Information. MRSA-Netzwerke in Niedersachsen. MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich

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1 Information MRSA-Netzwerke in Niedersachsen MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Stand : 08/2014

2 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Inhalt 1. Allgemeines zur Sanierung 1 Begriffserläuterung 1 Durchführungsschritte 1 Ziele und Erfolge 1 2. Vorüberlegungen und Abklärungen 1 Aufgaben des behandelnden Arztes 1 Abklärung der Kosten 2 Risikopatienten 2 Fortsetzung von im Krankenhaus begonnenen Sanierungen 2 Kontaktpersonen 2 Sanierungshemmende Faktoren 3 Kostenerstattung 3 Dokumentation 3 Umgang mit Antibiotika 4 3. Phase A / Screening 4 Entnahme von Abstrichen 4 4. Phase B / Behandlung 5 Behandlungsschema 5 Personalhygiene 5 Einschränkungen 5 Mögliche Komplikationen 6 Applikation der Nasensalbe 6 Dekontamination des Mund-Rachenraumes 6 Dekontamination der Haut und der Haare 6 Begleitende Maßnahmen 6 5. Phase C / Pause 7 6. Phase D / Kontrollabstriche I 7 7. Phase E / Kontrollabstriche II 7 8. Phase F / Frei 8 9. Sanierungs-Misserfolge 8 Duchführung weiterer Sanierungszyklen 8 Ursachen von Sanierungs-Misserfolgen 8 Umgang mit Kontakt-personen 8 Übersicht der Sanierungsphasen 9 Hinweis: 11

3 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 1 / 9 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich 1. Allgemeines zur Sanierung Begriffserläuterung Durchführungsschritte Ziele und Erfolge Als Sanierung, Dekontamination oder Eradikation bezeichnet man im Fall von MRSA die Beseitigung einer MRSA-Kolonisation mit Hilfe lokal anzuwendender antibiotischer und antiseptischer Substanzen. Ergänzend hierzu sind Maßnahmen zur Verhinderung einer Rekontamination zu ergreifen. Die Entscheidung, ob eine Sanierung durchgeführt werden soll und welche Mittel und Maßnahmen hierbei anzuwenden sind, trifft der behandelnde Arzt. Wir empfehlen die Durchführung in 6 Phasen vorzunehmen: Phase A / Screening Phase B / Behandlung Phase C / Pause Phase D / Kontrollabstriche I Phase E / Kontrollabstriche II Phase F / Frei Die betreffende Person gilt als vorläufig MRSA-frei, wenn die Abstriche der Phase D negativ sind und als dauerhaft MRSA-frei, wenn die Abstriche der Phase E ebenfalls negativ sind. 2. Vorüberlegungen und Abklärungen Aufgaben des behandelnden Arztes Grundsätzlich obliegt die Festlegung der zu treffenden Maßnahmen, insbesondere der Sanierungs-, Therapie- und Diagnostikmaßnahmen dem behandelnden Arzt. Er hat auch die Aufgabe, den Patienten über die bei ihm vorliegenden Sachverhalte und die notwendigen Maßnahmen aufzuklären.

