Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

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1 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab Netzanschlusskosten (Ziffer 1. Absatz 3. der Ergänzenden Bedingungen) 1.1. Neuanschluss Der Anschlussnehmer zahlt der Stadtwerke Sindelfingen GmbH die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit der Hausanschluss-Sicherung. Bei Rückbau (Abbruch) von bestehenden Gebäuden sind die vorhandenen Hausanschlussleitungen im Bereich der Versorgungsleitungen abzutrennen. Die Kosten der Abtrennung sind vom Bauherren zu tragen und werden nach Aufwand zzgl. einer Bearbeitungspauschale berechnet. Strom Hausanschlusskosten - Erdkabelgebiet (Niederspannungsnetz) Euro (Netto) Strom-Hausanschlusspauschale bis 100A - Neubaugebiet 1.080,00 Strom-Hausanschlusspauschale bis 160A - Neubaugebiet 1.440,00 (Neubaugebiet im Zuge der Ersterschließung, ab 30kW zzgl. BKZ) Strom-Hausanschlusspauschale bis 100A - nachträglicher Anschluss 1.980,00 Strom-Hausanschlusspauschale bis 160A - nachträglicher Anschluss 2.280,00 (Nachträglicher Anschluss mit erneutem Straßenaufbruch, ab 30kW zzgl. BKZ) Strom-Hausanschlusspauschale bis 100A- Wiederherstellung des Anschlusses Wiederanschluss mit einer Länge bis zu 10 m an vorhandene Leitung im Kundengrundstück, sofern die vorhandene Leitung in Lage und Beschaffenheit geeignet ist (Wiederherstellung des Anschlusses, ab 30kW zzgl. BKZ) 810,00 Tiefbauarbeiten je Meter (nur für Stromleitung) 72,00 Tiefbauarbeiten je Meter (gemeinsam mit Gas, Wasser oder Fernwärme) 54,00 (Jeweils gemessen von Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung) Leitungskosten je Meter bis 100A 14,40 Leitungskosten je Meter bis 160A 18,00 (Jeweils gemessen von Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung) Zuschläge - Kernbohrung für den Stromanschluss (bis DN100, Wand bis 60 cm) 106,70 - Kernbohrung für den Stromanschluss (bis DN100, Wand ab 60 cm) - Kein Keller 140,80 - Zweite Anfahrt, sofern der Anschluss bauseits nicht in einem Zug erstellt werden kann 110,00 - Baukostenzuschuss (BKZ) ab 30kW, je kw (in Teilgebieten abweichend, bitte Anfragen) 65,00

2 Strom Hausanschlusskosten - Freileitungsgebiet (Niederspannungsnetz) Euro (Netto) Dachständerhausanschluss mit einem Hausanschlusskasten 1.320,00 Mit Freileitungs-Netzanbindung, Hausanschlusskasten mit Absicherung bis 100A, ab 30kW zzgl. Baukostenzuschuss Kabelanschluss in Freileitungsgebieten - Kabelaufführungsmast inkl. Kabelaufführung und Anbindung an das Freileitungsnetz 2.760,00 - Tiefbauarbeiten und Kabel ab Kabelaufführungsmast bis Gebäude, je Meter 78,00 - Kernbohrung an Gebäude (bis DN100, Wand bis 60 cm) inkl. Hausanschlusskasten 300,00 Zuschläge - Zweite Anfahrt, sofern der Anschluss bauseits nicht in einem Zug erstellt werden kann 110,00 - Baukostenzuschuss (BKZ) ab 30kW, je kw (in Teilgebieten abweichend, bitte Anfragen) 65,00 Bei Hausanschlüssen, die nach Art, Dimension oder Lage, bzw. aufgrund von besonderen Erschwernissen von üblichen Hausanschlüssen abweichen, treten an die Stelle der unter Ziffer 1 genannten Beträge die gesondert ermittelten Kosten, zzgl. einem Regiekostenzuschlag von 10 % auf Fremdleistungen. Preisblatt zu NAV_ _V3 2

3 1.2. Veränderungen eines bestehenden Hausanschlusses Der Anschlussnehmer zahlt der Stadtwerke Sindelfingen GmbH die Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden. Für die Veränderung eines bestehenden Hausanschlusses auf Veranlassung des Kunden werden berechnet: Bei Versetzen eines Dachständer-Hausanschlusses 1.236,00 Bei Erhöhung der Übertragungsfähigkeit (Verstärkung) eines Dachständer-Hausanschlusses bis 3 x 100 A Bei Erneuerung der Dachständerverwahrung ohne zusätzliche Anfahrt (z.b. bei gleichzeitiger Demontage der Isolierung der Oberleitung) Bei Erneuerung der Dachständerverwahrung mit separater Anfahrt (z.b. bei isolierter Freileitung) Bei vorübergehendem Entfernen eines Dachständerhausanschlusses Bei Wiederanbringen eines Dachständerhausanschlusses Hausanschlusssicherung auswechseln während der Geschäftszeit bei Erhöhung Bkz Austausch HA-Kasten mit Schraubsicherungen gegen NH-Sicherungen, inkl. Abdichtung Dachständerrohr 630,00 115, , ,00 100,00 530,00 Isolieren der Freileitung (Montage/Demontage) 300,00 Austausch Freileitung blank auf isoliert zwischen zwei Stützpunkten Freileitungsfeld demontieren und montieren wegen Bauarbeiten Stilllegung bzw. Abtrennung von Hausanschlüssen zzgl. den Kosten für Aufwendungen durch Dritte 1.500, ,00 250,00 Bei allen übrigen Veränderungen werden die Kosten nach Aufwand abgerechnet. Preisblatt zu NAV_ _V3 3

