1.1. Bezeichnung Durchführung Spielmodus Juniorinnen und Junioren werden gemeinsam als Jugendliche bzw. als Jugendmannschaften

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1 Jugendfußball Hallenausschreibung NFV Kreis Gifhorn 1. Organisatorisches 1.1. Bezeichnung Durchführung Spielmodus Juniorinnen und Junioren werden gemeinsam als Jugendliche bzw. als Jugendmannschaften bezeichnet. Für die Durchführung der Hallenspiele gelten die zurzeit gültigen Regeln und Satzungen mit folgenden Änderungen und Ergänzungen sowie deren aktualisierten Anhängen. Die Erläuterung für Hallenspiele ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Festlegung des Spielmodus, in welchen Altersklassen bzw. Jahrgängen der Spielbetrieb stattfindet und die Staffeleinteilung im Spielbetrieb über das DFBnet werden unanfechtbar von KJA vorgenommen. Als Spielmodus für die E Junioren / Juniorinnen und die jüngeren Mannschaften wird Hallenfußball (aber mit einem FUTSALL Ball) und den nachfolgenden Hallenfußballregeln vorgeschrieben. Ab der d Junioren / Juniorinnen Mannschaft wird FUTSAL nach den FUTSAL Regeln des NFV Kreis Gifhorn (siehe Anlage 2) gespielt Mannschafts- und Schiedsrichtergeld Das Mannschaftsmeldegeld und die Schiedsrichterumlage werden vom Kreisvorstand festgelegt. Für die Saison 2015/2016 beträgt das Mannschaftsgeld 20,00 Euro und das Schiedsrichtergeld bei angesetzten Schiedsrichtern 30,00 Euro. 1.3 Hallenübersicht Eine Übersicht der aktuellen Hallenspielorte mit der entsprechenden Adresse ist dem Anhang 5 dieser Ausschreibung zu entnehmen Hallenleitungen Die Hallenleitung wird an die Vereine übertragen (Anhang 5). Den Hallenleitern ist das Hausrecht übertragen. Ihren Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten. Die Hallenleitungen legen fest, in welchen Umkleidekabinen die am Spieltag teilnehmenden Mannschaften untergebracht werden. Dazu sind entsprechende Hinweise an die Betreuer der Mannschaften zu erteilen, entweder mündlich oder durch das Anbringen von Hinweisschildern an den jeweiligen Kabinentüren Mannschaft Spielberichtsformular und Spielerpässe Der Hallenleitung ist von jeder Mannschaft und vor Beginn des Spieltags das vollständig ausgefüllte Mannschaft Spielberichtsformular (siehe Anhang 3) und die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Das Formular ist von den Mannschaften mitzubringen. Die Spielerpässe werden bis zur Abnahme der Umkleidekabinen von der Hallenleitung einbehalten

2 1.6. Hallenturnschuhe Es darf nur in Hallenturnschuhen mit einer hellen, nicht abfärbenden Sohle gespielt werden. Das Tragen von Stollen- oder Noppenschuhen oder Turnschuhen mit dunkler Sohle ist strengstens untersagt. Auch die Betreuer / Trainer der Mannschaften und die Schiedsrichter haben sich an die Vorgabe zu halten! 1.7. Schienbeinschoner Das Tragen von Schienbeinschonern ist bei allen Hallenspielen Pflicht! 