Fischen. Kontakt: Fischzucht Hegemaßnahmen Besatz Fischsterben. Martin NEUMAYER Vereinsobmann: Organisation Fischen unter Freunden :

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1 Fischen 2015 Bei Fragen zu... Fischzucht Hegemaßnahmen Besatz Fischsterben wendet Euch bitte an unseren Wasserwart Martin NEUMAYER Kontakt: Vereinsobmann: Alfred LINGL fischerverein@ffdfischer.at Organisation Fischen unter Freunden : Peter HUTH Klubhaus: Spargelfedgasse Wien Redaktion, Layout: Andreas HAIDER Website: fischerverein@ffdfischer.at

2 Sehr geehrtes Vereinsmitglied, wir freuen uns Dich bei uns im Verein begrüssen zu dürfen und wünschen Dir viel Vergnügen und Spass bei uns am Ziegelhofteich, den grössten öffentlichen Badeteich Wiens. Petri Heil Der Verein Der Verein wurde im Jahre1981 als EVGWandererclubOrtsgruppe Wien 22 Fischerei und Freizeitverein Donaustadt gegründet. Zugleich wurde das Fischereirecht am Badeteich Hirschstetten von der Magistratsabteilung 49 an uns verpachtet. Seit dieser Zeit gibt es die Fischereimöglichkeit am Wasser. Tageskarte: 20, Euro gültig 1 Stunde vor, bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang; keine Fischententnahme! das Fischen ist nur mit einem FFD Mitglied erlaubt! 24 Stunden Karte: 45, Euro gültig 1 Stunde vor, bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang des Folgetages; es darf 1 Raubfisch und ein Karpfen entnommen werden; das Fischen ist nur mit einem FFD Mitglied erlaubt! Notizen die Wiener Steuerkarte muss vorhanden sein! Im April 2003 sind wir dem Dachverband Österreichisches Kuratorium für Fischerei & Gewässerschutz beigetreten. Der Vorstand Obmann: Stellvertreter: Kassier: Stellvertreter: Schriftführerin: Stellvertreterin: Kontrollorgane Alfred LINGL Rupert LANG Martin MARZI Thomas RIEDL Romana LINGL Christine LANG Beeidete Fischereiaufseher: Josef L. TAMPERMEIER Klaus KASCHA Alfred LINGL... nicht zu vergessen unsere vom Verein beauftragten Kontrolleure und natürlich jeder Inhaber einer Fischereiberechtigung, darf andere Fischer auf den Besitz einer Fischereiberechtigung kontrollieren. Hier bitte immer auf einen freundlichen Umgangston achten! 1 14

3 Freundschaftsfeste 2015 Für das neue Jahr haben wir uns vorgenommen ein zusätzliches, zweites Fest, auszurichten. Eines der Feste findet wie gewohnt im Sommer statt und das zweite werden wir heuer in der Weihnachtszeit, genauer noch am 28. November, ausrichten. Wie schon vom Sommer gewohnt sind alle herzlichst eingeladen. Eure Freunde, Verwandte oder Bekannten sind immer gern gesehene Gäste und können natürlich mitgenommen werden. Wir freuen uns auf jeden Gast! Für das leibliche Wohl wird, wie Sommerfest: *Ersatztermin 30.August immer, ausreichend gesorgt. Diesen netten Abend nutzen wir wieder für einen karitativen Zweck. 29.August* von 10:00 bis 17:00 Terminübersicht 2015 Klubtreffen 27. Februar Gasthaus Der Goldene Hirsch 27. März Klubhaus 24. April Klubhaus 29. Mai Klubhaus 26. Juni Klubhaus 31. Juli Klubhaus 28. August Klubhaus 25. September Klubhaus 30. Oktober Klubhaus Uferreinigung 04. April (Gewässer & Uferreinigung) Punsch & Brötchen: 28.November von 15:00 bis 18: September Oktober 9 13 An diesen Tagen ist das Fischen während der Uferreinigung UNTERSAGT 5. Freundschaftsfest: 29. August* *Ersatztermin 30.August Punsch & Brötchen: von 10:00 bis 17:00 28.November von 15:00 bis 18:00 Fangstatistik muss bis spätestens 28. Februar 2015 agebgeben werden!!! 13 2

