Die Wissenschaftliche Hausarbeit
|
|
- Margarethe Lichtenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - 1 - Die Wissenschaftliche Hausarbeit Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen der Lehrämter. Sie kann, gemäß 21 (3) HLbG, frühestens nach der Zwischenprüfung angefertigt werden. Zur Zwischenprüfung siehe 12 (6) HLbG. Gemäß Beschluss des ZfL der TUD vom gilt: Die LaG-Zwischenprüfung ist bestanden, wenn 90 LP (Leistungspunkte) erwirtschaftet wurden, die sich wie folgt zusammensetzen: 80 LP in den Fächern und den Grundwissenschaften sowie 10 LP in den SPS I. die 80 LP dürfen nicht ausschließlich in einer Disziplin erworben werden. Beachten Sie bitte die beiden jährlichen Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) bei Ihrer Zeitplanung. Die endgültige Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung findet in der Regel im Januar oder im Juli statt. Die genauen Termine hängen rechtzeitig im Schaukasten der Prüfungsstelle Darmstadt des Landesschulamtes aus. Zum Zeitpunkt der endgültigen Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss die Note Ihrer Wissenschaftlichen Hausarbeit bei uns in der Prüfungsstelle vorliegen! Für die gesamte Abwicklung Ihrer WHA Zustellung des Themas, Erstellung, Gutachten, Bescheinigung rechnen Sie bitte mit mindestens 22 Wochen! 1. Sie holen sich die Meldeunterlagen für die WHA im Sekretariat der Prüfungsstelle ab oder laden diese von unserer Homepage herunter. Diese bestehen aus: a) rechtliche Bezugsgrundlagen b) Empfehlungen zur Anfertigung der WHA c) Erklärung über das ordnungsgemäße Studium (zu dieser Erklärung fügen Sie noch eine Kopie Ihres aktuellen Studiendatenblattes, sowie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrer Abstammungsurkunde hinzu) d) einem Antragsformular und einem Themenblatt, das Sie bei Ihrer gewählten Gutachterin/Ihrem gewählten Gutachter der WHA vorlegen. Diese(r) trägt auf dem Themenblatt das Thema Ihrer Arbeit ein, unterschreibt, stempelt und steckt das ausgefüllte Themenblatt in einem verschlossenen Umschlag. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Gutachterin bzw. der Gutachter stets eine vom Landesschulamt berufene Prüferin bzw. Prüfer sein muss. Die jeweils aktuellste Liste der berufenen Prüfer(innen) finden Sie in unserem Schaukasten in der Prüfungsstelle. 2. Wenn Sie die Arbeit beginnen möchten, geben Sie die o.a. Unterlagen im Sekretariat der Prüfungsstelle ab. Wir prüfen die Vollständigkeit und das gewählte Thema. In der Regel teilen wir Ihnen innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage schriftlich mit, ob Ihr Thema genehmigt wurde. In diesem Schreiben erfahren Sie auch, wann Sie mit Ihrer Arbeit beginnen dürfen und wann Ihr Abgabetermin ist. ( I.d.R. beginnen Sie mit dem Erhalt des Schreibens auch Ihre Arbeit) 3. Ihre fertige Arbeit geben Sie dann unter Beachtung Ihrer Abgabefrist hier in der Prüfungsstelle Darmstadt persönlich ab. Postalisch bitte als Einschreiben senden. Datum der Abgabe ist das Datum des Poststempels. Wir empfehlen stets die persönliche Abgabe Ihrer WHA in unserem Sekretariat!
