Ergänzende Bedingungen
|
|
- Chantal Gerhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 von 3 Ergänzende Bedingungen Stand zu der Niederspannungsanschlussverordnung NAV vom Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Germersheim GmbH nachstehend VNB genannt 1. Allgemeine Vorschriften Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden. Liegt die Voraussetzung der Netznutzung wegen fehlendem Liefervertrag nicht vor, übermittelt der VNB die für die Netznutzung erforderlichen Daten in elektronischer Form an den Grundversorger. Sind Netznutzer an höheren Spannungsebenen als der Niederspannung angeschlossen, und ist kein Ersatzlieferant vor Beginn der Ersatzbelieferung mitgeteilt worden, wird der Grundversorger informiert. Die jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen, Ergänzende Bedingungen sowie die Kostenerstattungsregelungen (Preisblatt des VNB zu den Ergänzenden Bedingungen Anlage 1) sind auf der Internetseite des VNB veröffentlicht. Auf Verlangen des Anschlussnutzers oder Anschlussnehmers werden die Unterlagen in Papierform zugesandt. 2. Baukostenzuschuss Für den Anschluss oder die Verstärkung des Netzanschlusses an das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung zahlt der Anschlussnehmer gemäß 11 und 29 NAV einen Baukostenzuschuss in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten nach 29 Abs. 3 NAV. Der Baukostenzuschuss wird auf Basis der beantragten bzw. in Anspruch genommenen Leistungsanforderung erhoben. 3. Netzanschluss Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses auf Verlangen des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der vom VNB zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Elektrizitätsnetz der Allgemeinen Versorgung anzuschließen. Abweichende Regelungen sind nur mit Zustimmung des VNB möglich. Für die Beauftragung durch den Anschlussnehmer zur gemeinsamen Verlegung weiterer Anschlussleitungen durch andere Errichter sind die entstehenden Planungskosten zu zahlen. Für den Planungsaufwand erstellt der VNB ein Angebot. Der Netzanschluss wird vom VNB bis zu der im Netzanschlussvertrag beschriebenen Eigentumsgrenze betrieben und unterhalten. Der Anschlussnehmer erstattet dem VNB die Kosten für die Herstellung oder Veränderung des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung des Netzanschlusses erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, gemäß Preisblatt. Wird eine Transformatorenanlage oder eine Netzanschlussanlage die dem Netzanschluss der Kundenanlage dient auf Wunsch des Anschlussnehmers verlegt, werden die entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechung gestellt.
2 2 von 3 4. Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung Stand Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses ist von dem Installateurunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, unter Verwendung der vom VNB zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Der Anschlussnehmer erstattet dem VNB die Inbetriebsetzungskosten nach tatsächlichem Aufwand gemäß Preisblatt. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung des Netzanschlusses auf Grund festgestellter Mängel der Kundenanlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür den entstandenen Aufwand gemäß Preisblatt. Dies gilt auch, wenn die Inbetriebsetzung auf Veranlassung des Anschlussnehmers außerhalb der beim VNB üblichen Arbeitszeit erfolgt. Die Anlage wird erst nach Zahlungseingang des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten in Betrieb gesetzt. Für die Wiederinbetriebnahme nach berechtigter Netzanschlusstrennung zahlt der Anschlussnehmer bzw. der Anschlussnutzer die Kosten nach tatsächlichem Aufwand. 5. Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung Die Kosten einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung nach 24 NAV (mit Ausnahme des Absatz 3) sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sind vom Anschlussnehmer und / oder vom Anschlussnutzer, gemäß Preisblatt zu tragen. Ist eine rechtzeitig mitgeteilte beabsichtigte Unterbrechung des Anschlusses auf Grund von vom Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, so zahlt der Anschlussnutzer bzw. der Anschlussnehmer den hierfür entstandenen Aufwand. 6. Kurzzeitig genutzte Anschlüsse Die Herstellung des Netzanschlusses ist unter Verwendung der vom VNB zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Der Anschlussnehmer zahlt die Kosten für die Netzanbindung. Werden in diesem Zusammenhang zusätzliche Netzausbaumaßnahmen erforderlich, so zahlt der Anschlussnehmer diese Kosten. Der Anschlussnehmer erstattet dem VNB die Inbetriebsetzungskosten und Außerbetriebsetzung Netzanschlusses nach tatsächlichem Aufwand gemäß Preisblatt. des 7. Anlagenbetrieb Muss mehr als ein Ersatztermin für die Ablesung mit dem Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer vereinbart werden, wird dieser nach Aufwand in Rechung gestellt. Die Kosten für die Auswechselung schadhafter Sicherungen zahlt der Anschlussnutzer nach tatsächlichem Aufwand. Der Anschlussnutzer zahlt die Kosten für die Wiederanbringung von Plomben, deren Verlust er zu verantworten hat. Hat der Netznutzer keinen Vertrag über eine Energielieferung oder ist er nicht in der Ersatzversorgung des Grundversorgers, ist der VNB berechtigt, einen monatlichen Betrag von 1/12 des Preises der Netznutzung, wie er sich ergeben würde, wenn über den Netzanschluss die unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Anschlussnutzer üblichen Verbrauchsverhaltens sich ergebende Menge in kwh/a entnommen werden würde, für die technische Unterhaltung des Netzanschlusses vom Anschlussnehmer zu fordern. 8. Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
3 3 von 3 Stand Die technischen Anforderungen des VNB für den Netzanschluss sowie für den Betrieb sind in den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 des VNB als Anlage 2 zu den Ergänzenden Bedingungen festgelegt. Eine beabsichtigte Erhöhung der Anschlussleistung oder der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen oder Anlagen mit möglichen Netzrückwirkungen (z.b. elektronische Frequenz oder Spannungsumformer, genaueres regeln die Technischen Anschlussbedingungen des VNB) sind dem VNB unter Verwendung der vom VNB zur Verfügung gestellten Vordrucke mitzuteilen und vom VNB zu genehmigen. 9. Fälligkeit Wird ein Baukostenzuschuss erhoben, wird dieser zugleich mit den Netzanschlusskosten bei Fertigstellung des Netzanschlusses fällig. Der VNB kann in angemessener Höhe Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Die Kosten für Mahnung/Inkasso auf Grund eines Zahlungsverzuges werden pauschal berechnet. Weitere Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sind vom Anschlussnehmer und / oder vom Anschlussnutzer gemäß Preisblatt zu ersetzen. Verzugszinsen werden gemäß BGB abgerechnet. 10. Beendigung der Rechtsverhältnisse Die Kündigung des Netzanschlussverhältnisses muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Anschrift der Entnahmestelle - Kundennummer - Zählernummer - Neue Rechnungsanschrift - Kündigungszeitpunkt 11. Datenverarbeitung Die im Zusammenhang mit dem Netzanschluss erhobenen Daten werden vom VNB automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt. 12. Inkrafttreten und Gültigkeit Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung zum in Kraft. Die im Preisblatt genannten Preise gelten bis zur öffentlichen Bekanntgabe neuer Preise. Anlage 1 Anlage 2 Preisblatt Technische Anschlussbedingungen
