WEG WEISER Für Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6

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1 WEG WEISER Für Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6

2 Impressum: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (v. i. S. d. P.) Tel.: Fax: Heinrich-Mann-Allee 107, Potsdam Internet: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist.

3 Liebe Eltern, in Kürze wird Ihr Kind die Jahrgangsstufe 6 an der Grundschule besuchen. Es wird das letzte Jahr im gewohnten Grundschulklassenverband sein. Danach folgt der Übergang in die siebte Klasse einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, der für Ihr Kind voraussichtlich mit viel Neuem verbunden ist: Neugier gepaart mit etwas Unsicherheit andere Kinder, neuer und vielleicht auch weiterer Schulweg, unbekannte Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben sicherlich schon viele Fragen, wie es nach der Grundschule weitergehen wird. Wahrscheinlich haben Sie auch schon mit Ihrem Kind über diese neue Lebensphase gesprochen. Eine umfangreiche Information, Orientierung und Beratung sind in diesem Auswahlprozess wichtige Voraussetzungen, um eine Entscheidung für eine Schule treffen zu können. Bildung und Wissen sowie die Entwicklung der Lebens- und Sozialkompetenz spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle. Darum ist es wichtig, die richtige weiterführende allgemeinbildende Schule zu finden. Es soll eine Schule sein, in der sich Ihr Kind wohlfühlt und in der es seinem Leistungsvermögen entsprechend gefördert und gefordert wird. Es lohnt sich, ausreichende Mühe auf die Auswahl der weiterführenden Schule zu verwenden. Mit diesem Wegweiser wollen wir Ihnen dabei helfen und alle wichtigen Informationen bündeln. Darüber hinaus finden Sie auch in den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg weitere regionalbezogene Materialien - insbesondere zu den Porträts der Einzelschulen in der jeweiligen Region. Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes in der Grundschule werden Sie auch bei der Entscheidung für die richtige Schulform beraten und unterstützen. Bitte nutzen Sie all diese Beratungsangebote und die vielfachen Informationswege (auch unter Bildung ). Ich empfehle Ihnen, die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Ihrer Umgebung mit Ihrem Kind zu besuchen und sich selbst einen Eindruck über die Schullandschaft zu verschaffen. Liebe Eltern, Sie können Ihrem Kind mit einer gut durchdachten Wahl der weiterführenden Schule einen guten Start in die Zukunft ermöglichen. Ebenso wichtig für den späteren Erfolg Ihres Kindes ist aber, dass Sie es auch in der neuen Schule mit Ihrer Aufmerksamkeit, Ihrer Unterstützung und Ihrem Ansporn begleiten. Gute schulische Leistungen sind für viele Kinder ein Ergebnis harter Arbeit. Helfen Sie Ihrem Kind, seine individuellen Möglichkeiten zu nutzen! Wenn Schule, Eltern und Kinder gemeinsam am Erfolg arbeiten, wird Ihrem Kind die neue schulische Entwicklungsetappe gelingen. Ich bin sicher: Sie werden die richtige Entscheidung treffen. Dafür und für den Schulstart in der Jahrgangsstufe 7 wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind alles Gute. Günter Baaske Minister für Bildung, Jugend und Sport JAHRGANGSSTUFE 6 1

4 5 Schritte in die neue weiterführende Schule 1 1. Schritt: Die Erstberatung In einer Elternversammlung im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 informiert Sie die Grundschule über alle Aspekte des Übergangsverfahrens. Darüber hinaus sind die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen auch auf eine individuelle Erstberatung vorbereitet. 2. Schritt: Die Wahl der Schulform Informieren Sie sich über die drei zu wählenden Schulformen (siehe Seite 4) und versuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Antwort auf die Frage zu finden, welche Schulform für Ihr Kind passend ist. 3. Schritt: Schulbesuche Informieren Sie sich im Internet - u.a. auf dem Bildungsserver des Landes Brandenburg - über geeignete Schulen und besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind möglichst mehrere Schulen. Nur so können Sie eine passende Schule finden! Die Schulen besitzen unterschiedliche Profilierungen in fachlicher und pädagogischer Hinsicht. Nutzen Sie mit Ihrem Kind die Möglichkeiten von Besichtigungsangeboten vor Ort (Tage der offenen Tür). des Gutachtens vor der abschließenden Beratung der Klassenkonferenz mit Ihnen in einem individuellen Elterngespräch eingehend besprochen. 5. Schritt: Das Anmeldeverfahren/ Aufnahmeverfahren/Rückmeldung Nach Ihrer Entscheidung für eine weiterführende allgemeinbildende Schule müssen Sie ein Anmeldeformular (Anlage (2) Seite 19) ausfüllen und gemeinsam mit dem unterschriebenen Grundschulgutachten sowie den Zeugniskopien des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 in der Grundschule zu einem zentral vorgegebenen Termin abgeben. Durch die weiterführende allgemeinbildende Schule oder das zuständige staatliche Schulamt werden Sie über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens informiert. siehe auch Übersicht in der Anlage 1, Seite Schritt: Das Grundschulgutachten Das Grundschulgutachten ist eine wichtige Grundlage für die Aufnahme an der weiterführenden allgemeinbildenden Schule. Daher wird der Entwurf 1 betrifft Schulen in öffentlicher Trägerschaft 2 JAHRGANGSSTUFE 6

