GITTERRINNEN-SYSTEM 2014 BRO NX TOL_2014_Umschlag.indd :35:29

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1 GITTERRINNEN-YTEM 2014

2 PICTOGRAMME tahl B G tahl, blank tahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50961/50979 und DIN EN IO 2081, blaupassiviert tahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50961/50979 und DIN EN IO 2081, dickschichtpassiviert tahl, bandverzinkt nach DIN EN tahl, tauchfeuerverzinkt nach DIN EN IO 1461 (Ersatz für DIN ), erbindungselemente: tauchfeuerverzinkt nach DIN EN IO B tahl, schwarz brüniert tahl, Geomet verzinkt D tahl, drahtverzinkt nach DIN EN C COLOR tahl, bandverzinkt und elektrostatisch pulverbeschichtet TANDARDARBEN ALUMINIUMOBERLÄCHE C R W L WA N P um reinweiß cremeweiß lichtgrau weißaluminium Aluminium Aluminium arbkennbuchstaben RAL 9010 RAL 9001 RAL 7035 RAL 9006 naturanodisiert pressblank ergänzen ab Lager lieferbar Andere RAL-arbtöne auf Anfrage. ür eventuelle arbabweichungen übernehmen wir keine Haftung. Edelstahl Rostfrei E1 Werkstoff Nr.: E2 Werkstoff Nr.: Werkstoff Nr.: , E4 Werkstoff Nr.: , E7 Werkstoff Nr.: E5 Werkstoff Nr.: E8 Werkstoff Nr.: E6 Werkstoff Nr.: E9 Werkstoff Nr.: E10 Werkstoff Nr.: E11 Werkstoff Nr.: tahl, galvanisch verzinkt/chromatiert Zinkauflage von 8-12 Mikron Dicke, elektrolytisch aufgebracht und durch Chromatieren nachbehandelt. Die Korrosionsbeständigkeit im alzsprühtest nach DIN (ATM-B117-90) beträgt ca. 72 td. 2 tahl, tauchfeuerverzinkt Zinkauflage von Mikron Dicke, im chmelztauchverfahren aufgebracht. 3 tahl, rostfrei (Werkstoff Nr [316]) Geeignet zur Anwendung im Innen- und Außenbereich in feuchter und schwach korrosiver Umgebung. 4 tahl, lackiert Dekorlack zum Einsatz in trockenen Innenräumen in korrosionsarmer Umgebung. 5 Messing Zur ausschließlichen erwendung in Innenräumen. AL Aluminium, N = naturanodisiert, P = pressblank, C = elektrostatisch pulverbeschichtet in tandardfarben (s. Tabelle Color) P Porzellan, halogenfrei M Messing CU Kupfer Kunststoff Eigenfarbe Unbehandelt und nicht korrosionsgeschützt. tahl, kunststoffummantelt EA (Äthylenvinyalkohol Copolymer-Kunststoff, Levasint ), brandgeprüft nach DIN tahl, mechanisch verzinkt/passiviert Hochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im alzsprühtest nach DIN EN IO 9227 (ATM-B117-90) beträgt mind. 500 td. tahl, mechanisch verzinkt/passiviert Hochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im alzsprühtest nach DIN EN IO 9227 (ATM-B117-90) beträgt mind. 600 td. tahl, galvanisch verzinkt/passiviert Zinkauflage von 5 Mikron Dicke, elektrolytisch aufgebracht und klar passiviert nach B EN E/ZN5//A. K01 PA - Polyamid, halogenfrei K13 PC/AB - Polycarbonat/Acrylnitril-Butadien-tyrol K02 P - Polystyrol, schlagfest, halogenfrei K14 POM - Polyacetal K03 PE - Polyethylen, halogenfrei K15 BR - tyrol-butadien-kautschuk K04 PP - Polypropylen, halogenfrei K16 CR/NBR - Chloroprene/Nitril-Butadien Kautschuk, halogenhaltig K05 PC - Polycarbonat, halogenfrei K17 CR/BR - Chloroprene/tyrol-Butadien-Kautschuk, halogenhaltig K06 BR/NBR - tyrol-butadien-nitril-kautschuk K18 TPE - Thermoplastische Elastomere K07 CR - Neoprene (Chloroprene-Kautschuk), halogenhaltig K ormstoff 31, (Phenolharz) K08 NBR - Nitril-Butadien-Kautschuk K20 I - ilikonkautschuk K09 PC-hart - Polyvinylchlorid, hart, halogenhaltig K21 PUR - Polyurethane K10 PC-weich - Polyvinylchlorid, weich, halogenhaltig K22 PET - Polyethylenterephthalat, halogenfrei K11 AB - Acrylnitril-Butadien-tyrol, halogenfrei K23 UP-G - glasfaserverstärkter Polyester, halogenfrei K12 AA - Acrylsäureester-tyrol-Acrylnitril-Pfropfcopolymer K23 C1 Epoxid Polyesterharzbeschichtung Neu im ortiment Informationen Montageanleitung Montagehinweis Befestigungszubehör chnelle Montage Kantenhöhe in mm eildurchmesser in mm Deckelöffnung und Tiefe in mm Rohrdurchmesser in mm Auslaufmodell Halogenfrei ilikonfrei ragen ie nach den DE- / UL-Zertifizierungen In der -palte ist der 6-stelligen Nummer jeweils folgende Konstante voranzustellen: 40 (für Deutschland) (für Niedax). Beispiel: für TK = Niedax GmbH & Co. KG, Linz/Rhein. Änderungen, Druck- und atzfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. 0914

