MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268

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1 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Übersetzung Stadt Kiew Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Über die Bestätigung der vorübergehenden Ordnung der Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Personenbeförderungen (Beförderungen von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) für ausländische Fuhrunternehmen zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten während des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine Gemäß Artikel 57 und 58 des Gesetzes der Ukraine Über den Kraftverkehr sowie der Satzung des Ministeriums für Infrastruktur der Ukraine, genehmigt durch den Erlass des Präsidenten vom Nr. 581, zur Durchführung des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine auf einem entsprechenden Niveau im Bereich der Entscheidung der Frage der Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) durch das Gebiet der Ukraine ORDNE ICH AN: 1. Zu bestätigen ist die beigefügte vorübergehende Ordnung der Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Personenbeförderungen (von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) für ausländische Fuhrunternehmen zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine in der Ukraine angeordneten Punkten während des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012, die beigefügt ist. 2. Zu den für die Einführung und Erfüllung der Bestimmungen der vorübergehenden Ordnung Verantwortlichen sind der Leiter der Staatlichen Inspektion der Ukraine für die Sicherheit im Landverkehr, der Direktor des Departments für Kraftverkehr und der Leiter eines anderen bevollmächtigten Organs entsprechend ihren Funktionspflichten zu ernennen. 3. Für das Department für Kraftverkehr: 3.1. Für die Einreichung der vorliegenden Anordnung zur staatlichen Registrierung beim Ministerium der Justiz der Ukraine in festgesetzter Art und Weise zu sorgen Über diese Anordnung die Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen zu informieren, deren Tätigkeit mit der Organisation internationaler Personenbeförderungen verbunden ist. 4. Die vorliegende Anordnung tritt ab dem Tag ihrer offiziellen Verkündung in Kraft. 5. Die Kontrolle über die Erfüllung dieser Anordnung ist dem ersten stellvertretenden Minister K.O. Êfimemko aufzuerlegen. Stellvertretender Minister K. Êfimemko

2 EINVERSTANDEN: Innenminister der Ukraine V. Û. Zaharčenko Amtierender Außenminister der Ukraine R. M. Demčenko Leiter des Staatlichen Dienstes der Ukraine für Fragen der regulatorischen Politik und Entwicklung des Unternehmertums M. Brods kij Amtierender Leiter des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine O. M. Dorohovs kij Leiter des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine M. M. Litvin Leiter der Nationalen Agentur für Fragen der Vorbereitung und Durchführung des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine und der Umsetzung der infrastrukturellen Projekte V. G. Kovalevs kij Leiter der Staatlichen Inspektion der Ukraine für die Sicherheit im Landverkehr Ê. A. Prončenko

3 GENEHMIGT Anordnung des Ministeriums für Infrastruktur der Ukraine Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Vorübergehende Ordnung der Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Personenbeförderungen (Beförderungen von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) für ausländische Fuhrunternehmen zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten während des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die vorliegende vorübergehende Ordnung wurde gemäß Artikel 57 und 58 des Gesetzes der Ukraine Über den Kraftverkehr und dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 9. Juni 2011 Nr. 929 Einige Fragen zur Erbringung von entgeltlichen Verwaltungsdienstleistungen durch die Staatliche Inspektion für die Sicherheit im Landverkehr, den Staatlichen Flugdienst, die Staatliche Inspektion für die Sicherheit im See- und Flussverkehr, die Staatliche Agentur für Tourismus und Kurorte und die Kapitäne der Handelsseehäfen ausgearbeitet Die vorliegende vorübergehende Ordnung legt das Verfahren der Beantragung [Ausfertigung], Erfassung und Erteilung der Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkte während des Finales der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine fest Die Personenbeförderung mit Kraftverkehrsmitteln durch das Gebiet der Ukraine wird von ausländischen Fuhrunternehmen gemäß den Bestimmungen der zwischenstaatlichen Abkommen über den internationalen Kraftverkehr ausgeführt, die mit dem Ministerkabinett der Ukraine und den Regierungen der ausländischen Länder geschlossen wurden, auf der Grundlage ordnungsgemäß ausgefertigter Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten Die Form des Genehmigungsformulars ist in der Anlage 10 zur Ordnung der Organisation von regelmäßigen, nicht regelmäßigen und Pendelbeförderungen von Personen mit Kraftverkehrsmitteln im internationalen Verkehr angeführt, welches durch die Anordnung des Ministeriums für Verkehr der Ukraine Nr. 75 vom 9. Februar 2004 genehmigt und beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 22. Juni 2004 unter der Nummer 759/9358 registriert wurde. II. Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Personenbeförderung Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten

4 2.1. Die Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten ist von dem bevollmächtigten Organ durchzuführen Die Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Personenbeförderungen (Beförderungen von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten wird von den strukturellen Unterabteilungen des bevollmächtigten Organs nach der Ankunft eines Kraftverkehrsmittels mit einer Anzahl von mindestens 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung und Führerscheine der Fahrer sowie der Passagierliste durchgeführt Die Kontrolle und Beantragung [Ausfertigung] von Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten erfolgen durch die strukturellen Unterabteilungen des bevollmächtigten Organs unter der Berücksichtigung der Anforderungen der Anordnung des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine, der Administration des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine, des Ministeriums für Transport und Kommunikation der Ukraine, des Ministeriums für das Gesundheitswesen der Ukraine, des Ministeriums für Agrarpolitik der Ukraine, des Ministeriums für Umweltschutz der Ukraine, des Ministeriums für Kultur und Tourismus der Ukraine und des Staatlichen Dienstes der Ukraine für die Aufsicht über die Gewährleistung der Flugsicherheit Nr. 1167/886/824/643/655/424/858/900 vom 28. November 2005 "Über die Bestätigung der Zeitnormative für die Durchführung von Kontrolloperationen durch Amtspersonen, die die Kontrolle von Personen, Waren und Transportmitteln an den Grenzübergängen der Ukraine durchführen, registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 26. Dezember 2005 unter der Nummer 1557/ Das bevollmächtigte Organ führt Buch über die erteilten Genehmigungen an ausländische Fuhrunternehmen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten Die Genehmigung wird einem ausländischen Fuhrunternehmen zur Personenbeförderung Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten erteilt. Bei der Ausreise aus dem Gebiet der Ukraine sind die verwendeten Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten von den ausländischen Fuhrunternehmen an die strukturellen Unterabteilungen des bevollmächtigten Organs verpflichtend zurückzugeben Bei der Beantragung [Ausfertigung] der Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten sind die nachstehend bezeichneten Angaben einzutragen: Name des ausländischen Fuhrunternehmens und dessen Sitz (Wohnort); amtliches Kennzeichen des Kraftverkehrsmittels;

5 Unterschrift und Nummernstempel der die Genehmigung ausfertigenden Amtsperson des bevollmächtigten Organs; Datum der Erteilung der Genehmigung; Verkehrsbeschränkung des Kraftverkehrsmittels durch das Gebiet der Ukraine, und zwar: Ausführung von Personenbeförderungen zwischen den Ortschaften auf dem Gebiet der Ukraine; Geltungsdauer der Genehmigung: bis zum 15. Juli Für die Erteilung von Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Punkten wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe in Punkt 1 der Höhe der Gebühren für die Erbringung von entgeltlichen Verwaltungsdienstleistungen durch die Staatliche Inspektion für die Sicherheit im Landverkehr festgelegt ist (Anlage 1 zum Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 9. Juni 2011 Nr. 929 Einige Fragen zur Erbringung von entgeltlichen Verwaltungsdienstleistungen durch die Staatliche Inspektion für die Sicherheit im Landverkehr, den Staatlichen Flugdienst, die Staatliche Inspektion für die Sicherheit im Seeund Flussverkehr, die Staatliche Agentur für Tourismus und Kurorte und die Kapitäne der Handelsseehäfen ). III. Ordnung der Verwendung und Rückgabe von Genehmigungen zur Personenbeförderung Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten 3.1. Bei der Beantragung [Ausfertigung] und Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten wird das ausländische Fuhrunternehmen über die Besonderheiten ihrer Verwendung informiert Das ausländische Fuhrunternehmen, dem eine Genehmigung zur Personenbeförderung Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten erteilt wurde, gewährleistet ihre zweckbestimmte Verwendung, Aufbewahrung und verpflichtende Rückgabe. Eine Übertragung der Genehmigung zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten auf ein anderes ausländisches Fuhrunternehmen und die Vornahme irgendwelcher Berichtigungen darin ist nicht gestattet Die Rückgabe verwendeter Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten erfolgt durch das ausländische Fuhrunternehmen an die strukturellen Unterabteilungen des bevollmächtigten Organs bei der Ausreise aus dem Gebiet der Ukraine. IV. Kontrolle der Beantragung [Ausfertigung], Erteilung, Verwendung und Rückgabe von Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten 4.1. Das bevollmächtigte Organ gewährleistet die Kontrolle der Beantragung [Ausfertigung], Erteilung, Verwendung und Rückgabe von Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beför-

6 derung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten Die Mitarbeiter der strukturellen Unterabteilungen des bevollmächtigten Organs erteilen während der Erteilung der Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Punkten der entsprechenden strukturellen Unterabteilung des bevollmächtigten Organs zur Vornahme der Kontrolle Auskünfte über die erteilten und verwendeten Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten. V. Erfassung der Lagerung und Ausstellung der Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten 5.1. Die Erfassung der Lagerung und Ausstellung der Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten wird von der entsprechenden strukturellen Unterabteilung des bevollmächtigten Organs gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geführt Die Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Punkten sind nummerierte Formulare und keine Dokumente auf Urkundenpapier mit der Pflicht zur buchhalterischen Einzelabrechnung Die Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Punkten sind in Safes, Metallschränken oder speziellen Räumen aufzubewahren, die ihre Unversehrtheit gewährleisten Die Übergabe der Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten wird von den Mitarbeitern, denen die Pflichten zur Erfassung der erteilten, zurückgegebenen und verwendeten (beschädigten Formulare der) Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten auferlegt ist, über ein Übernahme-Übergabe-Protokoll durchgeführt Bei einem Verlust nicht verwendeter Formulare für die Genehmigungen zur Personenbeförderung (Beförderung von Fans, Gästen und Teilnehmern der Meisterschaft) zwischen den auf dem Gebiet der Ukraine angeordneten Punkten wird eine amtliche Untersuchung eines jeden Falls festgesetzt. Direktor des Departements für Kraftverkehr D. V. Petuhov

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