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1 1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis Was kann, was will, was darf Nahverkehr und was nicht? Grundlagen zum rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmen des ÖPNV im Ostalbkreis

2 Wo ist was geregelt? Welches sind die wichtigsten Eckpunkte im ÖPNV- Recht? Was ist die Aufgabe des Landkreises? Worauf ist bei ergänzenden Angeboten zu achten? Wie läuft das mit der Finanzierung?

3 Die Regelwerke: EU-Recht VO Oktober 2007 PBefG 21. März September 2012 ÖPNVG Baden-Württemberg 1. Januar 1996 BO Kraft Tarifbestimmungen z.b. OstalbMobil

4 Personenbeförderungsgesetz Rechte und Pflichten von Verkehrsunternehmen und des Staates entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung nicht: wenn Gesamtentgelt Betriebskosten nicht übersteigt spontane Krankentransporte Mitfahrzentralen

5 Definition ÖPNV:..allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Ziel: ÖPNV soll [ ] als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. (laut ÖPNVG Baden-Württemberg) Aufgabe: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung [ ] ist eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge. (ebd.)

6 Aufgabenträger: Träger [ ] sind die Stadt- und Landkreise in eigener Verantwortung (ebd.) zuständig auch für die Aufstellung des Nahverkehrsplans ( Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV ) Dieser beinhaltet u.a.: 1.) Bestandsaufnahme 2.) Bewertung (Verkehrsanalyse) 3.) Verkehrsprognose 4.) Ziele und Rahmenvorgaben (Festlegung von Standards)

7 zudem beinhaltet ÖPNV: allgemeine Zugänglichkeit Stadt- und Regionalverkehr (50 km/1 Stunde) Regelmäßigkeit Genehmigungspflicht besteht für: Linienführung Fahrplan Beförderungsentgelt (Unternehmen und Verbund) Haltestellen (verkehrsrechtliche Anordnung)

8 vorhandene Unternehmen genießen Bestandsschutz für Dauer der Genehmigung nicht genehmigungspflichtig sind z.b.: eingesetzte Fahrzeuge Gestaltung der Fahrzeugumläufe Leer-/Überführungsfahrten Einsatz von Auftragsunternehmen

9 individuelle Beförderung von Personen mit PKW Taxen können sich bereit halten (Dienstplan) beschränkte Zahl von Taxen Taxitarifordnung (kein Aushandeln von Preisen) Mietwagen: Bereitstellung nicht erlaubt nur vom Betriebssitz ausgehend, Rückkehrpflicht Anmietung im Gesamten

10 Wettbewerb im ÖPNV Genehmigungswettbewerb: Veröffentlichung auslaufender Genehmigungen - interessierte Unternehmen können Antrag auf Erteilung der Genehmigung stellen - Anbieter mit wirtschaftlichstem Angebot erhält Genehmigung Ausschreibungswettbewerb: Aufgabenträger gewährt Zuschüsse zum Linienverkehr vor Auslaufen der Genehmigung, Festlegung der Anforderung und Einholung von Angeboten - Vergabe durch Aufgabenträger

11 Der Ostalbkreis ist: Genehmigungsbehörde nach dem PBefG für Linienverkehr mit Bussen und den Verkehr mit Taxen und Mietwagen (GB Nahverkehr, Personenbeförderung) Aufgabenträger für den ÖPNV mit Bussen (GB Nahverkehr, ÖPNV-Planung) Abwicklung Schülerbeförderung (GB Nahverkehr, Schülerbeförderung) Kooperationspartner von Verkehrsunternehmen im Rahmen von OstalbMobil Er ist nicht zuständig für: Bauliche Einrichtungen (ZOB, Haltestellen ) Fahrzeugförderung Schienenpersonennahverkehr (Fahrplan, Bahnhöfe )

12 Spezialthemen Linientaxis Ruftaxi / Rufbus Bürgerbusse organisierte Mitnahme Nachbarschaftshilfe

13 Zusammensetzung der ÖPNV- Einnahmen im Ostalbkreis

14 Die Aufwendungen des Ostalbkreises im ÖPNV Der Gesamthaushalt von ÖPNV und Schülerbeförderung betrug im Jahr 2011 davon u.a. 25,00 Mio 3,7 Mio für OstalbMobil 0,9 Mio für weitere ÖPNV-Maßnahmen 11,7 Mio für Schülermonatskarten 2,9 Mio für Schülerkurse Der Zuschussbedarf betrug 8,9 Mio uro (28,63 /Einwohner) davon ÖPNV 2,6 Mio., Schülerbeförderung 6,3 Mio.

15 Fazit ÖPNV ist ein stark durchregulierter Markt. Hauptaufgabe des Kreises ist es der Daseinsvorsorge zu entsprechen. Im Ostalbkreis findet Genehmigungswettbewerb statt. Der ÖPNV ist zu ca. 40% direkt nutzerfinanziert und zu ca. 60% aus öffentlichen Mitteln. Der Ostalbkreis setzt sehr hohe Mittel für den Nahverkehr ein.

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und es geht auch einfacher. ohne PBefG, Tariflücken, Zonenplan

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