1.8. Altersklasse Eine Altersklasse bestehen aus zwei Jahrgängen. In den Altersklassen findet bei ausreichenden Mannschaftsmeldungen der Spielbetrieb in Jahrgangsstaffeln statt. Die älteren Jahrgangsmannschaften der Altersklasse werden mit Großbuchstaben und Stichtagsjahren gekennzeichnet. Die jüngeren Jahrgangsmannschaften der Altersklasse erhalten Kleinbuchstaben und ebenfalls eine Stichtagskennzeichnung. In den Jahrgängen wird ab 1 nummeriert. Die älteren Jahrgänge sind höherrangig. Die Stichtage von Juniorinnen und Junioren sind gleich. In gemischten Mannschaften dürfen Juniorinnen ein Jahr älter sein. In einer Altersklasse kann ein älterer Jahrgang nie in einer jüngeren Jahrgangsmannschaft spielen Mannschaftsstärke und Trikots Mannschaftsstärke auf dem Spielfeld sind für die F und G Junioren fünf Feld-spieler plus Torwart. Ab der unteren e Jugend verringert sich die Feldspielerzahl auf vier plus Torwart. Die Mindestzahl, mit der eine Mannschaft beginnen darf, beträgt drei Feldspieler plus Torwart. Der Schiedsrichter darf ein Spiel wegen einer Reduzierung einer Mannschaft auf weniger als vier Spieler von sich aus nicht abbrechen. Ein Spielabbruch darf nur auf Verlangen der reduzierten Mannschaft durch ihn erfolgen. Alle Mannschaften im Jugendhallenspielbetrieb bestehen an einem Turnier Spieltag aus maximal elf spielberechtigten Spielern. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereines in einer Staffel, haben die Mannschaften grundsätzlich alle Pflichtspiele in unterschiedlich farbigen Trikots auszutragen Spielfeld, Seiten aus und Bande Als Spielfeld gilt das gekennzeichnete Hallenhandballfeld. Bei Seiten aus wird das Spiel in den Altersklassen der E Junioren und jünger mit einem regelgerechten Einwurf fortgesetzt. Es kann in allen Hallen mit Bande gespielt werden. Die Entscheidung, ob in der jeweiligen Halle beim Hallenfußball mit Bande gespielt wird, trifft der zuständige Staffelleiter am ersten Hallenspieltag der Saison. Die Entscheidung ist unanfechtbar Tor- und Strafraummaße, Strafstoßmarke und Anlaufbegrenzung Die Torgröße beträgt jeweils 3 x 2 Meter. Der Strafraum bei dieser Torgröße ist die durchgezogene 6 Meter Linie. Als Strafstoßmarke gilt die 7 Meter Markierung (Handball). Der Anlauf beim Strafstoß ist ab den e Junioren auf die gestrichelte 9 Meter Halbkreismarkierung begrenzt, alle jüngeren Jahrgänge haben keine Anlaufbegrenzung Spielball Im Hallenfußball wird in allen Hallen mit einem FUTSAL gespielt. Die Größe und das Gewicht des Balles ist der Tabelle aus dem Anhang 1 dieser Hallenausschreibung für die jeweilige Jugend zu entnehmen

3 1.13. Zeitnahme und Time out Die Zeitnahme der Spielzeit erfolgt zentral über eine Hallenuhr oder über die Hallenleitung. Gibt der Schiedsrichter das Zeichen für Time out, wird die Spielzeit im Jugendfußball unterbrochen. Bei Ertönen der Schlusssirene oder eines Schlusspfiffes durch die Hallenleitung, entscheidet grundsätzlich und unanfechtbar der Schiedsrichter über eine Torwertung (Tatsachenentscheidung) Protest Bei Unstimmigkeiten im Spielbetrieb, Proteste oder Einsprüche gegen Entscheidungen ist der KJA zuständig. Die Entscheidungen des KJA sind unanfechtbar. Bei Endrunden Turnieren wird im Bedarfsfall ein Schiedsgericht eingesetzt, welches unanfechtbar über Proteste und Einsprüche entscheidet Erste Hilfe und Haftungsansprüche Alle teilnehmenden Mannschaften müssen eine ausreichende Erste Hilfe Ausrüstung an jedem Spieltag vorhalten. Für persönliche Sachen aller Art, Wertgegenstände und Vereinsausrüstungen im Hallenspielbetrieb sind die Vereine in jedem Fall immer eigenverantwortlich. Durch die Hallenleitung oder deren Beauftragte festgestellte Schäden, die durch Vereinsmitglieder verursacht worden sind, werden immer unter Vereinshaftung geregelt Hallenausschreibung und Hallensprechtag Die neue gültige Hallenausschreibung wird jährlich auf dem Hallensprechtag nach den feststehenden Mannschaftsmeldungen und Hallenzeiten für die Saison bekannt gegeben. Der KJA kann bei Bedarf (z. B. höherer Gewalt) im laufenden Spielbetrieb zur Sicherstellung des Spielbetriebes die Hallenausschreibung und den Spielplan unanfechtbar ändern, ergänzen und anschließend bekannt geben. Die Teilnahme von Vertretern der Vereine / JSG / JFV am Hallensprechtag ist Pflicht. 