4 Terminübersicht 2015 Nachtfischen In der Saison 2015 ist das Nachtfischen von in den Monaten Juni bis August erlaubt. 01.Juni 31.August 2015 Für das Nachtfischen ist folgendes zu beachten: es darf nur 1 Edelfisch entnommen werden; der Angelplatz muss ausreichend ausgeleuchtet sein, eine Stirnlampe alleine reicht hierfür NICHT aus! Bei nicht einhalten wird die Fischereiberechtigung eingezogen! Fischen unter Freunden Datum Ort Ziehung 11. April Hirschstetten Saufischen * Mai Michi, Rutzendorf Mai Hausleiten ** Juni Hödlgrube, Wittau *** Juli 22. August Hausleiten (Nachtfischen) ** Steinbrunn September Hödlgrube, Wittau *** Oktober Hirschstetten Saufischen * 9 Wichtig Brittelmaße/Schonzeiten Fischarten Aalrutte (Lota lota) Aitel, Döbel (Leuciscus cephalus) Barbe (barbus barbus) Brachse (Abramis brama) Hecht (Esox lucius) Karausche (Carassius carassius) Karpfen Zuchtform (Cyprinus carpio) Karpfen Wildform (Cyprinus c. carpio) Laube (Alburnus alburnus) Rotauge (Rutilus rutilus) Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) Wels (Silurus glanis) Zander (Stizostedion lucioperca) Schonzeiten 1. Dezember 29. Februar 1. Mai 31. Mai 1. Mai 15. Juni 1. Mai 31. Mai 1. Februar 30. April 1. Mai 31. Mai 1. Mai 30. Juni 1. Mai 30. Juni 1.April 31. Mai 1. April 31. Mai 1. Juni. 30. Juni 1. April 31. Mai Brittelmaße 35 cm 35 cm 30 cm 55 cm 35 cm 35 cm 85 cm 45 cm Die Fischereiordnung 12 Beim Nachtfischen ist der Angelplatz auseichend zu beleuchten. Es darf nur ein Edelfisch mitgenommen werden. 13 Der Mitgliedsbeitrag wird weder bei Unterlassung der Ausnutzung noch bei Einziehung der Fischereiberechtigung zurückerstattet. 14 Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet auf die Reinheit des Angelplatzes zu achten. 15 Während der Badesaison ist auf Badegäste Rücksicht zunehmen. 16 Das Schuppen, ausnehmen, verschenken oder verkaufen gefangener Fische ist am Teich untersagt. 17 Fangzahlenbeschränkungen: Es dürfen 2 Edelfische pro Tag mitgenommen werden. Nach zwei eingetragenen Edelfischen, ist an diesem Tag das Weiterfischen verboten. Insgesamt dürfen in einer Saison 15 Karpfen/ Schleien sowie 5 Raubfische entnommen werden. Das entnehmen von Störe, Koi und Köderfischen wie z.b. Rotaugen, Rotfedern, Lauben, Brachsen etc. sind verboten. 18 Das Einbringen von Futter ist nur während des Fischens gestattet. 19 Abhakmatte, Unterfänger und ein Maßband müssen mitgeführt und ausgelegt werden. Wenn der Fisch dem Wasser entnommen wird muss die Matte verwendet werden. 20 Das Fischen ist nur in den ausgewiesenen Zonen (lt. Plan) erlaubt. Bei Nichtbeachtung wird die Fischereiberechtigung sofort entzogen! 21 Karpfen müssen ab einer Länge von 60 cm zurückgesetzt werden. Ein Zander von 45 cm und größer muss eingetragen und entnommen werden. 22 Kinder ab 7 Jahre können unter Aufsicht mit einer Rute fischen, müssen aber beim Angelplatz bleiben. 23 Das Zelten und Campieren ist ausdrücklich VERBOTEN! Es darf ein Unterstand verwendet werden, dieser darf über keinen Boden verfügen und muss an einer Seite geöffnet sein. 3 12

