Informationen zur Neugestaltung der Vereinsstruktur. Wir sind ein Verein!

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1 Wir sind ein Verein!

2 Wer in der Bundesliga nach klassischen Vereinen Ausschau hält, der muss schon ganz genau hinsehen. Sie sind rar geworden. In der beendeten Saison spielten nur noch 4 Clubs in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.): Schalke, Stuttgart, Mainz und Darmstadt

3 Der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins ist häufiges Argument für die Ausgliederung der Fußball-Profimannschaften in Kapitalgesellschaften.

4 Wir sind davon überzeugt, dass die traditionellen Strukturen eines Vereins den Ansprüchen an Führung, Kontrolle und wirtschaftliche Betriebsführung einer erheblich größeren und komplexeren Organisation nicht mehr gerecht werden. Sie können jedoch der Entwicklung angepasst werden.

5 Aktuelle Struktur: Die Mitgliederversammlung wählt den ehrenamtlichen Vorstand. Dieser berichtet jährlich der Mitgliederversammlung.

6 Aktuelle Führung der Geschäfte: Ehrenamtlicher Vorstand trägt auch die wirtschaftliche Verantwortung (und Haftung) für den Wirtschaftsbetrieb. Dieser besteht aus 140 hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, 900 geringfügigen Beschäftigten an Spieltagen und einem Etat von 103,8 Mio. Die Arbeit dieses Vorstands wird einmal im Jahr im Rahmen des Rechenschaftsberichts durch die Mitgliederversammlung kontrolliert.

7 Übliche Struktur eines Wirtschaftsunternehmens: Die Hauptversammlung, d.h. die Aktionäre wählen den Aufsichtsrat. Dieser bestellt die Vorstände (mit festgelegtem Geschäftsverteilungsplan).

8 Welche zukünftige Vereinsstruktur ist denkbar, wenn der Profibereich nicht ausgegliedert werden soll?

9 Modell 1 (Beispiel: FC Schalke 04 e.v.) Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand aus x Personen.

10 Modell 2 (Beispiel: VfB Stuttgart 1893 e.v. ) Die Mitgliederversammlung wählt Aufsichtsrat und Präsidenten. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstände - außer dem Präsidenten, er ist der (geborene) Vorstandsvorsitzende.

11 Wer hat das Vorschlagsrecht für Aufsichtsräte und ggf. Präsidenten? Gemäß Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (DFL) Der Wahlausschuss * besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Vereins, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Seine Aufgabe besteht darin, der Mitgliederversammlung Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates zu machen. Sämtliche Mitglieder des Wahlausschusses müssen langjährige Vereinsmitglieder sein. Ein Ehrenrat kann die Aufgaben des Wahlausschusses übernehmen, sofern die vorstehenden Grundsätze beachtet werden. * Satzung Mainz 05: Wahlkommission

12 Der Aufsichtsrat wird in seiner Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Dieser werden vom Wahlausschuss die Vorschläge unterbreitet. Der Aufsichtsrat kann entweder zusammen oder einzeln gewählt werden. Sollten vorgeschlagene Kandidaten nicht gewählt werden, ist also nach den Wahlvor-gängen der Aufsichtsrat nicht vollständig, kann für das weitere Verfahren danach differenziert werden, ob er beschlussfähig ist oder nicht. Im Falle der Beschlussfähigkeit kann die Vervollständigung in einer neuen Mitgliederversammlung nach gleichem Wahlschema nachgeholt werden. Ist der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig, so ist die Neuwahl des Aufsichtsrates ebenfalls in einer Mitgliederversammlung spätestens einen Monat nach der Mitgliederversammlung nach gleichem Wahlschema durchzuführen.

13 Modell A Das Vorschlagsrecht liegt bei der bestehenden Wahlkommission. Deren Wahlzeit endet mit der ordentlichen Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2016 wird verbunden mit der Wahl des Aufsichtsrates und des Vorstandsvorsitzenden auf der Grundlage der zuvor geänderten neuen Satzung.

14 Modell B Es wird eine neue Wahlkommission gewählt. Hierzu bedarf es einer weiteren Versammlung mit diesem einzigen Tagesordnungspunkt.

15 Modell C In Zukunft erfolgt das Vorschlagsrecht in einem neu zu bildenden Ehrenrat. Auch hierzu bedarf es einer weiteren Versammlung

16 Aufsichtsrat Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es, die Geschäftsführung des Vereins zu überwachen. Hierzu bestellt er im Einvernehmen mit dem Ligaverband einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der einmal jährlich den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und den Lagebericht prüft, wobei zu beachten ist, dass die Person des Wirtschaftsprüfers spätestens nach Ablauf des fünften Jahres wechseln muss. Fortsetzung umseitig

17 Aufsichtsrat Außerdem genehmigt der Aufsichtsrat den dem Ligaverband für das nächste Spieljahr vorzulegenden Finanzplan. Über den Ansatz im Finanzplan hinausgehende Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Aufsichtsrats. Gleiches gilt für den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Gemäß Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (DFL)

18 Aufsichtsrat Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates bezieht sich auf die wirtschaftliche Betätigung des Vereins. Entsprechend sollten die Mitglieder des Aufsichtsrates über entsprechende Befähigungen und Erfahrungen verfügen. Eine Einbeziehung eines Vertreters der Fangruppen in das Kontrollorgan wäre sinnvoll. (Beispiel: Schalke 04)

19 Vorstand Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens fünf Mitgliedern bestehen. Er besteht aus haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt mindestens drei und höchstens fünf Jahre [ ] Der Vorstand leitet den Verein eigenverantwortlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Fortsetzung umseitig

20 Vorstand Hierbei ist die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten. Bei Verletzung sind die Mitglieder des Vorstandes dem Verein gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Er hat dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich zu berichten. Gemäß Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (DFL)

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