2 Die Wissenschaftliche Hausarbeit wird vom Erstgutachter und einem Zweitgutachter bewertet und an uns zurückgeschickt. Wir teilen Ihnen Ihr Ergebnis schriftlich mit. Ist es mindestens ausreichend, haben Sie eine wichtige Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung erfüllt. Wenn Sie Ihre Arbeit zu spät oder gar nicht abgeben, bzw. eine nicht ausreichende Leistung erzielen, können Sie die WHA entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einmal wiederholen. Rechtliche Bezugsgrundlagen: Hinweis: Das Amt für Lehrerbildung (AfL) wurde unter Aufgabe der ursprünglichen Amtsbezeichnung seit dem in das neue eingerichtete Landesschulamt und Lehrkräfteakademie (kurz: LSA) eingegliedert. Alle nach dem aber vor dem in Kraft getretenen Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die den Gegenstandsbereich der Lehrerbildung betreffen, verwenden deshalb noch die Bezeichnung Amt für Lehrerbildung (AfL). Hessisches Lehrerbildungsgesetz vom (GVBl. I 2004, S. 330), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom (GVBl. I 2011, S. 258) HLbG (GVBl. I 2011, S.590) in Verbindung mit Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16. März 2005 (ABl. 4/05, S.202), zuletzt geändert durch Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes HLbGDV vom 28. September 2011 (GVBl. I 2011, S.615) 11 HLbG-UVO : (1) Die Wissenschaftliche Hausarbeit wird im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt. Sie kann im Fach Kunst oder Musik einen künstlerisch-praktischen Schwerpunkt haben. (2) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen. (3) Die Bewerberin oder der Bewerber kann mit einer fachkundigen Prüferin oder einem fachkundigen Prüfer des Amtes für Lehrerbildung einen Themenvorschlag erörtern. Die Prüferin oder der Prüfer schlägt dem Amt für Lehrerbildung ein Thema vor. Bei der Entscheidung hat das Amt für Lehrerbildung darauf zu achten, dass das Thema dem Zweck der Wissenschaftlichen Hausarbeit nach 21 Abs. 1 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes entspricht, die Beschaffung der Hilfsmittel keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten bereitet und die Anfertigung der Wissenschaftlichen Hausarbeit in der festzusetzenden Frist möglich ist. Es bestellt zwei Gutachterinnen oder Gutachter, darunter die fachkundige Prüferin oder den fachkundigen Prüfer nach Satz 1. Findet keine Erörterung nach Satz 1 statt, bestimmt das Amt für Lehrerbildung eine Prüferin oder einen Prüfer, die oder der den Themenvorschlag vorlegt. (4) Die Bewerberin oder der Bewerber hat keinen Anspruch auf Bestellung einer bestimmten Prüferin oder eines bestimmten Prüfers. (5) Die Frist für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Hausarbeit beträgt zwölf Wochen. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Themas durch das Amt für Lehrerbildung. Das Amt für Lehrerbildung kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag, (*) der vor Ablauf der Frist zu stellen ist, eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewähren. (* und mit der Zustimmung des sachkundigen Prüfers / der sachkundigen Prüferin)
3 - 3 - (6) Wird die Frist oder Nachfrist nicht eingehalten, so gilt die Wissenschaftliche Hausarbeit als nicht bestanden, sofern nicht die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass die Frist oder Nachfrist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. In diesem Fall entscheidet das Amt für Lehrerbildung, ob eine weitere Frist gewährt oder eine neue Aufgabe gestellt wird. Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der aufgrund einer Krankheit vom laufenden Prüfungsverfahren zurücktritt, muss ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen. Verzögert sich die Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit wegen Krankheit oder sonstigen von der Bewerberin oder dem Bewerber nicht zu vertretenden Gründen um mehr als sechs Wochen, ist ein neues Thema zu stellen. (7) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen. Auf Antrag kann die Wissenschaftliche Hausarbeit auch vollständig in der jeweiligen Fremdsprache abgefasst werden, in diesem Fall entfällt Satz 2. Die Entscheidung trifft das Amt für Lehrerbildung. ( ) (9) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist in zweifacher Ausfertigung gedruckt und gebunden bei dem Amt für Lehrerbildung einzureichen. Das Amt für Lehrerbildung leitet die Hausarbeit den Gutachterinnen und Gutachtern nach Abs. 3 Satz 4 zur Beurteilung zu. Diese erstellen unverzüglich ihre Gutachten, erteilen je eine Note und Punktzahl und geben die Wissenschaftliche Hausarbeit und die Gutachten an das Amt für Lehrerbildung zurück. (10) Das Amt für Lehrerbildung setzt aufgrund der Gutachten endgültig die Note und die Punktzahl für die Wissenschaftliche Hausarbeit fest und teilt sie der Bewerberin oder dem Bewerber mit. Bei unterschiedlicher Beurteilung innerhalb der Gutachten ergibt sich die endgültige Punktzahl in der Regel durch Mittelwertbildung. Bei einem Dezimalwert von 0,5 wird zu Gunsten der höheren Punktzahl gerundet. (11) Zeigt die Wissenschaftliche Hausarbeit schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die Regeln der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form, kann sie nicht mit fünf oder mehr Punkten bewertet werden und ist damit nicht bestanden. (12) Die Wissenschaftliche Hausarbeit darf zu anderen Zwecken, etwa zum Erwerb der Doktorwürde oder eines akademischen Abschlusses oder zur Veröffentlichung nicht verwendet werden, bevor die Prüfung abgeschlossen und das Zeugnis ausgehändigt ist. (13) Anstelle der Wissenschaftlichen Hausarbeit kann auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine von einer wissenschaftlichen Hochschule als ausreichend für die Verleihung eines akademischen Grades anerkannte Arbeit angenommen werden. Die seit dem 1. November 2011 geltende Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV) regelt in ähnlicher Weise wie die HLbG-UVO Einzelheiten zur WHA in 33. Der Wortlaut der HLbGDV ist als Download von der Homepage des Landesschulamtes verfügbar:
