufen: Käufer Anzahl der Aktien Aktien insgesamt (17) Die Aktien wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, da die Hypo Niederösterreich aufgrund eines bestehenden Syndikatsvertrags verpflichtet ist, ihre Aktien zunächst den anderen Syndikatspartnern anzubieten, bevor sie an Dritte verkauft werden dürfen (d. h., die anderen Syndikatspartner haben im Falle eines Verkaufs von RZB-Aktien durch einen Syndikatspartner ein Vorkaufsrecht im Verhältnis ihrer Beteiligung). (18) Der Aktienkaufvertrag vom 12. Oktober 2011 enthält eine Kaufpreisbesserungs-Klausel, der die Käuferinnen für den Fall, dass bestimmte Parteien innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Aktienkaufvertrags eine Transaktion mit RZB-Aktien zu einer höheren Gegenleistung als EUR je Aktie vereinbaren, verpflichtet, jeweils den Betrag, um den die höhere Gegenleistung den mit der Hypo Niederösterreich vereinbarten Verkaufspreis ( EUR) übersteigt, an die Verkäuferin zu bezahlen. 3

4 (19) Nach Auffassung Österreichs enthält die Transaktion keinerlei staatliche Beihilfe. Österreich hat die Transaktion ausschließlich aus Gründen der Rechtssicherheit angemeldet. 3. BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG DER TRANSAKTION (20) Die Kommission prüft an erster Stelle, ob die Transaktion Beihilfecharakter hat. (21) Nach Artikel 107Absatz 1 AEUV... sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (22) Es handelt sich um eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV, wenn die betreffende Maßnahme vier Voraussetzungen erfüllt. Erstens muss die Maßnahme von einem Mitgliedstaat oder aus staatlichen Mitteln gewährt werden. Zweitens muss sie bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen einen Vorteil verschaffen. Drittens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und viertens muss sie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verfälschen oder zu verfälschen drohen. (23) Die Kommission prüft zunächst, ob die Transaktion einen staatlich finanzierten Vorteil verschafft. (24) Bei den Käufern handelt es sich um private Unternehmen, während die Hypo Niederösterreich als Verkäufer in öffentlichem Eigentum steht. Somit stellt sich die Frage, ob der Verkauf einen Vorteil darstellt, den der Verkäufer den Käufern verschafft. Dies wäre der Fall, wenn der Verkaufspreis für die Aktien unter Marktwert läge. (25) In der letzten Aktualisierung des Gutachtens von (die letzte Aktualisierung beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen per 8. September 2011) wurde der Wert der Beteiligung der Hypo Niederösterreich an der RZB im Umfang von 1,17 % auf eine Spanne zwischen EUR ( EUR je Aktie) festgesetzt. Im Oktober 2011 erstellte eine Fairness-Opinion zu der letzten Aktualisierung des Gutachtens von, in der der Beteiligungswert mit rund EUR ( EUR je Aktie) angesetzt wurde. Die Hypo Niederösterreich wird ihre Beteiligung für rund EUR ( EUR je Aktie) verkaufen. Dieser Verkaufspreis liegt also über dem von und veranschlagten Preis. Die Kommission hat die beiden Gutachten einer Prüfung unterzogen. Beide verwenden allgemein anerkannte Bewertungsmethoden. Die Sachverständigen berücksichtigen bei der Preisbestimmung Bewertungsverhältnisse, die für andere Finanzinstitute in europäischen und außereuropäischen Ländern zur Zeit der Gutachtenerstellung zu beobachten waren. Es gibt keine Hinweise dafür, dass der Preis der RZB-Aktien in den Gutachten zu niedrig angesetzt worden wäre. 4

5 (26) Außerdem ist festzuhalten, dass der Wert von Bank-Aktien im Allgemeinen, und der börsennotierten RZB-Tochtergesellschaft RBI im Speziellen, zwischen September 2011 (die letzte Aktualisierung des Gutachtens von beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen per 8. September 2011) und dem Datum der Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages weiter gesunken ist. (27) Es liegt folglich kein Hinweis dafür vor, dass der Verkaufspreis für die Aktien, den die Hypo Niederösterreich von den Käufern erhält, unter dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages liegen würde. 4. SCHLUSSFOLGERUNG Auf der Grundlage der vorstehenden Würdigung stellt die Kommission fest, dass die in Rede stehende Transaktion, d. h. der Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich für insgesamt EUR, keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt werden sollen, werden Sie gebeten, bei der Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens einen mit Gründen versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen.andernfalls geht die Kommission davon aus, dass Sie mit der Offenlegung der Angaben und mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf folgender Website einverstanden sind: Bitte richten Sie Ihren Antrag per Einschreiben oder Fax an: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen B-1049 Bruxelles/Brussel Fax Mit vorzüglicher Hochachtung Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vize-Präsident 5

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