I. Amtlicher Teil. Öffentliche Bekanntmachungen. Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde. Inhaltsverzeichnis. I. Amtlicher Teil

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1 Ahrensfelde, 11. Februar Jahrgang Ausgabe Nr. 2/ Woche I. Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 Seite 1 Bekanntmachung Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn Seite 2 Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße L 33 Seite 2 Bekanntmachung des Landkreises Barnim über die Öffentliche Auslegung des externen Notfallplanes für das Tanklager Seefeld Seite 3 Bekanntmachung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) Seite 3 Wahlbekanntmachung des Wahlleiters Seite 4 Sonstige amtliche Mitteilungen Bauabgangsstatistik Seite 8 II. Nichtamtlicher Teil ab Seite 9 Informationen der Gemeindeverwaltung Informationen aus den Ortsteilen weitere Informationen I. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Ahrensfelde 1. Steuerfestsetzung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer, für das Kalenderjahr 2014, gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrstG) durch diese öffentliche Bekanntmachung, mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Betrag, festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: v.h. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) v.h. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Soweit Änderungen in der Besteuerungsgrundlage oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Ahrensfelde, Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrensfelde, Ahrensfelde Tel.: (030) , Fax: (030) Internet: info@gemeinde-ahrensfelde.de Verantwortliche Redakteurinnen: S. Haack und W. Geilsdorf amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde erscheint bei Bedarf, mindestens 12 mal pro Jahr. Das Amtsblatt ist im Rathaus (Bürgerinformation) Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrens felde, Ahrensfelde während der Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Satz, Verlag, Druck und verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Postfach , Berlin Tel.: (0 30) , Fax: (0 30) Zahlungsaufforderung Die Steuerzahler werden aufgefordert, die Grundsteuer für das Jahr 2014 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung ergeben, auf das Bankkonto der Gemeinde Ahrensfelde Bankverbindung: Deutsche Kreditbank Berlin Gläubiger ID DE50ZZZ IBAN DE BIC BYLADEM1001 BLZ Kto.Nr zu überweisen oder einzuzahlen. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist gemäß 240 Abgabenordnung ein Säumniszuschlag zu erheben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Ahrensfelde in Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, einzulegen. Falls diese Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Ahrensfelde, Wilfried Gehrke Bürgermeister Gemeinde

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Ahrensfelde - Der Bürgermeister - Lindenberger Straße Ahrensfelde Bekanntmachung Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 von östlich der Anschlussstelle (AS) Oberkrämer, km 161,625, bis westlich Autobahndreieck (AD) Schwanebeck, km 193,700 - ohne den Streckenabschnitt im Land Berlin von km 186,560 bis km 191,945 - einschließlich Umbau der AS Birkenwerder und Mühlenbeck sowie Umbau des AD Pankow (BAB 10/BAB 114) einschließlich Ausbau der BAB 114 bis Landesgrenze Berlin Brandenburg, km 0,711, einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen, diese zum Teil trassenfern, in den Gemarkungen Vehlefanz, Eichstädt, Bärenklau (Gemeinde Oberkrämer), Velten, Falkenhagener-Forst (Stadt Velten), Leegebruch (Gemeinde Leegebruch), Borgsdorf, Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf), Birkenwerder (Gemeinde Birkenwerder), Mühlenbeck (Gemeinde Mühlenbecker Land), Lehnitz, Wensickendorf (Stadt Oranienburg), Vogelsang (Stadt Zehdenick) im Landkreis Oberhavel sowie Schönerlinde, Schönwalde (Gemeinde Wandlitz), Schwanebeck (Gemeinde Panketal), Ladeburg (Stadt Bernau bei Berlin), Biesenthal (Amt Biesenthal-Barnim), Lindenberg (Gemeinde Ahrensfelde) im Landkreis Barnim im Land Brandenburg einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen am untergeordneten Straßennetz und am Schienennetz Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Planfeststellungsbehörde) vom 09. Dezember 2013 (Az.: /10.32) ist der Plan für das oben genannte Bauvorhaben gemäß 17 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG in der Bekanntmachung der Neufassung vom , BGBl. I S. 1206; zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 1388) und 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg in der Fassung vom , GVBl. I S. 262, 264; geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom , GVBl. I/13, Nr. 18) in Verbindung mit 74 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 2749) festgestellt worden. Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Hardenbergstraße Berlin erhoben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schriftlich oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes auf dem unter www. berlin.de/sen/justiz/aktuell/erv/index.html veröffentlichten Kommunikationsweg zu erheben. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Nach 67 Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO in der Fassung vom , BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 3786) muss sich vor dem Oberverwaltungsgericht jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigtem vertreten lassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht sind auch die in 67 Absatz 2 Satz 2 Nummern 4 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen als Bevollmächtigte zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Gemäß 17e Absatz 2 FStrG hat die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung, weil nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim Oberverwaltungsgericht gestellt und begründet werden. Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 04. März 2014 bis 17. März 2014 im Rathaus der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, Ahrensfelde, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt ( 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Referat 40, Postfach , Potsdam, schriftlich angefordert werden. Unabhängig davon wird unter eine Lesefassung des Planfeststellungsbeschlusses veröffentlicht. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister - Lindenberger Straße Ahrensfelde Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße L 33 (Berliner Straße Landsberger Chaussee) von Hönow im Land Branden-burg bis Stendaler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin von Bau-km bis Bau-km von Abs. MOL 425, km 0,505 bis Abs. MOL 420, km 0,064 einschließlich externer

3 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 3 landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen durchgeführt. Die Erörterung findet zu den im Folgenden genannten Terminen jeweils um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30Uhr) im Gemeindesaal der Gemeinde Hoppegarten Lindenallee Hoppegarten am mit der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange der Länder Brandenburg und Berlins, der Leitungs- und Versorgungsbetriebe, sowie der anerkannten Naturschutzvereine sowie der sonstigen Vereine soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen; *) mit der Anhörung der Einwender und Betroffenen in der Berliner Straße in Hönow; *) mit der Anhörung der Listeneinwendungen aus Brandenburg und Berlin; *) Die Erwiderungen hierzu sind im Internet unter Planfeststellung/Erörterungstermine und veröffentlicht mit der Anhörung aller übrigen Einwender und Betroffenen aus Brandenburg und Berlin statt. *) Am erfolgt die *) optionale Fortsetzung der Anhörungen vom 04., 05., 07., oder 12. März 2014, sofern an den vorgenannten Terminen die Erörterung der Einwendungen nicht abgeschlossen werden konnte. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51, Hoppegarten) zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Die Bekanntmachung wird auch ab im Internet unter der Internetadresse: /Planfeststellung/Erörterungstermine veröffentlicht. Bekanntmachung des Landkreises Barnim über die Öffentliche Auslegung des externen Notfallplanes für das Tanklager Seefeld Für das Tanklager Seefeld wurde durch den Landkreis Barnim als untere Kataststrophenschutzbehörde ein externer Notfallplan gem. 40 Brandenburgisches Kataststrophenschutzgesetz (BbgBKG) erstellt. Vor Inkrafttreten ist der Entwurf des externen Notfallplanes zur Anhörung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Für die Auslegung gilt 3 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 des Baugesetzbuches entsprechend. Der Entwurf des externen Notfallplanes ist in der Zeit vom 17. Februar bis zum 30. März 2014 an folgenden Stellen für die Öffentlichkeit einsehbar: Landkreis Barnim Sachgebiet Bevölkerungsschutz Eberswalder Straße 41A Eberswalde Stadtverwaltung Werneuchen Allgemeine Ordnung Am Markt Werneuchen Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst Ordnungsangelegenheiten Lindenberger Straße Ahrensfelde Aufgrund des Datenschutzes und der Sicherheit der technischen Anlagen wurden Teile des externen Notfallplanes für die Öffentlichkeit entnommen. Diese Daten stehen im Einsatzfall den zuständigen Behörden, Einheiten und Einrichtungen zur Verfügung. Stellungnahmen können schriftlich innerhalb eines Monats an folgende Adresse gerichtet werden: Landkreis Barnim Untere Kataststrophenschutzbehörde Am Markt Eberswalde Eberswalde, den 23. Januar 2014 Im Auftrag gez. Zerche-Roch Amtsleiterin Ordnungsamt Bekanntmachung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) Hinweise auf die Veröffentlichung von Satzungen und sonstigen Bekanntmachungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) Im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4, vom 13. September 2013, wurde veröffentlicht: 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (5. Änderungssatzung) vom gez. Haferkorn Verbandsvorsteher Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Wahlbekanntmachung des Wahlleiters Für die Wahlen - der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde, - des Ortsbeirats des Ortsteils Ahrensfelde, - des Ortsbeirats des Ortsteils Blumberg, - des Ortsbeirats des Ortsteils Eiche, - des Ortsbeirats des Ortsteils Lindenberg, - der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow am 25. Mai 2014 Gemäß 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 vom 4. September 2013 finden die Wahlen (Hauptwahlen) - der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde, - des Ortsbeirats des Ortsteils Ahrensfelde, - des Ortsbeirats des Ortsteils Blumberg, - des Ortsbeirats des Ortsteils Eiche, - des Ortsbeirats des Ortsteils Lindenberg, - der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie die etwa notwendig werdenden Stichwahlen - der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow am Sonntag, den 15. Juni 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Es sind insgesamt 22 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen. 2. Wahlkreise Die Gemeinde Ahrensfelde als Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, bei dem Wahlleiter für die Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Wahlleiter für die Gemeinde Ahrensfelde durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Einreichung von Wahlvorschlägen Da die Gemeinde Ahrensfelde einen Wahlkreis bildet, können nur wahlgebietsbezogene Wahlvorschläge eingereicht werden. 6. Inhalt der Wahlvorschläge 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. 6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 33 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein. 6.5 Wichtige Beschränkungen Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber 7.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahl-

5 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 5 vorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie oder er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. 7.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die - am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach 11 Absatz 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern Gemäß 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach 11 Absatz 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Gemeindegebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Barnim wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 BbgKWahlG sinngemäß. 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet worden sind. 9. Unterstützungsunterschriften 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 17. Deutschen Bundestag oder im 5. Landtag Brandenburg durch mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Ahrensfelde durch mindestens eine Gemeindevertreterin oder durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Ahrensfelde durch mindestens eine Gemeindevertreterin oder durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer oder genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

6 Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die am 9. September 2013 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Barnim oder in der Gemeindevertretung Ahrensfelde vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. 9.2 Wichtige Hinweise Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 20 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Personen beizufügen Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Gemeinde Ahrensfelde, Einwohnermeldeamt, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde zu leisten. Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde) spätestens bis zum Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr, vorzulegen. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu 32 Absatz 4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben. Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelwahlvorschlag anzugeben. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 17. März 2014, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind. 10. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 11. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 24. März 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG sowie 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. B. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Es sind insgesamt sieben Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen. 3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens zehn Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 4. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Ahrensfelde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 5. Die in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend. 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens zehn Unterstützungsunterschriften beizufügen. Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Ahrensfelde vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

7 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 7 Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.4, bis sinngemäß. C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Blumberg Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Blumberg mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Blumberg ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Es sind insgesamt fünf Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen. 3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens sieben Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 4. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Blumberg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 5. Die in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Blumberg bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Blumberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend. 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens fünf Unterstützungsunterschriften beizufügen. Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Blumberg durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Blumberg vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.4, bis sinngemäß. D. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Eiche Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Eiche mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Eiche ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Es sind insgesamt fünf Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen. 3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens sieben Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 4. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Eiche ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 5. Die in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Eiche bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Eiche wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend. 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens fünf Unterstützungsunterschriften beizufügen. Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Eiche durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Eiche vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.4, bis sinngemäß. E. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Es sind insgesamt fünf Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen. 3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens sieben Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 4. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Lindenberg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 5. Die in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Lindenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend. 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens zehn Unterstützungsunterschriften beizufügen. Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Lindenberg vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.4, bis sinngemäß. F. Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde gelten für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow das Gebiet dieses Ortsteils. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Mehrow ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem

8 Seite 8 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers zu ihrer oder seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Absatz 2 Nummer 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberin oder den Bewerber für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Mehrow bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Mehrow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Absatz 2 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber. 8. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listen-vereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens sechs Unterstützungsunterschriften beizufügen.im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.4, bis sinngemäß. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Ebenfalls ist auf der Internetseite der Gemeinde Ahrensfelde unter der Rubrik Wahlen ein Link zum Formularserver des Landeswahlleiters des Landes Brandenburg hinterlegt, unter welchem die Formulare online ausgefüllt werden können. Ahrensfelde, den 28. Januar 2014 M. Stephan Wahlleiter Ende der Öffentlichen Bekanntmachungen Sonstige amtliche Mitteilungen Berlin, November 2013 Bauabgangsstatistik 2013 Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohnund Nichtwohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde. Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer - den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum, - den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) - die Nutzungsänderung von Wohnraum - den Abbruch von Nichtwohngebäuden ab 350 bis 500 m³ umbauten Raum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum und Nichtwohngebäude über 500 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Ende der sonstigen amtlichen Mitteilungen Ende des amtlichen Teils

9 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Jubilare des Monats Herzlichen Glückwunsch Allen Jubilaren und Geburtstagskindern des Monats Februar übermitteln wir die herzlichsten Glückwünsche. Ihre Gemeindeverwaltung Sitzungstermine Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ahrensfelde Montag, , Uhr - Ort: Rathaus, Versammlungsraum Raum 106 (Hintereingang), Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde Beachten Sie bitte die Aushänge in den Bekanntmachungskästen! Die nächste Ausgabe des Amtsblattes für die Gemeinde Ahrensfelde erscheint am Di., 11. März 2014 Beiträge können bis zum Fr., (Redaktionsschluss) bei Frau Haack oder Frau Geilsdorf abgegeben oder per an: amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de gesandt werden. Anzeigenschluss für private und gewerbliche Anzeigen: amtsblatt@gmx.de Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeindevertretung Gemeindevertretung jeden 3. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Hauptausschuss jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales und Kultur jeden 2. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Sitzungstermine der Ortsbeiräte Ortsteil Ahrensfelde - jeden 4. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Blumberg - jeden 4. Montag im Monat im Feuerwehrgebäude Berliner Str. 24, Ortsteil Blumberg, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Eiche - jeden 2. Mittwoch im Monat, im Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Ch. 35, Ortsteil Eiche, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Lindenberg - jeden 4. Donnerstag im Monat, im Ortszentrum Karl- Marx-Str. 34, Ortsteil Lindenberg, Beginn um 19:00 Uhr Hinweis zur Veröffentlichung der Sitzungstermine und der Tagesordnungen Aus verschiedenen Gründen können die im Amtsblatt angekündigten Sitzungstermine geändert werden. Wir bitten deshalb die Aushänge in den Bekanntmachungskästen zu beachten, da diese stets die aktuellen Termine ausweisen. Außerdem werden die aktuellen Tagesordnungen, Sitzungstermine und Sitzungsorte der einzelnen Sitzungen ins Internet gestellt. Internetadresse: Sie finden diese unter Ratsinformationen. Diese Veröffentlichungen haben nur informativen und keinen rechtlichen Charakter. Für die Gemeindevertretersitzung wird die Tagesordnung 7 Tage vor dem Sitzungstermin und für die Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen jeweils 5 Tage vor dem Sitzungstermin ins Internet gestellt.