5 Schritt 1 Die Erstberatung Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 eine Elternversammlung durch. Auf dieser Elternversammlung erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Bildungsgänge und die drei Schulformen, die zu erwerbenden Abschlüsse und Berech- tigungen, die Besonderheiten insbesondere der Fremd- sprachenfolge, der Fachleistungsdifferenzierung, des Wahlpflichtangebots und Schwerpunktgestaltung, die regionalen Schulstrukturen und die beson- deren Angebote (z. B. Ganztag, Schulen mit besondere Prägung), die grundsätzlichen und schulformspezifischen Regelungen der Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule, die Bedeutung des Grundschulgutachtens und des Probeunterrichts bei der Eignungsfeststellung am Gymnasium, die einzelnen Verfahrenschritte des Aufnahme- verfahrens. Nutzen Sie die individuellen Beratungsangebote der Grundschule! Die Lehrkräfte in der Grundschule kennen Ihr Kind gut und können Ihnen durch ihre Einschätzung weiterhelfen. In jedem Fall werden Sie von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Erstellung des Grundschulgutachtens zu einem individuellen Elterngespräch eingeladen. Benötigt Ihr Kind besondere Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung von Schul- und Alltagssituationen, kann im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zur Feststellung oder Änderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Bildungsempfehlung für Ihr Kind erarbeitet werden. Mit Ihnen gemeinsam wird in einem abschließenden Förderausschuss über die notwendige besondere Förderung, den Rahmenlehrplan, nach dem unterrichtet werden soll, den Lernort und weitere erforderliche Unterstützungsmaßnahmen für Ihr Kind beraten. Die Ergebnisse werden in einer Bildungsempfehlung zusammengefasst. Die Entscheidung über diese Bildungsempfehlung trifft die zuständige Schulaufsicht. Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen haben grundsätzlich ein Recht auf individuelle Förderung im gemeinsamen Unterricht an allen Schulformen, wenn dafür eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder finanziert werden kann. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an einer Oberschule oder Gesamtschule beschult werden, erwerben den Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist alle zwei Jahre in geeigneter Weise zu überprüfen. Wenn dieser nicht mehr besteht, kann bei entsprechenden Voraussetzungen ein Bildungsgangwechsel erfolgen, so dass der Erwerb eines Abschlusses, der an einer Oberschule oder Gesamtschule zu vergeben ist, möglich ist. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beschult werden, erwerben den Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. JAHRGANGSSTUFE 6 3

6 Schritt 2 Die Wahl der Schulform Die drei weiterführenden allgemein bildenden Schulformen im Land Brandenburg sind die Oberschule, die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Gesamtschule) und das Gymnasium. Sie richten sich vor allem an den späteren beruflichen Zielen aus und bereiten Ihr Kind auf den Übergang in eine Berufsausbildung oder/ und auf ein Studium vor. Die Schulformen auf einen Blick: Oberschule Gesamtschule Gymnasium Alle Schulformen verfolgen vier grundlegende einheitliche Ziele: Anschlussfähigkeit für nachfolgende Bildungsgänge, Fähigkeit zum lebenslangen Lernen, Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit, Ausbildungsfähigkeit. Die Schulformen haben darüber hinaus folgende Gemeinsamkeiten: Unterricht nach gemeinsamem Rahmenlehrplan, Vergabe von Abschlüssen, Durchführung von Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10. Die drei Schulformen haben aber auch Unterschiede: Die nachfolgenden Beschreibungen sollen Ihnen helfen, diese Unterschiede zu erkennen. 4 JAHRGANGSSTUFE 6

7 Die Oberschule Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen Sie vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses/der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife. Worauf bereitet diese Schule vor? Wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung nach der Jahrgangsstufe 10 anstrebt oder an eine Fachoberschule gehen möchte, um später an einer Fachhochschule oder Hochschule/Universität zu studieren, dann kommt auch die Oberschule als Schulform in Frage. Leistungsstarke Oberschulabsolventinnen und Oberschulabsolventen können auch direkt nach der Jahrgangsstufe 10 an einem beruflichen Gymnasium das Abitur mit beruflichem Schwerpunkt oder das Abitur an einer Gesamtschule ablegen. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. Was vermittelt die Oberschule? Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung, die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern - aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung. Mit Blick darauf bieten die Oberschulen ihren Schülerinnen und Schülern zahlreiche, über die regulären schulischen Maßnahmen wie dem Schülerbetriebs - praktikum hinausgehende Angebote zur beruflichen Orientierung an. Generell nimmt der Praxisbezug des Lernens einen hohen Stellenwert ein. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, ist der Unterricht in den Fächern und Lernbereichen auf grundlegende bzw. erweiterte Anforderungen ausgerichtet. Für unterschiedliche Neigungen der Schülerinnen und Schüler steht im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 der Lernbereich Naturwissenschaften, der Bereich Wirtschaft-Arbeit- Technik oder eine zweite Fremdsprache zur Wahl. Wie wird das Lernen an der Oberschule organisiert? Die Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. So gibt es Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule), sowie Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen und die Differenzierung in der Klasse vornehmen (integrativ organisierte Oberschule). Neben diesen Grundformen gibt es darüber hinaus verschiedene Variationen des Systems. Lassen Sie sich in Ihrer Oberschule erklären, nach welchem System die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. JAHRGANGSSTUFE 6 5

8 Die kooperativ organisierte Oberschule bildet zum zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 7 bildungsgang- und damit abschlussbezogene Klassen. Jede Klasse ist damit einem festgelegten Abschluss zugeordnet. In der EBR-Klasse erfolgt der Unterricht in allen Fächern auf dem Niveau der grundlegenden Bildung. In der FOR-Klasse wird der Unterricht auf dem Niveau der erweiterten Bildung durchgeführt. Die integrativ organisierte Oberschule bildet bildungsgangübergreifende Klassen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einigen Fächern in Kursen nach ihrem jeweiligen Leistungsstand (Fachleistungsdifferenzierung) unterrichtet. Dabei gibt es Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung (A-Kurs) sowie Kurse auf dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurs). Für den Abschluss FOR müssen in der Jahrgangsstufe 10 mindestens zwei B-Kurse belegt werden. Welche Abschlüsse werden erteilt? Bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife (BBR) erworben. Je nach erreichten Leistungen können am Ende der Jahrgangsstufe 10 folgende Abschlüsse an der Oberschule erworben werden: der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife(EBR) oder der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife (FOR) oder bei Vorliegen besonderer Leistungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR Q). 6