4 Seite 1 von 4 Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) P R E I S B L A T T zum Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse, die ab fertig gestellt wurden: 1. Netzanschlüsse Niederspannung (NS): im Erdkabel- und Freileitungsnetz und Direktanschlüssen an Trafostationen (Umspannkunden) 57,40 /kw netto 68,31 /kw brutto Der Baukostenzuschuss wird erhoben für einen Leistungsbedarf über 30 kw. In Sonderfällen wird, falls für die beantragte bzw. in Anspruch genommene Leistungsanforderung ein Baukostenzuschuss erhoben wird, dieser individuell ermittelt. 2. Netzanschlusskosten mit Tiefbauarbeiten Die Netzanschlusskosten setzen sich wie folgt zusammen 2.1 Diese betragen bei der Länge des Hausanschlusses bis zu 10 m bei Erdkabel (bei einseitiger Kabelverlegung ab Straßenmitte gerechnet) und bis zu 20 m Anschlussaußenleitung bei Freileitung: bei Hausanschlüssen in Freileitungsnetzen Erdkabelnetzen netto brutto netto brutto als Grundbetrag 680,00 809, , , Zuschläge a) bei Anschluss über Anschlussaußenleitung, 4 x 25 mm² Kupferquerschnitt oder entsprechend belastbarem Alu-Kabel mit einer Länge von mehr als 20 m: je Meter Mehrlänge: 41,00 48,79 b) bei einer Kabelverbindungsleitung mit einem Kupferquerschnitt von 4 x 25 mm² oder entsprechend belastbarem Alu-Kabel von mehr als 10 m: je Meter Mehrlänge c) bei einem Kupferquerschnitt der Kabelverbindungsleitung von 4 x 35 mm² oder entsprechend belastbarem Alu-Kabel je Meter d) Mauerdurchbruch bis 30 cm Stärke 54,00 10,85 52,00 64,26 12,91 61, in Sonderfällen
5 Seite 2 von 4 d. h. bei Hausanschlüssen anderer als der in 2.1 und genannten Ausführungen, z. B. Erdkabelanschluss an ein Freileitungsnetz oder Anschlüsse, die nach Art, Dimension und Lage von üblichen Hausanschlüssen wesentlich abweichen, werden die Herstellungskosten individuell ermittelt und sind vom Antragsteller 100 % zu erstatten. 2.3 Veränderung bestehender Hausanschlüsse in örtlichen Verteilungsanlagen bei Umänderung von Zwei- in Vierleiteranschluss als Hausanschlusskostenbeitrag ein Grundbetrag von 341,00 netto 405,79 brutto Zuschläge gemäß den halben unter festgelegten Sätze Die Kostenregelung 2.3 gilt auch dann, wenn die Veränderung des Hausanschlusses schon vor einem dahingehenden Antrag des Kunden (z. B. im Zuge von Ortsnetzumbauten) als vorausschauende Maßnahme erfolgt ist. 2.4 Bauliche Veränderungen an versorgten Anwesen: Dem Kunden werden für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden, die Kosten nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet Bei Freileitungen gilt Folgendes: Zu Lasten des Netzbetreibers gehen alle Kosten für Anlagenteile, die nicht der ausschließlichen Versorgung des Kunden dienen (z. B. weiterführende Leitungen, Mehraufwand bei Kreuzungsständern, Verankerung usw.) Für die damit in Zusammenhang stehenden anderen Änderungen der Kundenanlage gilt 1 und 2.3 entsprechend. Für die Außer- und Wiederinbetriebsetzung kommt Ziffer 4 der Ergänzenden Bedingungen. zur Anwendung Provisorische Anschlüsse: Für provisorische Anschlüsse werden die Kosten der Montage und Demontage und 25 % des Materialaufwandes berechnet. 2.5 Kostenerstattung für bauseitige Tiefbauarbeiten innerhalb des Privatgrundstückes (Abrechnung nach tatsächlicher Grabenlänge) netto brutto Leitungsgraben für Strom-Hausanschlusskabel je Meter (Nur bei Alleinverlegung) 17,90 21,30
