Benutzungsordnung der Bibliothek des Deutschen Museums
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- Katja Klein
- vor 7 Jahren
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1 Benutzungsordnung der Bibliothek des Deutschen Museums Allgemeines Die Bibliothek des Deutschen Museums ist eine öffentliche, allgemein zugängliche, wissenschaftliche Präsenzbibliothek. Sie dient gleichermaßen wissenschaftlichen Zwecken, vor allem der wissenschafts- und technikhistorischen Forschung, wie der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Bildung und der beruflichen Fortbildung. Aufgabe der Bibliothek ist es, naturwissenschaftliche, technische und historische Literatur zu sammeln, zu archivieren, zu erschließen und die vorhandenen Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Öffnungszeiten Die Bibliothek des Deutschen Museums ist, bis auf wenige Ausnahmen, täglich (auch samstags und sonntags) von 9.00 bis Uhr geöffnet. Abweichende Regelungen werden jeweils durch aktuelle Aushänge und im Internet bekanntgegeben. An Sonn- und Feiertagen besteht der gleiche Benutzungsservice wie an Werktagen. Benutzungsberechtigte Zur Benutzung der Bibliothek sind alle natürlichen und juristischen Personen berechtigt, die die Einhaltung dieser Benutzungsordnung gewährleisten können. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen gestattet. Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Inanspruchnahme ihrer Leistungen erkennt der Benutzer / die Benutzerin die Benutzungsordnung an. Zugang Vor dem Betreten der Bibliothek sind Überbekleidung, Schirme, Aktenmappen, Taschen (auch Laptoptaschen), Pakete u. Ä. in den dafür vorgesehenen Garderobeschränken abzulegen. Eigene Bücher dürfen in die Lesesäle mitgenommen werden, sind jedoch beim Betreten und Verlassen der Räume unaufgefordert bei der Eingangskontrolle vorzuzeigen. Von den Benutzerinnen und Benutzern wird erwartet, dass sie jedes störende Verhalten in den Bibliotheksräumen unterlassen, den Benutzungsbetrieb nicht behindern und das Bibliotheksgut sowie alle Einrichtungsgegenstände schonend behandeln. Sie sind verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. Für Schäden und Verluste an Bibliotheksgut, die während der Benutzung entstanden sind, haftet der Benutzer / die Benutzerin. Als Schäden gelten auch Eintragungen jeder Art, wie Anstreichungen oder Berichtigungen, das Knicken von Blättern, Tafeln oder Karten, sowie das Übergießen mit Flüssigkeit. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Benutzer / die Benutzerin in angemessener Frist Ersatz oder Wertersatz zu leisten. In den Lesesälen muss im Interesse aller größtmögliche Ruhe herrschen. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist deshalb nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht mitgenommen werden. Erlaubt ist allein die Mitnahme und das Trinken von Wasser aus wiederverschließbaren Behältern im Allgemeinen Lesesaal. Zum Schutz der Medien sind die Behälter verschlossen auf dem Fußboden abzustellen. Ebenfalls nicht gestattet ist das Rauchen. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
2 Kontrollrecht Zur Sicherung der Bestände sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bibliothek berechtigt, sich von jedem Benutzer / jeder Benutzerin einen amtlichen Ausweis sowie den Inhalt der mitgebrachten Unterlagen und Handtaschen u. Ä., deren Mitnahme gestattet ist, zu kontrollieren. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, dem Benutzer / der Benutzerin Anweisungen zu geben. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Personen, die den Bibliotheksbetrieb trotz Ermahnung stören oder die Anweisungen des Bibliothekspersonals nicht beachten, können aus den Bibliotheksräumen verwiesen werden. Haftungsausschluss Die Bibliothek / das Deutsche Museum haften weder für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind, noch für Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Zulassung Eine förmliche Zulassung ist für die Benutzung der Lesesäle nicht notwendig. Auskunft Die bibliothekarische Auskunft, die sich im Lesesaal befindet, erteilt mündliche, schriftliche und telefonische Auskünfte. Das Schätzen des Wertes von Büchern u. Ä. gehört nicht zu den Aufgaben der Bibliothek. Kataloge Der Lesesaalbestand ist frei