Preisblatt pauschale Netzanschlüsse
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- Kirsten Auttenberg
- vor 6 Jahren
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1 RheinEnergie AG - Stand Stadtgebiet Köln (Anschlüsse für Gas und Strom erfolgen im Namen und für Rechnung der Rheinischen NETZGesellschaft mbh. Bitte beachten Sie auch Ziffer 5 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV/NDAV.) II. Gemeinsame Verlegung Strom netto brutto )*7 Strom und Wasser netto brutto )*7 Erdkabel Netzanschluss )*1,2 bis 100A / 10m auf Privatgrund 1.000, ,00 Netzanschluss )*1,2,4 bis 100A/da 63 / 10m auf Privatgrund 2.770, ,90 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 35,00 /m 41,65 /m Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 95,00 /m 106,45 /m Zuschlag für Absicherung bis 160A 180,00 214,20 Pauschalbetrag bis 10m 200,00 217,60 über 10m (bis max.15m) 20,00 /m 21,76 b) Herstellung Freileitung Netzanschluss )*3 bis 100A / 40m Spannfeldlänge 850, ,50 Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da , ,50 c) Baukostenzuschuss )*6 ab 30 kw lt. "Ergänzende Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbh zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)" Strom und Gas netto brutto )*7 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 80,00 /m 95,20 /m d) Abtrennung Kabelnetzanschluss bis 250 A 450,00 535,50 Sekundärkabelanschluss bis 250 A 220,00 261,80 Freileitungssanschluss 400,00 476,00 Gas netto brutto )*7 Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da , ,00 Netzanschluss )*1,2,4 bis da 63 / 10m auf Privatgrund 1.000, ,00 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 50,00 /m 59,50 /m Strom, Gas und Wasser netto brutto )*7 Netzanschluss )*1,2,4 bis 100A/da 63 / 10m auf Privatgrund 3.330, ,10 Zuschlag für Mehrlängen )3 über 10 m (bis max. 15m) 121,00 /m 139,07 /m b) Baukostenzuschuss )*6 versorgungsbereichsabhängig Pauschalbetrag bis 10m 200,00 226,00 Netzanschluss bis da ,00 535,50 über 10m (bis max.15m) 20,00 /m 22,60 /m d) Bereitstellungsentgelt für einen Gasnetzanschluss über den keine Lieferung erfolgt 91,95 /Jahr 109,42 /Jahr Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da , ,00 Wasser netto brutto )*7 Gas und Wasser netto brutto )*7 Netzanschluss )*1,2,4 bis da 63 / 10m auf Privatgrund 2.580, ,60 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 100,00 /m 107,00 /m Netzanschluss )*1,2,4 da 63 / 10m auf Privatgrund 2.620, ,40 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 96,00 /m 107,52 /m Pauschalbetrag bis 10m 450,00 481,50 über 10m (bis max.15m) 45,00 /m 48,15 /m Pauschalbetrag bis 10m 200,00 223,60 b) Baukostenzuschuss )*6 über 10m (bis max.15m) 20,00 /m 22,36 /m Spitzendurchfluss > 0,0-1,1 l/s 995, ,65 Spitzendurchfluss > 1,1-1,7 l/s 1.247, ,29 Spitzendurchfluss > 1,7-2,6 l/s 1.561, ,27 Netzanschlüsse bis da , ,50 Spitzendurchfluss > 2,6-4,2 l/s 1.967, ,69 Netzanschluss bis da , ,30 III. Gemeinsame Verlegung (mit Mehrspartenhauseinführung) Strom und Wasser netto brutto )*7 Strom, Gas und Wasser netto brutto )*7 Netzanschluss )*1,2,4 bis 100A/da 50 / 10m auf Privatgrund 2.980, ,60 Netzanschluss )*1,2,4 bis 100A/da 50 / 10m auf Privatgrund 3.410, ,70 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 100,00 /m 111,80 /m Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 120,00 /m 138,00 /m Kernbohrung Di 200 (herstellen und verschliessen) 170,00 187,00 Kernbohrung Di 200 (herstellen und verschliessen) 170,00 194,65 Pauschalbetrag bis 10m 200,00 217,60 Pauschalbetrag bis 10m 200,00 226,00 über 10m (bis max.15m) 20,00 /m 21,76 /m über 10m (bis max.15m) 20,00 /m 22,60 /m siehe Gemeinsame Verlegung siehe Gemeinsame Verlegung VI. Sonstiges 1. Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser, welche in der Schutzzone, gemäß Deichschutzverordnung ( Deich und Hochwasserschutzwand), errichtet werden, müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 3. Anschlüsse Strom Kabel >15m/ Freileitung >40m und Anschlüsse Gas/Wasser >15m müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 4. Anschlüsse Gas und Wasser >da 63 (bzw. da 50 bei Mehrsparteneinführung) Anschlussgröße müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise.