4 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 2 / 9 Abklärung der Kosten Risikopatienten Fortsetzung von im Krankenhaus begonnenen Sanierungen Kontaktpersonen Vor Beginn einer Sanierungsbehandlung sollte geprüft werden, ob ein dauerhafter Sanierungserfolg zu erwarten ist und welche Kosten vergütet werden können. Wenn es sich bei der MRSA-positiven Person um einen Risikopatienten (siehe unten) oder um eine Kontaktperson (in Verbindung mit einer erfolglosen Sanierungsbehandlung) handelt, können seit April 2012 eine Reihe neuer Gebührenordnungspositionen geltend gemacht werden. Hierfür muss der betreffende Arzt eine entsprechende Zertifizierung vorweisen, die seit dem 2. Quartal 2012 über die Kassenärztliche Vereinigung erlangt werden kann. Auch für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und -dienste gibt es inzwischen Abrechnungsmöglichkeiten, die als Pauschalen oder Einzelabrechnungen geltend gemacht werden können. Hinweis: Nach wie vor gibt es Probleme bei der Kostenbegleichung für eine Sanierungsbehandlung von MRSA-positivem medizinisch-pflegerischen Personal. Durchführungsmodalitäten und Detailfragen sind in diesen Fällen mit dem betreffenden Betriebsärztlichen Dienst abzuklären. Als solches gelten Patienten, die in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sind und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen: Patient mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese und /oder Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1) Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten liegende Katheter (z.b. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde) Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine im Krankenhaus begonnene Sanierungsbehandlung im ambulanten Bereich fortgeführt und abgeschlossen werden sollte, sofern sie im Krankenhaus nicht nur aus Gründen der vorübergehenden Reduktion der Keimlast veranlasst wurde. Im Rahmen der Vergütungsvereinbarung soll eine Sanierungsbehandlung bei Risikopatienten erfolgen. Wenn eine MRSA-Sanierung nicht zum erwünschten Erfolg führt, können neben sanierungshemmenden Faktoren (siehe unten) auch MRSA-positive Kontaktpersonen die Ursache sein. Als Kontaktperson gilt, wer mit dem MRSA-Risikopatienten den Schlafraum und/oder Einrichtungen zur Körperpflege über mind. 4 Tage gemeinsam genutzt hat.

5 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 3 / 9 Sanierungshemmende Faktoren Kostenerstattung Dokumentation Der Erfolg einer MRSA-Sanierung kann durch das Vorliegen der nachfolgenden sanierungshemmenden Faktoren verhindert werden: Dialysepflichtigkeit Invasive Zugänge (Harndrainage, PEG, Tracheostoma, etc.) Laufende antibiotische Therapie Hautulkus, Haut- und Weichgewebeinfektion Atopisches Ekzem, Psoriasis etc. Offene (sezernierende) Wunden Tätigkeit im Zusammenhang mit Massentierhaltung Erst nach Beseitigung der sanierungshemmenden Faktoren ist eine Sanierungsbehandlung sinnvoll; d.h. Entfernung der invasiven Zugänge Heilung der kolonisierten Wunden bzw. Ekzeme Beendigung der Antibiotikatherapie Im Falle einer Dialysepflichtigkeit oder bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit Massentierhaltung ist im Regelfall davon auszugehen, dass dieser Sachverhalt auch weiterhin konstant bestehen bleibt. In diesen Fällen ist die Sinnhaftigkeit einer Sanierungsbehandlung kritisch zu hinterfragen. Wenn es sich bei der MRSA-positiven Person um einen Risikopatienten oder um eine Kontaktperson (in Verbindung mit einer erfolglosen Sanierungsbehandlung) handelt, können ab dem im Rahmen einer neuen Vergütungsvereinbarung eine Reihe neuer Gebührenordnungspositionen geltend gemacht werden. Diese Vergütungsvereinbarung ist auf zwei Jahre befristet; hiernach wird eine Anschlussregelung getroffen. Für die Abrechnung der neuen Gebührenpositionen muss der betreffende Arzt eine entsprechende Zertifizierung vorweisen, die ab dem 2. Quartal 2012 über die Kassenärztliche Vereinigung erlangt werden kann. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kostenerstattung nur auf Leistungen der Krankenkassen bezieht (Medikamente, Abstriche). Die im Zuge einer Sanierungsbehandlung verwendeten Pflegehilfsmittel, antiseptischen Substanzen, persönliche Schutzausrüstung, pflegerischer Mehraufwand etc. sind davon nicht betroffen. Hinweis: Die Kosten für eine Sanierungsbehandlung von MRSA-positivem medizinisch-pflegerischen Personal werden über diese Regelungen nicht erstattet. Durchführungsmodalitäten und Detailfragen sind mit dem betreffenden Betriebsärztlichen Dienst abzuklären. Alle im Zuge einer Sanierungsbehandlung durchgeführten Maßnahmen sind auf einem geeigneten Protokollbogen (siehe Anhang) zu dokumentieren und gegenzuzeichnen. Auf diesem Protokollbogen sollten auch die Befundergebnisse hinterlegt werden.