6 Seite 3 von 4 Der Anschlussnehmer zahlt die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses, das heißt, der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Leitungsnetzes bis zu der im Netzanschlussvertrag beschriebenen Eigentumsgrenze. 3. Erschwernisse Erschwernisse, z.b. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei Kreuzungen von Straßen und anderen Anlagen oder nicht fachgerechte Eigenleistungen, berechtigen den VNB, Zuschläge zu den vorstehend genannten Anschlusskosten zu berechnen. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Kunden entstehenden Mehrkosten. Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Netzanschlüssen in vergleichbaren Fällen abweichen, treten an Stelle der unter Ziffer 2 genannten Beträge die im Einzelfall gesondert ermittelten tatsächlichen Kosten. 4. Eigenleistungen Eigenleistungen des Anschlussnehmers sind mit dem VNB im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des VNB durchgeführt werden. Erbringt der Anschlussnehmer Eigenleistungen bei der Gebäudeeinführung, liegen die Abdichtungen zwischen Futterrohr und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich des VNB. Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit Eigenleistungen ist nicht der VNB verantwortlich. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Der VNB übernimmt keine Gewährleistung für di e Eigenleistungen des Anschlussnehmers. 5. Inbetriebsetzungskosten 5.1 Für die erstmalige Inbetriebsetzung ohne Mängelfeststellung wird der 1-fache Verrechnungssatz gemäß Ziff. 7.1a. berechnet. 5.2 Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur erstmaligen Inbetriebsetzung oder zur Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorausgegangenem Zählerausbau bzw. nach Unterbrechung der Anschlussnutzung werden die Stundensätze gemäß Ziff. 7.1a berechnet. 5.3 Inbetriebsetzung außerhalb der normalen Arbeitszeit - nach tatsächlichem Aufwand - 6. Kosten bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Aufhebung der Unterbrechung der Anschlussnutzung 6.1 Zahlungsverzug Wird eine Rechnung oder ein Teilbetrag nicht fristgerecht bezahlt, so hat der Kunde für schriftliche Mahnungen, den Forderungseinzug und Abschaltung/Wiederinbetriebnahme die Kosten in Höhe des Aufwandes zu bezahlen. Die Kosten können pauschal berechnet werden: Mahnkosten (umsatzsteuerfrei) 2, Unterbrechung bzw. Aufhebung der Unterbrechung der Anschlussnutzung Die Kosten können pauschal berechnet werden: netto brutto - Fahrtkostenpauschale 4,20 5,00 - Unterbrechung der Anschlussnutzung 1- facher Stundensatz gemäß Ziffer 7.1a - Aufhebung der Unterbrechung der Anschlussnutzung 1- facher Stundensatz gemäß Ziffer 7.1a 6.3 Für Aufwendungen, die durch die Nichteinlösung von Kundenschecks oder bei Rücklastschriften entstehen, werden die von dem Geldinstitut erhobenen Beträge an den Kunden weiter berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe eines Stundensatzes gem. Ziffer 7.1e.
7 Seite 4 von 4 7. Sonstige Preise netto brutto 7.1 Stundensätze a) Monteur 53,90 64,14 b) Meister 64,00 76,16 c) Techniker 71,15 84,67 d) Ingenieur 95,70 113,88 e) Sachbearbeiter 53,00 63, Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschlag auf Stundensatz gemäß Ziff 7.1 außerhalb der Regelarbeitszeit von 16 Uhr bis 21Uhr 20% Nachtarbeit von 21 Uhr bis 7 Uhr 40% Sonn- und Feiertagsarbeit 80% 7.3 Fahrtkosten In den Stundensätzen gemäß Ziff. 7.1a und 7.1b sind die Fahrtkosten enthalten. Bei den Stundensätzen gemäß Ziff. 7.1 c, d und e werden folgende Kosten berechnet: netto brutto je gefahrener km 0,68 0, Störungsdienst Für die Inanspruchnahme des Störungsdienstes, wenn die Störung durch Anlagen des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers verursacht wurde, werden die Kosten gemäß Ziff. 7.1 bis 7.3 in Rechnung gestellt. 8. Umsatzsteuer Die genannten Netto-Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19%.
1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.