9 Die Gesamtschule Die Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst in integrierter Form den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife, den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Worauf bereitet diese Schule vor? Die Gesamtschule ist besonders geeignet, wenn aktuell noch nicht absehbar ist, ob eine Berufsausbildung oder das Abitur angestrebt werden soll. Beide Wege sind an der Gesamtschule ohne eine frühzeitige Festlegung möglich. An einer Gesamtschule ist grundsätzlich der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich. Diese Schulform führt nach 12 bzw. 13 Jahren zum Abitur. Was vermittelt die Gesamtschule? Die Gesamtschule muss neben einer soliden Grundbildung die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule in Grund- und Erweiterungskursen leistungsdifferenziert gearbeitet. Um den unterschiedlichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, kann im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 zwischen einer zweiten Fremdsprache, Naturwissenschaften oder dem Bereich Wirtschaft-Arbeit-Technik gewählt werden. Wie wird das Lernen an der Gesamtschule organisiert? Die Gesamtschule hält ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler bereit; die Ziele der verschiedenen Bildungsgänge sind hier gebündelt ( integrierte Schule ). Daraus ergibt sich eine entsprechende Organisation des Unterrichts. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen wird in einigen Fächern dadurch Rechnung getragen, dass der Unterricht auf zwei verschiedenen Anspruchsebenen (Fachleistungsdifferenzierung) erteilt wird. So gibt es in diesen Fächern Grundkurse und Erweiterungskurse. Die Zahl der Fächer, die leistungsdifferenziert unterrichtet werden, nimmt je nach Jahrgangsstufe zu. In der Jahrgangsstufe 7 gilt dies für die Fächer Englisch und Mathematik. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik dazu. Das in Gesamtschulen übliche Punktesystem macht durch eine stärker differenzierte Leistungsbewertung die Durchlässigkeit der gebündelten Systeme möglich. Welche Abschlüsse werden erteilt? Bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife (BBR) erworben. Je nach erreichten Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 können folgende Abschlüsse und Berechtigung an der Gesamtschule erworben werden: der erweiterte Hauptschulabschluss/ die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) oder der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife (FOR) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR Q). 2 An einzelnen Gesamtschulen kann mit Genehmigung des MBJS bereits nach zwölf Schulbesuchsjahren die allgemeine Hochschulreife erworben werden. JAHRGANGSSTUFE 6 7

10 Das Gymnasium Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen Es vermittelt ein vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Worauf bereitet das Gymnasium vor? Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12 auf ein anschließendes Studium an Hochschulen oder Universitäten vor. Was vermittelt das Gymnasium? Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, ist der Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I in allen Fächern auf die Leistungsanforderungen der vertieften allgemeinen Bildung ausgerichtet. Damit werden die Schülerinnen und Schüler auf das Lernen in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet. der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife (BBR) erworben. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann im Gymnasium der erweiterte Hauptschulabschluss/die er- weiterte Berufsbildungsreife (EBR) oder der Realschulabschluss/die Fachoberschul- reife (FOR) erworben werden. Mit erfolgreichem Absolvieren des Gymnasiums am Ende der Jahrgangsstufe 12 wird die allgemeine Hochschulreife (AHR) er- worben. Wie wird das Lernen organisiert? Bis zur Jahrgangsstufe 10 wird der Unterricht in allen Fächern im Klassenverband erteilt. Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ist ab der Jahrgangsstufe 7 für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Mit dem 12-jährigen Bildungsgang zum Abitur sind die Unterrichtsinhalte gestrafft und komprimiert worden. Insbesondere ab der Jahrgangsstufe 9 steigt die zeitliche Belastung für die Schülerinnen und Schüler, da die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung 34 und in der Jahrgangsstufe 10 insgesamt 35 Stunden umfasst. Welche Abschlüsse werden erteilt? Bei Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird 8 JAHRGANGSSTUFE 6

11 Schulen mit besonderer Prägung Spezialschulen/Spezialklassen Im Land Brandenburg arbeiten aktuell neun vom MBJS genehmigte weiterführende allgemein bildende Schulen als Schule mit besonderer Prägung (Spezialschule). Die Genehmigung kann auch auf eine bzw. mehrere Klassenstufen (Spezialklassen) beschränkt sein. Der Besuch einer Spezialschule oder Spezialklasse ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Die jeweiligen Besonderheiten dieser Schulen mit besonderer Prägung sind in den schuleigenen Schulprogrammen verankert und für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler einsehbar. Grundsätzlich gelten für die Aufnahme an einer Spezialschule bzw. Spezialklasse die Aufnahmebedingungen und die Verfahrensschritte des Aufnahmeverfahrens. Zusätzlich können für Spezialschulen oder Spezialklassen auf die Besonderheit der Schule bezogenene Aufnahmekriterien für die Bestimmung der Eignung und des Vorrangs der Eignung hinzugezogen werden, sofern diese vom MBJS genehmigt wurden. In der Anlage (3) finden Sie eine Übersicht der aktuell genehmigten Schulen mit besonderer Prägung. Schulen in freier Trägerschaft Wenn Sie sich für eine Schule in freier Trägerschaft interessieren, sollten Sie sich als Eltern insbesondere mit den folgenden Schwerpunkten auseinandersetzen: Welches pädagogische Konzept besitzt die Schule? Welche Inhalte sind Unterrichtsgegenstand? Welche Abschlüsse können erworben werden? Welche Organisationsmodelle werden zugrunde gelegt? Gibt es zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen und Abweichungen von den Versetzungsbestimmungen? Welche Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten besitzen Sie? In welcher Höhe wird eine finanzielle Beteiligung von den Eltern erwartet? Aus dem Namen der Ersatzschule geht hervor, welcher Schulform in öffentlicher Trägerschaft diese Schule entspricht Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Damit können Sie sich hinsichtlich der Inhalte, der Organisation und der Abschlüsse an der Beschreibung der jeweiligen Schulform orientieren. Wenn eine freie Schule den Status der anerkannten Ersatzschule besitzt, darf sie die Abschlüsse selbst vergeben. Auch im Land Brandenburg gibt es zahlreiche weiterführende Schulen in freier Trägerschaft, die zur Vielfalt von Bildungsgängen beitragen und den Schülerinnen und Schülern ein differenziertes Bildungsangebot eröffnen. JAHRGANGSSTUFE 6 9