zugänglich. Für den Gesamtbestand (inkl. Rara und Magazin) stehen den Besuchern zu Recherchezwecken folgende Benutzungseinrichtungen zur Verfügung: OPAC (Online Public Access Catalogue) für die elektronische Suche nach Büchern und Zeitschriften Formalkataloge, die in alphabetischer Ordnung die Verfasserschriften und Anonyma im Katalogkartenformat enthalten Sachkataloge, die nach dem Alphabet des Schlagwortes geordnet sind Historischer Zeitschriftenaufsatzkatalog bis 2000 im Katalogkartenformat Mikrofiches Datenbanken Magazinbestellungen Die Magazinbestände können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Dies geschieht im Rahmen der Sofortausleihe, die auch an Wochenenden gewährleistet ist. Die bestellten Bücher sind persönlich bei der Buchausgabe abzuholen und dort auch wieder zurückzugeben. Bereitgestellte Bände werden eine Woche ab Bestelldatum bei der Buchausgabe reserviert. Verlängerungen sind nach entsprechender Vereinbarung möglich. Nach Ablauf der Reservierungsfrist werden die Bücher ins Magazin zurückgestellt. Die Bestellungen sind für alle Benutzergruppen limitiert. Bei Erreichen des Bestell-Limits sind erneute Bestellungen erst nach Rückgabe bereits erhaltener Bücher möglich. Generell kann die Benutzung der Bestände aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder
3 privater Verfügung oder aus konservatorischen Gründen eingeschränkt sein. Reproduktionen Reproduktionen können als Kopien oder Scans (Papierausdruck oder digital) angefertigt werden. Fotos und Mikrofilme können in Auftrag gegeben werden. Das Anfertigen der Reproduktionen erfolgt ausschließlich aus Beständen der Bibliothek. Die Gebühren für die Reproduktionen sind in der jeweils gültigen Gebührenordnung festgelegt. Fotografieren der Bestände ist nicht gestattet. Libri Rari und Bücher, die älter als 150 Jahre sind, werden ausschließlich gescannt, ebenso besondere Formate und Bücher, deren konservatorischer Zustand eine herkömmliche Kopie nicht erlaubt. Die Entscheidung darüber treffen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Buchausgabe. Für die Erledigung dieser Reproduktionen gilt generell, dass sie umgehend angefertigt werden, soweit die jeweilige Personalkapazität dies zulässt. Aufträge können schriftlich erteilt werden, gegebenenfalls gegen Vorauskasse. Der Benutzer / die Benutzerin verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Kopien. Für Scans muss generell ein Auftragsformular ausgefüllt werden. Reproduktionen von ganzen Büchern können nur im Rahmen des Urheberrechts angefertigt werden. Für die Einhaltung der Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte ist ausschließlich der Benutzer / die Benutzerin verantwortlich. Leihverkehr Die Bibliothek nimmt aufgrund ihres Status als Präsenzbibliothek an der aktiven (gebenden) Fernleihe nur bedingt teil. Die passive (nehmende) Fernleihe erfolgt ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Die Teilnahme am Leihverkehr hat zur Folge, dass in Einzelfällen nicht immer der gesamte Bestand zur Verfügung steht. Dies gilt ebenso bei Dienstexemplaren oder Publikationen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Arbeitsplatz ausgeliehen wurden. Internetarbeitsplätze Die Bibliothek des Deutschen Museums stellt ihren Benutzerinnen und Benutzern einen freien Internetzugang zur Verfügung. Die Internet-PCs dienen der wissenschaftlichen Recherche. Eine Verwendung zur bloßen Unterhaltung insbesondere das Chatten, Mailen und Spielen an diesen Geräten ist daher untersagt. Bei der Benutzung dieser freien Internet-PCs und des Internetzugangs trägt der Benutzer / die Benutzerin selbst die Verantwortung dafür, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, des Strafrechts und des Datenschutzes, einzuhalten. Seiten mit Gewalt verherrlichendem, pornografischem oder rassistischem Inhalt dürfen nicht abgerufen werden. Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration, Soft- oder Hardware und die Verwendung der eingebauten Laufwerke oder von Wechseldatenträgern sind generell untersagt. Bei Störungen ist das Bibliothekspersonal zu benachrichtigen. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung der PCs zu kontrollieren und den Benutzer / die Benutzerin gegebenenfalls von der Benutzung der Internet-Arbeitsplätze auszuschließen.
