NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT.

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1 NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT. Hintergrundinformationen zur Grundfähigkeitsversicherung VERMITTLER- INFORMATION GRUNDFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG

2 GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK PRODUKTBESCHREIBUNG Produktart Risikoversicherung VERSICHERUNGSFALL Vorliegen des Versicherungsfalls Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung grundlegender Fähigkeiten im Sinne unserer Bedingungen erfüllt ist. D. h., wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungsdauer eingetretener Krankheit, eines Gebrechens oder eines mehr als altersentsprechenden Verfalls ihrer körperlichen und geistigen Kräfte nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen wenigstens eine der in 1) oder 3) oder drei der in 2) beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird. Eine Beeinträchtigung liegt zudem bereits ab Erreichen der Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. GRUNDFÄHIGKEITEN Fähigkeitenkatalog 1 Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen Fähigkeitenkatalog 2 Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen, Auto fahren Fähigkeitenkatalog 3 Auffassung, Konzentration/Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutiv-Funktion (Handlungsplanung), Orientierung, Anordnung gesetzlicher Betreuung ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Mindesteintrittsalter 6 Jahre bzw. 5 Jahre, falls bereits eingeschult Höchsteintrittsalter 49 Jahre für Vertragslaufzeit bis Alter Jahre für Vertragslaufzeit bis Alter Jahre für Vertragslaufzeit bis Alter Jahre für Vertragslaufzeit bis Alter Jahre für Vertragslaufzeit bis Alter 67 Vertragslaufzeit Versicherungsdauer wahlweise bis Endalter 55, 60, 62, 65 oder 67 Jahre lebenslange Leistungsdauer möglich BEITRAGSZAHLUNG Zahlungsweise Ratenzuschlag Mindestbeitrag Maximalbeitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich nur im Lastschriftverfahren Nicht vorhanden Der Mindestbeitrag ist durch die minimal versicherbare monatliche Grundfähigkeitsrente von 500 vorgegeben. Der Maximalbeitrag ist durch die maximal versicherbare monatliche Grundfähigkeitsrente von vorgegeben. RENTENZAHLUNG Rente Rentenhöhe bis Alter 17 ab Alter 18 Monatlich Minimum Maximum (max. 80 % des Bruttoein kom mens der versicherten Person p. a.) Lebenslange Leistungsdauer Lebenslange Leistungsdauer vereinbar, d. h., die Leistung nach dem gewählten Endalter beträgt 50 % der vereinbarten Rente. Karenzzeit Karenzzeit von 0, 6 oder 12 Monaten vereinbar BESONDERHEITEN Gefahrengruppen Erhöhungsgarantie Vereinfachte Gesundheitsfragen Drei Gefahrengruppen (A+, A und B) Kinder werden auto matisch in Gefahrengruppe A eingeordnet. Neben der ereignisbezogenen Erhöhungsgarantie gibt es auch eine nicht-ereignisbezogene Erhöhungsgarantie zum 5. sowie zum 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns. Beträgt die monatliche Rente nicht mehr als 1.000, ist es ausreichend, wenn die vereinfachte Gesundheitserklärung Teil A) ausgefüllt wird. Ist die zu versichernde Person jünger als 18 Jahre, ist es ausreichend, wenn die Kindergesundheitsfragen ausgefüllt werden. Zusätzlich werden aber auch die Kopien der letzten 5 Untersuchungen des Kinderuntersuchungsheftes benötigt.

3 2 // 3 01 PRODUKTDETAILS Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht Das Wichtigste auf einen Blick finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen zur Grundfähig keits versicherung, die Sie für die Beratung und Vermittlung benötigen. 02 FÄHIGKEITENKATALOGE Im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung sind insgesamt 19 grundlegende Fähigkeiten, auf die man im täglichen Leben ange wiesen ist, abgesichert. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie diese definiert sind und welche Ursachen zum Verlust der einzelnen Fähigkeiten führen können. 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN Mit der Grundfähigkeitsversicherung haben Sie ein Produkt in Ihrem Portfolio, das eine grundlegende Risikovorsorge ermöglicht, die sich jeder Ihrer Kunden leisten kann und sollte. Welche Ansätze es für die Beratung und Vermittlung der Grundfähigkeitsversicherung gibt, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