2. Spielbetrieb Spielregeln 2.1. Fairness Grätschen Freistoß Abstand Alle Verantwortlichen, Betreuer und Trainer, Spieler und Spielerinnen, Schiedsrichter und Eltern verpflichten sich an den stattfindenden Hallenspieltagen zu einem fairem und sportlichen Verhalten im Sinne des Jugend Fußballs. Das Grätschen am Spieler oder an der Spielerin ist in der Halle grundsätzlich untersagt und wird bei Zuwiderhandlung vom Schiedsrichter sofort abgepfiffen. Das Spiel wird mit einem Freistoß für den Gegner fortgesetzt. Alle Freistöße beim Hallenfußball werden indirekt ausgeführt. (Abweichende FUTSAL Regeln im Anhang 2 beachten!) Beim Anstoß, Freistoß und bei jeder Spielfortsetzung müssen alle gegnerischen Spieler oder Spielerinnen mindestens drei Meter vom Ball entfernt sein Hallendecke und Hallenwand Berührt der Ball im Spiel die Hallendecke oder eine als ebenso festgelegte Wandfläche oder sonstige Hallenaufbauten, erhält der Gegner an dieser Stelle einen Freistoß Torerzielung und Torwart In allen Altersklassen kann nur ein Tor erzielt werden, wenn der Ball in der Hälfte des Gegners gespielt oder mindestens berührt worden ist. Wenn der Torwart seinen Strafraum verlässt, wird er wie ein Feldspieler behandelt

4 In allen Altersklassen bringt beim Toraus der Torwart den Ball wieder ins Spiel. Er kann dabei den Ball auch mit der Hand spielen. Der Ball befindet sich aber erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Andernfalls ist eine Wiederholung des Abstoßes durch den Torwart erforderlich. In den Altersklassen der G bis F Jugend darf der Torwart den Ball in jedem Fall über die Mittellinie spielen. In den Altersklassen der e und E Jugend darf der Torwart den Ball nach einem Toraus nur bis zur Mittellinie spielen. Hält der Torwart den Ball oder wehrt er ihn im Spiel ab, bleibt der Ball im Spiel und kann somit vom Torwart in jedem Fall auch wieder über die Mittellinie gespielt werden. Weiterhin gilt bei der e und E Jugend die Torwartregel, bzw. das Torwartspiel in vollem Umfang entsprechend den geltenden Bestimmungen Spieler und Spielerin In allen Mannschaften bleiben die Jugendlichen, egal welchen Jahrganges oder welcher Altersklasse, mit dem ersten Spiel der Hallenrunde für diese Mannschaft einschließlich aller Vorrundenspiele oder einer folgenden Zwischen oder Endrunde festgespielt. Dabei bleibt das Zweitspielrecht des Spielers / der Spielerin auch für die Hallenrunde bestehen. Der Spieler / die Spielerin kann sowohl für den Stammverein, als auch für den aufnehmenden Verein unter der oben genannten Bedingung eingesetzt werden. Ausnahmeregelung nur für Vorrundenspiele: Ein nach dem ersten Spieltag bereits festgespielter Jugendlicher eines jüngeren Jahrganges darf während der gesamten Hallenvorrunde einmal in einem höheren Jahrgang, egal welcher Altersklasse spielen, ohne sich für diese Mannschaft fest zu spielen. Spielt dieser Jugendliche ein zweites Mal in