Mythos Sibirien und Naturerlebnis Baikalsee

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1 Mythos Sibirien und Naturerlebnis Baikalsee Sibirische Traumziele - mit Transsib 14 Tage /13 Nächte Mythos Baikalsee: über 25 Millionen Jahre alt, 636 km lang, 1642 m tief der wasserreichste See der Erde. Es gibt über 1500 Tierarten und ebenso viele Pflanzenarten, die nur am Baikalsee vorkommen. Für diese Reise haben wir einige der schönsten Plätze am Baikalsee für Sie ausgesucht, wie die Insel Olchon, die Perle des Baikalsees, und die wunderschöne Sandbucht Akademitscheskaja. Die Bergwelt des nahen Sajan-Gebirges erleben Sie bei einem Abstecher in den Kurort Arschan. Und einen weiteren Traum können Sie sich erfüllen: Eine Fahrt auf der Trasse der legendären Transsib von Nowosibirsk nach Irkutsk sowie auf der traumhaften Strecke der Baikalbahn direkt am See. Die Unterbringung ist teilweise einfach; für mangelnden Luxus werden Sie durch die absolute Naturnähe mehr als entschädigt. Tauchen Sie ein in die Wunder Sibiriens! Im Grundpreis enthalten: Flüge ab/bis Düsseldorf mit Aeroflot Flughafentransfers Bahnfahrt 2. Klasse Nowosibirsk - Irkutsk (2 Nächte/1 Tag) Bahnfahrt 1. Klasse Baikalbahn Port Baikal - Sludjanka 10 Übernachtungen im Doppelzimmer, 1 x Tageszimmer, in Mittelklassehotels, bzw. Pensionen / Ferienhäusern mit DU/WC (in Olchon DU/WC in separatem Gebäude). Verpflegung laut Beschreibung F/M/A. Programm laut Reiseverlauf deutschsprachige Reiseleitung in den einzelnen Stationen lt. Beschreibung Reiseführer Sibirien pro Zimmer OST & FERN Reisedienst GmbH Hamburg An der Alster 40 Telefon: 040 / Fax: 040 / info@ostundfern.de Internet: Seite 1

2 Mythos Sibirien und Naturerlebnis Baikalsee Sibirische Traumziele - mit Transsib 14 Tage /13 Nächte Reiseverlauf 1.Tag Anreise Abflug 17:45 Uhr nach Nowosibirsk 2.Tag Nowosibirsk Ankunft 08:15 Uhr, Transfer zum ***Hotel, Frühstück. Nach einer Ruhepause Stadtrundfahrt in Nowosibirsk und Abendessen. Am späten Abend besteigen Sie den Zug nach Irkutsk. F/A und RL 3.Tag Nowosibirsk - Irkutsk Den ganzen Tag fahren Sie durch die russische Taiga und bekommen einen Eindruck von der unendlichen Weite des Landes. Ohne Reiseleitung, ohne Verpflegung. 4.Tag Irkutsk Am frühen Morgen Ankunft in Irkutsk, Transfer zum ***Hotel und Frühstück. Im Anschluss Stadtrundfahrt in der ältesten und schönsten Stadt Sibiriens und Besuch des Dekabristenmuseums. F/A und RL 5.Tag Irkutsk Olchon Busfahrt durch die sibirische Landschaft, zur Insel Olchon, der Legende nach der Ursprungsort des burjatischen Volkes und viele Jahre Treffpunkt für Rituale der burjatischen Schamanen. Spaziergang zum Schamanenfelsen. Unterbringung im Holzhaus-Hotel Olchonskije Terema, Reiseleitung vor Ort, F/M/A 6.Tag Olchon Auf dem Programm steht ein Ausflug zum Kap Choboj ( Stoßzahn ) am Nordende der Insel. Unterwegs nehmen Sie ein Picknick ein, mit leckerer Fischsuppe vom Omul, den es nur im Baikalsee gibt. F/A 7.Tag Olchon - Irkutsk Rückfahrt nach Irkutsk 1 Übernachtung in Irkutsk - Rest des Tages zur freien Verfügung Abendessen im Hotel 8. Tag Fahrt mit dem Tragflächenboot zur Bucht Akademitscheskaja, einer der schönsten Buchten am Baikalsee. Sie wohnen in der Ferienanlage Baikal-Dünen direkt am See, in Holz-Bungalows mit Dusche und WC. Wanderung zur höchsten Spitze in der Umgebung. F/M/A 9. Tag Akademitscheskaja Erholungstag zum Baden und Wandern: Ihre Reiseleitung organisiert Wanderungen an der Küste und in die Berge, z.b. zum Fels Obosrenija in 260 m Höhe mit wunderbarem Ausblick. F/M/A 10.Tag Akademitscheskaja - Listwjanka Schifffahrt (ca. 5 Std.) nach Listwjanka. Dort Spaziergang mit Besichtigung des Fischmarktes und der Nikolaikirche. Übernachtung im ***Hotel. F/M 11.Tag Listwjanka Besuch des Baikalmuseums, Wanderung zum Tscherski- Stein mit Panoramablick, Ausflug zum Freilichtmuseum Talzy. F 12.Tag Listwjanka - Arschan Transfer nach Port Baikal, Bahnfahrt am See entlang auf der herrlichen ehemaligen Transsib-Strecke nach Sludjanka. Lunchbox für die Zugfahrt, Transfer nach Arschan, Unterbringung in einer Privatpension mit eigenem WC/Bad. F/A 13.Tag Arschan - Irkutsk Ausflug in die Bergwelt des Sajangebirges, Transfer nach Irkutsk, Übernachtung im ***Hotel. F/M 14.Tag Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Düsseldorf über Moskau. OST & FERN Reisedienst GmbH Hamburg An der Alster 40 Telefon: 040 / Fax: 040 / info@ostundfern.de Internet: Seite 2