3 Tolmega wurde 1960 in rankreich gegründet und gehört seit Anfang 2010 zur NIEDAX GROUP. Das Unternehmen Niedax bietet nun ein Gitterrinnen-ystem von Tolmega an, das überwiegend in der Industrie zum Einsatz kommt. Entsprechende Edelstahl-ersionen fi nden dabei in Bereichen der Lebensmittelverarbeitung oder auch in Chemiebetrieben ihren Einsatz, da das Material den besonderen Anforderungen entspricht. Bedingt durch eine Drahtstärke von bis zu 6 mm verfügen die Produkte über eine stabile Bauweise und halten daher hohen Belastungen stand. iele schraubenlose ystem- Zubehörteile ermöglichen eine schnelle und einfache Art der Montage. chnell und stabil verlegt

4 GITTERRINNEN-YTEM Gitterrinne U-förmig, verstärkte Ausführung aus tahldrähten, punktgeschweißt Höhe H mm Breite B innen mm GT GT GT GT GT GT GT GT GT erbinder bitte gesondert bestellen m 38,4 70,0 52,6 66,8 81,1 109,5 41,1 70,0 56,3 Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537) Belastung q (kn/m) Befestigungsabstand (m) Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der erbinder. Gitterrinne U-förmig, aus tahldrähten, punktgeschweißt Höhe H Breite B innen mm mm GT GT GT erbinder bitte gesondert bestellen m

5 Gitterrinne U-förmig, verstärkte Ausführung aus tahldrähten, punktgeschweißt Höhe H mm Breite B innen mm GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT GT erbinder bitte gesondert bestellen m 62,0 73,8 76,2 90,5 104,7 203,4 281,1 68,2 83,8 99,5 115,2 223,8 309,3 66,4 103,5 81,7 96,9 96,9 222,9 270,6 Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537) Belastung q (kn/m) Befestigungsabstand (m) Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der erbinder. Gitterrinne U-förmig, verstärkte Ausführung aus tahldrähten, punktgeschweißt Höhe H Breite B innen mm mm GT GT GT GT GT GT GT GT erbinder bitte gesondert bestellen m 104,7 203,4 281,1 423,4 486,8 432,0 112,2 222,9 Belastungsdiagramm: q = gleichmäßig verteilte Kabellast (geprüft nach DIN EN IEC 61537) Belastung q (kn/m) Befestigungsabstand (m) Die im Diagramm aufgeführten Belastungsangaben sind unabhängig von der Lage der erbinder. 3

6 GITTERRINNEN-YTEM Trennsteg mit Befestigungslasche Höhe H mm GTW 30 23,5 GTW 54 47,5 GTW 54 47,5 GTW 30 23,5 GTW 54 47, m 35,1 49,8 50,0 30,0 47,0 12 zur Trennung von Leitungen und Kabel mit unterschiedlichen unktionen und/oder pannungen für Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm erwendbar für: Gitterrinnen GT... Die Lochungen im Boden ermöglichen eine zusätzliche Befestigung. Befestigungszubehör für den jeweiligen Anwendungsfall bitte gesondert bestellen. chraubenloser toßstellenverbinder 16 GT ,6 50 GT ,6 50 zur Erstellung von Längsverbindungen durchlaufender Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm erwendbar für: Gitterrinnen GT und GT chraubenloser toßstellenverbindungswinkel 12 GTW ,0 50 GTW ,0 50 GTW ,3 50 zur Erstellung von Längsverbindungen durchlaufender Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm erwendbar für: Gitterrinnen GT... Universalverbinder zweiteilig estigkeitsklasse GRHKM 6X ,83 50 GRHKM 6X ,83 50 GRHKM 6X ,82 50 zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von ormstücken erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... Gitterrinnen-Universalverbinder 11 GTM 6X GTM 6X zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von ormstücken erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... 4