10 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 10 Tourenpläne 2014 Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle MGB Liter (3-wöchig) Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese) und Ortsteil Mehrow Mittwoch , , , , , Donnerstag , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (auch Elisenau) und Ortsteil Lindenberg Dienstag , , , Montag , , , , , , , , , , , , Montag Ortsteil Ahrensfelde (nur Zur Rehwiese) und Ortsteil Eiche (ohne Ahornzeile, Am Luch, Amselweg, Biberstraße, Birkenring, Hellersdorfer Weg, Meisenweg und Verbindungsweg) Dienstag , , , Mittwoch , , , , , , , , , , , , Ortsteil Eiche nur Ahornzeile, Am Luch, Amselweg, Biberstraße, Birkenring, Hellersdorfer Weg, Meisenweg und Verbindungsweg Freitag , , , Donnerstag , , Samstag , , , , , , Samstag , , , , Samstag Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle - MGB Liter (14-täglich) Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese), Ortsteil Eiche (mit Ahornzeile, ohne Am Luch, Amselweg, Biberstraße, Birkenring, Hellersdorfer Weg, Meisenweg und Verbindungsweg) und Ortsteil Mehrow Montag , , , , Dienstag , , , , , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (mit Elisenau) und Ortsteil Lindenberg Montag , , , , Samstag , , , , Dienstag , , , , , , , , , , , , , , Samstag Hausmüll MGB (7-täglich) Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese), Ortsteil Blumberg (mit Elisenau), Ortsteil Eiche (ohne Ahornzeile, Am Luch, Amselweg, Biberstraße, Birkenring, Hellersdorfer Weg, Meisenweg und Verbindungsweg), Ortsteil Lindenberg Montag , , , , , , , , Samstag , Dienstag , , , , , , , Dienstag , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Samstag , Gelbe Säcke Ortsteil Ahrensfelde ( mit Zur Rehwiese), Ortsteil Blumberg (ohne Elisenau), Ortsteil Eiche (alle Straßen) und Ortsteil Mehrow Freitag , , , , Donnerstag , Samstag , , Samstag , Samstag , , , , , , , , Samstag , , Samstag , , , , Samstag Ortsteil Blumberg (nur Elisenau) Mittwoch , , , , , Donnerstag , , , , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Lindenberg Dienstag , , , , Montag , , , , Mittwoch , , , , , , , , , , , , , , Montag Barnimer Altpapiertonne Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese) Donnerstag , , Freitag , , , , , , , , Ortsteil Ahrensfelde (nur Zur Rehwiese), Ortsteil Eiche (alle Straßen) und Ortsteil Mehrow Freitag , , Samstag , Samstag , , , , , , , Ortsteil Blumberg (ohne Elisenau) und Ortsteil Lindenberg Freitag , , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (nur Elisenau) Montag , , Samstag , , Dienstag , , , , , , , Samstag

11 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger, nun hat der Winter doch noch einmal angeklopft und uns daran erinnert, dass blühende Bäume und Primeln noch nicht in den Januar bzw. Februar passen. Der Frühling musste sich wieder zurückziehen und das ist gut so, denn vor allem Gärtner und Landwirte hatten sich schon einige Sorgen gemacht. Der Wintereinbruch am kam mit gefährlicher Glätte und Eisregen, so dass die turnusgemäße Gemeindevertretersitzung abgesagt werden musste. Es war unzumutbar, auf den glatten Straßen und Gehwegen zu fahren bzw. zu gehen, entsprechend gab es viele Unfälle. Es bestand eine wirklich extreme Wettersituation, die zu viel Kritik bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gemeinde führte, die sicher zum Teil berechtigt war. Der von uns per Ausschreibung beauftragte neue Dienstleister hatte ein paar Startschwierigkeiten, die bei dieser Extremsituation aber auch verständlich waren. Die Verwaltung kommt ihren Kontrollfunktionen zur Erfüllung des Dienstleistungsauftrages in vollem Umfang nach. Für Hinweise und Anregungen, auch Kritik, sind wir dennoch dankbar. Täglich erfolgt die entsprechende Auswertung mit dem Dienstleister. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass jeder Grundstückseigentümer ebenfalls eine Pflicht zur Freihaltung der Gehwege vor seinem Grundstück hat und dafür sorgen kann, dass sein Nachbar/seine Nachbarin und andere Personen unfallfrei die Wege und Straßen in unserer Gemeinde nutzen können. Wie schon in der letzten Ausgabe des Amtsblattes erwähnt, hat die Gemeindevertretung im Dezember 2013 den Haushalt 2014 beschlossen. Im Bericht des Bürgermeisters, anlässlich einer jeden Gemeindevertretersitzung, hätte ich in der ausgefallenen Sitzung unter anderem über die Eckpunkte der geplanten Investitionen informiert. Ich möchte das gern an dieser Stelle nachholen. Den gesamten Haushalt mit allen Investitionen finden Sie auf unserer Internetseite. Hier nun die wichtigsten Vorhaben für 2014: Objektbezeichnung Durchführungszeitraum Geschätzter Wertumfang Neubau Kita Lindenberg 10/12-07/ ,00 (Restleistung) Außenanlagen Kita Lindenberg 04/13-07/ ,00 Umfeldgestaltung Mehrower Dorfteich 05/12-10/ ,00 Erweiterungsbau Grundschule Blumberg 04/14-09/ ,00 Ausbau der Schulstraße 06/14-10/ ,00 Ausbau Karower Weg 06/14-12/ ,00 Errichtung Verkehrsinseln 06/14-11/ ,00 Verlängerung Vordach Trauerhalle Eiche 07/ ,00 Errichtung von 2 Buswartehallen 05/14-08/ ,00 Am finden im Land Brandenburg die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden die die Ortsbeiräte/Ortsvorsteher/-innen, die Gemeindevertreter und der Kreistag. Gleichzeitig wird ein neues Europaparlament gewählt. Ich kann es nicht oft genug betonen, wie wichtig diese Wahlen für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde und ihrer Ortsteile sind, deshalb hoffe ich auf eine große Beteiligung für die Kandidatur zu einem solchen Ehrenamt und natürlich bei der Wahl. Genauso wichtig ist es, dass die Wahlen ordnungsgemäß, reibungslos und gesetzeskonform ablaufen können. Und hier mache ich mir derzeit einige Sorgen, weil sich zu wenige Wahlhelfer gemeldet haben. Im weiteren Verlauf dieses Amtsblattes wird es dazu noch einmal einen gesonderten Aufruf geben. Ich bitte Sie aufrichtig, sich als Wahlhelfer registrieren zu lassen, damit würden Sie einen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten. Ich würde mich sehr freuen. Ihr Wilfried Gehrke Informationen vom Bürgermeister

12 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 12 Hinweise zur Anwendung der Straßenreinigungssatzung - Winterdienstpflicht - Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Winterzeit steht unmittelbar bevor. Selbstverständlich werden wir uns auch in diesem Winter bemühen, die Schneeräumung und den täglichen Winterdienst zur Zufriedenheit unserer Gemeindebewohner/innen durchzuführen. Um bei Schneefall einen guten Winterdienst gewährleisten zu können und dem Personal des Räum- und Streudienstes der AS Dienstleistungen die Arbeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen diese zusätzlichen Hinweise geben und bitten um Beachtung: Die Gemeinde ist nach 49a Brandenburgisches Straßengesetz verpflichtet, innerhalb von Ortschaften die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auf öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen und außerhalb von Ortschaften an besonders gefährlichen Stellen von Schnee und Eisglätte zu beräumen. Der Räum- und Streudienst ist so organisiert, dass besonders Straßen mit überörtlichem Verkehr und stark befahrene Straßen vorrangig behandelt und Nebenstraßen anschließend nach einem vorgegebenen Stufenplan geräumt und ggf. abgestreut werden. Darüber hinaus ist der Winterdienst entsprechend der Straßenreinigungssatzung vom der Gemeinde Ahrensfelde organisiert. Dieser erfordert nach 4 vom Grundstückseigentümer bzw. Anlieger das Schneeräumen und Bestreuen auf den Gehwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen (Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung) und allen erkennbar abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteilen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen bei Schneeund Eisglätte. Die Gehwege sind in ihrer Breite, mindestens jedoch 1,50 m, von Schnee freizuhalten. In Bereichen, wo ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt ein Streifen von jeweils bis zu 1,50 m Breite entlang der Fahrbahn als Gehweg. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass durchgängige Gehbahnen in den Straßen entstehen. In der Zeit von Uhr bis Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange das Streuen wegen anhaltendem starken Schneefalls keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Sonst drohen Überschwemmungen und erneute Glatteisbildung. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Die Verwendung eines bestimmten Streumittels ist nicht vorgeschrieben. In jedem Fall sollte das Streugut eine gute Wirkung gegen Rutschgefahren haben. Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen mit Salz bzw. auftauenden Stoffen auf Gehwegen nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann, z.b. bei Eisglätte oder Gehwegen mit starkem Gefälle. Bei Salznutzung sollte auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation geachtet werden. Auch auf privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden. Am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge stellen ein großes Problem für die Räum- und Streufahrzeuge dar. Zwar ist das Parken auf öffentlichen Straßen grundsätzlich erlaubt; das Räumfahrzeug braucht aber eine Breite von mind. 3,00 Meter. In schmalen Straßen und Wohnstraßen ist die Durchfahrt nicht mehr gewährleistet, wenn Pkw s am Straßenrand abgestellt sind. Wir bitten daher die Straßenanlieger, im Winter die Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken. Die Fahrer sind angewiesen, an solchen Engstellen nicht mehr zu räumen oder zu streuen, um Beschädigungen zu vermeiden. Durch die bei starken Schneefällen anfallenden größeren Schneemassen wird der Schnee zwangsläufig an den Rand der Fahrbahn geschoben und dort in Schneewällen abgelagert. Hierbei ist es regelmäßig nicht möglich, auf Eingänge oder Einfahrten zu Grundstücken besondere Rücksicht zu nehmen und mit zusätzlichem, erheblichem Arbeitsaufwand per Handeinsatz die Zufahrten bzw. Zugänge zu den Grundstücken zu räumen, da sonst eine zügige Abwicklung des Winterdienstes nicht mehr gewährleistet wäre. Die Straßenanlieger müssen ihre Einfahrten selbst frei räumen. Dies hat auch die Rechtsprechung bestätigt. Wir bitten daher die Straßenanlieger um Verständnis. Bei Nachfragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an: AS Dienstleistungen Am Wall 43, Neuenhagen Tel.: 03342/ , info@sill-dienstleistungen.eu oder Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst II.2. - Infrastruktur und Umwelt Frau Susanne Hempp Tel.: 030 / s.hempp@gemeinde-ahrensfelde.de Hempp, Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt

13 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Präventionsveranstaltung im Rathaus der Gemeinde Ahrensfelde Leute, Lärm und Licht das mag der Täter nicht! Mit Einbruch des Winters scheint es, dass wieder die Hochsaison für Diebe, Einbrecher und Langfinger eingeläutet wurde. Leider ist es so, dass es keinen 100 %-igen Einbruchschutz geben kann und wird, sofern man sein Eigentum nicht in eine Festung verwandelt. Aber jeder sollte es dem oder den Täter(n) so schwer wie möglich machen. Die Polizei führt in Kooperation mit der Gemeinde Ahrensfelde am Samstag, den 15. Februar 2014 um 10:00 Uhr im Rathaus-Saal der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, Ahrensfelde eine Präventionsveranstaltung zum Thema Einbruchschutz durch, zu welcher wir Sie recht herzlich einladen! Hier vorab einige Hinweise der Polizei im Zusammenhang mit Wohnhauseinbrüchen: Bitte achten Sie auf Auffälligkeiten, Personen oder Fahrzeuge, die Ihnen nicht bekannt sind und notieren Sie gegebenenfalls die Kennzeichen dieser Fahrzeuge! Täter spionieren ihre Tatobjekte im Vorfeld aus. Bitte achten Sie auch auf die Grundstücke Ihrer Nachbarn und Bekannten! Informieren Sie Ihre Nachbarn, falls Sie sich auf Reisen begeben. Lassen Sie regelmäßig Ihren Postkasten leeren. Richten Sie elektronisch-zeitgesteuerte (Zeitschaltuhr) Beleuchtungen im Haus ein, um über eine Abwesenheit hinwegzutäuschen. Richten Sie eine nächtliche Außenbeleuchtung Ihres Eigenheimes ein. Rüsten Sie Ihre Terrassentüren bzw. Fenster nach Möglichkeit mit verschließbaren Griffen und anderen zusätzlichen Sicherheitseinrich - tungen nach! (Pilzkopfzapfenverriegelung) Rüsten Sie Ihre Fenster und Terrassentüren mit zeitgesteuerten Rollläden aus. Zeitgesteuert ist deshalb wichtig, weil sie auch bei Abwesenheit funktionieren. Wenn Sie Ihre Wohnung auch nur kurz verlassen, dann schließen Sie Ihre Fenster. Ein abgekipptes Fenster ist ein offenes Fenster! Bewahren Sie Schmuck, Bargeld und andere transportable Wert- gegenstände nach Möglichkeit immer in einem Safe oder in einem Wertschließfach in einer Bank auf! Informieren Sie nach Feststellung eventueller Einbrüche oder Einbruchsversuche in jedem Fall und schnellstmöglich die Polizei unter 110! Verändern Sie bitte nichts an den Tatorten, um die kriminaltechnische Spurensicherung zu erleichtern. Ist die Straftat gegenwärtig, sollte die Leitstelle der Polizei über den Notruf 110 mit dem Hinweis Täter noch vor Ort verständigt werden, so dass schnellstmöglich alle verfügbaren Kräfte eingesetzt werden können. Für eine kostenlose sicherheitstechnische und verhaltensorientierte Beratung stehen Ihnen Polizeibeamte der Prävention PI Barnim zur Verfügung. Treten Sie unter der Rufnummer mit den Kollegen in Verbindung. Hier ist ein Anrufbeantworter geschaltet, hinterlassen Sie Ihre Rückrufnummer und Ihr Anliegen, die Polizeibeamten werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns, Sie am 15. Februar 2014 um 10:00 Uhr im Rathaus begrüßen zu dürfen! M. Stephan Leiter Fachdienst Ordnungsangelegenheiten

14 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 14 Änderungen / Ergänzungen zum Veranstaltungskalender Januar bis März 2014 der Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst II.1 Ordnungsangelegenheiten, Bearbeiterin: Frau D. Müller, Tel: 030 / , Fax: 030 / , d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de Datum Uhrzeit Ortsteil Verein Veranstaltung Ort montags 17:00 Uhr - 19:30 Uhr Ahrensfelde Herr Manfred Sommerfeld Zeichenzirkel Orts- und Gemeindez., Lindenberger Str. 1b :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Spielenachmittag Seniorenbegegnungsstätte :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Arbeitsgruppe Seniorenbegegnungsstätte :00 Uhr - 11:30 Uhr Mehrow Ortsteil Mehrow Mehrower Kinderrunde Maskenball Gemeindezentrum Mehrow :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Kaffeenachmittag Orts- und Gemeindez., Lindenberger Str. 1b :00 Uhr Eiche Ortsbeirat Eiche Fasching für Senioren Gemeindezentrum Eiche :00 Uhr - 21:00 Uhr Ahrensfelde TSV Lindenberg 1994 e.v. Zumba meets Aroha Orts- und Gemeindez. OT Ahrensfelde :00 Uhr Eiche Bürgerverein Eiche e.v. Frauentagsfeier mit den Red Shoe Boys-Travestiekünstler Orts- und Gemeindezentrum, Lindenberger Straße 1b :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Spielenachmittag Seniorenbegegnungsstätte :00 Uhr Ahrensfelde Evangelische Kirchengemeinde Duo Violine-Orgel Kirche :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Arbeitsgruppe Seniorenbegegnungsstätte :00 Uhr Ahrensfelde AG Senioren Kaffeenachmittag Orts- und Gemeindez., Lindenberger Str. 1b :00 Uhr Blumberg Blumberger Kulturverein von Canitz e.v. Konzert mit dem Duo La Vigna Blockflöten und Laute alter Pfarrstall in der Kirchstr.

15 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Am Wahlhelfer gesucht! Sonntag, den 25. Mai 2014 findet die Wahl des Europaparlaments, des Kreistages, der Gemeindevertretung sowie der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Ahrensfelde, Blumberg, Eiche und Lindenberg bzw. der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers im Ortsteil Mehrow statt. Um diese sehr umfangreiche Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger in den Wahlvorständen der 20 Wahllokale und 4 Briefwahllokale angewiesen. Als Wahlvorstandsmitglied darf jeder tätig werden, der in der Gemeinde Ahrensfelde wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt ist. Als Ausnahme gilt: Wahlbewerber (Kandidaten), Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlvorstand sein. Eingesetzt werden Sie, sofern möglich, in Ihrem Wunschwahllokal. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Nach dem Ende der Wahlzeit erfolgt die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Auszählung der Stimmen). Üblicherweise erfolgt der Einsatz der Wahlhelfer während der Wahlzeit im Schichtdienst. Zur Stimmenauszählung am Abend müssen dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder im Wahllokal anwesend sein. Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben. Für die Verpflegung in den Wahllokalen ist gesorgt, außerdem bekommen alle Wahlvorstandsmitglieder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Wenn Sie uns unterstützen möchten, melden Sie sich bitte bei: Frau Eckhof Tel.: 030/ oder Herrn Stephan Tel.: 030/ Auf unserer Internetseite können Sie sich unter der Rubrik Wahlen online als Wahlhelfer anmelden. M. Stephan Wahlleiter

16 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 16 Öffentliche Ausschreibung Nr. 01/2014/ Grundstück in Eiche, Am Gehrenberg Die Gemeinde Ahrensfelde beabsichtigt, nachfolgend aufgeführtes unbebautes Grundstück zu veräußern. Gemarkung Eiche, Flur 1, Flurstücke 55 (111 m²) und 56 (14m²) Gesamtgröße: 115 m² Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Mindestgebot: 2.600,- (lt. Verkehrswertgutachten) zzgl. Kosten für das Gutachten 420,-. Die Frist zum Einreichen von Geboten endet am Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Höchstgebot. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Mit dem Kaufpreisangebot sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Frau Handke, Tel.: +49 (030) Besichtigungstermine sind mit ihr abzustimmen. Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Angebot - Nicht öffnen! unter Angabe der Ausschreibungs-Nr. 01/2014/1609 bis 14:00 Uhr am Tage der Abgabefrist oder auf dem Postweg bei der Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt Lindenberger Str Ahrensfelde eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Öffentliche Ausschreibung Nr. 02/2014/ Grundstück in Eiche, Straße der Freundschaft 9 Die Gemeinde Ahrensfelde beabsichtigt, nachfolgend aufgeführtes und bebautes (Erholungsgebäude) Grundstück zu veräußern. Gemarkung Eiche, Flur 2, Flurstück 36 Gesamtgröße: 575 m² Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Mindestgebot: ,- (lt. Verkehrswertgutachten) zzgl. Kosten für das Gutachten 600,-. Das bestehende Pachtverhältnis muss mit dem Kauf des Grundstückes übernommen werden. Die Frist zum Einreichen von Geboten endet am Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Höchstgebot. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Mit dem Kaufpreisangebot sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Frau Handke, Tel.: +49 (030) Besichtigungstermine sind mit ihr abzustimmen. Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Angebot - Nicht öffnen! unter Angabe der Ausschreibungs-Nr. 02/2014/1609 bis 14:00 Uhr am Tage der Abgabefrist oder auf dem Postweg bei der Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt Lindenberger Str Ahrensfelde eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei.

17 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Gemeinde Ahrensfelde Der Bürgermeister Stellenausschreibung Die Gemeinde Ahrensfelde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Mitarbeiter/in im Fachdienst II.1. Ordnungsangelegenheiten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Gemeinde Ahrensfelde liegt unmittelbar neben Berlin und ist mit der S-Bahn-Linie S7 an das Nahverkehrsnetz von Berlin angebunden. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen. Nähere Informationen zur Gemeinde Ahrensfelde finden Sie unter Aufgaben: Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Gebiete - Immissionsschutzangelegenheiten und Genehmigung von Feuerwerkserlaubnissen - Straßensicherheit und -unterhaltung (Sondernutzung, Straßenreinigung, Verkehrsbeschilderung) - Kontrolle des ruhenden Verkehrs - Hunde- und Fundangelegenheiten Abfall- und Tierkörperbeseitigung vom öffentlichen Straßenland. Anforderungen: Voraussetzungen sind ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r; - ein sicherer Umgang mit Standardsoftware von MS, insbesondere Office; - Führerschein der Klasse B; - Grundkenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts. Anwenderkenntnisse der Brandenburgischen Landesgesetze (OBG, StrG, LImschG, FTG) und der Hundehalterverordnung wären wünschenswert. Persönliche Kompetenz: Sie sollten verantwortungsbewusst, selbständig und eigenverantwortlich arbeiten und Sachverhalte verständlich darstellen können. Wir erwarten Teamfähigkeit, sowie ein korrektes und freundliches Auftreten gegenüber dem Bürger. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist am an: Gemeinde Ahrensfelde z.h. Herrn Schwarz Lindenberger Straße Ahrensfelde Auslagen für die Bewerbung sowie Fahrtkosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Gemeinde Ahrensfelde Der Bürgermeister Stellenausschreibung Die Gemeinde Ahrensfelde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Kassenleiter/in im Fachdienst I.2. Finanzangelegenheiten Kasse. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Gemeinde Ahrensfelde liegt unmittelbar neben Berlin und ist mit der S-Bahn-Linie S7 an das Nahverkehrsnetz von Berlin angebunden. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen. Nähere Informationen zur Gemeinde Ahrensfelde finden Sie unter Aufgaben: Leitung der Gemeindekasse und Vollstreckungswesen mit den dort anfallenden Arbeiten, insbesondere: - Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Buchung der Einnahmen und Ausgaben, Bearbeitung der Verwahrgelder und Vorschüsse; - Erstellen der Tages-, Wochen- und Jahresabschlüsse sowie der Statistiken; - Forderungsmanagement, Feststellung und Veranlassung von Vollstreckungsmaßnahmen. Anforderungen: Voraussetzungen sind - ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in bzw. als kommunaler Finanz- oder Bilanzbuchhalter; - gute Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht ebenso wie ein ausgeprägtes Zahlenverständnis und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware. Von Vorteil wären Kenntnisse der Finanzsoftware H&H HKR pro Doppik sowie Berufserfahrung im Haushalts- und Kassenbereich / Doppik. Persönliche Kompetenz: Wir erwarten von Ihnen selbständige, zuverlässige und engagierte Arbeit im Team. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist am an: Gemeinde Ahrensfelde z.h. Herrn Schwarz Lindenberger Straße Ahrensfelde Auslagen für die Bewerbung sowie Fahrtkosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

18 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 18 Brennholzverkauf im Gemeindewald Verkauft werden bereits an den Weg vorgerückte 3-Meter Abschnitte (nur Eiche), die Vorort auf die gewünschte Länge klein geschnitten werden können. Die Kosten je Raummeter betragen 40 ( / Rm). Interessierte Bürger müssen folgendes beachten: Da die Waldarbeit ein hohes Risiko für Verletzungen und schwere Unfälle birgt, darf im Wald nie allein gearbeitet werden. Zur eigenen Sicherheit ist beim Einsatz einer Motorsäge eine persönliche Schutzausstattung bestehend aus Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhen unerlässlich. Die eingesetzten Werkzeuge und Hilfsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Teilnahme an einen Motorsägenkurs für Brennholzselbstwerber zur Erlangung von Grundkenntnissen zum Umgang mit der Motorsäge wird empfohlen. Bei Interesse melden Sie sich unter der folgenden Rufnummer. Sie werden dann Vorort eingewiesen und erhalten eine Sicherheitsbelehrung. Die Sternsinger Wie gewohnt bereitete sich das Rathaus am auf das Eintreffen der Heiligen Drei Könige vor. So kam es dann auch, dass Mitglieder der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz Berlin kamen und den Segen für das Haus überbrachten. Die gesammelten Spenden werden für wohltätige Zwecke in der Kinderarbeit eingesetzt. Der Bürgermeister, Wilfried Gehrke, ließ es sich nicht nehmen, die kleinen und großen Sternsinger zu einer Tasse Tee und Gebäck in sein Büro einzuladen. Und so kam es auch am zu einem gemütlichen Gespräch mit vielen Fragen über die Gemeinde Ahrensfelde. Steffie Domes Sekretariat Bürgermeister Marco Hahs Fachdienst- Infrastruktur & Umwelt Tel: 030/