Stromnetz Ergänzende Bedingungen des Verteilnetzbetreibers EnR Energienetze Rudolstadt GmbH nachstehend kurz VNB genannt zu der Niederspannungsanschlussverordnung NAV vom 01.11.2006 gültig ab 1. Januar
MehrErgänzende Bedingungen
Seite 1 von 11 Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck NDAV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lindenberg
MehrFernwärmeversorgung Marshall-Heights
Fernwärmeversorgung Marshall-Heights Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme - AVBFernwärmeV Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH
MehrNetzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade
Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung zwischen Stadtwerke Stade Hansestraße 18 21682 Stade - nachstehend Netzbetreiber (VNB) genannt - und - nachstehend Anschlussnehmer genannt - Entnahmestelle:
MehrStadtwerke Wiesbaden Netz GmbH (im Folgenden: sw netz), Konradinerallee 25, Wiesbaden
Ergänzende Bedingung en Gültig ab 01.07.20 14 1. Allgemeines Herstellung und Veränderung oder Erweiterung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der von sw netz
MehrErgänzende Bedingungen Erdgas
Ergänzende Bedingungen Erdgas Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lindenberg GmbH, im Folgenden Netzbetreiber genannt, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
MehrErgänzende Bedingungen Erdgas
Ergänzende Bedingungen Erdgas Ergänzende Bedingungen der Thüga Energienetze GmbH, im Folgenden Netzbetreiber genannt, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
Mehr5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung
MehrErgänzende Bedingungen Strom
Ergänzende Bedingungen Strom Ergänzende Bedingungen der Thüga Energienetze GmbH, im Folgenden Netzbetreiber genannt, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
MehrErgänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Regelungen zur Kostentragung der Gemeindewerke Baiersbronn
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Regelungen zur Kostentragung der Gemeindewerke Baiersbronn A. Baukostenzuschuss (BKZ) Die aufgeführten Beträge gelten jeweils zuzüglich
MehrSo erhalten Sie eine Niederspannungsverbindung in Deutschland
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 gültig ab 01.07.2010 I. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen
MehrFür den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.
Ergänzende Bedingungen der e-rp GmbH nachfolgend VNB oder e-rp genannt zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) A. Netzanschlusskosten Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für die Herstellung
MehrAnlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
MehrPreisblatt Strom Stand:
Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen des Verteilnetzbetreibers zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Preisblatt Strom Stand: 01.08.2018 1. Netzanschlusskosten 1.1 Anschlusskosten 1.1.1 Neuanschluss
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG Bismarckstr. 14 67655 Kaiserslautern zu den Allgemeinen Anschlussbedingungen in Niederspannung gemäß Niederspannungsanschlussverordnung
Mehr1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen Erdgas zur NDAV
Ergänzende Bedingungen Erdgas zur NDAV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung
MehrERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV) SOWIE KOSTENTRAGUNGSREGELUNGEN
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV) SOWIE KOSTENTRAGUNGSREGELUNGEN A A 1 Baukostenzuschuss (BKZ) Die nachfolgend dargestellten Beträge gelten jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Mehr1. Netzanschlussbeauftragung. 2. Netzanschluss ( 5 9 NDAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weinheim GmbH (SWW ) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
MehrPreisblatt (Anlage 1)
Preisblatt (Anlage 1) zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur Netzanschlussverordnung NAV gültig ab 01.01.2012 1. Netzanschlusskosten (Ziffer 2. der Ergänzenden Bedingungen) Herstellung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der
MehrErgänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit
MehrErgänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bestimmungen
Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) des Elektrizitätsversorgungsunternehmens Gültig ab 1. Januar 2007 - Seite
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Versorgung mit elektrischer Energie Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Stand Juli 2012 1. Netzanschluss ab Niederspannungsnetz ( 5 9