7 Gitterrinnen-erbindungslasche GTL 300 GTL zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von ormstücken erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... Befestigungszubehör bitte separat bestellen. Gitterrinnenlasche 11 GTL 20 GTL 20 GTL ,6 0,9 0, zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von ormstücken Gitterrinnen-Gegenlasche 11 GTL 30 GTL 30 GTL ,5 1,5 1, zur Erstellung von durchlaufenden Gitterrinnen und zur variablen Herstellung von ormstücken Gitterrinnen-Aufhängelasche 17 GTL 40 GTL 40 GTL ,6 3,6 4, zur mittigen Abhängebefestigung für Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite und mit einem mittigen Längsdrahtabstand von 50 mm Gitterrinnenmittenabhängung 17 GTM zur mittigen Abhängebefestigung für Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite Gitterrinnen-Multiclip 16 GTMC 25/50 GTMC 25/ ,0 1, zur variablen eitenbefestigung von Gitterrinnen bis max. 100 mm Breite zur variablen Bodenbefestigung von Gitterrinnen zur variablen Gewindeabhängung von Gitterrinnen bis max. 300 mm Breite 5

8 GITTERRINNEN-YTEM Gitterrinnen-Universalträger 15 GTUT ,3 10 GTUT ,3 10 erwendbar für: Gitterrinnen GT und GT Gitterrinnen Wand- und Auslegerbefestigung 15 GTWAB ,6 50 GTWAB ,6 50 GTWAB ,0 50 zur Wandbefestigung von Gitterrinnen zur Befestigung von Gitterrinnen auf Ausleger Gitterrinnen-Haltewinkel Höhe H Länge L Abstand A mm mm mm GRHW 30/60 91, ,93 zur Wandmontage erwendbar für: Gitterrinne GT mit mind. zwei Längsdrähten im Bodenbereich Zur Kippsicherung der Gitterrinnen eine Hakenschraube GRM 6... bitte gesondert bestellen. Gitterrinnen-Abhängebügel 17 GTAB zur zweiseitigen Abhängung mittels Gewindestange erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... bis max. 6 mm Drahtstärke Der Einsatz des Abhängebügels erfolgt an chnittstellen zwischen Längs- und Querdrahten. Zur icherung gegen Aushebeln der Gitterrinnen aus dem Abhängebügel kann die Lasche mittels einem chraubendreher umgelegt werden. Gitterrinnen-Montagebügel GTMB ,6 GTMB ,5 GTMB ,0 zur schraubenlosen Wandmontage von Gitterrinnen bis zu einer Breite von 100 mm und mind. zwei seitlichen Längsdrähten, mittige Gewindestangenabhängung von Gitterrinnen bis zu einer Breite von 300 mm erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... 6

9 Hakenschraube inkl. verzahnter lanschmutter ähnlich DIN EN 1661 Gewinde M GRM GRM GRM zur Befestigung der Gitterrinnen 1,16 1,16 1, lachrundkopfschraube ähnlich DIN 603 inkl. verzahnter lanschmutter G Gewinde M Länge L mm LM 6X20 G 6 20 LM 6X ,9 0, Gitterrinnen-Hängestiel und Wandausleger E4 E4 E4 Höhe H Länge L zul. bei L/2 mm mm kn GTTK ,30 GTTK ,08 GTTK ,86 GTTK ,64 GTTK ,30 GTTK ,86 GTTK ,64 GTTK 100 E ,30 GTTK 150 E ,08 GTTK 200 E ,86 zur Montage an waagerechten Decken und Wänden Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender erankerung mit dem tragendem Untergrund Gitterrinnen-Hängestiel Höhe H Länge L mm mm GTTK GTTK GTTK zur Montage an waagerechten Decken