6 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 4 / 9 Umgang mit Antibiotika Eine antibiotische Therapie ist bei MRSA im Falle einer Infektion mit MRSA-wirksamen antibiotischen Substanzen indiziert. Wenn es sich dagegen lediglich um eine Kolonisation mit MRSA handelt, sollten keine systemischen Antibiotika Verwendung finden. Gleiches gilt für die Sanierungsbehandlung. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) verwiesen. Statistische Aussagen zur Antibiotika-Resistenz bietet das Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen (ARMIN) bzw. die Website 3. Phase A / Screening Entnahme von Abstrichen Zur Ermittlung des Besiedelungsstatus sind vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen Abstriche zu entnehmen. Normalerweise genügt hierzu ein kombinierter Rachen-Nasenabstrich und ggf. ein Wundabstrich: Mit einem Stieltupfer wird ein Abstrich des Rachens und beider Nasenvorhöfe entnommen. Bei vorhandenen Wunden (auch Insertionsstellen) soll von jeder Wunde bzw. Insertionsstelle getrennt ein Abstrich mit einem angefeuchteten Stieltupfer (z.b. sterile NaCl-Lösung) entnommen werden. Weitere Abstriche (Haut, Perineum, Urin) können bei speziellen Sachlagen oder Fragestellungen sinnvoll sein, wenn z.b. ein Ekzem vorliegt. Auf den betreffenden Laboraufträgen ist deutlich zu kennzeichnen, dass lediglich ein kultureller MRSA-Nachweis erfolgen soll. Schnelltest -Verfahren (PCR) sind im niedergelassenen Bereich nicht notwendig. Vor weiteren Überlegungen und dem Ergreifen von Maßnahmen sollen im niedergelassenen Bereich die Ergebnisse abgewartet werden. Sollte sich eine Wunde bzw. Insertionsstelle oder der Urin (bei Harnableitung) als MRSA-positiv erweisen, steht der Sanierungserfolg in Frage.

7 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 5 / 9 4. Phase B / Behandlung Behandlungsschema Personalhygiene Einschränkungen Die notwendigen Sanierungsmittel richten sich nach den geplanten Maßnahmen. Bei allen angeordneten Mitteln ist die Allergiegefahr zu hinterfragen. Alle Maßnahmen sollen 5 Tage lang durchgeführt werden. In der Regel ist folgendes Schema durchzuführen: 3 x täglich Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe (Mupirocin-Salbe oder hierfür geeignete antiseptische Salbe) in beide Nasenvorhöfe. 3 x täglich Mundpflege, Mund-Rachenspülung und Behandlung der Mundpflege- und Zahnputzutensilien bzw. der Zahnprothese mit einem für die Mundschleimhaut geeigneten Antiseptikum. 1 x täglich Dekontamination der Haut und der Haare, d.h. Körperreinigung (Duschen oder Ganzkörperpflege) incl. einer Haarwäsche mit einem für die Haut und Schleimhaut geeigneten Dekontaminationsmittel. Von der Industrie werden hierzu antiseptische Seifenlotionen, Wasserzusätze, Shampoos und vorgetränkte Einmalwaschlappen angeboten. Hinzu kommen begleitende Maßnahmen (siehe nachfolgende Ausführungen). Während der Zeit der Sanierungsbehandlung, d.h. bis zum Vorliegen der ersten Kontrollabstriche sollen die ergriffenen Hygienemaßnahmen beibehalten werden. Vor und nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist stets eine hygienische Händedesinfektion vorzunehmen. Pflegende tragen während der Durchführung einen Schutzkittel (vorzugsweise Einmalmaterial) und Schutzhandschuhe. Das Tragen eines mehrlagigen Mund-Nasenschutzes ist notwendig, wenn mit der Freisetzung von Aerosolen gerechnet werden muss (Niesen, Husten, etc). Ein Handschuhwechsel (mit zwischenzeitlicher Händedesinfektion) erfolgt nach der Mund- und nach der Körperpflege. Der Schutzkittel kann einen Tag lang verwendet werden, ist aber bei Kontamination sofort zu wechseln. Schutzhandschuhe und ggf. Mund-Nasenschutzmasken werden direkt nach Gebrauch entsorgt. Erfolgt die Durchführung über Angehörige oder sonstige Privatpersonen liegt die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung im eigenen Ermessen; eine zwingende Notwendigkeit besteht nicht. Wichtig ist eine hygienische Händedesinfektion nach der Mundpflege, der Körperpflege und zum Abschluss der Maßnahmen. Während der 5 Tage dauernden Maßnahmen soll die zu sanierende Person auf die Verwendung von Deorollern, Make-Up, Hautpflegemittel etc. verzichten. Elektrorasierer sollten durch Einmal-Klingenrasierer, Zahnbürsten durch Einmalzahnbürsten ersetzt werden. Die bislang benutzten Utensilien (Deoroller, Zahnbürsten, etc.) sind entweder zu verwerfen oder desinfizierend aufzubereiten.