4 Libri Rari Handschriften, alte Drucke, Rara und historische Karten sind von besonderem Wert. Sie dürfen deshalb nur im Rara-Leseraum benutzt werden. Zur Benutzung zugelassen werden alle Personen mit wissenschaftlichem, beruflichem oder sonstigem berechtigtem Interesse. Bei besonders wertvollen Werken muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da diese kollationiert werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und der Erhaltung der Werke, damit diese auch zukünftigen Generationen unbeschadet zur Verfügung gestellt werden können. Zu deren Erhaltung können Sie einen Beitrag leisten, indem Sie die Materialien mit größter Sorgfalt behandeln. Deshalb bitten wir Sie folgende Hinweise zu lesen und zu beachten: 1. Bei jeder Benutzung dieses Bestandes ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 2. Name und Adresse des Benutzers werden von dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin an der Buchausgabe in ein Benutzerbuch eingetragen. Hierin erkennen Sie durch Ihre Unterschrift auch die Benutzungsordnung und den Erhalt der Bestellungen an. Dieses Benutzerbuch dient ausschließlich internen Zwecken. Dritte erhalten daraus keine Auskünfte. 3. Bitte benutzen Sie bei wertvollen Objekten auf Anweisung des Personals immer Baumwollhandschuhe. Diese sind an der Buchausgabe erhältlich. 4. Verwenden Sie zum Ablegen und Aufschlagen der Bücher im Bedarfsfall die bereitliegenden Schaumstoffunterlagen und Keilkissen. Die Bleischnüre dienen dazu, die Bücher an den gewünschten Stellen offen zu halten. 5. Offene Bücher dürfen nicht gestapelt oder auf ihr,,gesicht gelegt werden. Öffnen Sie alte Bände ohne Druck und blättern Sie vorsichtig um. Falten Sie herausklappbare Tafeln wieder in die originale Faltung zurück. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Buchausgabe. Verwenden Sie für Ihre Notizen nur einen Bleistift oder Ihren Laptop. Schreibpapier liegt bereit. Ausgeliehene Bestände dürfen nicht als Schreibunterlage verwendet werden. Schreiben Sie immer neben den Objekten. 6. Für Kopien und Abbildungen aus den Büchern bitten wir Sie, den Service der Kopierstelle (Scanausdrucke, digitale Scans) oder der Bildstelle (Fotos, Negative) in Anspruch zu nehmen. Informationen dazu gibt es bei der Buchausgabe. Dort hängt auch die aktuelle Gebührenordnung aus. Die Benutzung dieses Services sollten Sie aus Gründen der Bestandserhaltung auf das Notwendige beschränken. Reproduktionen werden ausschließlich durch das Personal ausgeführt, sofern dies unter konservatorischen Aspekten möglich ist. 7. Fotografieren ist nicht erlaubt. 8. Schließen Sie bei Arbeitspausen die Bücher. Verwenden Sie zur Markierung ausschließlich Lesezeichen aus säurefreien Papieren, die Sie bei der Buchausgabe erhalten. Legen Sie keine anderen Gegenstände in die Bücher. 9. Geben Sie bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes die Objekte bei der Buchausgabe zurück. Sie haften im Fall einer Beschädigung für die von Ihnen benutzten Objekte. 10. Schon vorhandene oder von Ihnen verursachte Schäden melden Sie bitte umgehend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Versuchen Sie niemals, den Schaden selbst zu reparieren. 11. Gegebenenfalls müssen weitere verbindliche Anweisungen beachtet werden, speziell bei Literatur, die im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs bereitgestellt wird. 12. Bei jedem Betreten / Verlassen des Rara-Leseraumes melden Sie sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Buchausgabe an und ab. 13. Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
5 Lob und Beschwerden sind an den Lesesaalbibliothekar / die Lesesaalbibliothekarin, den Bibliotheksdirektor oder die Generaldirektion des Deutschen Museums zu richten. München, Der Bibliotheksdirektor
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