10 GITTERRINNEN-YTEM Gitterrinnen-Tragkonsole Höhe H Länge L zul. bei L/2 mm mm kn GTTKU ,22 GTTKU ,00 GTTKU ,81 GTTKU ,22 GTTKU ,00 GTTKU ,81 zur Wand- und Deckenmontage Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender erankerung mit dem tragendem Untergrund Gitterrinnen-Tragkonsole Höhe H Länge L zul. bei L/2 mm mm kn GTTKU ,64 GTTKU ,64 zur Wand- und Deckenmontage Die Tragfähigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender erankerung mit dem tragendem Untergrund. 12 Gitterrinnen-Tragwinkel Länge L mm GTTW GTTW / m 66,0 98,5 GTTW ,0 für alle Gitterrinnen mit einem Längsdrahtabstand von 50 mm 17 Gitterrinnen-Distanzprofil 14 GTZP 30/150 GTZP 30/ für alle Gitterrinnen mit einem Längsdrahtabstand von 50 mm Das Profil ermöglicht eine kostengünstige, aufgeständerte Gitterrinnenverlegung. 8

11 Gitterrinnen-Bodenträger 14 GTBT 50 GTBT ,8 22,8 zur schraublosen Befestigung von Gitterrinnen auf Abstand von Boden oder Decke Gitterrinnen-Montageplatte 13 GTMP zum schraublosen Anbau von erteiler- und Abzweigdosen Gitterrinnen-Erdungsklemme GTEKM 6X für den Anschluss von Potentialausgleichs-/ Erdungsleitungen für die erwendung in trockenen Innenräumen erwendbar für: Gitterrinnen GT... und GT... Gitterrinnen-Kabelabgangsblech 16 GTKA ,5 1 zur schraublosen Montage durch Aufsetzen und Aufschieben für Gitterrinnen mit einem Querdrahtabstand von 100 mm und/oder einem Längsdrahtabstand von 50 mm für Gitterrinnen ab 100 mm Breite und einem max. Drahtdurchmesser von 6 mm erwendbar für: Gitterrinnen GT... 9

12 GITTERRINNEN-YTEM Deckel für Gitterrinne Breite B mm GTD GTD GTD GTD GTD GTD m 55,3 114,0 200,0 73,0 124,8 220,8 13 erwendbar für: U-förmige Gitterrinnen GT... und GT... Deckelbefestigungsclip GTDC... sind nicht im Lieferumfang enthalten und müssen separat bestellt werden. Gitterrinnen-Deckelbefestigungsclip E2 GTDC 25 E ,4 zur Befestigung von Gitterrinnendeckel erwendbar für: Gitterrinnendeckel GTD... Gitterrinnen-Bolzenschneider GTB ,8 1 für ein schnelles und sauberes chneiden der tahldrähte 10