4 - 4 - WICHTIG!!! Eine Verlängerung des Abgabetermins aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn bei Erkrankungsbeginn unverzüglich der Prüfungsstelle Darmstadt des Landesschulamtes ein amtsärztliches Zeugnis vorgelegt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin aufsuchen, der Ihnen attestiert, ob Sie prüfungsfähig sind oder nicht und wie lange eine Prüfungsfähigkeit gegebenenfalls auszuschließen ist. Dieses Attest müssen Sie dann noch der Amtsärztin / dem Amtsarzt vorlegen. Außerdem benötigen wir von Ihnen einen formlosen Antrag für die Verlängerung der Bearbeitungsfrist. Empfehlungen zur Anfertigung der Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist g e b u n d e n und in z w e i f a c h e r Ausfertigung dem Landesschulamt Prüfungsstelle Darmstadt einzureichen. Sonderregelungen einzelner Fachbereiche (Abgabe von 3 Exemplaren z.b. im Fach Geschichte) sind zu beachten. Den Buchrücken unbedingt mit Namen und aktuellem Semester versehen! Alle Ausfertigungen müssen inhaltlich sowie in Bezug auf Illustration und Anlagen in gleicher Weise ausgestattet sein. Die Arbeit soll 1,5-zeilig maschinen geschrieben sein und auf der linken Seite jeweils einen Rand von ca. 5 cm haben. Alle weiteren Fragen zu Umfang und Layout der Wissenschaftlichen Hausarbeit, klären Sie bitte mit Ihrer Prüferin oder Prüfer. Form der Wissenschaftlichen Hausarbeit: - Unbeschriebenes Deckblatt - Form der Zweiten Seite der Hausarbeit: Wissenschaftliche Hausarbeit für das Lehramt an Gymnasien, eingereicht der Prüfungsstelle Darmstadt des Landesschulamtes Thema: Bereich, aus dem die Hausarbeit geschrieben wurde (Fach) Name des Verfassers / der Verfasserin
5 - 5 - Was Sie noch bedenken müssen und wissen sollten: Jedes Exemplar muss o r i g i n a l unterschrieben sein. Ein nicht korrigiertes Exemplar Ihrer Wissenschaftlichen Hausarbeit erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Prüfung wieder zurück. Denken Sie stets daran speichern Sie auch schon Teile Ihrer Arbeit immer auf externe Datenträger ab!!! Aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme ist keine Fristverlängerung Ihrer Wissenschaftlichen Hausarbeit möglich. Form der letzten Seite der Wissenschaftlichen Hausarbeit ( 11 HLbG-UVO) (8) Die Bewerberin oder der Bewerber muss am Schluss der Wissenschaftlichen Hausarbeit versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und sämtliche Stellen, die anderen benutzten Druck- oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht hat. Die Versicherung ist auch für Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen abzugeben. Der Wortlaut des 11 (8) HLbG-UVO ist inhaltlich in hohem Maße mit dem betreffenden Wortlaut des 33 (7) HLbGDV übereinstimmend. Beispiel: Ich versichere hiermit, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen, als die angegebenen Hilfsmittel verwandt und die Stellen, die anderen benutzten Druck- und digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, mit Quellenangaben kenntlich gemacht habe. (In die Versicherung sind gegebenenfalls auch Zeichnungen, Skizzen sowie bildliche und sonstige Darstellungen sowie Ton- und Datenträger einzuschließen.) (Unterschrift des Verfassers)
6 - 6 - L a n d e s s c h u l a m t u n d L e h r k r ä f t e a k a d e m i e - Prüfungsstelle Darmstadt - Erklärung zum ordnungsgemäßen Studium Lehramt an Gymnasien Hiermit erkläre ich Name/Vorname dass ich im Studiengang Lehramt an Gymnasien mindestens die Zwischenprüfung entsprechend HLbG 12 (6) bzw. 14 (4) bestanden habe. Die Bescheinigung der Technischen Universität Darmstadt (TUCaN-Ausruck mit Nachweis von 90 LP, einschließlich SPS I) füge ich bei. (Eine Kopie des aktuellen Stammdatenblattes habe ich dieser Erklärung beigelegt). Beginn des Studiums: Datum Unterschrift Kontrolle durch das Landesschulamt (Prüfungsstelle Darmstadt) Die Richtigkeit der Erklärung wird bestätigt. Die Bescheinigung über das Bestehen der Zwischenprüfung sowie das Stammdatenblatt (Kopie) liegt jeweils vor. Unterschrift d. Sachbearbeiter/in
7 Antragsformular Lehramt an Gymnasien Name d. Studierenden: Matrikelnr.: Straße: PLZ/Ort: Tel.: -Adresse: Geburtsdatum: An das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Darmstadt - Rheinstr Darmstadt Datum: Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16. März 2005, 11 ( Wissenschaftliche Hausarbeit ) bzw. HLbGDV vom 01. November 2011, 33 (Wissenschaftliche Hausarbeit) Hiermit beantrage ich - die Themenstellung für meine Wissenschaftliche Hausarbeit im Fach. bei Themensteller/in. Gleichzeitig lege ich - die Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung (d.h.: TUCaN- Ausdruck mit Nachweis von 90 LP, einschließlich SPS 1), - eine Kopie meines aktuellen Studiendatenblattes, - eine Kopie meiner Geburts- oder Abstammungsurkunde - sowie den Themenvorschlag des Prüfers/der Prüferin für die Wissenschaftliche Hausarbeit in einem vom Gutachter verschlossenen Umschlag vor. Mir ist bewusst, dass die positive Bewertung der Hausarbeit (Fünf Notenpunkte oder besser) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist. E R K L Ä R U N G Ich versichere hiermit, dass ich bei keinem anderen Prüfungsamt die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung beantragt habe und dass dies mein erster Antrag auf Anfertigung einer Wissenschaftlichen Hausarbeit ist 1. Darmstadt, den (Unterschrift) 1 Andernfalls ist eine Mitteilung erforderlich, wann und wo dies geschehen ist.