3 Mythos Sibirien und Naturerlebnis Baikalsee Sibirische Traumziele - mit Transsib 14 Tage /13 Nächte Reise Termin Preis SIB ,- Nicht im Preis enthalten: Einzelzimmerzuschlag 425,- Zuschlag Zug 2er Abteil 195,- Rail & Fly 2. Klasse 90,- Visum Russland 87,- Reiserücktrittsversicherung falls gewünscht Reisekrankenversicherung, für Russland Pflicht, falls nicht vorhanden Trinkgelder Gebühren für Fotoaufnahmen, falls gefordert Mindestteilnehmer 10 Personen, maximal 15 Personen Hinweis Auf Grund von Wetterbedingungen oder anderen örtlichen Vorkommnissen können sich die Schifffahrten und der nachfolgende Reiseverlauf verschieben. Zusätzlich individuelle Buchung nach eigener Terminwahl ab 2 Personen möglich Preis pro Person ab Novosibirsk / bis Irkutsk: (Ankunft in Novosibirsk muss immer Donnerstag sein) Nicht im Preis enthalten 2.545,- Einzelzimmerzuschlag 425,- Zuschlag Zug 2-er-Belegung im Zug Nowosibirsk Irkutsk: p.p. 195,- Rail & Fly 2. Klasse 90,- Visum Russland 87,- Reiserücktrittsversicherung falls gewünscht Reisekrankenversicherung, für Russland Pflicht, falls nicht vorhanden Trinkgelder Gebühren für Fotoaufnahmen, falls gefordert Änderungen vorbehalten. Es gelten die Reisebedingungen der OST & FERN Reisedienst GmbH. OST & FERN Reisedienst GmbH Hamburg An der Alster 40 Telefon: 040 / Fax: 040 / info@ostundfern.de Internet: Seite 3

4 REISEANMELDUNG Anschrift der / des Reisenden (Rechnungsanschrift) Nachname Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Fax Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Weitere Reisende Nr. Nachname Vorname Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Pauschalreise Reiseziel Reisetermin Reise-Nr. Abflugort ggf. Alternativtermin Zimmerart Doppelzimmer Grundpreis pro Person Einzelzimmer Einzelzimmerzuschlag halbes Doppelzimmer Programmpaket (auf Anfrage) Individualreise Flug Fähre eigene Anreise Reiseziel Hotelkategorie / -wunsch Reisedatum Sonstiges Bemerkungen Versicherung Ich möchte eine Versicherung abschließen Ja (siehe Rückseite) Nein Visum Visumbesorgung durch OST & FERN Ja Nein Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden hiermit anerkannt. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für mich bindend. Ort / Datum Unterschrift Bitte senden an: OST & FERN Reisedienst GmbH An der Alster 40 Fax: Hamburg info@ostundfern.de Telefon: 040 / Internet:

