Universitätspräsident HÖNN Günther, Univ.-Professor Dr. jur.

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1 Informationen für Studierende Informationen für Studierende Universitätspräsident HÖNN Günther, Univ.-Professor Dr. jur. Vorzimmer des Universitätspräsidenten Gebäude 5, Zi. 104, 2000, PETERSSON Eleonore Vizepräsidenten Erster Vizepräsident LOUIS Alfred K., Univ.-Professor Dr. rer. nat., 3641 Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer KONNERTH Arthur, Univ.-Professor Dr. med., 3643 Vizepräsident für Lehre und Studium ENGELKAMP Johannes, Univ.-Professor Dr. phil., 3642 Vorzimmer der Vizepräsidenten Gebäude 5, Zi. 102, BORNKAMP Helge Kanzler CREMERS Hartwig Dr. jur. Vorzimmer des Kanzlers Gebäude 5, Zi. 109, 2002, PFEIFFER Petra 9

2 Referat 4 Außenbeziehungen und studentische Angelegenheiten ( ) Gebäude 4, 28 Leitung: STEMPER Friedrich Gebäude 4, Dachgeschoß, aaa@univw.uni-sb.de Akademisches Auslandsamt (641) Gebäude 4, Dachgeschoß, Telefax (3 02) Leitung: STEMPER Friedrich, Zi. 3.24, 3624 Vertretung: EL SIOUFY-BAUER Heide, Dr., 4488 Mitarbeiter: KRUG Gabriele, 4487 Internationale Beziehungen, STEMPER Friedrich, 3624 Projektbezogene Förderung (DAAD), aaa@univw.uni-sb.de DAAD-Sonderprogramme, ERASMUS-Beauftragter, Saar-Lor-Lux-Beauftragter, ECTS-Beauftragter Austauschprogramme, EL SIOUFY-BAUER Heide, Dr., 4488 einschl. studienbezogene austria@univw.uni-sb.de EU-Programme (Hochschulvertrag) REPLUMAZ Fabienne, Dr., 2050 Ostpartnerschaften, DFJW-Förderung (Deutsch-französisches Jugendwerk), DFHK-Förderung (Deutsch-französisches Hochschulkolleg) SOKRATES/ERASMUS- Hochschulkoordinator Auslandsstudien- und Stipendien- WENZEL Wolfgang,(halbtags), 4394 beratung, Austauschprogramme (AUS/CDN/USA) Doppeldiplomprogramme, DAAD-Sonderprogramme, Integrierte Auslandsstudien (IAS), Auslandspraktika (keine Vermittlung) Finanzen (Kontaktstipendien), O`NEAL Stephanie, (vormittags), Zi. 3.23, Betreuung von Programm- 4819, 4395 studierenden, (Wohnraumvermittlung), s.oneal@univw.uni-sb.de Systemverwaltung, Mitarbeit bei Frau Dr. El Sioufy-Bauer Stipendienverwaltung WOLL Ilse, (nachmittags), Zi. 3.21, (DAAD, Fulbright, etc.), 4393, ilse.woll@univw.uni-sb.de Sprachtests, Tandem Mitarbeit bei Frau Kollmann Internationale Feriensprachkurse AMBERGER Marcus, (halbtags), UG 10 Deutsch 2742, Telefax feriensprachkurse@univw.uni-sb.de /aaa/sprkurs 10