12 Welche Schulform für mein Kind? Wie Sie gesehen haben, trägt die Unterschiedlichkeit der Schulformen den differenzierten Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und bereitet sie auf die individuellen beruflichen Entwicklungen vor. Eine gute Schule ist die Schule, in der Ihr Kind angemessen gefördert und gefordert wird. Auch sollten Sie über den weiteren schulischen sowie zukünftigen beruflichen Weg Ihres Kindes nachdenken und in diesem Kontext folgende Fragen beantworten: Soll mein Kind nach der Jahrgangsstufe 10 einen Beruf erlernen? Könnte mein Kind nach der Fachoberschule eine Fachhochschule besuchen? Ist mein Kind für wissenschaftliches Arbeiten geeignet? Möchte und kann es ein mehrjähriges Studium absolvieren? Beachten Sie bei Ihren Überlegungen, dass Ihre Entscheidung nicht zwangsläufig eine bestimmte Entwicklung festlegt. Unser Bildungssystem ist durchlässig. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Schülerin oder ein Schüler einer Oberschule je nach Interesse und Leistungen nach der Jahrgangsstufe 10 eine Berufsausbildung beginnen, eine Fachoberschule besuchen oder an einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium sein Abitur ablegen und danach ein Studium beginnen kann. An beruflichen Gymnasien erhalten die Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig einen berufsbezogenen Unterricht. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. Zusammenfassend werden die weiterführenden beruflichen Wege in der folgenden Übersicht verdeutlicht: Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung) Oberschule Gesamtschule Gymnasium Berufsausbildung Fachoberschule, berufliches Gymnasium Beruf Fachhochschule/Hochschule/Universität 10 JAHRGANGSSTUFE 6

13 Alle möglichen anschließenden Bildungsgänge werden im Rahmen der beruflichen Orientierung im Verlauf der Sekundarstufe I erläutert. Darüber hinaus wird allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Jahrgangsstufe 10 die Broschüre Nach dem zehnten Schuljahr zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich inzwischen eine Vorstellung gemacht haben, welche Schulform am besten zu Ihrem Kind passt, sollten Sie sich im 3. Schritt nach geeigneten Schulen dieser Schulform umsehen. Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind ein Bild über den Ort, an dem wichtige Entscheidungen für den beruflichen Lebensweg getroffen werden. Dabei können Ihnen zunächst die Internetpräsentationen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver mit ersten Informationen weiterhelfen. Unter werden unter Eltern/Schüler alle Schulporträts des Landes präsentiert. Diese Schulporträts stellen nach verbindlichen Merkmalen ausgewählte statistische Daten und von Schulen selbst aufbereitete Informationen bereit. Für die Auswahl einer geeigneten Schule ist die Internetseite zunächst sehr hilfreich. Um eine endgültige Auswahlentscheidung treffen zu können, sollten Sie sich jedoch mindestens zwei infrage kommende Schulen angesehen haben. Die folgende Checkliste benennt wichtige Kriterien, die Sie in Ihrer Entscheidung für eine bestimmte Schule berücksichtigen sollten: Kriterien für die Wahl einer geeigneten Schule Checkliste Schulort Schulatmosphäre, Identifizierung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Schule individuelle Förderung fachliches Schulprofil (Wahlpflichtfächer, Fremdsprachen, Arbeitsgemeinschaften,...) Ganztagsangebote besondere pädagogische Profile /Konzepte/ Beratungssysteme aktive Mitgestaltung durch Schülerschaft und Eltern Außenkontakte, Vernetzung der Schule Angebote/Kooperationen zum Übergang in eine Berufsausbildung oder/und für ein Studium Zahl der Schülerinnen und Schüler mit erfolgreichem Abschluss JAHRGANGSSTUFE 6 11