einer Mannschaft eines höheren Jahrganges bzw. Altersklasse, bleibt er für den Rest der gesamten Hallensaison für diese Mannschaft, in der er zuletzt gespielt hat, festgespielt. Somit verliert er oder sie das Spielrecht für die ursprüngliche Mannschaft sowie weiterer Wechselmöglichkeiten im Hallenspielbetrieb. Endrundenregel: Jeder teilnehmende Jugendliche am Jugendhallenspielbetrieb ist nur für eine Endrunde (Halbfinale oder Finale) der Kreismeisterschaft oder der Lucky Looser Runde egal welchen Jahrganges oder welcher Altersklasse spielberechtigt. Ein Spieltag oder ein Turnier zählt wie ein Spiel. Ein Jugendlicher kann pro Kalendertag am Spielbetrieb nur einer Mannschaft teilnehmen Bezirksfußball Die Bezirks Juniorenmannschaften aus dem Feldbetrieb der B und C Junioren kann der KJA im Kreishallenfußballspielbetrieb eingliedern. Die Spieler der Bezirksmannschaften bleiben aber nur in dieser Mannschaft spielberechtigt. Die Teilnehmer an den Bezirksmeisterschaften meldet der KJA Spielwertung Die Spielwertung erfolgt nach der 3 Punkte Regelung. Bei einer Punktegleichheit entscheidet die bessere Tordifferenz. Ist die Tordifferenz ebenfalls gleich, entscheiden die mehrgeschossenen Tore. Bei Punkt und Torgleichheit erfolgt ein 7 Meter Schießen bis zur Entscheidung, wenn dieses für den Turniersieg, der Meisterschaft, einer Platzierung oder dem Abstieg nötig ist. Bei Nichtantreten einer Mannschaft werden die Spiele an diesem Spieltag bei einem Turnier mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet

5 Meter Schießen Ein 7 Meter Schießen, das zu den beschriebenen Entscheidungen nötig wird, ist in allen Altersklassen wie folgt durchzuführen: Sind mehrere Mannschaften am Schießen beteiligt, ist die Reihenfolge zu regeln. Für das gesamte Schießen werden fünf Schützen je Mannschaft benannt. Zuerst treten drei Schützen jeder Mannschaft an. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt wenn eine Mannschaft als Gewinner feststeht. Haben beide Mannschaften nach drei Schützen die gleiche Anzahl von Toren erzielt, schießen zuerst die restlichen zwei Schützen. Danach schießen wieder alle fünf benannten Schützen abwechselnd, in beliebiger Reihenfolge hintereinander, bis zur Entscheidung. Der gleiche Schütze darf erst ein weiteres Mal schießen, wenn alle anderen genannten Schützen geschossen haben. Das Schießen ist sofort beendet wenn eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat Schiedsrichter Die Entscheidung, welche Spiele welcher Altersklasse mit Schiedsrichtern besetzt werden, liegt generell beim KJA. Die Spiele bestimmter Altersklassen werden vom KSA Gifhorn mit Schiedsrichtern besetzt. Die Vergütung des Schiedsrichtergeldes wird vom KJA aus mit einer Schiedsrichterumlage pro Mannschaft geregelt. Die Höhe der Schiedsrichterumlage setzt der Kreisvorstand fest. Die Schiedsrichterumlage wird zusammen mit dem Startgeld vom Schatzmeister abgefordert Zeitstrafe und Rote Karte Eine vom Schiedsrichter ausgesprochene Zeitstrafe beträgt 2 Minuten. Ein für das ganze Spiel durch eine rote Karte verwiesener Jugendlicher bleibt für alle weiteren Spiele des laufenden Spieltages und darüber hinaus auch für die Hallenrunde vorerst gesperrt. Die betreffende Mannschaft kann sich aber im folgenden Spiel des laufenden Spieltages wieder vervollständigen. Der Vorfall ist im Spielberichtsformular der betreffenden