4 01 PRODUKTDETAILS Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust von 19 klar definierten Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören oder die Hände zu gebrauchen, eine monatliche Rente und leistet bereits ab dem Erreichen der gesetzlichen Pflegestufe 1. Aufgrund der klaren Produktstruktur und der eindeutigen Beurteilungskriterien im Versicherungs - fall bietet sie eine sinnvolle Absicherung. DER VERSICHERUNGSFALL WANN LIEGT DER VERSICHERUNGSFALL VOR? Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung grundlegender Fähigkeiten im Sinne unserer Bedingungen erfüllt ist. Das heißt, wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungsdauer eingetretener Krankheit, eines Gebrechens oder eines mehr als altersentsprechenden Verfalls ihrer körperlichen und geistigen Kräfte nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen wenigstens eine der in 1) oder 3) oder drei der in 2) beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird. Die Beeinträchtigung liegt ebenso vor, wenn die versicherte Person die Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung erreicht hat. EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS Die Rente wird nach Feststellung des Versicherungsfalls der versicherten Person nach ärztlicher Beurteilung und nach Ablauf der ggf. vereinbarten Karenzzeit aus gezahlt. Wird die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung nicht im Voraus bestätigt, muss die versicherte Person bis zum Ablauf der zwölfmonatigen Qualifikations zeit beeinträchtigt sein, bevor der Versicherungsfall anerkannt wird. LEISTUNG IM VERSICHERUNGSFALL Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Zahlung der vereinbarten monatlichen Grundfähigkeitsrente bis zum jeweils früheren Eintreten von Genesung, Erreichen des gewählten Endalters oder Tod der versicherten Person. Weiterzahlung von 50 % der vereinbarten Rente auch nach Ablauf der Versicherungsdauer, wenn die lebenslange Leistungsdauer vereinbart wurde. Die Rentenzahlung erfolgt dann bis zum jeweils früheren Eintreten von Genesung oder Tod der versicherten Person.

5 4 // 5 VERTRAGSLAUFZEIT Sowohl Beitrags- als auch Rentenzahlungen enden bei Erreichen des gewählten Endalters von 55, 60, 62, 65 oder 67 Jahren oder vorherigem Tod der versicherten Person. Die Rentenzahlung endet außerdem bei Genesung der versicherten Person. Alternativ kann auch eine lebenslange Leistungsdauer gewählt werden. 01 _ PRODUKTDETAILS DIE RENTE MAXIMALE JÄHRLICHE RENTE Die jährliche Grundfähigkeitsrente ist auf maximal ,00 bzw. 80 % des jährlichen Brutto einkommens der versicherten Person beschränkt (bestehende BU/EU-Ansprüche bei anderen Versicherern werden berücksichtigt). Eine jährliche Grundfähigkeitsrente von bis zu (einschließlich bestehender BU/EU-Ansprüche bei anderen Versicherern) kann ohne finanzielle Risikoprüfung beantragt werden. PLANMÄSSIGE ERHÖHUNG DER VERSICHERTEN RENTE VOR EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS Wird bei Vertragsabschluss die planmäßige Erhöhung der versicherten Rente vor Eintritt des Versicherungsfalls gewählt, steigt die versicherte Grundfähigkeitsrente jährlich um 3 %. Das bedeutet, dass für die erhöhte Grundfähigkeitsrente jeweils am Jahrestag des Beginns des Versicherungsvertrags ein neuer Beitrag unter Berücksichtigung des Alters der versicherten Person kalkuliert wird. Die jährliche Erhöhung der Grundfähigkeitsrente geschieht ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Kunde kann der Erhöhung widersprechen. Widerspricht der Kunde mehr als zweimal hintereinander, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen. PLANMÄSSIGE ERHÖHUNG DER MONATLICHEN RENTE NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS Wird diese Option bei Vertragsabschluss gewählt, steigt die Grundfähigkeitsrente nach Eintreten des Versicherungsfalls jährlich um 3 % an. Es wird von Anfang an ein geringfügig höherer Beitrag berechnet, der aber über die Laufzeit des Vertrags unverändert bleibt, es sei denn, es wird gleichzeitig die planmäßige Erhöhung der versicherten Rente vor Eintritt des Versicherungsfalls gewählt. Die Erhöhung der Rente erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option ist nicht gleichzeitig mit der lebenslangen Leistungsdauer wählbar.