MehrErgänzende Bedingungen. des EVU Enkenbach-Alsenborn. zu den. Allgemeinen Anschlussbedingungen. in Niederspannung
Ergänzende Bedingungen des EVU Enkenbach-Alsenborn zu den Allgemeinen Anschlussbedingungen in Niederspannung gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 gültig ab 01. Januar 2010
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
MehrERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV) SOWIE KOSTENTRAGUNGSREGELUNGEN
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV) SOWIE KOSTENTRAGUNGSREGELUNGEN A BAUKOSTENZUSCHUSS (BKZ) Die nachfolgend dargestellten Beträge gelten jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
MehrErgänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt)
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt) 1. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1.1 Die Herstellung sowie
MehrI. Netzanschluss ( 5 9 NAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Pinneberg GmbH -nachfolgend Stadtwerkezur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung"
MehrErgänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH Wörthstraße 5 Telefon: 0 93 21 / 101-0 97318
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lemgo GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
Mehrgültig ab 01. Oktober 2015
Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau-Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 01. Oktober
MehrErgänzende Bedingungen. der Stadtwerke Greven GmbH (SWG)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greven GmbH (SWG) zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen der TWN
Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) - gültig ab 1. Januar 2016 - Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine
MehrKIEFERSFELDEN GEMEINDEWERKE. Strom - Gas - Wasser
GEMEINDEWERKE KIEFERSFELDEN Strom - Gas - Wasser Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Kiefersfelden zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
MehrErgänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N)
Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehrwww.drewag-netz.de vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)
Ergänzende Bedingungen der DREWAG NETZ GmbH (Netzbetreiber) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab 01.10.2018 1. Netzanschlusskosten (Ziffer 1. Absatz 3. der Ergänzenden
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)
MehrNetzanschluss. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
Netzanschluss > Mittelspannung < Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG - folgend Netze Mittelbaden genannt - (gültig ab: 01.08.2017) Seite: 1 / 15 I N H A L T : 1. Netzkostenbeitrag und Baukostenzuschuss (BKZ)...
MehrA) Baukostenzuschuss ( 9 AVBWasserV bzw. Nr. 3 der Ergänzenden Bestimmungen)
Anlage 1 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der e.wa riss GmbH & Co. KG zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Stand: 1. Januar 2019 A) Baukostenzuschuss
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
MehrStadtwerke Tornesch-Netz GmbH
Ergänzende Bedingungen Strom der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrNetzanschlussvertrag (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag (Niederspannung) zwischen Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum: Kundennummer: - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und Stadtwerke Teterow GmbH Gasstraße 26 17166 Teterow
MehrA) Baukostenzuschuss ( 9 AVBWasserV bzw. Nr. 3 der Ergänzenden Bestimmungen)
Seite 1 Anlage 1 Preisblatt Zu den ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Stand: 01.01.2016 A) Baukostenzuschuss
MehrÖffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am 18.01.2017, gültig ab 01.02.2017 a) Anpassung der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur
MehrErgänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV) I. Netzanschluss, 10 AVBFernwärmeV 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung
MehrErgänzende Bestimmungen zu den Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden - AVBWasserV - Stand: 1.
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden - AVBWasserV - 13.3 Stand: 1. Januar 2002 A. Baukostenzuschuss (zu 9 AVBWasserV) 1. Baukostenzuschuss für
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 Wird ersetzt durch die jeweils aktuell im Internet veröffentliche Version 1.
MehrErgänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung NAV
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung NAV Gültig ab dem 01.04.2017 (Stand 10.03.2017) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Achim Aktiengesellschaft (SWA) zu der "Verordnung über
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (gültig ab 01.12.2015) 1. Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,
MehrAnlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom
Ergänzende Bedingungen Strom der Schleswig-Holstein Netz AG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrP R E I S B L A T T Verteilnetz Elektro, Gas, Wasser und Fernwärme gültig ab
19% 1 Netzkostenbeitrag - Strom 1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz (siehe 11 NAV und Ziffer 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) pro kw 111,87 21,26 133,13
MehrWASSERWERK GIFHORN Preisblatt Zu den Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Stand: 1. Januar 2009 1. Baukostenzuschüsse
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab 01.03.2016 1. Netzanschlusskosten (Ziffer I. 3. der Ergänzenden Bedingungen)
MehrDie Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung
Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an ihr Stromversorgungsnetz anzuschließen
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01.01.2017
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Mehr1.1.5 Für eine bauseitig gestellte Mehrsparteneinführung gilt der Abschlag gemäß Preisblatt. 1.2 Kalkulierter Neuanschluss
Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH (GVP-Netz) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und sen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen. der AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen Seite 1 von 8 Ergänzende Bedingungen der AllgäuNetz GmbH & Co. KG zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
MehrEntgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung)
Öffentliche Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz Clara-Zetkin-Str. 16 14547 Beelitz Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz hat am 04.12.2013 die Entgeltregelungen
MehrStadtwerke Wedel GmbH
Stadtwerke Wedel GmbH Strom Gas Wasser Wärme Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der STADTWERKE WEDEL GMBH zu den AVBWasserV 1. Baukostenzuschüsse gemäß Ziff. 1 der Ergänzenden Bestimmungen 1.1 Neuregelung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV) 3. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß 11 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Leine-Solling GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrEww Wasser Preisblatt
Eww Wasser Preisblatt Stand 01.03.2015 Stand: 01.01.2012 Zu den ergänzenden Bedingungen der Energie und Wasser Waldbröl GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 1. Herstellung von Netzanschlüssen ( 9 NAV) (gemäß Ziffer 4 der ergänzenden Bedingungen) Die
MehrP R E I S B L A T T Verteilnetz Strom und Gas. gültig ab
1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. pro kw 105,00 19,95 124,95 Netzanschluss an die Niederspannungs-Sammelschiene einer Trafostation über Kabel im Eigentum
Mehr1.2 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt.
Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netzbetreiber), Wippenhauser Straße 19, 85354 Freising Registergericht: München HRB 128918, Geschäftsführer: Andreas Voigt und Dominik Schwegler, Vorsitzender des
MehrErgänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV
Ergänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV Gültig ab 01. November 2007 für das Netzgebiet der ELE Verteilnetz GmbH 1 Netzanschlusskosten Die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses
MehrWird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
MehrDer Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um
Preisblatt zu Ergänzenden Bedgungen von ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zu Ziffer 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung
MehrI. Zu I. 3.1 und I. 4.1 der Ergänzenden Bedingungen (Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten für Strom- und Gasanschlüsse)
bau/netzbetrieb) Anlage 1 Preisblatt I. Zu I. 3.1 und I. 4.1 der Ergänzenden Bedingungen (Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten für Strom- und Gasanschlüsse) a) Komplettdurchführung durch SWP Stadtwerke
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrStadtwerke Wolmirstedt GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Wolmirstedt GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung, Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Weidenthal I. Gasversorgung Diese Bedingungen gelten ergänzend zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung
Mehrgültig ab für das Netzgebiet der INFRAWEST GmbH
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)
Mehr2.2 Für Anschlüsse innerhalb der bebauten Ortslage werden folgende Beträge erhoben Grundbetrag je Hausanschluss bis zu zwei Wohneinheiten
Anlage A zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH (AVB-WasserV) 01.01.2015 Geltungsbereich Die nachstehenden Grundsätze
Mehr1. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß Ziffer 2 der Ergänzenden Bedingungen
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH (GWH) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung im Niederdrucknetz (NDAV) 1. Baukostenzuschüsse (BKZ)
Mehr1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS-
1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS- 1.1 Herstellung von Netzanschlüssen Der Herstellung der Netzanschlüsse von Entnahmestellen im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung, im Mittelspannungsnetz
MehrErgänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der SWN Stadtwerke Northeim GmbH
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der SWN Stadtwerke Northeim GmbH (nachstehend SWN genannt) 1. Vertragsabschluss gemäß 2 AVBWasserV
MehrErgänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV
Ergänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV Gültig ab 01. November 2007 für das Netzgebiet der ELE Verteilnetz GmbH 1 Netzanschlusskosten Die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses
MehrNetzanschlussvertrag Strom
Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"
MehrErgänzende Bestimmungen der Stadt Kulmbach - Stadtwerke - zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
STADTWERKE KULMBACH Hofer Straße 14 Tel. 09221/9042-0 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser durch die Stadt Kulmbach -Stadtwerke- (AVB Wasser) 01.01.2015 Für die
Mehr