19 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Alle Tage wieder! Kindertheater 2014 Dies haben sich die beiden Gemeindepädagogen für die Arbeit mit Kindern und Familien in den Evang. Kirchengemeinden Ahrensfelde und Schwanebeck ebenfalls gedacht. Unter dem Motto Alltag der Kinder laden Christopher Geßler, Mareike Langlotz sowie Elisabeth Gnilitza alle interessierten Kinder aus Schwanebeck und aus allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde zu einem Kindertheaterprojekt ein. Dieses Konzept ist für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren gedacht. Da jedes Kind obgleich seiner Herkunft jeden Tag vor Herausforderungen steht, sollten diese auch Gehör finden. Für etwa dreißig Kinder bietet sich hier eine gute Gelegenheit dabei selber etwas zu produzieren und gleichzeitig als Kind den eigenen Alltag zum Ausdruck zu bringen. Dazu wollen Herr Geßler und Frau Langlotz die Chance eröffnen und den Freiraum für kreatives Denken und Spielen von Kindern anbieten. Das Kindertheater selbst startet mit einem Infoabend am um 18:30 Uhr im Gemeindehaus der Evang. Kirchengemeinde Ahrensfelde. Wer jedoch zum Infoabend keine Zeit findet, der kann bis zum Projekttag am ab 13 Uhr in Lindenberg dazu kommen. Bitte melden Sie sich aber dazu bei Herrn Geßler vorher an. Das Projekt wird bis zu den Sommerferien stattfinden. Neben den wöchentlichen Proben in Ahrensfelde finden auch ganze Projekttage statt, die dann im Gemeindehaus der Lindenberger Kirche stattfinden. In den Proben und Projekttagen schreiben die Kinder selber an ihren Dialogen und Szenen oder setzen sich mit dem Thema des Kulissenbaus auseinander. Dabei wird der Spaß in der Gemeinschaft mit anderen Kindern als auch die Freude am Theaterspiel nicht zu kurz kommen. Am Ende des Schuljahres werden die ambitionierten Nachwuchskünstler ihr Werk in zwei Auftritten dem, dann hoffentlich zahlreichen, Publikum präsentieren. Diese Auftritte finden am um 15:30 Uhr in der Evang. Kirchengemeinde Lindenberg sowie am um 14:00 Uhr in der Evang. Kirchengemeinde Ahrensfelde statt. Merken Sie sich also die Termine vor und lassen Sie sich überraschen, wie so ein Alltag aus der Sicht von Kindern aussieht vielleicht sogar aus der Sicht ihres Kindes. Christopher Geßler Dipl. Gemeindepädagoge Arbeit mit Kindern und Familien im Ev. Kirchenkreis Berlin- Nordost Ev. Kirchengemeinde Ahrensfelde, Mehrow, Schwanebeck, Lindenberg

20 Allgemeine Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 20 Spielzeug und Zeug zum Spielen: Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate) Seit einer halben Stunde beschäftigt sich Anna schon mit einer Schraube. Sie hat sie lange angeguckt, mit der Spitze Linien auf ein Holzbrettchen geritzt, den Deckel einer Dose damit durchbohrt und freut sich jetzt über ihre neueste Idee: Sie wirft die Schraube in ihren T-Shirt-Ausschnitt und guckt, wo sie unten wieder rauskommt. Das ist kalt und kitzelt! In diesem Moment braucht Anna nichts anderes zum Glücklichsein als eine einzige Schraube für eine Weile ist sie das perfekte Spielzeug. Kinder können aus ganz alltäglichen Gegenständen spannende Spielwelten zaubern. Für Spielzeug brauchen Sie nicht unbedingt viel Geld auszugeben, denn es liegt praktisch überall herum: ausgediente Radios, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, Korken und Klopapierrollen die Vorräte im Haushalt sind unerschöpflich. Tipps für gutes Spielzeug: Spendieren Sie eine große Kiste als Verkleidungstruhe da kann alles rein, was sich zum Kostümieren eignet. Langsam kommt Ihr Kind in das Alter für Gesellschaftsspiele. Noch immer sind Kinder begeistert von Klassikern wie Mensch ärgere dich nicht. An Puzzles, Bau- und Experimentierkästen schult Ihr Kind räumliche Wahrnehmung, Vorstellungskraft und motorisches Geschick. Alle Spielsachen, die ein Kind anfassen, zusammensetzen und auseinandernehmen kann, machen Spaß. Computerspiele können lehrreich sein und trainieren Reaktionsfähigkeit und logisches Denken. Faustregel: 30 Minuten Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. oder per an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Große Resonanz beim zweiten Ahrensfelder Geschichtsnachmittag Der zweite Ahrensfelder Geschichtsnachmittag am , organisiert von der Seniorenkoordinatorin Frau Ingrid Iwa, war ein voller Erfolg. Annäherungsweise 90 interessierte Bürger kamen bei blauem Himmel und Sonnenschein in den Gemeindesaal des Rathauses. Es mussten noch zusätzliche Stühle aufgestellt werden, um allen Anwesenden einen Sitzplatz zu ermöglichen. Der Bürgermeister Wilfried Gehrke eröffnete die Veranstaltung und begrüßte alle Anwesenden. Der Geschichtsnachmittag wurde unter dem Thema Transport und Verkehr durchgeführt. Zusammen mit den vortragenden Ortschronisten der fünf Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow begaben sich die geschichtsinteressierten Teilnehmer auf eine anschauliche Reise zurück in die Vergangenheit. Neben den fünf Vorträgen gab es die Möglichkeit während der Kaffeepause mit den Chronisten ins Gespräch zu kommen. Einige Ahrensfelder konnten sich natürlich sehr gut an die damalige Zeit erinnern und so ergab sich manch rege Unterhaltung. Dabei konnten neue Kontakte geknüpft und bestehende aufrechterhalten werden. Für das leibliche Wohl sorgte Frau Iwa, die sich hinter dem Tresen mit ihren fleißigen Helfern bereit hielt und Kuchen, Kaffee sowie Erfrischungsgetränke anbot. Ohne die ehrenamtliche Hilfe wären viele Veranstaltungen kaum durchführbar. Diese Veranstaltung wurde nicht zuletzt durch das Zusammenspiel und das Engagement der ehrenamtlichen Helfer zum Erfolg. Aus diesem Grund gilt besonderer Dank natürlich den Ortschronisten Paul Plume (Ahrensfelde), Roland Lemke (Blumberg), Gunther und Hans Meusel (Eiche), Dr. Uwe Rudorf (Lindenberg), Benedikt Eckelt (Mehrow) und den drei Damen Gisela Arndt (Ahrensfelde), Roswitha Schure (Ahrensfelde) und Monika Schmidt (Mehrow). Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg Einladung zur Hauptversammlung der Hegegemeinschaft Niederwild Barnim Süd am Freitag den 7. März um 18:00 Uhr in der Gaststätte zur Fischerhütte Seefeld, Seestraße 11 Eingeladen sind die Jagdpächter und Begehungsscheininhaber sowie die Vorsitzenden der betreffenden Jagdgenossenschaften. Öffentliche Trophäenschau von 15:30-17:30 Uhr. Peter-C. Neigenfind Vorsitzender Müller Fachdienst Ordnungsangelegenheiten Iwa Seniorenkoordinatorin

21 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Regionalparkverein Barnimer Feldmark e.v. mit neuer Geschäftsstelle und neuen Aufgaben Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres hat der Verein Regionalpark Barnimer Feldmark seine Arbeit in den neuen Geschäftsräumen im Bahnhof Blumberg aufgenommen. Hier befindet sich bereits die Safari Lodge, die neben Fahrten mit E-Mobilen auch touristische Auskünfte anbietet. Der Umzug innerhalb des Ortes war notwendig, da die Gebäude auf dem Schlossplatz abgerissen werden und hier eine weiterführende Schule entstehen soll. Die neue Adresse lautet: Regionalpark Barnimer Feldmark e.v. Am Bahnhof Ahrensfelde - OT Blumberg Telefon: / info@feldmaerker.de Der Verein ist unter anderem in der Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft sowie dem Ausbau touristischer Angebote und der Förderung regionaler Kommunikation tätig. Die Schwerpunkte in diesem Jahr, so der Vereinsvorsitzende Torsten Jeran, sind ebenso umfangreich wie anspruchsvoll. So soll das Ende 2013 in der Barnimer Feldmark neu geschaffene Beschilderungssystem zur Aktivierung des Fahrradverkehrs genutzt werden. Wie der Erhalt und die Pflege des Rad-, Wander- und Reitwegenetzes im Regionalpark bedarf auch die neue EU-Förderperiode einer durchdachten Konzeption. Ferner ist das Projekt zur Entwicklung der Landschaftsparks in Blumberg und Hirschfelde umzusetzen. Und es gilt, auch wieder die alljährlichen Veranstaltungen vorzubereiten: den Landschaftstag am 15. März im Ortsteilzentrum Ahrensfelde, das Regionalparkfest am 7. Juni in Werneuchen und das Sattelfest am 27. April in Altlandsberg mit der Einweihung der Fahrradroute Rund um Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland. Regionalpark Barnimer Feldmark e.v. Frau Siglinde Stöllger Am Bahnhof Ahrensfelde - OT Blumberg Telefon: / info@feldmaerker.de Schuldnerberatung Die AWO Bernau führt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von bis Uhr in Ahrensfelde, im Rathaus, Lindenberger Str. 1, eine kostenlose Schuldnerberatung durch. Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 03338/ möglich. Dietrich Schneider Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Dietrich.Schneider@t-online.de Rentenberatung Die Sprechzeiten finden mit Beginn Uhr jeweils am , , , 04.04, im Verein Dialog Lebenshilfe in Berlin- Hohenschönhausen, Grevesmühlener Str. 24 statt. (1. Etage rechts) Termine bitte unter oder Bitte beachten: Keine Termine vom Die Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau führt im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr Bürgerberatungen in Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 durch. Individuell, vertraulich und kostenlos können Fragen zu allen Arbeitslosigkeit betreffenden Problemen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II u. ä.) gestellt werden. Außerhalb dieser Sprechstunden in Ahrensfelde sind wir zu erreichen in der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e. V. Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau, Breitscheidstraße 31, Bernau, Tel.: / 2249

22 Allgemeine Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 22 Anglerverband Niederbarnim e.v. im Landesanglerverband Brandenburg e. V. Zum Fischereischein mit Vorbereitungslehrgang und Anglerprüfung im Februar/März 2014 Ein Fischereischein ist im Land Brandenburg bei Verwendung einer Raubfischangel vorgeschrieben. Er wird nach bestandener Anglerprüfung unbefristet erteilt und gilt auch in anderen Bundesländern. Der nächste Lehrgang des Anglerverbandes Niederbarnim e. V. zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung findet über folgende drei Wochenenden (30 Stunden zusammen) gegenüber dem Bernsteinsee (Eigentum des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V.) in der Geschäftsstelle des AVN in Ruhlsdorf bei Prenden/Marienwerder, Biesenthaler Chaussee 23 a (Richtung Sophienstädt) statt: 15. und 16. Februar und 23. Februar 2014 und 01. März 2014 Dauer von 10 bis 16 Uhr, am Beginn bereits um 9.30 Uhr. Der Lehrgang vermittelt anschaulich mit Farbbildern auf Großbildprojektion und systematisch Wissen zu den fünf Prüfungsthemen. Er bezieht sich auf den Fragenpool der Anglerprüfung im Land Brandenburg. Teilnehmer können das Material des Landesanglerverbandes zur Anglerprüfung mit CD sowie Informationsblätter zu Rechtsgrundlagen für das Angeln erwerben. Geboten wird außerdem eine praktische Einweisung in zielgerechtes Werfen mit Rute und Rolle durch Casting- Sportler. Am 02. März 2014 um 10 Uhr führt der Vorstand des AVN am selben Ort die Anglerprüfung durch. An der Anglerprüfung können Interessenten teilnehmen, die zum Tage der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet haben. Mitgliedschaft in einem Anglerverein ist nicht Voraussetzung. Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang sowie der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung muss schriftlich erfolgen. Zwei Formblätter zur Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang und zur Zulassung für die Anglerprüfung (Fischereiprüfung) befinden sich unter der homepage des AVN av-niederbarnim. de unter dem Abschnitt Download. Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang ist die Anzahl der verfügbaren Plätze sowie die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung von Bedeutung. Nach bestandener Anglerprüfung kann bei der unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Barnim in Eberswalde der Fischereischein erworben werden. Für den Vorbereitungslehrgang - Teilnahmeentgelt: DAV-Mitglieder bis 18. Lebensjahr 25.- ab 18. Lebensjahr Nicht-DAV-Mitglieder bis 18. Lebensjahr 35.- ab 18. Lebensjahr 50.- DAV-Mitglieder legen bitte ihren DAV-Mitgliedsausweis bei Erstattung des Teilnahmeentgelts am ersten Wochenende des Lehrganges vor. Gebühr für die Anglerprüfung Telefonische Rückfragen - zur Organisation: Angelfreundin Iris Beinroth zum Inhalt: Angelfreund Ferdinand Pietschmann (Anglerprüfung) und Angelfreund Dieter Kross (Vorbereitungslehrgang) i. A. Dieter Kross Lehrbeauftragter