5 Die Fischereiordnung 1 Es ist die Pflicht des Fischereiberechtigten, sich mit dem Fischerrevier und der Fischereiordnung vertraut zu machen und die amtliche Fischereikarte sowie die Fischereiberechtigung mitzuführen. Ein vereinsschädigendes Verhalten hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. 2 Es muss jeder Aufforderung der Kontrollorgane, zwecks Vorweisung der Beute, der amtlichen Fischereikarte oder der Fischereiberechtigung, nachgekommen werden. 3 Das Befischen des Gewässers erfolgt auf eigene Gefahr und hat für die von ihm verursachten Schäden selbst aufzukommen. Es gibt kein Vorrecht auf einen bestimmten Angelplatz. 4 Das Angeln ist unter strengster Einhaltung der Fischereiordnung waidegerecht auszuführen. 5 Es darf nur vom Ufer aus mit maximal zwei Angelgeräten und mit je einem Einfachhaken gefischt werden. Lebendköder sind nicht erlaubt. 6 Der Fischereiberechtigte hat seine Angelgeräte ununterbrochen und persönlich zu beaufsichtigen. Es ist nicht gestattet andere Personen angeln zu lassen. 7 Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmasse. Raubfische dürfen erst ab 1.Juni befischt werden. Das Blinkern ist ab 1. Juni erlaubt (auch mit Wobbler). Während des blinkerns ist keine weitere Angelrute im Wasser erlaubt. Kindern ist blinkern nicht erlaubt. 8 Untermaßige Fische, die nicht mehr lebend ins Wasser rückversetzt werden können, sind in Stücke zu schneiden und ins Wasser zu werfen. 9 Jeder Fischereiberechtigte hat den Fang SOFORT in die Fangstatistik mit Kugelschreiber einzutragen. 10 Werden untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische vorgefunden wird die Fischreiberechtigung entzogen. 11 Das Fischen ist eine Stunde vor Sonnenaufgang und bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Vom 1. Juni bis 31. August ist das Nachtfischen erlaubt. Fangstatistik Die Fangstatistik (weisse Karte) muss bis spätestens 28. Februar 2015 abgegeben werden, egal ob eine neue Fischereiberechtigung gelöst wird oder nicht. Auch für Mitglieder die sich später die Fischereiberechtigung nehmen wollen, gilt dieses Datum. Ohne Abgabenachweis wird keine Fischereiberechtigung ausgestellt. Für alle Mitglieder reservieren wir bis 28. Februar 2015 die bestehenden Fischereiberechtigungen. Das freie Kontingent an Fischereiberechtigungen, für neue Mitgleider, wird bis Ende März ausgegeben. Sollten diese Termine für manche nicht einhaltbar sein, bitten wir um eine Absprache mit dem Vorstand. Eine Ausgabe der Fischereiberechtigung erfolgt nur im Zuge eines Klubtreffens Immer am Wasser mit dabei... Da es immer wieder in den letzten Jahren zu Diskussionen gekommen ist, was UNBEDINGT zum Fischen mitzubringen ist, gibts hier eine CheckListe der IMMER erforderlichen Dinge: Fischereiberechtigung Fangstatistik Abhakmatte (ausgepackt und plaziert) Unterfänger (montiert und griffbereit) Setzkescher Massband Kugelschreiber Sollte bei einer Kontrolle eine dieser Utensilien nicht vorhanden sein, wird die Fischereiberechtigung eingezogen! Fischereiberechtigung Preis für bestehende Mitglieder: Preis für neue Mitglieder: Preis beinhaltet die ÖKFMitgliedschaft 255, Euro 300, Euro 11 4

6 Fischen unter Freunden 2015 Anmeldungen bitte bei unseren Clubabenden bzw. telefonisch bei Peter HUTH, der diese Fischen organisiert. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre haben wir gelernt, dass es anscheinend notwendig ist die Startgelder vorab zu kassieren. Dies betrifft auch Mittag oder Mitternachtsessen bei den jeweiligen Fischen. Bei nicht Erscheinen nach einer Anmeldung (ohne rechtzeitiger Abmeldung), wird der Betrag einbehalten. Allfällige Änderungen z.b. beim Köder oder der Dauer, werden bei der Ziehung bekannt gegeben. Die voraussichtlichen Preise vor den auswärtigen Fischen werden bei den jeweiligen ClubAbenden bekannt gegeben. Der Veranstalter, der Fischen, übernimmt keine Haftung! WICHTIG: zwingend notwendig: Abhakmatte 2 x Setzkescher erlaubt: Bolognese verboten: Stecker Als Köder gilt auswärts generell: Maden/Mais Ergebnis FFD CUP 2014 Name mit Hirschstetten ohne Hirschstetten HUTH Peter 1 1 EBNER Alfred 2 2 FUSKA Andreas 3 3 LANG Rupert 4 4 DUNGAL Herbert 4 4 LINGL Alfred 6 7 HAIDER Andreas 7 6 BENESCH Helmut Freundschaftsfest Alle Jahre wieder, so auch am 24.August 2014, lud unser Verein zum vierten Freundschaftsfest ein. Zu diesem, alljährlich statt findenden Ereignis, sind nicht nur Mitglieder sondern auch deren Verwandte, Bekannte und Freunde gern gesehene Gäste. Bei Würsteln, süßen Köst lichkeiten und Getränken, ergibt sich so manches nettes Gespräch, wo Fischerweisheiten und nette Anekdoten ausgetauscht werden. Dieses Fest ist dem Verein ein sehr grosses Anliegen, denn es steht unter einem speziellen Motto Nächstenliebe. Daher sammeln wir an diesem Tag freiwillige Spenden zugunsten der Kinderkrebsforschung d e s St. Anna Kinderspitals! In den letzten Jahren konnte immer wieder ein leichter Anstieg der Spenden verzeichnet werden, was uns als Verein sehr stolz macht! Der Verein bedankt sich bei allen für den netten Nachmittag und Eure Großzügikeit! Danke für Eure Teilnahme. Wir hoffen das Interesse ist 2015 genau so hoch wie im vergangenen Jahr. 5 10