13 Montagehinweise 11

14 INORMATIONEN Montagehinweise 12

15 Montagehinweise Auslegerbrücke chraubendreher Gitterrinnenlängsdraht Auslegerbrücke Gitterrinnenlängsdraht 13

16 INORMATIONEN Montagehinweise Wandmontage Bodenmontage Wandmontage Bodenmontage 14

17 Montagehinweise 15

18 INORMATIONEN Montagehinweise Möglichkeit zur zusätzlichen chraubensicherung zusätzliche icherung 16

19 Montagehinweise 17

20 Niedax allgemeine erkau- UNd LieeRBediNGUNGeN I. ALLGEMEINE BETIMMUNGEN 1. Die nachstehenden erkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Niedax geschlossenen erträge über die Lieferung von Waren. ie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Niedax unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Niedax in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. erkäufe an erbraucher finden nicht statt. 2. In den erträgen sind alle ereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Niedax zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 3. Die erträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das esthalten am ertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. II. PREIE UND ZAHLUNGBEDINGUNGEN 1. Die Preise gelten ab Werk ohne erpackung und ersendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich erpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer endung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich erpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde sind auf den Bedarf abgestimmt und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. ür Bestellungen, die von den erpackungseinheiten abweichen, wird pro Anbruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Bei Lieferungen auf Baustellen treten wir in rachtvorlage. Die vorgelegten rachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie Lieferung nicht gegeben ist. 6. alls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % konto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % konto oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor Lieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen alle vor Lieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab Lieferung. 7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen check oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in rage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer älligkeit laufen oder sonstige tundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem alle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an telle der Erfüllung chadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 8. Der Besteller kann nur mit orderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. III. LIEER- UND LEITUNGZEIT 1. Die Einhaltung von risten für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung durch den Besteller voraus. Werden diese oraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die risten angemessen; dies gilt nicht, wenn Niedax die erzögerung zu vertreten hat. 2. Kommt Niedax in Lieferverzug, ist die Haftung wegen erzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden chaden, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen ertragsverletzung, wobei Niedax derartiges erhalten von ertretern und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. 3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem Lieferverzug chaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des erzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes verlangen, der wegen des erzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte 4. Werden ersand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der ersandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den ertragsparteien unbenommen. 5. Ist die Nichteinhaltung von risten auf höhere Gewalt, z.b. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.b. treik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die risten angemessen. I. GEAHRÜBERGANG, ENTGEGENNAHME, RÜCKNAHME 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum ersand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der ersand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 3. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen achbearbeiter abgestimmt werden. onderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.. EIGENTUMORBEHALT 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer orderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. ie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine erpfändung, icherungsübereignung oder icherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. 2. Der Käufer ist berechtigt, die orbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. erpfändungen oder icherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen orderungen aus der Weiterveräußerung der orbehaltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und icherungsrechte aus dem erkauf und - falls Miteigentum an der orbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer orderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer ache verwahrt der Käufer für uns. 3. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen orderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen - so lange, wie er seinen erpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in ermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere orderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser orderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des orderungseinzugs im Wege des actoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die erpflichtung des actors begründet, die Gegenleistung in Höhe der orderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch orderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im erhältnis des Wertes unserer orbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der erarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, erfolgt jegliche erarbeitung für uns. 5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom ertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet. 6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die orbehaltsware oder in die im oraus abgetretenen orderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 1012

21 Niedax allgemeine erkau- UNd LieeRBediNGUNGeN I. MÄNGELGEWÄHRLEITUNG 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Bei orliegen eines Mangels ist Niedax zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener rist zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen ersuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des ertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. chlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger chadensersatzansprüche - vom ertrag zurücktreten oder die ergütung mindern. chadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, soweit es sich nicht um chadensersatz gemäß Ziffer III. handelt. 3. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung werden von Niedax nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die erbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder chäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem ertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden olgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5. Wir haften für chäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen ertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für chäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. ür chäden, die nicht von atz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen ertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen ertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem all ist aber die chadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden chaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen ertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 6. Wir haften für chäden, die wir durch einfache fahrlässige erletzung solcher vertraglichen erpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des ertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche ertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die chäden typischerweise mit dem ertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden ereinbarungen getroffen hat. 8. achmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die erjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und achen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere risten vorschreibt sowie in ällen der erletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem erschweigen eines Mangels. II. UNMÖGLICHKEIT, ERTRAGANPAUNG 1. oweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, chadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der chadensersatzanspruch des Bestellers auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in ällen des orsatzes, der groben ahrlässigkeit oder wegen der erletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom ertrag bleibt unberührt. 2. ofern höhere Gewalt im inne von Art. III Nr. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Niedax erheblich einwirkt, wird der ertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. oweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Niedax das Recht zu, vom ertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine erlängerung der Lieferzeit vereinbart war. III. ONTIGE CHADENERATZANPRÜCHE 1. chadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im olgenden. chadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen erletzung von Pflichten aus dem chuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in ällen des orsatzes, der groben ahrlässigkeit, wegen der erletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der erletzung wesentlicher ertragspflichten. Der chadensersatzanspruch für die erletzung wesentlicher ertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren chaden begrenzt, soweit nicht orsatz oder grobe ahrlässigkeit vorliegt oder wegen der erletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. oweit dem Besteller nach diesem Art. XI chadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für achmängelansprüche geltenden erjährungsfrist gemäß Art. III Nr. 2. Bei chadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen erjährungsvorschriften. 4. Die zwölfmonatige erjährungsfrist des Art. III Nr. 2 gilt auch für Maßnahmen der chadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen. IX. ERÜLLUNGORT; GERICHTTAND; ANZUWENDENDE RECHT 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Niedax und dem Käufer ergebenden treitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich check- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestimmt. Niedax ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den ertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. tand 10/2012 Niedax GmbH & Co. KG. Postfach D Linz/Rhein. Tel: +49 (0) 2644/ ax: +49 (0) 2644/

22 NOTIZEN 138

23 Niedax GmbH & Co. KG Asbacher traße 141 D Linz/Rhein Postfach 1286 D Linz/Rhein Tel: +49 (0) 2644/ ax: +49 (0) 2644/ NX

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