23 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Berufe mit Zukunft Diakonisches Bildungszentrum Lobetal lädt zum Tag der offenen Tür ein Am Samstag, dem 15. Februar, 10 Uhr, ist es so weit: Wenn im Atelier der Beruflichen Schule in Lobetal mit Zuckerkreide und Farbpudding experimentiert werden darf, im Musikraum Klanggeschichten erzählt werden oder sich der Andachtsraum in einen Rätselwald verwandelt, bei dem einem Nikolaus oder Adam und Eva begegnen, dann laden Lernende und Lehrende nach Lobetal zum Tag der offenen Tür des Diakonischen Bildungszentrums ein. Den Besuchern wird die Möglichkeit geboten, sich ausführlich über die Ausbildung als Sozialassistenten, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Altenpfleger und Altenpflegehelfer zu informieren. Unsere Gäste sollen sehen, weshalb die sozialen Berufe so wichtig und attraktiv sind, aber auch einen Eindruck davon bekommen, was wir als Schüler hier so machen, erklärt die angehende Erzieherin Christin Marenke. Wir wollen zeigen, wie der theoretische Lernstoff auch praktisch umgesetzt wird, fügt Mitschülerin Heike Muller hinzu. Wie beispielsweise die Umsetzung eines kreativen Angebots aussehen kann, zeigen wir mit der Ausstellung unserer selbst gestalteten Kinderbücher. Die Altenpflegeschüler präsentieren ganz praktisch pflegerische Inhalte. Mithilfe eines Alterssimulationsanzuges kann jeder Besucher testen, wie sich im Alter die Mobilität und Wahrnehmung verändern. Ein Tag der offenen Tür ist das Aushängeschild für die Schule, Fragen und Unsicherheiten können ausgeräumt, der Schulalltag im Gespräch mit Lehrern und Schülern aus verschiedenen Perspektiven erfahren werden, betont Heike Muller. Vor Ort sind nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch Vertreter praktischer Ausbildungsstätten, die die Gäste auf einen ersten Schnupperkurs in das jeweilige künftige Bildungsfeld mitnehmen. Besonderes Highlight ist dabei das Berufekino, das die Abwechslung und die Herausforderungen sozialer Berufe filmisch vorstellt. Außerdem können Gäste ihre Fähigkeiten mit einem Selbsttest unter der Frage: Bin ich ein sozialer Typ? herausfinden. Wie in jedem Jahr gibt es natürlich auch genug Zeit für individuelle Beratung durch Lehrende und Lernende. Auch Bewerbungsunterlagen können abgegeben werden. Hier ist wichtig, dass für jede Frage ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und man auch bei der Schulleitung schnell und unkompliziert einen Gesprächstermin bekommt, so Christin Marenke. Eine weitere Besonderheit, über die beim Tag der offenen Tür informiert wird, ist das Angebot der Fachschule, durch eine 18-wöchige praktische Ausbildungsphase in niederländischen Partnereinrichtungen neben dem deutschen zugleich den niederländischen Berufsabschluss zu erwerben. Das ist eine einmalige Chance auf einen guten Einstieg ins Berufsleben und ermöglicht, die soziale Arbeit verschiedener Kulturen kennenzulernen, wirbt der angehende Erzieher Mirko Rohde, der im Oktober 2014 seine praktische Ausbildungsphase in den Niederlanden beginnen wird. Herzlich eingeladen zum Austausch und zur Begegnung sind auch alle Ehemaligen, die in den 22 Jahren des Bestehens der Bildungseinrichtung hier ihre Ausbildung absolviert haben. Für einen guten Einstieg in den Tag der offenen Tür sorgt in Lobetal aber nicht nur das vielfältige Informationsangebot, sondern auch das leibliche Wohl in Form eines von den Schülern liebevoll vorbereiteten Büffets. Für die Betreuung unserer jüngsten Besucher ist mit Hilfe unserer angehenden Erzieher ebenfalls bestens gesorgt. Seien Sie herzlich willkommen, vorbeischauen lohnt sich! Für weitere Informationen steht das Diakonische Bildungszentrum Lobetal, Bonhoefferweg 1, OT Lobetal, Tel.: / 66251, zur Verfügung. Katrin Wacker Lobetal, Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Pressestelle Polizei-Report Polizei-Report Pressemitteilung Nr. 18/14 vom u Einbruch in ein Einfamilienhaus in Ahrensfelde In den frühen Abendstunden des gestrigen Dienstags wurde die Polizei in den Nelkenweg in Ahrensfelde gerufen. Bislang Unbekannte waren hier in ein Einfamilienhaus eingebrochen. Die Unbekannten verschafften sich am in der Zeit von Uhr bis Uhr gewaltsamen Zugang zu den Innenräumen des Hauses und durchsuchten diese. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen entwendeten die Unbekannten unter anderem Schmuck und Bargeld. Zur Sicherung des vorhandenen Spurenaufkommens kam der kriminaltechnische Tatortdienst zum Einsatz. Hinweise auf die Täter gibt es bislang nicht. Die Kriminalpolizei in Bernau hat die Ermittlungen übernommen. Pressemitteilung Nr. 22/14 vom u Ahrensfelde Diebe beschädigen Auto In der Nacht zum zerschlugen derzeit noch Unbekannte die Scheibe eines PKW Mercedes und entwendeten aus dem Inneren des Fahrzeuges ein fest installiertes Navigationsgerät sowie ein i-pad. Das Auto hatte zur Tatzeit in der Helgolandstraße gestanden. Dem Halter des Mercedes hinterließen die Diebe somit einen Schaden in Höhe von rund Euro.

24 Allgemeine Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 24 Energieeinsparpotentiale in unseren Haushalten - Folge 4 Im November letzten Jahres hatten wir angekündigt, uns einmal die elektrischen Küchengeräte genauer anzusehen, die in den meisten Haushalten benutzt werden. Zum Kochen, Backen und Braten kommen Kochplatten mit Ceran- oder Induktionsheizflächen, Backöfen und Mikrowellengeräte zum Einsatz. Sie sind leistungsstark und haben oftmals Anschlusswerte von über 6 kw, man kann also auch viele kwh bei richtigem Einsatz einsparen. Beim Kochen und Braten sollte man folgendes beachten: Die Durchmesser von Topf, Deckel und Kochstelle sollten möglichst übereinstimmen und große Töpfe sollten eine leichte Wölbung des Bodens nach innen haben. Wenn Kartoffeln und Gemüse nur mit 1-2 Tassen Wasser gekocht werden, lassen sich bis zu 30 % Strom sparen. Werden Gerichte mit langer Garzeit im Schnellkochtopf zubereitet, sind Einsparungen bis zu 30 % Energie und 55 % Zeit möglich. Kochgut immer mit voller Leistung ankochen und kurz vor dem Siedepunkt (bei leichtem Wallen) auf eine niedrigere Stufe herunterschalten. Kochzonen ca. 5 Minuten vor Garzeitende auf Null schalten (gilt nicht für Induktionsherde). Braten erst ab ca. 1 kg im Backofen braten, ansonsten ist die Kochstelle sparsamer. Im Backofen können bei Umluftbetrieb mehrere Speisen gleichzeitig gebacken oder gebraten werden. Vergleiche bei der Speisenzubereitung haben gezeigt, dass ein Mikrowellengerät nur beim Erwärmen von Milch stromsparender ist, dagegen sind Kartoffeln garen, Spinat auftauen und erwärmen und z. B. Hackbraten zubereiten auf der Kochplatte günstiger. Wenig, aber das zu unrecht, werden elektrische Küchenkleingeräte betrachtet. Der Wasserkocher sollte bei voller Leistung nur die jeweils benötigte Wassermenge erhitzen. Im Toaster wird für eine Scheibe Toast fast genauso viel Strom verbraucht, wie für zwei Scheiben. Elektrische Schneidgeräte, Pürierstäbe, Mixer, Gemüsezerkleinerer sind nützliche Helfer, wenn sie gut ausgelastet sind, sonst überwiegt der Reinigungs- Spül- und Kostenaufwand. Dass man Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner entsprechend ihrer Kapazität voll befüllen soll, bevor sie in Betrieb genommen werden, wissen inzwischen wohl die meisten. Manchmal fehlt uns das Gefühl dafür, was es bedeutet, 1 kwh Strom einzusparen: zum Beispiel 6 kg Wäsche bei 60 C waschen oder ein Mittagessen für 4 Personen kochen oder 3 Minuten warm duschen. Wenn von der jährlichen Stromrechnung die Rede ist, spielt oft der durchschnittliche Stromverbrauch eine Rolle. Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich der jährliche Stromverbrauch eines Haushaltes statistisch zusammensetzt. Personen im Haushalt/ Verbrauch in kwh Gerät/ Anwendung Elektroherd Kühlschrank Gefriergerät Waschmaschine Wäschetrockner Geschirrspüler Warmwasserversorgung Küche (ohne Geschirrspüler) Bad Fernsehgerät Hilfsgeräte für die Zentral- oder Etagenheizung (Pumpen, Lüfter u.a.) Beleuchtung Sonstiges Ø Stromverbrauch pro Jahr Mit Hilfe dieser Übersicht hat jeder die Möglichkeit festzustellen, wo er mit seinem individuellen Stromverbrauch steht. Dazu ist es lediglich erforderlich, mit Hilfe des Energiesparpaketes, das wir im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde vom ausführlich vorgestellt haben, die eigenen Stromverbräuche nachzumessen. Ausgeliehen werden können die Energiesparpakete in den Ortsteilbibliotheken der Gemeinde. Machen sie ruhig einmal davon Gebrauch! Über ihre gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden wir gern berichten. Weiterhin viel Erfolg beim Energiesparen im Jahr 2014 wünscht der Arbeitskreis Energie! Dr. Helmut Pöltelt Dr. Burckhard Ackermann Seniorentanz in Ahrensfelde Tanzen ist eine ideale Form sich bis ins hohe Alter fit und positiv gestimmt zu halten. Bewegung, Spaß und Geselligkeit das bietet die Seniorentanzveranstaltung im Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde. Die Seniorenkoordinatorin Frau Ingrid Iwa lädt interessierte Seniorinnen und Senioren aus allen Ortsteilen zum gemeinsamen Tanznachmittag mit Livemusik ein. Mittwoch, 9. April von 14 bis 17 Uhr im Orts- und Gemeindezentrum, Lindenberger Straße 1b. Für musikalische Unterhaltung sorgt das Duo Musicophinics. Kommen Sie mit oder ohne Begleitung. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Der Eintritt ist frei. Daniela Müller Fachdienst Ordnungsangelegenheiten Ingrid Iwa Seniorenkoordinatorin

25 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Informationen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ahrensfelde/Eiche Hinweise zur Verhütung von Frostschäden In der kalten Jahreszeit können freiliegende Wasserleitungen und nicht geschützte Wasserzähleranlagen einfrieren und beschädigt werden. Beim Auftauen kann das austretende Wasser zusätzlichen Schaden anrichten. Um diese Schäden möglichst zu verhindern und Ihnen somit Ärger und Kosten zu ersparen, empfiehlt der WAZV Ahrensfelde/Eiche, bei Frostgefahr folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: 1. Überprüfen Sie vor Beginn der Frostperiode die Wasserversorgungsanlage. 2. Nicht benutzte Wasserleitungen im Außenbereich sollten abgestellt und entleert werden. 3. Halten Sie Kellerfenster und Kellertüren geschlossen, wenn sich die Wasserzähleranlage im Keller befindet. 4. Sorgen Sie für zusätzlichen Schutz durch ausreichende Isolierung der Wasserzähleranlage und Wasserleitungen. 5. Sind Wasserleitungen eingefroren, so sollten diese nur langsam aufgetaut werden. Vor dem Auftauen sind die Absperrarmaturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu schließen, da Rohrbrüche oder Frostschäden erst beim Auftauvorgang sichtbar werden. 6. Schäden an den nicht sichtbar verlegten Abschnitten der Wasserleitungen können durch Beobachtung des Wasserzählers festgestellt werden. Sind alle Entnahmestellen geschlossen und der Zähler bewegt sich weiter, so ist mit unkontrolliertem Wasseraustritt an einer Schadenstelle zu rechnen. Beim Auftreten eines Rohrleitungsschadens vor dem Wasserzähler ist sofort der WAZV A/E, Lindenberger Straße 1, in Ahrensfelde, Tel. 030 / bzw. der Stördienst der Berliner Wasser Betriebe, Tel zu benachrichtigen. Die Behebung von Schäden an den Leitungen der Wasserversorgung bis zum Wasserzähler erfolgt ausschließlich im Auftrag des WAZV A/E durch die Vertragsfirmen des Verbandes. Weitere Fragen zum Thema Wasser und Abwasser beantworten die Mitarbeiter des Verbandes unter der Rufnummer 030/ Wir beraten Sie gern. WAZV Zeitungsschau Es stand im Februar vor x Jahrzehnten in der Zeitung. Gefunden im Niederbarnimer Kreisblatt von Benedikt Eckelt (OT Mehrow). Diese und weitere Zeitungsartikel über die Ortsteile der jetzigen Gemeinde Ahrensfelde sind nachzulesen auf unter Presse. 7. Februar 1874 Mehrow hat bei der Verbesserung seiner Dorfstraßen schon Bedeutendes geleistet. Es hat seine Dorfstraße gepflastert und nach Ahrensfelde ganz, nach Krummensee und Alt- Landsberg zu ein Stück Weg chaussiert und außerdem auch noch Lehm-Chausseen angelegt. Der frühere grundlose Sumpf ist somit im Allgemeinen verschwunden. 12. Februar 1904 Der Ahrensfelder Gastwirt G. Kahlow weiht seinen neurenovierten Saal ein. 14. Februar 1904 Der Lehrer Johannes Hoy wird als Steuererheber der Gemeinde Blumberg bestätigt. 28. Februar 1904 Der Forstaufseher und Feldhüter, Büdner August Reinicke wird als Amtsdiener, Gemeindediener und Vollziehungsbeamter des Amtsbezirks Blumberg bestätigt. 29. Februar 1924 Lindenberg wird im Kreisblatt erstmals unter Amtsbezirk Lindenberg geführt. 29. Februar 1924 Die Freiwillige Feuerwehr Lindenberg feiert ihr 11jähriges Bestehen. 10. Februar 1934 Der Kreis zählt 77 Feuerwehren mit 1934 Mitgliedern. Mit ein paar Ausnahmen besitzen alle Landgemeinden des Kreises Ortswehren und die noch fehlenden werden in den nächsten Tagen gegründet werden. 15. Februar 1934 Im Kreis Niederbarnim gibt es Einwohner, davon in Blumberg 1557, Lindenberg 1480, Ahrensfelde 1314, Eiche 489, Mehrow 321.