5 Reisebedingungen der OST & FERN Reisedienst GmbH, im folgenden genannt OST & FERN. 1. Anmeldung und Reisebestätigung. Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrags zu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung durch OST & FERN zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von OST & FERN bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss. Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dies ein neues Angebot von OST & FERN gegenüber dem Reisekunden, an welches OST & FERN zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch OST & FERN. 2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen. a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Sicherungsschein i.s. von 651k Abs. IV BGB wird mit der Buchungsbestätigung verschickt. b) Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5b) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt. c) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens OST & FERN. d) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von OST & FERN zuletzt bekannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z.b. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen oder telefonische Reservierungen oder Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. 3. Versicherungen. a) Insolvenzversicherung: Sicherungsscheingeber für OST & FERN ist: R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstrasse 1, Wiesbaden b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Rückführungsversicherung bei Krankheit oder Unfall im Rahmen einer Reisekrankenversicherung. Den Abschluss vermitteln wir Ihnen gern. Das gilt auch für Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherungen. 4. Inhalt des Reisevertrages. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt. 5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch OST & FERN. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OST & FERN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OST & FERN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OST & FERN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OST & FERN kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt OST & FERN, so behält OST & FERN den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von OST & FERN annimmt. OST & FERN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat OST & FERN den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen die Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises oder erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OST & FERN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OST & FERN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber OST & FERN geltend zu machen. 6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. OST & FERN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber OST & FERN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber OST & FERN vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei OST & FERN. OST & FERN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrag unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OST & FERN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OST & FERN durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. OST & FERN kann diesen Entschädigungsanspruch gem. 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den vollen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Die Rücktrittsgebühren betragen: 6.1. Gruppenreisen (Katalogreisen sowie geschlossene Gruppen mit individuell vereinbarten Terminen und Leistungen) bis 36 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises, 14-7 Tage 75 % des Reisepreises, 6-0 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises 6.2. Individualreisen Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Rundreisen mit individueller Fluganreise / Armenien + Georgien, Baltikum + Polen: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden City Trips in die Ukraine: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Vermittlung von Flügen und Fähren, auch in Zusammenhang mit 6.2. bis 6.4.: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei, die bei Buchung mitgeteilt werden.

6 Das Recht des Kunden, OST & FERN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Fall unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von OST & FERN zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Reise ausgeschlossen werden, so steht OST & FERN das Recht zu, alternativ die individuellen Stornokosten oder 80% des Reisepreises als pauschale Entschädigung zu verlangen oder den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen oder zu berechnen. Auch hier steht dem Reisenden der Nachweis offen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Eventuell OST & FERN entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzufördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch OST & FERN von den Leitungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von OST & FERN zu vertreten ist. Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 7. Verspätung / außergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OST & FERN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OST & FERN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OST & FERN ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen. Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OST & FERN nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei OST & FERN anzuzeigen. OST & FERN ist zu erreichen: Telefon: 040/ , Fax: 040/ Vor einer Kündigung ( 651e BGB) ist OST & FERN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OST & FERN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei OST & FERN geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. 651g II BGB in 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OST & FERN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung von OST & FERN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b ) soweit OST & FERN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OST & FERN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt OST & FERN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montraler Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Sofern OST & FERN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10. Abtretungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen OST & FERN an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen. OST & FERN informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. OST & FERN übernimmt bei Reisen in Länder mit Visumpflicht für alle Teilnehmer die Beantragung der Visa, informiert über die geforderte Gültigkeit der Pässe sowie die Fristen, bis wann die notwendigen Unterlagen bei OST & FERN einzureichen sind. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung eines Visums kann OST & FERN nicht übernehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OST & FERN bedingt sind. Für die ausgeschriebenen Reiseziele sind derzeit keine Gesundheitsvorsorgemaßnahmen vorgeschrieben. 12. Gültigkeit der Prospektangaben. Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von OST & FERN über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch OST & FERN bis zur Aushändigung der Reisebestätigung jederzeit möglich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters Hamburg. Reiseveranstalter OST & FERN Reisedienst GmbH Geschäftsführerinnen: Christine Kuhn, Birgit Preschel An der Alster 40, Hamburg. Telefon: 040/ , Fax: 040/ Amtsgericht Hamburg HRG USt-ID-Nr.: IBAN: DE SWIFT ( BIC ): HY VED EMM 300 Stand April 2016.

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