8 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 6 / 9 Mögliche Komplikationen Applikation der Nasensalbe Dekontamination des Mund- Rachenraumes Dekontamination der Haut und der Haare Begleitende Maßnahmen Die während der Sanierung verwendeten Substanzen können u.u. allergische Reaktionen oder Beschwerden hervorrufen, was bei jeder Behandlung kontrolliert und hinterfragt werden soll. Sollten entsprechende Symptome (z.b. Jucken, Brennen, Hautausschlag) feststellbar sein, ist umgehend der behandelnde Arzt zu kontaktieren. Alle durchgeführten Maßnahmen werden auf dem Protokollbogen (Teil 3) mit Handzeichen quittiert. Patient soll die Nase putzen und ggf. die Nasenlöcher von Rückständen befreien. Eine streichholzkopfgroße Menge wird auf ein frisches Wattestäbchen aufgetragen, in einem der beiden Nasenvorhöfe verteilt und verworfen. Vorgang für anderes Nasenloch mit neuem Wattestäbchen wiederholen. Wenn die Durchführung den Pflegenden obliegt, verwendet dieses frische Schutzhandschuhe und ggf. einen Mund-Nasenschutz. Ggf. vorhandene Zahnprothese wird entfernt und in das Antiseptikum für die Dauer der Einwirkzeit eingelegt. Nach erfolgter Einwirkzeit (z.b. 60 Sek.) wird die Prothese wie gewohnt gereinigt, abgespült und kann danach verwendet werden. Patient soll mit dem Antiseptikum für die erforderliche Einwirkzeit (z.b. 60 Sek.) gurgeln. Danach Mundpflege wie gewohnt. Anschließend Mundpflegeutensilien (Prothesenbecher, Zahnputzbecher etc.) mit Antiseptikum dekontaminieren. Schutzhandschuhe ausziehen oder wechseln, Hände desinfizieren. Hautwaschung und Haarwäsche unter Anwendung der antiseptischen Substanzen. Einige dieser Mittel sollen aufgetragen und nach erfolgter Einwirkzeit (z.b. 2 Min.) wieder abgespült; andere aufgetragen und auf der Haut belassen werden. Bitte Herstellerangaben beachten. Das Abtrocknen soll mit frischen Handtüchern erfolgen, die direkt nach Gebrauch zusammen mit den verwendeten Waschlappen (falls kein Einmalmaterial verwendet wurde) in die Schmutzwäsche gegeben werden. Danach wird der Patient mit frischer Leibwäsche eingekleidet. Bei bettlägerigen Personen soll das Bett vor erneuter Benutzung komplett frisch bezogen sein. Benutzte Utensilien, wie Waschschalen oder Kämme sind anschließend zu desinfizieren. Schutzhandschuhe ausziehen und Hände desinfizieren. Um Rekontaminationen zu verhindern sind während der Behandlungsphase eine Reihe begleitender Maßnahmen notwendig: Desinfektion der verwendeten Utensilien täglicher Leib- und Bettwäschewechsel sofortige Entsorgung benutzter Waschlappen und Handtücher Aufbereitung benutzter Textilien bei 60 C oder höher bzw. unter Anwendung eines desinfizierenden Waschmittels. Ggf. Desinfektion der Umgebung.