3 INTERREG II-Projekt WENZEL Wolfgang, Zi. 3.35, 3389, Sprachenangebotsverbund Telefax 3335, Saarland/Lothringen FRANK Stefan, UG 15.1, 3749, COLLEVILLE-SCHÖNAUER Christine UG 15.2, 3749, Abteilung für studentische Angelegenheiten (642) Gebäude 28, Telefax (3 02) Leitung: FRIEDRICH Mathilde, Diplom-Volkswirt Zi. 107, Vertretung: SCHMITT Gerhard, Universitätsamtsrat Zi. 103, 2017 Sekretariat: HEILBORN Marie-Luise, Zi. 108a, SCHOMMER Marita, Zi. 108a, 2655 Zulassung deutsche SCHMITT Gerhard,Universitätsamtsrat Studierende, Bildungsinländer und Zi. 103, 2017 ausländische EU-Bürger/innen LAUER Ulrich,Zi. 102, ENGEL Winfried,Zi. 104, Allgemeine Anlauf- und Beratungs- ROMINA Anita, Zi. 99, 4480 stelle, Immatrikulation, Rückmeldung und Exmatrikulation deutscher und D`ANNA RUNCO Antonia, Zi. 99, 4466 ausländischer Studierender für frankophone Studiengänge außer Stipendiaten Zulassung übrige ausländische KIEFER Ingrid, Zi. 97, 2156 Studierende LAUER Ulrich, Zi. 102, 3580 Immatrikulation u. Rückmeldung KREBS Dietmar, Zi. 100, 2011 deutscher u. ausländischer Studierender für Aufbaustudiengänge- außer Stipendiaten-, Umschreibung (Fachwechsel) deutscher Studierender u. Bildungsinländer, Beurlaubung u. Exmatrikulation deutscher u. ausländischer Studierender, Immatrikulation u. Exmatrikulation bei Studiumplatztausch, Kontaktstelle für Immatrikulation u. Rückmeldung in Homburg Immatrikulation deutscher D`ANNA RUNCO Antonia,Zi. 101, 2011 Studierende und Bildungsinländer, Exmatrikulation LÜDTKE Dieter, Zi. 101, 3011 deutscher und ausländischer Studierender, Immatrikulation KLESEN Andreas, Zi. 101, 3011 deutscher und ausländischer Gasthörer/innen und Seniorenstudenten/innen 12

4 Immatrikulation ausländischer MICHAELIS Brigitte, Zi. 97, 2612 Studierender Rückmeldung Studienkollegiaten/ Deutschkursteilnehmer/innen Bearbeitung von Stipendienanträgen Ausländer/innen in Deutschland Organisation von Semesterveran- FRIEDRICH Mathilde, Diplom-Volkswirt staltungen sowie Betreuung aus- Zi. 107, 2569 ländischer Gastwissenschaftler/innen und ausländischer Studierender Deutschkurse, Exkursionen, MEINCK Beate, Zi.108b, 2655 Nachkontaktmaßnahmen Kontaktstelle zur DVO und den ENGELHORN Roman, Zi. 110, 2658 Prüfungsämtern, DV-Organisation/ -Systemverwaltung, Studenten- und ENGEL Winfried, Zi. 104, 4146 Prüfungsstatistik, Outputkontrolle und Verteilung, Änderungsdienst, Hardware-Betreuung, Erstellung von Wahllisten Informationen für Studierende 13

5 Zeittafel Sommersemester 1999 Beginn des Sommersemesters April 1999 Beginn der Vorlesungen 12. April 1999 Ende der Vorlesungen 16. Juli 1999 Ende des Sommersemesters September 1999 Mitteilungen für deutsche Studierende und Bildungsinländer A. Neueinschreibung Für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge ist die Immatrikulation bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdgeschoß, Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich durchzuführen. Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Immatrikulation in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdgeschoß, Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich durchzuführen in der Zeit vom 15. März 9. April Zur Immatrikulation sind vorzulegen: 1. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Immatrikulation. Sie können dieses Formblatt gegen Einreichung eines frankierten und adressierten Rückumschlags (DM 2,20) bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Postfach , Saarbrücken, anfordern, 2. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung; ggf. beglaubigte Fotokopie des Anerkennungsvermerks (bei deutschen Bewerbern mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland oder aus der ehemaligen DDR) sowie ggf. beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche. Nicht ausreichend ist ein Fachoberschulabschluß, der lediglich die Fachhochschulreife vermittelt. Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt nach Maßgabe der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes vom (Amtsblatt S. 268) zum Studium bestimmter Studiengänge an der Universität, 3. der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (siehe gesonderten Hinweis), 4. eine Einzahlungsquittung über die Entrichtung des Beitrages zur Studentenschaft und des Sozialbeitrages in Höhe von DM 167, (Empfänger: Studentenwerk im Saarland e. V., Kto.-Nr bei der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Saarbrücken, BLZ ); die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer Gebührenmarke am Service Schalter der Saar Bank im Mensagebäude (28) in Saarbrücken erfolgen. Die Bankgebühren entfallen hierbei, 5. eine Bescheinigung der Bundeswehr über die Freistellung vom Wehrdienst (für Angehörige der Bundeswehr, deren Dienstzeit regulär nach dem 30. April 1999 endet), bzw. eine solche Bescheinigung vom Bundesamt für Zivildienst (für Zivildienstleistende, deren Dienst regulär nach dem 30. April 1999 endet), 6. Ihr Studienbuch, sofern Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren/sind, 7. Nachweis der Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule, sofern Sie die Immatrikulation für einen Studiengang beantragen, für den bundesweit Zulassungszahlen festgesetzt sind, und Sie in diesem Studiengang gleichzeitig an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule immatrikuliert sind, 14