Mannschaft (Anhang 3) von der Hallenleitung oder dem Schiedsrichter mit aufzuführen (Eintrag unter besondere Vorkommnisse). Bei einem Feldverweis auf Dauer ist zusätzlich ein Sonderbericht vom Schiedsrichter zu erstellen und umgehend an das Junioren Rechtswesen zuzusenden. Der Spielerpass verbleibt unter Vereinshaftung. Das Junioren Rechtswesen entscheidet zeitnah über die Länge der Sperre, bzw. den Freigabespieltermin des Jugendlichen. Bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Höhe der Strafe bleibt der Jugendliche vorgesperrt und darf in keinem Fall eingesetzt werden Auswechselungen Auswechselungen können von der Seitenlinie oder der Torlinie vorgenommen werden. Auswechselungen können auch " fliegend " durchgeführt werden. Dabei muss immer der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld zuerst verlassen, bevor es der neue Spieler an der gleichen Stelle betreten darf. Bei Ein und Auswechselvergehen ist das Spiel mit einen indirekten Freistoß von dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung zuletzt befand, fortzusetzen Spielverlegungen Spielverlegungen sind nicht möglich. Ausgefallene Spiele, aus welchen Gründen auch immer, können aufgrund der Hallenbelegungszeiten nicht nachgeholt werden. Über eventuelle Spielwertungen bei Spielausfällen entscheidet unanfechtbar der KJA. Auch wegen einer eventuellen Abstellung von Spielern zu Auswahlmaßnahmen erfolgt keine Spielverlegung. Jede Mannschaft muss zu jedem Spieltag so rechtzeitig anreisen, dass der Spielplan in jedem Fall eingehalten werden kann

6 2.12. Zwischen und Endrundenteilnahmeverpflichtung Für alle Mannschaften, die eine Zwischenrunde, oder ein Halbfinale oder eine Endrunde erreichen, besteht eine Teilnahmepflicht. Mitteilungen an Mannschaftsverantwortliche der Vereine nach Vor Zwischen und Halbfinalrunden in den Hallen gelten als amtliche Mitteilungen für die Vereine Vereinsturniere Alle Vereinshallenturniere sind anzeigepflichtig. Vereinsturniere sind daher zwecks Genehmigung drei Wochen vor dem Turniertermin beim zuständigen KJA unter Beifügung der Ausschreibung, des Zeitplanes und der Liste der teilnehmenden Mannschaften anzuzeigen. An Samstagen, außer in den Ferien, werden keine Hallenturniere genehmigt. Auch sonntags ist durch Vereinshallenturniere der Hallenpunktspielbetrieb nicht zu gefährden. Spielverlegungen sind nicht möglich (siehe Punkt 2.11.) An einem Turnier dürfen nicht mehr als 10 Mannschaften teilnehmen. Das Turnier soll unter Berücksichtigung der Anreise, dem körperlichem und geistigen Leistungsvermögen der Kinder und Jugendlichen nur maximal vier Stunden dauern. Bei Nichtantreten eines Vereines zu einem Vereinshallenturnier, trotz erfolgter Zusage, steht dem ausrichtenden Verein immer das Startgeld vom nichtantretenden Verein zu. 3. Spielpläne und Ergebnismeldung 3.1. Spielplanerstellung und Meldefrist Die Spielpläne werden, wie bereits schon bei den Feldspielen die Regel, ab der Hallensaison 2015/2016, nur noch über das DFBnet Portal erstellt und dann den Vereinen zur Verfügung gestellt. Für die Versendung der Spielplanentwürfe wird das NFV Postfach genutzt. Für eine Weiterleitung der Entwürfe an die teilnehmenden Mannschaften, um noch eventuelle Änderungswünsche vorzutragen, sind die Vereine eigenverantwortlich zuständig. Nach einer angemessenen Zeit werden die Spielpläne online und