2 - Stand Stadtgebiet Lohmar (Der Anschluss erfolgt im Namen und für Rechnung der Rheinischen NETZGesellschaft mbh. Bitte beachten Sie auch Ziffer 5 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV/NDAV.) Strom netto brutto )*7 Erdkabel Netzanschluss )*1,2 bis 100A / 10m auf Privatgrund 1.000, ,00 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 35,00 41,65 Zuschlag für Absicherung bis 160A 180,00 214,20 b) Herstellung Freileitung Netzanschluss )*3 bis 100A / 40m Spannfeldlänge 850, ,50 c) Baukostenzuschuss )*6 ab 30 kw lt. "Ergänzende Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbh zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)" d) Abtrennung Kabelnetzanschluss bis 250 A 450,00 535,50 Sekundärkabelanschluss bis 250 A 220,00 261,80 Freileitungssanschluss 400,00 476,00 Gas netto brutto )*7 Netzanschluss )*1,2,4 bis da 63 / 10m auf Privatgrund 1.000, ,00 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 50,00 59,50 b) Baukostenzuschuss )*6 versorgungsbereichsabhängig Netzanschluss bis da ,00 535,50 d) Bereitstellungsentgelt für einen Gasnetzanschluss über den keine Lieferung erfolgt 91,95 /Jahr 109,42 /Jahr II. Gemeinsame Verlegung Strom und Gas netto brutto )*7 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 80,00 95,20 Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da , ,00 Strom, Wasser (Stadtwerke Lohmar!) netto brutto )*7 Netzanschluss )*1,2,4 bis 100A/da 63 / 10m auf Privatgrund 950, ,50 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 40,00 /m 47,60 /m Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da ,00 535,50 Strom, Gas, Wasser (Stadtwerke Lohmar!) netto brutto )*7 Zuschlag für Mehrlängen )3 über 10 m (bis max. 15m) 80,00 /m 95,20 /m Netzanschlüsse Kabel bis 250A/ da , ,00 III. Sonstiges 1. Anschlüsse für Strom, welche in der Schutzzone, gemäß Deichschutzverordnung ( Deich und Hochwasserschutzwand), errichtet werden, müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 3. Anschlüsse Strom Kabel >15m/ Freileitung >40m und Anschlüsse Gas >15m müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise.
3 - Stand Stadtgebiet Rösrath (Der Anschluss erfolgt im Namen und für Rechnung der Rheinischen NETZGesellschaft mbh. Bitte beachten Sie auch Ziffer 5 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV/NDAV.) Gas netto brutto )*5 Netzanschluss )*1 bis da 63 / 10m auf Privatgrund 1.000, ,00 Zuschlag für Mehrlängen )*2 über 10 m (bis max. 15m) 50,00 /m 59,50 /m Vergütung Eigenleistung Tiefbau )*3 auf Privatgrund b) Baukostenzuschuss )*4 versorgungsbereichsabhängig Netzanschluss bis da ,00 535,50 d) Bereitstellungsentgelt für einen Gasnetzanschluss über den keine Lieferung erfolgt 91,95 /Jahr 109,42 /Jahr II. Sonstiges Stornogebühren netto brutto )*5 1. Die Grabenlänge auf Privatgrund bemisst sich aus dem Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und dem Einführungspunkt an der Hausaußenwand. 2. Anschlüsse Gas >15m müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 3. Die Eigenleistung Tiefbau beinhaltet den Grabenaushub und die Wiederverfüllung. 4. Der Baukostenzuschuss ist Ihre Beteiligung an den Kosten des vorgelagerten Verteilnetzes. 5. Den Nettobeträgen wurde die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
4 - Stand Stadtgebiet Pulheim, Frechen (Anschlüsse für Strom erfolgen im Namen und für Rechnung der Westnetz GmbH) II. Gemeinsame Verlegung Strom netto brutto )*6 Strom und Wasser )*9 netto brutto )*7 Netzanschluss (Länge auf Privatgrund) *1,2,3 bis 30m 419,33 499,00 Netzanschluss )*1,2,3 bis 10m auf Privatgrund 2.178, ,41 bis 50 m 545,38 649,00 Zuschlag für Mehrlängen (Wasser) )*3 über 10 m (bis max. 15m) 55,00 58,85 bis 100 m 671,43 799,00 Vergütung Eigenleistung (Mauerdurchbruch und Tiefbau) *5 Pauschalbetrag bis 10m (Wasser) bzw. 15m (Strom) 450,00 481,50 bauseitig komplette Grabenerstellung auf Privatgrund und die Erstellung 60,50 72,00 über 10m (bis max.15m) (Wasser) 45,00 /m 48,15 /m c) Baukostenzuschuss )*6 b) Mehrspartenhauseinführung (MSHE) bis da 50 überwiegend Eigenverbrauch im Haushalt Lieferung und Montage