6 8. Hochschulwechsler/Studienfortsetzer müssen darüber hinaus die letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Studiengangbezeichnung und Fachsemesterangabe vorlegen, Fachwechsler ins höhere Fachsemester/Quereinsteiger eine verbindliche Einstufungsbescheinigung des hiesigen oder zuständigen Prüfungsamtes. Ist der Hochschulwechsel nicht gleichzeitig mit einem Fachwechsel verbunden, wird bei der Immatrikulation die Zahl der Fachsemester fortgeschrieben. Es wird jedoch dringend dazu geraten, wegen Anerkennung bisheriger Studienleistungen mit den jeweils zuständigen Prüfungsämtern Kontakt aufzunehmen. Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Versagungsgrund gegeben ist, können weitere Unterlagen verlangt werden, soweit diese für die Entscheidung über das Bestehen des Versagungsgrundes erforderlich sind. Eine Immatrikulation muß versagt werden, wenn Sie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in dem gewählten Studiengang bereits den Prüfungsanspruch verloren haben. Beiträge Die Beiträge sind wie folgt festgesetzt: Studentenwerk... 53,40 DM Studentenschaft (einschl. Beitrag zum Semesterticket) ,60 DM 167,00 DM Empfänger: Studentenwerk im Saarland e. V. Bankverbindung: Bayerische Vereinsbank (BLZ ), Kto.-Nr Die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer entsprechenden Gebührenmarke am Service Schalter der Saar Bank im Mensagebäude (28) in Saarbrücken erfolgen. B. Rückmeldung (ohne und mit Beurlaubung) 11. Januar 26. Februar 1999 Ein Student kann auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund beurlaubt werden. Der Antrag (auch im Internet erhältlich) mit entsprechendem Nachweis ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Universitätspräsident. Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung, studienbedingter Auslandsaufenthalt sowie Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Dauer. Verspätete gebührenpflichtige Rückmeldung: 1. März 9. April C. Exmatrikulation Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dem Antrag (Formblatt, auch im Internet erhältlich) sind das Studienbuch und der Studentenausweis, sowie bei schriftlicher Exmatrikulation auch ein adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN C5) beizufügen. Intensivsprachkurse in den Semesterferien Die Universität des Saarlandes bietet für Studierende der Hochschulen des Saarlandes in der vorlesungsfreien Zeit (März/September) Intensivsprachkurse in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch an. Die vierwöchigen Kurse dienen der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen: Tel , Fax , aaaso@rz.uni-sb.de 16