14 Schritt 3 Schulbesuche Wohnortnähe/Schulstandort Wie weit ist die Schule vom Wohnort entfernt? Welche öffentlichen Fahrverbindungen bestehen? Welche Kosten entstehen für die Schülerbeförderung? Die Höhe der Elternanteile an den Fahrkosten richtet sich nach der Schülerbeförderungssatzung, die durch die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt wurde. Informieren Sie sich dazu in der Schule! Schulatmosphäre Neben den wichtigen räumlichen Gegebenheiten spielen für die Schulatmosphäre weitere Aspekte eine wichtige Rolle, so z. B. die Identifikationen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und auch der Eltern mit ihrer Schule. Erste Hinweise bekommen Sie oft schon bei einem Rundgang durch die Räumlichkeiten, z. B. durch ausgehängte Fotos, Dokumentationen oder Kunstwerke. Weitere Anhaltspunkte erhalten Sie durch die Gestaltung des Schulumfeldes. Fragen Sie bei Ihrem Rundgang durch die Schule die Schülerinnen und Schüler, wie wohl sie sich in ihrer Schule fühlen. Aufschlussreich ist ebenfalls, wie sich die Schule am Tag der offenen Tür präsentiert. Welche Schulveranstaltungen (z. B. Konzerte, Lesungen, Theaterstücke) finden außerhalb des normalen Schulalltags unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern statt? Wie sichert die Schule die Versorgung (u. a. warmes Mittagessen) ab? Individuelle Förderung Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Dazu ist eine individuelle Sicht auf die Schülerinnen und Schüler notwendig, die ihre Besonderheiten, ihren Entwicklungsstand, ihre Stärken und Schwächen in die Unterrichtsarbeit einbezieht. Doch mit welchen Methoden und Organisationsformen gelingt es der Schule, dem Anspruch der individuellen Förderung gerecht zu werden? Fachliches Schulprofil Die Schulen besitzen im Rahmen festgelegter schulgesetzlicher Vorgaben durchaus eigene Gestaltungspielräume. So können sie bestimmte Wahlpflichtfächer einrichten. Informieren Sie sich, welche Wahlpflichtfächer Ihre Schule anbietet. Welche Fremdsprachen werden angeboten? Beachten Sie, dass Sie im Anmeldebogen (Anlage 2) Angaben u. a. zu den Wahlpflichtfächern bzw. zur Fremdsprachenwahl machen müssen. Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es? Beteiligt sich die Schule an Wettbewerben? Diese erforderlichen Informationen erfragen Sie bitte an der von Ihnen gewünschten Schule. Ganztagsangebote In Schulen mit Ganztagsangeboten werden die Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus von Lehrkräften und/oder außerschulischen Kooperationspartnern betreut. In der Schule mit offenen Ganztagsangeboten findet die Betreuung nach dem Unterricht statt, in der Ganztagsschule (gebundene Form alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend teil) werden die Ganztagsangebote sowohl in die reguläre Unterrichtszeit als auch in den Freizeitbereich eingebunden. 12 JAHRGANGSSTUFE 6

15 Die ganztägige Betreuung umfasst neben den Angeboten im Unterricht (z. B. Arbeitsstunden zur individuellen Förderung) die Hausaufgabenzeit, ein betreutes Mittagsband und Arbeitsgemeinschaften. Umfang dieser Ganztagsangebote ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Fragen Sie auch hier nach: Bietet die gewünschte Schule eine Ganztagsbetreuung an? Welches Ganztagsmodell wird angeboten, wie verbindlich bzw. freiwillig sind diese Angebote? Wie lange ist mein Kind in der Schule? Wie sind die Angebote ausgestaltet? Besondere pädagogische Profile Schulen haben mehrere Möglichkeiten, ihre pädagogische Arbeit individuell zu strukturieren: Wie ist eine Unterrichtswoche organisiert? Gibt es Alternativen zum Unterricht im 45-Minuten- Takt? Findet Projektunterricht statt und wie ist er organisiert? Gibt es Praxislernen? Mit welchen Mitteln und Methoden fördert die Schule die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler? Wie gehen die Schulleitung und Lehrkräfte mit schwierigen Schülerinnen und Schülern um? Aktive Mitgestaltung durch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern Schulen haben gesetzliche Pflichten einzuhalten, aber auch darüber hinausgehende Möglichkeiten, die Eltern- und Schülerschaft aktiv in die Organisation des Schulalltags einzubeziehen. Gibt es eine aktive Schülervertretung? Gibt es eine Schülerzeitung? Welche Möglichkeiten haben Eltern, um auf den Arbeitsplatz ihres Kindes Einfluss zu nehmen? Wie gelingt eine schnelle Informationsvermittlung in der jeweiligen Schule (u. a. Elternsprechtage, Zwischenzeugnisse, regelmäßige Elterngespräche)? Außenkontakte Außerschulische Partner können die Schulen in ihrer Arbeit auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Besitzt die Schule Kontakte zu solchen außerschulischen Partnern und welche Partner unterstützen die gewünschte Schule? Welche Aktivitäten finden dadurch statt? Mit welchen Ländern/Regionen bestehen Schüleraustauschmöglichkeiten? JAHRGANGSSTUFE 6 13

16 Schritt 4 Das Grundschulgutachten Inhalt und Ziel des Gutachtens Für die Aufnahme in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sind gemäß 53 Abs.1 des Brandenburgischen Schulgesetzes, neben dem Wunsch der Eltern, die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (Eignung) Ihres Kindes maßgebend. Das Grundschulgutachten dient Ihnen als Information über die voraussichtlich zu erwartende Fortsetzung der Schullaufbahn Ihres Kindes in einem bestimmten Bildungsgang der Sekundarstufe I. Bildungsgänge sind: der Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), der Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR), der Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR). Das Grundschulgutachten enthält Angaben über Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes in der Grundschule sowie eine Empfehlung für einen Bildungsgang in der Sekundarstufe I. Die getroffenen Aussagen sollen insbesondere die Lern- und Leistungsentwicklung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 berücksichtigen und in Übereinstimmung mit den erteilten Zeugnisnoten stehen. Die Bildungsgangempfehlung bezieht sich auf einen der drei benannten Bildungsgänge und wird von allen Lehrkräften, die Ihr Kind an der Grundschule unterrichtet haben, gemeinsam ausgesprochen. In der Jahrgangsstufe 6 erfolgt vor der Beschlussfassung durch die Klassenkonferenz zu den Grundschulgutachten eine individuelle Elternberatung durch die jeweilige Klassenlehrkraft. An diesem Beratungsgespräch kann auch Ihr Kind teilnehmen. Bei der Wahl der Schule spielt die Bildungs- Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung) Oberschule Gesamtschule Gymnasium EBR/FOR EBR/FOR FOR FOR Berufsausbildung Fachoberschule, berufliches Gymnasium AHR AHR Beruf FHR/AHR Fachhochschule, Hochschule/Universität 14 JAHRGANGSSTUFE 6