8 - 8 - Themenblatt des Prüfers (nur im verschlossenen Briefumschlag der Prüfungsstelle DA zukommen lassen) ( Prüferin / Prüfer ) Darmstadt, den An das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Darmstadt - Rheinstraße Darmstadt Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16. März 2005, 11 ( Wissenschaftliche Hausarbeit ) bzw. HLbGDV vom 01. November 2011, 33 (Wissenschaftliche Hausarbeit) Lehramt an Gymnasien Die Wissenschaftliche Hausarbeit wird im Zusammenhang mit dem Modul: angefertigt. (Name des Moduls) Als Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit von Frau / Herrn schlage ich vor: *) Diese Aufgabe kann in der vorgegebenen Zeit von 12 Wochen bearbeitet werden. Fragen zur Beschaffung der nötigen Hilfsmittel, zu Umfang und Layout wurden erörtert; ungewöhnliche Schwierigkeiten sind dabei nicht zu erwarten. (Zulassungsarbeit) Die Arbeit ist als Einzelarbeit und in deutscher Sprache anzufertigen ( 11 (2) u. (7) HLbG-UVO bzw. 33 (2) u. (6) HLbGDV) ( Unterschrift der Prüferin / des Prüfers ) *) Bitte deutlich schreiben ( Druckbuchstaben oder Schreibmaschine ) (Dienststempel) Dieser Themenvorschlag ist mit einem Stempel versehen und in einem vom Themensteller verschlossenen Umschlag dem Landesschulamt - Prüfungsstelle Darmstadt - vorzulegen.
Die Wissenschaftliche Hausarbeit
Die Wissenschaftliche Hausarbeit Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen der Lehrämter. Beachten Sie bitte die beiden jährlichen
MehrDie Wissenschaftliche Hausarbeit
Die Wissenschaftliche Hausarbeit Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen der Lehrämter. Beachten Sie bitte die beiden jährlichen
MehrDie Wissenschaftliche Hausarbeit
Die Wissenschaftliche Hausarbeit Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen der Lehrämter. Beachten Sie bitte die beiden jährlichen
MehrHessische Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Marburg
Die wissenschaftliche Hausarbeit Rechtliche Grundlagen 21 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist,
MehrDie Wissenschaftliche Hausarbeit
Die Wissenschaftliche Hausarbeit Grundsätzliche Informationen: - Die WHA ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen (Klausuren und mündl. Prüfungen) der Lehrämter. - Für
MehrHessische Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Gießen
Die wissenschaftliche Hausarbeit Rechtliche Grundlagen 21 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist,
MehrInformationen zur ersten Staatsprüfung
Informationen zur ersten Staatsprüfung 1. Quellen Siehe: http://afl.bildung.hessen.de/pruefung/marburg/ http://afl.bildung.hessen.de/pruefung/giessen/meldeunterlagen_wha_giessen 4_1.pdf Für die Richtigkeit
MehrHessische Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Kassel
Die wissenschaftliche Hausarbeit Rechtliche Grundlagen 21 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, b die Bewerberin der der Bewerber fähig ist,
MehrHessische Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Frankfurt
Die wissenschaftliche Hausarbeit Rechtliche Grundlagen 21 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, b die Bewerberin der der Bewerber fähig ist,
MehrAnmeldeformular zur Diplomarbeit im Diplomstudiengang Psychologie
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften Karl-Glöckner-Str. 5A 35394 Gießen Anmeldeformular zur Diplomarbeit im Diplomstudiengang Psychologie Die Diplomarbeit ist Zulassungsvoraussetzung für den
MehrPädagogische Facharbeit
Pädagogische Facharbeit Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar GHRF Wetzlar Zweite Staatsprüfung I. Rechtlicher Rahmen II. Termine und Fristen für die pädagogische Facharbeit Empfehlungen des Seminarrats:
MehrANMELDUNG ZUR MASTER-ARBEIT Formblatt 3
GEMEINSAMER PRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR 2-FACH BACHELOR-/MASTERSTUDIENGÄNGE ANMELDUNG ZUR MASTER-ARBEIT Formblatt 3 An den Gemeinsamen Prüfungsausschuss z.hd. des federführenden Prüfungsamtes der Fakultät für
MehrMerkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.
Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2017 Termine Antrag auf Zulassung
MehrMeldeunterlagen für das Abschlussmodul im B.A. Sozialwissenschaften (ab 11/12)
Antrag auf Zulassung zum B.A. Abschlussmodul Sozialwissenschaften Seite 1 von 6 Meldeunterlagen für das Abschlussmodul im B.A. Sozialwissenschaften (ab 11/12) Das Prüfungsbüro bittet, den beiliegenden
MehrDie Masterarbeit im Studiengang Chemie Universität Stuttgart
Die Masterarbeit im Studiengang Chemie Universität Stuttgart Masterarbeit: 30 Leistungspunkte, ein Semester, 900 Zeitstunden Abgabefrist: 6 Monate strenge Zeiteinhaltung! Details: 22 Prüfungsordnung =>
MehrHessische Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Gießen
Die wissenschaftliche Hausarbeit Rechtliche Grundlagen 21 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, b die Bewerberin der der Bewerber fähig ist,
MehrANTRAG auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit im Fach Bachelor of Education Chemie
An den Ständigen Prüfungsausschuss Chemie abzugeben beim Fachbereichssekretariat Eingang: im Hause ANTRAG auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit im Fach Bachelor of Education Chemie Hiermit beantrage
MehrMLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3
MLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3 Folgende Durchführungsbestimmungen für die Bachelorarbeit werden vom Prüfungsausschuß festgelegt: zu 7 Abs. 3 1. Der Antrag
MehrANTRAG auf Zulassung zur Masterarbeit im Fach Life Science
An den Ständigen Prüfungsausschuss Life Science über das Fachbereichssekretariat Eingang: Start: Abgabe: ANTRAG auf Zulassung zur Masterarbeit im Fach Life Science Hiermit beantrage ich Vorname PLZ, Ort
MehrFakultät für Philologie - Prüfungsamt -
Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Merkblatt über die formalen Anforderungen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit und einige wichtige Informationen Anmeldung Die Masterarbeit kann zu den Sprechzeiten
MehrANTRAG auf Zulassung zur Masterarbeit im Fach Nanoscience
An den Ständigen Prüfungsausschuss Chemie + Nanoscience über das Fachbereichssekretariat Eingang: Start: Abgabe: ANTRAG auf Zulassung zur Masterarbeit im Fach Nanoscience Hiermit beantrage ich Name Vorname
MehrHochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission.
Hochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2013 Termine
MehrStand: 14. März Bachelor Thesis im Ausland Informationen, Unterlagen, Formulare
Stand: 14. März 2014 Bachelor Thesis im Ausland Informationen, Unterlagen, Formulare BACHLOR THESIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Auszüge aus der Prüfungsordnung keine Gewähr, gültig ist die offizielle PO)
MehrHPL = Hochschulprüfungsamt für das Lehramt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Abkürzungen B.Ed. = Bachelor of Education HPL = Hochschulprüfungsamt für das Lehramt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Mag.Theol./MTh = Magister Theologiae M.Ed. = Master of Education POBA-Beifach=
MehrFachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt
Fachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt Meldeunterlagen für das Modul MA1 Master Thesis im M. A. Linguistics and Web Technology (StPO v. 10.02.2010) Füllen Sie den beiliegenden Zulassungsantrag
MehrLehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Standorte Hansestadt Rostock und Hansestadt Greifswald
Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Standorte Hansestadt Rostock und Hansestadt Greifswald www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/ U. a. prüfungsrechtliche Begleitung der 1. und 2. Phase der
MehrDie Bachelorarbeit im Studiengang Chemie Lehramt
Fakultät Chemie Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie Lehramt Universität Stuttgart Was müssen die Studierenden tun: 1. Sie suchen sich eine/n Betreuer/in (siehe Seite 6) und ein Thema (sowohl für das
MehrANTRAG auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit im Fach Life Science
An den Ständigen Prüfungsausschuss Life Science abzugeben im Fachbereichssekretariat Eingang: im Hause ANTRAG auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit im Fach Life Science Hiermit beantrage ich Name Vorname
MehrDie Bachelorarbeit im Studiengang Chemie
Fakultät Chemie Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie Universität Stuttgart Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca. 9 10 volle Arbeitswochen) Abgabefrist: 4 Monate
MehrMeldeunterlagen für das Abschlussmodul im B.A. Philosophie (ab WS 17/18)
Antrag auf Zulassung zum B.A. Abschlussmodul Philosophie Seite 1 von 6 Meldeunterlagen für das Abschlussmodul im B.A. Philosophie (ab WS 17/18) Das Prüfungsbüro bittet, den beiliegenden Zulassungsantrag
MehrDie Bachelorarbeit im Studiengang Lebensmittelchemie
Fakultät Chemie Die Bachelorarbeit im Studiengang Lebensmittelchemie Universität Stuttgart Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca. 9 10 volle Arbeitswochen) Abgabefrist:
MehrAntrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung
Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung Hauptfach/1.Hauptfach (...%) 2.Hauptfach/Begleitfach (...%) Folgende Unterlagen sind beizufügen: 1. Tabellarischer Lebenslauf (Darstellung des Bildungsganges)
MehrLeitfaden zum Studienabschluss an der Universität Bonn
Leitfaden zum Studienabschluss an der Universität Bonn Master 1. Themenstellung und Betreuer In der Regel wird die Masterarbeit (tesi di laurea magistrale) im 4. Semester und ausschließlich in den Kernfächern
MehrWegweiser zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth nach der Promotionsordnung von 2013
Wegweiser zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der nach der Promotionsordnung von 2013 1.
MehrAntrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung
Datum: Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung In den Studiengängen ( %) und (...%) Ich füge bei: 1. Tabellarischer Lebenslauf (Darstellung des Bildungsganges) 2. Abiturzeugnis (unbegl.kopie)
MehrDie Bachelorarbeit im Studiengang Chemie
Fakultät Chemie Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie Universität Stuttgart Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca. 9 10 volle Arbeitswochen) Abgabefrist: 4 Monate
MehrMeldeunterlagen für die Masterarbeit im M.A. Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft
des M.A. Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft Seite 1 von 8 Meldeunterlagen für die Masterarbeit im M.A. Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft Das Prüfungsbüro bittet, den beiliegenden Zulassungsantrag
MehrAntrag auf Zulassung zur Master-Abschlussprüfung
Antrag auf Zulassung zur Master-Abschlussprüfung Im Studiengang und ggf. Begleitfach Ich füge bei: 1. Tabellarischer Lebenslauf (Darstellung des Bildungsganges) 2. Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abiturzeugnis)
MehrAblaufbeschreibung zur Bachelor-Thesis nach PO 2012 im REGELFALL
Ablaufbeschreibung zur Bachelor-Thesis nach PO 2012 im REGELFALL 1. Bearbeitungszeitraum: Die Bachelor-Thesis wird während der Vorlesungszeit angefertigt. Der Bearbeitungszeitraum beginnt am ersten Tag
MehrAblaufplan der Veranstaltung Pädagogische Facharbeit am 20. Juni 2013
Ablaufplan der Veranstaltung Pädagogische Facharbeit am 20. Juni 2013 Zeit Inhalte Methodisch-medialer Zugriff 13.30 14.00 14.00 15.00 15.00 15.15 15.15 16.00 16.00 16.55 16.55 17.00 Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrInformationen zur Zulassung
Promotionsverfahren Informationen zur Zulassung Auszug aus der Promotionsordnung der Fachbereiche 02, 05, 06, 07, 09, 10 vom 26. Juli 2000, in der Fassung vom 21. Juni 2012 (alte Promotionsordnung) 6 Gesuch
MehrInformationen zur Bachelorarbeit im Fach Medienwissenschaft
PHIL Die Informationen zur Bachelorarbeit im Fach Medienwissenschaft nach alter (2006) und neuer (2011) Prüfungsordnung Medienwissenschaftliches Seminar 1 PHIL Die Fristen und Termine: Anmeldung der Abschlussarbeiten:
MehrOrdnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Mathematik
Satzungsbeilage 2017-II, Seite 110 von 256 Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Mathematik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch
Mehr355 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 26. August 2016 Nr. 43 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
MehrDie Lehrkräfteakademie (LA) bietet 2 Prüfungssphasen im Jahr an: Zum Sommer (nach einem Wintersemester) und zum Winter (nach einem Sommersmester).
Die Meldephase zur 1. Staatsprüfung (L1, L2, L3, L5) und zur Wahlfachprüfung (L5) im Überblick: Termine & Fristen der LA - Zeugnisse & Bescheinigungen des ZPL 1. Termine und Fristen der LA Die Lehrkräfteakademie
MehrAnmeldung zur Masterarbeit Informatik
Anmeldung zur Masterarbeit Informatik Gemäß 40 Abs. 1 i.v.m. 31 der Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen in Bayern (RaPO) vom 17.10.2001 erstellt Frau Herr Name: Vorname: PrüferIn: ZweitprüferIn:
MehrLAUFZETTEL. Anmeldung für die MAGISTERPRÜFUNG - 2 HAUPTFÄCHER + KLAUSUREN -
Fachbereich 05 Philosophie und Philologie LAUFZETTEL Anmeldung für die MAGISTERPRÜFUNG - 2 HAUPTFÄCHER + KLAUSUREN - Bitte füllen Sie den Antrag leserlich mit dem PC, der Schreibmaschine oder in Druckbuchstaben
MehrTermine zur Bachelorarbeit im Studiengang BWL-Handel
Termine zur Bachelorarbeit im Studiengang BWL-Handel Themeneinreichungen für die Bachelorarbeit Die Themeneinreichung muss spätestens erfolgen am Mittwoch der 13. Kalenderwoche im letzten Studienjahr Abgabe
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik WProSozPädCare ) 1. Hauptfach
Mehrmuss spätestens bis Freitag, 22. Februar 2013 im Prüfungssekretariat erfolgen.
