Anschlüsse an unser Versorgungsnetz

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1 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Strom, Erdgas und der Wasserversorgung gemäß folgender Verordnungen: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) I B A U K O S T E N Z U S C H U S S 1. Strom 1.1 Netzebene - Niederspannung Zur Berechnung der einzelnen Baukostenzuschüsse liegen die spezifischen Kosten des Niederspannungsnetzes sowie ein Gleichzeitigkeitsfaktor GL = 0,2 bei Haushaltskunden und 0,5 bei Gewerbekunden (DIN VDE 0100 Teil 300) zugrunde. Bei der Anmeldung eines neuen Netzanschlusses kann eine der unten aufgeführten Leistungsstufen gewählt werden. Eine andere Leistungsanmeldung ist bei Kunden ohne Leistungsmessung nicht möglich! Höhere Absicherungen können bei Bedarf angefragt werden Netzanschluss für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung Wohneinheiten/Absicherungen nach DIN 18015, ohne elektrische Warmwasserbereitung Wohneinheiten Absicherung Anschlusspunkt GL = 0,2 ( ) A 0,00 Kabel- und Freileitungsnetz A 330,00 Kabel- und Freileitungsnetz A 660,00 Kabel- und Freileitungsnetz A 1.056,00 Netzknoten A 1.584,00 Netzknoten A 2.310,00 Netzknoten 200A 3.315,00 Netzknoten Netzanschluss für Gewerbe, Landwirtschaft und sonstige ohne Leistungsmessung Absicherung Anschlusspunkt GL = 0,5 ( ) 50A 0,00 Kabel- und Freileitungsnetz 63A 825,00 Kabel- und Freileitungsnetz 80A 1.650,00 Kabel- und Freileitungsnetz 100A 2.640,00 Netzknoten 125A 3.960,00 Netzknoten 160A 5.775,00 Netzknoten 200A 7.837,50 Netzknoten Stand: 01.Januar

2 1.1 3 Netzanschluss mit Leistungsmessung Bei leistungsgemessenen Niederspannungskunden entspricht der zu entrichtende Baukostenzuschuss dem Produkt des angemeldeten Leistungsbedarfs in kw, welcher den Bedarf von 30KW übersteigt, und den spezifischen Kosten des Niederspannungsnetzes. Bei diesen Netzkunden ist ein Gleichzeitigkeitsfaktor von GL = 1 zugrunde gelegt. Der Netzanschluss wird durch den VNB individuell, je nach Leistungsanforderung, einem geeigneten Anschlusspunkt zugewiesen. ( ) Niederspannung NSP pro kw 165, Netzebene Umspannung (MSP/NSP) Umspannkunden mit Leistungsmessung und niederspannungsseitiger Leistungsmessung Diese Kunden sind unmittelbar an eine Transformatorstation des Netzbetreibers angeschlossen und die Anschlussleitungen befinden sich im unterhaltspflichtigen Eigentum des Kunden. Der Baukostenzuschuss berechnet sich, gemäß den Angaben des Positionspapiers zur Erhebung der Baukostenzuschüsse der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, aus dem Jahresleistungspreis (MSP/NSP - >2.500 Std.) des derzeit veröffentlichen Netzentgeltpreisblatt der Stadtwerke Frankenthal GmbH sowie dem angemeldeten Leistungsbedarf. ( ) Niederspannung MSP/NSP pro kw 69, Netzebene Mittelspannung Netzanschluss für Kunden mit mittelspannungsseitiger Leistungsmessung Der Baukostenzuschuss berechnet sich, gemäß den Angaben des Positionspapiers zur Erhebung der Baukostenzuschüsse der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, aus dem Jahresleistungspreis (MSP - >2.500 Std.) des derzeit veröffentlichen Netzentgeltpreisblatt der Stadtwerke Frankenthal GmbH sowie dem angemeldeten Leistungsbedarf. ( ) Mittelspannung MSP pro kw 66,37 2. Erdgas Niederdruck Baukostenzuschuss entfällt 3. Trinkwasser Nennweite ( ) 3.1 bis DN , bis DN , bis DN ,28 Weitere Nennweiten können bei Bedarf angefragt werden. Stand: 01.Januar