somit auch für Dritte über Fußball.de sichtbar geschaltet. Aufgrund der rechtzeitigen Erstellung und der Versendung der Spielpläne ist es erforderlich, sich auf einen Meldeschlusstermin der teilnehmenden Mannschaften festzulegen. Dieser Stichtag wird den Vereinen via NFV Postfach mitgeteilt und ist einzuhalten. Spätere Mannschaftsmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden und Mannschaftsum oder Abmeldungen werden dann kostenpflichtig Mannschaftsmeldungen Die Mannschaftsmeldungen für die Hallensaison sind den Vereinen nach den aktuell geltenden Ausschreibungen des NFV Kreis Gifhorn freigestellt. Dabei sind die vorangegangenen Punkte dieser Ausschreibung in Hinblick auf maximale Spielerzahl und Mannschaftsstärke zu berücksichtigen. Für die Mannschaftsmeldung ist nur der aktuelle Mannschaftsmeldebogen zu verwenden. Eine eigenverantwortliche Mannschaftsmeldung der Vereine im DFBnet für die zukünftigen Hallensaisons ist in Planung Ergebnismeldungen im System Bereits zur Hallensaisonplanung werden verantwortliche Hauptvereine für die Ergebnismeldung in den jeweiligen Hallen festgelegt. Die aktuellen meldenden Vereine in den jeweiligen Hallen sind dem Anhang 5 dieser Ausschreibung zu entnehmen. Die Ergebnisse der einzelnen am Turniertag stattgefundenen Staffeln / Spiele müssen zeitnah von der Hallenleitung oder deren Beauftragten ins System übertragen werden, spätestens aber einen Tag später

7 3.4. Schriftliche Ergebnismeldung Die im System vom meldenden Verein übertragenen Ergebnisse müssen durch den Hallenspielleiter freigeschaltet werden. Die Hallenleitung hat für jeden Spieltag und jede einzelne Staffel ein schriftliches oder ein digitales Ergebnisprotokoll zu führen. Das Formblatt wird den Hallenleitungen rechtzeitig via NFV Postfach zur Verfügung gestellt. Jede schriftliche Ergebnismeldung ist von der Hallenleitung grundsätzlich zu unterschreiben, damit es rechtsgültig ist. Die schriftliche Ergebnismeldung ist nach dem Spieltagende entweder postalisch oder als pdf - Datei via E Mail dem Hallenspielleiter zuzusenden Fortführende Hallenspielrunden Die Hallenspielrunden werden nach den gemeldeten Mannschaftszahlen der jeweiligen Altersklassen geplant. Die Vorrundenspieltage sind begrenzt auf maximal vier Spieltage, die Zwischenrunden bestehen aus einem Spieltag und werden an zwei Wochenenden gespielt. Im Anschluss finden die jeweiligen Finalrunden der Kreismeisterschaft und der Lucky Looser Runde an einem Spieltag an einem Wochenende statt. Über abweichende Turnier Staffeltage entscheidet unanfechtbar der KJA. Eine Übersicht von möglichen Staffelstärken und damit einer möglichen Weiterqualifizierung der Mannschaften ist dem Anhang 4 dieser Ausschreibung zu entnehmen. Es handelt sich aber nur um exemplarische Beispiele. 4. Anhänge (Für Mannschaften Betreuer Trainer) Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Übersicht der Jahrgänge, Ballgrößen, Spielerzahl, Schiedsrichter und Foulzähler, Anlaufbegrenzung und Torwartball FUTSAL Regeln NFV Kreis Gifhorn Mannschaft Spielberichtsformular Halle Übersicht der Qualifikation innerhalb der Hallenrunden (folgt zeitnah nach Meldung und Erstellung der Staffeln) Übersicht der Hallen, Adressen, Ergebnismeldende Vereine, Hallenleitungen und Erreichbarkeiten Uwe Wolter (KJA Vorsitzender)

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