Erfahrungen bei der Prüfung von Geldspielgeräten
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- Otto Melsbach
- vor 7 Jahren
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1 Erfahrungen bei der Prüfung vn Geldspielgeräten Beitrag zum Sympsium Glücksspiel 2012 der Frschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hhenheim Dipl.-Inf. (FH) Thmas Nne M.Sc. Öbuv. Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Infrmatinsverarbeitung; Überprüfung vn Geldspielgeräten
2 Hintergrundinfrmatinen Vrgaben der Spielverrdnung Öffentliche Bestellung der Sachverständigen Expertengruppe Geldspielgeräte Organisatin der Überprüfung vn Geldspielgeräten 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
3 Vrgabe der Spielverrdnung Regelmäßige Prüfung durch öbuv. Sachverständige zur Feststellung der Bauartknfrmität 7 (1): Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Mnate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Mnate auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen der eine vn der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Ksten überprüfen zu lassen. 13 (1) 10: Das Spielgerät muss s gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
4 Öffentliche Bestellung Bestellung durch die IHKs der andere Institutinen für verschiedene Sachgebiete Laut Sachverständigenrdnung ist Vraussetzung für die öffentliche Bestellung, dass sie/er erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten, nachweist; sie/er in gerdneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt; sie/er die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit swie für die Einhaltung der Pflichten einer/s öffentlich bestellten Sachverständigen bietet. Verfahren Vrlage vn Referenzen und Gutachten Prüfung in einem Fachgremium Vereidigung 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
5 Öffentliche Bestellung Pflichten eines öbuv. Sachverständigen (1) Die/der Sachverständige darf sich bei der Erbringung ihrer/seiner Leistungen keiner Einflussnahme aussetzen, die ihre/seine Vertrauenswürdigkeit und die Glaubhaftigkeit ihrer/seiner Aussagen gefährdet (Unabhängigkeit). (2) Die/der Sachverständige darf keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, ihre/seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen (Weisungsfreiheit). (3) Die/der Sachverständige hat ihre/seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes vn Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Srgfalt einer/s rdentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen der fachlichen Beurteilungen sind srgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvllziehbar zu begründen. Sie/er hat in der Regel die vn den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen Mindestanfrderungen an Gutachten und snstigen vn den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen Richtlinien zu beachten (Gewissenhaftigkeit) Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
6 Expertengruppe Geldspielgeräte Die Expertengruppe Geldspielgeräte dient dem fachlichen Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung einer Reihe vn öbuv. Sachverständigen der Sachgebiete Systeme und Anwendungen der Infrmatinsverarbeitung swie Überprüfung vn Geldspielgeräten Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
7 Organisatin der Überprüfung Auftraggeber Aufsteller der Händler Übliches Vrgehen Überprüfung vr Ort der Überprüfung beim Händler Ergebnisse Plakette und Prüfbericht Hinweis: Dem öbuv. Sachverständigen ist gemäß Sachverständigenrdnung untersagt, bei der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen der zum Schaden anderer der zu ihrem/seinem der zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
8 Geldspielgeräte Hardwarebasis PC Technik Münz- und Geldscheintechnik Sftware auf EPROM CF Datenbanken (adp) Festplatten 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
9 Geldspielgeräte Überprüfung durch Augenschein EPROM-Lesegeräte Gerätespezifische Herstellersftware Mittels Prüfsummen Außenabfrage Auslesen des geöffneten Geräts 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
10 Außenabfrage Außenabfrage ergibt Sftware-Versin SP Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
11 Zulassungsdaten Außenprüfung deckt erflgreich die nicht zugelassene Sftwareversin (SP 6) auf. Die Auslieferung erflgte nachweislich durch den Hersteller und smit war das Gerät 2 Jahre mit dieser Sftwareversin in Betrieb. Illegales Glücksspiel durch Aufsteller 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
12 Außenabfrage Außenabfrage ergibt Build Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
13 Zulassungsdaten Außenabfrage deckt erflgreich den nicht zugelassenen Build 110 auf. PC war nch riginalversiegelt im Austausch durch Hersteller. Illegales Glücksspiel durch Aufsteller 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
14 Außenabfrage Innenprüfung Außenabfrage Zulässige Versin wird angezeigt Innenprüfung CF-Karte augenscheinlich riginal. Wiederhlte Prüfungen der CF-Karte ergeben unterschiedliche vn der Zulassung abweichende Checksummen. Schlussflgerung Die in der Außenabfrage angezeigte Checksumme kann nicht auf dem Inhalt der CF-Karte basieren! 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
15 Außenabfrage Innenprüfung Außenabfrage Bis zulässige Versin angezeigt. Innenprüfung CF-Karte vn Hand beschriftet. Wiederhlte Prüfungen der CF-Karte ergeben eine vn der Zulassung abweichende Checksumme Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
16 Besnderheiten Unzulässige CF-Karte funktiniert nur an dem dafür vrgesehenen Gerät: CF-Karte wurde vm Lieferant auf die Seriennummer des Geldspielgeräts cdiert. CF-Karte ist nicht übertragbar der sinnvll kpierbar. Da riginaler und manipulierter Binärcde verschlüsselt sind, liegt die Vermutung sehr nahe, dass der Lieferant Detailkenntnisse über den Sftware-Herstellungsprzess besitzen muss und diesen reprduzieren kann Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
17 Unklarheiten im Prüfprzess Kann nach Einbau der riginalen CF-Karte, Datenbank der Festplatte und wiederhlter Prüfung die Plakette verweigert werden? Wie ist zu erkennen, b eine riginale CF-Karte, Datenbank der Festplatte nicht nur für die Prüfung eingebaut wurde? (Anmerkung: Zwischenzeitlich updaten und versiegeln die Aufsteller ihre Geräte wieder selbst.) 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
18 Verfristungsprblematik Auf jeden Fall für neu auf den Markt gebrachte Geräte zutreffend. Was trifft auf Geräte zu, die davr auf den Markt gebracht wurden? Laut PTB ist die Plakette zu verweigern, wenn zwischenzeitlich ungültige Prgrammversin auf dem Gerät. Laut PTB ist bei Klageandrhung durch den Aufsteller die Plakette zu erteilen Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
19 Fazit der Geräteprüfung Eine Außenabfrage mit krrektem Ergebnis ist im Hinblick auf die bebachteten Manipulatinen der Auslieferungsfehler faktisch hne jegliche Aussagekraft. Die regelmäßige Überprüfung ist aufgrund austauschbarer Sftware praktisch wirkungsls. Das Verfahren enthält (juristische) Regelungslücken. Aufgrund der Anfrderungen der öffentlichen Bestellung können Sachverständige eine Bauartknfrmität nach dem Stand der Technik wegen der unzureichenden technischen Gegebenheiten nicht bestätigen Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
20 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2012 Thmas Nne Am Köllenhlz 19, Wertingen
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