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1 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit

2 Verkürzung des Insolvenzverfahrens Dauert ein Insolvenzverfahren immer 6 Jahre oder geht es auch kürzer? Das Insolvenzverfahren muss nicht unbedingt sechs Jahre lang dauern! Seit dem ist es auch für Verbraucher (Privatpersonen) möglich, innerhalb eines Jahres bzw. nach drei Jahren oder nach fünf Jahren schuldenfrei zu werden. Dies gilt übrigens auch im laufenden Insolvenzverfahren.

3 Schuldenfrei innerhalb eines Jahres Schuldenfreiheit innerhalb eines Jahres ist nur dann möglich, wenn von dritter Seite ein geringer Betrag zur Verfügung gestellt wird. Davon werden die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens bezahlt und es wird ein Vergleich mit dem Gläubigern erzielt. Durch geschickte Verhandlungen ist es sogar realisierbar die Gläubiger zwischen 1 % und 5 % der Schuldsumme zu befriedigen. Beispiele: Bundesland: NRW Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 33 Gläubiger: ,00 Ergebnis: Schuldenbefreiung Bundesland: Berlin Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 11 Gläubiger: 3.500,00 Ergebnis: Schuldenbefreiung

4 Schuldenfrei nach drei Jahren Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Schuldenfreiheit nach drei Jahren vorgesehen, wenn 35 % der Insolvenzforderungen bezahlt werden. Achtung! Neben den 35 % der Insolvenzforderungen müssen auch noch die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter bezahlt werden. Der Insolvenzverwalter erhält bis zu 40 % der Einnahmen als Vergütung. In Wirklichkeit könnten tatsächlich statt 35 % bis zu 72 % der Forderungen zu zahlen sein, um schuldenfrei zu werden. In der bisherigen Praxis wird die Möglichkeit der Entschuldung nach drei Jahren bislang aus oben genannten Gründen sehr selten genutzt. Sollte es also möglich sein, 35 % der Insolvenzforderungen aufzubringen, wäre es sinnvoller, dieses Geld für einen Vergleich mit den Gläubigern zu verwenden, um das Insolvenzverfahren schon innerhalb eines Jahres zu beenden.

5 Schuldenfrei nach fünf Jahren Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Schuldenfreiheit nach fünf Jahren vorgesehen, wenn die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters bezahlt werden. Sollte der Insolvenzverwalter monatliche Zahlungen von Ihnen bekommen, werden von diesem Geld zunächst die Gerichtskosten und die Kosten des Verwalters bezahlt, bevor die Gläubiger Zahlungen erhalten. In der Regel sind dies mindestens 1.500,00. Diese Möglichkeit wird, im Gegensatz zu der Beendigung nach drei Jahren, in der Praxis wohl häufiger zum Tragen kommen. Wenn ausreichend Geld für die Bezahlung der Verfahrenskosten vorhanden ist, müssen Sie allerdings selbst den Antrag stellen, das Verfahren vorzeitig zu beenden.

6 Unternehmer im Insolvenzverfahren Kann ich mein Unternehmen auch im Insolvenzverfahren fortführen? Ja, die Fortführung und Sanierung des Unternehmens sollte immer an erster Stelle stehen. Die Insolvenzordnung ermöglicht es, sich von negativen Vereinbarungen bzw. Verträgen zu lösen. Auch im laufenden Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, sich durch eine geringe Zahlung an die Gläubiger von den Schulden zu befreien.

7 Unternehmer im Insolvenzverfahren Sanierungsbeispiele: Bundesland: NRW Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 28 Gläubiger: 2.700,00 Ergebnis: Unternehmen erhalten Bundesland: Berlin Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 52 Gläubiger: 9.500,00 Ergebnis: Unternehmen erhalten Bundesland: NRW Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 27 Gläubiger: 6.600,00 Ergebnis: Unternehmen erhalten

8 Privatpersonen im Insolvenzverfahren Kann ich mein Privatinsolvenzverfahren vorzeitig beenden? Ja, seit dem besteht die Möglichkeit, auch das Privatinsolvenzverfahren vorzeitig zu beenden. Die Insolvenzordnung ermöglicht es auch hier, sich von negativen Vereinbarungen bzw. Verträgen zu lösen. Auch im laufenden Insolvenzverfahren besteht daher die Möglichkeit, sich durch eine geringe Zahlung an die Gläubiger von den Schulden zu befreien.

9 Privatpersonen im Insolvenzverfahren Sanierungsbeispiele: Bundesland: NRW Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 34 Gläubiger: 3.000,00 Bundesland: Hamburg Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 43 Gläubiger: 4.000,00 Bundesland: Berlin Schuldsumme: ca ,00 Gläubiger: 25 Gläubiger: 5.700,00

10 Steuerschulden im Insolvenzverfahren Werde ich durch das Insolvenzverfahren von meinen Steuerschulden befreit? Nach der Insolvenzreform vom können Steuerforderungen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens weiter bestehen bleiben. Schuldner im Insolvenzverfahren mit Steuerschulden sollten sich daher unbedingt intensiv durch einen Berater betreuen lassen. Denn auch hier gibt es die Möglichkeit, sich von den Steuerschulden befreien zu lassen.

11 Insolvenzantrag durch Gläubiger Haben Finanzamt oder Krankenkasse einen Insolvenzantrag gestellt? Das Insolvenzgericht beauftragt einen Gutachter, der prüft, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es ist wichtig, schnell zu handeln, damit es gar nicht erst zu einer Eröffnung des Verfahrens auf einen sogenannten Fremdantrag kommt. Falls das Verfahren aufgrund eines solchen Fremdoder Gläubigerantrages eröffnet wird, bleiben die Schulden am Ende des Verfahrens bestehen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, selbst einen Eigenantrag und gleichzeitig auch den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu stellen.

12 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Alle Broschüren sowie Flyer der Verbraucher & Interessengemeinschaft Schuldnerberatung finden Sie auch auf unserer Homepage als Download. Gerne können Sie diese auch werktags telefonisch von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr anfordern. Telefon: 0231 / Auch für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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