4 1.3. Bauanschlüsse und andere vorübergehende Anschlüsse Die Herstellung und Aufhebung von Bauanschlüssen und sonstigen Anschlüssen zu vorübergehenden Zwecken, werden zu nachfolgenden Pauschalpreisen abgerechnet. Bauanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Lage, bzw. aufgrund von besonderen Erschwernissen von üblichen Bauanschlüssen abweichen, werden nach Aufwand berechnet, zuzüglich einem Regiekostenzuschlag von 10 % auf Fremdleistungen. Freileitung 515,00 Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/Kabelverteilerschränken/Stationen (Direktmessung) Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/ Kabelverteilerschränken/Stationen (Direktmessung) bei zeitgleicher Montage mind. 2 Stück (ab dem 2.) Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/Kabelverteilerschränken/Stationen (Wandler bis 300 A) inkl. 1 Anschlusskabel Kabel (Direktmessung) inkl. Montage Hausanschlusskasten, ohne Tiefbau Einbau von Messeinrichtungen in vorbereitete Zählerschränke (Direktmessung) Mehraufwand für den Einbau eines Rundsteuerempfängers Provisorischen Baustrom umklemmen im Zuge der Herstellung des Hausanschlusses auf dem Kundengrundstück 330,00 200,00 430,00 370,00 140,00 55,00 150,00 Ein Baukostenzuschuss wird bei Baustromanschlüssen nicht erhoben. Bauanschlüsse, die mehreren Benutzern dienen sollen, werden nur für Rechnung eines Benutzers hergestellt. Ihm obliegt die Aufteilung der Kosten für den Anschluss und den Stromverbrauch auf die übrigen Benutzer. Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Stromzählern / Baustromzählern haftet der Anschlussnehmer. Preisblatt zu NAV_ _V3 4

5 2. Baukostenzuschüsse 2.1. Ziffer 2, Absatz 1 und 2 der Ergänzenden Bedingungen Baukostenzuschuss für den Teil der Leistungsanforderung über 30 kw je kw Anschlussleistung Niederspannung je kw Anschlussleistung Mittelspannung 65,00 80,00 3. Inbetriebsetzungskosten (Ziffer 4. Absatz 2. der Ergänzenden Bedingungen) Erste Inbetriebnahme einer Anlage ohne Berechnung Vergebliche Inbetriebsetzung Sperrung einer Anlage 1 Wiederinbetriebsetzung einer Anlage nach vorheriger Sperrung - innerhalb der Geschäftszeit Wiederinbetriebsetzung einer Anlage nach vorheriger Sperrung - außerhalb der Geschäftszeit Ausbau von Zählern (Direktmessung Strom, G 100 Gas, bis QN 10 Wasser und FW) für den 1. Zähler pro Sparte 150,00 Wechsel Strom-Jahresarbeitszähler (JAZ), z.b. Eintarif gegen Zweitarif und umgekehrt, bei einer Anfahrt Ausbau von Zählern (Direktmessung) ab dem zweiten Zähler pro Sparte Ausbau von Zählern (Wandlermessung Strom, ab G 160 Gas, ab QN 15 Wasser und FW) Teilleistungspauschale - bei Unterbrechung von Anschluss- und Montagearbeiten auf Veranlassung des Kunden - bei vergeblicher Terminvereinbarung - bei Wiederholung von Inbetriebsetzung 45,00 115,00 Zählerwiedereinbau nach vorausgegangenem Zählerausbau, Abschaltung Preisblatt zu NAV_ _V3 5

6 Versetzung Tarifschaltgerät auf Huckepack -Montage (frei werden der Zählerplatz wird für PV-Anlage oder zusätzliche Wohneinheit benötigt) Ausbau Jahresarbeitszähler (JAZ= Wechselstrom-, Drehstrom-, Eintarif- oder Doppeltarifzähler), Einbau Lastgangzähler (LGZ) (Direktmessung und Fernauslesung) 200,00 Ausbau LGZ, Einbau JAZ (Direktmessung) 160,00 Wandlertausch Niederspannung 210,00 Änderung der eingestellten Leistung an der Fernwärmeübergabestation Stilllegung bzw. Abtrennung von Hausanschlüssen zzgl. den Kosten für Aufwendungen durch Dritte Bearbeitung von Störungen im Bereich der Kundenanlage während der Geschäftszeit Bearbeitung von Störungen im Bereich der Kundenanlage außerhalb der Geschäftszeit 250,00 150,00 4. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (Ziffer 6. der Ergänzenden Bedingungen) Mahnkosten 4,00 1 Nachinkasso/ Direktinkasso 1 Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung 1 Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung 5. Umsatzsteuer Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. 1 unterliegt nicht der Umsatzsteuer, sofern es sich um Forderungen gegenüber dem Anschlussnutzer handelt. Preisblatt zu NAV_ _V3 6

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