7 Klubhaus Kunterbunt Wie so manchen von Euch sicher schon aufgefallen ist, hat unser Klubhaus einen neuen Anstrich bekommen. Dies wurde schon Zeit, da die diversen verschiedenen Verschönerungen die unsere bescheidene Hütte zierten, nicht zu einem Klubhaus passten. Zu danken haben wir den Kindern der Wiener Volksschule Pastinak Teilnahmegebühren Hirschstetten Auswärts bei. So haben beide Seiten Ihren Vorteil aus dieser Aktion heraus ziehen können. Wir haben ein toll verziertes Haus und die Kinder durften für ein paar Stunden an der frischen Luft dem Schulalltag fernbleiben. Was uns auch sehr freut ist die Tatsache, dass (bei Mitglieder: Gäste: 15,20, Mitglieder: Teilnehmerabhängig)Gäste: 27,27, manchen Teichanlagen Jedes Mitglied ist herzlichst eingeladen sich am FFDFischen zu beteiligen, auch Gäste sind gerne gesehen. Die Teilnahme für den Cup kostet einmal zusätzlich 10 Euro pro Saison und Fischer. Der Cup ist nur für Mitglieder! Der Bewerb setzt sich aus ca. 8 Fischen zusammen. Pro Saison steht jedem Teilnehmer ein Streichresultat zur Verfügung. Für die jeweiligen Fischen, gibt es zumindest für die ersten 3 Plätze einen Preis. Doch wer in den letzten Jahren bereits teilgenommen hat weiss, dass niemand leer ausgeht. Von den beiden Saufischen am Hirschstettner Badeteich wird das bessere Ergebnis in die Wertung aufgenommen. Datum Ort 11. April 09. Mai 23. Mai 13. Juni Juli Hirschstetten Saufischen * Michi, Rutzendorf Hausleiten ** Hödlgrube, Wittau *** Hausleiten (Nachtfischen) ** 05. September 03. Oktober Hödlgrube, Wittau *** Hirschstetten Saufischen * 22. August * ** *** Steinbrunn Ziehung Köder: FREI Köder: Mais, Maden (max. 2 Liter), 1 kg Teig Köder: Mais, Maden (max. 2 Liter), 1 kg Teig, Flocke, Desinfektionsspray!!! Start des jeweiligen Fischens, eine Stunde nach Ziehung Ende 17 bei Nachtfischen wird von 18 06:00 des darauf folgenden Tages gefischt! weg, diese haben mit vereinten Kräften unsere, in die Jahre gekommen Hütte neuen Glanz mit Ihren Malereien verliehen. Die Farben steuerte unser Verein andere Künstler unsere jungen Künstler respektieren und noch nichts übermalt haben. Hier noch einmal ein DANKE an alle die daran beteiligt waren und 9 Für Terminvereinbarungen oder Fragen zum Hege und Vereinsfischen wendet Euch bitte an Peter HUTH

8 Spargelfeldstrasse KLUBHAUS Sportplatz Verboten Zone Ganzjährig fischen verboten Neutrale Zone Ganzjährig fischen erlaubt Neutrale Zone Ganzjährig fischen erlaubt Das Fischereiverbot in den angegebenen Zonen gilt auch für das Blinkern Bade Zone Eingeschränkt Verbotene Zone Ganzjährig fischen verboten Neutrale Zone Ganzjährig fischen erlaubt Bade Zone Fischereibeschränkung vom 1. Mai 15. September ist Badebetrieb (Schönwetter) von 09:00 20:00, in dieser Zeit ist fischen nicht erlaubt! Ziegelhofstrasse 7 8

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