3 I I N E T Z A N S C H L U S S K O S T E N 1 ANBINDUNG Pauschale Netzeinbindung, bestehend aus: Netzeinbindung, Einbindung der Kundenanlage Leitungsverlegung im öffentlichen Grund (max. 12m) (Fläche im öffentlichen Bereich - begrenzt durch die Straßenfrontlänge) 1.1 Strom 1 Stk , Erdgas 1 Stk , Wasser 1 Stk ,00 2 LEITUNGSVERLEGUNG Zur Ermittlung der anfallenden Kosten für einen Netzanschluss ist der Grundbetrag und der jeweilige Zuschlagsatz für die gewünschte Sparte zu addieren. Bei einem Mehrspartenanschluss ist für die Ermittlung der Kosten der Grundbetrag nur einmalig in die Berechnung mit einzurechnen. Leitungsverlegung / Montage im privaten Grund / inkl. Leitung mit Einsanden, Herstellung des Grabens einschl. Wiederherstellung der jeweiligen Oberflächen (Systemlänge): Grundbetrag 2.1 bituminöse Oberfläche 1 m 100, Beton- oder Verbundsteinpflaster (Gehwegplatten) 1 m 60, unbefestigte Oberfläche 1 m 40,00 Zuschläge für die einzelnen Sparten 2.4 Strom 1 m 32, Erdgas 1 m 44, Wasser 1 m 60,00 In Sonderfällen d.h. bei Netzanschlüssen anderer als den standardmäßigen Ausführungen gemäß den Ergänzenden Bedingungen, z.b. Erdkabelanschluss an ein Freileitungsnetz oder Anschlüsse, die nach Art, Dimension und Lage von üblichen Netzanschlüssen wesentlich abweichen, werden die Herstellungskosten individuell ermittelt und sind vom Antragsteller 100% zu erstatten. Als wesentliche Abweichung zählen unter anderem Mehrlängen im öffentlichen Bereich größer 30%. Als Abrechnungsgrundlage für Mehrlängen können die entsprechenden Beträge unter der Position II. 2 herangezogen werden. Stand: 01.Januar

4 2.7 Eigenleistung Grundbetrag entfällt Zuschläge für die einzelnen Sparten Strom 1 m 16, Erdgas 1 m 22, Wasser 1 m 30,00 Vergütung für die Montage der Mehrsparten - Hauseinführung für nichtunterkellerte Gebäude pauschal 92,00 Soweit der Kunde es möchte, können die kompletten Tiefbauarbeiten für die Versorgungsleitungen auf seinem Grundstück in Eigenregie durchgeführt werden. Die Eigenleistungen beinhalten die Herstellung des Grabens, die Lieferung des steinfreien Sandes, das Einbetten der Leitungen in Sand sowie das Abdecken der Leitungen mit Hauben. In diesem Fall werden lediglich 50% der einzelnen Zuschlagssätze unter Position ohne Grundbetrag berechnet. Auf Grund der Gewährleistung ist der Kunde verpflichtet für das Einbetten der Leitungen, sowie der Montage der Mehrsparten Hauseinführung (bei nicht unterkellerten Gebäuden) eine Fachfirma zu beauftragen. 3 ZÄHLER-; GERÄTEINSTALLATION 3.1 Montage/Demontage der NH-Sicherungselemente im Hausanschlusskasten des VNB s sowie das Anbringen/Demontieren der erforderlichen Messeinrichtung im vorhandenen Zählerschrank des Kunden 3.2 Austausch oder Demontage der Messeinrichtung inkl. Verplomben der Anlagenteile 3.3 Separates Verplomben der Anlagenteile 1 Stk. 24,00 4 ÄNDERUNG BESTEHENDER ANSCHLÜSSE 4.1 Verstärkung der Netzanschlusssicherungen für die Erweiterung der Anlage 4.2 Entfernen des Dachständers und Wiederanbringen 1 Stk. 539,00 Stand: 01.Januar

5 5 BAUANSCHLÜSSE 5.1 Provisorischer Bauanschluss (Vorabverlegung der Wasserleitung) 1 Stk. 150, Provisorischer Bauanschluss (Vorabverlegung der Stromleitung) 1 Stk. 150, Provisorischer Bauanschluss ab Kabelverteilerschrank (maximallänge 25m) 6 ENTSTÖRDIENSTPAUSCHALE Einsatz unseres Bereitschaftsdienstes 1 Stk. 56,24 bei Einsätzen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit an Stadtwerke-Anlagen - mit Ausnahme der Meldungen bei Gasgeruch! 7 PAUSCHALE FÜR ENTSPERRUNGEN/ZAHLUNGSVERZUG 7.1 Innerhalb der Geschäftszeiten 1 Stk. 42, Außerhalb der Geschäftszeiten 1 Stk. 84, Mahnkosten 1 Stk. 5, Verwaltungskostenpauschale für Inkassofälle 1 Stk. 8,40 8 NETZANSCHLUSSVORHALTUNG OHNE BEZUG (Erdgas) Pauschale für die Instandhaltung des inaktiven Gas- Netzanschlusses gemäß den geltenden Normen jährlich 48,00 Stand: 01.Januar

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