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaft Institut für Bildungswissenschaft
MehrRuhr-Universität Bochum Prüfungsverfahren Master of Education
An den Gemeinsamen Prüfungsausschuss M. Ed. z. Hd. des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie Personaldaten Grunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrags auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung
MehrAntrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2016 (Modul 23)
Fachbereich Sozialwesen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2016 (Modul 23) gemäß Nr. 5.1. & 5.2. der Prüfungsordnung vom 03. Dezember 2012, zuletzt geändert am 01.03.2016 Name: Vorname: Matrikel-Nr.:
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaft Institut für Bildungswissenschaft Akademiestr. 3 D-69117
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach 11 RPO I vom 24.08.2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Anschluss an das Winter-/Sommersemester...
MehrAnmeldung zur Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit Vertiefungsrichtung der Arbeit: Referent(in): Ausgabedatum: Korreferent(in): Abgabedatum: Für die Bachelorarbeit wurde Vertraulichkeit vereinbart: ja nein Nach 10(2) BBPO-BI
MehrAnmeldung zum Master-Abschlussmodul
Anmeldung zum Master-Abschlussmodul Diese Pdf-Datei enthält folgende Unterlagen für die Anmeldung zum Abschlussmodul und zur Masterarbeit: Merkblatt Abschlussmodul und Masterarbeit (2 Seiten). Aufstellung
MehrDer Prüfungsausschuss wird vom Amt für Lehrerbildung bestellt. Ihm gehören an:
Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen in Eschwege Außenstelle Bad Hersfeld 36251 Bad Hersfeld, Im Stift 9 06621 / 72 186 06621/ 919 248 sts-ghrf-hef@afl.hessen.de e.strietzel@afl.hessen.de
MehrGrunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrages auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung im Rahmen der M.Ed.
Personaldaten Grunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrages auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung im Rahmen der M.Ed.-Prüfung Vorname: Geburtsname: Geschlecht: männlich/weiblich Geburtsort
MehrGilt ab Studienbeginn WS 2014/15 Meldeunterlagen für das Modul F (Prüfung) M.A. Medien und kulturelle Praxis
Antrag auf Zulassung zum Modul F (Prüfung) im M.A. Medien und kulturelle Praxis Seite 1 von 7 Gilt ab Studienbeginn WS 2014/15 Meldeunterlagen für das Modul F (Prüfung) M.A. Medien und kulturelle Praxis
MehrAnmeldung zur Masterarbeit im Studiengang Stochastic Engineering in Business and Finance
Anmeldung zur Masterarbeit im Studiengang Stochastic Engineering in Business and Finance Gemäß 40 Abs. 1 i.v.m. 31 der Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen in Bayern (RaPO) vom 17.10.2001 erstellt
MehrPrüfungsausschuss für den Masterstudiengang Economics (M. Sc.) Bitte dieses Merkblatt vor dem Beginn der Masterarbeit durchlesen.
Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Economics (M. Sc.) MERKBLATT FÜR DIE ANFERTIGUNG EINER MASTERARBEIT Bitte dieses Merkblatt vor dem Beginn der Masterarbeit durchlesen. 1. Termine und Fristen
MehrLANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT
GPO Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen nach GPO I vom 20. Mai 2011 Mit diesem Formular melden Sie sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (PO 2011)
MehrAntrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2012/2016 (Modul 23)
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2012/2016 (Modul 23) gemäß Nr. 5.1. & 5.2. der Prüfungsordnung vom 03. Dezember 2012, zuletzt geändert am 01.03.2016 Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Geb.-Datum:
MehrLANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT
Sopäd mit der Universität Heidelberg - Sonderpädagogik Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen nach SPO I vom 20. Mai 2011 -Splitten- Mit diesem Formular melden Sie sich für das
MehrRichtlinien zur formalen Gestaltung von Prüfungsleistungen
Richtlinien zur formalen Gestaltung von Prüfungsleistungen PD Dr. Sven Hauff Stand: November 2017 Formale Kriterien für Seminar-, Bachelor-, und Masterarbeiten Grundsätzlich ist das DIN A4-Format zu wählen
MehrAnmeldung zum Master-Abschlussmodul
Anmeldung zum Master-Abschlussmodul Diese Pdf-Datei enthält folgende Unterlagen für die Anmeldung zum Abschlussmodul und zur Masterarbeit: Merkblatt Abschlussmodul und Masterarbeit (2 Seiten). Aufstellung
MehrInformationen zur. Bachelorarbeit
Informationen zur Bachelorarbeit Stand SS 2016 Hinweise zu Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen Zweck (Studienplan) Die Bachelorarbeit soll
MehrRichtlinien zur formalen Gestaltung von Prüfungsleistungen
Richtlinien zur formalen Gestaltung von Prüfungsleistungen Dr. Sven Hauff Stand: April 2016 Formale Kriterien für Seminar-, Bachelor-, und Masterarbeiten Grundsätzlich ist das DIN A4-Format zu wählen und
MehrHinweise zur Abschlussarbeit im Fach Physik
Hinweise zur Abschlussarbeit im Fach Physik 1. Die Abschlussarbeit wird am Institut der Physik der Humboldt-Universität geschrieben. Dabei muss eine Gutachterin / ein Gutachter eine Hochschullehrerin/
MehrGilt ab Studienbeginn WS 2010/11 Meldeunterlagen für das Modul F (Prüfung) M.A. Medien und kulturelle Praxis
Antrag auf Zulassung zum Modul F (Prüfung) im M.A. Medien und kulturelle Praxis Seite 1 von 7 Gilt ab Studienbeginn WS 2010/11 Meldeunterlagen für das Modul F (Prüfung) M.A. Medien und kulturelle Praxis
MehrInformationen für die Anmeldung zur Baccalaureatsprüfung
Fachbereich Kulturwissenschaften - Prüfungsabteilung Edmund-Siemers-Allee 1, Raum 60-20146 Hamburg Tel. +49 40 42838-9241 kultur-pruefungsamt@verw.uni-hamburg.de Sprechstunde: donnerstags 11 bis 13 Uhr
MehrAufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom
Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom 13.10.2010 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 14.10.2010 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG GEMEINSAMES PRÜFUNGSAMT
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.7.2009) 1. Hauptfach 2. Hauptfach Erweiterungsfach Beifach: Hauptfach: Matrikelnummer:..