26 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 26 Neues vom Schützenverein Ahrensfelde Das neue Wettkampfjahr beginnt! von W. Seefeld (Chronist) Auszug aus dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes zur Jahreshaupt- und Wahlversammlung vom Referent: Norbert Prause, 1. Vorsitzender Totenehrung für Klaus Görsch (Vorstandsmitglied und einer der erfolgreichsten Schützen in Brandenburg) und Joachim Wagner (Vorsitzender des Barnimer Schützenbundes) Wie die Statistik es darstellt, hat sich unser Verein mit einer Mitgliederzahl von 55 Aktiven, darunter 12 Jugendliche und 6 Damen gut entwickelt. Auch die Jahres- Internetseite hat bei den Ansprechpartnern des Vereins durch Kontaktaufnahmen interessierter Bürger immer mehr Anklang gefunden. Das 20-jährige Bestehen des SV Ahrensfelde wurde groß gefeiert. Dank der guten Vorbereitung waren wir in der Lage nicht nur uns, sondern auch unseren Gästen ein schönes Fest zu bieten. Wir haben als Verein immer bei Landes- und Kreisorganisationen und bei der Gemeinde Fördermittel beantragt. Jetzt wissen unsere Förderer, dass wir uns diese finanziellen Mittel auch verdient haben. Und gerade in der Gemeinde ist es immer wieder wichtig, einen mitgliederstarken und positiv nach außen ausstrahlenden Verein zu repräsentieren. (Dank an Rainer Heinz und die Mitglieder seiner Band und Dank an W. Seefeld für die Gestaltung der Chronik.)... Feierlich, mit der nötigen preußischen Akuratesse bot uns die Gardeartillerie zu Fuß ein schönes Bild. Dieses Bild soll sich in Zukunft noch verbessern. Eine Bitte habe ich noch: Wenn ihr eure - besser - unsere Gardeartillerie personell vergrößert und mit unserer Lucie den Verein und seine Heimatgemeinde repräsentiert, sorgt bitte auch dafür, dass alle Gardeartilleristen Mitglied unseres Vereins werden. Die Trainingsarbeit der Vereinsmitglieder hat den gleichen Stand wie in den Vorjahren. Ein größerer Trainingsfleiß als bei vielen langjährigen Mitgliedern ist bei den neuen Mitgliedern zu verzeichnen. Der Besuch der Vereinsveranstaltungen ist gut. Die Teilnahme an Wettkämpfen stagniert leider. Hatten wir 2011 noch eine höhere Teilnahme an regionalen und überregionalen Wettkämpfen, waren es im Jahr 2013 weniger Starter. Dieser Trend im Verein läuft nahezu gleich mit dem Wettkampfverhalten in anderen Vereinen. (Erinnerung an den Bedürfnisnachweis jedes Schützen, wobei auch die Teilnahme an Wettbewerben ein wesentlicher Bestandteil ist.)... Appell an alle, die ihre Sachkundeprüfung gemacht haben und an die Neuschützen macht euren Schießsportleiter und seit zukünftig als Standaufsicht auch für andere da! Die Jugendarbeit lief unter der bewehrten Leitung von Detlef Wenzel und Werner Seefeld hervorragend. Wir sind immer noch der Verein im Barnim und in Brandenburg mit dem größten Zulauf an Jugendlichen. Durch Trainingsfleiß und Glück erreichten unsere Mädels und Jungs hervorragende Platzierungen im Kreis und Landesmaßstab. Das zentrale Trainingslager in Frankfurt/O. war aus terminlichen Gründen für unsere Jugendlichen 2013 nicht realisierbar. Aufgrund der beengten Situation im Schießkeller in der Ulmenallee wird durch die Jugendbetreuer ab Januar 2014 das Training zweimal pro Woche (Die und Do) mit einer geteilten Jugendgruppe durchgeführt. Der Vorstand beschloss eine Begrenzung im Jugendbereich auf 15 Mitglieder, da die Kapazitäten im Schießkeller Ulmenallee ausgeschöpft sind wird wieder ein Trainingslager, traditionell in Ruhlsdorf, in der Zeit vom 12. bis 16. August 2014 stattfinden. Ich sage hier mit Stolz, dass wir es zum großen Teil verstanden haben, mit den beschränkten Mitteln und Möglichkeiten eines kleineren Vereins immer wieder Jugendliche für eine Sportart zu begeistern und an uns zu binden. Haben wir doch die Möglichkeit, ihnen in dieser Zeit auf kameradschaftlichem Weg Ausdauer, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein durch das Sportschießen zu vermitteln. Mit unserer heutigen Wahlversammlung haben wir es zum ersten Mal seit unserer Gründung geschafft, einen ehemaligen Jugendlichen für die Arbeit im Vorstand zu gewinnen. Das ist ein großer Erfolg für den Verein. Hier ist einer, der über 6 Jahre in der Jugendgruppe groß geworden ist und nun etwas an den Verein zurückgeben will. Marius Jasyk stellt sich als Jugendleiter zur Wahl und wird zukünftig zusammen mit W. Seefeld (Übungsleiter) die Entwicklung der Jugendarbeit im Verein gestalten. Im Namen des Vorstandes des Schützenvereins Ahrensfelde von 1993 e. V. möchte ich mich für eure Mitarbeit bei der Gestaltung des Vereinslebens bedanken. Arbeiten wir gemeinsam weiter an der positiven Entwicklung unseres Vereins. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Der neue Vereinsvorstand

27 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT AHRENSFELDE Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler Heitere Lesung : Mit dir möcht ich nicht verheiratet sein am 14. MÄRZ 2014 um Uhr im Ortsteilzentrum Ahrensfelde Mitgliederversammlung des Förderverein der FF Ahrensfelde Der Förderverein der FF Ahrensfelde lädt seine Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein: am Samstag, den um Uhr in die Feuerwache Ahrensfelde. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Versammlungsleiter 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Berichte der Abteilungen 4. Bericht des Vorstandes / Kassenbericht 5. Bericht der Revisionskommission 6. Diskussion über die Berichte 7. Entlastung des Vorstandes für die Haushaltsführung Wahl der Wahlkommission 9. Wahl des Vorstandes 10. Wahl der Revisionskommission 11. Vorstellung Haushaltsplan Diskussion über den Haushaltsplan Beschlussfassung des Haushaltsplanes Sonstiges 15. Gemütliches Beisammensein Der Journalist Andreas Kurtz hat die Ankündigung des bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare deren 50. und letzter Fall im Sommer 2013 ausgestrahlt wurde zum Anlass genommen, die Schauspieler zu befragen. Genauer gesagt: in Plaudereien zu verstricken. Das Buch gibt einen Rückblick auf fast zwei Jahrzehnte gemeinsamer Ermittlerkarriere. In der Lesung setzen sie ihren launigen Schlagabtausch fort. Da geht es schon mal um die Zipperlein zweier älterer Herren, um die kulinarischen Vorlieben des einen und die Trinkgewohnheiten des anderen und natürlich auch um mehr oder weniger talentierte Kollegen. In vergnüglichen Anekdoten berichten sie über ihre Erlebnisse vor und hinter der Kamera. Zu hören ist aber auch, wie sich eine Freundschaft zwischen den beiden Protagonisten entwickelte und der Familienmensch Winkler und der Einzelgänger Schwarz auch privat ein gutes Team abgeben. Und schließlich geben sie Auskunft über ihre Laufbahn, über Filme, die Bestand haben, und solche, auf die sie gut hätten verzichten können, über mit Leidenschaft gespielte Rollen und nicht zuletzt über ihre Pläne. Denn Kommissare kann man in Pension schicken, Vollblutschauspieler aber nicht! Kartenvorverkauf am 18. Februar 2014, Uhr im Ortsteilzentrum Ahrensfelde Restkarten ab 20. Februar 2014 im Blumenstudio Flickert, Ahrensfelde, Lindenbergerstr. (direkt neben dem Rathaus) - Preis: 10 Euro Einlass: ab Uhr, Getränkeausschank organisiert von: AG Kultur Ahrensfelde, Ortsbeirat Ahrensfelde, Freie Wähler Ahrensfelde Torsten Pertus Vereinsvorsitzender

28 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 28 Von Senioren für Senioren Die Termine des Amtsblattes zwingen uns wie auch 2013 zu ungewöhnlicher Berichterstattung. Aber wir bekommen auch das hin. Der Spielenachmittag am war recht gut besucht. Wir waren 34 Personen. Die Skater machen nur ungern Schluss, aber 3 Stunden reichen. Es war wie immer lustig. Am 12. Februar geht es weiter, ebenso am 19. März. Am haben wir Musik. Ich hoffe, wir haben mit den Künstlern Ihren Geschmack getroffen. Es kann getanzt, geschunkelt und mitgesungen werden. Ich verspreche, es wird nicht langweilig. Im März gibt es noch eine Änderung. Wenn Henry Arland uns einen Termin gibt, freuen wir uns. Da kann es passieren, dass wir unsere Pläne etwas ändern müssen. Für den 2. Juli haben wir eine Tagesfahrt nach Zechlin geplant. Es geht ins Hotel Gutenmorgen. Eine Schifffahrt ist auch dabei. Es gibt Mittagessen und Kaffee. Wir fahren mit der Firma Brust. Jeder, der will, kann sich den Termin schon vormerken. Über eine zweite Fahrt informieren wir Sie rechtzeitig. Frau Iwa wird auch über Fahrten der anderen Ortsteile im Amtsblatt informieren. Die Busse sollten auch ausgelastet werden. Jetzt sind der Infos genug. Unser Wunsch ist wie immer, dass Sie gesund bleiben. AG Senioren Monika Haake Siedlergemeinschaft Ahrensfelde Am Sonnabend, den 22. März 2014 führen wir unsere nächste Mitgliederversammlung im Seniorentreffpunkt durch. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl des Vorstandes und der Revisoren. Zur Wahl haben sich bisher als Kandidaten zur Verfügung gestellt: Hans-Joachim Schulz, Sigrit Kühn, Christine Hentschel und Boris Janke. Wenn noch jemand im Vorstand mitarbeiten möchte, würden wir uns sehr freuen. Ich bin für Hinweise und Bereitschaftserklärungen zur Kandidatur sehr dankbar. Zu unserer Mitgliederversammlung werden wir auch wieder eine Liste für unsere Busfahrt am Sonnabend, den 31.Mai 2014 auslegen. Wir fahren wieder mit der Firma Brust aus Panketal. Unser Ziel ist die schöne Hafenstadt Wismar. Dort werden wir eine/einen kombinierte Stadtrundfahrt/-gang erleben. Nach dem Mittagessen findet eine Hafenrundfahrt mit Kaffeegedeck statt. Der Teilnehmerpreis beträgt 52,00 Euro. Vor unserer Mitgliederversammlung kann auch, wenn gewünscht, der Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Hans-Joachim Schulz Liebe Leserinnen und Leser aus Ahrensfelde und Umgebung, Auch in diesem Jahr werde ich wieder versuchen, möglichst viele Lesewünsche zu erfüllen. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzen wir natürlich auch die gute Zusammenarbeit im Medienverbund mit der Kreisbibliothek Bernau. Vielleicht kann ich ja in diesem Jahr die Leser, die längere Zeit pausiert haben, und auch unsere neue Bibliothek im Ortsteilzentrum noch nicht kennen sollten, sowie viele neue Leseratten begrüßen. Ich würde mich freuen! Heute möchte ich Sie schon auf ein weiteres Highlight in Ahrensfelde aufmerksam machen! Am um Uhr werden wir Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler mit ihrer Lesung Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein im Saal des Ortsteilzentrums zu Gast haben. Ich hoffe, Sie werden den Saal stürmen. Ihre Bibliothekarin B. Seefeld Bibliothek

29 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT AHRENSFELDE An die Mitglieder des SV 1908 GRÜN-WEISS Ahrensfelde e. V. SV 1908 Grün-Weiss Ahrensfelde e.v. Ahrensfelde Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 Sehr geehrte Sportfreundin, sehr geehrter Sportfreund, hiermit laden wir Dich zur ordentlichen Mitgliederversammlung, die am Freitag, den um Uhr im Sportlerheim, Ulmenallee 42 stattfindet, recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Übergabe an den Versammlungsleiter 3. Beschluss der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes/Kassenbericht 5. Berichte der Abteilungen 6. Bericht der Revisionskommission 7. Diskussion über die Berichte 8. Entlastung des Vorstandes für die Haushaltsführung Vorstellung der Kandidaten für die Wahl des Vorstandes 10. Wahl des Vorstandes 11. Konstituierung des Vorstandes 12. Wahl Revisionskommission für die Jahre Vorstellung des Haushaltplanes Diskussion zum Haushaltsplan Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2014 Im Anschluss gemütliches Beisammensein. Anträge oder Anregungen zur Tagesordnung bitten wir bis zum in der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Uwe Lachmann Vereinsvorsitzender Wieder im März Aktiv und entspannt in die Woche und das an der frischen Luft! Kafka sagte: Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. und jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Dem Schritt geht der Gedanke voraus. Vielleicht haben Sie zu Beginn des Jahres daran gedacht, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Nun wird es bald Frühling, die Sonne steht wieder höher und die Natur erwacht da bekommt man doch Lust oder? Ich bin regelmäßig sportlich in der Natur unterwegs. Meine Freude an der Bewegung in der Natur und an der frischen Luft möchte ich mit Ihnen teilen. Unter meiner Anleitung können Sie aktiv werden und für die Woche auftanken, etwas für die innere Balance tun. Jeder Erwachsene ist willkommen. Wann & Wo? Treffpunkt: jeweils montags im Lenné Park Blumberg im März von 17:00 bis 18:00 Uhr / ab April von 18:00 bis 19:00 Uhr Blumberg, Parkplatz an der Schloßstraße, vor der Einfahrt zur Kitamit Silke Hilprecht Diplomsportlehrerin, Rückenschullehrerin und Entspannungspädagogin Informationen zur Person und zum Angebot finden Sie auch unter oder per Telefon Das Angebot wird über den Sportverein SV 1908 GRÜN- WEISS Ahrensfelde gemacht.