9 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 7 / 9 Die Frage, in welchem Ausmaß eine Flächendesinfektion der näheren Patientenumgebung erfolgen soll, ist davon abhängig, mit welchen mutmaßlichen Kontaminationen die durchzuführenden Pflege- und Sanierungsmaßnahmen verbunden sind. In stationären Einrichtungen ist eine regelmäßige Desinfektion der vom Patienten häufig berührten Flächen (z.b. Nachttisch, Telefon, etc.) ist sinnvoll. Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Desinfektion der verwendeten Arbeitsflächen und Sanitäreinrichtungen (z.b. Waschbecken) mit Desinfektionsmitteln und Konzentrationen der VAH-Liste erforderlich. In Privathaushalten sind Maßnahmen der systhematischen Flächendesinfektion nur bedingt praktikabel und sinnvoll, da hier der Aktionsradius der MRSA-positiven Personen ungleich größer ist. Eine angemessene Vorgehensweise ist individuell festzulegen. 5. Phase C / Pause Damit Rückstände antibakterieller Substanzen die Ergebnisse der nachfolgenden Kontrollabstriche nicht verfälschen, ist eine Pause von mind. 3 Tagen einzuhalten. In dieser Zeit sollen keine antiseptischen Behandlungen erfolgen. Auch die begleitenden Maßnahmen sollen nicht mehr fortgeführt werden. Die bislang getroffenen Hygienemaßnahmen (z.b. Verwendung langärmliger Schutzkittel) sind vorerst beizubehalten. 6. Phase D / Kontrollabstriche I Von den zuvor MRSA-positiven Lokalitäten soll frühestens 3 Tage und spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Phase B (Behandlung) ein Abstrich entnommen werden. Wenn diese Abstriche negativ sind, gilt der Sanierte als vorläufig MRSA-frei. Die im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen können vorläufig eingestellt werden. In stationären Einrichtungen soll das betreffende Zimmer einer Schlussdesinfektion unterzogen werden. Sollte einer dieser Abstriche positiv sein, gilt der betreffende Patient weiterhin als MRSA-positiv. Die im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen müssen vorerst beibehalten werden. Zum weiteren Vorgehen siehe Kap Phase E / Kontrollabstriche II Da in vielen Fällen nach einiger Zeit eine Rekolonisation zu verzeichnen ist, sind weitere Kontrollabstriche von den zuvor MRSA-positiven Lokalitäten notwendig: frühestens 3 Monate und spätestens 6 Monate nach Abschluss der Phase B (Behandlung) frühestens 11 Monate und spätestens 13 Monate nach Abschluss der Phase B (Behandlung)

10 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 8 / 9 8. Phase F / Frei Wenn alle Abstriche der Phase E negativ waren, gilt der sanierte Patient als dauerhaft MRSA-frei. Die im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen können dauerhaft eingestellt werden. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus ist dennoch darauf hinzuweisen, dass eine MRSA-Anamnese vorliegt. 9. Sanierungs-Misserfolge Duchführung weiterer Sanierungszyklen Ursachen von Sanierungs- Misserfolgen Umgang mit Kontaktpersonen Sollte die Erst-Sanierungsbehandlung ohne Erfolg verlaufen, kann max. ein weiterer Sanierungszyklus Kosten erstattend durchgeführt werden, sofern keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen bzw. sofern eine plausible Ursache für den Misserfolg ermittelt und beseitigt werden konnte (bzw. eine Sanierungsbehandlung bei Kontaktpersonen eingeleitet wurde). Bei Vorliegen von eradikationshemmenden Faktoren ist mit einem Misserfolg zu rechnen. Sofern eine Beseitigung dieser Sachverhalte nicht möglich ist (z.b. Entfernung eines invasiven Zuganges) wird eine Wiederholung der Sanierungsbehandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum gleichen Ergebnis führen. Ein inadäquates Eradikationskonzept liegt vor, wenn die Durchführung der Phase B (Behandlung) lückenhaft oder inkonsequent erfolgte. Kontakte mit MRSA-kolonisierten bzw. kontaminierten Familienmitgliedern, Gegenständen oder Umgebungen. Neubesiedlung mit einem neuen MRSA. Bei einem Misserfolg soll geklärt werden, ob die Kontaktpersonen (siehe Punkt 2.) MRSA-positiv sind. Ggf. ist eine Sanierung der Kontaktpersonen durchzuführen, um Wiederbesiedlungen des Patienten auszuschließen.