6 VERTRAGSÄNDERUNGEN ERHÖHUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG Während der Vertragslaufzeit ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung bei folgenden Ereignissen jeweils bezogen auf die versicherte Person möglich: bei Heirat bzw. Registrierung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. bei Geburt/Adoption eines Kindes. bei rechtskräftiger Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. bei Aufnahme einer Finanzierung der eigenen freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit. bei Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu Wohnzwecken. bei Abschluss einer Berufsausbildung. bei erstmaligem Wechsel der versicherten Person von einer nichtselbstständigen Tätigkeit in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit. bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. bei Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieblichen Alters versorgung. bei überdurchschnittlicher nachhaltiger Einkommenssteigerung. unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse zum fünften sowie zum zehnten Jahrestag des Versicherungsbeginns. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anpassung sind u. a.: die versicherte Person ist nicht älter als 45 Jahre. die zusätzliche monatliche Rente beträgt maximal 500, jedoch nicht mehr als 25 % der bislang versicherten monatlichen Rente. der Leistungsfall bzw. eine Beeinträchtigung besteht nicht. das Recht zur Anpassung muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden. BEITRAGSBEFREIUNG Während der Zahlung der Grundfähigkeitsrente im Versicherungsfall erlischt die Beitragszahlungspflicht. Eine zinslose Stundung der Beiträge während der Überprüfung der Leistungs ansprüche durch Canada Life ist auf Antrag möglich.

7 6 // 7 KÜNDIGUNG/BEITRAGSFREISTELLUNG Bei vollständiger Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag. Bei einer Teilkündigung muss die verbleibende monatlich versicherte Rente mindestens 500 betragen. Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich. Ein Rückkaufswert fällt nicht an. 01 _ PRODUKTDETAILS WIEDERINKRAFTSETZUNG DES VERTRAGS Bis zu 24 Monate nachdem der Versicherungsschutz entfallen ist, kann der Vertrag durch Zahlung der ausstehenden Beiträge wieder eingesetzt werden. Liegt der Wegfall des Versicherungsschutzes mehr als drei Monate zurück, erfolgt eine neue Annahmeprüfung. Wir behalten uns das Recht vor, bei verschlechtertem Gesundheitszustand die Wiederinkraftsetzung abzulehnen. STEUERLICHE BEHANDLUNG Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Im Leistungsfall ist die Rente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. TIPPS BEI ANTRAGSTELLUNG Bitte geben Sie bei der Antragstellung unbedingt den Beruf der zu versichernden Person an. Beschleunigen Sie die Risiko- und Leistungsfallprüfung mittels Telefoninterview. Hierbei beantwortet die zu versichernde Person sämtliche weiteren im Rahmen der Risiko- und Leistungsfallprüfung auf tretenden Gesundheitsfragen nicht in Papierform, sondern im Rahmen eines Telefoninterviews. Das erspart nicht nur Papier, sondern auch Zeit. Denn: Rück fragen werden vermieden und die Entscheidung im Rahmen der Risiko- und Leistungsfallprüfung ist in der Regel schneller möglich. Alles, was Sie bzw. die zu versichernde Person tun müssen, um die Vorteile des Telefoninterviews zu nutzen, ist, im Formular Gesundheitsfragen den Abschnitt Angaben zum Führen eines Telefoninterviews auszufüllen. Ist die zu versichernde Person jünger als 18 Jahre, so reicht es aus, wenn neben dem Antragsformular zur Grundfähigkeitsversicherung die Kinder-Gesundheitsfragen im Formular Gesundheitsfragen ausgefüllt und dem Antrag die Kopien der letzten 5 Untersuchungen des Kinderuntersuchungsheftes beigefügt werden. Beträgt die monatliche Rente nicht mehr als 1.000, ist es ausreichend, wenn die vereinfachte Gesundheitserklärung Teil A) ausgefüllt wird.