17 gangempfehlung eine wichtige Rolle. Das Grundschulgutachten mit der Bildungsgangempfehlung ist u.a. ein wichtiges Kriterium für die Feststellung der Eignung für den Besuch des Gymnasiums. Die Tabelle auf Seite 13 kennen Sie bereits. Sie wurde um die Abschlüsse und Berechtigung ergänzt, die in der jeweiligen Schulform erreicht werden können. Diese Abschlüsse sind die Grundlage für die weiteren beruflichen Anschlussmöglichkeiten. Die Mitwirkung der Eltern am Gutachten Nach den Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 6 und vor der Beschlussfassung zu dem Grundschulgutachten wird die Klassenlehrkraft mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch führen. An diesem Gespräch können Ihr Kind und Fachlehrkräfte Ihres Kindes teilnehmen. Im Gespräch können Sie sich zu den aus Ihrer Sicht spezifischen Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes äußern. Das Beratungsgespräch wird protokolliert. Das Grundschulgutachten wird nach diesem Gespräch erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen. Sie erhalten es zusammen mit dem Anmeldeformular zeitgleich mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Sollten Sie Bedenken gegen das Grundschulgutachten haben, gibt Ihnen die Schule Gelegenheit, diese Bedenken in einem Gespräch zeitnah nach Ausgabe des Grundschulgutachtens und vor der Abgabe des Anmeldeformulars zu erläutern. Ggf. wird die Klassenkonferenz erneut zu Ihren vorgebrachten Bedenken beraten. Auch das Ergebnis dieses Gespräches wird protokolliert. Das Ergebnis der erneuten Beratung der Klassenkonferenz geht Ihnen schriftlich zu. JAHRGANGSSTUFE 6 15

18 Schritt 5 Anmeldung/Aufnahmeverfahren Das Anmeldeformular (Anlage 2) Das Anmeldeformular erhalten Sie zusammen mit Kopien des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses von der Grundschule. Bis zu einem zentral festgelegten Termin müssen Sie das Formular ausgefüllt an die Grundschule zurückgegeben haben. In das Formular tragen Sie zwei Schulen (Erstwunschschule und Zweitwunschschule) ein, an denen Ihr Kind den gewünschten Bildungsgang belegen soll. Die Grundschule übergibt die Anmeldeunterlagen dem zuständigen staatlichen Schulamt. Ihre Anmeldungsunterlagen werden von dort an die im Erstwunsch genannte Schule weitergeleitet. Sofern die Aufnahme an dieser Schule nicht möglich ist, werden die Anmeldeunterlagen an die Zweitwunschschule geschickt. Die Schulen dürfen bei Übernachfrage den Zweitwunsch nicht mit anderen Maßstäben messen als den Erstwunsch. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidet das zuständige staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses und unter Berücksichtigung des Elternwunsches, an welcher Schule die Aufnahme erfolgt. Die Abgabe eines Anmeldeformulars mit Erstund Zweitwunsch ist nicht notwendig. Der Besuch einer öffentlichen Schule in übrigen Bundesländern Grundsätzlich beschult jedes Land seine Landeskinder selbst. Für den Besuch einer öffentlichen Schule in einem anderen Bundesland gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Der Besuch einer öffentlichen Schule in Berlin ist durch das Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg geregelt. Das Gastschülerabkommen regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Schulwechsel an eine öffentliche Schule des jeweils anderen Landes möglich ist. Es ist eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für den Schulbesuch im jeweils anderen Land. Das Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich in den drei Schulformen. An Oberschulen und Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Schulplätze (Kapazitäten) alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Nur wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgen gemäß 4 Absatz 4 der Sekundarstufe I-Verordnung außerhalb des Aufnahmeverfahrens. Über deren Aufnahme entscheidet das jeweilige staatliche Schulamt bereits vor dem regulären Aufnahmeverfahren. Eignungsfeststellung an Gymnasien Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist durch eine bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen. Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschule (AHR) vermerkt worden. 16 JAHRGANGSSTUFE 6