einer MSHE inkl. Kernbohrung 510,00 606, Wohneinheit 0,00 0,00 c) Baukostenzuschuss siehe Einzelanschlüsse Wohneinheit 27,43 /WE 32,64 /WE d) Abtrennung siehe Einzelanschlüsse Wohneinheit 14,89 /WE 17,72 /WE ab 21. Wohneinheit 7,00 /WE 8,33 /WE Strom, Wasser, Gas (GVG!) )*9 netto brutto )*7 nicht überwiegend Eigenverbrauch im Haushalt (Anteil Strom/Wasser) ab 31. kw 17,95 /KW 21,36 /KW Netzanschluss )*1,2,3 bis 10m auf Privatgrund 1.788, ,11 Zuschlag für Mehrlängen (Wasser))*3 über 10 m (bis max. 15m) 41,00 43,87 Wasser netto brutto )*7 Pauschalbetrag bis 10m (Wasser) bzw. 15m (Strom) 450,00 481,50 Netzanschluss )*1,2,4 bis da 63 / 10m auf Privatgrund 2.580, ,60 über 10m (bis max.15m) (Wasser) 45,00 /m 48,15 /m Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 100,00 /m 107,00 /m b) Mehrspartenhauseinführung (MSHE) bis da 50 Lieferung und Montage einer MSHE inkl. Kernbohrung 510,00 606,90 Pauschalbetrag bis 10m 450,00 481,50 c) Baukostenzuschuss (Strom/Wasser) siehe Einzelanschlüsse über 10m (bis max.15m) 45,00 /m 48,15 /m d) Abtrennung gemeinsam mit GVG b) Baukostenzuschuss )*6 Netzanschluss Wasser bis da ,00 642,00 Spitzendurchfluss > 0,0-1,1 l/s 995, ,65 Spitzendurchfluss > 1,1-1,7 l/s 1.247, ,29 Gas (GVG!) und Wasser )*9 netto brutto )*7 Spitzendurchfluss > 1,7-2,6 l/s 1.561, ,27 (Anteil Wasser) Spitzendurchfluss > 2,6-4,2 l/s 1.967, ,69 Netzanschluss )*1,2,4 da 63 / 10m auf Privatgrund 1.670, ,90 Zuschlag für Mehrlängen )*3 über 10 m (bis max. 15m) 56,00 /m 59,92 /m Netzanschluss bis da , ,30 Pauschalbetrag bis 10m 450,00 481,50 III. Sonstiges über 10m (bis max.15m) 45,00 /m 48,15 /m b) Baukostenzuschuss (Wasser) siehe Einzelanschlüsse (Anteil Wasser) Netzanschluss Wasser bis da ,00 642,00 1. Anschlüsse für Strom und Wasser, welche in der Schutzzone, gemäß Deichschutzverordnung ( Deich und Hochwasserschutzwand), errichtet werden, müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 3. Anschlüsse Strom Kabel > 100m müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. Die Anschlusserrichtung umfasst die Leitungsverlegung auf öffentlichem Grund bis zur Grundstücksgrenze bis max. 25m. 4. Anschlüsse Wasser > da 63 Anschlussgröße (bzw. da 50 bei Mehrsparteneinführung) müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 9. Gemeinsame Verlegung in Frechen/Pulheim: In diesem Gebiet ist das zuständige Versorgungsunternehmen für Gas die GVG. Bei gemeinsamer Verlegung von Gas und Wasser ergibt sich eine Kostenermäßigung (siehe Preise).
5 - Stand Stadtgebiet Hürth, Wesseling, Alfter, Langenfeld, Sankt Augustin, Königswinter (Der Anschluss erfolgt im Namen und für Rechnung der Westnetz GmbH) Strom netto brutto )*6 Netzanschluss (Länge auf Privatgrund) *1,2,3 bis 30m 419,33 499,00 bis 50 m 545,38 649,00 bis 100 m 671,43 799,00 Vergütung Eigenleistung (Mauerdurchbruch und Tiefbau) *4 bauseitig komplette Grabenerstellung auf Privatgrund und die Erstellung der Gebäudeeinführung 60,50 72,00 c) Baukostenzuschuss )*5 überwiegend Eigenverbrauch im Haushalt Wohneinheit 0,00 0, Wohneinheit 27,43 /WE 32,64 /WE Wohneinheit 14,89 /WE 17,72 /WE ab 21. Wohneinheit 7,00 /WE 8,33 /WE nicht überwiegend Eigenverbrauch im Haushalt ab 31. kw 17,95 /KW 21,36 /KW II. Sonstiges 1. Anschlüsse für Strom, welche in der Schutzzone, gemäß Deichschutzverordnung ( Deich und Hochwasserschutzwand), errichtet werden, müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. 2. Die Grabenlänge auf Privatgrund bemisst sich aus dem Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und dem Einführungspunkt an der Hausaussenwand. 3. Anschlüsse Strom Kabel > 100m müssen kalkuliert werden. Hierfür gibt es keine Pauschalpreise. Die Anschlusserrichtung umfasst die Leitungsverlegung auf öffentlichem Grund bis zur Grundstücksgrenze bis max. 25m. 4. Die Eigenleistung Tiefbau beinhaltet den Grabenaushub und die Wiederverfüllung. 5. Der Baukostenzuschuss ist Ihre Beteiligung an den Kosten des vorgelagerten Verteilnetzes. 6. Den Nettobeträgen wurde die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
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