8 02 DIE FÄHIGKEITENKATALOGE In der Grundfähigkeitsversicherung sind 19 klar definierte, grundlegende Fähigkeiten abgesichert. Ursachen für deren Verlust können Kräfteverfall und Krankheiten sein. Dabei darf der Verlust einer dieser Fähigkeiten nicht durch zumutbare Heilbehandlung oder ein Hilfsmittel behebbar sein. Eine Ausnahme stellen für den Fähigkeitenkatalog 1 und 2 bereits vorhandene künstliche Gliedmaßen dar. Beispiele zu den möglichen Ursachen und Informationen zu den gesetzlichen Pflegestufen finden Sie hier. DIE VERSICHERTEN FÄHIGKEITEN DES FÄHIGKEITENKATALOGS 1 Leistung bei Verlust von mindestens einer der Fähigkeiten für zwölf oder mehr Monate SEHEN Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Rest sehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen. Retinopathie (Spätfolge von Diabetes) Makuladegeneration (gelber Fleck) Glaukom (Grüner Star) SPRECHEN Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. Schlaganfall Motoneuronerkrankung Hirntumor HÄNDE GEBRAUCHEN Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. Schlaganfall Motoneuronerkrankung Hirntumor

9 8 // 9 DIE VERSICHERTEN FÄHIGKEITEN DES FÄHIGKEITENKATALOGS 2 Leistung bei Verlust von mindestens drei der Fähigkeiten für zwölf oder mehr Monate HÖREN Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen. Schlaganfall Motoneuronerkrankung Hirntumor GEHEN Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. Multiple Sklerose Parkinson sche Krankheit Querschnittslähmung Wirbelsäulenverletzung 02 _ DIE FÄHIGKEITENKATALOGE TREPPEN STEIGEN Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit zwölf Stufen hinauf- oder hinab gehen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen oder sich an dem Treppen geländer festzuhalten. Multiple Sklerose Parkinson sche Krankheit Querschnittslähmung Wirbelsäulenverletzung Muskeldystrophie

10 KNIEN ODER BÜCKEN Die versicherte Person ist nicht fähig, sich auf den Boden niederzuknien oder sich so weit zu bücken, dass sie den Boden mit den Fingerspitzen berührt, und sich dann wieder aufzurichten. Tumore (insbesondere Hirntumore) Querschnittslähmung Chronische Wirbelsäulenerkrankungen SITZEN Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen und ohne Rückenlehne zu sitzen. Schlaganfall Chronische Wirbelsäulenerkrankungen STEHEN Die versicherte Person ist nicht fähig, zehn Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen. Schlaganfall Parkinson sche Krankheit Querschnittslähmung Tumore (insbesondere Hirntumore) GREIFEN Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen. Rheumatoide Arthritis Muskeldystrophie Handgelenksarthrosen

11 10 // 11 ARME BEWEGEN Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an. Rheumatoide Arthritis Muskeldystrophie Wirbelsäulenverletzung Parkinson sche Krankheit HEBEN UND TRAGEN Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von zwei Kilogramm von einem Tisch zu heben und fünf Meter weit zu tragen. Rheumatoide Arthritis Muskeldystrophie Wirbelsäulenverletzung AUTO FAHREN Der versicherten Person kann aus medizinischen Gründen ab Alter 17 die Fahr erlaubnis für PKW oder ab Alter 16 die Fahrerlaubnis für ein Kraftrad nicht erteilt werden; sofern ein Führerschein auf sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von der versicherten Person zurückgegeben oder ihr entzogen worden sein. 02 _ DIE FÄHIGKEITENKATALOGE Multiple Sklerose Parkinson sche Krankheit Epilepsie

12 DIE VERSICHERTEN FÄHIGKEITEN DES FÄHIGKEITENKATALOGS 3 Leistung bei Verlust von mindestens einer der Fähigkeiten für zwölf oder mehr Monate AUFFASSUNG Die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist in Bezug auf die Auffassungsgabe so schwer gestört, dass sie nicht mehr dazu in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dabei ist die Erkrankung bzw. Verletzung des zentralen Nervensystems durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Auffassungsgabe prüft, zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören. KONZENTRATION/AUFMERKSAMKEIT Die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist in Bezug auf die Konzentration/Aufmerksamkeit so schwer gestört, dass sie nicht mehr dazu in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dabei ist die Erkrankung bzw. Verletzung des zentralen Nervensystems durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Konzentration/Aufmerksamkeit prüft, zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören. GEDÄCHTNIS Die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist in Bezug auf das Gedächtnis so schwer gestört, dass sie nicht mehr dazu in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dabei ist die Erkrankung bzw. Verletzung des zentralen Nervensystems durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der das Gedächtnis prüft, zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören.