19 Der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 hat maximal den Wert von sieben. Das heißt, dass einerseits alle Schülerinnen und Schüler, die eine FOR- oder eine EBR-Empfehlung im Grundschulgutachten erhalten haben, an einer Eignungsprüfung teilnehmen müssen. Diese Verpflichtung trifft andererseits auch auf alle Schülerinnen und Schüler zu, die zwar eine AHR-Empfehlung haben, aber auch eine höhere Notensumme als sieben in den genannten Fächern erhielten. Die Eignungsprüfung wird an speziell ausgewählten Schulen in Form eines Probeunterrichts durchgeführt. Der Probeunterricht wird von einer vom staatlichen Schulamt berufenen Kommission - bestehend aus einer Grundschullehrkraft und zwei Gymnasiallehrkräften - geleitet und ausgewertet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen mit jeweils 5 Stunden statt. Der Unterricht konzentriert sich dabei auf die Fächer Deutsch und Mathematik und erfolgt auf der Grundlage der Anforderungen und Inhalte der Rahmenlehrpläne der Grundschulen. Die Unterrichtseinheiten einschließlich integrierter Tests werden einheitlich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgegeben. Mit dem Ergebnis des Probeunterrichts wird abschließend über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für den Besuch an einem Gymnasium entschieden. Die Rückmeldung Sie erhalten von der weiterführenden allgemeinbildenden Schule, an der Ihr Kind aufgenommen wurde, einen schriftlichen Aufnahmebescheid. Wenn Ihr Erst- und Zweitwunsch, den Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben, nicht erfüllt werden kann, erhalten Sie vom zuständigen staatlichen Schulamt ein Schreiben mit einer Angebotsliste für Schulen mit noch freier Kapazität. Sie wählen aus diesen Angeboten die für Ihr Kind passende Schule aus. Sollten Sie selbst keine Auswahl treffen, wird Ihr Kind abschließend einer Schule zugewiesen. Was tun bei Problemen nach der Schulwahl? Sollten Sie erkennen, dass Ihr Kind trotz der intensiven Prüfungen im Vorfeld in der Schule der gewählten Schulform nicht klarkommt oder aber sich leistungsmäßig überdurchschnittlich gut entwickelt hat, besteht immer noch die Möglichkeit eines Schulformwechsels. So können beispielsweise leistungsstarke Oberschülerinnen und -schüler bis spätestens am Beginn der Jahrgangsstufe 9 an ein Gymnasium wechseln, da bis zu dieser Jahrgangsstufe noch sehr ähnliche Stoffinhalte an beiden Schulformen behandelt werden und auch die Zahl der Unterrichtsstunden in den Fächern weitestgehend gleich ist. Im umgekehrten Fall können Gymnasiasten, die die Versetzung nicht erreichen, je nach den erreichten Leistungen nach den Sommerferien an eine Gesamt- oder Oberschule versetzt werden, sodass sie an der neuen Schulform gegebenenfalls die Jahrgangsstufe nicht wiederholen müssen. Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass die Schulwahl nach der Jahrgangsstufe 6 noch nicht endgültig sein muss, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist gegeben. JAHRGANGSSTUFE 6 17

20 Anlage 1 Übersicht Übersicht der einzelnen Verfahrensschritte bei der Schulauswahl Schritte Zeitraum Was? Wer? 1 erstes Schulhalbjahr in der Jahrgangsstufe 6 Erstberatung der Eltern Elternversammlung individuelle Elternberatung Grundschule Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufe 6 2 und 3 bis Januar Auswahl der Schulen und Schulbesuche Gespräche mit Schulleiterin oder Schulleitern der neuen Schule Hospitationsangebote Schnupperstunden Tag der offenen Tür Eltern und Schülerinnen und Schüler 4 Februar Grundschulgutachten individuelles Beratungsgespräch mit Eltern und Schülerinnen und Schülern Beschlussfassung durch Klassenkonferenz Eltern und Schülerinnen und Schüler Klassenlehrkraft Klassenkonferenz 5 Zeitraum von Februar bis Juni/Juli Anmeldeverfahren Abgabe der Anmeldeunterlagen ggf. Eignungsprüfung /Probeunterricht bei Aufnahme am Gymnasium Eltern in der Grundschule Schülerinnen und Schüler, die Eignung nachweisen müssen Aufnahmeverfahren weiterführende allgemeinbildende Schule Rückmeldung durch Versand der Bescheide oder staatliches Schulamt 18 JAHRGANGSSTUFE 6

21 Anlage 2 Anmeldeformular Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2017/2018 Schülerin/Schüler Vor- und Zuname Wohnanschrift Hinweis: Zum Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie einige schulische Besonderheiten kennen. Deshalb ist ein Besuch an zwei Schulen unumgänglich. Eltern (Sorgeberechtigte) Vater Mutter Vor- und Zuname Wohnanschrift (sofern diese von der des Kindes abweicht) Telefon privat: dienstlich: Angaben zum bisherigen Schulbesuch Name und Ort der bisher besuchten Schule bisher gelernte erste Fremdsprache Gewünschter Bildungsgang: Welchen Abschluss soll Ihr Kind erreichen? Beachten Sie die beruflichen Anschlussmöglichkeiten. Schulstempel blaue Stempelfarbe (keine Kopien) Gewünschter Bildungsgang (BG) (bitte nur ein Feld ankreuzen) BG zum Erwerb erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) BG zum Erwerb Realschulabschluss/Fachoberschulreife (FOR) BG zum Erwerb allgemeine Hochschulreife (AHR) Gewünschte Schule (Bitte immer Erst- und Zweitwunsch benennen!) Erstwunschschule Zweitwunschschule Besonderheit: Bei Nichteignung Ihres Kindes für den Bildungsgang am Gymnasium - nachgewiesen durch das Ergebnis des Probeunterrichtes - und zugleich der Anwahl eines Gymnasiums als Erst- und Zweitwunschschule können Sie einen Zusatzwunsch ( Drittwunsch ) benennen. Dieser greift nur dann, wenn diese Schule nach Berücksichtigung aller Erst- und Zweitwünsche noch über freie Kapazitäten verfügt. Zusatzwunsch ( Drittwunsch ) Gewünschte Schule Sie sollten hier zwei Schulen eintragen, die Sie und Ihr Kind überzeugt haben. Beachten Sie die Übereinstimmung zum gewünschten Bildungsgang. JAHRGANGSSTUFE 6 19