7 Mitteilungen für ausländische Studierende (ohne Bildungsinländer ) Informationen für Studierende Immatrikulationsvoraussetzungen 1. Deutschkenntnisse: Ausländische Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Studiums nachweisen, daß sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Der Nachweis kann geführt werden durch: a) eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule (auch im Ausland) erworben worden ist, b) das Kleine Deutsche Sprachdiplom oder das Große Deutsche Sprachdiplom eines Goethe-Institutes, c) das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg), d) das Zeugnis der Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (DSH/PNDS) auf der Grundlage der Rahmenordnung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Über die Anerkennung des vorgelegten Sprachzeugnisses entscheidet die Universität des Saarlandes. Bewerber ohne bzw. mit wenigen Deutschkenntnissen können vor Aufnahme des Fachstudiums den Besuch des Deutschkurses bei der Universität des Saarlandes beantragen. Der Deutschkurs dauert ein bis zwei Semester und endet mit der DSH/PNDS. Die DSH/PNDS kann einmal wiederholt werden. 2. Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis: a) Die Voraussetzungen für die Einschreibung als ordentlicher Student erfüllt, wer ein Abschlußzeugnis erworben hat, das dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist. Zulassungsbeschränkungen bleiben unberührt. b) Ist ein ausländisches Reifezeugnis dem deutschen Reifezeugnis nicht gleichgestellt, muß der Bewerber die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife ablegen, bevor er mit seinem Fachstudium beginnen kann. Zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird der Besuch eines Studienkollegs angeboten. Bewerber, die ein technisch-naturwissenschaftliches oder medizinisches Fach studieren wollen, besuchen das Studienkolleg der Universität des Saarlandes und legen dort die Feststellungsprüfung ab. Bewerber, die ein wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftliches Fach studieren wollen, werden von der Universität des Saarlandes den entsprechenden Vorbereitungskursen zur Feststellungsprüfung dem Staatl. Studienkolleg Mainz, Saarstraße 52, Mainz, zugewiesen. Anfragen sind an Frau Ingrid KIEFER, Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Zi. 97, Tel. (06 81) , zu richten. 3. Für alle Studiengänge, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, erfolgt die Einschreibung bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Öffnungszeiten: Mo Do Uhr, Mo Do Uhr, Fr geschlossen). 4. Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Immatrikulation in der Zeit vom 16. März 9. April 1998 persönlich durchzuführen. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen siehe weiter bei Mitteilungen für deutsche Studierende (A. Abs. 2 und Abs. 3). Finanzielle Voraussetzungen Zur Deckung des Lebensunterhalts müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Die monatlichen Ausgaben eines Studenten sind von den persönlichen Bedürfnissen abhängig und betragen zur Zeit mindestens ca , DM. Aus diesem Grund wird von ausländischen Studienbewerbern eine Erklärung über die Studienfinanzierung verlangt. 17

8 Stipendien Ausländische Studienbewerber, die sich um ein Stipendium in Deutschland bewerben wollen, müssen in ihrem Heimatland dazu Anträge bei den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland einreichen. Weitere Auskünfte über Stipendienmöglichkeiten erteilt Frau MICHAELIS, Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Erdgeschoß, Zi. 97, Tel. (06 81) Die Abteilung für studentische Angelegenheiten versucht bei allen Fragen, die das Studium betreffen sowie bei sozialen Problemen, den ausländischen Studierenden zu helfen. Gasthörer und Seniorenstudium 1. Als Gasthörer kann auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen in der Universität mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung bedarf der Zustimmung der Lehrperson an deren Lehrveranstaltung der Bewerber teilnehmen will. Eine Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Universitätspräsidenten. Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll nicht mehr als zehn Wochenstunden betragen. Die Zulassung ist vom April 1999 in der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Zi. 101, (Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich zu beantragen. Dem Antrag (Formblatt) sind beizufügen: 1. der vom Bewerber ausgefüllte und unterschriebene Datenbogen, 2. ein Einzahlungsbeleg über 77,40 DM (das sind die Gasthörergebühr in Höhe von 75, DM sowie der Versicherungsbeitrag in Höhe von 2,40 DM) auf das Konto der Universität des Saarlandes, Konto-Nr bei der Landeszentralbank Saarbrücken, BLZ , zugunsten des Titels Eine Bareinzahlung bei der Universitätskasse ist nicht möglich. 3. der Nachweis über die Zustimmung der Lehrpersonen, an deren Lehrveranstaltungen der Bewerber teilnehmen will (Formblatt). Wird dem Antrag auf Zulassung entsprochen, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über die Zulassung als Gasthörer. 2. Das Seniorenstudium ist im Rahmen eines Gasthörerstatus (vgl. oben Punkt 1.) oder für Seniorinnen und Senioren mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) für Studiengänge, für die keine Zulassungsbeschränkungen bestehen, als reguläre(r) Student/in möglich (vgl. Mitteilungen für deutsche Studierende Punkt A. Abs. 2 und 3). Zu Beginn eines jeden Semesters ist der Studienführer Seniorenstudium gegen Zahlung von DM 4, (Schutzgebühr) bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten oder des Studienzentrums (Geb. 1.2) erhältlich. Die Antragsformulare können schriftlich gegen Einreichung eines adressierten und frankierten (DM 1,10) Rückumschlags bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten angefordert werden bzw. sind über das Internet erhältlich. Deutsch-ausländisches Clubhaus Bewirtschaftung:

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