11 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Seite 9 / 9 Übersicht der Sanierungsphasen Phase Bedeutung Zeitraum Ergebnisse A / Screening B / Behandlung C / Pause D / Kontrollabstriche I Sicherung von Ausgangsbefunden Durchführung antiseptischer und begleitender Sanierungsmaßnahmen Schaffung eines Zeitabstandes zwischen Behandlung und Kontrolle Kontrolle auf vorläufigen Sanierungserfolg wenige Tage vor Beginn der Sanierungsbehandlung Ausgangsbefunde 5 Tage - 3 Tage - frühestens 3 Tage, spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Phase B negativ: vorläufig MRSA-frei / vorerst Einstellung der im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen E / Kontrollabstriche II Kontrolle auf dauerhaften Sanierungserfolg (2 Abstrichtermine) 1. Termin: frühestens 3 Monate, spätesten 6 Monate nach Abschluss der Phase B 2. Termin: frühestens 11 Monate, spätestens 13 Monate nach Abschluss der Phase B F / Frei Abschluss nach Phase E und Ergebnis MRSA-negativ positiv: weiterhin MRSA positiv / Beibehaltung der im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen negativ: dauerhaft MRSAfrei positiv: wieder MRSA-positiv / Wiederaufnahme der im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hygienemaßnahmen Einstellung der im Zusammenhang mit MRSA getroffenen Hypienemaßnahmen

12 Protokollbogen zur MRSA-Sanierung* Name A Patient: behandelnder Arzt: Ausgangsbefunde vom: entnommen von (HZ): Rachen-Nase Wunde Haut Perineum Urin neg. pos. neg. pos. neg. pos. neg. pos. neg. pos. neg. pos. neg. pos. Sanierungsmittel Nasensalbe 3 x tägl. Dekontamin. Körper Konz.: EWZ: 1 x tägl. Dekontamin. Haare Konz.: EWZ: 1 x tägl. Dekontamin. Mund/Rachen Konz.: EWZ: 3 x tägl. Desinfektion Utensilien Konz.: EWZ: nach Gebr. B Sanierungsmaßnahmen Angeordnete Maßnahmen bitte ankreuzen Nasensalbe vormittags Nasensalbe mittags Nasensalbe nachmittags Dekontamination Körper- & Haare Dekontamination Mund & Rachen vormittags Dekontam. Mund & Rachen mittags Dekontam. Mund & R. nachmittags Begleitende Maßnahmen Tag Datum Durchgeführt (HZ) C 6 / 7 / 8 Pause Kontrollabstriche und Ergebnisse Angeordnete Maßnahmen bitte ankreuzen Mund-Rachen Wunde Haut Perineum Urin Abstrich Datum Durchgeführt (HZ) Befunde D 1** alle vorh. (Pos. Abstriche einkreisen) Vorläufiges Ergebnis: MRSA-frei weiterhin MRSA-Träger / Folgesanierung geplant ja nein E 2*** alle vorh. (Pos. Abstriche einkreisen) Zwischenergebnis: MRSA-frei weiterhin MRSA-Träger / Folgesanierung geplant ja nein E 3**** alle vorh. (Pos. Abstriche einkreisen) Endergebnis: MRSA-frei weiterhin MRSA-Träger / Folgesanierung geplant ja nein * Die dick umrahmten Maßnahmen sind zur korrekten Durchführung eines MRSA-Sanierungszyklus standardmäßig erforderlich. Die Kennbuchstaben A - E beziehen sich auf die Sanierungsphasen. **Entnahme von Kontrollabstrich 1: frühestens 3 Tage und spätestens 4 Wochen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen ***Entnahme von Kontrollabstrich 2: frühestens 3 und spätestens 6 Monate nach Ende der Sanierungsmaßnahmen ****Entnahme von Kontrollabstrich 3: frühestens 11 und spätestens 13 Monate nach Ende der Sanierungsmaßnahmen

13 MRSA-Sanierung im niedergelassenen Bereich Hinweis: Auf der Website finden Sie zum Thema MRSA weitere Informationsschriften sowie Schulungsdateien und Arbeitshilfen. Impressum: MRSA-Netzwerke in Niedersachsen Kontakt: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt MRSA-Netzwerke in Niedersachsen Roesebeckstr. 4-6, Hannover Tel.: Stand: Satz und Layout: Petra Neitmann

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