22 Gewünschtes Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 an der Gesamt- oder Oberschule An der Gesamtschule oder der Oberschule kann in der Jahrgangsstufe 7 eine zweite Fremdsprache im Wahlpflichtunterricht begonnen werden. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe ist auch möglich, wenn mit der zweiten Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 9 oder 11 begonnen wird (nur bei einer Bewerbung für eine Gesamtschule oder Oberschule ankreuzen) Wirtschaft-Arbeit-Technik Naturwissenschaften Zweite Fremdsprache: Wunsch: Angaben zum Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 7 Kreuzen Sie das Fach an, das Ihr Kind an der gewünschten Schule belegen soll. Nicht alle Fächer werden von jeder Schule angeboten. Erkundigen Sie sich deshalb. Gewünschte zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium Am Gymnasium gibt es keinen Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 7. Hier ist die zweite Fremdsprache verbindlich. Gewünschte zweite Fremdsprache (nur bei einer Bewerbung für ein Gymnasium ausfüllen) Tragen Sie die Sprache ein, die Ihr Kind an der gewünschten Schule belegen kann. Nicht alle Sprachen werden von jeder Schule angeboten. Zweite Fremdsprache: Wunsch: Erkundigen Sie sich. Ich bin auch mit einer anderen angebotenen Fremdsprache einverstanden: JA NEIN (siehe Hinweise) Angaben zum Vorliegen eines besonderen Härtefalls oder eines anderen besonderen Grundes Das Vorliegen eines besonderen Härtefalls oder eines anderen besonderen Grundes (gemäß 53 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes und des 43 Absatz 6 der Sekundarstufen I-Verordnung) wird geltend gemacht: (ggf. Anlagen zum Nachweis beifügen): JA NEIN Hinweise/Wünsche:. Ort/Datum Unterschrift der Eltern 20 JAHRGANGSSTUFE 6

23 Anlage 3 Übersicht der Schulen mit besonderer Prägung Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten der neun nachfolgend aufgeführten Schulen mit besonderer Prägung finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Bildungsservers: unter Eltern/Schüler => Schulporträts. Spezialschulen: (7 Schulstandorte) Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn Gesamtschule Kontakt Informationen Schulleiter: Zeppelinstraße 115, Potsdam sekretariat@sportschule-potsdam.de Telefon.: Herr Ziemer Sportschule Frankfurt (Oder) Gesamtschule Kontakt Informationen Schulleiter: Kieler Straße 10, Frankfurt (Oder) sekretariat@sportschule-frankfurt-oder.de Telefon: Herr Behnke Lausitzer Sportschule Cottbus Gesamtschule Kontakt Informationen Schulleiter: Linnèstraße 1-4, Cottbus lausitzer-sportschule-cottbus@t-online.de Tel.: Herr Neubert Max-Steenbeck-Gymnasium Cottbus (Spezialschule mit erweiterter mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Ausbildung) Gymnasium Kontakt Universitätsstraße 18, Cottbus kaessner@steenbeck-gymnasium.de Telefon: Informationen Schulleiter: Herr Käßner JAHRGANGSSTUFE 6 21

24 Anlage 4 Kontaktdaten Städtisches Gymnasium Carl Friedrich Gauß Frankfurt/Oder (Spezialschule mit mathematischnaturwissenschaftlich-technischer Prägung und MINT-Excellence-Center) Gymnasium Kontakt Informationen Schulleiter: Friedrich-Ebert-Straße 52, Frankfurt (Oder) r.lange@gauss-gymnasium.de Telefon: Frau Dr. Lange Niedersorbisches Gymnasium Cottbus (Spezialschule Sorbische Schule) Gymnasium Kontakt Sielower Straße 37, Cottbus Sekretariat@nsg-cottbus.de Telefon: Informationen Schulleiter: Frau Hille-Sickert Montessori Oberschule mit Primarstufe Potsdam Oberschule mit Primarstufe Kontakt Schlüterstraße 2e, Potsdam mail@potsdam-montessori.de Telefon: Informationen Schulleiter: Frau Kegler Spezialklassen: (2 Schulstandorte) Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt/Dosse (Spezialklasse Sport) Gesamtschule mit Grundschulteil und Förderschulklassen Kontakt Lindenstraße 6, Neustadt(Dosse) sekretariat@homburgschule.de Telefon: Informationen Schulleiter: Herr Roggelin Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule Luckenwalde (Spezialklassen Sport) Oberschule mit Sportbetonung Kontakt Ludwig-Jahn-Straße 27, Luckenwalde info@osluk.de Telefon: Informationen Schulleiter: Frau Schwerdt 22 JAHRGANGSSTUFE 6

25 Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel Kontakt Magdeburger Straße Brandenburg an der Havel Telefon: zuständig für Schulen in Stadt Brandenburg an der Havel Stadt Potsdam Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Teltow-Fläming Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder) Kontakt Gerhard-Neumann-Straße Frankfurt (Oder) poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de Telefon: zuständig für Schulen in Staatliches Schulamt Cottbus Stadt Frankfurt (Oder) Landkreis Märkisch-Oderland Landkreis Oder-Spree Landkreis Barnim Landkreis Uckermark Kontakt Blechenstraße Cottbus poststelle.cb@schulaemter.brandenburg.de Telefon: zuständig für Schulen in Staatliches Schulamt Neuruppin Stadt Cottbus Landkreis Spree-Neiße Landkreis Oberspreewald-Lausitz Landkreis Elbe-Elster Landkreis Dahme-Spreewald Kontakt Trenckmannstraße Neuruppin poststelle.np@schulaemter.brandenburg.de Telefon: zuständig für Schulen in Landkreis Oberhavel Landkreis Ostprignitz-Ruppin Landkreis Prignitz Landkreis Havelland JAHRGANGSSTUFE 6 23

26 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee Potsdam Telefon: 0331/ Fax: 0331/ Internet: Fotos: Andreas Simon, Göran Gnaudschun, fotolia Druck: GS Druck und Medien GmbH Juli 2016

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