13 12 // 13 EXEKUTIV-FUNKTION (HANDLUNGSPLANUNG) Die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist in Bezug auf die Handlungsplanung so schwer gestört, dass sie nicht mehr dazu in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dabei ist die Erkrankung bzw. Verletzung des zentralen Nervensystems durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Handlungsplanung prüft, zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören. ORIENTIERUNG Die geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist in Bezug auf die Orientierungsfähigkeit (zeitliche und räumliche Orientierung, Orientierung zur eigenen Person) so schwer gestört, dass sie nicht mehr dazu in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dabei ist die Erkrankung bzw. Verletzung des zentralen Nervensystems durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Orientierungsfähigkeit prüft, zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören. ANORDNUNG GESETZLICHER BETREUUNG Die versicherte Person muss aufgrund einer Einschränkung ihrer psycho-intellektuellen Leistungsfähigkeit mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen gesetzlich betreut werden. Diese Anordnung muss durch ein deutsches Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens erteilt worden sein. Ursachen, die zum Verlust dieser Fähigkeiten führen können: Demenz Schizophrenie Psychose Schwere Kopfverletzung 02 _ DIE FÄHIGKEITENKATALOGE

14 BEDINGUNGSGEMÄSSE LEISTUNG BEREITS AB PFLEGESTUFE 1 In der Grundfähigkeitsversicherung gilt eine Beenträchtigung bereits als erfüllt, sobald eine versicherte Person zum Pflegefall der Stufe 1, 2 oder 3 in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird. Wie diese Pflegestufen definiert sind, erfahren Sie hier: PFLEGESTUFE 1 Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Aktivitäten aus einem oder mehreren dieser Bereiche mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche auf Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. PFLEGESTUFE 2 Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche auf Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. PFLEGESTUFE 3 Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche auf Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Quelle: Vgl. 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, Stand Juli 2012

15 14 // 15 Vermögen in Gefahr Rund 2,4 Millionen Pflegebedürftige leben in Deutschland, 2030 wird es schon eine Million mehr sein [...]. Die gesetzliche Pflegepflicht versicherung deckt bestenfalls die Grundversorgung ab. Heimunterbringung ist teuer und auch die Kosten für einen guten privaten Pflegedienst liegen deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse. [...]. Quelle: FOCUS-MONEY, 24/2012 KOSTEN EINES PFLEGEFALLS Die finanziellen Aufwendungen für die Pflege werden von Betroffenen und Angehörigen regelmäßig unterschätzt. PFLEGESTUFEN I II III Monatliche Durchschnittskosten der Pflege Monatliche Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung Monatliche Finanzierungslücke Eigenaufwand für drei Jahre Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; _ DIE FÄHIGKEITENKATALOGE

16 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN In diesem Abschnitt finden Sie einige vertriebliche Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten, Vorteilsargumentationen sowie zu Personenkreisen, für die die Grundfähigkeitsversicherung besonders geeignet ist. Grundsätzlich richtet sich die Grundfähigkeitsversicherung an jeden, der einen grundlegenden privaten Risikoschutz wünscht. Aber auch wenn sie an keine spezielle Zielgruppe adressiert ist, so ist sie für die nachfolgenden Personenkreise und Einsatzgebiete beson ders geeignet: AKADEMIKER UND KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE Gerade Akademiker und kaufmännische Angestellte haben es meist schwer, als berufsunfähig anerkannt zu werden. Sie laufen seltener Gefahr, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Häufig können sie trotz körperlicher Beeinträchtigung ihren Beruf oder eine verweisbare Tätigkeit weiter ausüben. Für diese Personengruppe ist die Grundfähigkeitsversicherung ein bedarfsgerechter und besonders günstiger Risikoschutz. Im Leistungsfall erhalten sie unabhängig von der weiteren beruflichen Tätigkeit eine monatliche Rente, die sie flexibel für ihre Bedürfnisse einsetzen können. BEISPIEL: 28jährige/r Kauffrau/Kaufmann. Als Nichtraucher/in würde er/sie für den Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr 43,85 zahlen und dafür im Leistungsfall eine monatliche Rente von erhalten. Praxistipp: Mit der Grundfähigkeitsversicherung können 80 % des Bruttogehalts abgesichert werden als Ergänzung oder Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