MehrFormaler Ablauf, Themen und Betreuung von Bachelorarbeiten am Institut für Publizistik
Dieser Leitfaden bietet Ihnen, den Studierenden des Bachelor-Studiengangs Publizistik am Institut für Publizistik (IfP), einen Überblick über das formale Anmeldeprozedere der schriftlichen Bachelorarbeit
MehrStaatsangehörigkeitkeit: Semesteranschrift: Straße: Hochschulsemester (bei Anmeldung): BAföG: ja nein Nr.: Matrikel-Nr.:
Anmeldung zur Diplomprüfung in Soziologie (gem. DPO v. 03.06.2002) Personenbezogene Angaben nach gültigem Personalausweis bzw. Reisepass machen zum WS/SS Eingang: Zulassungstermin: Wiederholungsprüfung:
MehrZugangsprüfungsordnung (ZuPO)
Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrMerkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT
Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Bitte beachten Sie, dass die angebenden Fristen für Studierende am KIT gelten. Diese können sich von
MehrErste Staatsprüfung für Lehrämter
Erste Staatsprüfung für Lehrämter Inhalte 1. Termine https://www.lehrerbildung.sachsen.de/22831.htm 2. Online-Anmeldeverfahren 3. Zulassungsvoraussetzungen 4. Prüfungsbestandteile a) Wissenschaftliche
MehrBachelorarbeit und Masterzulassung im Studiengang Chemie Universität Stuttgart
Bachelorarbeit und Masterzulassung im Studiengang Chemie Universität Stuttgart Dezember 15 Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca. 9 10 volle Arbeitswochen) Abgabefrist:
MehrAntrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt - Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
MehrLANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT
WHRPO Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Werkreal-/Haupt-/Realschulen nach WHRPO I vom 20. Mai 2011 Mit diesem Formular melden Sie sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Werkreal-/Haupt-/Realschulen
Mehrqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq
qwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq Leitfaden zur Bachelorarbeit im Kernfach Englische Philologie wertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwertyui
MehrPhilosophische Fakultät II
MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE- WITTENBERG Uni-Halle-Siegel Amtsblatt 17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 43 Philosophische Fakultät II Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.7.2009) 1. Hauptfach Fachsemester:. 2. Hauptfach Fachsemester:. Erweiterungsfach Beifach:
MehrInformationen zur Zulassung
Promotionsverfahren Informationen zur Zulassung Auszug aus der Promotionsordnung der Fachbereiche 02, 05, 06, 07, 09, 10 vom 4. April 2016 (neue Promotionsordnung) 6 Gesuch um Zulassung zur Promotion (1)
MehrDatum: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität
Name: (ggf. Geburtsname) Datum: Vorname: Matrikelnummer: geboren am: in: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr.: Mailadresse: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und
MehrMA Versorgungswissenschaft
MA Versorgungswissenschaft Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine selbstständig verfasste Hausarbeit. Das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung übernimmt die Anmeldung und Zulassung zur
MehrFragen zur Anmeldung der Bachelorarbeit
1 Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Fragen zur Anmeldung der Bachelorarbeit Vorbemerkung Der Inhalt basiert auf der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen
MehrWegweiser zur Promotion an der. der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth vom
Wegweiser zur Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften vom 25.07.2014 Wegweiser zur Promotion an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Die Promotion an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften
MehrVerfahrensablauf der Magisterprüfung
Fachbereich Kulturwissenschaften - Prüfungsabteilung Edmund-Siemers-Allee 1, Raum 60-20146 Hamburg Tel. +49 40 42838-9241 kultur-pruefungsamt@verw.uni-hamburg.de Sprechstunde: donnerstags 11 bis 13 Uhr
Mehr