30 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 30 SV 1908 Grün-Weiss Ahrensfelde e.v. GRÜN-WEISS Ahrensfelder Herren holen den 17. Hussitencup Was für einen Abend erlebte Grün-Weiß mit seinem Anhang, wer hätte das gedacht, vielleicht insgeheim erträumt, dass die ERSTE den Hussitten-Cup gewinnt und sich für ein Jahr Niederbarnim Master nennen darf? Eigentlich niemand, denn die Ziel-Hoffnung vor dem Turnier war das Erreichen des Halbfinales und nach dem man schon 14 Tage vorher Kreisligameister wurde, war der Gedanke auch nicht abwegig. Die Halle war ausverkauft und mit gefühlten 600 bis 700 Spektakelhungrigen gefüllt. Die Unterstützung der Fanlager, besonders der Wandlitzer und Werneuchener, war schon immens, da konnte sich der Ahrensfelder Anhang kaum behaupten bzw. versuchte es erst gar nicht. Vielleicht hatte man aber auch noch das Vorjahresabschneiden der Truppe im Hinterkopf, welches ja nun wirklich nicht berauschend war, und wollte sich deswegen nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Doch mit dem ersten Auftritt der Mannschaft gegen die Landesliga-Vertretung des Gastgebers FSV Bernau war im weiten Rund der Mund über längere Zeit offen geblieben, denn mit der eindeutigen Niederlage (3:1) der Bernauer hatte wohl niemand gerechnet. Mit dem Sieg (4:1) im zweiten Spiel gegen die Reserve des Gastgebers waren für Grün-Weiß dann schon die Weichen auf Halbfinale gestellt, zumal sich die beiden anderen Vertretungen, FSV Bernau und Wandlitz, nur unentschieden trennen konnten. So ging es im letzten Vorrundenspiel gegen Wandlitz eigentlich nur noch darum, welche Platzierung man erreichen könnte, um vielleicht als Tabellenerster den leichteren Gegner zu erhaschen. Man verlor unnötiger Weise mit 2:1 und bekam im Halbfinale Einheit Bernau vor die Nase gesetzt. Ein ganz schöner Brocken, aber den bespielte man mit viel Disziplin, Geduld und Spucke und schaffte in der regulären Spielzeit ein 1:1, was ein Entscheidungsschießen zur Folge hatte. Mit Glück und sicheren Torschützen erreichte Grün-Weiß nach 4:3 das Finale, ein Traum wurde wahr. Im anderen Halbfinale setzte sich Wandlitz gegen Klosterfelde, ebenfalls im Strafstoßschießen, durch und so gab es ein Wiedersehen aus der Vorrunde, in der Ahrensfelde ja bekanntlich unterlag. Aber diesmal hatte Grün-Weiß seine Hausaufgaben gemacht und gewann völlig verdient den 17. Hussiten-Cup mit 3:1. Der Jubel war riesengroß und der Anfangs so verhaltene Anhang der Ahrensfelder hatte nun auch endlich freudige Gesichtszüge bekommen und feierte ausgelassen mit. Grün-Weiß hat es nun endlich auch geschafft sich in die Vita dieses doch schon sehr spektakulären und hochangesehenen Hallenturniers zu verewigen. Am Rande sei noch erwähnt, dass Stephan Baum Torschützen-König wurde, auch ihm Glückwunsch und Anerkennung. Ahrensfelde trat an, mit: Keeper Toni Stoinski, Alexander Kaatz, Andreas Born, Robert Mosler, Simon Dächsel, Stephan Baum, Thomas Hennig, Martin Knaack, Tobias Rückwaldt, Ersatztorhüter Marcel Schütze Informationen der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow Gottesdienste in Ahrensfelde Sonntag um 9.30 Uhr, anschließend Kaffee-Tee-Runde 16. Februar 11 Uhr Familiengottesdienst, mit Einführung von Christopher Geßler 23. Februar Gottesdienst, Prädikantin G. Würth 02. März musikalischer Gottesdienst zu Max Reger, mit Chor, A. Wenske 07. März 19 Uhr Weltgebetstag 08. März Uhr regionaler Familientag zum Weltgebetstag in Schwanebeck 09. März Abendmahlsgottesdienst, Prädikantin G. Würth 16. März Gottesdienst, Diakon B. Michael, eine-welt-stand 17 Uhr Konzert: Violine + Orgel Gottesdienste in Mehrow, um 11 Uhr 16. Februar Gottesdienst 02. März Abendmahlsgottesdienst 16. März Gottesdienst, Diakon B. Michael Kirche für Kinder in Ahrensfelde (außer in den Schulferien) Krabbelgruppe ab jeden 2. Mittwoch 09:30-11:00 Uhr Herr Geßler Tel. 0151/ Christenlehre mittwochs Uhr Herr Geßler freitags Uhr Frau Langlotz Kirche für Kinder in Mehrow Kinderrunde in Mehrow Samstag Maskenball Uhr im Ortszentrum, FF Mehrow Weitere Auskünfte beim Evangelischen Pfarramt Ahrensfelde, Ahrensfelde, Dorfstr. 57, Tel.: 030/ , buero@kirche-ahrensfelde.de Ingo Muhme

31 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT BLUMBERG Kleine Leseratten ganz groß! Grundschule Friedrich von Canitz Blumberg Am Montag, dem 13. Januar 2014 war es wieder einmal soweit, die Grundschule Friedrich von Canitz veranstaltete ihren, schon längst zur Tradition gewordenen, Vorlesewettbewerb für die Klassenstufen 4 bis 6. Die Vorentscheide zur Teilnahme liefen schon seit Wochen auf Hochtouren. Jede Klasse durfte den besten Vorleser zu diesem Wettbewerb delegieren am Vorlesewettbewerb des Gymnasiums Panketal teilnehmen. Nochmals vielen Dank an alle kleinen und großen Leseratten, die uns als Jury den Nachmittag versüßt haben. K. Kraft Fachkonferenzleiterin Deutsch Kita Spielhaus Blumberg Keinschneechaos Am 14. Januar 2014 fuhren wir voller Vorfreude in den Friedrichstadtpalast. Dort wurde die schillernde Kindershow Keinschneechaos - Im Tal der rosa Plüschhasen aufgeführt. Die bunte Mischung aus Gesang, Tanz und Akrobatik ließ die Kinderaugen leuchten. Der herabfallende Schnee am Ende der Show riss alle Kinder von den Stühlen. Es war ein super schöner Ausflug. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Busunternehmen Reiner s Reisekutsche und Willi Brust, die uns zur Aufführung fuhren und sicher wieder zurückbrachten. Ebenso bedanken wir uns bei allen Begleitpersonen für die tatkräftige Unterstützung. Die Kinder und Erzieher/Innen aus dem Hortbereich der Kita Spielhaus. Voller Ungeduld warteten die Schüler und Schülerinnen darauf, dass die Jury, die aus zwei Deutschkollegen und Frau Voit, Vertreterin der Elternkonferenz, bestand, den Wettbewerb eröffnete. Dann endlich verwandelte sich das Klassenzimmer für drei Stunden in eine wunderbare Lesewelt, die alle Facetten des Lebens berührte. Spannende Geschichten und ganz große Leser ließen die Zeit wie im Fluge vergehen. Da das Niveau der Vorleser so hoch war, hat sich die Jury bei der Vergabe der Plätze dazu entschieden, alle Teilnehmer mit einer Urkunde und einem Buchpreis auszuzeichnen. Die Gewinner der Klassenstufe 5 und 6 werden am 18. Februar da afadaaf

32 OT BLUMBERG Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 32 SV Kickers Barnim e. V. SV Kickers Barnim e. V. Trainingsgelände Bundespolizei Ahrensfelde und Seefeld Sportplatz Die ersten Turniere unserer F-Jugend Diese Mannschaft kann stolz auf sich sein, was sie in den beiden Turnieren in Oderberg und Seelow geleistet hat. Es muss nicht immer der 1. Platz sein. Wichtig ist doch, dass der Spaß beim Spiel im Vordergrund steht und wenn man mal sieht, wie das 1. Spiel gewonnen wurde, durch die Tore von 2 Spielern aus der G-Jugend, die gerade mal 5 und 6 Jahre alt sind und sich schon gegen die meist 3 Jahre älteren Spieler durchgesetzt haben, so können wir doch alle stolz auf das bisher Erreichte sein. Tom Behrens ist beim Turnier in Seelow als bester Torwart einstimmig von allen anderen Mannschaften gewählt worden. Kinder werden ab 3 Jahre sportlich auf den Fußball in Sachen Koordination und Motorik vorbereitet, welches sehr wichtige Grundeigenschaften im weiteren Leben, egal für welchen Sport auch immer, sind. Dafür haben wir ein spezielles Team, welches unsere Kleinsten trainiert. Die Kinder ab dem 6. Lebensjahr lernen das Fußballspielen mit beiden Beinen und auf allen Positionen, was für uns sehr wichtig ist. Denn im Alter von 6 Jahren sollte man nicht entscheiden, ob das Kind nun Stürmer oder Torwart ist. Diese Entscheidung kann man nach einer individuellen Ausbildung dann ab dem 12. Lebensjahr treffen, wenn es auf das Großfeld geht und dann die Kinder auch spezialisiert auf ihren Positionen schulen. Auf keinen Fall jedoch früher. Ab dem haben wir auch einen Torwarttrainer in unseren Reihen, der alle Kinder der Reihe nach abwechselnd im Tor trainiert und ihnen alle wichtigen Grundlagen beibringt, so dass jedes Kind auch mal im Tor gestanden hat, wenn die Saison zu Ende ist. Es ist absolut wichtig, dass die Kinder auf allen Positionen spielen lernen, um sich selbst zu entwickeln und genug Selbstvertrauen zu bekommen. Genau das merken wir dann auch in den Spielen, wie viel Spaß darin steckt und wenn man mal verliert, so geht die Welt nicht unter. Es müssen alle Kinder spielen, die zur Mannschaft gehören und in der Altersklasse sind. Denn nur so wird es eine Mannschaf und alle Kinder können sich bei uns im Verein weiterentwickeln. Alles weitere, wie Trainingscamps, aktuelle Termine und Sichtungstrainings, finden Sie auf unserer Homepage: www. svkickers09.de Komm mach mit... in einem starken Team voller Spaß. Das gesamte Trainerteam des SV Kickers Barnim e. V. Man kann schon sehr genau erkennen, welche professionelle Arbeit die Trainer leisten. Heiko Weilandt arbeitet nun schon 10 Jahre in der Kinder- und Jugendarbeit im Barnim und Olaf Seier war früher selbst aktiver Spieler, unter anderem bei 1. FC Union Berlin. Olaf Seier hat den Trainerschein A. Das bedeutet, dass er auch als Fußballehrer arbeiten und alle Muttis und Papas, die Lust auf Sport und Fußball haben, in Sachen Fußball ausbilden darf. Trainer, die es auch wollen, werden jederzeit beim SV Kickers Barnim e.v. weiter gebildet, damit sie dann ihre erlernten Erfahrungen in ihren Vereinen weitergeben können. Mit ihrer Erfahrung und der Ruhe bringen Olaf Seier und Heiko Weilandt den Kindern spielend das Fußballspielen bei. Wichtig ist dabei, dass die Kinder, ob gut oder nicht so gut, dieselben Trainingsbedingungen bekommen, auch ihre Einsätze in den Spielen und nicht nur auf der Bank sitzen. Wie sollen sie es denn sonst lernen, wenn nicht gemeinsam mit der Mannschaft zusammen. Die