17 16 // 17 KÖRPERLICH TÄTIGE Handwerker oder andere körperlich schwer arbeitende Menschen bekommen nur selten eine geeignete Risikoabsicherung zu einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei ist die Gefahr, berufsunfähig zu werden, bei diesen Menschen besonders groß. Eine geeignete Absicherung bei einem klassischen Berufsunfähigkeitsversicherer zu erhalten, erweist sich für diese Berufsgruppe häufig als sehr schwierig, denn meist müssen diese mit Ausschlüssen oder einer Einstufung in eine hohe Risiko- und somit Beitragsklasse rechnen. Die Grundfähigkeitsversicherung stellt für diese Berufsgruppe eine gute, grundlegende und bezahlbare Risikoabsicherung dar, die im Fall der Fälle eine monatliche Rente zahlt. BEISPIEL: 35jährige/r Zimmermann/-frau. Als Nichtraucher/in würde er/sie für eine monatliche Rente von 1.200, die er/sie über die Grundfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr beziehen würde, einen Monatsbeitrag von 67,77 zahlen. Praxistipp: Der Versicherungsschutz kann zu bestimmten Ereignissen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Der größte Vermögenswert, die Arbeitskraft, wird viel zu oft vernachlässigt. Dabei ist sie für viele Menschen die wichtigste Einkommensquelle in ihrem Leben, Erwerbsunfähigkeit deshalb ein existenzielles Risiko. Obwohl jeder Fünfte aus gesund heitlichen Gründen vor Erreichen des Rentenalters aus dem Erwerbsleben ausscheidet, sorgt nicht einmal jeder vierte Deutsche vor. Quelle: Vgl. FOCUS MONEY, 24/ _ VERTRIEBSINFORMATIONEN

18 HAUSFRAUEN/-MÄNNER, SCHÜLER, STUDENTEN UND AUSZUBILDENDE Hausfrauen/-männer, Kinder, Schüler und Studenten besitzen keinerlei gesetzliche Absicherung und eine mangelnde private Vorsorge kann schlimme Folgen für die finanzielle Zukunft haben: die der Familie und die eigene. Der Verlust der Arbeitskraft als Hausfrau/-mann oder die plötzliche Erkrankung des eigenen Kindes hat oft weitreichende Folgen: So muss z. B. die Versorgung des Hauses und der Familie neu organisiert, die weitere Ausbildung des Kindes sichergestellt oder die Kosten für den Lebensunterhalt gedeckt werden. Denn schließlich soll im Ernstfall das Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglichst so weitergeführt werden können wie bisher. Die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung kann hier eine finanzielle Unterstützung bieten. Darüber hinaus kann das Kind später die auf sein Leben abgeschlossene Grundfähigkeitsversicherung als Versicherungsnehmer fortführen. Und das bei unveränderter Leistung sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Praxistipp: Für Kinder bis 17 Jahre gibt es eine verkürzte Gesundheitsprüfung bei Antragstellung. PFLEGEFALLABSICHERUNG Pflege im Alter ist teuer. Und wer sich oder seine Eltern nicht zusätzlich absichert, verliert im schlimmsten Fall ein Vermögen. Tatsächlich wird der finanzielle Aufwand insbesondere der eigene im Pflegefall von vielen unterschätzt. Dabei übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung längst nicht alle Kosten, die bei der Pflege anfallen. Pflegebedürftige müssen oft einen großen Teil aus eigener Tasche bezahlen. Sind diese finanziell nicht dazu in der Lage, müssen nahe Angehörige oftmals mit für die Kosten aufkommen. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nicht nur bei Verlust grundlegender Fähigkeiten, sondern bereits ab Erreichen der Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt eine Beeinträchtigung als erfüllt. Eine monatliche Rente kann zur Finanzierung der eigenen oder elterlichen Pflege eingesetzt werden.

19 18 // 19 DIE DEUTSCHEN HABEN GROSSE ANGST VOR Pflegefall im Alter 50 % Schwere Erkrankung 46 % Drogensucht der eigenen Kinder Eigene Arbeitslosigkeit 32 % 34 % Vereinsamung im Alter 29 % Zerbrechen der Partnerschaft 16 % Quelle: Studie der R+V Versicherung Die Ängste der Deutschen 2012, Darstellung zeigt einen Auszug mit Schwerpunkt persönliche Sorgen 03 _ VERTRIEBSINFORMATIONEN

20 WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe Limited Postfach 1763, Neu-Isenburg Telefon: , Telefax: maklerservice@canadalife.de, Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe Limited, Canada Life House, Temple Road, Blackrock, Co. Dublin, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich. MI GFV 01 12/2012

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