33 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT EICHE Informationen der Kirchengemeinde Eiche In den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu Verunreinigungen auf dem Eichner Friedhof gekommen, vor allem rund um den Abfallcontainer und den Urnenstellen. Laut 2 der Blumberger und Eichner Friedhofssatzung ist jeder verpflichtet, seinen Plastikmüll mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. Kunststoffe haben nichts im Abfallcontainer zu suchen! Auszug aus der Friedhofsatzung 2 Umwelt und Naturschutz 1. Alle Beteiligten haben die Anlage, Gestaltung, Nutzung und Bewirtschaftung den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung zu tragen und dadurch die Entstehung und Bewahrung ökologischer Rückzugsgebiete zu ermöglichen. Die Ziele und Erfordernisse der Abfallvermeidung und Abfallverwertung sind zu beachten. Die Abfallverwertung hat Vorrang vor der sonstigen Entsorgung, wenn sie technisch und nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist und die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht unzumutbar sind. 2. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe die in Produkten der Trauerfloristik, insbesondere Kränze, Trauergebinde, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenanzuchtbehälter, die an der Pflanze bleiben, verwandt worden sind, dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werd Einladung Am Donnerstag, dem findet um Uhr der Fasching für unsere Senioren im Saal des Gemeindezentrums Eiche statt. Dieses Mal mit der Kita und BINGO für alle! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Renate Kießling Kultur & Soziales Katrin Tietz Um unseren Friedhof in Zukunft ansehnlicher und schöner vorzufinden, möchten wir sie bitten, uns dabei zu unterstützen. Bitte entsorgen Sie Ihren Kunststoffmüll zu Hause! Sie würden uns sehr helfen! Die Kirchengemeinden Blumberg und Eiche laden herzlich ein zu ihren Gottesdiensten im Februar und März 2014 Blumberg 16. Februar 10 Uhr m. A. (Wein) 23. Februar 10 Uhr 2. März 10 Uhr m. A. (Saft) 7. März 18 Uhr Freitag Gottesdienst zum Weltgebetstag 9. März 14 Uhr Familiengottesdienst zum Weltgebetstag Eiche 16. März 8.30 Uhr 10 Uhr m. A. (Saft) 23. März 10 Uhr 30. März 10 Uhr

34 OT LINDENBERG Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 34 TSV Lindenberg 1994 e.v. Erster Kinderlehrgang in 2014 voller Erfolg! Der Brandenburgische Ju-Jutsu-Verband hatte beim TSV Lindenberg zum ersten Kinderlehrgang in diesem Jahr geladen. Es reisten 63 Kinder aus sieben Vereinen des Landes Brandenburg an. Die Referenten Chris Schönau vom 1. Ju-Jutsu-Verein Bernau und Jakob Bachmann vom PSV Basdorf (beide 1. Kyu Ju-Jutsu) hatten sich zum Thema Bodentechniken vorbereitet. Mit so einem Andrang hatten sie allerdings nicht gerechnet und mussten sich daher mit dem geplanten Ablauf etwas anpassen. Die Halle des TSV Lindenberg war wie gewohnt gut vorbereitet, so dass um punkt 10:00 Uhr angegrüßt werden konnte. Teilnehmende Vereine: SV Schorfheide Budokan Großbeeren PSV Basdorf 1. Ju-Jutsu-Verein Bernau Kempo Neuruppin SV Motor Babelsberg und natürlich der TSV Lindenberg Wir freuen uns auf den nächsten Kinderlehrgang in Ziesar am 17. Mai Olaf Werner TSV Lindenberg 1994 e. V. Nach der Erwärmung, die bei so vielen Kindern nicht einfach war, ging es auch gleich mit Einstiegsübungen los. Die zahlreich anwesenden Eltern verfolgten die Anstrengungen ihrer Kinder mit großem Interesse vom Mattenrand aus. Es gab für die Kinder viel Neues aber auch alt Bekanntes. Durch einige kleinere Trinkpausen ließ die Aufmerksamkeit bei den meisten Kindern bis zum Schluss auch nicht nach. Es gab viele interessante Unterhaltungen am Rande und der Kaffee war auch gut. Letztlich bleibt mir nur, mich für ihre gute Vorbereitung bei den Referenten und auch bei den Helfern herzlich zu bedanken. Pünktlich zur neuen Laufsaison 2014 freuen wir uns, dass wir allen aktiven Läuferinnen und Läufern in unserer Gemeinde ab sofort auch im TSV Lindenberg eine Sektion Laufsport bieten können. Im Vordergrund steht bei uns die ungetrübte Freude am Laufen über verschiedenste Distanzen. Egal ob 5 Kilometer, Staffellauf, Halbmarathon oder Marathon, in gemeinsamen Trainingsrunden durch unsere Gemeinde lässt sich vieles erreichen. Sollten wir Euer Interesse geweckt haben, dann schaut doch mal auf der Homepage vom TSV vorbei und seit dabei, wenn die neue Laufsaison am mit dem Berliner Halbmarathon eröffnet wird. Denn: im Verein läuft es sich am besten. Torsten Brunow TSV Lindenberg Laufsport@tsvlindenberg.de

35 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT LindenberG TSV Lindenberg 1994 e.v. Am heißt es nun wieder AROHA meets ZUMBA Vol. 3 Nach dem Motto: Dreh voll auf und tanz Dich fit verwandeln wir das Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde in einen Hexenkessel. Einlass: 17:30 Uhr, Beginn: 18:00 Uhr im Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 b, Ortsteil Ahrensfelde Mitglieder des TSV Lindenberg: 10 Euro, Noch-nicht-Mitglieder: 20 Euro Es wird wieder eine Mischung aus Aroha und Zumba geben, mit einem Sportlerbuffet und Getränken inklusive. Janine (Hof 23), die Melli dieses Mal unterstützen werden. Die eine oder andere Überraschung gibt es bestimmt auch wieder und wir freuen uns riesig auf Euch. Die Karten gibt es nur im Vorverkauf über unsere Eventmanagerin Alex, Tel.: 0170/ Karten sind limitiert, also seid schnell und rockt mit uns. Ganz besonders freuen wir uns über unsere Gasttrainer Jose Sanchez und Neu-Lindenberger Füchse Jahreswertung 2013 der Neu-Lindenberger Füchse Am ersten Spieltag der Skatgemeinschaft Neu-Lindenberger Füchse am wurde wie gewohnt das Jahr 2014 ausgewertet. Die Skatgemeinschaft hatte Anfang 2013 guten Zulauf aus Berlin und Panketal, so dass die Neu-Lindenberger ernsthafte Konkurrenz bekamen. Im Schnitt kamen immer 25 Skatfreunde zu den monatlichen Spieltagen. Erstmals nahmen unsere Skatspieler im Jahr 2013 auch am Turnier des MC Ahrensfelde teil. Hier die besten Spieler 2013: 1. Klaus Maiwald/Berlin Punkte 2. Jürgen Thiel/ Panketal Punkte 3. Detlef Bartel/ Neu-Lindenberg Punkte 4. Gerd Fabian/Berlin Punkte 5. Mario Steffen/ Neu-Lindenberg Punkte 6. Michael Gesche/ Panketal Punkte Herzlichen Glückwunsch! Die nächsten Spieltage sind am und am jeweils ab Uhr im Siedlerhaus Neu-Lindenberg. im Auftrag: Siegfried Berger Gottesdiensttermine der Kirchengemeinde Lindenberg Uhr im Pfarrhaus mit Abendmahl Uhr im Pfarrhaus, Weltgebetstag Uhr im Pfarrhaus Regionalgottesdienst für Familien zur Passionszeit Melli und Madlen

36 OT MEHROW Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 36 Mehrower Kinderrunde Unsere erste Mehrower Kinderrunde in diesem Jahr fand am 18. Januar 2014 statt. Unser Thema Lach doch mal war genau richtig für diese Jahreszeit. Christopher Geßler von der evangelischen Kirche Ahrensfelde/ Mehrow, Patrizia Eckelt aus Mehrow und Manuela Spiering vom Mehrower Varieté haben hierzu wie immer sehr herzlich eingeladen. Die Kinder kamen in Begleitung ihrer Eltern und Großeltern. Im Stuhlkreis wurden alle von unserem Maskottchen RUDI dem Raben begrüßt und dann hörten wir von Christopher die Geschichte vom wiedergefundenen Lachen. Diese Geschichte war wunderschön, denn hier haben die Menschen, die seit sehr langer Zeit nicht mehr lachen konnten, zuerst sehr zögerlich geschmunzelt und dann richtig gestrahlt vor Lachen. Und weil dieses Lachen ihnen ein kribbelschönes Gefühl schenkte, hörten sie auch nie wieder auf fröhlich und lustig zu sein. Unsere Bastelei war selbstverständlich auch passend zum Thema. Alle bastelten einen Schmunzelstein. Jedes Kind bekam ein Stück Ton, bearbeitete diesen mit den Händen und hat seinen eigenen Schmunzelstein geformt. Es entstanden die unterschiedlichsten Formen: Kugeln, Würfel, Scheiben und Tonhügel. Danach ging es an das Verzieren. Die Steine bekamen Gesichter aus Perlen oder mit einem Holzstäbchen eingearbeitet. Viele wurden mit Federn in allen Farben versehen. Alle Kinder zeigten stolz ihre Kunstwerke. Nun saßen wir noch beisammen und Christopher las uns die Geschichte zum Schmunzelstein vor. Hier ging es um ein verwunschenes Dorf aus dem die Freude ganz verbannt wurde und der Ärger siegte. Bis eines Tages ein Fremder in dieses Dorf kam und den Bewohnern mit vielen Schmunzelsteinchen wieder Freude schenkte na ein Glück. Zu unserer nächsten Kinderrunde dürft Ihr gern verkleidet kommen. Sie wird am von 10 bis Uhr zum Thema Maskenball und mit freundlicher Unterstützung des Mehrower Varieté e. V., der Jugendkoordinatorin Ahrensfelde, der Gemeinde Mehrow und der ev. Kirche Ahrensfelde/ Mehrow stattfinden. In den Schaukästen sind die entsprechenden Termine rechtzeitig zu sehen und unter ebenso. Hier kann auch jeder die Bilder der letzten Jahre von unserer Kinderrunde ansehen und vielleicht noch so manches entdecken. Zu unseren Veranstaltungen sind alle Kinder aus der Großgemeinde Ahrensfelde sehr herzlich eingeladen. Eine schöne Zeit wünscht allen Ahrensfeldern Ihre Manuela Spiering

37 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT MEHROW 11. Mehrower Silvesterlauf Lauf der Rekorde Nach dem erfolgreichen Jubiläumslauf ging es im Jahre 2013 nun schon zum elften Mal auf die Lauf- und Walkerstrecken zwischen Mehrow und Trappenfelde. Das Frühlingswetter lockte dabei 66 Läuferinnen, Läufer, Walkerinnen und Walker nach Mehrow. Das war schon mal der erste Rekord Neben schon langjährigen Teilnehmern, unter ihnen auch der Vorjahressieger, Maximilian Strümpel, waren auch viele neue Gesichter im Starterfeld zu sehen. Das versprach Spannung, wer den Sieg 2013 erringen würde. Pünktlich um Uhr schickte der Bürgermeister unserer Gemeinde, Herr Gehrke, die Läuferschar mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Lauf und das Jahr 2014 auf die Strecke. Da er in diesem Jahr leider nicht zu den aktiven Teilnehmern gehören konnte, unterstützte er die Organisatoren danach noch tatkräftig als Zeitnehmer. Die frühlingshaften Temperaturen beflügelten wohl so sehr, dass sich schon bald herausstellte, dass es wohl neben einem neuen Namen in der Siegerliste auch einen neuen Rekord auf der 9,1 Kilometer langen Strecke geben sollte. Die Läuferschar hatte noch gar nicht die Halbzeit der Strecke erreicht, da war der Führende schon auf dem Rückweg zum Ziel an der Mehrower Feuerwehr. Mit einer Siegerzeit von 31 Minuten und 9 Sekunden verbesserte der Sieger, Dennis Krüger aus Berlin, den Streckenrekord des Vorjahressiegers, der diesmal den zweiten Platz belegte, deutlich. Dennis Krüger trainiert derzeit beim 1. VfL Fortuna Marzahn e.v. und gehört zu den stärksten deutschen 800-Meter-Läufern. Auch bei den Läuferinnen trug sich mit Anke Raab eine neue Läuferin in die Siegerliste ein. Die nahezu doppelte Zahl von Walkerinnen und Walkern im Vergleich zum Vorjahr war Rekord Nummer 3 der 2013er Auflage des Silvesterlaufes. Hier siegte Annette Kempe aus Berlin. Wie immer klang der gelungene sportliche Jahresabschluss für alle Teilnehmer, Helfer und Organisatoren mit Pfannkuchen, Tee und Glühwein aus. Fehlen durfte natürlich auch nicht die große Siegerehrung. Wie in den letzten Jahren überreichten die Ortsvorsteherin Dr. Beate Unger und Heike Marek den Siegern die Pokale, Urkunden und Siegerpräsente. Garant für den Erfolg der Veranstaltung bildeten natürlich auch 2013 die vielen freiwilligen Helfer an der Strecke, bei der Anmeldung und der Organisation. Wie im Vorjahr unterstützen wieder viele Sponsoren und Förderer den Lauf und trugen zum Gelingen bei. Dies waren im Jahre 2013: Autoservice Raupach & Kalla GmbH Blumberg, Sparkasse Barnim, Dorfapotheke Ahrensfelde, Landhof Rahlf und die Torsten Rahlf GmbH aus Mehrow, die Freiwillige Feuerwehr Mehrow, Kaufland Eiche und die Filiale der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH in Eiche. Inzwischen erschien ein lebendiger Bericht mit vielen Impressionen und Bildern auf der Mehrower Internetpräsenz reinschauen lohnt sich auf jeden Fall ( de/aktuelles/2014/silvesterlauf_2013.html?a=b) ). Die große Familie der Organisatoren und Teilnehmer freut sich nun schon auf den 12. Lauf in diesem Jahr, auf den dann wieder im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig aufmerksam gemacht wird. Dr. Michael Marek (Mehrow)

38 Kinder- Allgemeine und Jugendarbeit Informationen Amtsblatt für für die Gemeinde die Gemeinde Ahrensfelde Ahrensfelde Seite 38 Jugend Kinder Jugend Kinder Jugend Kinder Jugend

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